@Gänsegeier: die wohl wichtigste Frage hier an dich: hatte der Einsatz nun wirklich mit Frauke zu tun? Wie sicher ist das?Gänsegeier hat geschrieben: ↑Mittwoch, 09. Oktober 2024, 21:39:05 Heyho, entschuldigt die späte Rückmeldung.
Ich konnte jetzt alle Seiten seitdem lesen, versuche aber zu dem was ich gelesen habe antworten zu geben. Vielleicht habt ihr diese in der Zwischenzeit aber ja auch schon.
- die Vernehmung fand definitiv statt (einen Nachweis darüber habe ich für euch leider nicht)
- ebenfalls eine Hausdurchsuchung mit Spürhunden einige Tage nach der Vernehmung
- es handelt sich nicht um eine korpulente Person. Ich weiß nicht, wie diese vor 20 Jahren aussah, aber auch da denke nicht
- ich weiß nicht, wie die Personen aus Asseln heißen daher kann ich nicht sagen, ob es der gleiche Name ist (würde den Namen hier aber auch nicht droppen!)
MORDFALL LIEBS -- Diskussion
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Naja, was soll man nach 18 Jahren auch bei einer Hausdurchsuchung finden?
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Du meinst, der Husener ist der Asselner ?Pauli hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 09:54:07 Das muss nicht zwangsläufig so sein. Es konnte einfach nicht rechtssicher nachgewiesen werden.
Im Fall Rebecca Reusch wird ja auch weiterhin der Mann der Schwester verdächtigt, aber auch da bisher kein Beweis der eine Anklage rechtfertigt. Es ist daher möglich, dass bei der Person in Asseln wirklich überhaupt nichts dran ist, oder aber das der letzte Beweis fehlt.
Versuch macht klug!
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Vermutest Du das nur oder weißt Du das sicher ?Vindurroedd hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 13:05:11 Wenn sein Name ähnlich dem eines Tieres klingen sollte gewiss.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Es gab einen Hinweis aus der Bevölkerung.
Dann die Vernehmung, dann die Durchsuchung.
Die Info dass diese Vorgänge der Polizei mit dem Fall Liebs zu tun haben kommt von der Person selbst (nicht mir persönlich gegenüber).
Da es aber weiterhin keine Festnahme gab gilt natürlich weiter die Unschuldsvermutung und ich gehe mal von aus, dass nichts gefunden wurde. Nachgeschaut wurde zumindest selbst unter den Sockelleisten.
Dann die Vernehmung, dann die Durchsuchung.
Die Info dass diese Vorgänge der Polizei mit dem Fall Liebs zu tun haben kommt von der Person selbst (nicht mir persönlich gegenüber).
Da es aber weiterhin keine Festnahme gab gilt natürlich weiter die Unschuldsvermutung und ich gehe mal von aus, dass nichts gefunden wurde. Nachgeschaut wurde zumindest selbst unter den Sockelleisten.
Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Pardon Nachtrag:
Der Name klingt nicht wie ein Tier, mir ist zumindest kein solches bekannt.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Gänsegeier hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 17:15:25 Es gab einen Hinweis aus der Bevölkerung.
Ist Dir etwas über die Art und/oder den Grund des Hinweises aus der Bevölkerung bekannt?
Anders gefragt, was war der Anlass, dass der Hinweis von jemandem aus der Bevölkerung bei der Kripo abgegeben wurde?
Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Wie ist das eigentlich so ganz allgemein mit den Beschuldigungen?
Muss die Polizei einen Zusammenhang mit spurenakten haben, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen?
Also muss man etwas sagen, was schon Richtung Täter wissen gerichtet ist oder reicht da nur ein "ich habe damals ein auffälliges Verhalten beobachtet"
Muss die Polizei einen Zusammenhang mit spurenakten haben, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen?
Also muss man etwas sagen, was schon Richtung Täter wissen gerichtet ist oder reicht da nur ein "ich habe damals ein auffälliges Verhalten beobachtet"
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Das geht schneller als man denkt, so einen Beschluss bekommt man recht leicht. Wenn Dein Nachbar behauptet das Du Waffen oder eine Leiche im Keller hast sollte es recht schnell gehen (solange der Hinweisgeber halbwegs seriös wirkt und die Vorwürfe nicht völlig schwachsinnig erscheinen).Wederendung hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 19:50:00 Wie ist das eigentlich so ganz allgemein mit den Beschuldigungen?
Muss die Polizei einen Zusammenhang mit spurenakten haben, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen?
Also muss man etwas sagen, was schon Richtung Täter wissen gerichtet ist oder reicht da nur ein "ich habe damals ein auffälliges Verhalten beobachtet"
Damals in Nieheim reichte angedichtetes auffälliges Verhalten auch aus, bei dem Mensch aus Asseln dauerte es Jahre.
Wir wissen leider nicht, was zu dieser Maßnahme führte. Lange Ermittlungen im Vorfeld? Wurde einem Hinweis kurzfristig nachgegangen?
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Da muss es schon etwas geben, was einen dringenden Tatverdacht stützt. Einfach so kann die Polizei keine Hausdurchsuchungen machen, denn das ist ja ein massiver Eingriff in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten.Wederendung hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 19:50:00 Wie ist das eigentlich so ganz allgemein mit den Beschuldigungen?
Muss die Polizei einen Zusammenhang mit spurenakten haben, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen?
Also muss man etwas sagen, was schon Richtung Täter wissen gerichtet ist oder reicht da nur ein "ich habe damals ein auffälliges Verhalten beobachtet"
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Nein, man bekommt einen richterlichen Beschluss eben nicht so leicht. Es muss einen dringenden Tatverdacht geben. Dafür reicht es nicht aus, dass jemand eine Person beschuldigt oder verdächtigt. Da muss es schon Hinweise auf eine mögliche Täterschaft geben. Etwas konkretes, was denjenigen an die Tat heran führt. Wie gesagt, so etwas ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre einer Person.Vindurroedd hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 21:34:13 Das geht schneller als man denkt, so einen Beschluss bekommt man recht leicht. Wenn Dein Nachbar behauptet das Du Waffen oder eine Leiche im Keller hast sollte es recht schnell gehen (solange der Hinweisgeber halbwegs seriös wirkt und die Vorwürfe nicht völlig schwachsinnig erscheinen).
Damals in Nieheim reichte angedichtetes auffälliges Verhalten auch aus, bei dem Mensch aus Asseln dauerte es Jahre.
Wir wissen leider nicht, was zu dieser Maßnahme führte. Lange Ermittlungen im Vorfeld? Wurde einem Hinweis kurzfristig nachgegangen?
Bei den Hausdurchsuchungen in Asseln gab es einige Dinge, die einen dringenden Tatverdacht begründeten.
Und sicherlich stellt die Polizei im Vorfeld auch Ermittlungen zu der Person an, bevor sie ein Haus stürmen.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Voraussetzung für eine Durchsuchung beim Verdächtigen sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Straftat verübt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann, Sicherung von Beweismitteln bspw (konkretisierter Anfangsverdacht, § 102 StPO), aber noch kein hinreichender Tatverdacht.Trodat5203 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 21:42:46 Nein, man bekommt einen richterlichen Beschluss eben nicht so leicht. Es muss einen dringenden Tatverdacht geben. Dafür reicht es nicht aus, dass jemand eine Person beschuldigt oder verdächtigt. Da muss es schon Hinweise auf eine mögliche Täterschaft geben. Etwas konkretes, was denjenigen an die Tat heran führt. Wie gesagt, so etwas ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre einer Person.
Bei den Hausdurchsuchungen in Asseln gab es einige Dinge, die einen dringenden Tatverdacht begründeten.
Und sicherlich stellt die Polizei im Vorfeld auch Ermittlungen zu der Person an, bevor sie ein Haus stürmen.
So die Theorie, ein konkreter Anfangsverdacht reicht laut 102 StPO völlig aus, dieser dürfte weit dehnbar sein und liegt im ermessen des Richters. Ein dringender Tatverdacht ist nicht zwingend erforderlich. Natürlich bedeutet dies (hoffentlich) nicht, dass pauschal jede Wohnung wahllos durchsucht werden darf. Der Spielraum der StPO ist jedoch bewusst sehr weit gefasst.
Wenn man sich jetzt ansieht, was ein konkreter Anfangsverdacht bedeutet stellt man fest, dass die Hürde gar nicht so hoch ist.
Es müssen lediglich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, § 152 Abs. 2 vorliegen.
Hierunter fällt auch die Beschuldigung durch einen Zeugen.
Übrigens habe ich täglich mit derartigen Dingen zu tun, bzw. mein Chef und ich schiebe die Akten, Du glaubst nicht wie oft es zu Hausdurchsuchungen in der BRD kommt ohne das ein dringender Tatverdacht vorliegt. Die StPO öffnet sehr leicht die Türe, ein Richter legt sie eng aus, ein anderer nicht.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Danke für die Aufklärung! Herr Waschkies sprach immer davon, dass der dringende Tatverdacht sich nicht habe erhärten lassen, daher dachte ich, dies sei so der gebräuchliche Begriff.Vindurroedd hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 22:04:03 Voraussetzung für eine Durchsuchung beim Verdächtigen sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Straftat verübt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann (konkretisierter Anfangsverdacht, § 102 StPO), aber noch kein hinreichender Tatverdacht.
So die Theorie, ein konkreter Anfangsverdacht reicht laut 102 StPO völlig aus, dieser dürfte weit dehnbar sein und liegt im ermessen des Richters. Ein dringender Tatverdacht ist nicht zwingend erforderlich. Natürlich bedeutet dies (hoffentlich) nicht, dass pauschal jede Wohnung wahllos durchsucht werden darf. Der Spielraum der StPO ist jedoch bewusst sehr weit gefasst.
Wenn man sich jetzt ansieht, was ein konkreter Anfangsverdacht bedeutet stellt man fest, dass die Hürde gar nicht so hoch ist.
Es müssen lediglich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, § 152 Abs. 2 vorliegen.
Übrigens habe ich täglich mit derartigen Dingen zu tun, bzw. mein Chef und ich schiebe die Akten, Du glaubst nicht wie oft es zu Hausdurchsuchungen in der BRD kommt ohne das ein dringender Tatverdacht vorliegt. Die StPO öffnet sehr leicht die Türe, ein Richter legt sie eng aus, ein anderer nicht.
OK, mir war keineswegs bewusst, dass das so einfach ist und es einem Richter möglich ist mit Beschlüssen um sich zu werfen wie mit Reiskörnern auf ner Hochzeit. Das ist ja irgendwie auch ein wenig erschreckend. Nicht desto trotz, es reicht ja einfach nicht aus, einen Verdacht auszusprechen ohne gewisse nachprüfbare Gründe anzugeben.
Aber mal noch ne Frage an dich, da du dich ja auskennst: wie schnell bekommt die Polizei so einen Beschluss in der Regel?
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Wie gesagt, es liegt am Richter. Bei einem Schwerverbrechen wie einem Prestige Mordfall sitzt mancher Beschluss sicherlich lockerer als bei anderen Verbrechen. Die Umstände dieses Falles machen es relativ leicht.Trodat5203 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 22:23:37 Danke für die Aufklärung! Herr Waschkies sprach immer davon, dass der dringende Tatverdacht sich nicht habe erhärten lassen, daher dachte ich, dies sei so der gebräuchliche Begriff.
OK, mir war keineswegs bewusst, dass das so einfach ist und es einem Richter möglich ist mit Beschlüssen um sich zu werfen wie mit Reiskörnern auf ner Hochzeit. Das ist ja irgendwie auch ein wenig erschreckend. Nicht desto trotz, es reicht ja einfach nicht aus, einen Verdacht auszusprechen ohne gewisse nachprüfbare Gründe anzugeben.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Das kann wirklich sehr schnell gehen, kann aber auch dauern. Die Frage lautet eher, wie groß war der zeitliche Abstand zwischen dem Beschluss und der Maßnahme? Nach dem Beschluss hat die Polizei 6 Monate Zeit diesen zu vollstrecken.Trodat5203 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 22:23:37
Aber mal noch ne Frage an dich, da du dich ja auskennst: wie schnell bekommt die Polizei so einen Beschluss in der Regel?
https://www.rechtsanwalt-krug.de/neues- ... %C3%B6nnen.
Das dürfte interessant für Dich sein.
„ Ausreichend ist ein konkreter Verdacht, der auf bestimmten tatsächlichen Anhaltspunkten basiert. Diese müssen über bloße Vermutungen hinausgehen. Allerdings kann auch eine bloße Zeugenaussage einen konkreten Verdacht begründen, wenn weitere Ermittlungen den Tatverdacht weder erhärten noch entkräften können.“
Es reicht also eine halbwegs glaubhafte Aussage aus!
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Der dringende Tatverdacht ist die Voraussetzung für eine Untersuchungshaft. Hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun.
Ob es eine Hausdurchsuchung gibt, darüber entscheidet ein Richter.
Wenn es eilig ist, Gefahr in Verzug besteht, dann darf die Polizei auch mal ohne Durchsuchungsbeschluss
Ob es eine Hausdurchsuchung gibt, darüber entscheidet ein Richter.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion
Genau! Völlig richtig.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Oktober 2024, 23:45:38 Der dringende Tatverdacht ist die Voraussetzung für eine Untersuchungshaft. Hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun.
Ob es eine Hausdurchsuchung gibt, darüber entscheidet ein Richter.
Wenn es eilig ist, Gefahr in Verzug besteht, dann darf die Polizei auch mal ohne Durchsuchungsbeschluss