MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:16:54
-Nikas
Wenn man so argumentiert, wäre die Schlussfolgerung, dass jeder, der jemals im Gefängnis saß, auch schuldig war bzw. was ihm vorgeworfen wurde, sich 100% mit der Wirklichkeit deckt.
Redest du jetzt von Strafhaft oder U-Haft?
Glaubst du wirklich die Erhebung der Anklage Ja oder Nein liegt aktuell bei 50/50 bzw die StA weiß es heute selbst noch nicht, was sie diesbezüglich morgrn oder übermorgen verkünden wird? Die hätten doch gar kein Recht G länger in U-Haft zu lassen, wenn der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben ist.
Und was genau soll denn da jetzt in den 2 Tagen passieren, was ausschlaggebend für Anklage JA oder NEIN ist?
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:16:54Zum Beispiel, dass nie wirklich Beweise vorlagen, die gegen G.H. gesprochen haben und der angeblich dringende Tatverdacht immer auf der Kippe stand.
Warum haben dann sowohl das Amtsgericht Rostock als auch das Landgericht Rostock die Haftentscheidungen bestätigt?
Nikas hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:45:52 Die hätten doch gar kein Recht G länger in U-Haft zu lassen, wenn der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben ist.
Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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-Nikas
Redest du jetzt von Strafhaft oder U-Haft?
Sowohl als auch, beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung.
die StA weiß es heute selbst noch nicht, was sie diesbezüglich morgrn oder übermorgen verkünden wird? Die hätten doch gar kein Recht G länger in U-Haft zu lassen, wenn der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben ist.
Und was genau soll denn da jetzt in den 2 Tagen passieren, was ausschlaggebend für Anklage JA oder NEIN ist?

Natürlich weiß die StA, was Sache ist. Warum nun der Donnerstag oder Freitag gewählt wurde für das, was Herr Nowack noch nicht sagen will, dafür lassen sich ein Dutzend Gründe anführen.

Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen, und nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen, und nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Könntest du dazu bitte einen entsprechenden Gesetzestext oder Beispiele aus der Praxis nennen?
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:51:40 Warum haben dann sowohl das Amtsgericht Rostock als auch das Landgericht Rostock die Haftentscheidungen bestätigt?
Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt?
Warum gibt es den Begriff "Verurteilungsbegleiter" und ist der Güstrower Statdpräsident und Kommunalpolitiker einer?
Warum geht nicht jedes Ermittlungsverfahren in eine Hauptverhandlung über?
Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:22:31 Könntest du dazu bitte einen entsprechenden Gesetzestext oder Beispiele aus der Praxis nennen?
Stelle da gerne mal etwas für dich zusammen, obwohl das Thema teilweise bereits einige Male aber doch sehr deutlich und umfangreich hier ausgeführt wurde. Von daher frag ich mich gerade, ob das ein Verständnisproblem sein wird oder eher eine Sache der Akzeptanz.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 …..
Warum gibt es den Begriff "Verurteilungsbegleiter" …..
“….. Eine spontane – nicht repräsentative – Umfrage unter einer Gruppe von Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht aus ganz Deutschland ergab, dass dieser Typ Pflichtverteidiger offenbar an den meisten Gerichten existiert.

Die Kollegen bezeichneten diese Wohlfühlverteidiger u.a. als Vertragsanwälte, die Tonlosen, Festangestellte, Palliativanwälte oder Verurteilungsbegleiter. …. “
https://diekolumnisten.de/2018/07/28/ge ... begleiter/
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Du gehst also davon aus, dass die EB bereits wissen (könnten) dass der dringende Tatverdacht nicht mehr besteht, sie dies aber zurückhalten damit sie G inhaftiert lassen können (zumindest bis morgen oder übermorgen)?
GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von GästinF »

Das war das erste Video von ihm, das ich komplett angesehen habe.
Erstaunt bin ich im Gegensatz zu ihm zwar nicht, aber er sagt ja auch ganz klar, was einige hier nicht wahrhaben wollen: Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden, denn es wird uU keine Anklage erhoben werden.
Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an die sogenannten apokryphen Haftgründe, zB um ein Geständnis erzwingen zu wollen. ;) G könnte sowohl noch in Haft sein als auch heimlich entlassen und irgendwohin gebracht.

Genauso gut gibt es vielleicht noch keine Einigung darüber, ob Ankkage zu erheben ist.
Wenn keine erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme.
Ich halte Ersteres nicht für ausgeschlossen und Letzteres wäre fatal, sollte sie schuldig sein.

Mein aktueller Eindruck- der natürlich täuschen kann - ist, dass es von Anfang gar nicht so viele aussagekräftige Indizien gab oder eben, dass sich die Indizienkette nicht schließen lässt. Olafs Sichtung ihres führerlosen Autos und die nächtlichen Zeugen, die toten Kindern mit Taschenlampen ins Gesicht leuchten, machen doch keine Verurteilung wegen Mordes aus und das meiste, was man so mitgekriegt hat, waren Gerüchte, die stimmen können oder auch nicht.
Womöglich hat auch ihr Wahlverteidiger, dessen Namen uns wohl nicht bekannt ist, zu einer Veränderung der Lage beigetragen.
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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-Nikas

Obwohl ich persönlich nicht daran glaube, könnte man als Gedankenspiel das weniger schwere Delikt von Catch22 anführen. War es doch kein Mord sondern Körperverletzung mit Todesfolge? (obwohl u.a. das Nachtatverhalten nach Mord aussieht)

Wurde die Kripo durch Dorinas Umfeld in eine Richtung gedrängt (schon vorgekommen) und deshalb hat man sich auf GH versteift und die Haftzeit hat hier kein Geständnis hervorgebracht sondern die Wahrheit?

Ist der Punkt von Keks22 plausibel, ich finde schon, und muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden?

Und so weiter..
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:12:34 “….. Eine spontane – nicht repräsentative – Umfrage unter einer Gruppe von Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht aus ganz Deutschland ergab, dass dieser Typ Pflichtverteidiger offenbar an den meisten Gerichten existiert.

Die Kollegen bezeichneten diese Wohlfühlverteidiger u.a. als Vertragsanwälte, die Tonlosen, Festangestellte, Palliativanwälte oder Verurteilungsbegleiter. …. “
https://diekolumnisten.de/2018/07/28/ge ... begleiter/
:D
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 Das war das erste Video von ihm, das ich komplett angesehen habe.
Erstaunt bin ich im Gegensatz zu ihm zwar nicht, aber er sagt ja auch ganz klar, was einige hier nicht wahrhaben wollen: Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden, denn es wird uU keine Anklage erhoben werden.
Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?
Meinst Du dieses Verfahren ?

Das Sicherungsverfahren ist eine besondere Verfahrensart innerhalb des Strafrechts, die der selbständigen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB) dient und an Stelle einer Anklageerhebung durchgeführt wird.
Genauso gut gibt es vielleicht noch keine Einigung darüber, ob Ankkage zu erheben ist.
Wenn keine erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme.
Entscheidung über eine Anklageerhebung gem. § 170 StPO hier unten:

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Das Thema haben wir schon mal gehabt :)

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html
Heckengäu
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Ohoo, der Schwarm geht auf Kurs -180° im Tiefflug unter dem Radar durch, in die triste leere verlassene Einöde:

Wie Realitätsfremd sind den diese ganzen spekulativen Schlussfolgerungen, über Haft + Unhaft, gar heimliche Freilassung und Verbergen in Lummerland, Bauernopfer weil schüchtern und die Krönung ist wahrlich K E I N E Sicherungsverwahrung! :shock: - Wenn es noch nicht einmal eine Bekanntgabe zum Ergebnis der Ermittlungen gibt, geschweige denn eine Anklageschrift vorliegt!
Mann könnte sich tot lachen, wenn es nicht das Leben kosten würde, über soviel Dollerei! Puffreis getarnt als Spekulatius!

Es ist ja auch nicht zum aushalten, soo lange noch warten müssen, morgen und übermorgen sind so ferne wie die Siriusgebiete, die Heimat der mächtigen Sirianer! Also am besten in der Küche ein paar Kochtöpfe umdrehen und mit Kochlöffeln geschwind darauf los zu trommeln, Topfdeckel als Becken, dazu Lieder von Miss Taylor Swift grölen, um dabei Energie mit 180 Beats pro Minute los zu werden! :(
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:31:23 Stelle da gerne mal etwas für dich zusammen, obwohl das Thema teilweise bereits einige Male aber doch sehr deutlich und umfangreich hier ausgeführt wurde. Von daher frag ich mich gerade, ob das ein Verständnisproblem sein wird oder eher eine Sache der Akzeptanz.
Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten oder dass Praxisbeispiele genannt wurden. Könntest du bitte die entsprechenden Beiträge verlinken?
GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von GästinF »

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:37:03 Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten oder dass Praxisbeispiele genannt wurden. Könntest du bitte die entsprechenden Beiträge verlinken?
Ich glaube, das beruht nicht auf Gesetzen, wird aber gehandhabt, s meinen letzten Beitrag.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:47:56 Ich glaube, das beruht nicht auf Gesetzen, wird aber gehandhabt, s meinen letzten Beitrag.
Da steht aber über die Sicherungsverwahrung "Sie schließt sich zeitlich an das Verbüßen einer Freiheitsstrafe an. "

Was hier ja wohl nicht in Frage kommt.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21 Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Bitte nenne uns mindestens ein plausibles Beispiel unter Schilderung des potentiellen Tathergangs.

Wurde das Mordmerkmal der Heimtücke überhaupt jemals von OStA Nowack expilizit erwähnt?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung. …
Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … Warum nun der Donnerstag oder Freitag gewählt wurde für das, was Herr Nowack noch nicht sagen will, dafür lassen sich ein Dutzend Gründe anführen. …
Bitte verrate uns wenigstens einen dieses Dutzends Gründe.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen …
Es gibt das Institut der Haftprüfung und der Haftbeschwerde, durch mehrere Instanzen bis hin zum OLG. Wer vorsätzlich Beweismittel unterdrückt oder manipuliert, um wider besseres Wissen einen dringenden Tatverdacht und damit U-Haft herbeizuführen, macht sich u. a. der Freiheitsberaubung schuldig.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Volksglaube ist auch eine gewisse Art der „Realität“.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt? …
Warum legte RA Ohm nicht weitere Beschwerde zum OLG ein?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29 … muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden? …
Rechtlich: Entlassung sofort, sobald der dringende Tatverdacht oder der Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr) entfällt. Es genügt die Anordnung der StA; Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter kann auch später erfolgen.

Praktisch: Ränzlein schnüren, Kaffee austrinken, verabschieden.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 … Warum geht nicht jedes Ermittlungsverfahren in eine Hauptverhandlung über? …
Weil Ermittlungen dynamisch verlaufen und das Ergebnis nicht vorhergesehen werden kann. Was ganz zu Anfang noch einen dringenden Tatverdacht (= hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft, evtl. U-Haft) begründen mag, reicht manchmal am Ende der Ermittlungen nicht einmal für einen hinreichenden Tatverdacht (= überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung) und somit nicht für eine Anklage (die nach Zulassung im Zwischenverfahren zu einer Hauptverhandlung führen würde).

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:51:40 … Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 … Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.


@Gast
Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 12:29:48 … Würde es dir etwas ausmachen, für die weitere Kommunikation ein alternatives Pseudonym zu benutzen, das sich klar von „Gast“ abhebt?
Leider auch darauf keine Antwort. Der Bitte von @Sronson schließe ich mich an.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 13:10:56 Ich würde gern Heckis neuestes Video zur Diskussion stellen. …
https://m.youtube.com/watch?v=mbq0tRJFup0
Danke. Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen orientierungslosen Wicht.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak? …
Ach?

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden …
Wer redet von Sicherungsverwahrung? Gibt‘s schon wieder neue Infos von Nowack? Oder schlägt die Stille Post Puzelbäume?

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Mein aktueller Eindruck … ist, dass es … gar nicht so viele aussagekräftige Indizien gab …
Dies ist theoretisch möglich.

Entscheidend dabei ist, dass es unmittelbar tatbezogene Indizien geben muss – also Indiztatsachen, die die Beschuldigte unmittelbar mit der Tat in Verbindung bringen (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug). Die Informationslage dazu ist bislang dürftig.

Dazu im Widerspruch steht, dass die StA bis zuletzt von einem dringenden Tatverdacht des Mordes ausging. Nach vier Monaten und unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Beweislage plötzlich kippt.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Wenn keine [Anklage] erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme. …
Es gibt noch weitere Alternativen.

Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Womöglich hat auch ihr Wahlverteidiger … zu einer Veränderung der Lage beigetragen.
Ein Rechtswunder in geheimer Mission aus der unbekannten Zaubertüte?

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:37:03 Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten …
Solche Gesetze gibt es nicht.

Was Du leider durcheinanderbringst: Kernvoraussetzung der U-Haft (§ 112 Abs. 1 StPO) ist dringender Tatverdacht. Hinzutreten muss neben der Verhältnismäßigkeit der U-Haft noch mindestens ein Haftgrund (z. B. Flucht- oder Verdunklungsgefahr, § 112 Abs. 2 StPO). „Haftgrund“ steht nicht synonym für „dringenden Tatverdacht“.
Gast8888
Beiträge: 225
Registriert: Sonntag, 07. Dezember 2025, 15:28:39
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast8888 »

Das ist ja wirklich alles äußerst kurios.

Habe mir gerade das Video in YT von WTH angeschaut ->

In den Kommentaren wird erwähnt das die Kindsmutter die Freundschaft beendet habe zur "Freundin". Und die Freundin keinen Kontakt mehr zu WTH.
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29 -Nikas

Obwohl ich persönlich nicht daran glaube, könnte man als Gedankenspiel das weniger schwere Delikt von Catch22 anführen. War es doch kein Mord sondern Körperverletzung mit Todesfolge? (obwohl u.a. das Nachtatverhalten nach Mord aussieht)

Wurde die Kripo durch Dorinas Umfeld in eine Richtung gedrängt (schon vorgekommen) und deshalb hat man sich auf GH versteift und die Haftzeit hat hier kein Geständnis hervorgebracht sondern die Wahrheit?

Ist der Punkt von Keks22 plausibel, ich finde schon, und muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden?

Und so weiter..
Aber auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - sofern dies die Ermittlungsergebnisse der Behörden sind - würde nicht unbedingt bedeuten, dass sie aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt. Auch dann müsste Anklage erhoben werden.

Ich geb dir Recht, dass der Fingerzeig von vielen Richtung G zu Beginn einen gewissen Geschmack hat.
Es hilft den EB ja aber auch nicht, wenn die Arbeit von 6 mon umsonst war, weil sie statt einer professionellen Herangehensweise sich auf den öffentlichen Druck, Dirfgetratsche, Schlagzeilen verlassen…“wird dann schon so stimmen“

Wenn während der U-Haft ein anderer in den Fokus gerückt wäre und G komplett entlastet, meinst du nicht der Buschfunk hätte das längst geleaked?
Hätte es dann nicht umgehend ne PM gegeben, dass es eine weitere Festnahme gab?

Für mich ist die Sache mit dem was wir wissen (sollen), mit den ganzen Akteuren und deren Verhalten drum herum auch aktuell nicht rund. Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass man bis Do od Fr wartet um dann zu verkünden, G ist unbeteiligt, sie wird freigelassen, wir suchen weiter
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