MORDFALL GRUBER -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Beck
Beiträge: 1274
Registriert: Sonntag, 11. Dezember 2016, 20:28:02
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

Grosser Gast hat geschrieben:Ja. Wo ist das Problem? Wo sind da Fehler?
Einen sprachlichen Fehler gibt es, ist nicht schön, hätte auffallen müssen, ist aber auch kein Grund, sich aufzuregen:

"Der Angeklagte versetzte seinem Opfer mit dem Gegenstand noch mindestens fünf weitere, heftig geführte Schläge auf den Kopf, welche zu einem Bruch der Schädelkapsel erlitt." (Hervorhebung von mir)
In der Ruhe liegt die Kraft.
detector
Beiträge: 162
Registriert: Donnerstag, 12. Januar 2017, 01:30:21
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von detector »

Liebe Leute,
also irgendwie fasse ich es nicht wirklich. Nun hat der feige Sexualstraftäter und Mörder die Strafe erhalten, die sich alle hier gewünscht haben und welche als Höchstmaß im deutschen Strafrecht festgelegt ist. Trotzdem sucht man immer noch ein oder gar mehrere Haare in der Suppe, stört sich an irgendwelchen Formulierungen in der Urteilsbegründung und glaubt, dass alles im Gesamten so schlecht gehandhabt wurde, dass es genug Revisionsgründe gibt. Ich finde, dass Polizei/StA und Gericht einen sehr guten Job gemacht haben. Das, was forensisch zu beweisen war und sich auf Grund von Gutachten sicher belegen ließ, wurde in der Urteilsfindung mit einbezogen. Wo es Zweifel gab, wurde zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Hierdurch wird das Urteil auch weniger angreifbar und das Ergebnis bleibt das gleiche.
Ich bin mir relativ sicher, dass der Angeklagte und sein Rechtsbeistand nicht in Revision gehen werden. Erstgenanntem war die ganze Zeit anzumerken, dass es ihm mehr als peinlich ist der Öffentlichkeit zur Schau gestellt zu werden. Für ihn waren es (Gott sei Dank!) die quälendsten Stunden während der acht Gerichtstermine. Da er weiß, dass in Österreich erneut ein Prozess auf ihn wartet, bei welchem es ihm denn ähnlich gehen wird, glaube ich allein schon deshalb nicht daran. Ohnehin - und das wird ihm sein nicht gerade sehr motiviert wirkender RA sagen - wären die Aussichten auf ein milderes Urteil eher von hypothetischer Erfolgsaussicht gekrönt.

Ich wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest im Kreise Eurer Liebsten. Genießt die gemeinsame Zeit und seit froh darüber, wenn sie unbeschwert ist und bleibt.
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

Was mich noch interessieren würde, wären die anderen Mordmerkmale, die sie als erfüllt sah. Scheinbar konnte sie in der Urteilsbegründung nicht alle aufführen, da sie sich evtl. gegenseitig ausschließen würden.
Ich meine zumindest, dass sie ja schlecht sonsstige niedrige Beweggründe annehmen kann, wenn sie objektiv ein konkretes Mordmerkmal als erfüllt ansieht.

Deshalb die Frage an Ceekay, der ja bei der Urteilsverkündung anwesend war, von welchen anderen Mordmerkmalen war die Rede, die sie auch als erfüllt ansah?
Tom34

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Tom34 »

Was mich nur wundert wieso CDC dann kein Aktenordner oder sein Pullover übers Gesicht gezogen hat wenn es ihm so peinlich war...
Grosser Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Grosser Gast »

Gast99 hat geschrieben:Liess das pdf erstmal richtig durch,bevor du schreibst.
Da steht,dass er sie in der Nähe des Freiburgerwegs ÜBERFALLEN hat.


Genau so steht es da.
Ein Überfall beginnt irgendwo ...und endet irgendwo.
Und genau diesen Zeitrahmen nennt man Überfall.
Also hat der Überfall auch 70 m weiter unten stattgefunden!!
Ceekay
Beiträge: 143
Registriert: Samstag, 25. November 2017, 16:42:47
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Ceekay »

Der Gast hat geschrieben:
Deshalb die Frage an Ceekay, der ja bei der Urteilsverkündung anwesend war, von welchen anderen Mordmerkmalen war die Rede, die sie auch als erfüllt ansah?

Wie schon gesagt, der Bereich der mordmerkmale war sehr komplex und dadurch nicht ganz einfach der Richterin in ihrem Monolog auf die Schnelle zu folgen. Die Presse hat ja sogar die heimtücke erkannt :lol:

So wie ich es verstanden habe schließen sich die Mm zur Verdeckung und Ermöglichung einer Straftat gegenseitig aus. Heißt wenn er sie (aus seiner subjektiven Sicht) tötet bevor die sexuellen handlungen stattfinden, kann es keine Verdeckung mehr sein weil die Tat "vergewaltigung" vorher stattfinden muss um überhaupt etwas verdecken zu können. Nebenbei wäre es dann auch keine Vergewaltigung sondern Störung der totenruhe (auch subjektiv tätersicht! Das sie noch gelebt hat steht ja fest). Hier greift dann eben die Ermöglichung einer Straftat, da er die sexuellen handlungen geplant hat und es mit dem schlagen/töten ermöglichen will.

Wäre ihm aus seiner subjektiven Sicht klar das sie noch lebt, tötet er sie danach um die vergewaltigung zu Verdecken

Ich habe es so verstanden das das Mm zur Befriedigung des Geschlechtriebs immer erkannt wurde, bin mir hier aber wirklich nicht sicher. Kann hier auch sein das sie es zu Gunsten des Angeklagten weg gelassen haben und ihnen nur das Ermöglichen/Verdecken gereicht hat. ...
Benutzeravatar
talida
Beiträge: 13453
Registriert: Donnerstag, 01. August 2013, 12:24:50
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit dreizehn Goldenen Kronen für 13.000 Beiträge)
Sterne: ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★
(ausgezeichnet mit sieben Goldenen Sternen für drei korrekte Antworten)

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Aus der PM geht hervor, dass nur 1 Mordmerkmal angenommen werden konnte, und zwar das der Verdeckung.
Ein heimtückisches Vorgehen oder etwa sonstige niedrige Beweggründe konnte das
Schwurgericht nicht feststellen,
es hielt jedoch zwei Sachverhaltsalternativen für nachgewiesen:
entweder hat der Angeklagte sein Opfer getötet, um eine andere Straftat zu ermöglichen
oder eine solche zu verdecken
(die besonders schwere Vergewaltigung).

Deswegen konnte bei dem Angeklagten - zu seinen Gunsten - lediglich ein Mordmerkmal
angenommen werden.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

Ja Ceekay,

sehe ich auch so. Deshalb gilt die Vergewaltigung als die Tat, die zu verdecken war. Dazu gehört meines Erachtens dann zumindest auch die gefährliche Körperverletzung (§ 243 StGB) oder der versuchte Totschlag (?) beim Angriff.
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

Ja Talida, so steht es geschrieben.

Es steht einleitend aber auch das:

Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat heute nach einer am 22. November 2017
begonnenen und insgesamt sieben Tage dauernden Hauptverhandlung einen 40 Jahre alten
rumänischen Staatsangehörigen der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes
für schuldig befunden (§§ 177, 211 StGB).


Das bedeutet schon, dass der Mord zur Verdeckung einer Straftat präferiert wird und nicht Mord zur Ermöglichung der Störung der Totenruhe.
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

Der Gast hat geschrieben:Ja Ceekay,

sehe ich auch so. Deshalb gilt die Vergewaltigung als die Tat, die zu verdecken war. Dazu gehört meines Erachtens dann zumindest auch die gefährliche Körperverletzung (§ 243 StGB) oder der versuchte Totschlag (?) beim Angriff.
Korrektur: Gefährliche Körperverletzung ist § 224 StGB, nicht § 243 StGB
uri44
Beiträge: 2800
Registriert: Freitag, 18. November 2016, 22:07:03
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit zwei Goldenen Kronen für 2000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von uri44 »

Liest hier noch jemand aus Rumänien mit? Mich würde interessieren, was in den Kommentarzeilen so geredet wird:

http://www.vremeanoua.ro/verdict-viol-% ... via%C8%9Ba
Ceekay
Beiträge: 143
Registriert: Samstag, 25. November 2017, 16:42:47
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Ceekay »

Der Gast hat geschrieben:Ja Ceekay,

sehe ich auch so. Deshalb gilt die Vergewaltigung als die Tat, die zu verdecken war. Dazu gehört meines Erachtens dann zumindest auch die gefährliche Körperverletzung (§ 243 StGB) oder der versuchte Totschlag (?) beim Angriff.
Gefährliche Körperverletzung wird subsumiert also überlagert von der schwereren Straftat. Versuchter Totschlag kommt nur in Betracht wenn das Opfer überlebt also die Tat nicht vollendet ist. Der mögliche Schlag oben auf dem FW und die finalen Schläge später sind keine getrennten Taten, werden also nicht einzeln bestraft.

Jetzt aber schöne Weihnachten allen zusammen :D
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

Hallo Uri,

hier die Übersetzung:

https://translate.google.de/translate?h ... rev=search

Verdict bedeutet Urteil.

In dem Bericht wird es so dargestellt, als wollte sich die Richterin über CC lustig machen und die Prozessbeobachter hätten CC nach der Urteilsbegründung ausgelacht, da er ja eine angemessene Behandlung bekommen würde.

Ob das wirklich so dargestellt werdn sollte oder ob es an der schlechten Übersetzung liegt, weiß ich auch nicht.
Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

War denn da Applaus im Sitzungssaal?
Hat ja keiner von berichtet.
Und wenns so war , finde ichs auch nicht schlimm.
Hat sich der feige Mörder verdient.
Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Was mich am meisten beschäftigt ist, wie aus einem Menschen ein solch hasserfülltes Monster werden kann. Wir sprechen hier nur über die gerechte Strafe, was mich aber viel mehr beschäftigt ist, wie man in Zukunft schon im Vorfeld solche Taten verhindern könnte.

Wir haben dem Drängen unserer Tochter nachgegeben und für sie einen Youtube-Kanal eröffnet. Doch von einigen Kommentaren sind wir nur noch schockiert. Sie bekommt Drohungen und ein User ruft unter einem Video dazu auf "ihr die Kehle aufzuschneiden".

Sind das die Täter von Morgen ?

CCs Aggressionen resultieren ja auch aus Hass (seit seiner Kindheit) auf Frauen.

Schaut euch einfach mal die Kommentare unter dem Video an, dann versteht ihr, was ich meine.

https://www.youtube.com.........................link entfernt......


Lieber Gast oder Gästin

1. kann ich mich dem oberen Kommentar nur anschliessen ....
ein so kleines Kind hat auf youtube defintiv nichts zu suchen!!!!!

2. wer sein Kind so zur Schau stellt und zu "Werbezwecken" benutzt (da man auf "amazon" verweist), sorry, aber der braucht sich dann nicht über anzügliche Kommentare wundern.
Das Fass aus dem Boden schlägt der Satz: "wenn ich 1.000 Abonnenten habe darf ich mich schminken" ....
wie alt ist die Kleine? 7, oder schon 8????

SOLCHE VIDEOS ziehen Pädophile magisch an .. noch nie was davon gehört????

3. Bitte ich dich jetzt (noch) höflich diesen "Kinderkanal" vom Netz zu nehmen.
Wenn er nach den Feiertagen noch online ist werde ich ihn den Behörden melden.
Thierry
Beiträge: 105
Registriert: Montag, 12. Dezember 2016, 07:00:58
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Thierry »

Gast hat geschrieben:Es heisst ja keine erheblichen Verletzungen, also zum Glück nicht ganz so schlimme, wenn es erhebliche Verletzungen gewesen wären, hätten sie das ja geschrieben
Mittlerweile wissen wir doch alle, dass sie leider sehr erhebliche Verletzungen erlitt.
Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Wieso steht dann sogar in der Pressemitteilung vom Gericht KEINE erheblichen Verletzungen? Das Gericht wird es ja wohl am besten wissen...
Mrs.Murmur
Beiträge: 6504
Registriert: Donnerstag, 20. August 2015, 16:07:31
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Mrs.Murmur »

Der Gast hat geschrieben:Hallo Uri,

hier die Übersetzung:

https://translate.google.de/translate?h ... rev=search

Verdict bedeutet Urteil.

In dem Bericht wird es so dargestellt, als wollte sich die Richterin über CC lustig machen und die Prozessbeobachter hätten CC nach der Urteilsbegründung ausgelacht, da er ja eine angemessene Behandlung bekommen würde.

Ob das wirklich so dargestellt werdn sollte oder ob es an der schlechten Übersetzung liegt, weiß ich auch nicht.

Nicht ganz so:

Die Richterin wurde anschliessend gefragt, ob es nicht sein könne dass CDC krank sei und eher Therapie benötige, worauf sie gewissermassen `zynisch` geantwortet habe: Kein Problem - die könne er lebenslang haben - aber hinter Gittern...
Jeder meiner Beiträge ist als Hypothese gedacht und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit!
Beck
Beiträge: 1274
Registriert: Sonntag, 11. Dezember 2016, 20:28:02
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

Gast hat geschrieben:Wieso steht dann sogar in der Pressemitteilung vom Gericht KEINE erheblichen Verletzungen? Das Gericht wird es ja wohl am besten wissen...
Das steht dort so doch gar nicht! Zunächst wird gesagt, dass die Vergewaltigung selbst zu keinen erheblichen Verletzungen geführt hat. Dann heißt es weiter:
Der Angeklagte versetzte seinem Opfer mit dem Gegenstand noch mindestens fünf weitere, heftig geführte Schläge auf den Kopf, welche zu einem Bruch der Schädelkapsel erlitt [führten].
Die erheblichen Verletzungen sind demnach durch die Schläge danach entstanden.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Ceekay
Beiträge: 143
Registriert: Samstag, 25. November 2017, 16:42:47
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Ceekay »

Beck hat geschrieben:
Das steht dort so doch gar nicht! Zunächst wird gesagt, dass die Vergewaltigung selbst zu keinen erheblichen Verletzungen geführt hat....

Naja, also mich hat diese Formulierung auch gewundert. Es wurde ja vom GM definitiv von dehnungsrissen durch die Vergewaltigung in beiden Bereichen berichtet. Aus meiner Sicht ist das schon erheblich. Ist die frage wie das Gericht "erheblich" definiert.
Aber wie auch schon mal erwähnt wurde sollten wir nicht über irgendwelche Formulierungen diskutieren, das Urteil und die Arbeit wie es zustande kam war gut und das ist was zählt.
Antworten