hey, dass ist ja toll. Wozu Frauen nicht alles fähig sindHighzenberq hat geschrieben: ↑Donnerstag, 04. Juni 2026, 20:33:21 Meine Frau hat mich auf einen interessanten Punkt gebracht:
Original-Pammys gibt es ausschließlich direkt beim Hersteller (auch via Amazon). Es existieren keine Zwischenhändler. Alle Auslieferungsdaten liegen also gebündelt an einer einzigen Stelle.
Da Firmen anonymisierte Verkaufszahlen (reine Statistik, nicht DSGVO relevant) in Strafverfahren meist freiwillig herausgeben (laut Statistik, Quelle DATENSCHUTZ Praxis), frage ich mich: Haben Staatsanwaltschaft oder Verteidigung die Zahlen zum rosa Sneaker-Modell in entsprechender Größe für das Einzugsgebiet angefordert?
Die Daten wären -je nach ausgelieferter Anzahl- für beide Seiten verwertbar:
-Für die Anklage: Wenn das Modell in der Region extrem selten ist, erhärtet das den Tatverdacht.
-Für die Verteidigung: Wenn der Schuh ein Massenprodukt ist, sinkt der Beweiswert als Alleinstellungsmerkmal drastisch.
Weiß jemand, ob diese Statistiken bereits Teil der Ermittlungsakten sind?
Das wäre ja ein wichtiger Punkt. Ob den der Fußspurengutachter berrücksichtigt hat, weiß ich nicht, aber ich halte das für einen wichtigen Ansatz, der Berücksichtigt werden sollte.
Aber eigentlich wurden Ginas Schuhe doch beschlagnahmt, oder nicht?
Also müssten sie ja sogar die originale vorliegen haben.
Falls ich mich irre, bitte berichtigen.
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