TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Zu den Geo-Daten:
Ich hab ja einige Beiträge vorher schon dargelegt, warum die Geodäsie wesentlich genauere Daten liefern kann als ein Standard-Smartphone.
Die Geodäsie kann sehr genaue Echtzeit-Daten auch auf Standard-Handys liefern, aber nur, wenn zuvor zusätzliche,
teils auch kostenpflichtige Apps installiert werden.
Dies ist zwingend notwendig!
Denn nur dann hat dieses so „präparierte“ Handy Zugriff auf zusätzliche Satelliten und zugleich auch auf andere ergänzende und damit genauere Mess- und Rechenmethoden.
Was Geodäsie sicher nicht kann, ist, „historische“ Daten nachträglich nachweisbar „aufzuhübschen“.
Der Geodät hat viele Seiten Gutachten erstellt und darin eine mögliche Wegstrecke Hanna’s „nachgezeichnet“,
die laut Daten möglich sein soll, aber wie wahrscheinlich ist diese Strecke überhaupt?
Und als Beleg hat er nur die von Hanna’s Handy ausgelesenen Geodaten zur Verfügung.
Können diese Daten beweisen, dass seine Version richtig ist? Nein. Dass sie möglich ist? Ja. Dass sie auch wahrscheinlich ist??????
Dass sie sehr unwahrscheinlich ist, kann jeder beweisen, der ein Smartphone hat und eine Umhänge-Handtasche organisieren kann
oder besitzt und es ist egal, ob das Handy Jahre alt oder brandneu ist, denn es geht um den internen Vergleich der gewonnenen Daten!
Jeder, der die Strecke der Verteidigung vor Ort nachläuft (das muss man fast wörtlich nehmen, denn die Zeitvorgabe ist knapp:
3min 45sec für etwa 360m ist wirklich nicht langsam, das sind nämlich 5,75km/h), kann sich selbst davon überzeugen,
dass das Handy im internen Vergleich die mit Abstand besten Standortdaten im Bereich des Wiesen-Parkplatzes und auch im Bereich des direkt angrenzenden Hauptparkplatzes, abgegrenzt durch eine hohe Baumreihe, liefert
(nach meiner Einschätzung durchaus 10m bis 20m Radius ohne Laub auf den Bäumen möglich). Und der Unterschied wird noch viel deutlicher, wenn man dies im Sommer macht, wenn die Bäume und Sträucher voll im Saft stehen mit dichtem Laub. Da hat man dann nur 15m bis 30m aber die restlichen Daten dürften im Vergleich deutlich schlechter sein.
Man erhält also die besten Standortwerte gerade in dem Bereich, in dem Hanna’s Handy eigentlich nur mehr 35m bis 120m Radius,
im weiteren Verlauf nur mehr 1040m bis 9960m Radius gespeichert hat.
Zum „Nachlaufen“ der Strecke, so wie sie die Verteidigung annimmt:
- Handy bei der Ortung auf Standard stellen oder belassen, Display ausmachen und in die rechtsseitig zu tragende Umhängetasche packen
- Start an der Ecke Schlossbergstraße / Kampenwandstraße: Stoppuhr starten und los.
- Richtung Süden immer entlang der Kampenwandstraße
- Der scharfen Kurve nach links folgen, nach der Kurve, direkt nach Passieren des Burghotels,
die Straße überqueren und den dortigen Brunnen ansteuern
- Zurück zur Straße, diese überqueren und bis zum Brückerl gehen, dort links einbiegen,
und die Brücke überqueren
- am abgesperrten Tor, links daneben, durch einen etwa 2m hohen und mindestens 50cm dicken Buchenheckenzaun hindurch
und direkt drüber über einen dicht angrenzenden, etwa 70cm hohen Holzbretterzaun (dürfte nicht einfach sein,
auch die Umhängetasche dürfte dabei stören) Ich denke, das klappt kaum auf Anhieb,
ob es in stark alkoholisiertem Zustand überhaupt klappen würde?
- Nach erfolgreicher Überwindung des Hindernisses nach rechts diagonal über die Parkplatzwiese bis zum Durchlass zum Hauptparkplatz
- dort direkt links scharf abbiegen und nahe der Baumreihe bis zum Bärbach, nicht weiter, Ziel erreicht.
Zeit stoppen, sich Gedanken machen: Ob eine zwar an Alkohol gewöhnte, aber dennoch durch 2,06 Promille sicher nicht wenig beeinträchtigte Frau, diese Strecke in dieser Zeit überhaupt schaffen könnte.
Mein Tipp: Spart euch das Hinderniss, stoppt am Tor des Brückerls die Zeit, geht etwa 70m weiter hoch, biegt links ab bei der Zufahrt
zum Seilbahn-Parkplatz bis zum linksseitig erscheinenden kleinen Gebäude, dort links abbiegen und nochmal links,
dann ist man schon auf dem Wiesen-Parkplatz, einfach nach rechts diagonal über die Wiese bis zum Tor, das direkt zum Brückerl führt.
Dort Zeit wieder starten, jetzt aber rechts neben dem Tor, und die Reststrecke bis zum Ziel am Bärbach gehen.
Dann könnt ihr selber überprüfen: Welche Standortdaten hat mein Handy gespeichert,
in welchem Bereich waren die Standortdaten am genauesten?
Stimmt es, was der User behauptet: Sind die Daten auf den begangenen Parkplatzbereichen wirklich deutlich besser?
Oder wenigstens besser oder gleich?
Oder: Hey, die Daten auf den Parkplatzflächen sind ja sogar noch schlechter!?!
Wenn ich jemals in die Nähe von Hohenaschau komme, dann werd ich das persönlich prüfen.
Wenn ich in der Nähe wohnen würde, dann hätte ich das längst gemacht,
gleich nach Bekanntwerden der Ortungsdaten und der dazugehörigen Version der Verteidigung hätte ich das geprüft.
Weil es so einfach ist, dies zu prüfen.
Keine Rücksicht nehmen zu brauchen auf Uhrzeit, Tageszeit und Jahreszeit, keine besonderen technischen Ausrüstungen werden benötigt,
so eine Chance bietet sich nicht oft, wenn es um Nachforschung bei so schlimmen Ereignissen,
wie hier der Tod einer jungen Frau, der Tod von Hanna, geht.
Ich hab ja einige Beiträge vorher schon dargelegt, warum die Geodäsie wesentlich genauere Daten liefern kann als ein Standard-Smartphone.
Die Geodäsie kann sehr genaue Echtzeit-Daten auch auf Standard-Handys liefern, aber nur, wenn zuvor zusätzliche,
teils auch kostenpflichtige Apps installiert werden.
Dies ist zwingend notwendig!
Denn nur dann hat dieses so „präparierte“ Handy Zugriff auf zusätzliche Satelliten und zugleich auch auf andere ergänzende und damit genauere Mess- und Rechenmethoden.
Was Geodäsie sicher nicht kann, ist, „historische“ Daten nachträglich nachweisbar „aufzuhübschen“.
Der Geodät hat viele Seiten Gutachten erstellt und darin eine mögliche Wegstrecke Hanna’s „nachgezeichnet“,
die laut Daten möglich sein soll, aber wie wahrscheinlich ist diese Strecke überhaupt?
Und als Beleg hat er nur die von Hanna’s Handy ausgelesenen Geodaten zur Verfügung.
Können diese Daten beweisen, dass seine Version richtig ist? Nein. Dass sie möglich ist? Ja. Dass sie auch wahrscheinlich ist??????
Dass sie sehr unwahrscheinlich ist, kann jeder beweisen, der ein Smartphone hat und eine Umhänge-Handtasche organisieren kann
oder besitzt und es ist egal, ob das Handy Jahre alt oder brandneu ist, denn es geht um den internen Vergleich der gewonnenen Daten!
Jeder, der die Strecke der Verteidigung vor Ort nachläuft (das muss man fast wörtlich nehmen, denn die Zeitvorgabe ist knapp:
3min 45sec für etwa 360m ist wirklich nicht langsam, das sind nämlich 5,75km/h), kann sich selbst davon überzeugen,
dass das Handy im internen Vergleich die mit Abstand besten Standortdaten im Bereich des Wiesen-Parkplatzes und auch im Bereich des direkt angrenzenden Hauptparkplatzes, abgegrenzt durch eine hohe Baumreihe, liefert
(nach meiner Einschätzung durchaus 10m bis 20m Radius ohne Laub auf den Bäumen möglich). Und der Unterschied wird noch viel deutlicher, wenn man dies im Sommer macht, wenn die Bäume und Sträucher voll im Saft stehen mit dichtem Laub. Da hat man dann nur 15m bis 30m aber die restlichen Daten dürften im Vergleich deutlich schlechter sein.
Man erhält also die besten Standortwerte gerade in dem Bereich, in dem Hanna’s Handy eigentlich nur mehr 35m bis 120m Radius,
im weiteren Verlauf nur mehr 1040m bis 9960m Radius gespeichert hat.
Zum „Nachlaufen“ der Strecke, so wie sie die Verteidigung annimmt:
- Handy bei der Ortung auf Standard stellen oder belassen, Display ausmachen und in die rechtsseitig zu tragende Umhängetasche packen
- Start an der Ecke Schlossbergstraße / Kampenwandstraße: Stoppuhr starten und los.
- Richtung Süden immer entlang der Kampenwandstraße
- Der scharfen Kurve nach links folgen, nach der Kurve, direkt nach Passieren des Burghotels,
die Straße überqueren und den dortigen Brunnen ansteuern
- Zurück zur Straße, diese überqueren und bis zum Brückerl gehen, dort links einbiegen,
und die Brücke überqueren
- am abgesperrten Tor, links daneben, durch einen etwa 2m hohen und mindestens 50cm dicken Buchenheckenzaun hindurch
und direkt drüber über einen dicht angrenzenden, etwa 70cm hohen Holzbretterzaun (dürfte nicht einfach sein,
auch die Umhängetasche dürfte dabei stören) Ich denke, das klappt kaum auf Anhieb,
ob es in stark alkoholisiertem Zustand überhaupt klappen würde?
- Nach erfolgreicher Überwindung des Hindernisses nach rechts diagonal über die Parkplatzwiese bis zum Durchlass zum Hauptparkplatz
- dort direkt links scharf abbiegen und nahe der Baumreihe bis zum Bärbach, nicht weiter, Ziel erreicht.
Zeit stoppen, sich Gedanken machen: Ob eine zwar an Alkohol gewöhnte, aber dennoch durch 2,06 Promille sicher nicht wenig beeinträchtigte Frau, diese Strecke in dieser Zeit überhaupt schaffen könnte.
Mein Tipp: Spart euch das Hinderniss, stoppt am Tor des Brückerls die Zeit, geht etwa 70m weiter hoch, biegt links ab bei der Zufahrt
zum Seilbahn-Parkplatz bis zum linksseitig erscheinenden kleinen Gebäude, dort links abbiegen und nochmal links,
dann ist man schon auf dem Wiesen-Parkplatz, einfach nach rechts diagonal über die Wiese bis zum Tor, das direkt zum Brückerl führt.
Dort Zeit wieder starten, jetzt aber rechts neben dem Tor, und die Reststrecke bis zum Ziel am Bärbach gehen.
Dann könnt ihr selber überprüfen: Welche Standortdaten hat mein Handy gespeichert,
in welchem Bereich waren die Standortdaten am genauesten?
Stimmt es, was der User behauptet: Sind die Daten auf den begangenen Parkplatzbereichen wirklich deutlich besser?
Oder wenigstens besser oder gleich?
Oder: Hey, die Daten auf den Parkplatzflächen sind ja sogar noch schlechter!?!
Wenn ich jemals in die Nähe von Hohenaschau komme, dann werd ich das persönlich prüfen.
Wenn ich in der Nähe wohnen würde, dann hätte ich das längst gemacht,
gleich nach Bekanntwerden der Ortungsdaten und der dazugehörigen Version der Verteidigung hätte ich das geprüft.
Weil es so einfach ist, dies zu prüfen.
Keine Rücksicht nehmen zu brauchen auf Uhrzeit, Tageszeit und Jahreszeit, keine besonderen technischen Ausrüstungen werden benötigt,
so eine Chance bietet sich nicht oft, wenn es um Nachforschung bei so schlimmen Ereignissen,
wie hier der Tod einer jungen Frau, der Tod von Hanna, geht.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Verteidigung bezog sich auf den von den Ermittlern angenommene Tatort und auch Tatablauf. Also eine bewusstlose Person, welche in den Bach verbracht wird.Catch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 20:00:04Beim Brückerl mündet ein kleinerer Zufluss in den Bärbach. Bei Hochwasser soll dort laut RAin Rick nach Einschätzung eines Hydrologen ein sog. Totwasserbereich entstehen, der ein Abtreiben verhindert. Falls dies zutrifft, wäre es am plausibelsten, dass Hanna vom Seilbahnparkplatz aus in den Bärbach stürzte.
https://www.allesMist/i/4p317fhiec4 ... Apple_.png
Bitte allesMist entsprechend ersetzen. Nervig, dass der Austausch auch in Image-URLs erfolgt.
Das Geländer links befindet sich wahrscheinlich dort, wo das Rohr von der schräg gegenüberliegenden Seite in den Bärbach läuft. Der Totwasserbereich wird dann wahrscheinlich rechts vom Geländer sein. Ein entsprechendes Geländer findet man auch auf der schräg gegenüberliegenden Seite der Sträße, dort, wo das Rohr unterhalb der Straße beginnt.
Wird dort ein Körper in den Bärbach verbracht, wird er möglicherweise nicht weitergetrieben.
Wie gesagt, man darf nicht vergessen, Frau Rick hat diesen Bereich nur auf den von der Polizei angenommenen Tatort bezogen.
Bei einem lebenden Opfer wird das anders aussehen. Einmal kann sie von einem beliebigen Ort des Brückerl in das Wasser fallen, wenn es sich z.B. zum Erbrechen zu weit überbeugt. Bei großen Personen dürfte diese Gefahr größer sein, wenn man dann z.B. einem noch durch die glitschige Brücke dabei die Füße wegrutschen. Der Totwasserbereich kann sich allenfalls nur am westlichen Teil der Brücke befinden, andernfalls würde der Bärbach nicht abfließen können. D.H. wenn sie von der Brücke aus in den Bärbach gestürzt sein sollte, dann wird der Totwasserbereich keine Rolle spielen. Das gleiche gilt für den östlichen Bereich des Ufers.
Stürzt eine lebendige Person in einen Totwasserbereich kann sie bei einem Rettungsversuch durch ungünstige aktive Bewegungen auch in den anderen Bereich gelangen, auch das wäre eine Möglichkeit.
Aus diesen Gründen hilft die Betrachtung dieses Totwasserbereichs nur für einen leblose oder ohnmächtige Person. Bei einer lebenden Person sind die Möglichkeiten weitaus höher. Daher gehe ich davon aus, dass diese Überlegung der Verteidigung sich genau auf die Version der Ermittler bezieht.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
bitte löschen
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Für @Lento ist der Unfall-Ort am Brückerl schon aus anderen Gründen weitaus plausibler.
Nach Betrachtung der Geo-Daten der Verteidigung kommt noch ein weiterer Grund dazu,
stimmt’s, @Lento?
Meine Meinung: Die Version der Verteidigung hinkt, und zwar beidbeinig!
Im vorletzten Beitrag hab ich mit einfachsten Mitteln (Textaufgabe in Mathematik mit Dividieren und Multiplizieren,
Rechnen mit verschiedenen Einheiten; kaum ein 5. Klässler dürfte bei dieser Aufgabe scheitern) vorgerechnet,
warum keinerlei Blutspuren gefunden werden konnten. Es waren mehrere Umstände dafür verantwortlich.
Im letzten Beitrag hab ich deutlich gemacht, wie man das Gutachten der Geodäsie einordnen sollte und vor allem:
Wie man unter einfachsten Voraussetzungen vor Ort selber wegen der Geo-Daten „ermitteln“ kann.
Nach Betrachtung der Geo-Daten der Verteidigung kommt noch ein weiterer Grund dazu,
stimmt’s, @Lento?
Meine Meinung: Die Version der Verteidigung hinkt, und zwar beidbeinig!
Im vorletzten Beitrag hab ich mit einfachsten Mitteln (Textaufgabe in Mathematik mit Dividieren und Multiplizieren,
Rechnen mit verschiedenen Einheiten; kaum ein 5. Klässler dürfte bei dieser Aufgabe scheitern) vorgerechnet,
warum keinerlei Blutspuren gefunden werden konnten. Es waren mehrere Umstände dafür verantwortlich.
Im letzten Beitrag hab ich deutlich gemacht, wie man das Gutachten der Geodäsie einordnen sollte und vor allem:
Wie man unter einfachsten Voraussetzungen vor Ort selber wegen der Geo-Daten „ermitteln“ kann.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Link bitte markieren, kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen:
https://www.allmystery.de/i/4p317fhiec46_Screenshot_2025-06-06_at_22-36-34_Apple_.png
Ein ähnliches Foto (zudem aktueller, mit Absperrstange vor dem Brückerl):

Quelle: PNP vom 23.10.2025, siehe hier, viertletzter Abschnitt
Danke für die anschauliche Erklärung! Dies hatte ich nicht bedacht. Es leuchtet ein, dass vor allem ein regloser Körper im Totwasser gefangen bleiben dürfte, wohingegen Selbstrettungsversuche zu einer Befreiung daraus führen könnten.
Eine Unfallgefahr im Bereich des Brückerls wurde von Seiten der Gemeinde offenbar längst erkannt und ihr mit einer Absperrung begegnet (wie ein User bereits an Ostern 2025 bemerkt und auf Allmystery berichtet hatte, siehe hier und auch im obigen Foto erkennbar; zur Verkehrssicherungspflicht siehe hier).
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ergab die Unfall-Version am Kampenwand-Parkplatz der Verteidigung jemals glaubwürdig Sinn?
Hat sich daran nach mittlerweile über 3 Jahren etwas geändert, trotz Strategiewechsel der Verteidigung?
Im 1. Prozess hat sich Hanna laut Verteidigung selbst im Wasser ausgezogen, die Schulterdach-Brüche seien an einem Rechen,
10km flussabwärts zu verorten (bei den für so einen Ablauf wichtigen Abständen der Rechen-Stäbe hat sich
Wahlverteidigerin Regina Rick nachweislich um 30cm „vermessen“, der wahre Abstand beträgt das Doppelte, etwa 60cm.
Im 2. Prozess habe nun der Fluss und Gestrüpp Hanna entkleidet, die Schulterdach-Brüche habe sie sich nun an einem Wehr zugezogen,
noch weiter flussabwärts als der ominöse Fluss-Rechen.
Im 1. Prozess hat Hanna laut Verteidigung den Notruf, im Wasser treibend, selbst getätigt.
Im 2. Prozess habe das Wasser des Bärbachs den Notruf ausgelöst.
Jetzt versuchen User, den Unfallort zum Brückerl zu verlegen, weil es langsam der Letzte kapiert,
dass am Brückerl ein Unfall weitaus plausibler ist.
Wird dem die Verteidigung folgen? Wenn sie das tun würde, dann wäre das fatal!
Aber das checken manche User einfach nicht.
Am Brückerl „darf“ der Unfall nicht passiert sein.
Sonst fallen nämlich Sebastian seine eigenen Zeugenaussagen auf die Füsse.
Sebastian wurde freigesprochen, er kann nicht erneut angeklagt werden.
Dennoch wäre ein solches Einlenken der Verteidigung fatal!
Darum wird die Verteidigung auch weiterhin den Kampenwand-Parkplatz als Unfallort deklarieren, ohne wenn und aber!
Meine Meinung.
Hat sich daran nach mittlerweile über 3 Jahren etwas geändert, trotz Strategiewechsel der Verteidigung?
Im 1. Prozess hat sich Hanna laut Verteidigung selbst im Wasser ausgezogen, die Schulterdach-Brüche seien an einem Rechen,
10km flussabwärts zu verorten (bei den für so einen Ablauf wichtigen Abständen der Rechen-Stäbe hat sich
Wahlverteidigerin Regina Rick nachweislich um 30cm „vermessen“, der wahre Abstand beträgt das Doppelte, etwa 60cm.
Im 2. Prozess habe nun der Fluss und Gestrüpp Hanna entkleidet, die Schulterdach-Brüche habe sie sich nun an einem Wehr zugezogen,
noch weiter flussabwärts als der ominöse Fluss-Rechen.
Im 1. Prozess hat Hanna laut Verteidigung den Notruf, im Wasser treibend, selbst getätigt.
Im 2. Prozess habe das Wasser des Bärbachs den Notruf ausgelöst.
Jetzt versuchen User, den Unfallort zum Brückerl zu verlegen, weil es langsam der Letzte kapiert,
dass am Brückerl ein Unfall weitaus plausibler ist.
Wird dem die Verteidigung folgen? Wenn sie das tun würde, dann wäre das fatal!
Aber das checken manche User einfach nicht.
Am Brückerl „darf“ der Unfall nicht passiert sein.
Sonst fallen nämlich Sebastian seine eigenen Zeugenaussagen auf die Füsse.
Sebastian wurde freigesprochen, er kann nicht erneut angeklagt werden.
Dennoch wäre ein solches Einlenken der Verteidigung fatal!
Darum wird die Verteidigung auch weiterhin den Kampenwand-Parkplatz als Unfallort deklarieren, ohne wenn und aber!
Meine Meinung.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@ihold
Dein Ansatz ist vollkommen unwissenschaftlich. So wie Du glaubst, funktioniert das finden neuer Erkenntnisse einfach nicht. Es gibt selten die Antworten wie der eine hat Recht und der andere liegt vollkommen verkehrt. Meist liegt die Wahrheit dazwischen.
Die Geschichte der Wissenschaft zeigt ein identisches Bild. Man hat Theorien, manche verwirft man, manche gelten Jahrhunderte bis es neue Erkenntnisse gibt, welche eine Anpassung erfordern.
Was den Fortschritt jedoch aufhält sind Dogmen. Und die der Kirche hat in der Geschichte der Menschheit den Fortschritt Jahrhunderte zumindest in bestimmten Bereichen gebremst.
Die Verteidigung beharrt nicht auf ihre Theorien, sie ist flexibel, dagegen beharrt die StA auf ihrer Theorie und hat sich mit den Gutachten der Verteidigung offenbar erst gar nicht beschäftigt. Sie sagte vor dem Verfahren inhaltlich, dass das Aufgabe des Verfahren ist. Sie zeigt sich Dogmenhaft genau wie die Kirche. Bei der Frage der Schuld musste jedenfalls die StA sich belehren lassen. Dazu wurde sie von den Gesetzen her quasi gezwungen. Um nicht ganz dumm dazustehen, hatte sie ebenfalls den Freispruch verlangt, nachdem das Gericht ein Gespräch zwischen den Parteien und dem Gericht anberaumt hatte. Aber sie musste sich noch „beweisen“ in dem sie beantragt hatte die Entschädigung abzulehnen. Dieser dumme Versuch ist jedoch nicht geglückt, es gab zu dieser Verweigerung der Entschädigung nicht einen einzigen Grund, zeigt jedoch, wie die StA insgesamt immer noch vollkommen festgefahren ist. Sie zeigt eben ein Verhalten, das Jahrhunderte-lang die Kirche gezeigt hat.
Dagegen hat die Verteidigung Großes bewirkt, sie hat fast unmögliches möglich gemacht. Auch ihre Theorien zum Tatablauf erklärt vieles aber eben noch nicht alles. So läuft ein normaler Weg der Findung der Wahrheit einfach ab. Wäre die StA offen gewesen, hätte man vielleicht gemeinsam die Wahrheit schon im Vorfeld gefunden und man wäre viel schneller der Wahrheit nahegekommen, aber diese hat abgeblockt.
Übrigens Du verwechselst da etwas. Bei dem Grund für die Schulterbrüche ist die Verteidigung nur der Theorie Adamecs gefolgt und hatte durch einen Auswertefehler nur unter der Annahme der Richtigkeit dieser Theorie eine vermeintliche Ursache gesehen. Wie dieser Fehler zustande kam, wissen wir nicht, ich glaube, er kam dadurch, dass die wirklichen Maße nicht ausgemessen werden konnten und geschätzt wurden, weil der Rechen nicht normalen Personen zugänglich waren.
Die Theorie der Verteidigung bzgl. der Ursache der Kopfwunden sind zumindest teilweise leicht nachvollziehbar und auch bzgl. des Emergency-Call hatte sich der Gutachter, der ursprünglich behauptet hatte, dass durch den Wasserkontakt der Emergency-Call nicht hätte ausgelöst werden könnte bewegt. Er hat im 2. Verfahren seine Ansicht revidiert und sagt jetzt, dass der Emergency durch Wasserkontakt ausgelöst werden kann, sicher auch ein Verdienst der Verteidigung. Die weiteren Theorien werden da wahrscheinlich auch der Wahrheit näher sein als die ursprünglichen, zumindest hätte es sich gelohnt diese auch ihn Betracht zu ziehen. Bei einer blockierenden StA funktioniert das leider nicht.
Wie gesagt, aus meiner Sicht hat die StA eine weiter Wahrheitsfindung unmöglich gemacht, weil sie dogmatisch auf ihrem Standpunkt beharrt. Das wurde schon vor dem neuen Gerichtsverfahren sichtbar, das wurde teilweise durch das Plädoyer bestätigt (Verweigerung der Entschädigung) und sie zeigt es auch heute genauso. Sie hat nicht dazugelernt. Erst wenn man die Pistole auf ihre Brust setzt, bewegt sie sich (etwas), höchst unwissenschaftlich, so kann die Wahrheitsfindung eben nicht funktionieren.
Ähnlich wie die StA agierst Du auch. Du versuchst pauschal die ganze Arbeit der Verteidigung abzulehnen, ohne sie jemals wirklich als Möglichkeit gesehen zu haben und auf ihre Plausibilität überprüft zu haben. Ein Untersuchen, ob sie oder zumindest in Teilen der Wahrheit näher kommt, lehnst Du pauschal ab. Du bist in Wirklichkeit genauso in Dogmen gefangen und wirst bei diesem Verhalten so der Wahrheit nie näher kommen.
Dein Ansatz ist vollkommen unwissenschaftlich. So wie Du glaubst, funktioniert das finden neuer Erkenntnisse einfach nicht. Es gibt selten die Antworten wie der eine hat Recht und der andere liegt vollkommen verkehrt. Meist liegt die Wahrheit dazwischen.
Die Geschichte der Wissenschaft zeigt ein identisches Bild. Man hat Theorien, manche verwirft man, manche gelten Jahrhunderte bis es neue Erkenntnisse gibt, welche eine Anpassung erfordern.
Was den Fortschritt jedoch aufhält sind Dogmen. Und die der Kirche hat in der Geschichte der Menschheit den Fortschritt Jahrhunderte zumindest in bestimmten Bereichen gebremst.
Die Verteidigung beharrt nicht auf ihre Theorien, sie ist flexibel, dagegen beharrt die StA auf ihrer Theorie und hat sich mit den Gutachten der Verteidigung offenbar erst gar nicht beschäftigt. Sie sagte vor dem Verfahren inhaltlich, dass das Aufgabe des Verfahren ist. Sie zeigt sich Dogmenhaft genau wie die Kirche. Bei der Frage der Schuld musste jedenfalls die StA sich belehren lassen. Dazu wurde sie von den Gesetzen her quasi gezwungen. Um nicht ganz dumm dazustehen, hatte sie ebenfalls den Freispruch verlangt, nachdem das Gericht ein Gespräch zwischen den Parteien und dem Gericht anberaumt hatte. Aber sie musste sich noch „beweisen“ in dem sie beantragt hatte die Entschädigung abzulehnen. Dieser dumme Versuch ist jedoch nicht geglückt, es gab zu dieser Verweigerung der Entschädigung nicht einen einzigen Grund, zeigt jedoch, wie die StA insgesamt immer noch vollkommen festgefahren ist. Sie zeigt eben ein Verhalten, das Jahrhunderte-lang die Kirche gezeigt hat.
Dagegen hat die Verteidigung Großes bewirkt, sie hat fast unmögliches möglich gemacht. Auch ihre Theorien zum Tatablauf erklärt vieles aber eben noch nicht alles. So läuft ein normaler Weg der Findung der Wahrheit einfach ab. Wäre die StA offen gewesen, hätte man vielleicht gemeinsam die Wahrheit schon im Vorfeld gefunden und man wäre viel schneller der Wahrheit nahegekommen, aber diese hat abgeblockt.
Übrigens Du verwechselst da etwas. Bei dem Grund für die Schulterbrüche ist die Verteidigung nur der Theorie Adamecs gefolgt und hatte durch einen Auswertefehler nur unter der Annahme der Richtigkeit dieser Theorie eine vermeintliche Ursache gesehen. Wie dieser Fehler zustande kam, wissen wir nicht, ich glaube, er kam dadurch, dass die wirklichen Maße nicht ausgemessen werden konnten und geschätzt wurden, weil der Rechen nicht normalen Personen zugänglich waren.
Die Theorie der Verteidigung bzgl. der Ursache der Kopfwunden sind zumindest teilweise leicht nachvollziehbar und auch bzgl. des Emergency-Call hatte sich der Gutachter, der ursprünglich behauptet hatte, dass durch den Wasserkontakt der Emergency-Call nicht hätte ausgelöst werden könnte bewegt. Er hat im 2. Verfahren seine Ansicht revidiert und sagt jetzt, dass der Emergency durch Wasserkontakt ausgelöst werden kann, sicher auch ein Verdienst der Verteidigung. Die weiteren Theorien werden da wahrscheinlich auch der Wahrheit näher sein als die ursprünglichen, zumindest hätte es sich gelohnt diese auch ihn Betracht zu ziehen. Bei einer blockierenden StA funktioniert das leider nicht.
Wie gesagt, aus meiner Sicht hat die StA eine weiter Wahrheitsfindung unmöglich gemacht, weil sie dogmatisch auf ihrem Standpunkt beharrt. Das wurde schon vor dem neuen Gerichtsverfahren sichtbar, das wurde teilweise durch das Plädoyer bestätigt (Verweigerung der Entschädigung) und sie zeigt es auch heute genauso. Sie hat nicht dazugelernt. Erst wenn man die Pistole auf ihre Brust setzt, bewegt sie sich (etwas), höchst unwissenschaftlich, so kann die Wahrheitsfindung eben nicht funktionieren.
Ähnlich wie die StA agierst Du auch. Du versuchst pauschal die ganze Arbeit der Verteidigung abzulehnen, ohne sie jemals wirklich als Möglichkeit gesehen zu haben und auf ihre Plausibilität überprüft zu haben. Ein Untersuchen, ob sie oder zumindest in Teilen der Wahrheit näher kommt, lehnst Du pauschal ab. Du bist in Wirklichkeit genauso in Dogmen gefangen und wirst bei diesem Verhalten so der Wahrheit nie näher kommen.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Danke für das Bild. Ja, hinter dem Baum wird wahrscheinlich der Todwasserbereich liegen. Man sieht auf dem Bild auch gut, in welchem schlechten Zustand das Brückerl ist. Wenn sich das Opfer dort hinbewegt hat, um z.B. zu erbrechen, kann es bei diesem schlechten Zustand einfach ins Stolpern gekommen zu sein und über das Geländer gefallen sein. Ihre Größe wird die Wahrscheinlichkeit dazu noch erhöht haben. Aber sie kann sich auch zu weit vornübergebeugt haben.
Ich persönlich sehe noch eine andere Möglichkeit. Sie kann auch auf der anderen Seite der Straße ins Wasser gekommen sein. Wenn es so war, wie die GPS-Daten nahelegen, dass sie am Brunnen war, dann könnte sie auch versucht haben, danach am südlichen Ende des Parkplatzes durchzukommen. Vielleicht hatte sie die Straßenbeleuchtung auf der anderen Seite gesehen und glaubte, dass sie da gefahrlos eine Abkürzung nehmen konnte. Genau dort hinter dem Gesträuch/Büschen o.ä. verläuft jedoch der Seitenarm des Bärbachs. Wenn dort die Strömung ausreichend war und der Durchmesser des Rohres unter der Straße groß genug war, dann wäre das ebenfalls als Alternative zum Brückerl anzusehen. Am Brunnen hätte sie eigentlich einige Meter zurücklaufen müssen, um dann wieder auf die Straße zu gelangen. Aus den uns bekannten GPS-Daten ist so etwas nicht erkennbar, aber vielleicht fehlen uns da einige Punkte.
Danke für das Bild. Ja, hinter dem Baum wird wahrscheinlich der Todwasserbereich liegen. Man sieht auf dem Bild auch gut, in welchem schlechten Zustand das Brückerl ist. Wenn sich das Opfer dort hinbewegt hat, um z.B. zu erbrechen, kann es bei diesem schlechten Zustand einfach ins Stolpern gekommen zu sein und über das Geländer gefallen sein. Ihre Größe wird die Wahrscheinlichkeit dazu noch erhöht haben. Aber sie kann sich auch zu weit vornübergebeugt haben.
Ich persönlich sehe noch eine andere Möglichkeit. Sie kann auch auf der anderen Seite der Straße ins Wasser gekommen sein. Wenn es so war, wie die GPS-Daten nahelegen, dass sie am Brunnen war, dann könnte sie auch versucht haben, danach am südlichen Ende des Parkplatzes durchzukommen. Vielleicht hatte sie die Straßenbeleuchtung auf der anderen Seite gesehen und glaubte, dass sie da gefahrlos eine Abkürzung nehmen konnte. Genau dort hinter dem Gesträuch/Büschen o.ä. verläuft jedoch der Seitenarm des Bärbachs. Wenn dort die Strömung ausreichend war und der Durchmesser des Rohres unter der Straße groß genug war, dann wäre das ebenfalls als Alternative zum Brückerl anzusehen. Am Brunnen hätte sie eigentlich einige Meter zurücklaufen müssen, um dann wieder auf die Straße zu gelangen. Aus den uns bekannten GPS-Daten ist so etwas nicht erkennbar, aber vielleicht fehlen uns da einige Punkte.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ja. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig. Zu bedenken gilt allerdings das enge Zeitfenster, wenn man davon ausgeht, dass der gescheiterte Anrufversuch durch Wasserkontakt ausgelöst wurde. Dies schränkt den Aktionsradius doch erheblich ein.
Am 26.01.2026 (Montag) startet die dreiteilige ARD-Doku zum Eiskeller-Fall. Vielleicht erfahren wir dann weitere Details:
… Wie konnten sich Ermittler, Staatsanwaltschaft und die Richterin im ersten Prozess so sicher sein, dass es kein Unfall gewesen sein könnte und die alkoholisierte Studentin nicht betrunken in den angestiegenen Bach fiel? …
ARD-Doku „Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“
https://www.daserste.de/information/rep ... l-100.html
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ganz klar: Nein, nicht die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Ermittlungen gegen den bis zum UrteilsspruchLento hat geschrieben: ↑Samstag, 10. Januar 2026, 08:38:43
Wie gesagt, aus meiner Sicht hat die StA eine weiter Wahrheitsfindung unmöglich gemacht, weil sie dogmatisch auf ihrem Standpunkt beharrt. Das wurde schon vor dem neuen Gerichtsverfahren sichtbar, das wurde teilweise durch das Plädoyer bestätigt (Verweigerung der Entschädigung) und sie zeigt es auch heute genauso. Sie hat nicht dazugelernt. Erst wenn man die Pistole auf ihre Brust setzt, bewegt sie sich (etwas), höchst unwissenschaftlich, so kann die Wahrheitsfindung eben nicht funktionieren.
im 2. Prozess Hauptverdächtigen unmöglich gemacht, sondern einzig das Urteil, der Freispruch für den Angeklagten, verbietet weitere Ermittlungen gegen den nun rechtskräftig Freigesprochenen.
Das Gericht hat ein Urteil gefällt, basierend auf den Zeugenaussagen, den eingebrachten Gutachten usw., sprich,
alles was zu jenem Zeitpunkt in den Prozess eingebracht wurde.
Das Gericht hat sicher nicht zu berücksichtigen, wie zukünftige „Beweise“ aussehen könnten, wie neuere Untersuchungsmethoden ein Urteil beeinflussen könnten (oder, wie hier von dir betont wird, eine sicher bald kommende weitere, stimmigere Version der Verteidigung). Sollte das Gericht in deinen Augen etwa gar hellseherische Fähigkeiten besitzen oder Urteile sprechen, aber ohne Gewähr?
Die Verteidigung hatte jetzt über 3 Jahre Zeit, eine plausible Version zu liefern, noch immer hakt es an vielen Ecken, trotz ihrer von dir so hoch gelobten „Flexibilität“?
Diese „Flexibilität“ gesteht man der Anklage gar nicht zu, im Gegenteil, man erwartet eine stringente, plausible Beweisführung, höchstens vielleicht am Strafmaß darf gerüttelt werden.
Die Gutachten der staatlichen Seite, anhand derer im 1. Prozess ein Unfall-Geschehen als kaum wahrscheinlich eingestuft wurde, diese Gutachten konnten im 2. Prozess gar nicht verwendet werden, weil im 2. Prozess die wichtige Frage
„Unfall oder Gewaltdelikt“ gar nicht gestellt wurde vom Gericht!
Umso unverständlicher erscheint es daher nicht nur mir, wieso das Gutachten der Geodäsie überhaupt eingebracht werden durfte, denn dieses sollte ja unter anderem als Beweis gewertet werden, dass nicht das Brückerl, sondern der Kampenwand-Parkplatz Ort des Geschehens gewesen sei, und zwar eines Unfall-Geschehens, nicht wahr?
Oder wollte man damit nur „beweisen“, dass Sebastian es schon zeitlich nicht möglich gewesen wäre bis zum Kampenwand-Parkplatz zu gelangen?
Wenn dem so war: Wie kommt man bitte überhaupt auf ein so enges Zeitfenster?
Weil Sebastian nachweislich ab 02:42 einige Minuten CoC gespielt haben soll auf seinem Handy?
Im 2. Prozess stellt die Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung fest (laut privatem Prozessbericht von @rabunsel, veröffentlicht am 25.11.2025 um 23:04): „Sicher sei, dass er um 02:42 Uhr zu Hause CoC gespielt habe.“
Da frag ich mich aber schon: „Woher kommt denn bitte diese Gewissheit?“
Denn die Verteidigung hat damals, als sie die Sache mit dem Spiel CoC in den Prozess eingebracht hat,
mindestens zweimal ausdrücklich betont, dies sei keine Einlassung des Angeklagten!
Also kam der Hinweis auf das Spiel CoC von wem?
Es bleiben nur noch Vater oder Mutter, denn die Tochter wohnte zu der Zeit schon länger nicht mehr daheim.
Der Spielername beim CoC-Spiel in jener Nacht war „Jojo“, die Spielfigur war weiblich,
mit Kleid und mit rosa Haaren, ausgerüstet mit Pfeil und Bogen. (Nachzulesen im alten Urteil: Rn 884)
Am darauffolgenden Tag, nachmittags, wurde am selben Handy ein kurzes englisches Strickvideo
mit einer Strickanleitung aufgerufen, Länge 1:33 Minuten. Das kann man anhand der Beschreibung leicht nachprüfen (Nachzulesen im alten Urteil: Rn 909).
Zusammengefasst:
Sebastian kann damals das Spiel gespielt haben, aber auch seine Mutter oder sein Vater.
Er kann auch am nächsten Tag ein englisches Strick-Video aufgerufen haben, um14:54 Uhr war das laut 1. Urteil. Ausgemacht war, dass Verena ihn abholt an diesem Nachmittag. Das hat sie auch getan,
um 14:49 Uhr war ihr Handy am Wohnhaus von Sebastian eingeloggt.
Zumindest Lea war gesichert mit dabei. Sie sind in Verenas Auto Richtung Chiemsee gestartet
und waren nachweislich um 15:56 Uhr in Prien. Nicht belegt ist, ob Sebastian sein Handy überhaupt dabei hatte
bei diesem Ausflug. Das Strickvideo kann also genau so gut zuhause seine Mutter oder sein Vater geguckt haben.
Oder ein Besuch etc.
Es ist also vieles möglich. Von *sicher*, wie in der mündlichen Urteilsbegründung behauptet wird
(denn eine Begründung dafür fehlt bisher), kann wirklich nicht gesprochen werden, oder?
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Dir scheint die Aufgabenverteilung bei Gericht nicht geläufig zu sein. Es ist nicht die Aufgabe der Verteidigung eine "plausible Version" zu beweisen.ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. Januar 2026, 07:29:56 Die Verteidigung hatte jetzt über 3 Jahre Zeit, eine plausible Version zu liefern, noch immer hakt es an vielen Ecken, trotz ihrer von dir so hoch gelobten „Flexibilität“?
Diese „Flexibilität“ gesteht man der Anklage gar nicht zu, im Gegenteil, man erwartet eine stringente, plausible Beweisführung, höchstens vielleicht am Strafmaß darf gerüttelt werden.
Die Gutachten der staatlichen Seite, anhand derer im 1. Prozess ein Unfall-Geschehen als kaum wahrscheinlich eingestuft wurde, diese Gutachten konnten im 2. Prozess gar nicht verwendet werden, weil im 2. Prozess die wichtige Frage
„Unfall oder Gewaltdelikt“ gar nicht gestellt wurde vom Gericht!
Umso unverständlicher erscheint es daher nicht nur mir, wieso das Gutachten der Geodäsie überhaupt eingebracht werden durfte, denn dieses sollte ja unter anderem als Beweis gewertet werden, dass nicht das Brückerl, sondern der Kampenwand-Parkplatz Ort des Geschehens gewesen sei, und zwar eines Unfall-Geschehens, nicht wahr?
Oder wollte man damit nur „beweisen“, dass Sebastian es schon zeitlich nicht möglich gewesen wäre bis zum Kampenwand-Parkplatz zu gelangen?
Die Beweislast liegt eigentlich bei der Staatsanwaltschaft, die natürlich jede "Flexibilität" hätte und zu einer anderen Hypothese hätten kommen könnnen, wenn sie denn gewollt hätte. Ja, auch eine andere Hypothese hätte stringent bewiesen werden müssen, das ist ja klar. Aber wer sollte, es der StA denn verbieten? Oder was meinst du, man würde es ihnen nicht zugestehen?
Das Geodäsiegutachten wurde noch nicht als Beweis eingebracht, es wurden lediglich Teile im Rahmen einer Beweisanregung vorgestellt und das enge Zeitfenster ist im Übrigen nicht nur in eine Richtung beschränkt.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hallo, @Bntzrnm
wusste gar nicht, dass es dich gibt! Hast dich hier angemeldet im April, da fast täglich Schreiben verfasst, dann zwei Wochen später nur mehr monatlich, die letzten zwei Schreiben stammen vom 5. Oktober 2025 und 12. Januar 2026
Zum Inhalt deines letzten Schreibens: Im ersten Teil behauptest du fälschlicherweise, ich würde grundsätzliche Dinge nicht wissen. Genau das Gegenteil ist der Fall: Man verlangt von der Anklage eine stringente Beweisführung,
so wie ich es beschrieben habe, natürlich auch ich.
Die Anklage hat selbst auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen,
also Freispruch aus Mangel an Beweisen.
So hat auch das Gericht geurteilt.
Die Verteidigung sieht anhand ihrer neuen Gutachten die Unschuld des Freigesprochenen als erwiesen an.
Die neuen Gutachten liegen weder der Staatsanwaltschaft, noch irgendeinem Gericht zur genauen Prüfung vor.
Angeblich liegen sie der „Bild“ vor und diese hat auch in kleinen Auszügen davon berichtet
(allgemein einsehbar nur hinter Bezahl-Schranke).
Nun werden ja Privatgutachten, und nichts anderes sind Gutachten der Verteidigung
(weder Staatsanwalt, noch Richter haben Einfluss auf die Auswahl des Gutachters der Verteidigung,
sitmmt’s @Lento?), in der Justiz grundsätzlich als parteilicher Vortrag eingestuft,
erst nach genauer Prüfung können solche Gutachten vom Gericht als Beweismittel aufgewertet werden.
@Bntzrnm, warum müsste die Anklage etwas beweisen, was sie gar nicht behauptet?
Die Verteidigung ist es doch, die behauptet, es liege eine erwiesene Unschuld vor,
also muss sie auch Beweise dafür erbringen. Tut sie das?
Seit 26. November kündigt die Verteidigung an, die Beweise zu liefern, sprich, die Gutachten zu veröffentlichen.
Meiner Meinung nach wird das nie geschehen, aus einem ganz einfachen Grund:
Eine Veröffentlichung würde dem Freigesprochenen mehr schaden als nutzen.
Warum?
Diese Frage habe ich in fast allen meiner letzten Beiträge behandelt und Antworten geliefert.
Meine persönlichen Antworten, keinerlei Anspruch auf allgemeine Gültigkeit!
Darum finde ich es gerade zu dreist und zugleich unglaublich lächerlich,
wenn mir @Lento vorwirft, ich würde mich überhaupt nicht mit den neuen Gutachten befassen.
Bei fast allen meiner letzten Beiträge ging es größtenteils nur um Gutachten, auch neue! Nicht gelesen?
@Bntzrnm
@Lento
In meinem letzten Beitrag hab ich aufgezeigt, dass die Feststellung der Richterin, es sei sicher,
wer an in jener Nacht CoC gespielt habe, alles andere als sicher ist (und das ohne Konjunktiv).
Welche Meinung habt ihr denn dazu?
wusste gar nicht, dass es dich gibt! Hast dich hier angemeldet im April, da fast täglich Schreiben verfasst, dann zwei Wochen später nur mehr monatlich, die letzten zwei Schreiben stammen vom 5. Oktober 2025 und 12. Januar 2026
Zum Inhalt deines letzten Schreibens: Im ersten Teil behauptest du fälschlicherweise, ich würde grundsätzliche Dinge nicht wissen. Genau das Gegenteil ist der Fall: Man verlangt von der Anklage eine stringente Beweisführung,
so wie ich es beschrieben habe, natürlich auch ich.
Die Anklage hat selbst auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen,
also Freispruch aus Mangel an Beweisen.
So hat auch das Gericht geurteilt.
Die Verteidigung sieht anhand ihrer neuen Gutachten die Unschuld des Freigesprochenen als erwiesen an.
Die neuen Gutachten liegen weder der Staatsanwaltschaft, noch irgendeinem Gericht zur genauen Prüfung vor.
Angeblich liegen sie der „Bild“ vor und diese hat auch in kleinen Auszügen davon berichtet
(allgemein einsehbar nur hinter Bezahl-Schranke).
Nun werden ja Privatgutachten, und nichts anderes sind Gutachten der Verteidigung
(weder Staatsanwalt, noch Richter haben Einfluss auf die Auswahl des Gutachters der Verteidigung,
sitmmt’s @Lento?), in der Justiz grundsätzlich als parteilicher Vortrag eingestuft,
erst nach genauer Prüfung können solche Gutachten vom Gericht als Beweismittel aufgewertet werden.
@Bntzrnm, warum müsste die Anklage etwas beweisen, was sie gar nicht behauptet?
Die Verteidigung ist es doch, die behauptet, es liege eine erwiesene Unschuld vor,
also muss sie auch Beweise dafür erbringen. Tut sie das?
Seit 26. November kündigt die Verteidigung an, die Beweise zu liefern, sprich, die Gutachten zu veröffentlichen.
Meiner Meinung nach wird das nie geschehen, aus einem ganz einfachen Grund:
Eine Veröffentlichung würde dem Freigesprochenen mehr schaden als nutzen.
Warum?
Diese Frage habe ich in fast allen meiner letzten Beiträge behandelt und Antworten geliefert.
Meine persönlichen Antworten, keinerlei Anspruch auf allgemeine Gültigkeit!
Darum finde ich es gerade zu dreist und zugleich unglaublich lächerlich,
wenn mir @Lento vorwirft, ich würde mich überhaupt nicht mit den neuen Gutachten befassen.
Bei fast allen meiner letzten Beiträge ging es größtenteils nur um Gutachten, auch neue! Nicht gelesen?
@Bntzrnm
@Lento
In meinem letzten Beitrag hab ich aufgezeigt, dass die Feststellung der Richterin, es sei sicher,
wer an in jener Nacht CoC gespielt habe, alles andere als sicher ist (und das ohne Konjunktiv).
Welche Meinung habt ihr denn dazu?
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Ihold
Dein vorletzter Beitrag ist entlarvend.
Du zeigst damit, dass Wahrheitsfindung für Dich nur die Weiterverfolgung des Freigesprochenen bedeutet. Die Frage, ob es ein Unfall, Tötungsdelikt war oder ein anderer als Täter in Frage kommt, stellt sich für Dich gar nicht mehr.
Dieser Beitrag zeigt auch, dass Du nicht fähig oder willens bist, Maßstäbe anzusetzen, an die Gerichte gebunden sind. Gerichte müssen nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit von Gerichten widerlegen, was ihr Urteil widerspricht. Wäre es so, dann gäbe es keine Verurteilungen.
Du führst hier nur noch rein theoretische Möglichkeiten auf. Die Aussage von Lea ist durch sehr viel Indizien widerlegt worden, das hat ein Gericht zu berücksichtigen. Daher ist es nur noch eine theoretische Möglichkeit, dass ihre Aussage stimmt. Es ist in Wirklichkeit höchst wahrscheinlich, dass sie etwas fantasiert oder verwechselt hat.
Auch das Coc-Spiel stellst Du fehlerhaft dar. Das Coc-Spiel ist nur durch die Auswertung der Log-Einträge des SmartPhones von ST ins Spiel gebracht worden. Das Log gab jedoch nicht genug her, was die Spielzeiten betraf, daher erfolgte auf Antrag von Frau Rick eine Anfrage beim Hersteller des Programmes mit dem bekannten Ergebnis.
Auch ohne Begründung kann man erahnen, warum das Gericht sicher ist, dass ST das Coc gespielt hatte.
Das letzte Video, das auf diesem SmartPhone geschaut wurde, war ein Laufvideo, kurz bevor ST die Jogging-Runde startete. Daher kann man davon ausgehen, dass sich das SmartPhone in der Nacht im Zimmer von ST lag.
Auch die Zeit als solche bestärkt das, sie passte sehr genau zu den Zeugensichtungen, welche gesehen hatten, das ST nach Hause leif. Wenn man berücksichtigt, dass man nach einem Lauf sich noch etwas frisch macht, dann passt diese Zeit genau zum Jogger. Der von den Ermittlern/StA und dem ersten Gericht phantasierten Umweg liegt daher vollständig fern und zählt daher nur noch zu den theoretischen Möglichkeiten.
Selbst wenn man außer Acht lässt, dass das Smartphone in STs Zimmer gelegen haben wird und es doch ein anderes Familienmitglied war, wäre natürlich zu berücksichtigen, dass man normalerweise nicht um diese Uhrzeit genau mit dem Spiel beginnt. Es muss ein Gruind geben, dass das Spiel zu diesem Zeitpunkt begonnen wurde. Das heißt man müsste die Ursache für diese Unterbrechung des Schlafes suchen. Und das führt dann automatisch wieder zur Rückkehr STs in sein Elternhaus. Er wird einfach etwas zu laut gewesen sein und ein Familienmitglied wachte auf. Und damit erhärtet dieses Spielen grundsätzlich die Rückkehr STs.
Du bist hier nicht mehr bereit, von ST zu lassen und andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Das erklärt, dass Du die großen Lücken und Unwahrscheinlichkeiten der StA-Version nicht erkennst bzw. berücksichtigst und ständig nur die Argumente der Verteidigung und nun sogar den Freispruch des Gerichts in Misskredit bringen willst. Daher ist eine weitere Diskussion mit Dir zwecklos. Vor dem Hintergrund, dass Du den Fall auch nur sehr lückenhaft kennst, ist das auch zusätzlich verwerflich.
Dein vorletzter Beitrag ist entlarvend.
Du zeigst damit, dass Wahrheitsfindung für Dich nur die Weiterverfolgung des Freigesprochenen bedeutet. Die Frage, ob es ein Unfall, Tötungsdelikt war oder ein anderer als Täter in Frage kommt, stellt sich für Dich gar nicht mehr.
Dieser Beitrag zeigt auch, dass Du nicht fähig oder willens bist, Maßstäbe anzusetzen, an die Gerichte gebunden sind. Gerichte müssen nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit von Gerichten widerlegen, was ihr Urteil widerspricht. Wäre es so, dann gäbe es keine Verurteilungen.
Du führst hier nur noch rein theoretische Möglichkeiten auf. Die Aussage von Lea ist durch sehr viel Indizien widerlegt worden, das hat ein Gericht zu berücksichtigen. Daher ist es nur noch eine theoretische Möglichkeit, dass ihre Aussage stimmt. Es ist in Wirklichkeit höchst wahrscheinlich, dass sie etwas fantasiert oder verwechselt hat.
Auch das Coc-Spiel stellst Du fehlerhaft dar. Das Coc-Spiel ist nur durch die Auswertung der Log-Einträge des SmartPhones von ST ins Spiel gebracht worden. Das Log gab jedoch nicht genug her, was die Spielzeiten betraf, daher erfolgte auf Antrag von Frau Rick eine Anfrage beim Hersteller des Programmes mit dem bekannten Ergebnis.
Auch ohne Begründung kann man erahnen, warum das Gericht sicher ist, dass ST das Coc gespielt hatte.
Das letzte Video, das auf diesem SmartPhone geschaut wurde, war ein Laufvideo, kurz bevor ST die Jogging-Runde startete. Daher kann man davon ausgehen, dass sich das SmartPhone in der Nacht im Zimmer von ST lag.
Auch die Zeit als solche bestärkt das, sie passte sehr genau zu den Zeugensichtungen, welche gesehen hatten, das ST nach Hause leif. Wenn man berücksichtigt, dass man nach einem Lauf sich noch etwas frisch macht, dann passt diese Zeit genau zum Jogger. Der von den Ermittlern/StA und dem ersten Gericht phantasierten Umweg liegt daher vollständig fern und zählt daher nur noch zu den theoretischen Möglichkeiten.
Selbst wenn man außer Acht lässt, dass das Smartphone in STs Zimmer gelegen haben wird und es doch ein anderes Familienmitglied war, wäre natürlich zu berücksichtigen, dass man normalerweise nicht um diese Uhrzeit genau mit dem Spiel beginnt. Es muss ein Gruind geben, dass das Spiel zu diesem Zeitpunkt begonnen wurde. Das heißt man müsste die Ursache für diese Unterbrechung des Schlafes suchen. Und das führt dann automatisch wieder zur Rückkehr STs in sein Elternhaus. Er wird einfach etwas zu laut gewesen sein und ein Familienmitglied wachte auf. Und damit erhärtet dieses Spielen grundsätzlich die Rückkehr STs.
Du bist hier nicht mehr bereit, von ST zu lassen und andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Das erklärt, dass Du die großen Lücken und Unwahrscheinlichkeiten der StA-Version nicht erkennst bzw. berücksichtigst und ständig nur die Argumente der Verteidigung und nun sogar den Freispruch des Gerichts in Misskredit bringen willst. Daher ist eine weitere Diskussion mit Dir zwecklos. Vor dem Hintergrund, dass Du den Fall auch nur sehr lückenhaft kennst, ist das auch zusätzlich verwerflich.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@LentoLento hat geschrieben: ↑Dienstag, 13. Januar 2026, 08:22:03
Du bist hier nicht mehr bereit, von ST zu lassen und andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Das erklärt, dass Du die großen Lücken und Unwahrscheinlichkeiten der StA-Version nicht erkennst bzw. berücksichtigst und ständig nur die Argumente der Verteidigung und nun sogar den Freispruch des Gerichts in Misskredit bringen willst. Daher ist eine weitere Diskussion mit Dir zwecklos. Vor dem Hintergrund, dass Du den Fall auch nur sehr lückenhaft kennst, ist das auch zusätzlich verwerflich.
Ich wollte dir eigentlich antworten, muss aber leider feststellen, dass du deine Beiträge nachträglich abänderst!
So lautete der ursprüngliche Text, den ich von dir zitiert hab folgendermaßen:
Das Du hier nicht mehr bereit bist, von ST zu lassen und andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, ist einen weitere Diskussion mit Dir zwecklos.
Nur diese eine Satz war ursprünglich im letzten Absatz zu lesen.
Ich sag dir nur: Lass das! Du machst das schon zum 2. Mal!
Entschuldige dich gefälligst, und zwar öffentlich, und gut ist's!
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Eigentlich wollte ich auf Deine Beiträge nicht mehr antworten. Aber das muss richtig gestellt werden, damit Leser hier keine fehlerhaften Vorstellungen von Prozessabläufen erhalten. Du hast einmal wenig Ahnung von Recht, zum anderen hast Du auch extrem lückenhafte Kenntnisse bzgl. dem Fall und willst alles besser wissen, sogar bessere als das Gericht. Das ist anmaßend.
Natürlich liegen dem Gericht und auch der StA diese Gutachten vor. Die Verteidigung hat mit ihnen schon die Aufhebung der U-Haft begründen wollen. Das bedeutet, dass natürlich die StA in der Haftprüfung in der Lage versetzt werden musste, diese neuen Beweismittel zu bewerten. Alles andere wäre ein Verstoß gegen rechtliches Gehör. Daher verschickt natürlich das Gericht umgehend solche Gutachten auch an die StA und wahrscheinlich auch Nebenklage.
Wie genau auch diese neuen Gutachten zur Freilassung führten, wissen wir hier nicht, neben dem Glaubwürdigkeitsgutachten könnten sie ebenfalls einen Einfluss gehabt haben.
Dieser Fall hat schon jetzt gezeigt, dass sie auch Ernst zu nehmen sind. So hatte der Sachbearbeiter, der das Handy des Opfers untersucht hatte noch im ersten Verfahren behauptet, dass der Emergency-Call von einem Menschen ausgelöst worden sein muss. Die Demonstration der Verteidigung hat ihm eines besseren gelehrt. Ohne den Fehler zuzugeben, hat er in dem 2. Verfahren seine Bewertung geändert und hält er nun auch den Wasser-Kontakt für möglich.
Eine der Grundlagen, die zu der Bewertung des Falles als Tötungsdelikt führte, wurde ohne großes Aufhebens vom Tisch gefegt. Du siehst, die Punkte der Verteidigung sind durchaus beachtlich. Schon der erste Punkt war ein Volltreffer. Man kann auch daraus schon schließen, wie es weiter gegangen wäre, insbesondere dann, wenn man sich mit der Argumentation der Verteidigung beschäftigt hat. Auch die Bewertung der Ermittlerarbeit durch die Verteidigung musste das Gericht bestätigen, bzw. es kam noch weitaus schlimmeres zum Vorschein. Die mangelhafte Arbeit der Ermittler und auch der StA viel der StA mit Macht verdient auf die Füße.Einsicht ist bei diesen Menschen aber offenbar nicht gegeben, so wollte sie sogar noch die Entschädigung verweigern. Einfach ein ekelhaftere Verein.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Lento
Geh, hör doch auf mit deinem Palaver!
Du hast nachträglich in deinem vorletzten Beitrag mehrere Sätze hinzugefügt.
Nachzulesen in meinem letzten Beitrag.
Ich sag dir gerne immer wieder: Entschuldige dich dafür und gut ist!
Geh, hör doch auf mit deinem Palaver!
Du hast nachträglich in deinem vorletzten Beitrag mehrere Sätze hinzugefügt.
Nachzulesen in meinem letzten Beitrag.
Ich sag dir gerne immer wieder: Entschuldige dich dafür und gut ist!
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@ihold
Wenn Dir andere Argumente nicht einfallen, dann kann ich Dir nicht helfen. In den meisten Foren ist nachträgliches Editieren für angemeldete User erlaubt und erfolgt auch. Wenn Dir das nicht passt, musst Du an diesen Foren auch nicht teilnehmen. Ich gebe Dir einen Rat, warte ca. eine halbe Stunde mit der Antwort, dann hat man den abgeschickten Text meist durchgearbeitet und noch etwas ergänzt, was einem wichtig war.
Und der letzte Beitrag war nicht nur an Dich gerichtet und er diente hauptsächlich der Richtigstellung von Fehlinformationen, damit User kein falsches Bild vom Fall erhalten.
Wenn Dir andere Argumente nicht einfallen, dann kann ich Dir nicht helfen. In den meisten Foren ist nachträgliches Editieren für angemeldete User erlaubt und erfolgt auch. Wenn Dir das nicht passt, musst Du an diesen Foren auch nicht teilnehmen. Ich gebe Dir einen Rat, warte ca. eine halbe Stunde mit der Antwort, dann hat man den abgeschickten Text meist durchgearbeitet und noch etwas ergänzt, was einem wichtig war.
Und der letzte Beitrag war nicht nur an Dich gerichtet und er diente hauptsächlich der Richtigstellung von Fehlinformationen, damit User kein falsches Bild vom Fall erhalten.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Lento
"Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen."
Schon mal gelesen? Siehst du das nur als Vorschlag, muss man sich nicht dran halten?
Ich hab dich beim ersten Mal, als mir auffiel, dass du Tage später einen ganz anderen Link
in deinem Beitrag stehen hattest, aufgefordert, das zu lassen.
Du hast damals nicht mal darauf reagiert!
Jetzt reagierst du nach zweimaligem Hinweis, aber „etwas anders“ als erwartet.
Und gibst mir obendrein noch den Tipp, ich solle einfach eine halbe Stunde warten, dann habe man an seinem Text genug gefeilt. Deinen Link hast Tage später geändert, als ich den ersten Link inhaltlich bemängelt habe.
Kommt etwa noch ein Tipp, ich solle deine Texte alle paar Tage kontrollieren?
Weil du ja immer noch „daran feilst“?
So wie die Verteidigung schon Jahre daran feilt, eine halbwegs plausible Version abzuliefern?
Sonst geht es dir schon gut,oder?
Entschuldige dich doch einfach öffentlich, anstatt weiter "rum zu eiern"!
"Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen."
Schon mal gelesen? Siehst du das nur als Vorschlag, muss man sich nicht dran halten?
Ich hab dich beim ersten Mal, als mir auffiel, dass du Tage später einen ganz anderen Link
in deinem Beitrag stehen hattest, aufgefordert, das zu lassen.
Du hast damals nicht mal darauf reagiert!
Jetzt reagierst du nach zweimaligem Hinweis, aber „etwas anders“ als erwartet.
Und gibst mir obendrein noch den Tipp, ich solle einfach eine halbe Stunde warten, dann habe man an seinem Text genug gefeilt. Deinen Link hast Tage später geändert, als ich den ersten Link inhaltlich bemängelt habe.
Kommt etwa noch ein Tipp, ich solle deine Texte alle paar Tage kontrollieren?
Weil du ja immer noch „daran feilst“?
So wie die Verteidigung schon Jahre daran feilt, eine halbwegs plausible Version abzuliefern?
Sonst geht es dir schon gut,oder?
Entschuldige dich doch einfach öffentlich, anstatt weiter "rum zu eiern"!
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@ihold
Du verwechselst da etwas. Das gibt immer nur den aktuellen Status an. Nachdem man sich eingeloggt hat steht dort:
Außerdem hast Du nicht meinen Stil zu kritisieren. Ich darf die Beiträge nachträglich korrigieren und wenn ich erkenne, dass ich mich ungünstig ausgedrückt hatte, eine Verneinung fehlt oder etwas wesentliches vergessen habe, dann ändere ich das auch. Das mache ich in der Regel jedoch nur innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums. Bei Links ist das etwas anderes, Das sollte man besser im Originaltext korrigieren, weil der Bezug sonst fehlt.
Aber das könnte man einfach auch normal diskutieren.
Du verwechselst da etwas. Das gibt immer nur den aktuellen Status an. Nachdem man sich eingeloggt hat steht dort:
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Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
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Außerdem hast Du nicht meinen Stil zu kritisieren. Ich darf die Beiträge nachträglich korrigieren und wenn ich erkenne, dass ich mich ungünstig ausgedrückt hatte, eine Verneinung fehlt oder etwas wesentliches vergessen habe, dann ändere ich das auch. Das mache ich in der Regel jedoch nur innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums. Bei Links ist das etwas anderes, Das sollte man besser im Originaltext korrigieren, weil der Bezug sonst fehlt.
Aber das könnte man einfach auch normal diskutieren.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das liest sich aber ganz anders!
Du hast erst letzten Freitag einen Beitrag eingestellt, bei dem der Link verhunzt war.
Im folgenden Beitrag hast also um Löschung gebeten.
Warst überfordert, das selbst zu machen. Könnt ich mir gut vorstellen.
Der Beitrag mit dem defekten Link und der Folgebeitrag existiert heute noch?
Jetzt erklär mal, wie ist das möglich?
Açieeed! style by