Belastende Aussage des Neffen
Möglicherweise belastend für den Angeklagten waren die Aussagen des Neffen. Diesen bestellte der Angeklagte nach seinem Selbstmordversuch zwei Tage nach dem Verschwinden von Jennifer ins Krankenhaus. Dort habe ihn sein Onkel aufgefordert mit einem Prepaid-Handy eine SMS an den Ehemann Jennifers zu versenden - mit dem Inhalt: „Such deine Schlampe nicht, bei Ala...“. Noch im Zeugenstand richtete der Neffe Worte an den Angeklagte. Er sei der Einzige, der Licht in die Sache bringen könne und solle das auch tun. Der Angeklagte reagierte nicht.
Ebenfalls im Zeugenstand stand die Lebensgefährtin des Cousins des Angeklagten. Dieser hatte am ersten Prozesstag angegeben, mit ihr ein Verhältnis gehabt zu haben. Die Frau verneinte das vor Gericht. Mit anfänglich weinender Stimme sagte die Mutter im Zeugenstand aus, dass es keinen anderen Mann im Leben ihrer Tochter gegeben hätte, auch wenn ihr Ehemann sie regelmäßig erniedrigt hätte. Zudem gab sie an, dass ihre Tochter eine gute Schwimmerin war.
MORDFALL JENNIFER V. (26 †), WÖRGL/TIROL (ÖSTERREICH), 2017
Re: MORDFALL JENNIFER V. (26 †), WÖRGL/TIROL (ÖSTERREICH), 2
http://tirol.orf.at/news/stories/2888914/
Re: MORDFALL JENNIFER V. (26 †), WÖRGL/TIROL (ÖSTERREICH), 2
Das mit der SMS des Neffen ist eine sehr belastende Aussage.
Hintergrund dieser SMS soll sein, als wäre es ein Ehrenmord eines türkischen Arbeitskollegen.
Hintergrund dieser SMS soll sein, als wäre es ein Ehrenmord eines türkischen Arbeitskollegen.
Re: MORDFALL JENNIFER V. (26 †), WÖRGL/TIROL (ÖSTERREICH), 2
20 Jahre Haft für Mord an Jennifer
http://tirol.orf.at/news/stories/2889150/
Im Indizienprozess um den Tod einer zweifachen Mutter aus Wörgl haben die Geschworenen den angeklagten Schwiegervater mit sieben zu eins Stimmen schuldig gesprochen. Er wurde zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
http://tirol.orf.at/news/stories/2889150/