aber dafür Unterbringung in einer psychiatrischer Einrichtung.
Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung gilt er als schuldunfähig, gem. § 20 StGB.
Quellen:Ulm – Immer wieder stach er einem MediaMarkt-Mitarbeiter ein Messer in den Kopf. Nach seiner Tat lief er triumphierend vor dem Laden herum, klatschte dabei jubelnd ein Verkehrsschild ab und hinterließ einen blutigen Handabdruck. Jetzt endete der Prozess gegen Mahmud I. (30) wegen versuchten Mordes mit einem Freispruch. Grund: Nach Ansicht des Gerichts ist der Angeklagte psychisch krank und somit schuldunfähig....
https://www.bild.de/regional/baden-wuer ... ecb401a127
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html
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