MORDFALL GRUBER -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Mrs.Murmur
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Mrs.Murmur »

Der Gast hat geschrieben:Der Verteidiger:

Dr. Klaus Malek, nicht nur ein angesehener Rechtsanwalt für Strafrecht in Freiburg, nein, er ist als einer der deutschen Top.Anwälte ausgewiesen in Focus-Spezial "Deutschlands große Anwaltsliste" für die Jahre 2014,2015,2016 ausgezeichnet, ist Vorstandsmitglied der BW-Strafverteidiger-Vereinigung, davon für 10 Jahre bis 2015 Vorstandsvorsitzender, hat etliche Kommentare in Rechtsschriften, Beck-sche Kommentare usw., abgegeben, ist auch spezialisiert was Betäubungs- und Arzneimittel, sowie was die DNA-Analysen angeht, kennt sich mit Feindstrafrecht aus - er hat in diesem Zusammenhang einen Kommentar zu "wieviel Sicherheit braucht die Freiheit" abgegeben (dazu muss man wissen, dass es Professoren gibt, die auch im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung von Feindstrafrecht sprechen). Außerdem Spezialist für Kapitaldelikte und Fälle gegen die sexuelle Selbstbestimmung, u.a.

Er hat in Freiburg Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Psychologie studiert und in Passau promoviert.

Meine Frage ist nun, ob man so einen Staranwalt in der Pflichtverteidigerliste findet, ob er frei ausgewählt wurde oder ob er sich vielleicht ausnahmsweise als Pflichtverteidiger angeboten hat (ich weiß nicht ob das möglich ist), da es sich um einen spektakulären, über deutsche Grenzen hinaus bekannten Fall handelt, da er in diesem Fall Ansätze wittert, teilerfolgreich sein zu können und sein Ansehen als Staranwalt weiter steigern zu können?

tja, da fragt Bürger normal sich doch, wer dem unscheinbaren, unbedeutenden, nicht Deutsch sprechenden und kaum in D verankerten LKW Fahrer ohne Geld, der nicht einmal eine Wohnung und seine Familie bei sich haben kann, so einen Anwalt beschafft? ==
Jeder meiner Beiträge ist als Hypothese gedacht und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit!
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talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Der Gast hat geschrieben: Meine Frage ist nun, ob man so einen Staranwalt in der Pflichtverteidigerliste findet, ob er frei ausgewählt wurde oder ob er sich vielleicht ausnahmsweise als Pflichtverteidiger angeboten hat (ich weiß nicht ob das möglich ist), da es sich um einen spektakulären, über deutsche Grenzen hinaus bekannten Fall handelt, da er in diesem Fall Ansätze wittert, teilerfolgreich sein zu können und sein Ansehen als Staranwalt weiter steigern zu können?
Wie sich das genau mit der Verteilung von Pflichtmandaten verhält kann ich dir leider auch nicht genau sagen, ob es da eine Liste gibt die abgeklappert wird und wer zusagt hat den Fall, oder ob das der Reihe nach geht ... keine Ahnung.

Ein solches Verfahren kann nicht ohne Anwalt durchgeführt werden, es steht ihm von Rechtswegen also auf Staatskosten einer zu.

Die wenigsten TVs die wegen schwerer Gewaltverbrechen oder Tötungsdelikten inhaftiert bzw. angeklagt werden, dürften die eigenen finanziellen Mittel haben um sich einen "Staranwalt" leisten zu können, sind also überwiegend auf einen Pflichtverteidiger angewiesen.

Auch eine Rechtsschutzversicherung deckt Mord, Totschlag oder andere schwere Straftaten nicht ab.

Deshalb möchte ich behaupten, dass Anwälte die auf Strafrecht spezialisiert sind überwiegend von Pflichtmandaten leben dürften, sich durch "gute Urteile" für ihre Mandanten etablieren können und mit dem Pflichtmandat auch noch auf Nummer sicher gehen ihre Kosten vom Staat erstattet zu bekommen, was bei einem TV der das Geld nicht im voraus bezahlen kann und dann am Ende lebenslänglich verurteilt wird, sich das dann doch als schwierig erweisen könnte.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Beck
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

Der Gast hat geschrieben:Meine Frage ist nun, ob man so einen Staranwalt in der Pflichtverteidigerliste findet, ob er frei ausgewählt wurde oder ob er sich vielleicht ausnahmsweise als Pflichtverteidiger angeboten hat (ich weiß nicht ob das möglich ist), da es sich um einen spektakulären, über deutsche Grenzen hinaus bekannten Fall handelt, da er in diesem Fall Ansätze wittert, teilerfolgreich sein zu können und sein Ansehen als Staranwalt weiter steigern zu können?
Wie auch immer es zu dieser Besetzung gekommen ist, eines steht für mich fest: Wer in diesem Prozess als Verteidiger auftritt, wird seinen Bekanntheitsgrad enorm steigern!
In der Ruhe liegt die Kraft.
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

In der Anwaltskammer ist der Rechtsanwalt Klaus Malek für "notwendige Verteidigung", als Pflichtverteidiger registriert!
Beck
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

Damit ist die ganze Situation dann auch wieder geerdet - kein Staranwalt, woher auch immer, sondern ein Pflichtverteidiger, und zwar offenbar ein guter.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Der Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Der Gast »

@Beck

Als Vorstandsmitglied der Baden-Württembergischen Strafverteidigervereinigung sollte er ein gutes Beispiel geben.
Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Nun macht Euch mal nicht in die Hose. :lol:
Auch er wird Ihn nicht da raus hauen können.
Das ist so gut wie 100%.
Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich hoffe er zeigt seine neuen Beisserchen :lol: :lol:
und spricht auch mal....
Dias
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Jedenfalls ist auch seine Zeit abgelaufen, wo er sich noch wenigstens bei Carolins Angehörigen Entschuldigen kann, und Reue zeigt.

Er ist ein Niemand der nur Zerstören kann, und eine blutige Spur aus Leid und Gewalt hinter sich herzieht. Ich finde sogar diese 8 Gerichtstermine viel zu üppig für diesen Menschen.
Es soll nicht zu viel Tam Tam um ihn gemacht werden, besser noch ein rasches-Urteil, mit dem keiner gerechnet hat, dass aber richtig tief und fest sitzt. Genauso überraschend, wie er Lucille, Carolin und …? Aus ihrem Leben gerissen hat.

Und @ Katja, ich verstehe dein Argument mit der Todesstrafe. Aber genau hier ist mMn. ein Punkt, den niemand setzen sollte. Leben wo beendet wird, gibt keine Antworten mehr. Dieser Mensch war der letzte wo Carolin und die anderen Opfer noch lebend sah, und erzählen könnte was sich in den letzten Minuten der Opfer noch abgespielt hat. Er wird es bedauerlicher weise nicht tun können. Die Hinterbliebenen würden somit im ungewissen bleiben, auch bis zu ihrem Tode.

Wenn CDC nach Jahren im Gefängnis irgendwann einmal den Angehörigen schreibt, dass all dies ihm leid tut, was er angerichtet hat, und vielleicht sogar den Hinterbliebenen die Wahrheit schriftlich zu Papier bringt, und es ihnen übergibt, haben auch sie trotz der bitteren Wahrheit einen Abschluss, der mit großer Narbe zuwachsen kann.
Grosser Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Grosser Gast »

Aber das jetzt auch der Rösner und Degowski nach 30 Jahren
freikommen sollen,finde ich nicht richtig!!!
Glaube es sind damals 3 Menschen zu Tode gekommen incl.
Entführung und 1 Woche ganz Deutschland in Atem gehalten.
Warum kommen die jetzt frei?
Sie haben Ihre Freiheit durch diese Taten verwirkt.
Ich sehe immernoch das ängstliche Gesicht von Silke Bischoff (Geisel)
was um die Welt ging.
Es nicht richtig das diese Menschen freikommen. Basta.
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talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

@Grosser Gast, auch Sicherungsverwahrung ist keine Garantie dafür, dass jemand nie wieder freikommt.
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Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

talida hat geschrieben:@Grosser Gast, auch Sicherungsverwahrung ist keine Garantie dafür, dass jemand nie wieder freikommt.

Ja das ist auch schlimm!!!
Mitglied_um_Endingen
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Mitglied_um_Endingen »

Schlimm genug, dass es Menschen gibt, die CDC verteidigen "müssen" und das wohl noch als ehrenvolle Aufgabe ansehen. Und dann noch ein Top-Anwalt, der seine Kompetenzen sicher gewinnbringender einsetzen sollte als bei diesem Wicht, der schon in Rumänien hinter Schloss und Riegel gesperrt werden sollte.
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talida
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Mitglied_um_Endingen hat geschrieben:Schlimm genug, dass es Menschen gibt, die CDC verteidigen "müssen" und das wohl noch als ehrenvolle Aufgabe ansehen. Und dann noch ein Top-Anwalt, der seine Kompetenzen sicher gewinnbringender einsetzen sollte als bei diesem Wicht, der schon in Rumänien hinter Schloss und Riegel gesperrt werden sollte.
Deine Verärgerung in allen Ehren ...
in einem solchen Verfahren ist ein Verteidiger unbedingt nötig ... ohne geht nicht.
"Top-Anwalt" ist Auslegungssache ... es ist ein ortsansässiger Pflichtverteidiger.
Seine Kompetenzen liegen im Strafrecht und als solcher Anwalt verteidigt man in der Regel eben straffällig gewordene Mandanten gegen die StA
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Gast nemtudom

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast nemtudom »

Mitglied_um_Endingen hat geschrieben:Schlimm genug, dass es Menschen gibt, die CDC verteidigen "müssen" und das wohl noch als ehrenvolle Aufgabe ansehen. Und dann noch ein Top-Anwalt, der seine Kompetenzen sicher gewinnbringender einsetzen sollte als bei diesem Wicht, der schon in Rumänien hinter Schloss und Riegel gesperrt werden sollte.
rechtssprechung ohne ordentliches verfahren, also ohne fundierte verteidigung, endet in kürze in einem rechtssystem des mobs:
schuldig! rübe ab! der nächste bitte!
schuldig! rübe ab! der nächste bitte!
schuldig! rübe ab! der nächste bitte!
schuldig! rübe ab! der nächste bitte! .....

bei jedem prozess werden zwei grundfragen gestellt:

ist die angeklagte person der tat schuldig? git es reale, hinterfragbare beweise oder stichthaltige indizien, die auch bei gegenfragen des verteidigers halten?
wird der prozess nach unseren rechtsstaatlichen regeln geführt?

die rolle des verteidigers garantiert mit, dass es zu einem urteil nur nach rechtsstaatlichen regeln kommt.
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Die 3
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Die 3 »

Gast nemtudom hat geschrieben:rechtssprechung ohne ordentliches verfahren, also ohne fundierte verteidigung, endet in kürze in einem rechtssystem des mobs:
.....
schuldig! rübe ab! der nächste bitte! .....

bei jedem prozess werden zwei grundfragen gestellt:

ist die angeklagte person der tat schuldig? git es reale, hinterfragbare beweise oder stichthaltige indizien, die auch bei gegenfragen des verteidigers halten?
wird der prozess nach unseren rechtsstaatlichen regeln geführt?

die rolle des verteidigers garantiert mit, dass es zu einem urteil nur nach rechtsstaatlichen regeln kommt.
Auch für mich ist es wichtig das jeder straffällig gewordene eine faire Verhandlung bekommt, unabhängig davon wie Sinnlos und Grausam die Tat erscheinen mag. Die Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen. Ich für meinen Teil bin froh dass ich nicht in einer Bananenrepublik lebe, in der Korruption und Willkür an der Tagesordnung sind.

Derzeit können wir in einigen europanahen Ländern beobachten wie Menschenrechte mit Füßen getreten werden, vor meiner Haustür kann ich gut und gerne darauf verzichten. Anwälte, die von Berufswegen für die Rechtsstaatlichkeit eintreten, werde ich nicht kritisieren.
...
Dias
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Die 3 hat geschrieben:Auch für mich ist es wichtig das jeder straffällig gewordene eine faire Verhandlung bekommt, unabhängig davon wie Sinnlos und Grausam die Tat erscheinen mag. Die Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen. Ich für meinen Teil bin froh dass ich nicht in einer Bananenrepublik lebe, in der Korruption und Willkür an der Tagesordnung sind.

Derzeit können wir in einigen europanahen Ländern beobachten wie Menschenrechte mit Füßen getreten werden, vor meiner Haustür kann ich gut und gerne darauf verzichten.
Ich finde es ebenfalls wichtig, Verhandlungen jedem Straffälligen zu gewähren. Wobei es hier die Stufen der Schwere aller Verbrechen gibt. Von „klein“ bis „groß“.

Dadurch, dass man diese Verbrechen fast schon anhand durch das Ablesen wie in einer Tabelle zur Strafe ansetzt (Bei Mord, so und soviel, bei dem, soviel), kommt es natürlich zu Unverständnis.
Hier sollte mMn. kreativer gestaltet werden. Im Namen des Verbrechens, und der Übereinstimmung im Verhältnis der Schwere der Tat. Und nicht im Namen des Volkes, wo in meinen Augen eine Lüge ist, denn auch ich bin ein Teil vom Volk und werde nie gefragt.

Bestes Beispiel Hussein. Werden ihm der angebliche Alkohol und sein Alter (sein Alter zur Tatzeit z.B. 18 Jahre) angemessen, dann bekommt er vielleicht 9 Jahre?
Das kann es einfach nicht sein!
Es ist doch unverschämt, wenn man sich heutzutage seine Strafe schon mal vorher ausrechnen kann, und wenn ein Teenager sowas wie einen „Freibrief“ bekommt, und die Straftat im „Rausch“ auch noch einen zusätzlichen Bonus in den Korb wirft?!?
Wer „Reif“ ist zum Töten, der soll auch die Konsequenz davon tragen. Natürlich mit Verhandlung, wo geklärt wird, durch welche Umstände alles passiert ist.

In einigen Ländern, da gebe ich dir auch wieder Recht, da werden Menschenrechte mit Füßen getreten.
Jedoch werden sie durch viele Urteil auch hier bei uns getreten, zumindest einigen Opfern gegenüber. Meine Ansicht.
Gast

Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Weißt jemand ob der Prozess öffentlich ist?
Kann man da einfach so erscheinen?
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Die 3
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Die 3 »

Gast hat geschrieben:Weißt jemand ob der Prozess öffentlich ist?
Kann man da einfach so erscheinen?
Meines Wissens sind solche Prozesse öffentlich. Jugendstrafverfahren zum Beispiel werden nicht öffentlich verhandelt. Es gibt der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren, der nur wenige Ausnahmen zulässt.

Als Zuschauer kann dort jeder erscheinen der einen gültigen Personalausweis bzw. gültige Papiere vorweisen kann.
...
Dias
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Re: MORDFALL GRUBER -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Dias »

Wer es noch nicht gelesen hat:

Pressemitteilung des Landgerichts Freiburg vom 26. Oktober 2017

Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall der Tötung einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl

Die 1. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Freiburg hat gestern das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 22. September 2017 im Fall der Tötung einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl zur Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht zugelassen. Diese Entscheidung hat unter anderem folgenden Wortlaut:

„Die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 22.09.2017 wird zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg mit der Maßgabe zugelassen, dass eine Unterbringung in der Maßregel der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB nach derzeitigem Stand nicht in Betracht kommen dürfte, da eine Strafe im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur derjenige verwirkt hat, der wegen der zugrunde liegenden Tat bereits verurteilt wurde oder aber die Tat Verfahrensgegenstand ist (vgl. BGHSt 25, 44-51; BGH NJW 1999, 3723-3725; BGHSt 50, 284-299; BGH NStZ 2007, 212-213). Beides ist vorliegend nicht der Fall.

Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66a Abs. 2 StGB in Betracht kommen kann.“.

Das Verfahren ist derzeit auf acht Verhandlungstage terminiert, wobei die Sitzungen jeweils um 08:30 Uhr beginnen. Folgenden Termine sind vorgesehen:

Mittwoch, 22. November 2017, Donnerstag, 23. November 2017, Freitag, 01. Dezember 2017, Montag, 04. Dezember 2017, Dienstag, 05. Dezember 2017, Donnerstag, 14. Dezember 2017, Dienstag, 19. Dezember 2017 und Freitag, 22. Dezember 2017.

Das vorläufige Beweisprogramm der Kammer sieht die Vernehmung von zehn Zeugen und sechs Sachverständigen vor. Für den ersten Verhandlungstag ist - neben den gemäß § 243 StPO vorgeschriebenen Verfahrensvorgängen (vgl. den Anhang) - die Vernehmung des die Ermittlungen führenden Kriminalbeamten, der einen Überblick über die gesamten Ermittlungen geben soll, vorgesehen. Am 2. bis 4. Verhandlungstag sollen zehn Zeugen - darunter vier weitere deutsche Polizeibeamte und ein Kriminalbeamter aus Österreich - und fünf Sachverständige - zwei davon aus Österreich - gehört werden. Die Vernehmung der österreichischen Zeugen bzw. Sachverständigen ist am vierten Verhandlungstag (Montag, 04. Dezember 2017 ab 13:30 Uhr vorgesehen. An allen Hauptverhandlungstagen wird ein psychiatrischer Sachverständiger teilnehmen, der am Ende der Beweisaufnahme ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit und zur Gefährlichkeitsprognose (Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) erstatten wird.

Das für Medienvertreter/Journalisten vorgesehene Verfahren wird zeitnah im Rahmen einer weiteren Pressemitteilung auf der Homepage des Landgerichts bekannt gegeben. Dabei soll auch über die weiteren sitzungspolizeilichen Anordnungen der Vorsitzenden informiert werden.

§ 243 StPO lautet:
:
§ 243 Gang der Hauptverhandlung

(1) 1Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. 2Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel herbeigeschafft, insbesondere die geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind. (2) 1Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. 2Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse. (3) 1Darauf verliest der Staatsanwalt den Anklagesatz. 2Dabei legt er in den Fällen des § 207 Abs. 3 die neue Anklageschrift zugrunde. 3In den Fällen des § 207 Abs. 2 Nr. 3 trägt der Staatsanwalt den Anklagesatz mit der dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegenden rechtlichen Würdigung vor; außerdem kann er seine abweichende Rechtsauffassung äußern. 4In den Fällen des § 207 Abs. 2 Nr. 4 berücksichtigt er die Änderungen, die das Gericht bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung beschlossen hat. (4) 1Der Vorsitzende teilt mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. 2Diese Pflicht gilt auch im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung, soweit sich Änderungen gegenüber der Mitteilung zu Beginn der Hauptverhandlung ergeben haben.
(5) 1Sodann wird der Angeklagte darauf hingewiesen, dass es ihm freistehe, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. 2Ist der Angeklagte zur Äußerung bereit, so wird er nach Maßgabe des § 136 Abs. 2 zur Sache vernommen. 3Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. 4Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende.
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