MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Turmfalke23
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Videos/Podcasts

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Welche Versäumnisse gab es bei den Ermittlungen im Fall von Fabian aus Güstrow ?
Und welche Auiswirkungen könnte dies auf die Urteilsfindung haben ? Es steht Lebenslänglich, mit oder ohne besondere Schwere der Schuld im Raum, oder Freispruch.
Unbekannt ist mir das der Vater von Fabian am 30.10. zusammengeschlagen wurde. Bestätigt wurde dies behördlich nicht.
Auch die Großeltern wurden bedroht berichtet Gina in ihrer Einlassung vor der Kammer.
Frank berichtet in seinem Video hier darüber:

https://www.youtube.com/watch?v=JfHv3-wq2yQ&t=3s
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Interview mit der Mutter, Tag 34
Spoiler
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Videos/Podcasts

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 19:56:45 […..] bei den Ermittlungen im Fall von Fabian aus Güstrow ?
Und welche Auiswirkungen könnte dies auf die Urteilsfindung haben? […..]
Frank […..]
Ergänzend daraus „eine Aussage“ der Staatsanwaltschaft:
14min55

Kommen wir noch mal zu diesen digitalen Ermittlung.

Es hat, sage und schreibe, gute 9(!) Monate gedauert, bis das Handy von Gina H. vollständig ausgewertet wurde und der Gutachter dann endlich ein fertiges Gutachten hatte und er dies präsentieren konnte.

Das war dann schon mitten im Prozess. Dazu hieß es dann in einem Artikel von der Zeit im September 2026:

Im Prozess um den gewaltsam Tod des achtjährigen Fabian hat eine erneute Auswertung von Handydaten wohl nicht die erhoffte Klarheit gebracht.

Dies räumte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft ein, nachdem ein Landeskriminalbeamter die Ergebnisse vor dem Landgericht Rostock vorgestellt hatte.

Womöglich bringt auch eine erneute Auswertung keine größeren Aufschlüsse, auch weil die Standorddaten ausgeschaltet gewesen sein, so der Sprecher. […..]
https://youtu.be/JfHv3-wq2yQ?t=895
^^^^^^

Die Nk hingegen ist der Meinung, dass die Einlassung der Pesudologia Phantastica Angeklagten hinreichend für die richterliche Überzeugung sei:
14min30

Die Angeklagte hat sich doch als Täterin präsentiert, indem sie 95 Seiten erklärt hat.

Das war's doch.

Mehr braucht doch kein Gericht mehr. […..]
https://youtu.be/RwzkLlsvQGE?t=870
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