TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Unterschiedliche Meinungen
Offenen Auseinandersetzungen
Letztlich kommt man doch immer auf einen gemeinsamen Nenner, oder?
https://www.youtube.com/watch?v=rvjdRo8EHL0
Offenen Auseinandersetzungen
Letztlich kommt man doch immer auf einen gemeinsamen Nenner, oder?
https://www.youtube.com/watch?v=rvjdRo8EHL0
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Nachtrag:
BR: Abendschau vom 18.12.2025 (siehe hier)
Wenig Zustimmung erfährt die Rechtfertigung von Polizei und Justiz in den Zuschauerkommentaren auf YouTube:
https://youtu.be/hP97KqxYs4U
Bild.de: Artikel vom 20.12.2025 (siehe hier)
Der Bild-plus-Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/20251222162917/https ... 6d6550b2f2
BR: Abendschau vom 18.12.2025 (siehe hier)
Wenig Zustimmung erfährt die Rechtfertigung von Polizei und Justiz in den Zuschauerkommentaren auf YouTube:
https://youtu.be/hP97KqxYs4U
Bild.de: Artikel vom 20.12.2025 (siehe hier)
Der Bild-plus-Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/20251222162917/https ... 6d6550b2f2
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
„Wenig Zustimmung erfährt die Rechtfertigung von Polizei und Justiz in den Zuschauerkommentaren auf YouTube“
Ist es nicht so, dass dieses BR-Video im Ganzen, also komplett, auf wenig Zustimmung stößt:
Stand heute morgen:
etwa 10.600 Aufrufe, 154 Likes, das sind etwa 1,5%, die sagen: „Daumen hoch, gefällt mir!“
Des weiteren bisher abgegeben: 94 Kommentare, das sind unter 1%, die überhaupt eine Meinung kundgetan haben.
Zum Bild-Artikel:
Genau dieses Nachrichtenblatt, welches man anfangs auf das Übelste beschimpft hat (und das meiner Meinung nach in diesem Fall auch völlig zu Recht!), dieses Blatt verwendet man jetzt und verlinkt es hier, weil es jetzt ja „positiv“ berichtet über diesen Fall?
Für so ein Verhalten gibt es ja einige Fachbegriffe, aber meiner Meinung nach kann ein einzelner Begriff gar nicht komplett erklären,
was hier gemacht wird, da muss man sich schon mehrerer Begriffe bedienen,
um auf eine halbwegs zufriedenstellende Erklärung zu kommen für so ein Verhalten.
Meine Meinung
Ist es nicht so, dass dieses BR-Video im Ganzen, also komplett, auf wenig Zustimmung stößt:
Stand heute morgen:
etwa 10.600 Aufrufe, 154 Likes, das sind etwa 1,5%, die sagen: „Daumen hoch, gefällt mir!“
Des weiteren bisher abgegeben: 94 Kommentare, das sind unter 1%, die überhaupt eine Meinung kundgetan haben.
Zum Bild-Artikel:
Genau dieses Nachrichtenblatt, welches man anfangs auf das Übelste beschimpft hat (und das meiner Meinung nach in diesem Fall auch völlig zu Recht!), dieses Blatt verwendet man jetzt und verlinkt es hier, weil es jetzt ja „positiv“ berichtet über diesen Fall?
Für so ein Verhalten gibt es ja einige Fachbegriffe, aber meiner Meinung nach kann ein einzelner Begriff gar nicht komplett erklären,
was hier gemacht wird, da muss man sich schon mehrerer Begriffe bedienen,
um auf eine halbwegs zufriedenstellende Erklärung zu kommen für so ein Verhalten.
Meine Meinung
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
https://www.polizei.bayern.de
Da sage ich: Danke, ebenso! Nicht nur in diesem Fall wurde enormer Aufwand betrieben!
Und an die wenigen Polizisten, die dieses Jahr keine gute Arbeit geleistet haben, sich grobe Fehler erlaubt haben,
gar Straftaten begangen haben: Diesbezüglich ein deutlich besseres Jahr 2026!
Bei den harten Fällen sehe ich Berufswechsel für nötig. (Ausdrücklich nicht im Fall Hanna!!!)
Muss man wegen den wenigen markanten Ausreißern einen ganzen Berufsstand pauschal beschimpfen,
und sollte daher besser gar nicht mehr bei „denen“ anrufen?
Das ist in meinen Augen ganz großer Unfug und auch außerordentlich dumm zugleich!
Warum?
In Bayern werden jährlich etwa 500.000 Strafanzeigen gemacht, davon kommt es grob zu etwa 100.000 Verurteilungen, das sind 20%.
Von diesen 100.000 Verurteilungen sind etwa 100 wegen Mord oder Totschlags, das sind 0,1%.
In den letzten 25 Jahren kam es also zu etwa 2500 Verurteilungen wegen Tötungsdelikten.
Ich komme auf 5 Skandalurteile in Bayern während dieser Zeit, das sind 0,2% von den 2500 Verurteilungen.
Das alleine sollte doch schon reichen als Begründung, oder?
Man sollte mal anschauen, was unsere Polizei jährlich zu bewältigen hat, allein in Bayern z.B.:
- Große Teile der Polizei sind 365 Tage im Jahr erreichbar, 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich,
und zwar online, telefonisch und direkt auf einer Polizeistation.
- Die bayerische Polizei hat sich jährlich mit etwa 4 Millionen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu befassen,
darunter etwa 2,5 Millionen wegen zu schnellem Fahren, etwa 115.000 wegen Alkohol am Steuer,
etwa 115.000 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc….
- Allein die Vermisstenfälle summieren sich auf etwa 10.000 im Jahr in Bayern.
- Etwa 20.000 Gewaltdelikte werden jährlich angezeigt, etwa 3000 davon (also 15%) werden von
(bei ihren Einsätzen) verletzten Polizisten und Polizistinnen erstattet, Tendenz steigend!
In 300 bis 450! Fällen werden Polizisten/innen wegen Gewaltdelikten angezeigt, Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein,
man hält sich dazu leider offensichtlich sehr sehr bedeckt.
- Hinzu kommen Regelung des Verkehrs, Großaufgebote zur Wahrung der Sicherheit bei Demonstrationen
oder sogenannten „Risiko-Spielen“ beim Fußball usw.
- Und als wäre das noch nicht genug, werden Sucheinsätze durchgeführt bei größeren entlaufenen Tieren,
wie Kühe, Pferde, große oder als gefährlich eingestufte Hunde…….
-All die unzähligen Einsätze, die ohne Strafen oder weitere Ermittlungen geklärt werden können nicht vergessen!
Jeder kann eine Strafanzeige bei der Polizei machen, kostenlos, aber natürlich muss das ja irgendwie bezahlt werden,
und das wird es, und zwar von jedem einzelnen Steuerzahler, also von uns allen, der Allgemeinheit.
Man kann es jetzt so machen, dass man, wie Rain Regina Rick rät, erst gar nicht mehr bei der Polizei anruft.
Alternativen hat sie keine einzige genannt (gibt es auch nicht, aber dazu gleich).
Ich vermute mal, sie will damit sagen, man solle zuerst einen Anwalt anrufen.
Geht das kostenlos? Selten. Normal geht es los bei Telefongebühren von 2.99€ / Minute bis hin zur
gesetzlich geregelten Obergrenze von 190€ + Steuer, also etwa 226€ für eine Erstberatung.
Was passiert danach?
Nichts, ich wurde nur beraten, muss also trotzdem nachher selbst die Polizei anrufen, ihr eine Mail schicken
oder hinfahren und dort persönlich eine Anzeige machen.
Es sei denn, ich beauftrage den Anwalt oder die Anwältin, dies für mich zu erledigen.
Dieser oder diese macht das gerne, das kostet dann halt zusätzlich zur Erstberatung Geld, und zwar richtig Geld!
200-500€ extra auf die Erstberatungsgebühr obendrauf, bei einfachen Fällen,
bei schwierigeren Fällen kann’s schon in die Tausende Euro gehen.
(ein Stundensatz von etwa 200€ aufwärts macht das Ganze so teuer; Büromiete, Sekretärin usw. kostet eben)
Mein Meinung: Lest euch die oben verlinkte Seite mal durch und macht es euch gar zur Gewohnheit, darin regelmäßig zu lesen!
Jede Menge Tipps zum Schutz und zur Vorbeugung für jung und alt, oder Fahndung nach Vermissten und auch Gegenständen+
(vielleicht kann man da sogar persönlich weiterhelfen!)
Viele Infos zur Kriminalität und auch jede Menge Wissenswertes über Verkehr und Verkehrsrecht,
alles regelmäßig aktualisiert.
Da steckt viel drin, was man so als „Hobby-Ermittler“ verwenden kann, finde ich.
Da sage ich: Danke, ebenso! Nicht nur in diesem Fall wurde enormer Aufwand betrieben!
Und an die wenigen Polizisten, die dieses Jahr keine gute Arbeit geleistet haben, sich grobe Fehler erlaubt haben,
gar Straftaten begangen haben: Diesbezüglich ein deutlich besseres Jahr 2026!
Bei den harten Fällen sehe ich Berufswechsel für nötig. (Ausdrücklich nicht im Fall Hanna!!!)
Muss man wegen den wenigen markanten Ausreißern einen ganzen Berufsstand pauschal beschimpfen,
und sollte daher besser gar nicht mehr bei „denen“ anrufen?
Das ist in meinen Augen ganz großer Unfug und auch außerordentlich dumm zugleich!
Warum?
In Bayern werden jährlich etwa 500.000 Strafanzeigen gemacht, davon kommt es grob zu etwa 100.000 Verurteilungen, das sind 20%.
Von diesen 100.000 Verurteilungen sind etwa 100 wegen Mord oder Totschlags, das sind 0,1%.
In den letzten 25 Jahren kam es also zu etwa 2500 Verurteilungen wegen Tötungsdelikten.
Ich komme auf 5 Skandalurteile in Bayern während dieser Zeit, das sind 0,2% von den 2500 Verurteilungen.
Das alleine sollte doch schon reichen als Begründung, oder?
Man sollte mal anschauen, was unsere Polizei jährlich zu bewältigen hat, allein in Bayern z.B.:
- Große Teile der Polizei sind 365 Tage im Jahr erreichbar, 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich,
und zwar online, telefonisch und direkt auf einer Polizeistation.
- Die bayerische Polizei hat sich jährlich mit etwa 4 Millionen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu befassen,
darunter etwa 2,5 Millionen wegen zu schnellem Fahren, etwa 115.000 wegen Alkohol am Steuer,
etwa 115.000 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc….
- Allein die Vermisstenfälle summieren sich auf etwa 10.000 im Jahr in Bayern.
- Etwa 20.000 Gewaltdelikte werden jährlich angezeigt, etwa 3000 davon (also 15%) werden von
(bei ihren Einsätzen) verletzten Polizisten und Polizistinnen erstattet, Tendenz steigend!
In 300 bis 450! Fällen werden Polizisten/innen wegen Gewaltdelikten angezeigt, Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein,
man hält sich dazu leider offensichtlich sehr sehr bedeckt.
- Hinzu kommen Regelung des Verkehrs, Großaufgebote zur Wahrung der Sicherheit bei Demonstrationen
oder sogenannten „Risiko-Spielen“ beim Fußball usw.
- Und als wäre das noch nicht genug, werden Sucheinsätze durchgeführt bei größeren entlaufenen Tieren,
wie Kühe, Pferde, große oder als gefährlich eingestufte Hunde…….
-All die unzähligen Einsätze, die ohne Strafen oder weitere Ermittlungen geklärt werden können nicht vergessen!
Jeder kann eine Strafanzeige bei der Polizei machen, kostenlos, aber natürlich muss das ja irgendwie bezahlt werden,
und das wird es, und zwar von jedem einzelnen Steuerzahler, also von uns allen, der Allgemeinheit.
Man kann es jetzt so machen, dass man, wie Rain Regina Rick rät, erst gar nicht mehr bei der Polizei anruft.
Alternativen hat sie keine einzige genannt (gibt es auch nicht, aber dazu gleich).
Ich vermute mal, sie will damit sagen, man solle zuerst einen Anwalt anrufen.
Geht das kostenlos? Selten. Normal geht es los bei Telefongebühren von 2.99€ / Minute bis hin zur
gesetzlich geregelten Obergrenze von 190€ + Steuer, also etwa 226€ für eine Erstberatung.
Was passiert danach?
Nichts, ich wurde nur beraten, muss also trotzdem nachher selbst die Polizei anrufen, ihr eine Mail schicken
oder hinfahren und dort persönlich eine Anzeige machen.
Es sei denn, ich beauftrage den Anwalt oder die Anwältin, dies für mich zu erledigen.
Dieser oder diese macht das gerne, das kostet dann halt zusätzlich zur Erstberatung Geld, und zwar richtig Geld!
200-500€ extra auf die Erstberatungsgebühr obendrauf, bei einfachen Fällen,
bei schwierigeren Fällen kann’s schon in die Tausende Euro gehen.
(ein Stundensatz von etwa 200€ aufwärts macht das Ganze so teuer; Büromiete, Sekretärin usw. kostet eben)
Mein Meinung: Lest euch die oben verlinkte Seite mal durch und macht es euch gar zur Gewohnheit, darin regelmäßig zu lesen!
Jede Menge Tipps zum Schutz und zur Vorbeugung für jung und alt, oder Fahndung nach Vermissten und auch Gegenständen+
(vielleicht kann man da sogar persönlich weiterhelfen!)
Viele Infos zur Kriminalität und auch jede Menge Wissenswertes über Verkehr und Verkehrsrecht,
alles regelmäßig aktualisiert.
Da steckt viel drin, was man so als „Hobby-Ermittler“ verwenden kann, finde ich.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Zweifelssaat und schriftliches Urteil
Seiner Rolle als Brandstifter gerecht wird das Oberbayerische Volksblatt (OVB), das wider besseres Wissen Zweifel an der Unschuld Sebastians sät, Stammtischgerüchte nährt und Unfrieden nach Aschau trägt. Crime sells better than accident. Cops‘ Crime aber scheint tabu zu sein im OVB-Takatukaland.
► schriftliches Urteil liegt vor (53 Seiten)*
► Details noch nicht bekannt
* Veröffentlichung ggf. hier (25.11.2025, Az. 1 KLs 402 Js 40276/22 jug):
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 40276%2F22
https://www.gesetze-bayern.de/
► nagende Ungewissheit für Hannas Familie
► Kostenlast für Sebastian
► Beschädigung von Polizei und Justiz
► Verteidigung beabsichtige Amtshaftungsklage(n)
► StA „geht weiter von Mord aus“
► kein Frieden in Aschau
► OVB: Datum des Spaziergangs „nicht erhärtet“
Anmerkungen: Das OVB unterschlägt, dass der Spaziergang Sebastians mit Verena R. unzweifelhaft am 04.10.2022 stattgefunden haben musste. Dies ergibt sich nicht allein aus der Auswertung von Chat-Nachrichten, wie das OVB glauben machen will, sondern auch aus der Auswertung objektiver Geo-Daten und Webcam-Aufzeichnungen! Solange das OVB verantwortungslos zündelt, verwundert es nicht, dass kein Frieden in Aschau einkehrt.
Unerwähnt bleibt, inwiefern StA und Polizei nunmehr die „Ermittlungen aufarbeiten“ wollen. Dies zu tun, hatten sie jedenfalls angekündigt, sobald das schriftliche Urteil vorliege. Jetzt liegt das Schriftstück auf dem Tisch. Das unbeirrbare Festhalten der StA an einem „Mord“ vermittelt jedoch eher den Eindruck eines Weiter-so als den einer Aufarbeitung von Fehlern – und das OVB hilft nach Kräften mit, anstatt seine Leser nach den Regeln des Journalismus zu informieren.
Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
LTO-Podcast: Jahresrückblick 2025
Per Leserabstimmung suchte die Legal Tribune online (LTO) u. a. das „bedeutendste Urteil des Jahres“ (siehe hier). Nominiert war auch der Eiskeller-Freispruch. Die Platzierungen (ab Min. 31:10):
1. 29 %: BGH, Rangsdorfer Hausdrama
2. 22 %: BVerfG, GG-Änderung durch alten Bundestag
3. 19 %: BVerwG, Compact-Verbot
4. 17 %: LG Traunstein, Eiskeller-Freispruch*
5. 9 %: BVerfG, Ramstein-Urteil
6. 4 %: BVerfG, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
https://youtu.be/Tk0R7U5Ly4s&t=31m10s (mit Sprungmarke)
https://letscast.fm/sites/die-rechtslag ... rueckblick
* LTO-Podcast #47 zum Eiskeller-Freispruch siehe hier, vorletztes Kapitel
Seiner Rolle als Brandstifter gerecht wird das Oberbayerische Volksblatt (OVB), das wider besseres Wissen Zweifel an der Unschuld Sebastians sät, Stammtischgerüchte nährt und Unfrieden nach Aschau trägt. Crime sells better than accident. Cops‘ Crime aber scheint tabu zu sein im OVB-Takatukaland.
► schriftliches Urteil liegt vor (53 Seiten)*
► Details noch nicht bekannt
* Veröffentlichung ggf. hier (25.11.2025, Az. 1 KLs 402 Js 40276/22 jug):
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 40276%2F22
https://www.gesetze-bayern.de/
► nagende Ungewissheit für Hannas Familie
► Kostenlast für Sebastian
► Beschädigung von Polizei und Justiz
► Verteidigung beabsichtige Amtshaftungsklage(n)
► StA „geht weiter von Mord aus“
► kein Frieden in Aschau
► OVB: Datum des Spaziergangs „nicht erhärtet“
Anmerkungen: Das OVB unterschlägt, dass der Spaziergang Sebastians mit Verena R. unzweifelhaft am 04.10.2022 stattgefunden haben musste. Dies ergibt sich nicht allein aus der Auswertung von Chat-Nachrichten, wie das OVB glauben machen will, sondern auch aus der Auswertung objektiver Geo-Daten und Webcam-Aufzeichnungen! Solange das OVB verantwortungslos zündelt, verwundert es nicht, dass kein Frieden in Aschau einkehrt.
Unerwähnt bleibt, inwiefern StA und Polizei nunmehr die „Ermittlungen aufarbeiten“ wollen. Dies zu tun, hatten sie jedenfalls angekündigt, sobald das schriftliche Urteil vorliege. Jetzt liegt das Schriftstück auf dem Tisch. Das unbeirrbare Festhalten der StA an einem „Mord“ vermittelt jedoch eher den Eindruck eines Weiter-so als den einer Aufarbeitung von Fehlern – und das OVB hilft nach Kräften mit, anstatt seine Leser nach den Regeln des Journalismus zu informieren.
Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
LTO-Podcast: Jahresrückblick 2025
Per Leserabstimmung suchte die Legal Tribune online (LTO) u. a. das „bedeutendste Urteil des Jahres“ (siehe hier). Nominiert war auch der Eiskeller-Freispruch. Die Platzierungen (ab Min. 31:10):
1. 29 %: BGH, Rangsdorfer Hausdrama
2. 22 %: BVerfG, GG-Änderung durch alten Bundestag
3. 19 %: BVerwG, Compact-Verbot
4. 17 %: LG Traunstein, Eiskeller-Freispruch*
5. 9 %: BVerfG, Ramstein-Urteil
6. 4 %: BVerfG, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
https://youtu.be/Tk0R7U5Ly4s&t=31m10s (mit Sprungmarke)
https://letscast.fm/sites/die-rechtslag ... rueckblick
* LTO-Podcast #47 zum Eiskeller-Freispruch siehe hier, vorletztes Kapitel
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bild.de: Gutachten der Verteidigung
Der Bild-Zeitung liegen inzwischen die von der Verteidigung eingeholten Gutachten vor.
► Geo-Daten des Handys zeigen Hannas Wegstrecke
• kurzer Stopp an Brunnen bei Burghotel
• dann Brunnen auf Seilbahnparkplatz angesteuert
• Spur verliert sich dort
→ Wollte Hanna sich sauber machen?
→ Ging sie dann zum Bärbach und fiel hinein?
► Temperaturabfall des Handy-Akkus
• fällt zeitlich mit Notfallanruf zusammen
• Anruf durch Wasserkontakt laut Gutachten plausibel
• vor Gericht von LKA-Digitalforensiker bestätigt (siehe hier)
• Test: unter Wasserstrahl Notfallkontakt von allein gewählt
► Strömungs-Gutachten
• Leiche gegen Schütz der Oberprienmühle* geschleudert
→ Kopfverletzungen durch Sechskantmuttern
• Leiche über Stufen des Wehrs, Höhe insgesamt 2½ m
→ Schulterdachbrüche
* Bilder der Oberprienmühle siehe hier (Stufen des Wehrs im Spoiler)
► Leichenfunde in Fließgewässern
• Oberbekleidung häufig abgestreift
→ Jacke und Hose fehlten
• eng anliegende Kleidungsstücke meist am Körper
→ Top, Stringtanga und Schuhe am Körper
Bild.de berichtet:
Der Bild-Zeitung liegen inzwischen die von der Verteidigung eingeholten Gutachten vor.
► Geo-Daten des Handys zeigen Hannas Wegstrecke
• kurzer Stopp an Brunnen bei Burghotel
• dann Brunnen auf Seilbahnparkplatz angesteuert
• Spur verliert sich dort
→ Wollte Hanna sich sauber machen?
→ Ging sie dann zum Bärbach und fiel hinein?
► Temperaturabfall des Handy-Akkus
• fällt zeitlich mit Notfallanruf zusammen
• Anruf durch Wasserkontakt laut Gutachten plausibel
• vor Gericht von LKA-Digitalforensiker bestätigt (siehe hier)
• Test: unter Wasserstrahl Notfallkontakt von allein gewählt
► Strömungs-Gutachten
• Leiche gegen Schütz der Oberprienmühle* geschleudert
→ Kopfverletzungen durch Sechskantmuttern
• Leiche über Stufen des Wehrs, Höhe insgesamt 2½ m
→ Schulterdachbrüche
* Bilder der Oberprienmühle siehe hier (Stufen des Wehrs im Spoiler)
► Leichenfunde in Fließgewässern
• Oberbekleidung häufig abgestreift
→ Jacke und Hose fehlten
• eng anliegende Kleidungsstücke meist am Körper
→ Top, Stringtanga und Schuhe am Körper
Bild.de berichtet:
-
Gast
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Um genauer die Versionen Unfall oder Verbrechen durch zu spielen, müsste man alle genauen Daten nach 2:28 haben.
Viel Zeit blieb ja nicht, bis das Handy im Wasser war und sie auch, weil das Handy in der Jackentasche oder dem Handtäschen war, da es nicht alleine in der Prien vorangekommen wäre, wie ich denke.
Hatten die Brunnen zu der Zeit alle Wasser oder hat sie es dann doch am hochwasserführenden Bärbach versucht?
Was wollte sie vllt waschen obwohl sie ja schon halb zuhause war?
Hatte sie gedacht dass der Nachbar sie noch einholt und es wäre ihr was peinlich?
Hat sie sich verheddert als sie wieder zurück durch die Hecke wollte und sich dann losgerissen und stüzte mit Schwung in den Bach?
Verstecken und Flucht vor einem Täter machen bei der Wegstrecke und keine gehörten Hilferufe nicht viel Sinn.
Viel Zeit blieb ja nicht, bis das Handy im Wasser war und sie auch, weil das Handy in der Jackentasche oder dem Handtäschen war, da es nicht alleine in der Prien vorangekommen wäre, wie ich denke.
Hatten die Brunnen zu der Zeit alle Wasser oder hat sie es dann doch am hochwasserführenden Bärbach versucht?
Was wollte sie vllt waschen obwohl sie ja schon halb zuhause war?
Hatte sie gedacht dass der Nachbar sie noch einholt und es wäre ihr was peinlich?
Hat sie sich verheddert als sie wieder zurück durch die Hecke wollte und sich dann losgerissen und stüzte mit Schwung in den Bach?
Verstecken und Flucht vor einem Täter machen bei der Wegstrecke und keine gehörten Hilferufe nicht viel Sinn.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Dazu wurde vor geraumer Zeit bereits herumspekuliert:Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 Was wollte sie vllt waschen obwohl sie ja schon halb zuhause war?
Fränkin hat geschrieben: ↑Sonntag, 09. März 2025, 20:48:30 Der Mageninhalt
Aus dem Urteil:
"936
Es sei zudem ein deutlicher aromatischer Geruch der Leibeshöhlen aufgefallen, so dass eine Alkoholbestimmung veranlasst worden sei. Im Magen habe 110 ml eines wässrigen Sekrets mit einzelnen erkennbaren festen Nahrungsbestandteilen festgestellt werden können, in der Blase 1 ml Urin …"
Leider finde ich keine Angabe zu Schaum im Magen, aber 110ml wässriges Sekret plus feste Nahrungsbestandteile sprechen bei einem Blutalkohol von über 2 Promille eher dafür, dass der Rest des Mageninhalts in der Prien war.
Hierzu nur eine Beispielrechnung: Für über 2 Promille hätte Hanna ca. 6 Alkoholmixgetränke zu sich nehmen müssen. Das wären rund 2 Liter Flüssigkeit mit insgesamt ca. 95 Gramm reinem Alkohol. Es hätte also mehr Flüssigkeit im Magen sein müssen, wenn sich Hanna nicht eventuell vor dem Sturz in den Fluss erbrochen hätte, doch im Rahmen des Abhustens von Wasser aus den Luftwegen während des Ertrinkungsvorganges erbrochen hätte oder Mageninhalt passiv über die Speiseröhre zurückgelaufen wäre.
Zusammengefasst lässt sich aus Mageninhaltmenge und Promillegehalt rückschließen, dass irgendwo ein beträchtlicher Teil des eigentlich im Magen zu erwartenden Volumens verblieben ist.Fränkin hat geschrieben: ↑Sonntag, 09. März 2025, 20:48:30 Das Problem im Urteil ist, dass das rechtsmedizinische Gutachten nicht in Gänze wiedergegeben wurde. Bei Ertrinkungsopfern würde ein gewissenhafter Rechtsmediziner den Mageninhalt in ein spitzes Gefäß gießen und sich ansehen, ob sich die Phasen auftrennen.
Hätte Hanna also noch aktiv geschluckt, so hätte man in der Untersuchung des Mageninhalts in der unteren Schicht feste Bestandteile, in der mittleren Schicht flüssige Bestandteile und in der oberen Schicht Schaum gefunden (= „Wydler-Zeichen“ als Kennzeichen für eine vitale Reaktion im Wasser).
Schlucken und Husten sind zwei unserer Schutzreflexe. Beim Bewusstlosen sind diese Schutzreflexe ausgeschalten. Es kann also beim Zurückfließen von Mageninhalt über die Speiseröhre in den Kehlkopf (= Regurgitieren) zu einem Aspirieren (Anatmen) von Mageninhalt kommen. Das ist der Grund, warum man eine bewusstlose Person in die stabile Seitenlage bringen sollte, weil damit der Mundwinkel der tiefste Punkt ist, so zurückfließender Mageninhalt ablaufen kann und nicht in die Lunge gelangt.
Nun kennen wir aber das rechtsmedizinische Gutachten nicht und können nur hoffen, dass der Mageninhalt lege artis untersucht und das Ergebnis auch aufgeschrieben wurde.
Angenommen Hanna hätte sich über ihre Kunstlederhose erbrochen - hätte sie es, auch wenn sie "kurz vor daheim" war, nicht irgendwo abwaschen wollen?
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bislang bekannte Daten hatte ich hier zusammengetragen:Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 Um genauer die Versionen Unfall oder Verbrechen durch zu spielen, müsste man alle genauen Daten nach 2:28 haben. …
viewtopic.php?p=305625#p305625
Damit könnte die Reihenfolge der Fundorte korrelieren. Soweit ich die jeweiligen Örtlichkeiten verstehe, fand sich in flussabwärtiger Richtung zuerst das Handy, danach die Handtasche und schließlich die Jacke.Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 … Viel Zeit blieb ja nicht, bis das Handy im Wasser war und sie auch, weil das Handy in der Jackentasche oder dem Handtäschen war, da es nicht alleine in der Prien vorangekommen wäre, wie ich denke. …
► Fundort Handy (letzter bekannter Verwahrungsort Handtasche): in der Prien, auf Höhe Zillibillerstr. 21, Aschau
► Fundort Handtasche: in der Prien, Höhe R.-Straße, noch vor der Brücke Grünwald (Aschau)
► Fundort Jacke: in der Prien, kurz hinter der Brücke Grünwald (Aschau)
Quelle: aufgehobenes Urteil, Rdnr. 122, 162, 550
Sonach dürfte in der Strömung der Prien zunächst das Handy aus der Hand- bzw. Jackentasche gerutscht sein, wonach Handtasche und Jacke noch ein Stück weiter getrieben wurden.
Am ehesten könnte dies ein Ortsansässiger beantworten. Weshalb aber sollten die Brunnen beim Burghotel und auf dem Seilbahnparkplatz stillgelegt worden sein? Nachtfrost Anfang Oktober? Ende der Tourismussaison?Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 … Hatten die Brunnen zu der Zeit alle Wasser …? …
Wie @Fränkin bereits überzeugend darlegte, liegen plötzlich einsetzendes Erbrechen und auch Urinieren nahe. Daraus können leicht missliebige Verunreinigungen erwachsen. Oder wollte Hanna, nachdem sie sich übergeben musste, einfach nur den Mund ausspülen?Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 … Was wollte sie vllt waschen obwohl sie ja schon halb zuhause war? …
Beim Brückerl mündet ein kleinerer Zufluss in den Bärbach. Bei Hochwasser soll dort laut RAin Rick nach Einschätzung eines Hydrologen ein sog. Totwasserbereich entstehen, der ein Abtreiben verhindert. Falls dies zutrifft, wäre es am plausibelsten, dass Hanna vom Seilbahnparkplatz aus in den Bärbach stürzte.Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 … Hat sie sich verheddert als sie wieder zurück durch die Hecke wollte und sich dann losgerissen und stürzte mit Schwung in den Bach? …
Stehen Verstecken und Hilferufe nicht im Widerspruch zueinander? Ergäbe ein Verstecken mitten auf einem großen, leeren Parkplatz überhaupt Sinn? Eine Flucht vor einem Täter hingegen ließe durchaus Hilferufe erwarten, die aber niemand gehört hatte. Gehört wurde ein einziger, nonverbaler Schrei – der viel eher auf ein Unfallgeschehen hinweist.Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 30. Dezember 2025, 02:39:39 … Verstecken und Flucht vor einem Täter machen bei der Wegstrecke und keine gehörten Hilferufe nicht viel Sinn.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Kleiner Scherz aus der Feder des Schriftstellers Jurek Becker („Liebling Kreuzberg“, 1988, inspiriert von RA Nicolas Becker) – passt zum Eiskeller-Fall wie die Faust aufs Auge:
https://youtu.be/WR3n5pxhiSI&t=19m55s (mit Sprungmarke)
Transskript:
https://youtu.be/WR3n5pxhiSI&t=19m55s (mit Sprungmarke)
Transskript:
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
„Anhand von Videos aus dem Club habe man rekonstruieren können, dass Hanna um 2.09 Uhr die Toilette aufsuchte, sich dort 10 Minuten aufhielt und anschließend zur Garderobe ging.“
Nachzulesen in folgendem Artikel, einem Prozessbericht von Ende September 2025:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 53986.html
Etwa 15 Minuten später endet Hannas Heimweg im Bärbach.
Wie sagte Richterin Aßbichler so treffend?
„Wer jetzt noch an einen Unfall glaubt, dem kann man alles erzählen.“
Einfach die letzten Seiten nachlesen, da wird man fündig, wenn man danach sucht,
was sie damit zum Ausdruck gebracht hat.
Der Urteilsspruch kommt von 5 urteilenden Personen, also nicht Richterin Aßbichler alleine ist für das erste Urteil verantwortlich, sondern mindestens 3 Personen kamen zu dem Urteil, dass ein Unfall vielleicht möglich sei,
aber man dies ausschließen könne, also ohne berechtigte Zweifel.
Nachzulesen in folgendem Artikel, einem Prozessbericht von Ende September 2025:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 53986.html
Etwa 15 Minuten später endet Hannas Heimweg im Bärbach.
Wie sagte Richterin Aßbichler so treffend?
„Wer jetzt noch an einen Unfall glaubt, dem kann man alles erzählen.“
Einfach die letzten Seiten nachlesen, da wird man fündig, wenn man danach sucht,
was sie damit zum Ausdruck gebracht hat.
Der Urteilsspruch kommt von 5 urteilenden Personen, also nicht Richterin Aßbichler alleine ist für das erste Urteil verantwortlich, sondern mindestens 3 Personen kamen zu dem Urteil, dass ein Unfall vielleicht möglich sei,
aber man dies ausschließen könne, also ohne berechtigte Zweifel.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
So, ich hoffe, es hatten alle, im Vergleich zum Vorjahr, einen guten Start ins neue Jahr!
Für Hannas Eltern und Verwandten, all ihre Freunde und Freundinnen, Studienkollegen/innen und sonstigen Bekannten
ist es mittlerweile der vierte Start ins neue Jahr ohne Hanna.
Über drei Jahre sind mittlerweile vergangen, ich, als Außenstehender, empfinde es als viel viel kürzer,
obwohl ich wirklich niemanden der oben aufgeführten Personen auch nur im Entferntesten kenne.
Was bitteschön müssen erst all diese Menschen empfinden?
„Das Leben geht weiter“, sagt man so schön. Das stimmt ja auch, aber eben nicht mehr für Hanna.
Sehr fragwürdig, bedauerlich, ärgerlich und auch sehr befremdlich finde ich, dass man hier im Forum seit einigen Wochen,
trotz all den anders lautenden Ermittlungsergebnissen und Gutachten mit ihren wirklich gut nachvollziehbaren
und auch plausiblen Begründungen im ersten Prozess, fast täglich in der Rubrik „ungeklärte Todesfälle“ lesen muss:
„TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022“
Ein „ungeklärt“ (nicht mal in Klammern) hält man bei Hanna’s Tod nicht mehr für notwendig?
Warum?
Im ersten Prozess sahen es mindestens 3 der 5 Richter/innen und Schöffen/innen als erwiesen an,
dass man einen Unfall ausschließen könne und auch müsse, denn die Beweislage spreche klar für ein Gewaltdelikt!
Im 2. Prozess wurde doch diese elementare Frage „Unfall oder Gewaltdelikt“ gar nicht verhandelt und somit auch nicht beurteilt!
Für Hannas Eltern und Verwandten, all ihre Freunde und Freundinnen, Studienkollegen/innen und sonstigen Bekannten
ist es mittlerweile der vierte Start ins neue Jahr ohne Hanna.
Über drei Jahre sind mittlerweile vergangen, ich, als Außenstehender, empfinde es als viel viel kürzer,
obwohl ich wirklich niemanden der oben aufgeführten Personen auch nur im Entferntesten kenne.
Was bitteschön müssen erst all diese Menschen empfinden?
„Das Leben geht weiter“, sagt man so schön. Das stimmt ja auch, aber eben nicht mehr für Hanna.
Sehr fragwürdig, bedauerlich, ärgerlich und auch sehr befremdlich finde ich, dass man hier im Forum seit einigen Wochen,
trotz all den anders lautenden Ermittlungsergebnissen und Gutachten mit ihren wirklich gut nachvollziehbaren
und auch plausiblen Begründungen im ersten Prozess, fast täglich in der Rubrik „ungeklärte Todesfälle“ lesen muss:
„TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022“
Ein „ungeklärt“ (nicht mal in Klammern) hält man bei Hanna’s Tod nicht mehr für notwendig?
Warum?
Im ersten Prozess sahen es mindestens 3 der 5 Richter/innen und Schöffen/innen als erwiesen an,
dass man einen Unfall ausschließen könne und auch müsse, denn die Beweislage spreche klar für ein Gewaltdelikt!
Im 2. Prozess wurde doch diese elementare Frage „Unfall oder Gewaltdelikt“ gar nicht verhandelt und somit auch nicht beurteilt!
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ganz allgemein zum Thema:
Viele Leser werden sich sicherlich fragen, warum ich hier überhaupt noch schreibe,
denn eine Diskussion findet ja eh kaum mehr statt und das Interesse an dem Fall dürfte mittlerweile stark abgenommen haben.
Das hab ich mich auch gefragt und darüber nachgedacht, deshalb in diese Richtung „ermittelt“.
Ich persönlich hab ja mit etwa 200 Lesern täglich gerechnet, wenn es hoch kommt!)
Umso erstaunlicher (für mich jedenfalls) mein „Ermittlungsergebnis“:
Seit Eröffnung des Falls „Hanna“ wurden über 2.222.000 Zugriffe registriert, das sind etwa 1800 Zugriffe täglich!
Allein die letzten Tage seit Weihnachten gab es im Schnitt über 3000 Zugriffe täglich!
Im Vergleich dazu:
Auf der Themenseite „aktuelle und ältere ungeklärte Todesfälle“ kann da nur der Fall „Arian Arnold“ vergleichbare Zahlen aufweisen.
Da sind es insgesamt etwa 765.000 Zugriffe, aber in einem Drittel des vergleibaren Zeitraums, also letztlich etwa gleich.
Auf der Themenseite „Aktuelle und ältere Mordfälle“ stünde der Fall „Hanna“
sogar ganz vorne und noch dazu mit deutlichem Vorsprung (doppelt so viele Aufrufe!)
Denn da lässt sich feststellen:
Der Mordfall „Sonja Englbrecht“ weist seit Mitte 2016 etwa 1.065.000 Zugriffe auf.
Als nächstes kommt der Mordfall „Jutta Hoffmann“ mit etwa 480.000 Zugriffen seit Ende 2020.
Gefolgt vom Mordfall „Peggy Knobloch“ mit etwa 225.000 Zugriffen seit Mitte 2016.
Das Interesse an dem Fall „Hanna“ ist also weiterhin groß, trotz klarem Urteilsspruch!
Oder gerade wegen diesem „klaren“ Urteilsspruch?
In meinen Augen (und zumindest in den Augen eines Großteils der Chiemgauer Bevölkerung ist der Fall „Hanna“ ganz klar ein ungeklärter Mordfall!
So sieht es bis heute auch die bayerische Justiz, oder gibt es mittlerweile eine Meldung von offizieller Seite,
dass die Ermittlungen wegen erwiesenem Unfallgeschehen nicht nur eingestellt werden können,
sondern deswegen auch eingestellt werden müssen?
Oder, andere Möglichkeit, dass man einen „cold case“ daraus gemacht hat, somit die weiteren Ermittlungen bis auf weiteres einstellt,
aber dennoch am Fall „dran bleibt“, eben wegen deutlicher Hinweise auf ein Gewaltdelikt?
In meinem nächsten Beitrag geht es übrigens um die Geodaten, denn auch da gibt es deutlichen Aufklärungsbedarf,
und zwar auf Seiten der Verteidigung!
Selbst @Lento, deutlicher Befürworter der Unfall-These, findet die Geschichte der Verteidigung noch „unrund“,
er hält sogar ein Unfall-Geschehen am Brückerl für plausibler, im Gegensatz zur Verteidigung. Da muss ich ihm völlig recht geben!
Wenn überhaupt ein Unfall-Geschehen (was ich ausschließe), dann am Brückerl!
@Lento
Warum beharrt die Verteidigung trotz der dadurch für ziemlich jedermann ersichtlichen Erklärungsengpässe
auf einen Unfallort am Kampenwand-Parkplatz?
Viele Leser werden sich sicherlich fragen, warum ich hier überhaupt noch schreibe,
denn eine Diskussion findet ja eh kaum mehr statt und das Interesse an dem Fall dürfte mittlerweile stark abgenommen haben.
Das hab ich mich auch gefragt und darüber nachgedacht, deshalb in diese Richtung „ermittelt“.
Ich persönlich hab ja mit etwa 200 Lesern täglich gerechnet, wenn es hoch kommt!)
Umso erstaunlicher (für mich jedenfalls) mein „Ermittlungsergebnis“:
Seit Eröffnung des Falls „Hanna“ wurden über 2.222.000 Zugriffe registriert, das sind etwa 1800 Zugriffe täglich!
Allein die letzten Tage seit Weihnachten gab es im Schnitt über 3000 Zugriffe täglich!
Im Vergleich dazu:
Auf der Themenseite „aktuelle und ältere ungeklärte Todesfälle“ kann da nur der Fall „Arian Arnold“ vergleichbare Zahlen aufweisen.
Da sind es insgesamt etwa 765.000 Zugriffe, aber in einem Drittel des vergleibaren Zeitraums, also letztlich etwa gleich.
Auf der Themenseite „Aktuelle und ältere Mordfälle“ stünde der Fall „Hanna“
sogar ganz vorne und noch dazu mit deutlichem Vorsprung (doppelt so viele Aufrufe!)
Denn da lässt sich feststellen:
Der Mordfall „Sonja Englbrecht“ weist seit Mitte 2016 etwa 1.065.000 Zugriffe auf.
Als nächstes kommt der Mordfall „Jutta Hoffmann“ mit etwa 480.000 Zugriffen seit Ende 2020.
Gefolgt vom Mordfall „Peggy Knobloch“ mit etwa 225.000 Zugriffen seit Mitte 2016.
Das Interesse an dem Fall „Hanna“ ist also weiterhin groß, trotz klarem Urteilsspruch!
Oder gerade wegen diesem „klaren“ Urteilsspruch?
In meinen Augen (und zumindest in den Augen eines Großteils der Chiemgauer Bevölkerung ist der Fall „Hanna“ ganz klar ein ungeklärter Mordfall!
So sieht es bis heute auch die bayerische Justiz, oder gibt es mittlerweile eine Meldung von offizieller Seite,
dass die Ermittlungen wegen erwiesenem Unfallgeschehen nicht nur eingestellt werden können,
sondern deswegen auch eingestellt werden müssen?
Oder, andere Möglichkeit, dass man einen „cold case“ daraus gemacht hat, somit die weiteren Ermittlungen bis auf weiteres einstellt,
aber dennoch am Fall „dran bleibt“, eben wegen deutlicher Hinweise auf ein Gewaltdelikt?
In meinem nächsten Beitrag geht es übrigens um die Geodaten, denn auch da gibt es deutlichen Aufklärungsbedarf,
und zwar auf Seiten der Verteidigung!
Selbst @Lento, deutlicher Befürworter der Unfall-These, findet die Geschichte der Verteidigung noch „unrund“,
er hält sogar ein Unfall-Geschehen am Brückerl für plausibler, im Gegensatz zur Verteidigung. Da muss ich ihm völlig recht geben!
Wenn überhaupt ein Unfall-Geschehen (was ich ausschließe), dann am Brückerl!
@Lento
Warum beharrt die Verteidigung trotz der dadurch für ziemlich jedermann ersichtlichen Erklärungsengpässe
auf einen Unfallort am Kampenwand-Parkplatz?
Lento hat geschrieben: ↑Montag, 22. Dezember 2025, 15:49:44
Meine Theorie, die ich teilweise von einem User des allesMist Threads habe (@rabunsel) und ergänzt habe (nein es ist dort nicht alles Mist aber vieles), ist folgende:
Das Opfer ist schon am Brückerl in das Wasser gefallen.
Aber warum ist der starke Temperaturabfall erst später? Die Antwort ist erschreckend einfach. Wie es viele Fauen gewöhnt sind, hatte das Opfer das Handy in seiner Umhängetasche. Diese ist erstmal auf dem Wasser getrieben, Wasser ist eingedrungen, das irgendwann den Emergency-Call ausgelöst hat. Irgendwann war dann so viel Wasser eingedrungen, dass die Tasche unterging, was dann den starken Temperaturabfall erklärt.
Dadurch dass die Umhängetasche sich nach dem Sturz unterhalb der Straßeneben befand, wurden einige GPS-Satelliten stärker abgeschattet. Das erklärt den ersten Abfall der Ortungsgenauigkeit. Als dann die Tasche komplett unterging, gab es kaum mehr vernünftige GPS-Ortungsdaten.
Natürlich muss das alles noch genauer abgeklärt werden. Und genau dazu benötigt man einen Gutachter der Geodäsie.
Er müsste ermitteln, ob die Abschattung des Handies durch das niedrige Niveau im Bach diesen ungewöhnlichen Streckenverlauf erklären könnte. Wenn ja, dürfte das die naheliegenste Theorie sein.
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Jetzt sind keine 24 Stunden vergangen, und doch gab es in diesem Zeitraum bereits über 3500 Zugriffe allein auf diesen Fall.
Es gibt also noch viele Leser, die nach Antworten suchen auf die verschiedensten Fragen, eine der Hauptfragen dürfte sicherlich sein:
Das war doch klar ein Mord, wie bitte will man denn hier auch nur halbwegs plausibel einen Unfall sehen?
Ihr, das HET, also das Hobby-Ermittler-Team, bezeichnet diesen Fall seit einigen Wochen schlicht als „Todesfall Hanna W.“
Also weder Unfall noch möglicher Mordfall?
Das Gericht im 2. Prozess hat sich diese elementare Frage lieber erst gar nicht gestellt.
Die Verteidigung sieht einen Unfall als erwiesen, also Ertrinken nach Sturz in den Bärbach. Also ein Unfall mit Todesfolge.
Die Anklage sieht weiterhin ein Gewaltdelikt als am wahrscheinlichsten,
hält sich aber seit dem Urteilsspruch sehr bedeckt, was die weiteren Schritte und Ermittlungen betrifft.
Ermittelt man weiterhin oder nicht?
Wenn nicht, warum nicht mehr?
Wenn schon, wie geht es weiter? usw.
Im 1. Prozess ging man der Frage, ob Unfall oder Gewaltdelikt, sehr genau nach, mehrere Gutachten dazu wurden in den Prozess eingebracht.
Vom Gericht, bestehend aus 3 Berufsrichtern/innen und 2 Schöffen/innen (kann man diese als zusätzliche Vertretung der Bevölkerung bezeichnen?)
schlossen mindestens 3 einen Unfall aus und kamen zu dem Schluss, dass die vorgebrachten Indizien klar gegen den Angeklagten sprechen,
also schuldig zumindest der schweren Körperverletzung mit unmittelbarem Mord zur Verdeckung einer Gewalttat.
Die Anklage sah eindeutig einen Mord nach missglückter (ja sogar vom Angeklagten geplanter) Vergewaltigung.
Die Verteidigung sah damals einen Unfall als erwiesen an, die Begründungen dafür waren aber zumindest sehr „fragwürdig“!
So sei Hanna nach dem Austreten am Bärbach in diesen gestürzt, habe im Wasser selbst den Notruf gewählt,
ihr Handy in die Jackentasche oder gar in ihre Umhänge-Handtasche gesteckt und sich dann selbst ihrer Umhänge-Handtasche entledigt,
dann Jacke und Hose selbst ausgezogen, um so leichter ans rettende Bachufer zu gelangen.
(Kaum zu glauben, aber so wurde das damals „erklärt“)
Letztlich waren aber der Wahlverteidigerin Regina Rick diese nicht nur in meinen Augen „absurden“ Erklärungen egal,
denn sie hatte etwas ganz anderes felsenfest im Blick, nämlich das Thema „Besorgnis der Befangenheit“
(und in diesem äußerst wichtigen Punkt gab ihr der BGH auch verständlicherweise recht!)
Wichtig hierbei aber: Der BGH hat keine Befangenheit des Gerichts festgestellt, das brauchte er auch nicht,
denn allein ein Anschein von Befangenheit reicht aus, um einen Prozess für nichtig zu erklären,
es musste daher zwingend vor einem anderen Gericht neu verhandelt werden,
egal ob wirklich eine Befangenheit festgestellt werden könnte oder nicht!
@HET (Hobby-Ermittler-Team)
Warum wird in diesem Forum der Fall „Hanna“ seit geraumer Zeit als „Todesfall“ gelistet?
Seid ihr der Meinung, das interessiert eure Leser nicht oder hat sie nicht zu interessieren?
Mich jedenfalls interessiert es, als User umso mehr als wie ein stiller Leser.
Letztlich betrifft mich diese Frage direkt, mich und alle User, die über diesen Fall zukünftig Beiträge verfassen wollen.
Denn, wenn ihr es so seht, wie die Verteidigung, dann darf kein User mehr irgendwelche Verdächtigungen
in Richtung des Freigesprochenen andeuten oder gar äußern, oder?
Darum die nächste Frage: Gilt in euren Augen Sebastian als erwiesen unschuldig oder darf er weiterhin verdächtigt werden?
Selbstverständlich nur mit klaren Belegen, z.B. seine eigenen Aussagen als Zeuge.
(Dabei meine ich keinesfalls den „Stein als Tatwerkzeug“ oder andere nicht als belastend zu wertende, also in dem Bezug „unsinnige“ Aussagen)
Wenn ihr ihn als erwiesen unschuldig betrachtet, was euer gutes Recht ist,
dann müssen das eure Mitglieder, also wir Schreiber wissen!
Denn dann kann ich zum Beispiel die Frage, die ich an @Lento in meinem vorherigen Beitrag gerichtet habe gar nicht stellen.
Denn eine naheliegende Antwort auf diese Frage wäre zugleich eine (nicht geringe) Verdächtigung Sebastian T.‘s!
Wäre deshalb eine öffentliche Klarstellung nicht angebracht?
Danke schon mal im Voraus und einen schönen Rest-Sonntag euch und allen Leser/innen!
(Gendern ist wirklich nicht meine Stärke, wird es auch nicht mehr werden, nicht böse sein deswegen)
Es gibt also noch viele Leser, die nach Antworten suchen auf die verschiedensten Fragen, eine der Hauptfragen dürfte sicherlich sein:
Das war doch klar ein Mord, wie bitte will man denn hier auch nur halbwegs plausibel einen Unfall sehen?
Ihr, das HET, also das Hobby-Ermittler-Team, bezeichnet diesen Fall seit einigen Wochen schlicht als „Todesfall Hanna W.“
Also weder Unfall noch möglicher Mordfall?
Das Gericht im 2. Prozess hat sich diese elementare Frage lieber erst gar nicht gestellt.
Die Verteidigung sieht einen Unfall als erwiesen, also Ertrinken nach Sturz in den Bärbach. Also ein Unfall mit Todesfolge.
Die Anklage sieht weiterhin ein Gewaltdelikt als am wahrscheinlichsten,
hält sich aber seit dem Urteilsspruch sehr bedeckt, was die weiteren Schritte und Ermittlungen betrifft.
Ermittelt man weiterhin oder nicht?
Wenn nicht, warum nicht mehr?
Wenn schon, wie geht es weiter? usw.
Im 1. Prozess ging man der Frage, ob Unfall oder Gewaltdelikt, sehr genau nach, mehrere Gutachten dazu wurden in den Prozess eingebracht.
Vom Gericht, bestehend aus 3 Berufsrichtern/innen und 2 Schöffen/innen (kann man diese als zusätzliche Vertretung der Bevölkerung bezeichnen?)
schlossen mindestens 3 einen Unfall aus und kamen zu dem Schluss, dass die vorgebrachten Indizien klar gegen den Angeklagten sprechen,
also schuldig zumindest der schweren Körperverletzung mit unmittelbarem Mord zur Verdeckung einer Gewalttat.
Die Anklage sah eindeutig einen Mord nach missglückter (ja sogar vom Angeklagten geplanter) Vergewaltigung.
Die Verteidigung sah damals einen Unfall als erwiesen an, die Begründungen dafür waren aber zumindest sehr „fragwürdig“!
So sei Hanna nach dem Austreten am Bärbach in diesen gestürzt, habe im Wasser selbst den Notruf gewählt,
ihr Handy in die Jackentasche oder gar in ihre Umhänge-Handtasche gesteckt und sich dann selbst ihrer Umhänge-Handtasche entledigt,
dann Jacke und Hose selbst ausgezogen, um so leichter ans rettende Bachufer zu gelangen.
(Kaum zu glauben, aber so wurde das damals „erklärt“)
Letztlich waren aber der Wahlverteidigerin Regina Rick diese nicht nur in meinen Augen „absurden“ Erklärungen egal,
denn sie hatte etwas ganz anderes felsenfest im Blick, nämlich das Thema „Besorgnis der Befangenheit“
(und in diesem äußerst wichtigen Punkt gab ihr der BGH auch verständlicherweise recht!)
Wichtig hierbei aber: Der BGH hat keine Befangenheit des Gerichts festgestellt, das brauchte er auch nicht,
denn allein ein Anschein von Befangenheit reicht aus, um einen Prozess für nichtig zu erklären,
es musste daher zwingend vor einem anderen Gericht neu verhandelt werden,
egal ob wirklich eine Befangenheit festgestellt werden könnte oder nicht!
@HET (Hobby-Ermittler-Team)
Warum wird in diesem Forum der Fall „Hanna“ seit geraumer Zeit als „Todesfall“ gelistet?
Seid ihr der Meinung, das interessiert eure Leser nicht oder hat sie nicht zu interessieren?
Mich jedenfalls interessiert es, als User umso mehr als wie ein stiller Leser.
Letztlich betrifft mich diese Frage direkt, mich und alle User, die über diesen Fall zukünftig Beiträge verfassen wollen.
Denn, wenn ihr es so seht, wie die Verteidigung, dann darf kein User mehr irgendwelche Verdächtigungen
in Richtung des Freigesprochenen andeuten oder gar äußern, oder?
Darum die nächste Frage: Gilt in euren Augen Sebastian als erwiesen unschuldig oder darf er weiterhin verdächtigt werden?
Selbstverständlich nur mit klaren Belegen, z.B. seine eigenen Aussagen als Zeuge.
(Dabei meine ich keinesfalls den „Stein als Tatwerkzeug“ oder andere nicht als belastend zu wertende, also in dem Bezug „unsinnige“ Aussagen)
Wenn ihr ihn als erwiesen unschuldig betrachtet, was euer gutes Recht ist,
dann müssen das eure Mitglieder, also wir Schreiber wissen!
Denn dann kann ich zum Beispiel die Frage, die ich an @Lento in meinem vorherigen Beitrag gerichtet habe gar nicht stellen.
Denn eine naheliegende Antwort auf diese Frage wäre zugleich eine (nicht geringe) Verdächtigung Sebastian T.‘s!
Wäre deshalb eine öffentliche Klarstellung nicht angebracht?
Danke schon mal im Voraus und einen schönen Rest-Sonntag euch und allen Leser/innen!
(Gendern ist wirklich nicht meine Stärke, wird es auch nicht mehr werden, nicht böse sein deswegen)
Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wenn man auf der Startseite fast bis ganz nach unten scrollt, dann erblickt man diese Zeilen:
Tatsächlich kann man auf den Eintrag WER IST ONLINE klicken.
Je nach Vorauswahl sieht man die Gäste und die registrierten User oder eben nur die registrierten Mitglieder.
Es gibt jede Menge Bots, die hier alle Foren immer und immer wieder durchgraben und dabei jedes Mal einen Zugriff generieren.
Nö. Es gibt einfach nur jede Menge Bots, die diesen Thread crawlen.
Jetzt wird's interessant!
Wo war das bitte ein Mord?
Und von wem?
Zu welcher Zeit?
Welche Spuren weisen darauf hin?
Der Thread steht unter "UNGEKLÄRTE TODESFÄLLE" und dort unter der Rubrik "AKTUELLE UND ÄLTERE UNGEKLÄRTE TODESFÄLLE - Öffentliches Forum".
Der Name des Threads ist "TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022".
Nochmal: der Thread heißt "Todesfall ..." in der Rubrik "... ungeklärte Todesfälle ..." in der Oberrubrik "ungeklärte Todesfälle".
Woraus lässt sich da ableiten, dass irgendjemand im HET diesen Todesfall als geklärt ansieht?
Die Kammer hatte im 2. Prozess den Auftrag zu klären, ob S.T. zweifelsfrei Hanna W. ermordet hat.
Und genau das ist herausgekommen: S.T. hat Hanna W. nicht ermordet.
Er wurde freigesprochen.
Weil der Verteidigung mit Sicherheit mehr Informationen zur Verfügung stehen als einem Foristen, der weder einen Prozesstag live miterlebt hat, noch sich bisher in die Thematik umfassend eingelesen hat und daher weiter "Ippen-Propaganda" von sich gibt.
Tut sie das?
Stand das bei Ippen-Media oder hat es die Anklage persönlich mitgeteilt?
Es gibt Gutachten. Viele Gutachten!
Sollte die Anklage tatsächlich zu dem Schluss gekommen sein, dass die älteren Gutachten nicht in Gänze schlüssig und dafür neuere Gutachten wesentlich logischer sind, dann wird hier keiner mehr ermitteln. Dann war es ein bedauernswerter Unfall und fertig.
Wenn tatsächlich nicht weiter ermittelt wird, dann scheint tatsächlich ein Unfallgeschehen die logischste und schlüssigste Erklärung dieses Todesfalles zu sein.
Das hätte ich jetzt aber schon gerne erklärt.
Wie soll jemand denn innerhalb von eigentlich gar keiner Zeit (weil jemand nämlich gar nicht zur fraglichen Zeit am Tatort war! Außer man glaubt die dazu erfundenen Joggingrunde, die es nicht gab!) jemanden versuchen zu vergewaltigen, dann irgendwie bewusstlos schlagen ohne dass es auch nur eine einzige klitzefuzzelkleinste Spur irgendwo gibt, dann die wesentlich schwerere Person irgendwie ins Wasser schleifen und absolut alle Spuren vernichten, so dass bis heute kein tatsächlicher "Tat"-Ort benannt werden kann?
Sebastian wurde frei gesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Sebastian weiterhin als "Mörder" hinzustellen ist nach § 186 strafbar.
Nochmal: Sebastian wurde frei gesprochen! Ihn weiterhin eines Mordes zu bezichtigen erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und damit wäre ich echt vorsichtig!
Schreib' doch einfach das HET-Team direkt an und bitte um Antworten.
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Açieeed! style by