Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21
Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Bitte nenne uns mindestens ein plausibles Beispiel unter Schilderung des potentiellen Tathergangs.
Wurde das Mordmerkmal der Heimtücke überhaupt jemals von OStA Nowack expilizit erwähnt?
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35
… beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung. …
Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35
… Warum nun der Donnerstag oder Freitag gewählt wurde für das, was Herr Nowack noch nicht sagen will, dafür lassen sich ein Dutzend Gründe anführen. …
Bitte verrate uns wenigstens einen dieses Dutzends Gründe.
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35
… Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen …
Es gibt das Institut der Haftprüfung und der Haftbeschwerde, durch mehrere Instanzen bis hin zum OLG. Wer vorsätzlich Beweismittel unterdrückt oder manipuliert, um wider besseres Wissen einen dringenden Tatverdacht und damit U-Haft herbeizuführen, macht sich u. a. der Freiheitsberaubung schuldig.
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35
… nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Volksglaube ist auch eine gewisse Art der „Realität“.
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt? …
Warum legte RA Ohm nicht weitere Beschwerde zum OLG ein?
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29
… muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden? …
Rechtlich: Entlassung
sofort, sobald der dringende Tatverdacht oder der Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr) entfällt. Es genügt die Anordnung der StA; Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter kann auch später erfolgen.
Praktisch: Ränzlein schnüren, Kaffee austrinken, verabschieden.
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
… Warum geht nicht jedes Ermittlungsverfahren in eine Hauptverhandlung über? …
Weil Ermittlungen
dynamisch verlaufen und das Ergebnis nicht vorhergesehen werden kann. Was ganz zu Anfang noch einen dringenden Tatverdacht (= hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft, evtl. U-Haft) begründen mag, reicht manchmal am Ende der Ermittlungen nicht einmal für einen hinreichenden Tatverdacht (= überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung) und somit nicht für eine Anklage (die nach Zulassung im Zwischenverfahren zu einer Hauptverhandlung führen würde).
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
… Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.
@Gast
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 12:29:48
… Würde es dir etwas ausmachen, für die weitere Kommunikation ein alternatives Pseudonym zu benutzen, das sich klar von „Gast“ abhebt?
Leider auch darauf keine Antwort. Der Bitte von @Sronson schließe ich mich an.
Danke. Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen orientierungslosen Wicht.
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14
… Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak? …
Ach?
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14
… Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden …
Wer redet von Sicherungsverwahrung? Gibt‘s schon wieder neue Infos von Nowack? Oder schlägt die Stille Post Puzelbäume?
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14
… Mein aktueller Eindruck … ist, dass es … gar nicht so viele aussagekräftige Indizien gab …
Dies ist theoretisch möglich.
Entscheidend dabei ist, dass es unmittelbar tatbezogene Indizien geben muss – also Indiztatsachen, die die Beschuldigte
unmittelbar mit der Tat in Verbindung bringen (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug). Die Informationslage dazu ist bislang dürftig.
Dazu im Widerspruch steht, dass die StA bis zuletzt von einem dringenden Tatverdacht des Mordes ausging. Nach vier Monaten und unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Beweislage plötzlich kippt.
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14
… Wenn keine [Anklage] erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme. …
Es gibt noch weitere Alternativen.
Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14
… Womöglich hat auch ihr Wahlverteidiger … zu einer Veränderung der Lage beigetragen.
Ein Rechtswunder in geheimer Mission aus der unbekannten Zaubertüte?
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 17:37:03
Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten …
Solche Gesetze gibt es nicht.
Was Du leider durcheinanderbringst: Kernvoraussetzung der U-Haft (§
112 Abs. 1 StPO) ist
dringender Tatverdacht. Hinzutreten muss neben der
Verhältnismäßigkeit der U-Haft noch mindestens ein
Haftgrund (z. B. Flucht- oder Verdunklungsgefahr, § 112 Abs. 2 StPO). „Haftgrund“ steht
nicht synonym für „dringenden Tatverdacht“.