MORDFALL LADENBURGER - Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen
- talida
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MORDFALL LADENBURGER - Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen
Hier könnt ihr Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen diskutieren
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Re: MORDFALL LADENBURGER - Gemeinsamkeiten mit anderen Fälle
Gemeinsamkeiten - ganz allgemein:
1. ungeheure Brutalität und feige Hinterhältigkeit der Tat, unmittelbare spontane Durchführung
2. Benutzung eines Fahrrads
3. Verfolgen, Auflauern und Wegabschneiden
4. kampferprobtes Verhalten, körperl. Überlegenheit
5. sexuelle Vergewaltigung/Demütigung/Belästigung/Körperverletzung/Mord
6. Dummheit und Beschränktheit (Hinterlassen von DNA und Gegenständen)
7. schwierige bis erfolglose Ermittlungen incl. naiver Spekulationen, Projektionen oder absurden Fehlverdachts
1. ungeheure Brutalität und feige Hinterhältigkeit der Tat, unmittelbare spontane Durchführung
2. Benutzung eines Fahrrads
3. Verfolgen, Auflauern und Wegabschneiden
4. kampferprobtes Verhalten, körperl. Überlegenheit
5. sexuelle Vergewaltigung/Demütigung/Belästigung/Körperverletzung/Mord
6. Dummheit und Beschränktheit (Hinterlassen von DNA und Gegenständen)
7. schwierige bis erfolglose Ermittlungen incl. naiver Spekulationen, Projektionen oder absurden Fehlverdachts
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Re: MORDFALL LADENBURGER - Gemeinsamkeiten mit anderen Fälle
https://michael-mannheimer.net/category ... inalitaet/
die Vergewaltigung in Bochum
und weitere Bereiche der Kirminalität
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Re: MORDFALL LADENBURGER - Gemeinsamkeiten mit anderen Fälle
Mord an Daniela Kammerer im Juni 2005 in Innsbruck.
Über den Fall findet man im Netz nicht mehr allzu viel. Hier kann man einen der ersten Zeitungsberichte noch aufrufen:
http://www.news.at/a/mordalarm-innsbruc ... gen-115158
Gemeinsamkeiten:
Daniela war wie Maria Ladenburger zum Tatzeitpunkt Studentin und 19 Jahre alt.
Sie lebte nicht in ihrem Heimatort. In Innsbruck lebte sie im Studentenwohnheim. (ursprünglich stammte sie aus Niederösterreich) .
Die Tat geschah nachts nach 2 Uhr im Anschluss an ein Fest einer Studentenverbindung.
Daniela fuhr mit einem Fahrrad nach Hause. Unterwegs kam es zur Tat.
Daniela wurde nicht beraubt.
Es gab keine unmittelbaren Tatzeugen.
Die Polizei konnte sich nicht eindeutig auf eine Beziehungstat oder eine Zufallstat festlegen.
In Tatortnähe befand sich der Rapoldipark, wo damals Nordafrikaner mit Drogen gehandelt haben. Einen Bezug zu dieser Drogenszene schloss die Polizei sofort aus, weil Daniela keine Suchtprobleme hatte und dort somit nicht verkehrt habe. [Ok, der Park war aber mit entsprechendem Publikum trotzdem in Tatortnähe.]
Der Fall wurde bis heute nicht aufgeklärt. Auch Cold Case Untersuchungen im Jahr 2014 konnten den Fall nicht klären. Die neuen Ermittler gingen von einer Beziehungstat aus. Der Tatverdächtige, ein Kommilitone wurde verhaftet, er konnte jedoch nicht überführt werden und wurde aus der Haft entlassen.
Über den Fall findet man im Netz nicht mehr allzu viel. Hier kann man einen der ersten Zeitungsberichte noch aufrufen:
http://www.news.at/a/mordalarm-innsbruc ... gen-115158
Gemeinsamkeiten:
Daniela war wie Maria Ladenburger zum Tatzeitpunkt Studentin und 19 Jahre alt.
Sie lebte nicht in ihrem Heimatort. In Innsbruck lebte sie im Studentenwohnheim. (ursprünglich stammte sie aus Niederösterreich) .
Die Tat geschah nachts nach 2 Uhr im Anschluss an ein Fest einer Studentenverbindung.
Daniela fuhr mit einem Fahrrad nach Hause. Unterwegs kam es zur Tat.
Daniela wurde nicht beraubt.
Es gab keine unmittelbaren Tatzeugen.
Die Polizei konnte sich nicht eindeutig auf eine Beziehungstat oder eine Zufallstat festlegen.
In Tatortnähe befand sich der Rapoldipark, wo damals Nordafrikaner mit Drogen gehandelt haben. Einen Bezug zu dieser Drogenszene schloss die Polizei sofort aus, weil Daniela keine Suchtprobleme hatte und dort somit nicht verkehrt habe. [Ok, der Park war aber mit entsprechendem Publikum trotzdem in Tatortnähe.]
Der Fall wurde bis heute nicht aufgeklärt. Auch Cold Case Untersuchungen im Jahr 2014 konnten den Fall nicht klären. Die neuen Ermittler gingen von einer Beziehungstat aus. Der Tatverdächtige, ein Kommilitone wurde verhaftet, er konnte jedoch nicht überführt werden und wurde aus der Haft entlassen.