„Wenn ganz Deutschland dich für einen Mörder hält …“
Geläutert geben sich Bild-Reporter Andreas Bachner und Chefreporter Kai Feldhaus – ausgerechnet die Meinungsmacher jenes Mediums, das Sebastian einst vorschnell zum Mörder gestempelt hatte. Heute titulieren beide den Eiskeller-Fall offen als Skandal.
Nicht ganz faktensicher rekapituliert Reporter Bachner die wichtigsten Stationen des Falls. Auch zu Gast in Aschau war er und berichtet von Anfeindungen gegen Sebastian und seine Familie sowie von Sebastians Neuanfang nach mehr als 2½ Jahren zu Unrecht erlittener U-Haft: „Er will jetzt sein Leben endlich beginnen.“
Bachner berichtet, dass die stellvertretende Leiterin der JVA Bernau in einem Schreiben an das LG Traunstein (also an Aßbichlers Jugendkammer) vor dem Hauptbelastungszeugen Adrian M. ausdrücklich gewarnt habe. Er sei als notorischer Lügner bekannt. Dieses Schreiben sei nicht bei den Gerichtsakten, man habe es verschwinden lassen (ab Min. 17:09, YouTube-Link mit Sprungmarke). Außerdem aktuell nachgefragt:
► StA ermittle noch immer gegen Unbekannt wegen Mordes
► keine Auskunft der StA, ob Hinweise auf möglichen Täter vorliegen
► keine internen Ermittlungen wegen Unterdrückung von Beweismitteln (z. B. bzgl. der Zeugin Verena R.)
► Bild-Meinung über StA und Polizei:
• wollen Gras über die Sache wachsen lassen,
• wollen Ermittlungen offen halten,
• um Eindruck der Untätigkeit zu vermeiden
► Bild-Meinung über Hannas Tod:
• alle Indizien sprechen für einen Unfall
Ein Podcast mit außergewöhnlicher Reichweite. Diese 36 Minuten verdienen es, gerade im Chiemgau und – allen voran – von der Hetzbrigade des Oberbayerischen Volksblatts (OVB)* und ihren Jüngern gehört zu werden!
Langsam scheint ihnen alles zusammenzubrechen. Polizei und Staatsanwaltschaft weigern sich offenbar sogar, zu den Ermittlungen Stellung zu beziehen.
An dieser Stelle möchte ich an die Worte des Nebenklägers erinnern: „Es läuft ein Mörder frei herum.“ Ebenso an den Versuch, nach dem ersten Urteil Sebastians Schweigen als Argument gegen ihn zu verwenden.
Ich würde mir wünschen, dass sich endlich neutrale Staatsanwälte und Polizeibeamte unvoreingenommen mit diesem Fall auseinandersetzen und ausschließlich die Fakten sprechen lassen. Allerdings habe ich zunehmend Zweifel daran, dass dies tatsächlich geschieht.
Der Fall Manfred Genditzki, der sogenannte Badewannenmord, hat bereits gezeigt, welche schwerwiegenden Folgen Fehlurteile haben können und wie lange es dauern kann, bis ein Justizirrtum aufgearbeitet wird. Umso erschreckender ist es, wenn sich im Eiskeller-Fall erneut Fragen nach der Glaubwürdigkeit von Zeugen und dem Umgang mit möglichen Widersprüchen stellen.
Es entsteht der Eindruck, dass die Generalstaatsanwaltschaft und weitere beteiligte Stellen kaum bereit sein könnten, innerhalb so kurzer Zeit mögliche Fehler einzugestehen. Stattdessen bleiben die Eltern der Opfer möglicherweise weiterhin im Unklaren, während ein möglicherweise Unschuldiger unter den Folgen leidet. Gleichzeitig scheint die Unterstützung der Menschen im Dorf wichtiger zu sein als eine konsequente und unvoreingenommene Aufklärung.
Besonders schwer nachvollziehbar ist für mich, dass das Gericht offenbar wusste, dass dieser Zeuge gelogen hatte, ihn aber dennoch als glaubwürdig einstufte. Wie kann ein Gericht zu einer solchen Bewertung gelangen, obwohl die Zweifel an der Glaubwürdigkeit bekannt waren? Und wie konnte selbst der Vater weiterhin von seiner Glaubwürdigkeit überzeugt sein?
Am Ende sollte es nicht darum gehen, Fehler zu vertuschen, Gesichtsverlust zu vermeiden oder bestehende Überzeugungen aufrechtzuerhalten. Es sollte ausschließlich darum gehen, die Wahrheit herauszufinden. Die Eltern der Opfer haben ein Recht auf Aufklärung, und Sebastian hat ein Recht auf ein faires Verfahren.
Von Gesprächen mit Sebastian und dessen Familie berichtet die Bild-Zeitung und will damit Aufmerksamkeit für ihren aktuellen Podcast (siehe hier) generieren.
Unfassbar hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 15:14:18
Langsam scheint ihnen alles zusammenzubrechen. …
Danke für Deinen Beitrag!
Unfassbar hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 15:14:18
Ich würde mir wünschen, dass sich endlich neutrale Staatsanwälte und Polizeibeamte unvoreingenommen mit diesem Fall auseinandersetzen … Am Ende sollte es nicht darum gehen, Fehler zu vertuschen …
Staatsanwälte und Polizeibeamte sind (im Gegensatz zu Richtern) weisungsgebunden. Oberster Dienstherr ist der jeweilige Landesminister der Justiz und des Inneren. Interesse an einer Aufarbeitung scheint dort nicht zu bestehen (vgl. hier).
Unfassbar hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 15:14:18
Es sollte ausschließlich darum gehen, die Wahrheit herauszufinden.
Ein hehrer Anspruch. Es geht aber auch um die Rehabilitation eines unschuldigen jungen Menschen, der jahrelang mit Dreck beworfen und dessen soziale Existenz in der jahrhundertealten Heimat seiner Familie vernichtet wurde. „Die Zeit“ hatte dazu bereits am 05.08.2026 (siehe hier) berichtet:
Unfassbar hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 15:14:18
Die Eltern der Opfer haben ein Recht auf Aufklärung, …
Dann dürfen sich die Hinterbliebenen jedoch nicht indoktrinieren lassen von den persönlichen Eitelkeiten des RA Holderle, des früheren Nebenklagevertreters, für den ein Unfall „definitiv ausgeschlossen“ sei.
Unfassbar hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 15:14:18
… und Sebastian hat ein Recht auf ein faires Verfahren.
Seien wir gespannt, wie das zivilrechtliche Amtshaftungsverfahren gegen die Rosenheimer Polizei ausgehen wird (siehe z. B. hier und hier).
Danke für die Klarstellungen.
Ich haue jetzt einfach mal meine Meinung raus. Vielleicht wiederholt sich einiges, aber ich muss das langsam mal loswerden.
Der Nebenklägervertreter Walter H. hat nach seinem Auftritt in diesem Fall wahrscheinlich einige seiner Anwaltskollegen als Freunde verloren. Ich bin jedenfalls gespannt, ob und wann er sich erneut dazu äußert und wieder mit aus meiner Sicht absurden Beschuldigungen um sich wirft.
Das Verhalten der Eltern kann ich ebenfalls nur schwer nachvollziehen. Die Behauptung, sie wollten keinen Unschuldigen im Gefängnis sehen, erscheint mir angesichts ihres Verhaltens wenig überzeugend. Sie unterstützen lieber jemanden, der wegen einer ekelhaften Straftat verurteilt wurde, und stufen ihn als glaubwürdig ein, anstatt zumindest die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die Tochter betrunken war und sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen haben könnte.
Dass die rechtlichen Hürden für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sehr hoch sind, finde ich grundsätzlich richtig. Aber in diesem Fall habe ich zunehmend das Gefühl, dass einiges nicht zusammenpasst. Insbesondere der Umgang mit dem Schreiben der stellvertretenden JVA-Leitung, das offenbar verschwunden ist, wirft für mich erhebliche Fragen auf. Für mich drängt sich daher die Frage auf, ob Frau Aßbichler hier möglicherweise das Recht gebeugt hat.
Loben möchte ich an dieser Stelle allerdings die BILD-Zeitung, die sich im Rahmen ihres Podcasts dafür entschuldigt hat, wie einseitig sie damals gegen ihn berichtet hat. Ich hoffe, dass die Leute der BILD diesmal ebenfalls Glauben schenken.
Die Zivilklage von Sebastian wird leider sehr schwierig werden. Hoffentlich besteht aber die Möglichkeit, weitere Gutachten einzuholen. Vielleicht können dadurch die aus meiner Sicht mangelhaften Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Schuldspruch im ersten Verfahren noch einmal bundesweit für Schlagzeilen sorgen. Es wäre wünschenswert, wenn dadurch die Verantwortlichen ihre Entscheidungen kritisch hinterfragen müssten und Sebastian letztendlich rehabilitiert werden könnte.
Am kommenden Samstag, 07.11.2026, lädt der Eiskeller zu einer Party ein, exklusiv für Angehörige von Feuerwehr, Rettungsdiensten, Wasserwacht, Bergwacht, Polizei und anderen Blaulichtorganisationen, wie das Oberbayerische Volksblatt (OVB) berichtet:
Kein Wort darüber, dass diese Party-Location in Hohenaschau bereits zweimal Ausgangspunkt war für tödliche Unfälle auf dem Heimweg.
Vor Hanna W. kam Veronika R. (beide †23), eine Rezeptionistin der Residenz Winkler in Aschau, auf dem Heimweg von Hohenaschau nach Niederaschau auf der Kampenwandstraße zu Tode. Ebenfalls stark alkoholisiert, benutzte die Fußgängerin die Fahrbahn, kam mutmaßlich zu Fall, blieb liegen und wurde von einem Fahrzeug überrollt. Dies geschah am 06.01.2019 gegen 3.45 Uhr.
Media-Links im Spoiler zum Aufklappen:
Unfassbar hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Oktober 2026, 21:27:52
Ich haue jetzt einfach mal meine Meinung raus.
Danke!
Unfassbar hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Oktober 2026, 21:27:52
Das Verhalten der Eltern kann ich ebenfalls nur schwer nachvollziehen. … anstatt zumindest die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die Tochter betrunken war und sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen haben könnte.
Die von der Rechtsmedizin attestierte Alkoholgewöhnung Hannas (siehe aufgehobenes Urteil, Rdnr. 940) konnte den Eltern nicht verborgen geblieben sein. Wer das Reizwort Alkohol aber auch nur in den Mund nahm, wurde von RA Holderle und der Lokalpresse übel beschimpft. Eine Heilige säuft nicht!
Stattdessen betont der Vater, wie gefahrlos und wie vertraut seiner Tochter der Heimweg gewesen sei und dass sie dort niemals verunfallt sein könnte. Diese Haltung spricht für sich. Eine BAK von 2,06 Promille ebenso.
Unfassbar hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Oktober 2026, 21:27:52
Dass die rechtlichen Hürden für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sehr hoch sind, finde ich grundsätzlich richtig.
Gegen Aßbichler will RAin Rick gar keine Ansprüche geltend machen, sondern nur gegen die Rosenheimer Polizei. Anderslautende Meldungen beruhten auf einem Irrtum der Medien, hieß es im OVB (siehe hier im Spoiler, letzter Absatz). Tut mir leid, dass ich nicht schon gestern darauf hingewiesen hatte.
Unfassbar hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Oktober 2026, 21:27:52
Für mich drängt sich daher die Frage auf, ob Frau Aßbichler hier möglicherweise das Recht gebeugt hat.
Diese Frage muss (!) sich die StA stellen. Denn Rechtsbeugung ist ein Offizialdelikt – kein Antragsdelikt und auch keine Ordnungswidrigkeit. Wie erst jüngst aus dem Bild-Podcast zu erfahren war, will man dort aber nichts davon wissen.
Unfassbar hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Oktober 2026, 21:27:52
Die Zivilklage von Sebastian wird leider sehr schwierig werden. Hoffentlich besteht aber die Möglichkeit, weitere Gutachten einzuholen.
Weitere Gutachten werden nicht nötig sein. Geschuldet wird der Beweis, dass die Beamten aus Sicht des damaligen Erkenntnisstands und der damaligen Möglichkeiten rechtswidrig und schuldhaft ihre Amtspflichten verletzt haben (und dass daraus ein Schaden entstanden ist, der anderweitig nicht ersetzt verlangt werden kann). Dies dürfte sich durch Urkundenbeweis aus den Akten und durch Zeugenbeweis ergeben. Frau Rick ist bekannt für akribisches Aktenstudium. Sie scheut keinen Aufwand.
Unfassbar hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Oktober 2026, 21:27:52
Vielleicht können dadurch die aus meiner Sicht mangelhaften Ermittlungen der Polizei … noch einmal bundesweit für Schlagzeilen sorgen.
Dies wäre zu wünschen. Jedoch rechne ich mit einem anderen Verlauf:
Nach Erhebung der Klage werden die erhobenen Ansprüche vom Freistaat ebenso entschieden wie hanebüchen bestritten. Ein würdeloses Gezerre entspinnt sich. Schriftsätze fliegen hin und her. Die Klägerseite erhöht den Druck. Das Gericht dringt auf den Abschluss eines Vergleichs – ein Ende ohne Urteil, vielleicht sogar ohne dass es je zu einer öffentlichen mündlichen Verhandlung kommt. Eine knappe Pressemitteilung, man habe sich auf eine bestimmte Summe geeinigt. Verschwiegenheitsklausel, keine Details an die Öffentlichkeit.
Danach bleibt alles, wie es ist. Bayerisch verstandenes Traditionsbewusstsein. Erinnert sei an den Badewannen-Fall.
Schon Henry Ford wunderte sich, weshalb alle Welt Hühnereier kauft und nicht die viel größeren und schöneren Enteneier. Seine Erklärung: Hühner gackern laut und schlagen wild mit den Flügeln; Enten hingegen verhalten sich still und unauffällig. Dem Mandanten gegenüber setzt sich durch, wer am lautesten gackert, nicht wer die größten Eier legt. Bei Gericht ist das anders. Frau Rick gackert nicht und legt ein Straußenei. Ihre Mandanten wissen, was sie an ihr haben. Holderles Mandanten hoffentlich auch.