Dann ist mir deine Frage irgendwie durchgerutscht oder ich hielt sie aufgrund der allgemeinen Diskussion für ausreichend beantwortet.Solitär hat geschrieben: ↑Dienstag, 09. Juni 2026, 18:48:01 Na ja nun, ich hatte dies ja hier für Dich schon einmal ausgeführt, ohne eine Erwiderung von Dir zu erhalten: Wenn selbst die Polizei der Ansicht war, dass Frauke freiwillig weg war, warum sollte es dann ein Gericht / ein Richter anders sehen. Weil Frauke das so / anders erzählt nachdem sie freigekommen wäre? Klar, wenn sie Blessuren / Verletzungen gehabt hat, dann ja, aber wenn sie völlig unverletzt gewesen wäre, ich weiss nicht, ob das vor Gericht gereicht hätte. Mit einem guten Anwalt für N bestimmt nicht.
Hole ich aber gerne nach:
Zunächst einmal: Vor Gericht und auf hoher See...Du weißt schon, aber:
Wir hätten hier im Falle einer hypothetischen Anklage bei Überleben von Frauke
-Auf der einen Seite die eloquente Frauke, die ohne Belastungseifer, aber selbstverständlich wahrheitsgemäß und wenig begeistert vom Handeln des Täters aussagt.
-Auf der anderen Seite einen schweigenden oder nach Worten ringenden Täter, der zu seiner Verteidigung Sätze wie "Ich dachte halt..." verbringt.
Nach wie vor gehe ich felsenfest davon aus, dass kein einseitiges Interesse von Frauke am (potenziellen und von einigen Foristen vermuteten, aber keinesfalls feststehenden) Täter vorlag. Meinetwegen beidseitig, insofern bin ich gespannt, was die von Iven erwähnten physischen Beweise zutage fördern, falls sie jemals vorgelegt werden (dürfen).
Aber nun noch zu objektiven Kriterien, die im Falle eines Prozesses eine Rolle gespielt hätten:
Es gab keine nachweisbare Verabredung an diesem Abend außerhalb des Pubs. Dies hätten Isabella und ihr Mann, nach allem, was wir wissen, so vor Gericht bestätigt. Frauke drohten durch ihr unentschuldigtes Fernbleiben, falls es freiwillig gewesen wäre, schwere berufliche Nachteile und sie hätte, nach allem, was über ihren Charakter bekannt ist, niemals ihre Familie und Freunde ohne Not in Panik versetzt.
Entscheidende Bedeutung hat natürlich auch der Aufenthaltsort und es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass er nicht dem Umfeld entspricht, den sich eine gepflegte junge Frau für ein romantisches Stelldichein verspricht Die Tatsache, dass sie vielleicht zunächst freiwillig ins Auto eingestiegen wäre, spielt für die Strafbarkeit des Handelns auch keine Rolle, wenn Frauke eben ab einem gewissen Zeitpunkt eben nicht mehr freiwillig beim Täter war.
Das wäre wahrlich kein Zuckerschlecken für den Anwalt des Täters geworden, so raffiniert und routiniert er auch sein möge. Möglicherweise wäre der Täter mit einem blauen Auge herausgekommen, falls Frauke unverletzt geblieben wäre, aber eine "Vorstrafe", die im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht, wäre äußerst wahrscheinlich gewesen.
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