MORDFALL LIEBS -- Diskussion

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Klugscheißer
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Trodat5203 hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 08:15:46 Frau Liebs hat keinen Einblick in die TKÜ-Akte und in alle Akten, die noch offene Spuren enthalten. Alles was abgeschlossen ist, darf/durfte sie nach Beantragung einsehen.

Was da vorgefallen ist? Schlechte Ermittlungsarbeit ist da vorgefallen. Da beharrt eine Mutter darauf, sich bestimmte Punkte nochmals anzusehen und dann käme aber ans Licht, was da versaubeutelt wurde. Man möchte offenbar an alten Grundannahmen festhalten und die Mutter nervt. Schriftlich ist das doch prima. Kann man dann einfach abheften und das war's. Müsste oder würde man sich "Face to face" auseinandersetzen, könnte es ja unangenehme Nachfragen geben, wie z.B. die Sache mit den Schuhen, die man dann vergessen hatte zu untersuchen.
Also mir leuchtet das vollkommen ein, warum die Behörden den Schriftverkehr bevorzugen...
Das wäre aber schon sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Einblick in abgeschlossene Spurenakten gewährt. Darauf hat noch nicht mal die Verteidigung in einem Strafverfahren ein Anrecht. Da auch v. Alvensleben immer ganz allgemein vom Einblick in die Spurenakten spricht, möchte ich das mit der Einsicht in die abgeschlossenen Spurenakten eher bezweifeln.

Die Sache mit den Schuhen, wie muss man sich das vorstellen? Da lagen also die Schuhe mitsamt den darin verbliebenen Füßen in der Asservatenkammer und wurden erst nach einem Hinweis untersucht? Offengesagt erscheint mir das doch eher unwahrscheinlich.

Vielleicht sollte man nicht vergessen, noch ist die Mutter keine Nebenklägerin, hat also keinerlei Ansprüche, sich irgendwelche Punkte nochmal genauer anzusehen.

Die Behörden bevorzugen nicht den Schriftverkehr, sondern untersagen persönliche und telefonische Kontaktaufnahme.
Trodat5203
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trodat5203 »

Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 10:48:01 Das wäre aber schon sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Einblick in abgeschlossene Spurenakten gewährt. Darauf hat noch nicht mal die Verteidigung in einem Strafverfahren ein Anrecht. Da auch v. Alvensleben immer ganz allgemein vom Einblick in die Spurenakten spricht, möchte ich das mit der Einsicht in die abgeschlossenen Spurenakten eher bezweifeln.

Die Sache mit den Schuhen, wie muss man sich das vorstellen? Da lagen also die Schuhe mitsamt den darin verbliebenen Füßen in der Asservatenkammer und wurden erst nach einem Hinweis untersucht? Offengesagt erscheint mir das doch eher unwahrscheinlich.

Vielleicht sollte man nicht vergessen, noch ist die Mutter keine Nebenklägerin, hat also keinerlei Ansprüche, sich irgendwelche Punkte nochmal genauer anzusehen.

Die Behörden bevorzugen nicht den Schriftverkehr, sondern untersagen persönliche und telefonische Kontaktaufnahme.
Du kannst doch nachhören, wie das mit den Schuhen war. Frau Liebs erzählt selbst davon in mehreren Podcasts. Sie wurden erst auf Drängen der Mutter untersucht. Ebenso verhielt es sich mit anderen Dingen und mit Hinweisen, denen nicht nachgegangen wurde, bis die Mutter nochmals mit Nachdruck darauf bestand.

Östermann hat - und zumindest das muss man ihm wirklich zugute halten- den persönlichen und telefonischen Kontakt nie untersagt. Das ist also kein gängiges Vorgehen, sondern eine Entscheidung einzelner Beamter.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Trodat5203 hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 11:38:22 Du kannst doch nachhören, wie das mit den Schuhen war. Frau Liebs erzählt selbst davon in mehreren Podcasts. Sie wurden erst auf Drängen der Mutter untersucht. Ebenso verhielt es sich mit anderen Dingen und mit Hinweisen, denen nicht nachgegangen wurde, bis die Mutter nochmals mit Nachdruck darauf bestand.

Östermann hat - und zumindest das muss man ihm wirklich zugute halten- den persönlichen und telefonischen Kontakt nie untersagt. Das ist also kein gängiges Vorgehen, sondern eine Entscheidung einzelner Beamter.
Die Schilderungen von Frau Liebs kenne ich natürlich. Die Ermittler haben sich bisher jedoch nicht dazu geäußert.

Natürlich ist das kein "gängiges Vorgehen", sondern hierfür gab es wohl einen Anlass, über den sich die Podcasterinnen aber vorsorglich ausschweigen.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trodat5203 »

Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 12:01:12 Die Schilderungen von Frau Liebs kenne ich natürlich. Die Ermittler haben sich bisher jedoch nicht dazu geäußert.

Natürlich ist das kein "gängiges Vorgehen", sondern hierfür gab es wohl einen Anlass, über den sich die Podcasterinnen aber vorsorglich ausschweigen.
Was ist denn deine Vermutung bzgl. des Anlasses über den sich ausgeschwiegen wird?
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Dazu habe ich kurz im Internet recherchiert und folgende Informationen gefunden:


Die Mutter ist juristisch Angehörige eines Tötungsopfers → damit „Verletzte“ im Sinne der StPO

Und daraus folgt:

- Sie kann Akteneinsicht beantragen, auch ohne Nebenklage
- Das läuft in der Praxis meist über einen Anwalt
- Die Staatsanwaltschaft entscheidet im Einzelfall


Einschränkungen (wichtiger Punkt)

Akteneinsicht für Verletzte ist nicht automatisch vollständig:
- kann teilweise gewährt oder verweigert werden
- z. B. bei:
- Gefährdung der Ermittlungen
- Schutz von Zeugen
- laufendem Verfahren ohne Tatverdächtigen

Das ist ein Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft.
Beharrlichkeit führt auch zum Ziel!
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trodat5203 »

Agatha Christie hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 12:20:03 Dazu habe ich kurz im Internet recherchiert und folgende Informationen gefunden:


Die Mutter ist juristisch Angehörige eines Tötungsopfers → damit „Verletzte“ im Sinne der StPO

Und daraus folgt:

- Sie kann Akteneinsicht beantragen, auch ohne Nebenklage
- Das läuft in der Praxis meist über einen Anwalt
- Die Staatsanwaltschaft entscheidet im Einzelfall


Einschränkungen (wichtiger Punkt)

Akteneinsicht für Verletzte ist nicht automatisch vollständig:
- kann teilweise gewährt oder verweigert werden
- z. B. bei:
- Gefährdung der Ermittlungen
- Schutz von Zeugen
- laufendem Verfahren ohne Tatverdächtigen

Das ist ein Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft.
Danke, Agatha!
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Iven »

Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 10:48:01 Das wäre aber schon sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Einblick in abgeschlossene Spurenakten gewährt. Darauf hat noch nicht mal die Verteidigung in einem Strafverfahren ein Anrecht. Da auch v. Alvensleben immer ganz allgemein vom Einblick in die Spurenakten spricht, möchte ich das mit der Einsicht in die abgeschlossenen Spurenakten eher bezweifeln.

Frau Liebs muss - logischerweise - im Besitz der abgeschlossenen Spurenakten sein, sonst hätte sie das Alibi einer gewissen Person, die als Täter vom KK 11 ausgeschlossen und deren Akte somit unter abgeschlossene Spuren abgelegt wurde, nie in Augenschein nehmen und es öffentlich infrage stellen können.
Wann wird er kommen, der gesetzliche Feiertag "Tag der Befreiung von linker Ideologie"?
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Felix86
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Felix86 »

Iven hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 12:45:26 Frau Liebs muss - logischerweise - im Besitz der abgeschlossenen Spurenakten sein, sonst hätte sie das Alibi einer gewissen Person, die als Täter vom KK 11 ausgeschlossen und deren Akte somit unter abgeschlossene Spuren abgelegt wurde, nie in Augenschein nehmen und es öffentlich infrage stellen können.
Klugscheißer ist auf einer Mission..:-).

Danke Iven.
Felix86
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Felix86 »

Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 10. April 2026, 12:01:12 Die Schilderungen von Frau Liebs kenne ich natürlich. Die Ermittler haben sich bisher jedoch nicht dazu geäußert.

Natürlich ist das kein "gängiges Vorgehen", sondern hierfür gab es wohl einen Anlass, über den sich die Podcasterinnen aber vorsorglich ausschweigen.
Wahrscheinlicher Grund: Umgang mit Fehlern in Behörden (gerade Justiz)...eine Mutter die sie öffentlich macht, "nervt" natürlich, da beschränkt man sich auf Schriftverkehr. Wundert mich nicht.
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Re: MORDFALL LIEBS -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von JohnLemon »

Dass hier gewissen Dinge parallel und/oder im Hintergrund laufen, die entsprechende (als abgeschlossen/ausgeschossen geltende) Akten/TV neu bewerten, sollte klar sein. Ansonsten wäre die Situation nicht so, wie sie ist.
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