MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

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Badener
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Badener »

Coco hat geschrieben: Für den Laien (mich) ist (basierend auf der Berichterstattung der B.Z.) nicht schlüssig, worauf die Erkenntnisse aus der Befragung der griechischen Ermittler hinauslaufen sollen. Eigentlich dachte ich, dass man sich auf die Herkunfts- und Altersfrage fokussiert und dass die Nachzeichnung des Tatablaufes auf Korfu eine möglicherweise bestehende frauenverachtende Grundhaltung beim TV erkennbar machen kann. Ob in GR ein Altersgutachten erstellt wurde, ist immer noch unklar, bzw. wurde öffentlich noch nicht kommuniziert.
In irgendeinem Bericht las ich, dass man den Fall in Griechenland bemüht, um die Sicherheitsverwahrung durchzubringen. Und offenbar ist es so, dass der Staatsanwaltschaft die Gerichtsprotokolle und Unterlagen allein dafür nicht ausreichen, die Aussagen der Polizisten sollen, so nehme ich als Laie an, unterstreichen, wie gefährlich Hussein ist und dass er wahrscheinlich wieder eine solche Tat begehen würde.
Laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung soll in Griechenland ein DNA Test durchgeführt worden sein, um das wahre Alter herauszufinden, allerdings ohne Erfolg.
Coco hat geschrieben: Kann es Gegenstand dieses Strafverfahrens wegen Mordes sein, dass sich ein hiesiges Gericht dazu berufen fühlt, als Kontrollinstanz rechtsstaatlicher Verfahrensabläufe in GR zu fungieren? Was hat es für dieses Strafverfahren für eine Bedeutung, ob HK in GR über seine Rechte belehrt wurde? Der Straftäter wurde rechtskräftig verurteilt, hat nach seiner vorzeitigen Freilassung gegen Auflagen verstoßen und sich daraus ergebenden Konsequenzen durch illegale Einreise in D entzogen.
Das wundert mich auch. Das Verfahren in Griechenland ist durch, da muss jetzt der Herr Verteidiger auch gar keinen Griechisch Dolmetscher anfordern, damit Hussein mit seiner Anwältin in GR über die Berufung reden kann. Er hat sich den Auflagen entzogen und die Frist für die Berufung ist abgelaufen.
Coco hat geschrieben: Geld scheint im Fall HK ja keine Rolle zu spielen.
Ist der Kandidat weiterhin angeblich suizidgefährdet, sitzt er immer noch in der forensischen JVA, wo ein Hafttag das Vielfache eines normalen Hafttages kostet? Warum ist er so schützenswert?
Es wäre für die Justiz wohl der Super GAU, wenn Hussein sich vor der Urteilsverkündung selbst richtet. Interessant wird es hinterher. Bleibt er dann im Gefängniskrankenhaus, wo die Haftbedingungen sicherlich angenehmer sind als im normalen Knast. Und woran wird es festgemacht, ob er weiter dort bleibt? Reicht es, wenn er beim Psychiater über sein "schweres Los" klagt und heult? Im Jammern ist er ja Weltmeister, das haben wir zu Beginn des Prozesses anhand seiner Aussagen feststellen können.
Gast

Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

@Coco

Du machst dir unnötig so viele Gedanken. Sehe es einfach so, es geht dem Ende zu. Wir kennen die Vorgehensweise der Richter schon aus dem Fall Caolin G., dass die weiteren Verbrechen mit in die Beweisaufnahme eingehen müssen, wenn es darum geht, die "besondere Schwere der Schuld" nachzuweisen (2 entsprechende Verbrechenstatbestände erforderlich) und ob dann auch die Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Im Falle von Carolin G. wurde dies auf Grund der Vortat bejaht, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass der Täter auch in Österreich verurteilt wird.
Im Falle von Maria L. kann die Sicherungsverwahrung ohne Vorbehalt angeordnet werden, da er ja schon rechtskräftig wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Die griechischen Polizisten waren auch wichtig für die Aussage, dass das Urteil mit rechtsstaatlichen Mitteln zuzustande kam. Dazu gehört eben z.B. dass der Beschuldigte vor einer Aussage über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt wurde.
In manchen Ländern - wie in Deutschland - ist bei Verbrechenstatbeständen bei der Vernehmung die Hinzuziehung eines Verteidigers vorgeschrieben. Ob dies in Griechenland auch der Fall ist, weiß ich nicht. Ich weiß, dass dies z.B. in Österreich keine Bedingung ist.
Gast

Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Zum Anwesenheitsrecht der Rechtsanwälte bei Beschuldigten-Vernehmungen

siehe hier:

http://blog.burhoff.de/2017/09/verteidi ... tsrechten/
AngRa
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ich vermute, dass der Angeklagte, wenn er verurteilt worden ist, zumindest versuchen wird die Strafe überwiegend in einem Vollzugskrankenhaus abzusitzen. Inwieweit ihm das gelingt, bleibt abzuwarten.
Coco
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

@ Badener, Gast, AngRA
lieben Dank für Eure Rückmeldungen.
Ja, ein Freitod wäre der Supergau für die Justiz und alle Humanitärfrömmler. Gesamtgesellschaftlich gesehen, wäre es eine enorme Entlastung.
Und ja, ich mache mir sehr viele Gedanken. Besonders deshalb, weil ich den Eindruck habe, dass es mit dem vielgerühmten deutschen Rechtsstaat nicht mehr weit her ist. Anzeichen dafür gibt es reichlich.
Beispiel
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
58 - Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Auffällig ist, dass gewissen Straftätern unmittelbar nach einer schwerwiegenden Straftat mit einer Blitzdiagnose eine psychische Krankheit attestiert wird und diese nach ihrer Festnahme sofort in eine entsprechende Einrichtung verbracht werden.
z.B.
Fall Nürnberg – 73-Jährige von Kameruner Unterhosenmann schwer verletzt (die Seniorin scheint, wenn entspr. FB-Kommentare wahr sind, bereits verstorben zu sein – offiziell hört man von dem Fall nichts mehr)
Fall Heidelberg – Mann fährt in Menschengruppe – 1 Todesopfer, mehrere Verletzte
Fall Mettmann – 68-Jährige von 21-Jährigem (Gökal K.) in ihrer Wohnung überfallen, misshandelt und vergewaltigt
https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-de ... 8-100.html

Mir persönlich ist die in Aussicht gestellte Sicherheitsverwahrung des HK egal. Je früher er von hier auf Nimmer Wiedersehen verabschiedet werden kann, desto besser. Gerne soll er auch erst einmal die Reststrafe in GR absitzen und für sein täglich Brot arbeiten müssen.
Müßigkeit war aller Laster Anfang. Der TV wird vermutlich nichts unversucht lassen, weiterhin gemütlich – ich sag‘s mal ganz ordinär - seine Exxx schaukeln zu lassen. Die Einschätzung von AngRA, dass er, mit meinen Worten ausgedrückt, immer wieder den sterbenden Schwan spielen wird, um eine Sonderbehandlung zu erfahren, teile ich voll und ganz.
War eigentlich schon einmal von einem psychologischen Gutachten die Rede?
Gast

Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Coco hat geschrieben:Beispiel
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
58 - Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Wow, danke für diesen Link. Besonders der letzte Satz des zitierten Abschnitts ist unfassbar!
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

@ Gast
Und das aus dem "Munde" eines OLG. Echt krass, Interessant wäre, wer "diesen Bereich" außer Kraft gesetzt hat. Wer kann/darf das? BMI? BMJV?
Gast

Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

@Coco

Ich meine der Justizminister hat ein gewisses Weisungsrecht, wenn es der politische Wille ist.

Das Urteil der Richter des OLG Koblenz bringt es auf den Punkt. Die Rechtsordung ist in diesem Punkt außer Kraft gesetzt. Dies kann auch als Hilfeschrei der Richter interpretiert werden.
Coco
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

Tötungsdelikt an der Dreisam
08.02.2018 ganztags ab 09:00 Uhr :
Dr. Rüther (Sachverständiger Pflanzenkunde), LKA
Dr. Günzl (Sachverständiger Textil), LKA
KHK Zecci (Vernehmungsbeamter Shakizade)
Zeugin C. (Asiatin aus der Straßenbahn)
AngRa
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@Coco

Danke für die Mitteilung mit welchen Vernehmungen es morgen endlich weiter gehen soll. Die Verhandlungen ziehen sich hin wie Kaugummi. Ständig lange Pausen zwischen den Verhandlungstagen. Das ist alles kontraproduktiv. Wer weiß, ob in den Köpfen der Beteiligten noch alles präsent ist, was sich in den letzten Monaten ergeben hat.
Dias
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Zitat hat geschrieben:Am Richtertisch zeigt die Sachverständige Fotos der untersuchten Textilien, als Hussein K. nach einem fragenden Blick der beisitzenden Richterin durch seinen Übersetzer sagen lässt: "Ich bin sehr müde, ich bin zum 20. Mal hier."
Der arme übermüdete Bub wird sicherlich bald, für sehr lange Zeit, sich in seinem Zellenbettchen ausschlafen können. Na ja, sofern die Zellengenossen nicht danach noch ein paar Fragen haben. 8-)
Lucille
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Lucille »

Vielleicht müsste man das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte melden, dass man diesen armen Kerl dermassen überfordert.

Das grenzt doch eigentlich schon nachgerade an Folter, dass der schon zum 20. Mal im Gerichtssaal hocken muss, oder nicht?

:roll:
Coco
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

Lucille hat geschrieben:Vielleicht müsste man das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte melden, dass man diesen armen Kerl dermassen überfordert.

Das grenzt doch eigentlich schon nachgerade an Folter, dass der schon zum 20. Mal im Gerichtssaal hocken muss, oder nicht?

:roll:
Schön, dass wenigstens die Richterin Verständnis für den Bub hat. Vielleicht stellt man ihm nächstes Mal ein Klappbettchen auf und reicht ein Snickers, wenn's mal wieder länger dauert. Der Bub hat ja recht. Was quält man ihn mit Dutzenden Verhandlungen, wenn schon die Hälfte zur Urteilsfindung ausgereicht hätte.
Dias
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Zit. hat geschrieben:Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Aussage zur Obduktion des Opfers

12.45 Uhr: Nebenklagevertreter Bernhard Kramer liest einen Antrag der Nebenklage vor: Beantragt wird der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der anstehende Aussage des Gerichtsmediziners Stephan Pollak zur Obduktion von Maria L.

Es sei zu erwarten, dass die Intimsphäre des Opfers im Rahmen dieser Aussage beeinträchtigt würde. Die Schutzwürdigkeit der Intimsphäre ende aber nicht mit dem Tode von Maria L. "Die mediale Auswirkungen des Verfahrens ist sehr hoch", liest er vor. Die Aussage über die Obduktion könne zu einer Konfrontation der Eltern und Geschwister mit den Ergebnissen oder Kommentaren über diese führen und zu schweren psychologischen Folgen führen. Staatsanwalt Berger tritt dem Antrag bei. Verteidiger Glathe tritt diesem Antrag nicht entgegen.
Diese Entscheidung trifft den Appell unserer Kultur. Wer will denn schon genau wissen, was ein Frauenhasser der viel zu viel Langeweile hat, mit Frauen aus seiner hoch gefährlichen und äußerst krankhaften Dummheit heraus anstellt?
Die Aussage vom schläfrigen Schläfer, „es war doch nur eine Frau“ kommt auf dem Nullpunkt der Wertschätzung eines Menschen an, egal ob weiblich oder männlich die er in keiner Weise in sich führt.
War doch nur ein Mann/ nur ein Kind/ nur ein Baby?!
Menschen sind es, die ihm gleichgültig sind. In seinem Feldzug gegen die Menschheit, der Gott sei Dank hier in Freiburg sein Ende nahm.
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Lucille »

Schon sehr komisch - der hat sich doch vorher nächtelang in irgendwelchen Parks rumgetrieben. Und jetzt macht der schlapp, weil er 20 x paar Stunden im Gerichtssaal sitzen muss. Und zwischendurch hat er ja auch immer und immer wieder einige Tage oder gar Wochen Zeit, wo er sich von diesen "ermüdenden Anforderungen" ausruhen kann.

Was führt der denn bloss im Schilde mit seinem Verhalten vor Gericht, das frage ich mich.
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talida
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Na was er damit bezweckt dürfte doch klar sein ...

er wird sich wohl vor dem normalen Strafvollzug drücken wollen und arbeitet daran in der Psychiatrie untergebracht zu werden ...

Einige Suizidversuche hat er hinter sich ..
Medikamente bekommt er wohl auch, die ihn auch noch müde machen ...
er ist dem allem nicht gewachsen und schwer angeschlagen ...

unter solchen Voraussetzungen kann man ihn nicht in den normalen Strafvollzug stecken wo er ja auch noch arbeiten müsste.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ja, genau, die Vollzugsuntauglichkeit wird seine Masche sein. Ein Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit ist wegen der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ausgeschlossen ( siehe § 455 IV S. 2 S t P O). Daher ist dann die Unterbringung in einem Vollzugskrankenhaus der Kompromiss.
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Lucille »

Was meint Ihr, bringt er das so hin, wie er sich das vorstellt, oder durchschaut die Richterin seine Tricksereien?

Die sind halt schon mit allen Wassern gewaschen, diese Kerle. Die wissen ganz genau darüber Bescheid wie sie sich sämtliche Vorteile ergattern können in unseren Ländern.

Nur über ihre Pflichten da scheinen sie null Ahnung zu haben!
Coco
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

Lucille hat geschrieben:Was meint Ihr, bringt er das so hin, wie er sich das vorstellt, oder durchschaut die Richterin seine Tricksereien?(..)!
Schwer einzuschätzen. Dieser Strafprozess ist irgendwie anders, merkwürdig. Vllt. habe auch nur ich den Eindruck. Eine Prognose abzugeben, wie das Urteil aussehen könnte, würde ich mich jedenfalls nicht getrauen.
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Badener
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Re: MORDFALL LADENBURGER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Badener »

Aber, aber, regt euch doch nicht auf. Immerhin wurde der Verhandlungstag dieses Mal nicht früher beendet, wie noch zu Beginn des Prozesses (Zitat der Richterin: wenn er müde ist, dann ist das so...). Knallhart wurde der (halbe) Verhandlungstag heute durchgezogen, obwohl der Hussein vom vielen Herumsitzen im Gerichtssaal als auch im Gefängniskrankenhaus müde war...

Jetzt aber im Ernst, der Hussein ist meines Erachtens nur aus einem Grund so dreist: Er weiß, dass er die Nummer vor einem deutschen Gericht einfach so abziehen kann. Was soll schon passieren? Bestenfalls trifft er auf eine verständnisvolle Richterin, schlimmstenfalls wird seine "Müdigkeit" einfach übergangen.
talida hat geschrieben:unter solchen Voraussetzungen kann man ihn nicht in den normalen Strafvollzug stecken wo er ja auch noch arbeiten müsste.
Da müsste er dann so niedere Tätigkeiten ausführen wie bei seinem Praktikum in der KfZ-Werkstatt. Und das gilt es aus Husseins Sicht zu verhindern. Meines Erachtens hat er auch gute Chancen darauf, wenn er weiterhin den sterbenden Schwan macht. Notfalls startet er einen weiteren Selbstmordversuch...
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