MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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Trodat5203
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trodat5203 »

DarkMarkDoom hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 15:39:48 Und wieder stimme ich dir erfreut zu! Die TKÜ Akte kennt sie nicht soweit ich weiß.

Wir wissen nicht, was Frau Liebs weiß, da sie selbst nicht weiß, was sie nicht weiß. (Hä? Ich hoffe man versteht den Satz)
Korrekt. ;)
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caro
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von caro »

Solitär hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 15:31:05 Gibt es Zeugen (außerhalb von Ns und Is direkten Freundeskreis), die bezeugen können / bezeugt haben, dass N bei einer Flyerverteilaktion anwesend war, zu der ein Telefonanruf von Frauke stattgefunden hat?

Das hat Isabella ja hier leider nicht mehr beantwortet / nicht mehr beantworten wollen. Anschlussfrage: Wurden diese Zeugenaussagen bei den EB zu Protokoll gegeben.
Meine persönliche Einschätzung dazu ist;
wenn damals niemand bei der Aktion Fotos/Schnappschüsse gemacht hat, dann ist das heute auch nicht mehr nachzuweisen, wer alles und um wieviel Uhr dabei gewesen sein soll.

Ich denke, es wurde damals versäumt, dieses Alibi zeitnah zu überprüfen.
(wenn es überhaupt dazu gekommen ist)
Und dann hat es sich sicherlich genauso verhalten, wie bei der Spieliothek oder dem Dönermann.
Man konnte sich im zweifelsfall nicht mehr daran erinnern, ob N. dabei gewesen ist.
Auch war er bestimmt den meisten anderen nicht bekannt (der Pflegeklasse z.B.).
Trodat5203
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trodat5203 »

DarkMarkDoom hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 15:32:28 Oder Frau Liebs stellt gänzlich andere Ansprüche an ein Alibi als die EB.

Mal angenommen, dass Bella Alibi steht so in den Akten, es reicht Frau Liebs nicht aus. Dann hätte Bella nicht gelogen, die EB nichts verbockt usw.
Die Akten und deren Inhalt müssen ja interpretiert werden, was für den einen ausreicht, reicht für den anderen bei weitem nicht aus.
Soweit ich weiß hat Frau Liebs keine Einblicke in die TKÜ Akten, wenn sie Niels zB mit seinem Telefon zum Zeitpunkt xy an einem anderen Ort befand weiß Frau Liebs nichts davon. Achtung: dies ist nur eine theoretisch Option für diese Diskrepanz ohne eigene Wertung.
Also, ich beantworte das Mal aus meiner Sicht mit dem Beispiel des Alibis vom Abend des Verschwindens:

N sagt er war mit A snookern und beim Dönermann
Es gab keine Videoaufzeichnungen mehr und auch keine weiteren Zeugen dafür, dass die beiden wirklich dort waren. Kann stimmen, kann nicht stimmen.

Das ist ein Alibi was mir ebenfalls nicht ausreichen würde. Nicht nur an der Stelle von Frau Liebs, sondern ganz neutral aus meiner Sicht.

Weitere Beispiele dafür wären:

Der TV sagt er habe Zuhause ferngesehen, alleine. Kann stimmen, kann nicht stimmen. Reicht mir ebenfalls nicht aus. Seine Frau schlief schon.

Der TV hatte für den Abend Konzertkarten, Kinokarten oder ähnliches. Er kann dort gewesen sein oder auch nicht, reicht mir nicht aus.

Das Handy des TV war in der FZ seines Hauses zu Tatzeiten eingeloggt. Reicht mir nicht aus, da es über seine eigene Anwesenheit dort nichts aussagt.

Wenn es aber unabhängige Zeugen gibt, die ein Alibi bestätigen, kann es zwar immer noch sein, dass diese Zeugen sich irren aber das Alibi wird wahrscheinlicher weil diese Zeugen kein Interesse haben den TV zu decken.

Frau Liebs ist nicht blöde. Gäbe es unabhängige Zeugen, mehrere Zeugen gleichzeitig, Videoaufnahmen, Fotos, den Nachweis über ein geführtes Telefonat, einen Krankenhausaufenthalt, einen Aufenthalt in einer anderen Stadt, Urlaubsreise etc., dann würde sie das sicherlich als Alibi anerkennen.
sɹǝpuɐ lɐɯ ǝƃuıp ǝıp ǝʇɥɔɐɹʇǝq
Heckengäu
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

ClosetOutlaw hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 15:43:29 Wer schonmal eine Ermittlungsakte einschließlich TKÜ-Protokolle, Observationsmappe und Ergebnissen der Handyauswertung gesehen hat weiß, was da teilweise zu lesen/ sehen ist. Alleine aus Datenschutzgründen wird man das nicht an Angehörige weitergeben dürfen.
So ist es. Allein die Verteidiger und gegebenfalls die Angeklagten haben darauf ein Anrecht.

Hierzu ein Fall auf der Seite einer Knazlei der belegt wie umfassend der Vorgang zur Gänze ist. Es geht dabei um 33 CD
Dabei handelt es sich um 26 CDs mit Ergebnissen der TKÜ-Überwachung (wohl vor allem Telefongespräche und SMS) sowie 7 CDs mit Auswertungen beschlagnahmter Handys:

Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers – Tonaufzeichnungen einer Telekommunikationsüberwachung

Daraus ein Punkt
8) Den Ermittlungsbehörden ist es untersagt, den in der JVA zur Verfügung gestellten Laptop zu irgendeinem Zeitpunkt darauf zu untersuchen, welcher Angeschuldigte in welchem Umfang welche Datei zur Kenntnis genommen hat.
Dazu kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden dass das den Ermittlungsbehörden schnurzpiepegal sein wird.
Bine2712
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bine2712 »

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 16:08:44 So ist es. Allein die Verteidiger und gegebenfalls die Angeklagten haben darauf ein Anrecht.

Hierzu ein Fall auf der Seite einer Knazlei der belegt wie umfassend der Vorgang zur Gänze ist. Es geht dabei um 33 CD
Dabei handelt es sich um 26 CDs mit Ergebnissen der TKÜ-Überwachung (wohl vor allem Telefongespräche und SMS) sowie 7 CDs mit Auswertungen beschlagnahmter Handys:

Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers – Tonaufzeichnungen einer Telekommunikationsüberwachung

Daraus ein Punkt

Dazu kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden dass das den Ermittlungsbehörden schnurzpiepegal sein wird.

Der Verteidiger beantragt entsprechend die Akteneinsicht. Diese wird dann entweder in Papierform für wenige Tage oder digital zur Verfügung gestellt. In der Regel wird der Beschuldigte dann zum Gespräch mitseindm Anwalt bestellt, um den Akteninhalt zu besprechen.
Johnny77
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Johnny77 »

Trodat5203 hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 15:59:20 Frau Liebs ist nicht blöde. Gäbe es unabhängige Zeugen, mehrere Zeugen gleichzeitig, Videoaufnahmen, Fotos, den Nachweis über ein geführtes Telefonat, einen Krankenhausaufenthalt, einen Aufenthalt in einer anderen Stadt, Urlaubsreise etc., dann würde sie das sicherlich als Alibi anerkennen.
Genau. Fr. Liebs gibt selber das Beispiel mit dem Tatverdächtigen aus Nieheim, bei dem die Polizei nicht zimperlich gewesen ist aber für beide Polizei und sie ein wasserdichtes Alibi vorliegt (Urlaubsreise für die Hälfte der Zeit).
Gast00

Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast00 »

Warum liest man hier immer wieder von Schraubern und Schrauberbanden?
Nur wegen des Schreibers aus Lichtenau der immer wieder mal erwähnt wird oder gibt es mehr Bezüge?

War der TV in einer oder wer anders der Gruppe?

Könnte die Firma in der die Gruppe arbeitet, also der damalige Tatverdächtig, sein Freund, dessen Bruder und Isabellas Bruder was mit KFZ Teilen zu tun haben?
Trodat5203
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trodat5203 »

Gast00 hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 17:07:12 Warum liest man hier immer wieder von Schraubern und Schrauberbanden?
Nur wegen des Schreibers aus Lichtenau der immer wieder mal erwähnt wird oder gibt es mehr Bezüge?

War der TV in einer oder wer anders der Gruppe?

Könnte die Firma in der die Gruppe arbeitet, also der damalige Tatverdächtig, sein Freund, dessen Bruder und Isabellas Bruder was mit KFZ Teilen zu tun haben?
Nein
Nein
Nein

Der schrauber war aus nieheim und nicht Lichtenau
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Eichkater31
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Eichkater31 »

Solitär hat geschrieben: Mittwoch, 22. April 2026, 11:05:00
Exakt das ist auch meine Überzeugung. Zudem Isabella es ja für grundsätzlich möglich gehalten haben muss, dass Frauke bei N ist, sonst hätte sie ihn ja am nächsten Morgen nicht angerufen und gefragt: „Ist Frauke bei Dir?“
Sie hat es nicht zu 100 % ausgeschlossen, ebensowenig hat Chris zu 100 % ausgeschlossen, dass sie Frauke in ihrem Zimmer befindet, ansonsten hätte er nicht nachgeschaut.

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Egal, was Isabella weiß oder nicht, manche Dinge kann sie nicht wissen oder zumindest nur durch Hörensagen wissen, so zB wer in der fraglichen Woche der Fahrer der Fahrgemeinschaft war und wie sich der Abend von N und A nach Schichtende gestaltet hat.

In diesem Zusammenhang:
Weiß jemand gesichert, wo der ominöse "Dönermann" seinen Imbiss hatte?

Gibt es eine "logische" Route der Fahrgemeinschaft N/A unter Einbeziehung von Sparkasse, Snookerhalle und Dönermann, die dazu führt, dass N nicht kilometerweit durch die Nacht nach Hause stapfen musste. In dieser Frage wurde ich aus dem Podcast von Herrn Stawski nicht schlau.
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