MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:30:04 Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Aktuellere Erkenntnisse (die Pressemitteilung ist vom 05.11.2025 !) könnten ja eine ganz andere Beweislast bedeuten. Von den Ergebnissen des toxikologischen Gutachtens haben wir bis heute auch noch keine Informationen. Für mich entscheidend, auch hier das psych. Gutachten, wovon wir ja auch noch nix eine Ahnung haben. Was wenn da drin stehen würde: " Ich als Gutachter widerspreche da ganz vehement, für mich ist das An(Ver)brennen ein Akt der besonderen Grausamkeit und diente nicht in erster Linie der Spurenbeseitigung. ... hat durch ... in ihrem Leben sich, insbesondere in den letzten Monaten, zu dieser unmenschlichen und barbarischen Person entwickelt und ich kann das Gericht nur bitten, dass in einem Urteil zu berücksichtigen."
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:50:01 Die Annahme, die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass das Anzünden der Leiche keine Übertötung darstellt, ist nicht richtig. Stattdessen gilt das Gegenteil.
Auch da sagt mein Kopf ganz deutlich ja.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Gastleser hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:46:11 Nein, stehst du nicht.
Aber es ist ein Unterschied, ob es eine zusammenhängende Handlung war oder getrennte Handlungen, z.B. vielleicht unterbrochen durch Autofahren und Spiritus-Shopping.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Jetzt hat es K L I C K gemacht und ich habe es begriffen. Ich lerne stetig was dazu, sehr schön. D A N K E !

Ich halte mich weiterhin an die Unschuldsvermutung, auch wenn es mir nicht leicht fällt.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

jetzt bin ich vollends verwirrt 🤔.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Nordkurier vom 26.02.2026, 20:40

Zitat:

" Für die Mutter des Jungen ist es laut ihrer Anwältin Christine Habetha eine zwiespältige Situation.

Ihre Mandantin verspüre eine große Erleichterung, hege aber auch Befürchtungen. „Sie wird erstmals wieder auf die Frau treffen, die ihren Sohn getötet haben soll“, so Habetha gegenüber dem Nordkurier.

Angesichts der bestehenden Frist von sechs Monaten zwischen einer Verhaftung und dem Beginn einer Verhandlung rechnet die Juristin mit einer Eröffnung des Hauptverfahrens Ende April oder Anfang Mai. "

Quelle:

https://www.nordkurier.de/regional/gues ... st-4391874
Bigmama

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bigmama »

Ein Anzünden eines schon toten Körpers im Nachtatverhalten würde ich als Leichenschändung und Störung der Totenruhe eineinordnen. Wie es dann bei der Strafbemessung aussieht, weiß ich nicht genau. MMn sollte dieses Nachtatverhalten mit in das gesamte Strafmaß aufgenommen werden..

Es gilt die Unschuldsvermutung!
Kommt gut ins Wochenende
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:22:41 Ich bin zwar weiterhin N I C H T ortskundig, aber Mrs. Marple war auf Erkundungs- und Entdeckungstour 🙃 .

R.F. hatte in einer Story ein Video, wo sie D. von ihrer fast genauen Wohnadresse abgeholt hat (zu Fuß). Ich weiß genau, von wo nach wo sie gelaufen ist. Außerdem ist mir bekannt, von wieviel Straßen aus das Haus einsehbar ist, auch wegen möglicher Parkmöglichkeiten als eventuelle Beobachtungsstelle. Und zack, da bleibt unterm Strich nicht viel übrig.

Wie die Wohnungen geschnitten sind und um wie viele Mietparteien es sich handelt kann ich nicht erkennen.

Ich möchte aber nichts weiter leaken, auch gerade mit Rücksicht auf die Privatsphäre von D.

Ich kann nur so viel sagen, dass es 3 unterschiedliche Möglichkeiten gibt, um die Häuser zu betreten oder eben auch zu verlassen. Des weiteren gibt es gute Möglichkeiten zum parken und somit auch zum beobachten, wenn man würde wollen (müssen)
Danke Seppel.
Du meinst mit 3 unterschiedlichen Möglichkeiten somit 3 Türen, die von außen einen Zugang zum Gebäude ermöglichen? D.h. alle 3 Türen lassen sich sowohl von innen als auch von außen öffen (nicht eine Balkontür, die sich ja in 99% der Fälle nur von innen öffnen lässt)?
Wäre man dann denn auf einem Nachbargrundstück, wenn man vor einer dieser Türen von außen steht oder liegen sie alle auf dem Grundstück was zum Wohnhaus gehört? Also wäre man dann, ohne über ein fremdes Grundstück zu laufen, direkt an einer öffentlichen Straße?

Ich habe zB mal in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Nebenan war das gleiche Haus drangebaut, nur spiegelverkehrt.
Es gab für mein Haus 1 Haustür, einen Zugang durch die Tiefgarage und im Keller ne Verbindungstür zwischen beiden Häusern.
Man hätte in mein Haus als neben der Haustür sowohl durch die Tiefgarage als such durchs Nachbarhaus kommen können.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Freitag, 27. Februar 2026, 00:29:32 jetzt bin ich vollends verwirrt 🤔.
Nein.
Das ist „nur“ ein Begriff aus der Kriminalistik, der als Indiz für mutmaßliche Mordmerkmale herangezogen werden kann.
Beschränke dich auf den letzten Absatz „deiner“ halluzinierenden KI.
….. KI
……
Rechtliche Bedeutung:
Die Übertötung ist zwar kein eigener Straftatbestand, dient aber als Indiz für Mordmerkmale wie Grausamkeit oder niedrige Beweggründe (z. B. starke Wut/Hass). In der forensischen Bewertung wird analysiert, ob der Täter den Vorsatz zur Tötung während der gesamten Handlungsabfolge aufrechterhalten hat oder ob neue Entschlüsse gefasst wurden.
Der von „Deiner KI“ zitierte Wikipedia-Artikel zitierte weitgehend aus „Fallanalyse und Täterprofil - Geschichte, Methoden und Erkenntnisse einer jungen Disziplin, Kriminalistisches Institut, BKA-Forschungsreihe Nr. 52“
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3

In der Praxis kann eine „festgestellte Übertötung“ auch „Totschlag, 10 Jahre“ bedeuten.
„ ….. Das Gericht fand allerdings keinerlei Hinweise darauf, dass der Mann die Tat von langer Hand geplant habe. Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier seien nicht erkennbar, befand der Vorsitzende Richter. …..“
https://www.hessenschau.de/panorama/weg ... l-100.html
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