In irgendeinem Bericht las ich, dass man den Fall in Griechenland bemüht, um die Sicherheitsverwahrung durchzubringen. Und offenbar ist es so, dass der Staatsanwaltschaft die Gerichtsprotokolle und Unterlagen allein dafür nicht ausreichen, die Aussagen der Polizisten sollen, so nehme ich als Laie an, unterstreichen, wie gefährlich Hussein ist und dass er wahrscheinlich wieder eine solche Tat begehen würde.Coco hat geschrieben: Für den Laien (mich) ist (basierend auf der Berichterstattung der B.Z.) nicht schlüssig, worauf die Erkenntnisse aus der Befragung der griechischen Ermittler hinauslaufen sollen. Eigentlich dachte ich, dass man sich auf die Herkunfts- und Altersfrage fokussiert und dass die Nachzeichnung des Tatablaufes auf Korfu eine möglicherweise bestehende frauenverachtende Grundhaltung beim TV erkennbar machen kann. Ob in GR ein Altersgutachten erstellt wurde, ist immer noch unklar, bzw. wurde öffentlich noch nicht kommuniziert.
Laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung soll in Griechenland ein DNA Test durchgeführt worden sein, um das wahre Alter herauszufinden, allerdings ohne Erfolg.
Das wundert mich auch. Das Verfahren in Griechenland ist durch, da muss jetzt der Herr Verteidiger auch gar keinen Griechisch Dolmetscher anfordern, damit Hussein mit seiner Anwältin in GR über die Berufung reden kann. Er hat sich den Auflagen entzogen und die Frist für die Berufung ist abgelaufen.Coco hat geschrieben: Kann es Gegenstand dieses Strafverfahrens wegen Mordes sein, dass sich ein hiesiges Gericht dazu berufen fühlt, als Kontrollinstanz rechtsstaatlicher Verfahrensabläufe in GR zu fungieren? Was hat es für dieses Strafverfahren für eine Bedeutung, ob HK in GR über seine Rechte belehrt wurde? Der Straftäter wurde rechtskräftig verurteilt, hat nach seiner vorzeitigen Freilassung gegen Auflagen verstoßen und sich daraus ergebenden Konsequenzen durch illegale Einreise in D entzogen.
Es wäre für die Justiz wohl der Super GAU, wenn Hussein sich vor der Urteilsverkündung selbst richtet. Interessant wird es hinterher. Bleibt er dann im Gefängniskrankenhaus, wo die Haftbedingungen sicherlich angenehmer sind als im normalen Knast. Und woran wird es festgemacht, ob er weiter dort bleibt? Reicht es, wenn er beim Psychiater über sein "schweres Los" klagt und heult? Im Jammern ist er ja Weltmeister, das haben wir zu Beginn des Prozesses anhand seiner Aussagen feststellen können.Coco hat geschrieben: Geld scheint im Fall HK ja keine Rolle zu spielen.
Ist der Kandidat weiterhin angeblich suizidgefährdet, sitzt er immer noch in der forensischen JVA, wo ein Hafttag das Vielfache eines normalen Hafttages kostet? Warum ist er so schützenswert?