Gast hat geschrieben:Die Revision ist durch .... Er bleibt im Knast nur die Sicherheitsverwahrung muß neu geprüft werden.
Wäre aber eine Katastrophe, wenn am Ende der kommenden zweiten Verhandlung entschieden würde, dass Catalin C nach Haftverbüßung nicht in Sicherheitsverwahrung kommt.
Schlicht und ergreifend, weil er immer eine massive Gefahr für seine Umwelt sein wird, zumindest solange er genügend Kraft hat, eine Stange oder ein Rohr als Schlagwaffe zu benutzen.
Wenn er nach 18 Jahren rauskommt, wird er etwa 60 Jahre alt sein.
Da kann so jemand immer noch Schaden anrichten.
Der Grund für das Infragestellen der Sicherungsverwahrung scheint ja die vorweggenommene Annahme, dass er wegen des Mordes an Lucile verurteilt werden wird.
Ich finde, sie sollten ihn jetzt erst nach Innsbruck überstellen, ihm da seine Verurteilung wegen Mord und Vergewaltigung verpassen und anschließend die Sicherungsverwahrungsfrage klären. Weil dann ist er ein verurteilter Mehrfach-Mörder und - vergewaltiger, was ein ganz anderes Gewicht hat und die Entscheidung diesbezüglich ganz einfach macht.
Aber vermutlich mag man das "Fell des erlegten Bären" nicht einfach teilen. Sprich die deutsche Justiz wird ihn in Deutschland in Haft behalten wollen, weil sie ja den Fall gelöst hat.
Und so kann's kommen, dass Kompetenzgerangel und Eitelkeit diesem ehrlosen Verbrecher am Ende doch noch Jahre der Freiheit ermöglichen könnten.
Keine gute Perspektive, wäre ein Hohn auf die beiden Ermordeten.
Hoffentlich kommt's nicht so.