Wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen festgestellt wird, kann man kein sofortiges Sicherungsverfahren einleiten.SonntagsGast hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 22:29:35 Nicht ganz vollständig der Blickwinkel. Man spricht von einem sogenannten Sicherungsverfahren bei schwerer psych. Krankheit. Ein Verfahren findet also statt, nur ohne Schuldspruch. Der Beschuldigte läuft dann nicht frei herum rund vier Wochen lang, kommt auch nicht wie G. in eine JVA, sondern wird umgehend eingewiesen.
MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ja. Voraussetzung: zweifelsfreie Schuldunfähigkeit. Dann: Verurteilung unmöglich. Deshalb: Antrag auf Unterbringung.
Offenkundig wurde eine Schuldunfähigkeit bislang gutachterlich noch gar nicht abschließend festgestellt. Deshalb schrieb ich:
An der Diskussion zum Fall Fabian möchte ich mich eigentlich nicht beteiligen. Ich wollte nur einen konstruktiven Impuls geben, um den Blick zu weiten.
Einstweilige Unterbringung statt U-Haft:
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
@Gastleser
Ich möchte mich bei Dir entschuldigen ! Es tut mir wirklich leid und damit ist für mich das Missverständnis vom Tisch und wir können uns wieder auf Augenhöhe begegnen. Danke für`s melden und klarstellen
!
Ich möchte mich bei Dir entschuldigen ! Es tut mir wirklich leid und damit ist für mich das Missverständnis vom Tisch und wir können uns wieder auf Augenhöhe begegnen. Danke für`s melden und klarstellen
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Google_KI sagt:
Ein Sicherungsverfahren kann auch dann eingeleitet oder von einem laufenden Strafverfahren in ein Sicherungsverfahren überführt werden, wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen oder sogar erst in der Hauptverhandlung festgestellt wird.
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Entschuldige, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Es könnte aber jetzt soweit sein, das es abschließend fest steht.Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 22:45:42 Offenkundig wurde eine Schuldunfähigkeit bislang gutachterlich noch gar nicht abschließend festgestellt. Deshalb schrieb ich:
An der Diskussion zum Fall Fabian möchte ich mich eigentlich nicht beteiligen. Ich wollte nur einen konstruktiven Impuls geben, um den Blick zu weiten.
Einstweilige Unterbringung statt U-Haft:
Bleib nur hier, ich find`s richtig gut, wenn hier Schwung drin ist
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SonntagsGast
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Da scheint es Missverständnisse auf deiner Seite zu geben, was eine zuverlässige Quelle ausmacht und was nicht. Nordkurier, Tag24 und stern berichten übereinstimmend davon, dass Nowack keine konkrete Aussage treffen möchte, oder von vorherigen vollständig abgerückt ist. Alle zitieren den OStA, weil sie in direktem Kontakt mit ihm standen.Heckengäu hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 22:34:54
Eine Repoerterin/Redakteurin die aus nachvollziehbaren Gründen (Schutz der Persönlichkeit, ihren Familiennamen der Öffentlichkeit vorenthält).
Es ist ein Beitrag auf nrw.de/lokales, also kein Blog.
Folgedem erst lesen, dann be_urteilen.
Es ist der umfangreichste, folgerichtigste Beitrag überhaupt, der JETZT zu finden ist.
Ein Romantext von Julia zeugt nicht von Seriösität oder Genauigkeit, umfangreich kann nicht dein Gradmesser sein.
Inhaber von NRW-nochwas betreibt einen Blog über Motten, er und seine KI-Seite kommen nicht annäherend aus der Region wie Nordkurier oder Tag24 und man hatte vorher rein garnichts mit dem Fall am Hut. Die Seite ist KI-lastig und so klingt der Text auch. Eine Auflistung von Allgemeinplätzen, ohne konkret einen Bezug zum Fall herzustellen.
Würde an deiner Stelle mal in dich gehen und bei der Wahl von Quellen genauer hinsehen.
Gilt übrigens auch und ganz besonders für Google KI @seppel
https://youtu.be/ffKEL1eXfTI?si=vEihesUMwLI4Oyjr
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
My English is sOOOO badSonntagsGast hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 23:10:51 Gilt übrigens auch und ganz besonders für Google KI @seppel
https://youtu.be/ffKEL1eXfTI?si=vEihesUMwLI4Oyjr
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Turmfalke23
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen, gemäß § 20 u. § 21 StGB.
Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.
Diese Merkmale wären so gravierend, dass sie auch dem Umfeld der Tatverdächtigen bekannt sein müssten.
Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen/Aufklärung benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft im Sinne der Schuldunfähigkeit.
Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.
Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.
Diese Merkmale wären so gravierend, dass sie auch dem Umfeld der Tatverdächtigen bekannt sein müssten.
Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen/Aufklärung benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft im Sinne der Schuldunfähigkeit.
Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Wir stecken aber auch hier nicht drin und haben keine Info`s. Das psych. Gutachten kann ja wirklich erst jetzt fertig geworden sein, sowas geht ja auch nicht von jetzt auf gleich und ist mit Sicherheit auch sehr umfangreich.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 23:36:49 Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen, gemäß § 20 u. § 21 StGB.
Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.
Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft. Wobei mich der zeitliche Zusammenhang dann schon etwas stutzig machen würde.
Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.
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Gastleser
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Dankeschön für die Erklärung.Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 22:04:04 ….. vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:
…..
Sollte ….. im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).
Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. ……
…. Blickwinkel etwas …. erweitern.![]()
Sind nach Feststellung der Schuldunfähigkeit einer Person, die zivilrechtlichen Ansprüche der Opferseite noch vorhanden?
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Also diesen Eindruck teile ich nicht. Das Thema Mehrtäterschaft wurde seit Bekanntwerden der Nachtzeugen immer wieder von verschiedenen Threadteilnehmern aufgegriffen und insbesondere im Zusammenhang mit dem Grünen Abend ausführlich und auch störungsfrei diskutiert.
Unser Thread ist sehr dynamisch und so wird ein Thema mal mehr, mal weniger behandelt. Je nachdem, wer sich beteiligt, kann eben der Eindruck entstehen, dass die Mehrheit in eine bestimmte Richtung tendiert.
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Nichts anderes hatte ich formuliert und zum besseren Verständnis auch verlinkt:SonntagsGast hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 22:29:35 Nicht ganz vollständig der Blickwinkel. … Der Beschuldigte läuft dann nicht frei herum …, sondern wird umgehend eingewiesen.
Der Sprecher der StA gab bekannt:Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 23:36:49 Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen … Dies halte ich hier für ausgeschlossen. …
► Abschluss der Ermittlungen diese Woche,
► weiterhin „dringender Tatverdacht“ gegen Gina H.,
► noch keine Auskunft, ob Anklage erhoben werde.
Preisfrage: Was könnte die StA trotz hinreichenden Tatverdachts daran hindern, Anklage zu erheben?
Bingo! Schuldunfähigkeit!
Was sonst noch? Nix. (Die Beschuldigte ist am Leben; der Tod wäre ein dauerhaftes Verfahrenshindernis und würde zur Einstellung des Verfahrens führen. Verjährung oder andere Verfolgungshindernisse liegen nicht vor.)
Worauf wird noch gewartet? Wohl auf das schriftliche psychiatrische Gutachten.
Zu bedenken gilt, dass laut Sprecher der StA kein weiterer Tatverdächtiger in U-Haft genommen worden sei.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 23:36:49 … Eine helfende dritte Person kann ich mir … schon vorstellen.
Einen Gehilfen zur Haupttat (§§ 212, 211, 27 StGB) halte ich deshalb für höchst unwahrscheinlich.
Hingegen könnten beispielsweise (nach Beendigung der Haupttat) Strafvereitelung oder Begünstigung (§§ 258, 257 StGB) durch Dritte vorliegen. Diese Delikte führen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zwangsläufig zu U-Haft.
Die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828 BGB), auf die es bei Schadenersatzansprüchen ankommt, kann bei strafrechtlich festgestellter Schuldunfähigkeit gemindert oder ganz aufgehoben sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Ohne Deliktsfähigkeit kein Schadenersatz.Gastleser hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. März 2026, 00:09:48 … Sind nach Feststellung der Schuldunfähigkeit … die zivilrechtlichen Ansprüche der Opferseite noch vorhanden?
Für den Schwung sorgt Ihr schon selber – für meinen Geschmack manchmal etwas zu üppig. Ich fasse mich in Geduld und warte ab, was die StA in Kürze bekanntgeben wird.
Sollte es tatsächlich zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB) wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) kommen, wird auch dieses sogenannte Sicherungsverfahren vor dem LG grundsätzlich in einer öffentlichen Hauptverhandlung geführt werden. Die Medien werden berichten. Die Phantasie auf YouTube, TikTok und in den Foren wird entsetzliche Blüten treiben. Daran will ich mich nicht beteiligen.
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Hmm, Schuldunfähigkeit also?!
Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?
Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Auf die Frage hin, ob es eine Anklage gebe, antwortet Nowack " Das sage ich nicht". Das kann natürlich auch bedeuten, er äußert sich einfach nicht - obwohl er ja Amfang des Jahres zumindest noch eine immerhin mögliche, wenn wohl auch schon etwas unsichere, Anklageerhebung in Aussicht stellte.Juve hat geschrieben: ↑Montag, 02. März 2026, 13:10:04 Allein deshalb, weil die beschuldigte Person bislang durch die StA noch gar nicht namentlich benannt wurde, lässt eine Äußerung bzgl. des weiteren Vorgehens noch während der laufenden Ermittlung (bis Donnerstag oder Freitag) ja noch gar nicht zu.
Also: zuerst werden die Ermittlungen abgeschlossen, dann wird benannt wer beschuldigt wird und schließlich wie man gegen die beschuldigte(n) Person(en) weiter vorgehen wird.
So lese ich die heutige Ankündigung.
Deshalb habe ich den Satz spontan anders aufgefasst, nämlich, dass er das so nicht sagt, weil es nicht stimmt.
Die Onlineartikel werden allerdings alle Nase lang geändert. In der neusten Version steht nun der Satz mit der letzten Mitteilung.
Herr Nowavk ist also ab Ende der Woche raus.
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Das kenne ich auch so, dass das vor Gericht zur Sprache kommt. Und ja, um die Schuldunfähigkeit für eine Tat festzustellen, muss die Person mE entweder reden oder es muss wirklich klar sein, dass sie die Tat begangen hat. Entweder weil es Zeugen für die Tst gibt oder sie mit dem blutigen Messer aufgefunden wurde etc.Juve hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38 Hmm, Schuldunfähigkeit also?!
Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?
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