Buchenteer oder sowas spirlt keine rolleNico hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 15:09:34 @Nighhunter
Kurze Ja/Nein-Frage:
Spielte Schwarzwild Lockmittel eine Rolle zur Beseitigung von Spuren?
MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
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Nighthunter
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
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Gastleser
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Dieses fand bei “Plünderfahrten der Wikinger“ Verwendung, “auch als Träger im griechischen Feuer” und als “Wagenschmiere”, und findet heute in “in Form von Buchenholzteer – nicht zu verwechseln mit Buchenteer – als Lockstoff für Schwarzwild und Rotwild an Suhlen Verwendung. Beim Hufbeschlag und beim Klauenschneiden wird heute noch Holzteer als Desinfektionsmittel verwendet. …..”Nico hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 15:09:34 “Schwarzwild Lockmittel”
https://de.wikipedia.org/wiki/Holzteer
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Eine Frage für @Turmfalke & @Catch22:
Wann ist denn ungefähr mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen, ob ein hinreichender Verdacht für eine Hauptverhandlung besteht?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 17:23:26 Eine Frage für @Turmfalke & @Catch22:
Wann ist denn ungefähr mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen, ob ein hinreichender Verdacht für eine Hauptverhandlung besteht?
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Ich tippe auf noch vor Ostern und dann geht´s ab zum Prozess nach Ostern, gesicherte Informationen liegen mir nicht vor. DLG
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
DankeschönNighthunter hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 15:34:46 Buchenteer oder sowas spirlt keine rolle
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Gastleser
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Schließe mich der Frage an, ergänzend die Bitte um Erläuterung von “Vornahme einzelner Beweiserhebungen” und “Einwendungen”, da “der neue” Wahlpflichtverteidiger sich bei T-Online zur Unsicherheit der Anklageerhebung geäußert hatte.Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 17:23:26 Eine Frage für @Turmfalke & @Catch22:
Wann ist denn ungefähr mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen, ob ein hinreichender Verdacht für eine Hauptverhandlung besteht?
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“…. Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wolle. Die Anklageschrift ist auch dem Nebenkläger und dem Nebenklagebefugten, der dies beantragt hat, zu übersenden …..”
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__201.html
@Nighthunter Wurden auch Anklageschriften an einen oder mehrere “Nebenklagebefugte” übersendet?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Wie ist denn die Stimmung hier ? War sie es und wird sie verurteilt ? Und wenn ja, welches Strafmaß erwartet ihr oder steht eine Unterbringung in der Forensik noch im Raum ? Erwartet ihr noch Überraschungen ?
Für mich hat sie den Mord ganz allein begangen, leicht geplant und "überstürzt". Über das Nachtatverhalten bin ich mir nach wie vor nicht schlüssig. Ich rechne mit einer lebenslangen Strafe und auch eine anschließende Sicherungsverwahrung halte ich für weiterhin möglich. Ich traue ihren Anwälten allerdings zu, dass sie für so manche Indizien und "Beweise" Gegendarstellungen parat haben werden. Für mich ist noch nicht ganz klar, ob ein möglicher Prozess so schnell und ohne Komplikationen über die Bühne gehen wird. Deshalb nehme ich an, auch eine Unterbringung in der Forensik ist möglich. Ob es allerdings reichen wird, ihre psychische Verfassung so darzustellen, das dieses ausreichen könnte, da habe ich so meine Zweifel. Ich rechne weiterhin mit Überraschungen, die mich wohl noch betroffener zurücklassen werden.
Es darf lebhaft diskutiert werden und eine J E D E Meinung hat hier Platz.
Dankeschön, euer Seppel
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Für mich hat sie den Mord ganz allein begangen, leicht geplant und "überstürzt". Über das Nachtatverhalten bin ich mir nach wie vor nicht schlüssig. Ich rechne mit einer lebenslangen Strafe und auch eine anschließende Sicherungsverwahrung halte ich für weiterhin möglich. Ich traue ihren Anwälten allerdings zu, dass sie für so manche Indizien und "Beweise" Gegendarstellungen parat haben werden. Für mich ist noch nicht ganz klar, ob ein möglicher Prozess so schnell und ohne Komplikationen über die Bühne gehen wird. Deshalb nehme ich an, auch eine Unterbringung in der Forensik ist möglich. Ob es allerdings reichen wird, ihre psychische Verfassung so darzustellen, das dieses ausreichen könnte, da habe ich so meine Zweifel. Ich rechne weiterhin mit Überraschungen, die mich wohl noch betroffener zurücklassen werden.
Es darf lebhaft diskutiert werden und eine J E D E Meinung hat hier Platz.
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Das wäre reichlich flott. Im Mordfall Alexandra R. lagen zwischen Anklageerhebung und 1. Verhandlungstag etwa 3 Monate.
Da Dorina und Raffaela die Anklageschrift gelesen haben, kann die Antwort nur „Ja“ lauten.Gastleser hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 17:50:26 @Nighthunter Wurden auch Anklageschriften an einen oder mehrere “Nebenklagebefugte” übersendet?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
@Nighthunter
Liegt die "finale Lösung" immer noch in Rum Kogel und sind hier weitere Überraschungen zu erwarten ? Weil so richtig schlüssig und rund ist das alles noch nicht für mich.
Vielen Dank und LG
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Liegt die "finale Lösung" immer noch in Rum Kogel und sind hier weitere Überraschungen zu erwarten ? Weil so richtig schlüssig und rund ist das alles noch nicht für mich.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ich denke, es wollen alle vorwärts und so schnell wie möglich auch zu Ergebnissen kommen. Herr Nowack hat ja schon den nächsten Fall (Mord in der Rostocker Südstadt) auf dem Tisch. Der Prozess wird sich eher in die Länge ziehen, mein Empfinden. Allein die Anzahl der Zeugen nimmt ja schon viel Zeit in Anspruch. Und da sind noch nicht einmal eventuelle Unstimmigkeiten und unvorhergesehene Ereignisse mit eingerechnet.
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Catch22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ohne den Umfang der Anklage und der darin angeführten Beweismittel zu kennen, ist diese Frage nicht zu beantworten.
OStA Nowack, der die Anklageschrift kennt, geht wohl davon aus, dass mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) bis spätestens Anfang Mai zu rechnen sei. Was wir – und auch OStA Nowack – nicht wissen, ist,
► welche Frist das Gericht bestimmt hat, bis zu der die Verteidigung zur Anklageschrift Stellung nehmen und Einwendungen vorbringen kann (§ 201 StPO) und
► ob das Gericht daraufhin vor einer Entscheidung noch Nachermittlungen anordnen (§ 202 StPO) oder mit den Verfahrensbeteiligten den Verfahrensstand erörtern (§ 202a StPO) wird.
Würde sich die Zulassung der Anklage über den 6. Mai hinaus verzögern, müsste eine Entscheidung des OLG über die Fortdauer der U-Haft herbeigeführt werden (§§ 121, 122 StPO).
Welche Beweisanträge und Einwendungen gegen die Beweisführung der StA die Verteidigung im Blick hat, ist zumindest mir nicht bekannt. Davon, Anwaltskanzleien oder die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer des LG zu verwanzen oder nächtens zu besuchen, rate ich ab.Gastleser hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 17:50:26 … ergänzend die Bitte um Erläuterung von “Vornahme einzelner Beweiserhebungen” und “Einwendungen”, da “der neue” Wahlpflichtverteidiger sich bei T-Online zur Unsicherheit der Anklageerhebung geäußert hatte.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Auf TT bei der Dame mit der Taucherbrille auf der Nase wird schon recht redselig geplaudert, für mich ein NO-GO und so gar nicht nachvollziehbar. Da wird weiterhin auf Kosten von Fabi Fame und auch Kasse gemacht, für mich so richtig asozial-abartig. Und eine Raffaela ganz vorn in erster Reihe, wie immer. Ich hoffe, dass da so einige Herrschaften und Damen auch Konsequenzen zu spüren bekommen. Über andere aufregen und selber immer wieder Öl in`s Feuer gießen, Klasse Hilfe für Dorina. Ich will aber nicht wieder kurz vorm Herzkasper stehen und mich aufregen, dolle Koppschüttel.
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MeTa
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ich antworte mal als Laie, die Experten dürfen verbessern.Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 17:23:26 Eine Frage für @Turmfalke & @Catch22:
Wann ist denn ungefähr mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen, ob ein hinreichender Verdacht für eine Hauptverhandlung besteht?
[Selbstverständlich darf jeder antworten, der etwas beitragen kann.]
Nach der Zustellung der Anklageschrift durch das Gericht wird der Verteidigung eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Diese ist gesetzlich in
§ 201 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Üblicherweise setzt das Gericht eine Frist von einer bis zwei Wochen. Es gibt jedoch keine starre gesetzliche Frist; die Dauer wird vom Vorsitzenden des Gerichts individuell festgelegt. Innerhalb dieser Zeit kann die Verteidigung Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen oder die Aufnahme weiterer Beweismittel beantragen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das Landgericht Rostock im Zwischenverfahren darüber, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren (der eigentliche Prozess) eröffnet wird. Siehe unten/Nachtrag
Da die Tatverdächtige Gina H. im Fall Fabian seit ihrer Festnahme am 6. November 2025 in Untersuchungshaft sitzt, ergeben sich für das nun laufende Zwischenverfahren folgende zeitliche Konsequenzen:
- Ablauf der 6-Monats-Frist: Die kritische Frist nach § 121 StPO endet am 6. Mai 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Hauptverhandlung idealerweise begonnen haben, damit die U-Haft ohne eine aufwendige Prüfung durch das Oberlandesgericht fortgesetzt werden kann.
- Dauer des Zwischenverfahrens: Nach der Anklageerhebung am 9. März 2026 verbleiben dem Landgericht Rostock somit etwa zwei Monate (bis 6. Mai), um über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden und einen Prozesstermin anzusetzen. In der Regel dauert ein solches Verfahren drei bis sechs Monate, doch wegen der Inhaftierung (seit 6.11.2025) gilt hier ein strenges Beschleunigungsgebot.
Allerding:
- Mögliche Verlängerung: Sollte der Prozess nicht bis Anfang Mai starten, kann die U-Haft nur dann über sechs Monate hinaus aufrechterhalten werden, wenn die „besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen“ oder ein anderer wichtiger Grund eine Beurteilung noch nicht zuließen. Angesichts der über 1.000 Spuren und Dutzenden Zeugen im Fall Fabian könnten die Behörden eine solche Verlängerung beim Oberlandesgericht beantragen.
Nachtrag:
Das bedeutet: Die Richter prüfen die Akten und entscheiden, ob eine Verurteilung am Ende des Prozesses wahrscheinlich ist.
Ja (Wahrscheinlich): Das Hauptverfahren wird eröffnet, die Anklage zugelassen und die Verhandlungstermine angesetzt.
Nein (Unwahrscheinlich): Die Eröffnung wird abgelehnt und das Verfahren eingestellt (oder es werden Nachermittlungen gefordert).
Kurz gesagt: Das Gericht fungiert hier als Kontrollinstanz und entscheidet, ob die Beweise der Staatsanwaltschaft gut genug für einen echten Prozess sind.
https://dejure.org/gesetze/StPO/203.html
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ein dickes Danke für deine, immer wieder sehr ausführlichen ErklärungenCatch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 18:29:17 Ohne den Umfang der Anklage und der darin angeführten Beweismittel zu kennen, ist diese Frage nicht zu beantworten.
OStA Nowack, der die Anklageschrift kennt, geht wohl davon aus, dass mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) bis spätestens Anfang Mai zu rechnen sei. Was wir – und auch OStA Nowack – nicht wissen, ist,
► welche Frist das Gericht bestimmt hat, bis zu der die Verteidigung zur Anklageschrift Stellung nehmen und Einwendungen vorbringen kann (§ 201 StPO) und
► ob das Gericht dataufhin vor einer Entscheidung noch Nachermittlungen anordnen (§ 202 StPO) oder mit den Verfahrensbeteiligten den Verfahrensstand erörtern (§ 202a StPO) wird.
Würde sich die Zulassung der Anklage über den 6. Mai hinaus verzögern, müsste eine Entscheidung des OLG über die Fortdauer der U-Haft herbeigeführt werden (§§ 121, 122 StPO).
Welche Beweisanträge und Einwendungen gegen die Beweisführung der StA die Verteidigung im Blick hat, ist zumindest mir nicht bekannt. Davon, Anwaltskanzleien oder die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer des LG zu verwanzen oder nächtens zu besuchen, rate ich ab.![]()
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Auch an dich ein DankeschönMeTa hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 18:34:02 ch antworte mal als Laie, die Experten dürfen verbessern.
Nach der Zustellung der Anklageschrift durch das Gericht wird der Verteidigung eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Diese ist gesetzlich in
§ 201 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Üblicherweise setzt das Gericht eine Frist von einer bis zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann die Verteidigung Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen oder die Aufnahme weiterer Beweismittel beantragen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das Landgericht Rostock im Zwischenverfahren darüber, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren (der eigentliche Prozess) eröffnet wird.
Da die Tatverdächtige Gina H. im Fall Fabian seit ihrer Festnahme am 6. November 2025 in Untersuchungshaft sitzt, ergeben sich für das nun laufende Zwischenverfahren folgende zeitliche Konsequenzen:
- Ablauf der 6-Monats-Frist: Die kritische Frist nach § 121 StPO endet am 6. Mai 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Hauptverhandlung idealerweise begonnen haben, damit die U-Haft ohne eine aufwendige Prüfung durch das Oberlandesgericht fortgesetzt werden kann.
Das Gericht steht also unter Zeitdruck, das Zwischenverfahren zügig abzuschließen, um eine Freilassung der Verdächtigen vor Prozessbeginn zu vermeiden.
- ]Dauer des Zwischenverfahrens: Nach der Anklageerhebung am 9. März 2026 verbleiben dem Landgericht Rostock somit etwa zwei Monate, um über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden und einen Prozesstermin anzusetzen. In der Regel dauert ein solches Verfahren drei bis sechs Monate, doch wegen der Inhaftierung gilt hier ein strenges Beschleunigungsgebot.
Allerding:
- Mögliche Verlängerung: Sollte der Prozess nicht bis Anfang Mai starten, kann die U-Haft nur dann über sechs Monate hinaus aufrechterhalten werden, wenn die „besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen“ oder ein anderer wichtiger Grund ein Urteil noch nicht zuließen. Angesichts der über 1.000 Spuren und Dutzenden Zeugen im Fall Fabian könnten die Behörden eine solche Verlängerung beim Oberlandesgericht beantragen.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ein richtig fettes Danke an dich, egal ob nun weiblich oder männlich ! Bist du jetzt auch schwul, wegen deines Outing`sNighthunter hat geschrieben: ↑Samstag, 14. März 2026, 16:52:31 ... nein... es war so schön deine gedanken zu analysieren... ich habe mich gegenüber der moderation geoutet... auch um das forum zu schützen... glaub mir mein bester seppel den ich kenne... sie ist ein monster aus eifersucht und geldnot... die kripo analysiert zu 100 prozent noch meine kippen... ich war am offiziellen suffindetag in drr nähe und hatte einen kameraman̈n dabei... drr ist nur aufgeflogen weil ein polizist rauchrn und pis...gegsngen ist....ich wünsch dir alles gute aber in diesem fall war ich einfach näher dran... alles gutev
Ja, so denke und fühle ich auch und ich müsste mich selber sperren, der Wortwahl, die ich da auf Lager hätte.
Also hören wir noch von dir an der ein oder anderen Stelle ?
... ä häppy sunday evening
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Überlegung
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Darf ich fragen, ohne dich kränken zu wollen, warum du dir das ganze denn überhaupt antust?seppel hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 18:31:39 Auf TT bei der Dame mit der Taucherbrille auf der Nase wird schon recht redselig geplaudert, für mich ein NO-GO und so gar nicht nachvollziehbar. Da wird weiterhin auf Kosten von Fabi Fame und auch Kasse gemacht, für mich so richtig asozial-abartig. Und eine Raffaela ganz vorn in erster Reihe, wie immer. Ich hoffe, dass da so einige Herrschaften und Damen auch Konsequenzen zu spüren bekommen. Über andere aufregen und selber immer wieder Öl in`s Feuer gießen, Klasse Hilfe für Dorina. Ich will aber nicht wieder kurz vorm Herzkasper stehen und mich aufregen, dolle Koppschüttel.
Je weniger Zuschauer und Reaktionen umso weniger lukrativ ist das ganze ja, oder?
Und du hast recht, es ist wirklich abartig!
Profilierung auf Kosten eines ermordeten Kinds - ohne Worte!
Ich bin allerdings in Social Media sehr wenig vertreten, da es mir persönlich absolut nichts gibt, also kann ich da wohl nicht wirklich mitreden.
Ich frag einfach nur aus Neugierde bitte nicht falsch verstehen!
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
N E I N, wirklich alles gut und nachfragen ist ausdrücklich erwünscht von meiner Seite herÜberlegung hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. März 2026, 19:13:53 Darf ich fragen, ohne dich kränken zu wollen, warum du dir das ganze denn überhaupt antust?
Je weniger Zuschauer und Reaktionen umso weniger lukrativ ist das ganze ja, oder?
Und du hast recht, es ist wirklich abartig!
Profilierung auf Kosten eines ermordeten Kinds - ohne Worte!
Ich bin allerdings in Social Media sehr wenig vertreten, da es mir persönlich absolut nichts gibt, also kann ich da wohl nicht wirklich mitreden.
Ich frag einfach nur aus Neugierde bitte nicht falsch verstehen!
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Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Hat sich das aus dem Taucherbrillen-TT-Live ergeben, dass RF die Anklageschrift kennt?
Wurde da über neue Inhalte gesprochen, die über das hinausgehen, was die letzte PM der StA und die vorherigen Zeitungsartikel gesagt haben?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
J A , Raffaela, Dorina und somit auch das Fräulein mit der großen Brille. Ich hoffe, da ist nicht nur Ärger vorprogrammiert.
Nein, nur Andeutungen und Rätsel, aber eindeutig.
Açieeed! style by