Der Gast hat geschrieben:Der Verteidiger:
Dr. Klaus Malek, nicht nur ein angesehener Rechtsanwalt für Strafrecht in Freiburg, nein, er ist als einer der deutschen Top.Anwälte ausgewiesen in Focus-Spezial "Deutschlands große Anwaltsliste" für die Jahre 2014,2015,2016 ausgezeichnet, ist Vorstandsmitglied der BW-Strafverteidiger-Vereinigung, davon für 10 Jahre bis 2015 Vorstandsvorsitzender, hat etliche Kommentare in Rechtsschriften, Beck-sche Kommentare usw., abgegeben, ist auch spezialisiert was Betäubungs- und Arzneimittel, sowie was die DNA-Analysen angeht, kennt sich mit Feindstrafrecht aus - er hat in diesem Zusammenhang einen Kommentar zu "wieviel Sicherheit braucht die Freiheit" abgegeben (dazu muss man wissen, dass es Professoren gibt, die auch im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung von Feindstrafrecht sprechen). Außerdem Spezialist für Kapitaldelikte und Fälle gegen die sexuelle Selbstbestimmung, u.a.
Er hat in Freiburg Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Psychologie studiert und in Passau promoviert.
Meine Frage ist nun, ob man so einen Staranwalt in der Pflichtverteidigerliste findet, ob er frei ausgewählt wurde oder ob er sich vielleicht ausnahmsweise als Pflichtverteidiger angeboten hat (ich weiß nicht ob das möglich ist), da es sich um einen spektakulären, über deutsche Grenzen hinaus bekannten Fall handelt, da er in diesem Fall Ansätze wittert, teilerfolgreich sein zu können und sein Ansehen als Staranwalt weiter steigern zu können?
tja, da fragt Bürger normal sich doch, wer dem unscheinbaren, unbedeutenden, nicht Deutsch sprechenden und kaum in D verankerten LKW Fahrer ohne Geld, der nicht einmal eine Wohnung und seine Familie bei sich haben kann, so einen Anwalt beschafft? ==
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