MORDFALL GRUBER -- Diskussion
- talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
@Ceekay, bei der besonderen schwere der Schuld sah ich schon gleich ein "Problem" ...
die wurde ja verhängt, wegen der Tat in Kufstein "weil das Gericht davon ausgeht, dass er diese Tat begangen hat" ... die können von viel ausgehen, auch dass es weitere Taten gibt, aber die Verurteilung dazu fehlt.
Man hätte mMn bei der bes. schwere der Schuld genau wie mit der SV vorgehen müssen "vorbehaltlich" der weiteren Verurteilung in Österreich, aber das geht bei der Schuldschwere nicht ..
nur so gehts eben auch nicht .. blöde Situation, aber da müssen die Richter jetzt schauen wie sie ihr Urteil "revisionssicher" begründen, dafür haben sie ja noch paar Wochen Zeit.
die wurde ja verhängt, wegen der Tat in Kufstein "weil das Gericht davon ausgeht, dass er diese Tat begangen hat" ... die können von viel ausgehen, auch dass es weitere Taten gibt, aber die Verurteilung dazu fehlt.
Man hätte mMn bei der bes. schwere der Schuld genau wie mit der SV vorgehen müssen "vorbehaltlich" der weiteren Verurteilung in Österreich, aber das geht bei der Schuldschwere nicht ..
nur so gehts eben auch nicht .. blöde Situation, aber da müssen die Richter jetzt schauen wie sie ihr Urteil "revisionssicher" begründen, dafür haben sie ja noch paar Wochen Zeit.
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Grosser Gast
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Die bösen Buben warten überall.
Da kann er sich drauf verlassen!!!
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- talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Natürlich kann er sich drauf verlassen ..Grosser Gast hat geschrieben:Die bösen Buben warten überall.
Da kann er sich drauf verlassen!!!
das sind aber alles keine Schippchen- oder Lutscherklauer die dort sitzen
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Der Herr Malek hat sich aber an den Verhandlungstagen immer schön zurückgehalten, wenn es darum ging, sich zu irgendetwas noch mal zu äußern. Zu den Aussagen von Herrn Winckler zum Beispiel. Hatte eigentlich gehofft er wäre auch froh, die Sache schnell vom Tisch zu haben.
Auch wenn das jetzt unsachlich wird, ...............Text entfernt ............
Auch wenn das jetzt unsachlich wird, ...............Text entfernt ............
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
http://mobil.krone.at/1598586 (letzter Absatz)Krone hat geschrieben: Nach dem Urteil im Fall Endingen erwartet C. nun ein Prozess in Österreich. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, aller Voraussicht nach werde die Anklage im Fall Lucile "in den nächsten Wochen" vorliegen. Mit einem Prozessstart rechne man "im ersten Quartal 2018". Für den Prozess in Innsbruck müsse das Freiburger Urteil nicht rechtskräftig sein, hieß es. Der Auslieferungsantrag sei bereits im Zuge des Europäischen Haftbefehls formell ergangen. Man gehe davon aus, dass der Mann knapp vor Prozessbeginn in Tirol ausgeliefert werde.
Dann sollen sie es dort doch gleich verhandeln und der BGH kann dann sagen "jetzt liegt die schwere der Schuld vor!"
- talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
@Thierry, das wird nicht nur unsachlich, das ist Sandkastenniveau das hier nichts zu suchen hat.Thierry hat geschrieben:Der Herr Malek hat sich aber an den Verhandlungstagen immer schön zurückgehalten, wenn es darum ging, sich zu irgendetwas noch mal zu äußern. Zu den Aussagen von Herrn Winckler zum Beispiel. Hatte eigentlich gehofft er wäre auch froh, die Sache schnell vom Tisch zu haben.
Auch wenn das jetzt unsachlich wird, ...............Text entfernt ............
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Eulenspiegel
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Besondere Schwere der Schuld
"Wurde vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" attestiert, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen der Schuld verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Dabei spielt das Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die entscheidende Rolle. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Meistens werden aber nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.
Besondere Schuldschwere liegt vor, wenn gegenüber vergleichbaren Delikten eine deutlich höhere Schuld des Täters vorliegt. Juristisch festgelegte Kriterien gibt es hierfür allerdings nicht. Die Gerichte orientieren sich daher meistens an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofs.
Nichtsdestotrotz gibt es für die Richter gewisse Anhaltspunkte. So wiegt zum Beispiel ein Doppelmord schwerer als ein einfacher. Auch eine besonders brutale oder qualvolle Behandlung des Opfers wiegt schwerer. Das Motiv und die Persönlichkeit des Täters spielen ebenfalls eine Rolle. So legen zum Beispiel abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen eine besondere Schuldschwere nahe."
....
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/vermischt ... g-100.html
"Wurde vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" attestiert, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen der Schuld verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Dabei spielt das Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die entscheidende Rolle. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Meistens werden aber nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.
Besondere Schuldschwere liegt vor, wenn gegenüber vergleichbaren Delikten eine deutlich höhere Schuld des Täters vorliegt. Juristisch festgelegte Kriterien gibt es hierfür allerdings nicht. Die Gerichte orientieren sich daher meistens an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofs.
Nichtsdestotrotz gibt es für die Richter gewisse Anhaltspunkte. So wiegt zum Beispiel ein Doppelmord schwerer als ein einfacher. Auch eine besonders brutale oder qualvolle Behandlung des Opfers wiegt schwerer. Das Motiv und die Persönlichkeit des Täters spielen ebenfalls eine Rolle. So legen zum Beispiel abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen eine besondere Schuldschwere nahe."
....
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/vermischt ... g-100.html
- talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Ceekay hat geschrieben:das mit dem BGH kann dauern. .. stellt sich für mich jetzt die Frage ob in dieser Wartezeit nicht doch bereits in Österreich der Prozess losgehen kann. Da gibt es in der Presse widersprüchliche Aussagen. Bisher habe ich öfter gelesen das der dortige StA Mayr gesagt habe das Urteil müsse rechtskräftig sein. Im letzten Artikel der Krone steht das Gegenteil:
Krone hat geschrieben: Nach dem Urteil im Fall Endingen erwartet C. nun ein Prozess in Österreich. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, aller Voraussicht nach werde die Anklage im Fall Lucile "in den nächsten Wochen" vorliegen. Mit einem Prozessstart rechne man "im ersten Quartal 2018". Für den Prozess in Innsbruck müsse das Freiburger Urteil nicht rechtskräftig sein, hieß es. Der Auslieferungsantrag sei bereits im Zuge des Europäischen Haftbefehls formell ergangen. Man gehe davon aus, dass der Mann knapp vor Prozessbeginn in Tirol ausgeliefert werde.
http://mobil.krone.at/1598586 (letzter Absatz)
Was auch immer die Krone aufgeschnappt hat ...Ceekay hat geschrieben:Dann sollen sie es dort doch gleich verhandeln und der BGH kann dann sagen "jetzt liegt die schwere der Schuld vor!"
ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland ausliefert bevor das Urteil rechtskräftig ist.
Na ich bin mir sicher unsere Presse wird dranbleiben und bald näheres berichten.
Der SWR hat jetzt wieder von 2 Mordmerkmalen berichtet, langsam wirds immer verwirrender.
Der Verteidiger des verurteilten 40-jährigen Rumänen fordert, dass die beiden vom Landgericht Freiburg angenommenen Mordmerkmale - also Mord, um eine Straftat zu vertuschen und Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs - noch einmal rechtlich geprüft werden.
Das Gleiche gelte für die angenommene besondere Schwere der Schuld, die das Gericht mit dem mutmaßlich begangenen Mord an einer Studentin im österreichischen Kufstein begründet hat, so der Anwalt auf Anfrage des SWR.
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Diese Diskussion haben wir gestern Abend auch gehabt …Ceekay hat geschrieben:Krass das CDC/Malek tatsächlich Revision beantragt! Hätte ich nicht erwartet. ..
Ich habe eigentlich erwartet dass Malek in die Revision geht … Ist sein Job ! Und er hat nichts zu verlieren … und er hat auf Totschlag plädiert!
Was ich nicht erwartet habe … dass CDC der Revision zustimmt … Der W………… (Talida ich zensiere mich schon selbst
Was hat er nochmals gesagt? … Er empfindet ein Grauen wenn Er an die Taten denkt?…
Dann hoffe ich sehr dass Ihn das Grauen mal so richtig erwischt.… kommt Zeit … kommen die „bösen Buben „…
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Ich empfinde auch Grauen wenn ich an die Taten denke. Ich habe es aber nicht getan.!?Was hat er nochmals gesagt? … Er empfindet ein Grauen wenn Er an die Taten denkt?…
Dann hoffe ich sehr dass Ihn das Grauen mal so richtig erwischt.… kommt Zeit … kommen die „bösen Buben „…
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Trops… es ist mein Fehler … Ich habe wirklich „geglaubt“ oder glauben wollen dass er die Taten bereut irgendwie … und das er froh ist endlich gefasst zu werden …Trops hat geschrieben:
Ich empfinde auch Grauen wenn ich an die Taten denke. Ich habe es aber nicht getan.!?
Und ich habe geglaubt dass Er nicht in die Revision geht… aus Respekt vor den Angehörigen … vor Carolin … vor Lucile … vor seinen Kindern … vor seiner Familie …
Ich bin dumm und naiv … aber ich bin frei und Er nicht
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
C.C. hat nichts zu verlieren und keiner sagt, dass er auf die Revision gedrängt hat ...
eher wird der Verteidiger wohl zu diesem Schritt geraten haben ...
würde er keine Chance sehen, bzw. wüsste er nicht wie oder mit was er die Revision begründen solle, dann hätte er auch keine eingelegt.
eher wird der Verteidiger wohl zu diesem Schritt geraten haben ...
würde er keine Chance sehen, bzw. wüsste er nicht wie oder mit was er die Revision begründen solle, dann hätte er auch keine eingelegt.
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Beck
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Ich denke auch, dass die Initiative eher vom Verteidiger ausging. Er probiert es eben, denn seine Aufgabe ist es, für seinen Mandanten zu arbeiten, und der Gesetzgeber hat den Weg der Revision nun einmal erlaubt.
Ob er eine wirkliche Chance dabei sieht, bezweifle ich. Ob von der Sache her eine echte Chance besteht, bezweifle ich sogar stark.
Ob er eine wirkliche Chance dabei sieht, bezweifle ich. Ob von der Sache her eine echte Chance besteht, bezweifle ich sogar stark.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Genau.
Der Pflichtverteidiger Klaus Malek fordert, dass die vom Freiburger Landgericht angenommenen Mordmerkmale noch einmal rechtlich geprüft werden.
Das ist Klaus Maleks letzter Weg, seitens der Verteidigung. (In diesem Fall der Verteidigung des Straftäters CDC).
Das ist alles.
Es schreckt mich in keinem Fall auf.
Der Pflichtverteidiger Klaus Malek fordert, dass die vom Freiburger Landgericht angenommenen Mordmerkmale noch einmal rechtlich geprüft werden.
Das ist Klaus Maleks letzter Weg, seitens der Verteidigung. (In diesem Fall der Verteidigung des Straftäters CDC).
Das ist alles.
Es schreckt mich in keinem Fall auf.
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Der Gast
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Es gibt noch mehr von diesen Tätern, ein Fall aus Österreich:
https://diepresse.com/home/panorama/oes ... exualmorde
https://diepresse.com/home/panorama/oes ... exualmorde
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Das beruhigt mich jetzt ungemein ...Der Gast hat geschrieben:Es gibt noch mehr von diesen Tätern, ein Fall aus Österreich:
https://diepresse.com/home/panorama/oes ... exualmorde
so muss der C.C. wenigstens nicht ganz einsam im Knast sitzen, das hätte mich dann doch etwas beunruhigt.
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Gast
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Der Verteidiger kann in Deutschland, auch gegen den Willen seines Mandanten Revision einlegen.katja hat geschrieben:Diese Diskussion haben wir gestern Abend auch gehabt …![]()
Ich habe eigentlich erwartet dass Malek in die Revision geht … Ist sein Job ! Und er hat nichts zu verlieren … und er hat auf Totschlag plädiert!
Was ich nicht erwartet habe … dass CDC der Revision zustimmt …
Siehe §298, Absatz 1 Strafprozessordnung
(1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/298.html
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Ich gehe hier eher von § 297 Strafprozessordnung aus:Gast hat geschrieben:
Der Verteidiger kann in Deutschland, auch gegen den Willen seines Mandanten Revision einlegen.
Siehe §298, Absatz 1 Strafprozessordnung
(1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/298.html
https://dejure.org/gesetze/StPO/297.html§ 297
Einlegung durch den Verteidiger
Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Wer an der Revision "schuld" ist, darüber gibts nichts zu diskutieren ...
das ist ein Rechtsmittel das nunmal zusteht. Punkt!
das ist ein Rechtsmittel das nunmal zusteht. Punkt!
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Gast
Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion
Hier eine Entscheidung zur Verdeckung einer Straftat:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/00/5-432-00.php3
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/00/5-432-00.php3
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