VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Felix Heger, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 23:33:42 2022 "tobte" noch Corona. Alexandra war mit 39 Jahren nicht gerade eine junge Schwangere. Sie hat in einer Bank gearbeitet. Also hatte sie Kundenkontakt und hätte sich potentiell mit einem zum Teil ziemlich fiesen Virus infizieren können.
Weil das für Kind und Mutter gefährlich gewesen wäre, galt vermutlich schon länger ein Beschäftigungsverbot. Will sagen: Alexandra war schon länger daheim und der 09.12.22 lässt sich nicht mit dem "ersten Tag des Urlaubs" oder "Überstundenabbau" erklären.

Damit bleibt die Frage offen, warum der Tag des Besichtigungstermins ausgerechnet Freitag der 09.12.22 war.
Ein Beschäftigungsverbot gibt es erst sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Als Leiterin der Postbankfiliale hatte Alexandra nicht unbedingt Kundenkontakt.
Home-Office wäre eine Möglichkeit gewesen.
Wir haben leider keine Informationen zum Arbeitstatus von Alexandra. Ich halte aber meine Variante und damit die Erklärlichkeit der Mietinteressententermine am 9.12. für wahrscheinlicher als deine.
Alexandra scheint keine Angst vor einer COVID-Infektion gehabt zu haben. In den bayerischen Sommerferien im August/September 2022 ist sie noch zusammen mit Freund Mathelehrer in den Urlaub in ein größeres Hotel am Meer gefahren.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 06:26:39 ...
Welcher Smartphone-Akku hält über 24 Stunden in der Kälte?

Wer hat denn behauptet, dass Raluca am Abend bereits angerufen hat?

D’accord. Bis auf das "wieder" aus "wieder mit ihren Versuchen startete".

Von der Fahrstrecke, den Ruhezeiten und dem Hörvermögen des LKW-Fahrers absolut logisch. Allerdings habe ich wirklich bei der Akkuleistung des Handys meine begründeten Zweifel.

Dazu möchte ich gerne aus dem Zeitungsartikel vom 03.12.23 aus der NN zitieren (https://www.nn.de/region/vermisste-alex ... 1.13783422 - Paywall), die wiederum die Nachbarin Raluca zitiert:
Alexandras Smartphone könnte aufgeladen worden sein, bevor es am LKW befestigt wurde. Es könnte zusätzlich mit einer Power-Bank versehen worden sein.

In dem Artikel wird R.D.R. zitiert, dass sie abends im Bett gebetet habe, dass Alexandra nicht ermordert worden sei.
Also muss R.D.R. gewusst haben, dass Alexandra vermisst gemeldet wurde.
Dass R.D.R. erst am nächsten Morgen die Idee hatte, Anrufversuche zu Alexandras Mobiltelefonnummer zu starten, scheint mir angesichts dieser Umstände nicht plausibel. Stand nicht sogar in Artikeln in den ersten Monaten nach Alexandras Verschwinden etwas von mehreren Anrufversuchen?

Ich habe denselben Artikel als Quelle benutzt. Da R.D.R. als in Deutschland lebende Rumänin sich mit jemandem, der Deutsch, Rumänisch oder Italienisch spricht, hätte verständigen können, bedeutet das im Umkehrschluss, dass der LKW-Fahrer wohl keine der drei Sprachen sprach.

Interessant ist, dass Alexandras Smartphone trotzdem zu den Ermittlern in Franken gebracht werden konnte. Vielleicht hat ja das Wort Policija die Sprachbarriere überwunden, und der LKW-Fahrer hat es bei der italienischen Polizei abgegeben.
Durch R.D.R.s Mitschnitt des Telefongesprächs mit dem LKW-Fahrer wusste dann die deutsche Polizei in dem Vermisstenfall, wohin sie sich wenden mussten, um das Smartphone der Vermissten zu bekommen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

R.D.R. heißt seit ihrer Heirat R.D.I. Ihr drittes Kind kam im Juni zur Welt wie Social Media zu entnehmen ist. Im Dezember 2022 war sie also im vierten Monat schwanger.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 23:33:42 Dann hoffen wir mal, dass die Anwälte der beiden Inhaftierten nicht die Öffentlichkeit ausschließen lassen.

...
Mit welcher Begründung sollte denn die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?
Die Voraussetzungen dafür schein mir nicht erfüllt zu sein.

https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html
Anonymous4711

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Liebe Leute,

versteht Ihr denn nicht, dass es hier einige User gibt, die ziemlich nah am Fall dran sind und drastisch mehr wissen, als sie hier sagen können, weil sie die Ermittlungen und die handelnden Personen schützen müssen? Und dass auch die Presse nicht alles schreiben kann?

Diese Personen versuchen hier durch die Blume trotzdem, das Forum mit Informationen zu versorgen. Es bringt ziemlich wenig, das alles in Frage zu stellen.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 10:04:39 Mit welcher Begründung sollte denn die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?
Die Voraussetzungen dafür schein mir nicht erfüllt zu sein.

https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html

Genau richtig!
Bei Straftaten von Jugendlichen und Sexualdelikten, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Eine evtl. Hauptverhandlung vor den LG. Nbg./Fü im Fall Alexandra wäre somit öffentlich.
Zur Zeit liegt alles an der Staatsanwaltschaft, ob sie eine Anklage erstellt.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 07:37:44 Ein Beschäftigungsverbot gibt es erst sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Falsch.

Richtig ist zwar
"Grundsätzlich gilt im gesetzlich festgelegten Zeitraum des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot, also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ."

Aber:
"Neben dem generellen Beschäftigungsverbot gibt es auch ein individuelles Beschäftigungsverbot. Der Arzt muss dafür individuell auf die Schwangere eingehen."

Gründe sind vielfältig. Mit 39 dürfte bereits"Risikoschwangerschaft" problemlos durchgehen, darüber hinaus Rückenschmerzen, psychische Belastung (durch den Rechtsstreit) etc.

https://www.babymarkt.de/ratgeber/besch ... gerschaft/
Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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papaya hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 11:57:18 Falsch.

Richtig ist zwar
"Grundsätzlich gilt im gesetzlich festgelegten Zeitraum des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot, also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ."

Aber:
"Neben dem generellen Beschäftigungsverbot gibt es auch ein individuelles Beschäftigungsverbot. Der Arzt muss dafür individuell auf die Schwangere eingehen."

Gründe sind vielfältig. Mit 39 dürfte bereits"Risikoschwangerschaft" problemlos durchgehen, darüber hinaus Rückenschmerzen, psychische Belastung (durch den Rechtsstreit) etc.

https://www.babymarkt.de/ratgeber/besch ... gerschaft/

Richtig!!! Ein Beschäftigungsverbot kann wesentlich früher bestehen, bei mir z. B. war es ab der 14. Schwangerschaftswoche.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

papaya hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 11:57:18 Falsch.

Richtig ist zwar
"Grundsätzlich gilt im gesetzlich festgelegten Zeitraum des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot, also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ."

Aber:
"Neben dem generellen Beschäftigungsverbot gibt es auch ein individuelles Beschäftigungsverbot. Der Arzt muss dafür individuell auf die Schwangere eingehen."

Gründe sind vielfältig. Mit 39 dürfte bereits"Risikoschwangerschaft" problemlos durchgehen, darüber hinaus Rückenschmerzen, psychische Belastung (durch den Rechtsstreit) etc.

https://www.babymarkt.de/ratgeber/besch ... gerschaft/
Halte ich bei der Bürotätigkeit von Alexandra nicht für wahrscheinlich.
Kolleginnen in dem Unternehmen, in dem ich arbeite, haben bei vergleichbarem Alter kein solches indivuelles Beschäftigungsverbot bekommen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 12:41:54 Richtig!!! Ein Beschäftigungsverbot kann wesentlich früher bestehen, bei mir z. B. war es ab der 14. Schwangerschaftswoche.
Bei Alexandra scheint es aber keine Komplikationen in der Schwangerschaft gegeben zu haben, sonst wäre sie nicht um die 18. Schwangerschaftswoche herum mit Freund Mathelehrer in den Urlaub ans Meer gefahren.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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@Fränkin

Vielleicht könnten diejenigen jetzt mal mitrechnen, die auch ein Smartphone haben und das auch nutzen:
Das Smartphone soll nun am Freitag (von mir aus nachdem die Nachrichten verschickt wurden) an einen LKW gelangt sein, an diesem LKW bis nach Italien gefahren sein (es hatte Minusgrade am 09.12.22), am Vormittag soll es dann nach über 27 Stunden ohne Strom (!!) noch lustig geklingelt haben und es sollten sogar Telefonate möglich gewesen sein?
Welcher Smartphone-Akku hält über 24 Stunden in der Kälte?
.....
Vielleicht war es doch anders ?
Die Ermittler haben die Telefongeschichte bestimmt gut geprüft.
Funkzellenauswertung des Handys und Daten des Fahrtenschreiber im LKW miteinander abgeglichen.
Man kann die Fahrer und Fahrzeugdaten des LKW an Hand des Fahrtenschreibers prüfen und ein eindeutiges Profil erstellen.
Vorschrift für dieses Gerät, bei LKWs im internationalen Verkehr, und über 2,8 bzw. 3.5t. Gesamtgewicht.
Wenn der LKW in Deutschland war und ausrüstungspflichtig ist - was gut nachweisbar ist !
Den Fahrtenschreiber gibt es auch mit GPS, er wird auch als FTCO bezeichnet.
Bei Interesse hier unten - ein klares Beweismittel also.
b1ucuoonui0p_digitaler-fahrtenschreiber 4.12.2023 (1).pdf
(553.03 KiB) 92-mal heruntergeladen
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 12:51:42 Halte ich bei der Bürotätigkeit von Alexandra nicht für wahrscheinlich.
Kolleginnen in dem Unternehmen, in dem ich arbeite, haben bei vergleichbarem Alter kein solches indivuelles Beschäftigungsverbot bekommen.
Mit 39 dürfte bereits"Risikoschwangerschaft" problemlos durchgehen, darüber hinaus Rückenschmerzen, psychische Belastung (durch den Rechtsstreit) etc.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

papaya hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 13:28:29 Mit 39 dürfte bereits"Risikoschwangerschaft" problemlos durchgehen, darüber hinaus Rückenschmerzen, psychische Belastung (durch den Rechtsstreit) etc.
Wir haben keine Hinweise darauf, dass Alexandra über den Jahresurlaubs- und ÜBerstundenabbau hinaus besonders früh nicht mehr arbeiten wollte. Hätte Freund Mathelehrer mit seinem Mitteilungsdrang nicht davon berichtet?
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Auch wenn die Lufttemperatur unter Null ist, ist die Temperatur an der Außenseite der Kabine eines fahrenden LKWs höher.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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In dem Artikel steht, Freund Mathelehrer habe gesagt, er warte auf Akteneinsicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte er Akteneinsicht verlangen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneins ... utschland)
Physiker

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 14:05:26 Auch wenn die Lufttemperatur unter Null ist, ist die Temperatur an der Außenseite der Kabine eines fahrenden LKWs höher.
Reibungshitze? :lol: :lol: :lol:

Es ist ja nicht mal klar, wo das Handy genau gehangen hat. Kennt jemand diesen Mitschnitt?
Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 09:12:57
Durch R.D.R.s Mitschnitt des Telefongesprächs mit dem LKW-Fahrer wusste dann die deutsche Polizei in dem Vermisstenfall, wohin sie sich wenden mussten, um das Smartphone der Vermissten zu bekommen.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 15:33:55 In dem Artikel steht, Freund Mathelehrer habe gesagt, er warte auf Akteneinsicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte er Akteneinsicht verlangen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneins ... utschland)
Ich kann mir da nicht viel vorstellen. Schwierig bis unmöglich, da unverheiratet.
Noch_ein_Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Anonymous4711 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 10:45:30 Liebe Leute,

versteht Ihr denn nicht, dass es hier einige User gibt, die ziemlich nah am Fall dran sind und drastisch mehr wissen, als sie hier sagen können, weil sie die Ermittlungen und die handelnden Personen schützen müssen? Und dass auch die Presse nicht alles schreiben kann?

Diese Personen versuchen hier durch die Blume trotzdem, das Forum mit Informationen zu versorgen. Es bringt ziemlich wenig, das alles in Frage zu stellen.
❤❤❤❤❤❤
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Physiker hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 16:01:55 Reibungshitze? :lol: :lol: :lol:

Es ist ja nicht mal klar, wo das Handy genau gehangen hat. Kennt jemand diesen Mitschnitt?
Das Smartphone wird in so in einer Aussparung an der Außenseite der Kabine gewesen sein, dass es nicht herausfallen konnte.
Durch die Abwärme des Motors und die damit betriebene Beheizung des Innenraums der Kabine wird die Temperatur an der Außenseite der Kabine über Null Grad gewesen sein.

Nach dem, was in dem Gesichtsbuch zu sehen ist, ist R.D.I. eine ziemlich patente Frau. Geschätzt Jahrgang 1995. Kein Zweifel, dass sie in der LAge war, das Gespräch mit dem LKW-Fahrer auf ihrem Smartphone mitzuschneiden.
Warum sollte sie den Mitschnitt jemand anders als der Polizei zum Hören gegeben haben?

Schon am 13.12.2022 hat sie übrigens den Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/5393956 und einen Screenshot ihres Smartphones geteilt, auf dem ältere Bild von Alexandra als Blondine ist.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 15:33:55 In dem Artikel steht, Freund Mathelehrer habe gesagt, er warte auf Akteneinsicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte er Akteneinsicht verlangen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneins ... utschland)

Ja kann er, wenn ihn das Ermittlungsverfahren selbst betrifft.
Dieses müsste er ja selber wissen, unter welchem Status, er im Verfahren geführt wird.

Warum nennt der Lehrer nicht den Rechtsgrund, weswegen er Akteneinsicht haben will.
Er hat doch angeblich, mit dieser Angelegenheit nichts zu tun ?

Glaube weniger an Zivil-, Sozial-, Privatrechtlichen Gründen, möglich ist es.
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