MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von SonntagsGast »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 20:45:09 Diese Vorgehensweise verstehe ich nicht ganz, vllt. liege ich voll daneben.

Wann hat denn die StA eine Klageschrift am Landgericht Rostock eingereicht ?
Ohne Anklage bekanntlich kein Zwischenverfahren, wie soll das gehen ?
Keine Anklageschrift, also kein gerichtl. Verfahren, geschweige denn ein Hauptverfahren eröffnen !



https://www.jura.uni-wuerzburg.de/filea ... n_2023.pdf
Informeller Kontakt zu den Richtern, die ihm ans Herz gelegt haben, es sein zu lassen. Anders nicht zu erklären.
Zuletzt geändert von Sronson am Montag, 02. März 2026, 21:44:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:04:38Er weiß jetzt schon, das wird nichts.
Warum dann noch bis Donnerstag oder Freitag warten?
Jane.Doe
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Jane.Doe »

So... also ich sag... wie seit Monaten bereits...

Die wars nicht alleine.
Da werden noch mehr auf der Anklagebank sitzen.

Es hängt an der Tatwaffe.


Das Feuerfoto war eher nicht Fabians Leiche.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:02:32 Wie kommst du drauf 🤔 ? Vielleicht wird uns diese Ankündigung ja in dieser Woche auch (noch) mitgeteilt 🤔 .
Wo ist die nachvollziehbare Äußerung zum Wochenende des OStA Harald N. in welcher seriösen Quelle ist sie aufgeführt ?
Hat der Staatsanwalt das wirklich gesagt, was die Presse so berichtet ?

Des Weiteren ist OStA Harald N. nicht der sachbearbeitende Staatsanwalt in dieser Angelegenheit und es ist für mich nicht vorstellbar, dass er im Falle eines Verfahrens die Anklage auch vertritt.

Wenn die Medien ihren Frust ablassen möchten, müssen sie auf die Personen losgehen, welche die Ermittlungen geführt haben.
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von SonntagsGast »

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:19:03 Warum dann noch bis Donnerstag oder Freitag warten?
Weil man auf die formale Antwort des LGs wartet.
Weil man noch an der PM bastelt, am Skript für eine PK.
Weil die Termine seit längerem anvisiert sind.
Weil man die Freilassung von G. vorbereiten muss.
Weil der OStA sich gleich danach vertschüsst und in Urlaub fährt. Weiß der Geier.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Jane.Doe »

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:37:38 Weil man auf die formale Antwort des LGs wartet.
Weil man noch an der PM bastelt, am Skript für eine PK.
Weil die Termine seit längerem anvisiert sind.
Weil man die Freilassung von G. vorbereiten muss.
Weil der OStA sich gleich danach vertschüsst und in Urlaub fährt. Weiß der Geier.
Das glaubst Du doch wohl selber nicht, dass GH da komplett unschuldig rausgeht?

Von Anfang an gibt es immer diese zwei Lager

1. Gina wars nicht
2. Gina wars alleine

Theorien zur Mehrtäterschaft wurden von beiden Seiten immer komplett rigoros und oft entgegen jeder Logik abgekanzelt
Ich bin wirklich wirklich gespannt, was diese Leute dann am Ende sagen bzw. ob sie überhaupt noch was äußern, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:37:38 Weil man auf die formale Antwort des LGs wartet.
Weil man noch an der PM bastelt, am Skript für eine PK.
Weil die Termine seit längerem anvisiert sind.
Weil man die Freilassung von G. vorbereiten muss.
Weil der OStA sich gleich danach vertschüsst und in Urlaub fährt. Weiß der Geier.
Meines Wissens muss nach § 120 Abs. 1 StPO eine sofortige Enthaftung stattfinden, wenn der Haftgrund wegfällt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von SonntagsGast »

Jane.Doe hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:50:53 Das glaubst Du doch wohl selber nicht, dass GH da komplett unschuldig rausgeht?

Von Anfang an gibt es immer diese zwei Lager

1. Gina wars nicht
2. Gina wars alleine

Theorien zur Mehrtäterschaft wurden von beiden Seiten immer komplett rigoros und oft entgegen jeder Logik abgekanzelt
Ich bin wirklich wirklich gespannt, was diese Leute dann am Ende sagen bzw. ob sie überhaupt noch was äußern, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
Wenn die Beweise oder Indizien nicht genügen für eine Hauptverhandlung, geht die TV heim.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

🤔 Jetzt frage ich ganz direkt und mit einem großen extra nach 🤔

Ihr meint, die letzten 5 Monate waren für den A... , alles hat sich in "Luft" aufgelöst und es wird in der Form keine Anklage gegen die mutmaßliche TV erhoben ? Sie wird aus der U-Haft entlassen und wenn überhaupt, erst einmal wieder ein BACK to the Anfang ?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Die jüngsten Äußerungen des Sprechers der StA erscheinen viel klarer vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:


Nach Abschluss der Ermittlungen greift § 170 StPO: Sofern ein hinreichender Tatverdacht bejaht wird, erhebt die StA Anklage. Andernfalls stellt sie das Ermittlungsverfahren ein.

Sollte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden, dass im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).

Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Möglicherweise liegt dieses noch nicht vor und soll abgewartet werden, um dann die Ermittlungen abzuschließen und eine Abschlussverfügung nach § 170 StPO zu treffen.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens über den Antrag auf Unterbringung gilt § 126a StPO.


Damit will ich keine Prognose wagen, wie‘s weitergeht. Allerdings täte es gut, den Blickwinkel etwas zu erweitern. ;-)
Heckengäu
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:02:11 🤔 Jetzt frage ich ganz direkt und mit einem großen extra nach 🤔

Ihr meint, die letzten 5 Monate waren für den A... , alles hat sich in "Luft" aufgelöst und es wird in der Form keine Anklage gegen die mutmaßliche TV erhoben ? Sie wird aus der U-Haft entlassen und wenn überhaupt, erst einmal wieder ein BACK to the Anfang ?
5 x Nein! Natürlich nicht:
Im Mordfall um den achtjährigen Fabian aus Güstrow verdichten sich am Dienstag, 24. Februar 2026, die Hinweise darauf, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock in ihre Schlussphase eintreten. Auslöser für die neue Dynamik ist eine aktuelle Berichterstattung, wonach eine Anklage gegen die seit Monaten in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige kurz bevorstehen könnte. Offiziell bestätigt ist eine konkrete Anklageentscheidung bislang nicht. Fest steht jedoch: Die Staatsanwaltschaft rechnet nach eigener Darstellung mit einem zeitnahen Abschluss der Ermittlungen – und damit mit dem nächsten formellen Schritt im Verfahren.

Was am 24. Februar 2026 neu ist

Nach Informationen, die am 24. Februar 2026 veröffentlicht wurden, soll die Staatsanwaltschaft Rostock eine Anklage gegen die Beschuldigte vorbereiten; als mögliches Anklagedelikt wird Mord genannt. Diese Darstellung wird in der aktuellen Meldung als „t-online-Information“ beschrieben. Eine direkte Bestätigung der behaupteten Anklageabsicht oder des konkreten Vorwurfs erfolgte durch die Staatsanwaltschaft in dieser Veröffentlichung nicht. Der zuständige Sprecher Harald Nowack äußerte sich demnach lediglich dahingehend, dass mit einem Abschluss der Ermittlungen in der kommenden Woche gerechnet werde, ohne das Ergebnis der Ermittlungen vorwegzunehmen.
Was über zentrale Details weiterhin nicht öffentlich ist

Auch Monate nach der Festnahme ist öffentlich nur ein Teil der Ermittlungsdetails bekannt. In früheren Berichten wurde wiederholt beschrieben, dass die Ermittlungsbehörden bestimmte Informationen bewusst zurückhalten, um Täterwissen nicht preiszugeben und die Beweislage nicht zu gefährden. Dazu zählen typischerweise konkrete Angaben zur Todesursache, zur Tatbegehung und zur Frage, welche Spuren wie gewichtet werden. In der Vergangenheit wurde außerdem berichtet, dass eine Tatwaffe zwar als Art bekannt sein könne, ein entsprechender Gegenstand jedoch nicht zwingend aufgefunden sein müsse – eine Konstellation, die in Ermittlungen zu Gewaltverbrechen nicht ungewöhnlich ist.

Solche Informationslücken sind aus Perspektive der Strafverfolgung erklärbar, erschweren aber eine öffentliche Einordnung. Für die Bewertung, ob eine Anklage tragfähig ist, ist letztlich entscheidend, ob die Indizienkette oder direkte Beweise die Anforderungen an einen hinreichenden Tatverdacht für die Anklage erfüllen – und später im Prozess den Nachweis über jeden vernünftigen Zweifel hinaus ermöglichen.
Die Aussage, man rechne „in der kommenden Woche“ mit dem Abschluss der Ermittlungen (veröffentlicht am 24. Februar 2026), setzt einen konkreten zeitlichen Erwartungsrahmen. Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen, wäre damit ein Übergang von der Ermittlungsphase in die gerichtliche Phase verbunden. Dann würde sich auch klären, welche Tatversion die Staatsanwaltschaft als nachweisbar ansieht, welche Beweismittel sie dafür anführt und ob sie von einer Alleintäterschaft ausgeht oder weitere Beteiligte in Betracht zieht.

Gleichzeitig bleibt möglich, dass sich der Zeitplan verschiebt. Gerade bei komplexen Spurenauswertungen, Gutachten oder digitalen Analysen können letzte Ergebnisse später eintreffen als erwartet. Die derzeitige öffentliche Informationslage erlaubt daher nur eine vorsichtige Prognose: Der Ermittlungsabschluss ist angekündigt, die Anklage ist in der aktuellen Berichterstattung als Möglichkeit nahegelegt, aber offiziell nicht bestätigt.
.
https://nrw-lokal.de/news/anklage-gegen ... eht-bevor/
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 Die jüngsten Äußerungen des Sprechers der StA erscheinen viel klarer vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:


Nach Abschluss der Ermittlungen greift § 170 StPO: Sofern ein hinreichender Tatverdacht bejaht wird, erhebt die StA Anklage. Andernfalls stellt sie das Ermittlungsverfahren ein.

Sollte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden, dass im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).

Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Möglicherweise liegt dieses noch nicht vor und soll abgewartet werden, um dann die Ermittlungen abzuschließen und eine Abschlussverfügung nach § 170 StPO zu treffen.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens gilt § 126a StPO.


Damit will ich keine Prognose wagen, wie‘s weitergeht. Allerdings täte es gut, den Blickwinkel etwas zu erweitern. ;-)
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von SonntagsGast »

Heckengäu hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:15:31 5 x Nein! Natürlich nicht:




.
https://nrw-lokal.de/news/anklage-gegen ... eht-bevor/
Nrw-lokal.de von Julia. Ist das dein voller ernst, Heckengäu?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Jane.Doe »

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:00:07 Wenn die Beweise oder Indizien nicht genügen für eine Hauptverhandlung, geht die TV heim.
Die werden schon genügen. Aber vielleicht war sie nicht der Haupttäter.
Wenn die Indizien nicht genügen würden, würde der OStA das jetzt sicher nicht kurz vorab so an die Presse geben.

Klingt für mich eher nach Taktik.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:20:41 Nrw-lokal.de von Julia. Ist das dein voller ernst, Heckengäu?
Ach komm, das könnte man dich bzgl. deines Artikels von Tobias Bruns genauso fragen.
Moin, ich bin Tobi und seit Mai 2025 Teil der TAG24-Redaktion in Hamburg.

Ich bin ein Hamburger Jung und in Bramfeld aufgewachsen.

Nach meinem Studium habe ich für eine Tageszeitung, einen Sportverein und zuletzt für ein Fachmagazin geschrieben, bevor ich bei TAG24 angeheuert habe.

Wenn Euch ein Thema auf dem Herzen liegt, kontaktiert mich gerne.
https://www.tag24.de/unternehmen/redakt ... bias-bruns
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Heckengäu hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:15:31 5 x Nein! Natürlich nicht:

.
https://nrw-lokal.de/news/anklage-gegen ... eht-bevor/
Es liest sich aber, aktuell wieder vermehrter, so für mich. Das es die 2 "Lager" nach wie vor gibt und auch weiterhin geben wird, ist-bleibt mir bewusst. Am Anfang war ich selber PRO-G. - und konnte mir nicht vorstellen, dass so ein junges Mädel, selbst Mutter, überhaupt zu so etwas fähig hätte sein können. Da hatte ich aber auch noch nicht die Info` s, die ich heute habe. Naja, wir werden sehen.
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von SonntagsGast »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 Die jüngsten Äußerungen des Sprechers der StA erscheinen viel klarer vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:


Nach Abschluss der Ermittlungen greift § 170 StPO: Sofern ein hinreichender Tatverdacht bejaht wird, erhebt die StA Anklage. Andernfalls stellt sie das Ermittlungsverfahren ein.

Sollte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden, dass im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).

Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Möglicherweise liegt dieses noch nicht vor und soll abgewartet werden, um dann die Ermittlungen abzuschließen und eine Abschlussverfügung nach § 170 StPO zu treffen.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens über den Antrag auf Unterbringung gilt § 126a StPO.


Damit will ich keine Prognose wagen, wie‘s weitergeht. Allerdings täte es gut, den Blickwinkel etwas zu erweitern. ;-)
Nicht ganz vollständig der Blickwinkel. Man spricht von einem sogenannten Sicherungsverfahren bei schwerer psych. Krankheit. Ein Verfahren findet also statt, nur ohne Schuldspruch. Der Beschuldigte läuft dann nicht frei herum rund vier Wochen lang, kommt auch nicht wie G. in eine JVA, sondern wird umgehend eingewiesen.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:19:27 Vielen Dank für deinen Beitrag.
Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?
Das wollte ich auch gerade fragen. Dann müsste die Schuldunfähigkeit aber erst zeitnah bescheinigt worden sein, sonst hätte man ja schon viel eher zu einem "Abschluss" kommen können.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:19:27 Vielen Dank für deinen Beitrag.
Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?
Ja. Das sagt § 20 StGB. Der Beitrag von @catch22 sagt nicht dass das eintreten wird.

Im übrigen ist das lediglich eine Aufzählung einer juristisch sehr gebildeten Person, die alle möglichen gesetzlichen weiteren Vorgänge im Sinne der Glieder einer Kette beinhaltet und folgedem höchst beachtenswert ist.

@ SonntagsGästin: Ist es.

Jede/r hat einen Namen!

Eine Repoerterin/Redakteurin die aus nachvollziehbaren Gründen (Schutz der Persönlichkeit, ihren Familiennamen der Öffentlichkeit vorenthält).
Es ist ein Beitrag auf nrw.de/lokales, also kein Blog.

Folgedem erst lesen, dann be_urteilen.
Es ist der umfangreichste, folgerichtigste Beitrag überhaupt, der JETZT zu finden ist.
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von SonntagsGast »

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:26:51 Ach komm, das könnte man dich bzgl. deines Artikels von Tobias Bruns genauso fragen.
Nein, kann man nicht.
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