Wen meinst du denn mit "man"?ihold hat geschrieben: ↑Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Man verlangt von der Anklage eine stringente Beweisführung,
so wie ich es beschrieben habe, natürlich auch ich.
Die Anklage hat selbst auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen,
also Freispruch aus Mangel an Beweisen.
So hat auch das Gericht geurteilt.
Ja, die Anklage hat für Freispruch plädiert, weil es ihnen nicht gelungen war, gegen den Ex-Angeklagen etwas Belastendes vorzubringen. Und ja, auch das Fehlen jeglicher Beweise und Indizien ist letztlich ein Mangel an Beweisen, das möchte ich auch gar nicht bestreiten. Darauf kommt es aber nicht an, relevant ist, dass das Gericht keinen Zweifel daran hatte, dass der Ex-Angeklagte unschuldig ist. Im zweiten Prozess konnten die wenigen Indizien, die von der StA auch schon im ersten Prozess gegen den Ex-Angeklagten vorgebracht wurden, widerlegt werden. Übrig blieben die Indizien, die laut der StA gegen einen Unfall sprachen (unabhängig von dem Ex-Angeklagten), diese verloren an Relevanz, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Ex-Angeklagte damit nichts zu tun hatte.
Woraus schließt du das?
Auf mich wirkt es so, dass sie die Unschuld als bereits erwiesen ansehen, aber die Gutachten als geeignet sähen, auch die letzten Zweifel in der Bevölkerung zu zerstreuen. Deshalb hätten sie die Gutachen gerne im Verfahren vorgebracht.
Aus nachvollziehbaren Gründen hat man sich seitens der Verteidigung einfach breit aufgestellt und es nicht nur dabei belassen, die belastenden Indizien auszuräumen, sondern auch versucht das tatsächliche Geschehen aufzuklären. Aufgrund des Ablaufs des ersten Prozesses musste damit gerechnet werden, dass es auf den Nachweis eines Unfalls ankommen könnte.
Kann ich dir nicht beantworten, etwas derartiges hab ich nicht behauptet.
Meines Wissens nach, sollte Rücksprache mit den Sachverständigen bezügliche einer eventuellen Veröffentlichung gehalten werden, von einer Ankündigung habe ich nichts gehört.
Bei dem CoC-Spiel fand ich den Umstand, dass den Ermittlern die Daten dazu entgangen sind, viel dramatischer. Hat man wirklich das Handy nicht nach einem möglichen Alibi überprüft? Obwohl sowohl Entlastendes als auch Belastendes ermittelt werden muss?!?
Die Annahme, dass dem Ex-Angeklagten das Spiel zugerechnet wird, bereitet mir hingegen kein Kopfzerbrechen. Es ist naheliegend, es ist sein Spiel, sein Handy (Hauptnutzer) und es wurde zu einer Zeit gespielt, die zu seinen Angaben und den Angaben der Zeugen passt, während die Übrigen im Haus schliefen. Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit, dass es irgenjemand anderes gespielt hat, aber darauf kommt es nicht an;
Was soll das?
Was spricht dagegen, seine Beiträge im Nachhinein zu verändern? Wenn es nicht erlaubt wäre, hätte man die Funktion nicht implementiert.
Soweit ich weiß, hast du dich dieser Funktion auch schon bedient, welcher Umstand würde es dir gestatten und anderen nicht?
"FAQ" kann dir da weiterhelfen.
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