Fragjanur hat geschrieben: ↑Samstag, 09. Mai 2026, 18:32:53 Die Zeugen haben ihre Aussagen bereits bei der Polizei gemacht, sie sagen nur nochmal vor Gericht aus. Sie haben sämtliche Zeitungen und Berichte dazu verfolgen können, als dass ihr jetzt ausgerechnet R. dafür personifizieren müsst.
Das entbehrt einfach jeder Logik.
Genau - Es gilt das Unmittelbarkeitsprinzip:
Das Gericht darf seine Entscheidung grundsätzlich nur auf das stützen, was es selbst in der Verhandlung erlebt und erfahren hat.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/re ... dsatz-der/
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