TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Unfallort: Brückerl oder Parkplatz?

Gast111213 hat geschrieben: Donnerstag, 12. März 2026, 22:48:04 2. die Theorie mit dem Brückerl ist für mich auch die wahrscheinlichste.
Meine Antwort richte ich nicht allein an @Gast111213, sondern an alle, die aktiv mitdenken möchten.

Die Darstellung in der ARD-Doku (Sturz vom Seilbahnparkplatz aus) basiert offenkundig auf einem Irrtum hinsichtlich der Startzeit des Anrufversuchs, der erst am 12.11.2025 aufgeklärt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren die betreffenden Sequenzen der Doku bereits abgedreht und hätten nur noch mit großem Aufwand an den veränderten Sachstand angepasst werden können.

Unter Zugrundelegung der realen Startzeit des Anrufversuchs ergibt sich, dass der Sturz in den Bärbach bereits beim Brückerl erfolgt sein könnte.

Nachfolgend die Eckdaten – die Erläuterungen dazu der Übersichtlichkeit halber in Spoilern zum Aufklappen:


Anrufversuch

► Startzeit: 2:31:25 Uhr

Spoiler – hier klicken!

Als zeitlicher Ankerpunkt wird Hannas gescheiterter Anrufversuch gesehen. Dessen im Handy gespeicherter Zeitstempel von 2:32:09 Uhr wurde zunächst als Startzeit des Anrufaufbaus interpretiert. Richtig aber ist, dass es sich dabei um den Zeitpunkt der Beendigung des Anrufaufbaus handelt. (Der Grund dafür liegt offenbar in der Unterschiedlichkeit der Betriebssysteme Android und iOS; Hanna besaß ein iPhone XR.)

Demzufolge musste von diesem zeitlichen Ankerpunkt die Zeitdauer des Anrufaufbaus abgezogen werden. Ein diesbezüglicher Datensatz des Providers beginnt um 2:31:25 Uhr und zeigt eine Dauer von 45 Sekunden.

Rechnet man von dem im Handy gespeicherten Zeitstempel um 2:32:09 Uhr 45 Sekunden zurück, kommt man auf 2:31:24 Uhr – mit 1 Sekunde Abweichung zu dem vom Provider erfassten Datensatz. (1 Sekunde stellt wohl die kleinste erfasste Messeinheit dar, weshalb es sich realitier auch um nur wenige Millisekunden gehandelt haben könnte.)

Daraus ergibt sich, dass der Anrufversuch um 2:31:24 bzw. 2:31:25 Uhr gestartet worden sein musste.

Der Irrtum hinsichtlich der Startzeit des Anrufversuchs konnte erst am 11. Sitzungstag der Hauptverhandlung am 12.11.2025 nach Einvernahme des Datenforensikers Dr. Kochneff (LKA) aufgeklärt werden.

Siehe Berichte von Rabunsel und Pressespiegel
• zum 9. Sitzungstag (23.10.2025):
https://www.allmystery.de/themen/km168746-860#id36846677
viewtopic.php?p=306188#p306188
• zum 11. Sitzungstag:
https://www.allmystery.de/themen/km168746-885#id36909755
viewtopic.php?p=308962#p308962
• sowie dieses Posting von Rabunsel:
https://www.allmystery.de/themen/km168746-945#id37179491


Akkutemperatur + Wasserkontakt

► erster Wasserkontakt: spätestens um 2:32:15 Uhr

► oder spätestens um 2:30:57 Uhr?

► Screenshot der Temperaturkurve im Spoiler

Spoiler – hier klicken!

In der ARD-Doku heißt es, der Gutachter für Thermodynamik, Professor Hansen habe ermittelt, dass das Handy mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erst um 2:33:35 Uhr (wie im ersten Rechtsgang angenommen, entspricht dem ersten extrem „ungenauen“ Geopunkt 12) Kontakt mit dem Wasser gehabt habe, sondern mindestens 1:20 Minuten früher. Dies würde bedeuten: spätestens um 2:32:15 Uhr.

Der Sensor des Handyakkus verzeichnete jedoch bereits ab 2:32:17 Uhr den Beginn eines signifikanten Abfalls der Temperatur. Physikalisch bedarf es eines gewissen Zeitraums, bis die an der Außenhaut des Handys veränderte Temperatur an den Akku und dessen Sensor vordringt und dort gemessen werden kann. Deshalb erscheint es wenig wahrscheinlich, dass zwischen Wasserkontakt und Beginn des Temperaturabfalls am Sensor nur wenige Sekunden gelegen hätten.

Unklar bleibt leider, auf Grundlage welcher Daten und Messungen Hansen zu seiner Aussage gelangte, zumal die Verteidigung aufgrund der Aussage des Gutachters davon ausgeht, der Wasserkontakt sei vor Beginn des Anrufversuchs erfolgt.

Unter der Annahme, dass vom Beginn des Temperaturabfalls um 2:32:17 Uhr mindestens 1:20 Minuten zurückzurechnen seien, müsste der erste Kontakt mit dem kalten Wasser bereits spätestens um 2:30:57 Uhr erfolgt sein. Verwirrung!

Letztgenannte Annahme könnte gestützt werden durch Experimente, die der User Tincho auf Allmystery anstellte. Sein iPhone 15 tauchte er in 10 °C kaltes Wasser und las parallel dazu den Temperatursensor des Akkus aus, dokumentiert in Videoclips:
► nach 50 Sek. Abfall um ca. 2 °C,
► nach 1:20 Min. deutliches Absinken.

Siehe hier:
https://www.allmystery.de/themen/km168746-948#id37188937

Screenshot aus der ARD-Doku (mit Nachtrag einzelner Temperaturwerte):

Akkutemperatur_Handy_mit_Nachtrag.png
Quelle (ARD-Doku, Teil 3, ab Min. 10:16, Link mit Sprungmarke):
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... rtTime=616

Aus dem aufgehobenen Urteil (Rdnr. 575):
► Sensordaten:
• 2:23:13 Uhr: Wert 3150 → 31,69 °C
• 2:29:45 Uhr: Wert 2879 → 28,79 °C
• 2:31:47 Uhr: Wert 2719 → 27,59 °C
• 2:32:17 Uhr: Wert 2700 → 27,39 °C
• 2:34:19 Uhr: Wert 1759 → 17,49 °C
• 2:35:21 Uhr: Wert 1459 → 14,59 °C


Zeitfenster bis Wasserkontakt

► Start: Ecke Schlossberg-/Kampenwandstr.

► Startzeit: 2:28:00 Uhr (oder 2:28:31 oder 2:28:35 Uhr?)

► Wasserkontakt (Variante A): spätestens um 2:32:15 Uhr
→ Zeitfenster max. 4:15 Min. (= 255 Sek.)

► Wasserkontakt (Variante B): spätestens um 2:30:57 Uhr
→ Zeitfenster max. 2:57 Min. (= 177 Sek.)

Spoiler – hier klicken!

Aus dem aufgehobenen Urteil (Rdnr. 732):
► Die Videoüberwachung zeige, dass Hanna „zielstrebig“ auf der Schlossbergstraße in Richtung Kampenwandstraße gehe. Ab 2:28:00 Uhr sei sie nicht mehr zu sehen.

Widerspruch: Geopunkt 1 an der Ecke Schlossberg-/Kampenwandstr. um 2:28:31 Uhr (aufgehobenes Urteil, Rdnr. 582)!

Weiterer Widerspruch: Startzeit laut ARD-Screenshot der Temperaturkurve: 2:28:35 Uhr!
Bild

Welche Zeitangabe ist richtig?


Wegstrecke + Geschwindigkeit + Unfallrisiko

► Variante A: Zeitfenster max. 4:15 Min. (= 255 Sek.)

► Variante B: Zeitfenster max. 2:57 Min. (= 177 Sek.)

► Wegstrecke bis Brückerl: ca. 240 m
→ Variante A: 0,94 m/s = 3,39 km/h
→ Variante B: 1,36 m/s = 4,88 km/h

► Wegstrecke bis auf Parkplatz an Bach: ca. 360 m
→ Variante A: 1,41 m/s = 5,08 km/h
→ Variante B: 2,03 m/s = 7,32 km/h

→ Am ehesten einer „normalen“ Gehgeschwindigkeit dürfte die Wegstrecke bis zum Brückerl entsprechen.

Spoiler – hier klicken!

Aus dem aufgehobenen Urteil (Rdnr. 748):
► Strecke Ecke Schlossberg-/Kampenwandstr. bis Ecke Burgweg/Kampenwandstr. (Brückerl) = „fast“ 240 m
→ 2:42 Min. bei „normaler“ Gehgeschwindigkeit [≈ 3,6 km/h]

Bei einer BAK von 2,06 ‰ erscheint auf einer hindernisfreien Strecke eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 3,39 bis 4,88 km/h gerade noch realistisch. Hingegen 7,32 km/h (oder auch nur 5,08 km/h) anzunehmen, erscheint fraglich, zumal Hanna, stark alkoholisiert, auch noch hätte durch die Hecke schlüpfen und über den Zaun steigen müssen, um auf das Seilbahngelände zu gelangen.

Deshalb dürfte Hanna meiner Ansicht nach kaum weiter als bis zum Brückerl gekommen sein, wo sie in den Bärbach stürzte.

Ein Unfall ist jederzeit und überall möglich. Trunkenheit steigert das Risiko enorm. Eine BAK von 2,06 ‰ steht für Volltrunkenheit, nicht für einen Schwips. Gerechnet ab Beginn des Vorglühens, musste Hanna ca. 145–180 ml reinen Alkohol konsumiert haben. Dies entspricht etwa 380–475 ml Wodka. Draußen an der kalten, frischen Luft kommt der „Kick“. Übelkeit und Schwindel setzen ein. Aufgrund medizinischer Befunde (Mageninhalt, Resturin, acetylierte Glukose als Hinweis auf einen Harnwegsinfekt) liegen Erbrechen und Urinieren nahe. Im Bereich des Brückerls gibt es kein durchgehendes Geländer. Nässe, feuchtes Gras und Laub, glatte Sohlen, Dunkelheit, die starke Alkoholisierung und der defekte Reißverschluss der Hose befördern ein Ausrutschen, einen Fehltritt oder das Gleichgewicht zu verlieren.


Geo-Datenpunkte

► Führt die Hypothese eines konstanten Fehlers zur Lösung? Eine Drehung der Strecke um 45 Grad entgegen dem Uhrzeigersinn ab Datenpunkt 6 ergibt ein frappierendes Bild!

► Stürzte Hanna bei Geopunkt 8 (auf der um 45 Grad gedrehten Teilstrecke) nahe des Brückerls in den Bärbach?

2 Karten dazu im Spoiler!

Spoiler – hier klicken!

Aus dem aufgehobenen Urteil (Rdnr. 582 f, 1069):
► Geo-Datenpunkte:
• Geopunkt 1: 2:28:31 Uhr
• Geopunkt 9: 2:31:14 Uhr
• Geopunkt 10: 2:31:26 Uhr
• Geopunkt 11: 2:31:41 Uhr
• Geopunkt 12: 2:33:35 Uhr

Geht man davon aus, dass sich das Handy spätestens um 2:32:15 Uhr oder womöglich bereits spätestens ab 2:30:57 Uhr im Bärbach befand, liegt es nahe, dass die Messungen ab dem Bereich des Burghotels bzw. des Brückerls grundlegend falsch sein könnten.

Auffällig ist, dass die Geodaten ab Punkt 6 auf Höhe des Burghotels bis hin zum letzten, vermeintlich noch „validen“ Geopunkt 11 – und sogar darüber hinaus bis zu dem sehr „ungenauen“ Geopunkt 12 – allesamt eine Wegstrecke beschreiben, die, wenn man sie um 45 Grad gegen den Uhrzeigersinn dreht, exakt dem direkten Weg zum Brückerl und dann dem Lauf des Bärbachs folgt. Herausgearbeitet hatte dies XluX auf Allmystery.

Die rekonstruierte Karte der Geopunkte von Rabunsel (Allmystery):

Karte_Geopunkte_Rabunsel.jpg
https://www.allmystery.de/i/a68kq78wejpl_Radien_GPS_Aschau_mod.jpg
https://www.allmystery.de/themen/km168746-940#id37174075

Dieselbe Karte mit einer 45-Grad-Drehung der Geopunkte 6 bis 12 (rot und pink, XluX, Allmystery):

Karte_Geopunkte_ab_Burghotel_45_Grad_gedreht_XluX.jpg
https://www.allmystery.de/i/rixpoh57lvws_a68kq78wejpl_Radien_GPS_Aschau_mod_neu.jpg
https://www.allmystery.de/themen/km168746-946#id37183045

Dies legt die Vermutung nahe, dass ab Geopunkt 6 eine konstante Fehlerquelle zugrundeliegen könnte wie etwa eine bestimmte, ungünstige Satellitenposition, eine fixe Abschattung durch Berge oder Bauwerke.

Vgl. dazu auch die Ausführungen von @String27 zu Position und Verfügbarkeit der Satelliten in der fraglichen Nacht:
viewtopic.php?p=322118#p322118

Eine Abschirmung unter Wasser hingegen muss nicht sofort und anhaltend aufgetreten sein, wenn sich das Handy in der Umhängetasche befand. Während der ersten Minuten könnte noch genügend Luft in der Tasche gewesen sein, so dass die Tasche mit dem Handy sehr oberflächennah oder sogar auf der Oberfläche trieb. Dafür spricht der (offenbar durch Wasserkontakt des Displays) um 2:31:25 Uhr gestartete Anrufaufbau mit Verbindung ins Mobilfunknetz. Und auch um 2.40 Uhr bestand eine Verbindung ins Mobilfunknetz, als das Handy eine SMS des Providers über entgangene Anrufe des Nachbarn P. empfing. Soweit Mobilfunkempfang besteht, kann keine wesentliche Abschirmung unter Wasser vorliegen.

Folgt man der 45-Grad-Fehlerhypothese, wäre das Handy bei Geopunkt 9 (um 2:31:14 Uhr) bereits etliche Meter im Bärbach getrieben. Ein erster Wasserkontakt hätte demnach nicht erst um 2:32:15 Uhr erfolgt sein können (wie laut der ARD-Doku angeblich von Gutachter Hansen ermittelt), sondern durchaus schon um 2:30:57 Uhr! Denn 17 Sekunden später hätte das Handy (bei um 45 Grad gedrehter Teilstrecke) Geopunkt 9 erreicht, der bereits etliche Meter stromanwärts vom Brückerl läge.

Leider sind uns die Zeitstempel der Geopunkte 2 bis 8 nicht bekannt. Punkt 8 könnte (bei 45-Grad-Drehung) die Stelle bezeichnen, an der Hanna in den Bärbach stürzte.

Selbst bin ich zu der 45-Grad-Fehlerhypothese überfragt. Vielleicht können @Lento, @String27 oder andere dazu etwas beitragen. Die auffällige Konstanz eines möglichen Fehlers weist m. E. auf eine fixe, quasi immobile Ursache hin – wie beispielsweise Berge oder Gebäude im Zusammenspiel mit einer ungünstigen Satellitenposition.


Fundort Ring + Gürtel

► Fundort: Bärbach, auf Höhe Regenwasserablauf Parkplatz

► im Bachbett ca. 100 m stromabwärts vom Brückerl

Spoiler – hier klicken!

Der Gürtel könnte sich frühzeitig von der Jacke gelöst haben, aufgrund großer Oberfläche und geringer Masse von der Strömung weitergetragen worden sein und sich schließlich am Fundort verfangen haben.

Der Ring könnte bei einem fehlgeschlagenen Selbstrettungsversuch durch Geäst vom Finger gestreift worden sein und dürfte aufgrund seiner Masse und geringen Oberfläche sehr zeitnah auf den Grund des Bachs gesunken sein.

Der Regenwasserablauf des Parkplatzes begünstigt einen Selbstrettungsversuch schon deshalb, weil die griffige Betonkante des Ablaufs eine weitaus bessere Möglichkeit bietet, sich festzuhalten, als der instabile Uferbewuchs.


Totwasserbereich beim Brückerl

Spoiler – hier klicken!
.
Gast111213 hat geschrieben: Donnerstag, 12. März 2026, 22:48:04 Gab es dort [beim Brückerl] aber nicht den Ausschluss von Frau Rick, da der Körper dort nicht hätte „abfließen“ können?
Bei dieser Aussage waren RAin Rick und der Hydrologe von einem toten Körper ausgegangen. Für einen lebenden Menschen, der zudem bei Bewusstsein ist, mag etwas anderes gelten. Möglicherweise könnten Bewegungen und Selbstrettungsversuche dazu führen, dass sich ein Mensch aus dem Totwasserbereich „befreit". Das weiß ich aber nicht.



Eine abschließende Bewertung kann damit natürlich nicht getroffen werden. Ich habe mich bemüht, das öffentlich zugängliche Datenmaterial zusammenzutragen und zu erläutern, so dass nun jeder eigene Berechnungen und Gedankenexperimente anstellen kann.

Vgl. dazu auch die Überlegungen von @Lento:
viewtopic.php?p=320215#p320215
viewtopic.php?p=320265#p320265

Die Aufgabe, aufzuklären, was wann wo weshalb geschehen ist, kommt Polizei und StA zu. Von dieser Seite indessen ist seit Monaten kein Mucks zu hören, auch nicht über die vollmundig angekündigte Aufarbeitung ihrer Fehlleistungen.



Herr W.

Gast111213 hat geschrieben: Donnerstag, 12. März 2026, 22:48:04 1. was genau hat es mit Herr W auf sich? Inwiefern hat man ihn in Betracht gezogen?
Öffentlich bekannt ist darüber nahezu nichts. Herr W. ist zwischenzeitlich verstorben. Er war wohl wegen eines oder mehrerer Sexualdelikte vorbestraft, lebte in Aschau und zählte seinerzeit zu den von der Soko Club priorisierten Personen. Ob er zeitweilen auch als Beschuldigter geführt wurde, weiß ich nicht.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: Unterhaltsames zum Wochenende

Trinkgelage mit der Vorzimmerdame und sexuelle Übergriffe bringen den Ex-Präsidenten des LG Traunstein weiterhin in Bedrängnis. Aus München berichtet das OVB (Ippen-Media) über den Berufungsprozess gegen Professor Ludwig Kroiß:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 14772.html
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 17100.html

Wie ein dringender Mordverdacht mitsamt fast dreimonatiger U-Haft auf Erbsengröße schrumpfte und schließlich wegen fahrlässiger Verabreichung von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 bzw. 6b, Abs. 4 BtMG) mit einer sogenannten Verwarnung (§ 59 StGB) endete, dem mildestmöglichen Strafausspruch, den das StGB kennt, berichtet das OVB aus dem AG Traunstein. Eine peinliche Schlappe für die StA Traunstein, die obendrein zur Zahlung einer Haftentschädigung verdonnert wurde:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 09577.html
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

An alle Gastleser:

Wenn in Beiträge Dateien (z. B. Grafiken) eingebunden sind, die auf den Server des HET hochgeladen wurden, werden diese beim derzeitigen technischen Stand des Forums leider nur dann angezeigt, wenn der User im HET registriert und angemeldet ist. Nicht angemeldete User erhalten diese Fehlermeldung:
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Der obige Beitrag „Unfallort: Brückerl oder Parkplatz?“ (siehe hier) enthält Grafiken zu den Geo-Datenpunkten und der Akku-Temperatur, die das sachgerechte Verstehen erheblich befördern.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Merkur: Ermittlungen gegen Unbekannt

Die Ermittlungen gehen weiter:

► StA: Ermittlungen gegen Unbekannt
► Polizei + StA: gehen nach div. Gutachten weiter von Verbrechen aus

► StA verteidigt Anklageerhebung gegen Sebastian
► StA zu bisherigen Ermittlungen:
• „im Rahmen der Nachbereitung“ aufgearbeitet
• künftig bessere Verknüpfung techn. Auswertungen mit Zeugenaussagen
• bessere Verzahnung der Ermittler mit Kriminaltechnik
► GStA: keine strafrechtlichen Konsequenzen für Beamte

Die Medien berichten (alle Links ohne Paywall):

Münchener Merkur:
https://www.merkur.de/bayern/aschau-han ... 22618.html

Oberbayerisches Volksblatt (dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/nach- ... 24031.html

Oberbayerisches Volksblatt:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 24126.html

Anmerkung: Unbeirrt zündelt das OVB weiter. „Im zweiten Verfahren verfestigte sich dann der Eindruck, dass es zwar massive Verdachtsmomente, aber keinen belastbaren Nachweis für eine Verurteilung gab“, behauptet das OVB. Das Gegenteil ist wahr: Rechtskräftig festgestellt wurde, dass es keinerlei Verdacht gegen Sebastian gibt!

Passauer Neue Presse (dpa):
https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-la ... t-20746726

Abendzeitung (dpa):
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... rt-1119622

Süddeutsche Zeitung (dpa):
https://www.sueddeutsche.de/panorama/as ... li.3455004

SAT.1:
https://youtu.be/dtOk_yTo18A


Eine öffentlich zugängliche Pressemitteilung gibt es weder von der StA Traunstein noch vom PP Oberbayern Süd:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html
andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Der depperte Laie wie ich versteht's mal wieder nicht. Was soll denn die Aussage "dabei sei besprochen worden, dass in Zukunft noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertungen mit den Aussagen von Zeugen gelegt werden wird ! Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den ermittelnden Beamten und der Kriminaltechnik besser verzahnt werden ."

Soweit ich mich erinnere, hat der Kriminaltechniker, welcher Verena's Handy ausgewertet hat, umgehend den zuständigen Sachbearbeiter angerufen um ihm mitzuteilen, dass der "Täterwissenspaziergang" gar nicht am 03.10. stattgefunden hat. Dem Kriminaltechniker war die Brisanz dieser Auswertung sofort bewusst , nur der Ermittler hat die Info einfach ignoriert. Die Zusammenarbeit hat also durchaus funktioniert . ES GAB KEIN TÄTERWISSEN !!!
Und nun wird das als bedauerliches Missverständnis verkauft und völlig verharmlost.
Oder habe ich etwas nicht richtig verstanden ?
Gast111213

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast111213 »

@catch22 vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Unglaublich wie viel Mühe du dir gegeben hast.

Hast du ihr auch eine Theorie dazu „wie“ sie in den bärbach gelangt ist? Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen das sie durch den Alkohol geschwankt ist und dann über das Geländer gefallen ist. Zumal an ihren Händen meines Wissens keinerlei „Verletzungen“ zu finden waren. Und wären die nicht gerade entstanden, wenn sie sich an dem Abfluss am Parkplätze hätte retten wollen ?

Daher ist es doch an sich wahrscheinlicher das sie im Wasser bereits bewusstlos war. Klar 2 Promille sind nicht zu unterschätzen, aber das man in so einer Situation überhaupt keine Reaktion zeigt? Kann ich mir schwer vorstellen.


Natürlich sprechen genauso viele Tatsachen gegen einen Übergriff wie die kurze Zeitspanne oder fehlende DNA/Kampfspuren oder Verletzungen.

Ich möchte zum Ende hin nochmal betonen, dass ich absolut nicht so tief in dem Thema drin bin wie andere. Trotzdem würde ich mich über verschiedene Meinungen freuen.
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 18:31:05 Der depperte Laie wie ich versteht's mal wieder nicht. …
Wenn Du‘s wirklich nicht verstanden haben solltest, wär‘s völlig in Ordnung, denn genau das erwartet die königlich bayerische Obrigkeit von braven Untertanen. ;-)

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 18:31:05 … Dem Kriminaltechniker war die Brisanz dieser Auswertung sofort bewusst, nur der Ermittler hat die Info einfach ignoriert. Die Zusammenarbeit hat also durchaus funktioniert. … Und nun wird das als bedauerliches Missverständnis verkauft und völlig verharmlost. …
So ist wohl der Plan.

Anstatt öffentlich einzugestehen, sich völlig verrannt zu haben, wird beschönigt und verharmlost und der Generalstaatsanwalt hält seine schützende Hand darüber: Gegen Beamte der Rosenheim Cops werde nicht ermittelt. Derweil starten neue, undurchsichtig langwierige Ermittlungen gegen Unbekannt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sang- und klanglos im Sande verlaufen werden. Täter wird sich keiner finden, aber man kauft Zeit mit Steuerzahlers Geld, damit vollends Gras über die Blamage wachse.

Sachgerecht stattdessen ein Todesermittlungsverfahren zu führen, um den Hergang eines naheliegenden Unfallgeschehens aufzuklären, scheint wenig genehm: Ein zeitnahes Ende mit wenig erwünschtem Ergebnis stünde ins Haus. Noch nicht hoch genug würde das Gras in der kurzen Zeit gewachsen sein, um das Versagen zu bedecken.

Auch scheut man nicht die Dreistigkeit, auf Ermittlungen gegen einzelne Beamte der Rosenheim Cops generös zu verzichten. Nicht einmal einen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) z. B. der Unterdrückung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB), der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) oder der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erkennen zu können, zeugt von Justitias Blindheit, ganz im verdrehten, bajuwarischen Sinne. Zugleich scheint der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258, 258a StGB) nur in Preußen zu gelten. Ein bayerischer (G)StA zeigt sich davon unbeeindruckt.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 18:31:05 … Oder habe ich etwas nicht richtig verstanden?
Nicht die Spur!
Heckengäu
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:50:32
Anstatt öffentlich einzugestehen, sich völlig verrannt zu haben, wird beschönigt und verharmlost und der Generalstaatsanwalt hält seine schützende Hand darüber: Gegen Beamte der Rosenheim Cops werde nicht ermittelt. Derweil starten neue, undurchsichtig langwierige Ermittlungen gegen Unbekannt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sang- und klanglos im Sande verlaufen werden. Täter wird sich keiner finden, aber man kauft Zeit mit Steuerzahlers Geld, damit vollends Gras über die Blamage wachse.

Sachgerecht stattdessen ein Todesermittlungsverfahren zu führen, um den Hergang eines naheliegenden Unfallgeschehens aufzuklären, scheint wenig genehm: Ein zeitnahes Ende mit wenig erwünschtem Ergebnis stünde ins Haus. Noch nicht hoch genug würde das Gras in der kurzen Zeit gewachsen sein, um das Versagen zu bedecken.

Auch scheut man nicht die Dreistigkeit, auf Ermittlungen gegen einzelne Beamte der Rosenheim Cops generös zu verzichten. Nicht einmal einen Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) z. B. der Unterdrückung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB), der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) oder der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erkennen zu können, zeugt von Justitias Blindheit, ganz im verdrehten, bajuwarischen Sinne. Zugleich scheint der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258, 258a StGB) nur in Preußen zu gelten. Ein bayerischer (G)StA zeigt sich davon unbeeindruckt.

Nicht die Spur!
Über alle Massen herausragend. Vivat!

Das gehört in einen Brief an die dem Generalstaatsanwalt übergeordnete Behörde, so es denn eine filzfreie Behörde im Bayernland überhaupt gibt oder geben kann - das weiss ich nicht, 'i ben a Ausländer vom "Ländle"', oder doch gleich auf Bundesebene an das Ministerium der Justiz; bestimmt kann auch eine freundliche Anfrage bei Frau Rechtsanwältin Regina Rick nach dem richtigen und sinnvollsten Weg einer Bürgerbeschwerde wegen Korpsdenken, woraus sich real eine Verschwörung ergibt, zum Nachteil unschuldiger Personen, die "ums Verrecken" zum höchst brutalen Mörder (Presse: Der Killer) Verurteilungssicher (Was nicht passt, wird passend gemacht) abgestempelt wurden und werden. Wie Harry Wörz, Manfred Genditzki, Sebastian T. und viele andere vor und seit Vera Brühne - wie kann es auch anders sein, in München, vor Gericht.

Das Baiernvolk soll ja mutmasslich von einem Stamm Fussfauler Schmerbäuchiger Ostgoten abstammen, die auf ihrem Weg nach Iberien ermüdet erkannten: Das Gelände ist ideal für unsere Zwecke, in der Höh' ist trefflich gut hausen und schmausen, um auf Raub, Mord und Totschlag in allen Tälern und Ebenen den feisten Pfeffersäcken aufzulauern, nachzulesen im Brockhaus der 1880er Jahre: Baiern, derbes räuberisches Bergvolk, vor gerade mal weniger als 145 Jahren.

https://www.br.de/radio/bayern2/sendung ... l-100.html

Deshalb endet für mich das zivilisierte Europa, wenn auf der Autobahn das blaue Schild Ulm-West in Sicht kommt: Dahinter beginnt die vorasiatische Vor-Steppe, zur Gänze bewohnt von höchlich suspektem Volksgemenge mit 100erlei Sprachgestammel, bis ganz hinten nach Kamtschatka! :P

Aber herzig wars doch, als die Prinzessin Marie von Preussen 1848 in einer 14-tägigen Kutschfahrt ins Baiernland fuhr und ab Grenze überall Ehrenportale in den Käffern errichtet waren und mächtiges Schallgedöns der Königlich Bairischen Armeeblechkapellen ertönte und sie spielten nicht Return to sender, adress unknow plus Knallraketenschiessen und wie dann die Prinzessinn wider alle Protokolle auf der Gasse bereits aus der Kutsche mit den 2 Meter hohen Rädern sprang und ihrem Gatten Kini Maximillian II. Joseph um den Hals fiel und ihn abbusselte! Hurra!
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

PNP: StA und Holderle weiter auf Mörderjagd

Neben den bereits bekannten News (siehe hier), die nun die Passauer Neue Presse (PNP) unnötig breit hinter einer Paywall vertieft, macht sich das Blatt zum Sprachrohr Holderles, diskreditiert die ARD-Doku und bietet der StA viel Raum für Schönfärberei.

► StA: „gerichtlich bestellte“ Gutachter widerlegen Unfall

Anmerkung; Damit können nur die fragwürdigen Gutachten der Rechtsmediziner Mützel und Adamec sowie des Hydromechanikers Malcherek aus dem 1. Rechtsgang unter Aßbichlers Vorsitz gemeint sein. Neue, von der StA beauftragte Gutachten gibt es offenkundig nicht.

► StA: Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt eingeleitet

► StA: „Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“

► kein neuer Tatverdächtiger
► keine Hinweise auf anderen Täter
► Ermittlungen erst, wenn neue Zeugen oder neue Hinweise

► RA Holderle: „Es läuft ein Mörder frei herum.“

► RA Holderle: will Gutachten von Dirk Labudde:
• Verletzungen nicht durch Treiben im Wasser
• nicht durch Anstöße an ein Wehr [genauer: Schütz]

Anmerkung: Einen gleichlautenden Beweisantrag hatte Holderle als Nebenklagevertreter am 4. Sitzungstag der Hauptverhandlung am 09.10.2025 gestellt (siehe hier, im Spoiler). Tags darauf hatte sich die Nebenklage aus dem Verfahren zurückgezogen. Aus dem wenig erfolgversprechenden Antrag wurde nichts. Jetzt, wo Holderle keine Widerstände seitens Rick und Dr. Georg mehr zu fürchten hat, nimmt er erneut Anlauf. Vielleicht spendiert ja die Justizkasse ein Gutachten von Labudde – und letzterer verhilft Holderle zu einer blutigen Nase. Denn was weiß ein Bioinformatiker über Verletzungsursachen, das die Gutachter der Verteidigung (Rechtsmediziner, Hydrologen, Unfallsachverständiger usw.) nicht haben wissen können? Weshalb hatte Holderle seinen Beweisantrag nicht bei Gericht weiterverfolgt? Wohl weil er ihn selbst für aussichtslos hält. Alles nur Show!


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Richterschelte bleibt folgenlos
Fall Hanna: Mörder wird weiter gesucht – aber es gibt keinen Verdächtigen

Bild
Hanna … [W.] genoss ihre Auslandsreisen – wie hier nach Australien. – Foto: privat

Nach dem Freispruch des Angeklagten Sebastian T. im Fall der getöteten Studentin Hanna … [W.] aus Aschau … ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein nun offiziell gegen einen unbekannten Täter. Gegenüber der Mediengruppe Bayern versichert die Behörde, dass sie weiter davon ausgeht, dass die junge Frau Opfer einer Gewalttat geworden ist.

Zudem bestätigt jetzt die Generalstaatsanwaltschaft München, dass die harsche Kritik der Vorsitzenden Richterin, Heike Will, bei der Verkündung des Urteils vorerst keine Folgen haben wird.

Keinerlei Ermittlungen wegen vorgeworfener Fehler der Ermittler

„Ich kann Ihnen mitteilen, dass im Fall Eiskeller … derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Ermittlungsverfahren beteiligte Personen vorliegen“, erklärte Sebastian Murer, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Anfrage.

Wie berichtet, hatte Richterin Heike Will „fatale Fehler im Laufe der Ermittlungen“ angeprangert. Davon ist aber in der schriftlichen Urteilsbegründung nichts mehr zu lesen, wie Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, bestätigt.

Die im zweiten Verfahren zuständige 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein sei – im Gegensatz zur 2. Jugendkammer, die den Angeklagten noch wegen Mordes verurteilt hatte, – nach „Durchführung der Beweisaufnahme nicht mit der erforderlichen Gewissheit von der Täterschaft des Herrn T. überzeugt“. Bei solchen Zweifeln „spricht das Gericht den Angeklagten frei (in dubio pro reo)“.

Über die Würdigung der Beweismittel entscheide das Gericht in richterlicher Unabhängigkeit. Vor dem Urteil am 25. November 2025 hatte sich auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen. Ausschlaggebend waren vor allem Zweifel an den Aussagen belastender Zeugen, deren Angaben im ersten Verfahren noch zu einer Verurteilung geführt hatten.

Engere Zusammenarbeit mit Kriminaltechnik

Im Zuge der Nachbearbeitung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sei besprochen worden, dass in Zukunft „noch mehr Augenmerk auf die Verbindung technischer Auswertungen mit den Aussagen von Zeugen gelegt wird“. Handyauswertungen belastender Zeugen hatten im zweiten Verfahren ergeben, dass deren zeitliche Angaben zum angeblichen „Täterwissen“ des Angeklagten nicht stimmen konnten.

Ein zentraler Ansatzpunkt für weitere Verbesserungen bestehe laut Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze außerdem in einer noch engeren Verzahnung zwischen Kriminaltechnik und ermittelnden Beamten: „Eine noch engere Zusammenarbeit kann dazu beitragen, dass sämtliche technisch relevanten Fragestellungen frühzeitig erkannt, priorisiert und vollständig abgearbeitet werden. Besonders bedeutsam erscheint dies, da aufgrund kurzer Speicherfristen viele Daten bereits nach kurzer Zeit nicht mehr erlangt werden können.“

Da nach dem Freispruch von Sebastian T. keine Rechtsmittel eingelegt wurden, betont der Traunsteiner Oberstaatsanwalt zudem: „Damit ist das Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Herrn T. rechtskräftig abgeschlossen.“

Staatsanwalt: Es war ein Gewaltverbrechen und kein Unfall

Auch wenn von der Verteidigung von Sebastian T. beauftragte Gutachter unter anderem in einer als Doku bezeichnete Fallschilderung der ARD zu dem Fall die Theorie verfolgen, dass Hanna … [W.] in Folge eines Unfalles gestorben ist, stellt die Traunsteiner Staatsanwaltschaft klar, dass dies gerichtlich bestellte Sachverständige anders sehen.

Nach deren Einschätzung sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat.“ Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet worden: „Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“

Darauf legen auch die Eltern von Hanna … [W.] wert, wie deren Rechtsbeistand, der Rosenheimer Rechtsanwalt Walter Holderle, im Namen seiner Mandanten versichert: „Es liegt ein nicht geklärter Mord an unserer Tochter vor. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass die Ermittlungen weitergeführt werden.“

Gleichwohl: Nach Informationen der Mediengruppe Bayern gibt es bisher keinen neuen Tatverdächtigen oder Hinweise auf einen anderen Täter. Ergo werden Ermittler erst wieder tätig, wenn neue Zeugen oder Hinweise auftauchen.

Elternanwalt: „Es läuft ein Mörder frei herum“

Damit die immer wieder kolportierte Variante von einem Unfall … endgültig widerlegt wird, regt Holderle – wie schon im Laufe der Verhandlung im Herbst vergangenen Jahres – an, dass der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde von der Abteilung Forensik an der Fachhochschule Mittweida beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen.

Damit solle geklärt werden, dass die Verletzungen von Hanna … [W.] „nicht durch ein Treiben im Wasser sowie Anstöße etwa an ein Wehr“ verursacht worden sein können. Rechtsanwalt Holderle betont zudem, dass eine Klärung des Falles angesichts der Gewalttat weiter hohe Priorität haben muss, denn: „Es läuft ein Mörder frei herum.“

PNP.de am 18.03.2026
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20748376
ohne Paywall:
https://archive.ph/20260318191247/https ... n-20748376
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 @catch22 vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. …
Sehr gerne. Schade, dass Du nicht im HET registriert bist, um auch die eingebundenen Grafiken sehen zu können.

(Links zu Allmystery werden von der HET-Software leider verstümmelt, so dass es nur mit einem Formatierungs-Trick gelingt, sie überhaupt darstellen zu können. Automatisch als Verlinkung werden sie dann nicht angezeigt. Was hilft: markieren, kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen – sehr umständlich.)

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Hast du ihr auch eine Theorie dazu „wie“ sie in den bärbach gelangt ist? …
Das Geländer entlang des Bärbachs im Bereich des Brückerls ist nicht durchgehend. Wenn man die Kampenwandstraße in südliche Richtung geht, klafft gleich nach der linksseitigen Grundstückseinfahrt, wenige Schritte bevor man das Brückerl erreicht, eine größere Lücke im Geländer. Ebenso unmittelbar vor dem Brückerl.

Hier ein Foto aus der Passauer Neuen Presse vom 23.10.2025 (ganz links im Bild eine breite Lücke im Geländer, leider perspektivisch verzerrt):

Bild
Quelle:
viewtopic.php?p=306188#p306188 (viertletzter Abschnitt)
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... z-19774910

Deutlicher zu erkennen sind die Lücken auf einem Foto auf Allmystery. Link bitte markieren, kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen:

https://www.allmystery.de/i/4p317fhiec46_Screenshot_2025-06-06_at_22-36-34_Apple_.png
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 14. März 2026, 12:02:24 Nässe, feuchtes Gras und Laub, glatte Sohlen, Dunkelheit, die starke Alkoholisierung und der defekte Reißverschluss der Hose befördern ein Ausrutschen, einen Fehltritt oder das Gleichgewicht zu verlieren.
Außerdem:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 14. März 2026, 12:02:24 Aufgrund medizinischer Befunde (Mageninhalt, Resturin, acetylierte Glukose als Hinweis auf einen Harnwegsinfekt) liegen Erbrechen und Urinieren nahe.
Vor allem die außergewöhnlich geringe Menge Restharn (1 ml anstatt der bei weiblichen Leichen durchschnittlich anzutreffenden Menge von ca. 70 ml) spricht dafür, dass Hanna unmittelbar vor Todeseintritt uriniert haben müsste. Hinzu kommt, dass im Restharn acetylierte Glukose vorgefunden wurde. Dies weist auf einen bakteriellen Harnwegsinfekt hin (nicht, wie im aufgehobenen Urteil irrig festgestellt wurde, auf hohe Adrenalinausschüttung). Eine Blasenentzündung und auch erheblicher Alkoholkonsum steigern den Harndrang.

Der geringe Mageninhalt (110 ml) spricht dafür, dass Hanna kurz vor ihrem Tod erbrochen haben könnte.

Nahe des Brückerls kumulieren viele Faktoren, die einen Sturz in den Bärbach physikalisch wahrscheinlich machen:

► Lücken im Geländer,
► abschüssige Böschung,
► Nässe,
► feuchtes Gras und Laub,
► glatte Turnschuhsohlen,
► ungünstige Lichtverhältnisse,
► starke Alkoholisierung.

Treten dazu noch Harndrang und Brechreiz auf, ist ein Unglück schnell geschehen.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Zumal an ihren Händen meines Wissens keinerlei „Verletzungen“ zu finden waren. Und wären die nicht gerade entstanden, wenn sie sich an dem Abfluss am Parkplätze hätte retten wollen? …
Dieser Ansicht bin ich auch. Allerdings erscheint mir aufgrund der Waschhautbildung (nach der langen Liegezeit im Wasser) fraglich, ob sich Verletzungen an den Handinnenflächen wirklich sicher haben ausschließen lassen.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Daher ist es doch an sich wahrscheinlicher das sie im Wasser bereits bewusstlos war. …
Dieser Ansicht war nur die Rechtsmedizinerin Mützel von der LMU in München. Nicht zuletzt das Herz-Kreislauf-Verhalten in kaltem Wasser dürfte Mützel falsch interpretiert haben (wie zuvor die acetylierte Glukose). @Fränkin hatte zu den medizinischen Themen bereits vor längerer Zeit einige sehr fundierte Beiträge verfasst:
search.php?author_id=9087&t=1158

Vehement widersprochen hatte der Auffassung Mützels u. a. der Hamburger Rechtsmediziner Püschel. Leider kamen Püschel und sein Essener Kollege Trübner im Prozess nicht mehr zu Wort.

Bewusstlosigkeit dürfte nach Ansicht Püschels wohl erst nach etwa 2 Minuten im kalten Wasser eingetreten sein.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Klar 2 Promille sind nicht zu unterschätzen, aber das man in so einer Situation überhaupt keine Reaktion zeigt? …
Welche Reaktion könnte man zeigen, wenn‘s einem an einer abschüssigen Böschung auf nassem Gras plötzlich die Füße (die in Turnschuhen mit glatten Sohlen stecken) wegreißt und man blitzschnell im kalten Hochwasser landet? Meiner Einschätzung nach: einen Schrei des Erschreckens. Ein solcher wurde von einer Zeugin im Burghotel auch gehört. Danach beginnt der Überlebenskampf. Ertrinken geht lautlos vonstatten.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Natürlich sprechen genauso viele Tatsachen gegen einen Übergriff wie die kurze Zeitspanne oder fehlende DNA/Kampfspuren oder Verletzungen. …
Ich will es einmal andersherum formulieren: Welche Indiztatsachen sprechen denn für einen gewaltsamen Übergriff durch einen Täter?

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Ich möchte zum Ende hin nochmal betonen, dass ich absolut nicht so tief in dem Thema drin bin wie andere. …
Dies hindert ja nicht am logischen Denken. ;-)

Wissenslücken bei den Fakten werde ich, so gut ich kann, aus dem Gedächtnis heraus zu schließen versuchen. Frag gerne nach. Leider ist die Suchfunktion im Forum neuerdings sehr eingeschränkt. Vielleicht wird sie ja eines Tages wiederbelebt.

Gast111213 hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 19:13:14 … Trotzdem würde ich mich über verschiedene Meinungen freuen.
Dem schließe ich mich an.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 Über alle Massen herausragend. Vivat!
Danke für die Blumen! Das musste sein. ;-)

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 Das gehört in einen Brief an die dem Generalstaatsanwalt übergeordnete Behörde …
Dem GStA übergeordnet ist der Bayerische Staatsminister der Justiz.

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 … bestimmt kann auch eine freundliche Anfrage bei Frau Rechtsanwältin Regina Rick nach dem richtigen und sinnvollsten Weg einer Bürgerbeschwerde …
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und fruchtlos. ;-)


Spoiler – hier klicken!
Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 18. März 2026, 23:05:38 Das Baiernvolk soll ja mutmasslich von einem Stamm Fussfauler Schmerbäuchiger Ostgoten abstammen, die auf ihrem Weg nach Iberien ermüdet erkannten: Das Gelände ist ideal für unsere Zwecke, in der Höh' ist trefflich gut hausen und schmausen, um auf Raub, Mord und Totschlag in allen Tälern und Ebenen den feisten Pfeffersäcken aufzulauern, nachzulesen im Brockhaus der 1880er Jahre: Baiern, derbes räuberisches Bergvolk, vor gerade mal weniger als 145 Jahren.

https://www.br.de/radio/bayern2/sendung ... l-100.html

Deshalb endet für mich das zivilisierte Europa, wenn auf der Autobahn das blaue Schild Ulm-West in Sicht kommt: Dahinter beginnt die vorasiatische Vor-Steppe, zur Gänze bewohnt von höchlich suspektem Volksgemenge mit 100erlei Sprachgestammel, bis ganz hinten nach Kamtschatka! :P

Aber herzig wars doch, als die Prinzessin Marie von Preussen 1848 in einer 14-tägigen Kutschfahrt ins Baiernland fuhr und ab Grenze überall Ehrenportale in den Käffern errichtet waren und mächtiges Schallgedöns der Königlich Bairischen Armeeblechkapellen ertönte und sie spielten nicht Return to sender, adress unknow plus Knallraketenschiessen und wie dann die Prinzessinn wider alle Protokolle auf der Gasse bereits aus der Kutsche mit den 2 Meter hohen Rädern sprang und ihrem Gatten Kini Maximillian II. Joseph um den Hals fiel und ihn abbusselte! Hurra!

Selten habe ich so gelacht. Danke für die gelungene Glosse!
Gast8999

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast8999 »

Die Allgemeinplätze ohne inhaltliche Aussage, die die StA kundgetan hat, sind schon traurig. Eine öffentliche Stellungnahme und Entschuldigung wären geboten gewesen. Damit haben sie sich ein weiteres Eigentor geschossen.
Gast1810

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1810 »

Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft bewegen sich auf einem so hohen Abstraktionsniveau, dass sie lediglich Selbstverständlichkeiten widergeben und keinen Bezug mehr zum konkreten Fall aufweisen. Es bleibt deshalb erklärungsbedürftig, wie es dazu kommen konnte, dass ein Unschuldiger verfolgt und wegen Mordes verurteilt wurde. Erklärungsbedürftig bleibt auch, auf welche Gutachten die Staatsanwaltschaft ihre Annahme eines Tötungsdeliktes stützt, zumal sich aus meiner Sicht in den beiden Prozessen das Geschehen vielmehr als Unfall dargestellt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet und bestätigt noch einmal mehr die Aussage von Verteidigerin Rick, dass die Justiz keine Fehlerkultur habe. Dass nichts Wesentliches und Substanzielles zur Aufarbeitung der Fehler gesagt wurde und eine Entschuldigung nach wie vor ausbleibt, macht nachdenklich und stärkt nicht gerade das Vertrauen in die bayerische Justiz. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bayerische Justiz sich schon mehrere gravierende „Fehler“ zu Schulden hat kommen lassen (Rupp, Mollath, Genditzki, JVA Gablingen…). Es wäre daher mittlerweile ein Konzept des Justizministeriums für derartige Fälle geboten anstatt solch überflüssiger und unreflektierter Äußerungen. An diesen erschreckt mich auch, dass sie den Eindruck erwecken, als würde man in der Justiz von einer völlig unkritischen Öffentlichkeit ausgehen. Ein weiterer trauriger Tiefpunkt der bayerischen Justizgeschichte, der das Vorzeigebundesland in schlechtem Licht dastehen lässt.
Gast9025

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Die Aussagen der StA sind nichtssagend.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Schops: Ein Lied für Hanna

Mit einer Ballade in bayerischer Mundart erinnert der Liedermacher „Schops“ aus Neuötting an Hanna.

https://www.facebook.com/reel/2223513731809560

Spoiler – hier klicken!

Bild

Download der MP4-Datei (4,2 MByte):
https://video-fra5-1.xx.fbcdn.net/o1/v/ ... tag=sve_sd

Hinweis in einer veralteten Version des Wikipedia-Artikels:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?ti ... 75929#Lied
fassbinder
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Freitag, 06. März 2026, 17:04:18 SZ: Podcast-Reihe – Ein Dorf sucht einen Mörder

Fünf Podcast-Episoden zum Eiskeller-Fall präsentiert Benedikt Warmbrunn, Kriminalreporter der Süddeutschen Zeitung (SZ):
► über ein Dorf, das die Wahrheit sucht,
► über zwei Familien, für die nichts mehr ist, wie es war,
► über einen jungen Mann, für den es um die Freiheit geht.

1. Der Heimweg (ab sofort, 34 Min.)
2. Hanna (ab sofort, 55 Min.)
3. Gerechtigkeit (ab 12.03.2026, 17 Uhr)
4. Wunden (ab 19.03.2026, 17 Uhr)
5. Über Leben (ab 26.03.2026, 17 Uhr)

Der Trailer (4 Min.) und die erste Folge sind frei zugänglich, die weiteren Episoden erfordern ein SZ-Digitalabo.

SZ: https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... l-e748926/
Spotify: https://open.spotify.com/show/3Dk4RjoND7gF6itcjxDUxT
Apple: https://podcasts.apple.com/us/podcast/a ... 1881615945
Podigee: https://aschau.podigee.io/feed/mp3
Trailer: https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... 1c0ce9.mp3

Aus dem Begleittext der SZ:

Spoiler – hier klicken!
In der Folge „Wunden“ trifft sich Benedikt Warmbrunn mit Sebastians Familie an der Prien um mit ihnen über die dortigen Verhältnisse und Hindernisse zu sprechen. Ab der neunten Minute beginnt ein Dialog:

Warmbrunn(off): „Im Herbst 2023 als der Erste Prozess schon läuft, berichtet die Familie seinen damaligen Verteidigern Harald Baumgärtl und Markus Frank von ihrer Unfalltheorie."

Oma Erika: „Der wollt damals gar nicht mehr mit uns sprechen, gell. Wir haben es nur dem Dr. Frank halt immer gesagt.

Warmbrunn: Und der? Was hat der gesagt?“

Erika: „Ja, der hat zu dem Bach eigentlich gar nicht so viel gesagt.“

Warmbrunn(off): „Ich kann mir kaum vorstellen, wie schlimm das für die Familie von Sebastian T. gewesen sein muss. Da suchen sie wochenlang auf eigene Faust nach neuen Hinweisen. Sie werden sogar fündig.Und dann sagt der Anwalt „Bringt alles nichts“ Stattdessen deutet einer der Verteiger an, dass dieser Erste Prozess sowieso nur auf eines hinausläuft, eine Verurteilung. Die Familie ist verzweifelt. Sebastian könnte bald als verurteilter Mörder in Haft sitzen. Und die Männer die ihm helfen könnten und sollten, scheinen schon aufgegeben zu haben. Da beschließt die Familie von Sebastian T., dass sie Hilfe braucht. Und wendet sich an Regina Rick.“


Kann man davon ausgehen, dass mit „er“ RA Baumgärtl gemeint ist? Wäre ja schon heftig, wenn der sich dann verweigert hat.

Auf jeden Fall wirft das erneut kein gutes Bild auf die Pflichtverteidigung.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03 Kann man davon ausgehen, dass mit „er“ RA Baumgärtl gemeint ist?
Wer denn sonst?

Bevor RAin Rick als Wahlverteidigerin mandatiert wurde, gab es nur die beiden Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank. Dass nur RA Baumgärtl gemeint sein kann, ergibt sich also zwingend aus der Logik des von Dir selbst zitierten Textes:

Spoiler – hier klicken!
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03 Warmbrunn (off): „Im Herbst 2023 als der Erste Prozess schon läuft, berichtet die Familie seinen damaligen Verteidigern Harald Baumgärtl und Markus Frank von ihrer Unfalltheorie."

Oma Erika: „Der [ganz offensichtlich Baumgärtl] wollt damals gar nicht mehr mit uns sprechen, gell. Wir haben es nur dem Dr. Frank halt immer gesagt.

Warmbrunn: Und der? Was hat der gesagt?“

Erika: „Ja, der hat zu dem Bach eigentlich gar nicht so viel gesagt.“

Warmbrunn (off): „… Da beschließt die Familie von Sebastian T., dass sie Hilfe braucht. Und wendet sich an Regina Rick.“

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 22. März 2026, 09:28:03 Wäre ja schon heftig, wenn der sich dann verweigert hat.
Das ist heftig und fügt sich nahtlos in das pechschwarze Bild, das die beiden Pflichtverteidiger auch sonst abgegeben haben – insbesondere mit der Weigerung, Ricks Befangenheitsantrag mitzuunterzeichnen.

Sie beißen nicht die Hand, die sie füttert. Schließlich werden Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt und bezahlt. Eine dem Gericht opportune „Verteidigung“ sichert den Broterwerb. Vielleicht gebricht es ihnen an freiwilligen Mandaten.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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SZ: Mord oder Unfall?

Mit dem Essener Rechtsmediziner Kurt Trübner sprach Benedikt Warmbrunn von der Süddeutschen Zeitung (SZ) über die Ursächlichkeit der Verletzungen und die Theorie der StA.

► Kurt Trübner, FA für Rechtsmedizin, Essen
https://rechtsmedizin.uk-essen.de/team/
https://campus.uni-due.de/lsf/rds?state ... .pid=13258

► Trübner: LMU habe gleich von „Schlägen“ geschrieben
► Trübner: LMU habe Treibverletzungen außer Acht gelassen
► Trübner: oft schwerste Kopfverletzungen durch Treiben

► Familie T. suchte nach Verletzungsursachen in der Prien
► Familie T. habe sich an die Pflichtverteidiger gewandt
► diese seien an Unfalltheorie nicht interessiert gewesen
► dann sei RAin Rick mandatiert worden

► Rick: Schulderdachfrakturen seien „Hochrasanztraumata“, nicht durch Draufknien

► Familie T.: im Frühjahr 2025 Sechskantschrauben am Schütz der Oberprienmühle entdeckt (siehe hier)
► Durschmesser 24 mm wie Riss-Quetsch-Wunden am Kopf
► Rick: Fotomontage (siehe hier)
► Bestätigung durch Hydromechaniker der RWTH Aachen
► Trübner: Treib- oder Aufprallverletzungen sofort einleuchtend
► Trübner: keine zwingend „fremde“ Gewalteinwirkung

► StA: weiterhin Gewaltverbrechen, kein Unfall
► StA: nenne Beweise aus ermittlungstaktischen Gründen nicht
► SZ: StA habe wohl gar keine Beweise
► Trübner: falsche Denkrichtung der StA
► Trübner: fehlende Hose kein Indiz für Sexualverbrechen
► Trübner: Leichen in reißenden Bächen fast völlig entkleidet


Die SZ berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Fall Hanna … [W.]
Suchen die Ermittler einen Mörder, den es nie gegeben hat?

Bild
Aus der Prien bei Aschau wurde die Leiche der Studentin Hanna … [W.] geborgen. – Foto: Lorenz Mehrlich

Nach dem Tod einer Studentin in Aschau wurde ein Mann als Mörder verurteilt, im zweiten Prozess aber freigesprochen. Die Polizei ermittelt nun gegen unbekannt. Dabei spricht einiges für eine ganz andere Todesursache.

Vielleicht wird es auf die letzte große Frage in diesem Kriminalfall nie eine klare Antwort geben. Vielleicht aber kommt ein Mann dieser Antwort zumindest so nahe wie möglich.

Ein Esszimmer in Essen, auf dem Tisch liegen aufgeschlagene Bücher. Kurt Trübner, ein kräftiger Mann Ende sechzig, dichtes graues Haar, Backenbart, stellt sich direkt vor sie. Er zeigt auf die Schwarz-Weiß-Fotos auf den Seiten, die aussehen wie aus einem Zombiefilm. Aufgeschlagene Schädel, eingedrückte Schädel, unvollständige Schädel. Das sei „natürlich extrem“, sagt Trübner. Aber die Bücher seien Standardwerke der Rechtsmedizin, er muss das ja wissen, nach Jahrzehnten als Rechtsmediziner. Und das, was in diesen Büchern stehe, das sei alles „Lehrbuchwissen“.

Darum geht es ihm also gleich einmal: dass in diesem Fall vieles vom ersten Tag an anders hätte eingeschätzt werden müssen. Dann wäre vielleicht nie ein junger Mann 945 Tage lang zu Unrecht in Haft gesessen. Und dann würde sich ein Ehepaar vielleicht nicht bis heute fragen, wie genau seine Tochter gestorben ist.

Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 fand ein Spaziergänger die Leiche der 23 Jahre alten Medizinstudentin Hanna … [W.] in der Prien, knapp zwölf Kilometer flussabwärts von ihrem Heimatort Aschau. Sie hatte Schuhe, Socken, Oberteil, Unterwäsche an. Aber keine Hose.

Noch in der Nacht obduzierten Münchner Rechtsmediziner die Leiche, sie entwarfen ein „theoreotisches Konstrukt“: Jemand müsse Hanna … [W.] auf ihrem Heimweg von hinten attackiert und sich auf sie gekniet haben – dabei habe er ihr beide Schulterdächer gebrochen. Dann müsse er ihr mehrmals mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben, zum Beispiel mit einem Hammerkopf – daher die fünf Riss-Quetsch-Wunden am Kopf. Dann müsse dieser Täter die junge Frau in den Bärbach geworfen haben, der in die Prien mündet. Dort sei sie dann ertrunken.

Die Ermittler haben weder eine Tatwaffe noch sonstige Beweise

Am 4. Oktober informierten die Rechtsmediziner die Polizei. Und die fing sofort an, einen Mörder zu suchen. Ein Motiv hatte sie auch schon: Da Hanna … [W.] keine Hose mehr anhatte, gingen sie davon aus, dass jemand sie getötet habe, weil er sie vergewaltigen wollte. Im November 2022 nahm die Polizei dann Sebastian T. fest, einen jungen Mann, der ungefähr zu der Zeit in Aschau joggen war, zu der Hanna … [W.] sich auf ihren Heimweg vom Club „Eiskeller“ machte.

Eindeutige Beweise hatten die Ermittler nicht. Keine DNA-Spur, keinen Zeugen der Tat, nicht einmal eine Tatwaffe. Sie hatten nur eine Zeugenaussage, die Sebastian T. Täterwissen nachweisen sollte – und die, wie sich später herausstellte, falsch war.

Dennoch verurteilte das Landgericht Traunstein Sebastian T. im Frühjahr 2024 wegen Mordes. Doch weil in diesem Urteil nur wenig zusammenpasste, gab es einen zweiten Prozess. Und in diesem sprach das Landgericht im November 2025 Sebastian T. frei. Ihn treffe, sagte die Richterin, „keine Verantwortung“ für den Tod von Hanna … [W.].

Die Frage nach der Schuld hatten die Richterinnen also eindeutig geklärt. Nicht beantwortet hatten sie jedoch die Frage, wie Hanna … [W.] gestorben ist. Sie hatten sich damit im zweiten Prozess nicht einmal beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein sagt bis heute: Es muss ein Mord gewesen sein. Diese Woche betonte sie noch einmal, dass sie weiter einen Mörder sucht. Sie ermittelt jetzt gegen unbekannt. Eine Tatwaffe haben die Ermittler allerdings bis heute nicht gefunden. Und auch sonst keinen Beweis für einen Mord.

Aber das ist ja auch nur die eine Version in dieser Geschichte.

An seinem Esstisch wählt der Rechtsmediziner Trübner seine Worte jetzt mit Bedacht. Auf gar keinen Fall will er seine Münchner Kollegen schlecht aussehen lassen. Aber er ist eben überzeugt davon, dass es ganz anders gewesen sein könnte, als es im ursprünglichen Obduktionsbericht steht. Da seine Münchner Kollegen gleich von „Schlägen“ geschrieben hätten, sagt Trübner, habe der Fall „eine Dynamik bekommen, wo man Treibeverletzungen außer Acht gelassen hat“. Und eben nur noch nach einem Mörder gesucht hat. Nach einem Mörder, glaubt Trübner, den es wahrscheinlich gar nicht gibt.

Der Rechtsmediziner zeigt noch einmal auf die Fotos mit den entstellten Schädeln. In Flüssen würden Leichen typischerweise mit dem Bauch nach unten und dem Kopf nach vorn treiben, daher seien dann gerade am Kopf oft die schwersten Verletzungen zu finden. „Man denkt immer: Mensch, da muss ja ein furchtbares Verbrechen passiert sein“, sagt Trübner, „nein, das ist erklärbar durch solche Treibeverletzungen.“ Und so, sagt er, könnte es auch gewesen sein, als Hanna … [W.] kilometerlang durch die Prien getrieben worden ist.

Doch die Polizisten und auch die Staatsanwaltschaft Traunstein suchen von Beginn an vor allem nach Spuren, die einen Mord beweisen. Ob der Tod auch ein Unfall gewesen sein könnte, dem gehen sie nicht weiter nach. Ein paar Menschen in Aschau aber schon. Die Familie von Sebastian T.

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Irgendwann begannen die Angehörigen des Angeklagten selbst zu ermitteln. – Foto: Lorenz Mehrlich

Ein Winternachmittag Ende Dezember 2025, wenige Meter entfernt rauschen die Autos auf der Prientalbrücke über die A 8. Der Fluss biegt sich hier erst nach rechts, dann nach links, das Wasser stürzt dabei zweimal mehr als zwei Meter in die Tiefe, an einer Stelle wird es über einen Seitenkanal auf das Wehr der Oberprienmühle zugetrieben. Ein unscheinbarer Ort, an diesem Nachmittag führt die Prien nur wenig Wasser, sie fließt ganz leise dahin.

Die Verwandten von Sebastian T. kommen nicht zum ersten Mal hierher, entsprechend sind sie ausgerüstet. Dicke Jacken, Wanderschuhe, Wanderstöcke. Iris T., die Mutter von Sebastian. Erika T., die Oma. Katharina T., die Tante. Die Frauen, die zu Hobby-Ermittlerinnen wurden, als Sebastian T. in Haft saß. Zu ziemlich erfolgreichen sogar.

Von Beginn an waren sie davon überzeugt, dass Sebastian T. unschuldig sei. Nur konnten sie das nicht beweisen. Bis ihnen irgendwann ein Gedanke kam: Wenn vor Gericht nachgewiesen werden könnte, dass es ein Unfall war – wäre das nicht der ultimative Beweis für die Unschuld von Sebastian T.?

Am 2. Oktober 2022, am Tag vor dem Tod von Hanna … [W.], hatte es im Chiemgau heftig geschüttet, die Prien hatte Hochwasser, sie war reißend und tobend. Und dann, das wissen die Verwandten von Sebastian T., kann der Fluss unberechenbar sein. Am Ufer erinnert sich Oma Erika T.: „Die Prien kann so wild werden, dass sie Bäume mitreißt und Löcher in die Dämme reißt. Das haben wir schon alles erlebt.“

Die Verwandten von Sebastian T. gingen daher immer wieder die Prien entlang und auch den Bärbach, der durch Aschau fließt und an dessen Ufer die Ermittler einen Ring von Hanna … [W.] und den Gürtel ihrer Jacke gefunden haben. Schon hier muss sie also ins reißende Wasser geraten sein, auf welche Weise auch immer.

Wenn wieder mal Hochwasser war, dann filmten die Verwandten von Sebastian T. den Fluss. Wenn sie Felsen im Wasser, tiefe Abstürze oder Stangen sahen, an denen sich Hanna … [W.] verletzt haben könnte, dann fotografierten sie diese. Und dann gingen sie damit zu den Verteidigern von Sebastian T., im Herbst 2023, da lief der erste Prozess bereits. Die Verteidiger aber interessierten sich nicht für die Unfalltheorie. Also beschloss die Familie zu handeln. Und engagierte Regina Rick als zusätzliche Verteidigerin.



Ein Nachmittag im Dezember 2025, Regina Rick empfängt in ihrer Kanzlei in der Münchner Innenstadt. Sie sagt, auch sie habe sofort an einen Unfall gedacht, auch weil die Rechtsmediziner bei Hanna … [W.] einen Alkoholwert von 2,06 Promille gemessen hatten. Hochwasser, viel Alkohol, dann ein Unfall, für Strafrechtler sei das „nichts Ungewöhnliches“. Die Riss-Quetsch-Wunden am Kopf zum Beispiel, die erklärte sich Rick anders als die Münchner Rechtsmediziner. „Ich dachte von Anfang an, dass sie irgendwo hängen geblieben und dann immer gegen denselben Gegenstand geschleudert sein muss.“

Auch das beidseitig gebrochene Schulterblatt führte sie nicht auf einen Angriff zurück. „Das ist ein ganz unfassbarer Blödsinn. Weil die Krafteinwirkung, das kann jeder Unfallchirurg sagen, nicht ausreicht, wenn Sie sich jemandem von hinten auf die Schulterblätter knien.“ Diese Verletzungen, das seien „Hochrasanztraumata“, die passierten bei Stürzen vom Pferd, vom Fahrrad. Oder eben, davon war Rick von Beginn an überzeugt, beim Treiben durch einen Fluss mit mehreren metertiefen Abstürzen.

Auch weil Rick immer wieder einen möglichen Unfall als Todesursache thematisierte, hörte sich das Landgericht Traunstein im ersten Prozess irgendwann einen Hydromechaniker an, einen Wissenschaftler also, der sich mit den Kräften des Wassers auskennt. Der aber bestätigte die Version der Münchner Rechtsmediziner: Für ihn deute alles auf einen Mord hin. Alle schweren Verletzungen müsse Hanna … [W.] gehabt haben, bevor sie in den Bärbach geworfen worden sei. Im Wasser selbst habe sie sich allenfalls noch Schürfwunden zugezogen.

Doch Regina Rick und die Familie von Sebastian T. gaben nicht auf. Wieder und wieder gingen sie die Prien entlang. Im Frühjahr 2025 schauten sie sich auch noch einmal das Wehr der Oberprienmühle an. Und entdeckten etwas. Metallleisten mit Sechskantschrauben, die die Holzbalken des Wehrs zusammenhalten. Und die Muttern dieser Schrauben, die haben einen Durchmesser von 24 Millimetern. Ziemlich genauso groß sind auch die Riss-Quetsch-Wunden am Kopf von Hanna … [W.].

Regina Rick ließ eine Fotomontage basteln, und die demonstrierte: Die Sechskantschraubenmuttern passen exakt in den dreieckigen Zacken in der Mitte mancher dieser Riss-Quetsch-Wunden. „Damit ist aus meiner Sicht bewiesen, dass die Verletzungen aus dem Fluss stammen müssen“, sagt Rick. „Und damit ist ein Tötungsdelikt ausgeschlossen.“

Als dann der zweite Prozess anstand, gab die Verteidigerin mehrere Gutachten in Auftrag. Hydromechaniker der Uni Aachen stellten fest, dass Hanna … [W.] tatsächlich über den Seitenarm auf das Wehr zugetrieben sein könnte, um dann dort mehrmals mit dem Kopf gegen eine der Schraubenmuttern gestoßen zu werden. Anschließend könnte sie über die mehr als zwei Meter tiefen Abstürze zurück in den Hauptstrom der Prien getrieben worden sein.

Für ein weiteres Gutachten beauftragte Rick den Rechtsmediziner Trübner. Er sollte klären, ob das Verletzungsbild mit den Gegebenheiten des Flusses zusammenpassen könnte.

An seinem Esstisch erzählt Trübner, dass er sich alle bereits vorliegenden Gutachten angeschaut habe, aber auch das Wehr der Oberprienmühle, den Flusslauf, die Sechskantschraubenmuttern. Er sagt, ihm habe es sofort eingeleuchtet, dass sich Hanna … [W.] dort ihre schwersten Verletzungen zugezogen haben könnte, „Treibe- oder Aufprallverletzungen“. Dagegen gebe es „keine Verletzung, die zwingend auf eine fremde Gewalteinwirkung hinweisen könnte“. Trübner sagt, auch er könne „nicht beweisen, dass es unbedingt so gewesen sein muss“. Er wisse ja auch nicht, wie Hanna … [W.] in den Bärbach geraten sei. „Aber ich habe zumindest eine Variante, eine Alternative.“

Die Staatsanwaltschaft Traunstein allerdings überzeugt das nicht. Ein Sprecher teilt per Mail mit, dass die Staatsanwaltschaft „weiterhin“ davon ausgehe, dass es sich „um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“. Neue Beweise dafür nennt der Sprecher keine, „mit Rücksicht auf ermittlungstaktische Belange“, was im Juristendeutsch so viel heißen dürfte wie: Es gibt sie nicht.

Und so denken sie bei der Staatsanwaltschaft, so sieht das Trübner, weiterhin in die falsche Richtung. Der Rechtsmediziner zweifelt ja schon das Motiv an, das die Staatsanwaltschaft dem Gewaltverbrechen zugrunde gelegt hatte. Für ihn spricht die fehlende Hose nicht für ein Sexualverbrechen. Trübner sagt: „Bei heftiger Strömung oder in reißenden Gebirgsbächen können Leichen fast vollständig entkleidet werden.“

Dass also noch ein Täter frei herumlaufen könnte, das halte er „für unwahrscheinlich, um es mal vorsichtig zu sagen“. So wie Trübner das sieht, kann die Staatsanwaltschaft Traunstein also noch lange suchen.

Süddeutsche.de am 22.03.2026
https://www.sueddeutsche.de/panorama/ha ... li.3453372
ohne Paywall:
https://archive.ph/20260322105006/https ... li.3453372


Nachtrag: Eigens auf diesen SZ-Artikel weist die Presseschau der Legal Tribune online (LTO) hin:

Spoiler – hier klicken!


StA Traunstein – Tod von Hanna … [W.]:

Nach dem Freispruch von Sebastian T. geht die Staatsanwaltschaft Traunstein weiterhin davon aus, dass die Studentin Hanna … [W.] ermordet wurde. Sie ermittelt nun gegen unbekannt. Dagegen schildert die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) anhand von im Prozess vorgelegten Gutachten, dass die Studentin auch durch einen Unfall ums Leben gekommen sein könnte. Die schweren Verletzungen könnten durch das Treiben im Fluss verursacht worden sein.



LTO, Presseschau 21.–23.03.2026
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/ ... ention-igh
Gast9089

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast9089 »

Bereits im Jahr 2018 berichtete ein Rechtsanwalt aus dem LG - Bezirk Traunstein in der LTO zur Problematik der Pflichtverteidiger - Bestellung Folgendes:

"Das Gericht bestellt lieber seine Lieblingsanwälte", sagt Eder, "nicht selten sind das Fachfremde ohne Ahnung vom Strafrecht." Und das habe handfeste Konsequenzen für die Angeklagten. Eder sagt: "Da werden Verteidiger bestellt, von denen die Richter hinter vorgehaltener Hand sagen, die sind besser als die Staatsanwälte". Also offenbar solche, von denen das Gericht nicht allzu große Gegenwehr erwartet. Solche richterlichen "Lieblingsanwälte" seien häufig schlecht vorbereitet, würden die Akten ihrer Mandanten nicht kennen und ihnen gerne mal zum Geständnis raten. Woher er das wissen will? Nach den missglückten Erlebnissen mit ihren Pflichtverteidigern landen die Mandanten dann doch bei Eder."


https://www.lto.de/recht/juristen/b/not ... tenentwurf
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast9089 hat geschrieben: Montag, 23. März 2026, 19:15:11 Bereits im Jahr 2018 berichtete ein Rechtsanwalt aus dem LG-Bezirk Traunstein in der LTO zur Problematik der Pflichtverteidiger-Bestellung Folgendes: …

https://www.lto.de/recht/juristen/b/not ... tenentwurf
Danke! Die Einschätzung von RA Eder aus Freilassing wie auch der gesamte Artikel treffen den Nagel auf den Kopf.

Im Chiemgau angeführt wird die richterliche Casting-Liste für Pflichtverteidiger wohl von den Rosenheimer RAen Baumgärtl, Holderle und Dr. Frank, allesamt Fachanwälte für Strafrecht. Tief blicken lässt ein Interview mit RA Baumgärtl, das am 20.12.2023 im Regional-Fernsehen Oberbayern (RFO) ausgestrahlt wurde – mit dem fast zynisch wirkenden Titel „Strafverteidiger aus Überzeugung“:

https://www.rfo.de/mediathek/video/hara ... erzeugung/

Meine seinerzeitigen Eindrücke daraus:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 23:17:38 Imagepflege eines Pflichtverteidigers: Hier und da die Stirn runzeln lassen RA Baumgärtls Worte im Regional-Fernsehen Oberbayern, denkt man an sein Mandat im Fall Hanna. Hörenswert zwischen den Zeilen. Sehenswert!
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 21. Dezember 2023, 05:45:42 Von einer zahnlosen Hauskatze interviewt, schimmern Absprachen mit Ermittlungsrichtern durch und die neue Motivationstrainerin aus Minga [Regina Rick] bleibt im Giftschrank. Steif und angespannt posiert er mit gefalteten Händen vor der Kamera. Soll der blumige Name Bossi bedecken, dass die Examensnote für den bayerischen Justizdienst womöglich nicht gereicht hatte? Bemerkenswert: Wenn der Mandant gegenüber seinem Verteidiger eine Tat gestehe, werde man „das auch so in der Hauptverhandlung darlegen“. Bossi-Style ist das nicht. Ein Anwalt darf nicht lügen, aber er darf schweigen. 15–18.000 Aktenseiten studiert und mit Sebastian besprochen haben zu wollen, klingt nach einem strammen Pensum. Ob auch alles verstanden wurde? Die IT-Forensik zu Verenas Spaziergang zum Beispiel lässt anderes vermuten. Und um gut Wetter bei Gericht wirbt man durch lobende Hervorhebung einer fleißigen Vorsitzenden [Aßbichler] …

Deutliche Risse zeigt der Aufbau einer vertrauensbildenden Legende vom rastlosen, aktenfressenden Kämpfer aus Überzeugung. Ein erleichtertes Lächeln zum Schluss. Vorbei.

Wehe dem, der nicht imstande ist, unter Zeitdruck seinen (Pflicht-) Verteidiger selbst zu wählen!
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