TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
ihold
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

@Lento

Ich behaupte, die Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Du sagst, das sei zu einfach gedacht und argumentierst mit der angeblichen Befangenheit der Gutachter der Anklage?
Ich hab mal geschaut, was das Internet zu meiner Meinung sagt, darum hab ich Google gefragt:
„Sind Gutachten der Verteidigung neutral?“

Antwort der Google KI:

Gutachten der Verteidigung sind in der Regel nicht neutral, sondern oft einseitig zugunsten der Glaubhaftigkeit des Beschuldigten ausgerichtet.
Sie dienen dazu, die Position des Angeklagten zu stützen, Schwachstellen in der Beweisführung der Gegenseite aufzudecken
und aktiv Hinterfragung zu ermöglichen. 

• Zweck: Sie zielen darauf ab, eine entlastende Perspektive einzubringen, insbesondere in "Aussage gegen Aussage"- Situationen.
• Abgrenzung: Im Gegensatz zu gerichtlichen Sachverständigen, die zur Neutralität verpflichtet sein sollten,
sind Verteidigungsgutachter parteilich beauftragt.
• Qualität: Auch wenn die Intention einseitig ist, unterliegen Gutachter berufsethischen Pflichten zur Sorgfalt.
• Umgang: Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen diese Gutachten kritisch prüfen und ggf. durch eigene Gutachter hinterfragen
Jedes Gutachten der Anklage kann, sobald es vor Gericht eingebracht wird, angezweifelt werden von der Verteidigung
und das wird es auch, wenn und sobald irgendwie möglich.
Nur weil die Verteidigung eine Befangenheit sieht, muss dem noch lange nicht so sein.
Das entscheidet nicht die Verteidigung sondern das betreffende Gericht.

Aber noch einmal meine Frage an dich: Sind Gutachten der Verteidigung neutral?
Wie siehst du das, @Lento?

Zu den Gutachten der Anklage im Fall „Hanna“:
Der Hydro - Mechaniker sagt, Fließgeschwindigkeit der Prien sei in jener Nacht etwa 10km/h gewesen.
Man könne viele Verletzungen erwarten, ein Großteil der festgestellten seien Treibverletzungen.
Die Kopfverletzungen und die Brüche beider Schulterdächer sieht er nicht als Treibverletzungen.
Dass es doch Treibverletzungen sein können, schließt er nicht aus.
Auch hält er den Bruch der Halswirbelsäule an einem bestimmten Wehr für durchaus möglich.
Genaueres könne er nicht sagen, er sei kein Mediziner.
Die Medizinerin erklärt, Hanna sei spätestens 5 Minuten, nachdem sie in den Bärbach gelangte, ertrunken,
Herzstillstand maximal 10 bis 20 Minuten später.

Verletzungsbeschreibungen:
- 7 in der Form ähnliche Kopfverletzungen, stumpfe Gewalteinwirkung wird vermutet, 5 davon Riss-Quetschwunden (Platzwunden),
die restlichen 2 sind Hämatome (nicht offene Wunden, Blutergüsse)

- Die beiden Schulterdachbrüche sind nahezu symmetrisch, keine sichtbaren äußeren Verletzungen in diesem Bereich
(Hannas Jacke wurde weit vor diesem Bereich gefunden, kann also nicht der Grund für nicht sichtbare Verletzungen
im Bereich der Schulterdächer sein), direkt unterhalb aber innere, massive Einblutungen

- Halswirbelbereich und Rücken: Keine äußerlich sichtbaren Verletzungen, aber massive, großflächige Einblutungen

Hannas Körper hat mindestens 1 Stunde gebraucht, um zu den Bereichen zu gelangen,
die die Verteidigung und auch der Gutachter der Anklage als Orte ansehen,
an denen Schulterdach- und Wirbelverletzungen durchaus denkbar wären.

Die Kopfverletzungen könnten theoretisch in fast allen Fluss-Abschnitten entstanden sein,
sind aber keine typischen Treibverletzungen, daher nicht unmöglich, aber wenig wahrscheinlich.

Hannas Herz klopfte nach spätestens 30 Minuten nicht mehr, kein Blutkreislauf mehr,
kein Blutdruck mehr.
Woher kämen also die massiven Einblutungen, wenn man von einem Unfall ausginge?
Hat da wer Erklärungen?
Wer, wenn nicht @Fränkin, könnte diese Frage beantworten?
Es muss auch nicht nachvollziehbar sein, @Fränkin, das wäre zu viel verlangt, oder? ;)
Fränkin
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

ihold hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47 Woher kämen also die massiven Einblutungen, wenn man von einem Unfall ausginge?
Hat da wer Erklärungen?
Wer, wenn nicht @Fränkin, könnte diese Frage beantworten?
Es muss auch nicht nachvollziehbar sein, @Fränkin, das wäre zu viel verlangt, oder? ;)
Aus dem aufgehobenen Urteil:
19.7.1.4. Ein- und Unterblutung im Rückenbereich
1095
Gleiches gilt für die massive Ein- und Unterblutung im Rückenbereich (von der Nackenpartie bis fast zum Steiß) und deren Lokalisation im Wirbelsäulenbereich ohne größere äußere Hautverletzung im Rückenbereich.
1096
Seitens der Sachverständigen … wurde ausgeführt, dass der Bruch HWK 5 zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ausschließbar eine Treibeverletzung ist. Wenn er innerhalb der ersten Stunde nach dem Versterben der H*** W*** entstanden wäre, hätte er auch noch eine Ein- und Unterblutung verursachen können (die Sachverständige schloss also entgegen der Behauptung der Verteidigung postmortale Einblutungen grundsätzlich nicht aus). Allerdings ist nicht von der Verursachung einer Ein- und Unterblutung in dem flächigen und massiven Ausmaß, wie im Rahmen der Obduktion im Konkreten im Rückenbereich am Leichnam von H*** W*** festgestellt, auszugehen.
In sanft dahinfließendem Gewässer kommt es zu Treibverletzungen.
Diese sollte man bitte tunlichst nicht laufend mit den weiteren Traumen an Hannas Leichnam verwechseln!

Weder der Bärbach noch die Prien plätscherte in der Nacht auf den 03.10.2022 sanft-romantisch dahin.

Erst noch ein bisschen Begriffserklärung:
  • Ein Hämatom ist das Ergebnis (die Blutansammlung/der Bluterguss).
  • Eine Unterblutung beschreibt den Vorgang des Einblutens in tieferes Gewebe, aus dem ein Hämatom entsteht.
  • In der Praxis werden die Begriffe oft synonym genutzt, aber medizinisch beschreibt Hämatom das „Was“ (die Ansammlung) und Unterblutung das „Wie“ (der Vorgang des Sickerns in die oder aus der Tiefe).
Im aufgehobenen Urteil wird richtigerweise von Ein- und Unterblutungen gesprochen.
Im oben angeführten Zitat aus dem Urteil steht ganz eindeutig: "ohne größere äußere Hautverletzung im Rückenbereich"

Wir haben also eine Unterblutung und kein Trauma-Korrelat an der Haut.

Noch einfacher (auch für die neu Hinzugekommenen, die sich alles immer wieder vorkauen lassen müssen, weil sie es einfach nicht schaffen die bisherigen Posts zu lesen und zu verstehen) erklärt:
Wenn sich an der Haut (also außen) kein Grund für die Einblutung zeigt, dann muss sie von innen kommen. Ist so, kann man nicht ändern.

Die Unterblutungen am Rücken sind also nicht das Ergebnis von Gewalt von außen auf den Rücken.
Vielmehr sind die Unterblutungen das Ergebnis eines Traumas der Wirbelsäule.

Im aufgehobenen Urteil steht "Seitens der Sachverständigen … wurde ausgeführt, dass der Bruch HWK 5 zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ausschließbar eine Treibeverletzung ist."

Wenn nun also der nicht friedlich-sanft dahinplätschernde Bärbach und weiter die genauso wenig sanft plätschernde Prien den Kopf einer bewusstlosen Hanna maximal inkliniert oder rekliniert (also weit nach vorne und weit nach hinten bewegt) haben, dadurch der 5. Halswirbelkörper brach, so ist eine weitere Dehnung und Stauchung der Wirbelsäule durch die Strömung höchstwahrscheinlich.

Dehnt oder staucht man eine Wirbelsäule, so kann es eben genau zu den beschriebenen Ein- und Unterblutung im Rückenbereich kommen.

Zusammengefasst:
Die Haut zeigt keine Verletzung -> die Blutung kommt von "innen" (z.B. Bandstrukturen an der Wirbelsäule gerissen, Muskelfaserrisse).

Für Unterblutungen muss einem keiner auf den Rücken springen und man muss sich auch nirgendwo anhauen!
Lento
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

ihold hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47Ich behaupte, die Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Du sagst, das sei zu einfach gedacht und argumentierst mit der angeblichen Befangenheit der Gutachter der Anklage?
Du versuchst hier abzulenken, Du hattest behauptet, dass die Gutachten, welche nicht Privatgutachten sind, immer von allen Parteien des Verfahrens ausgewählt werden und damit automatisch neutral sein sollen. Das war grober Unfug. Da damit Deiner Behauptung die Grundlage entzogen worden, weshalb alle Gutachten, welche nicht von der Verteidigung stammen neutral sein sollen.
ihold hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47Ich hab mal geschaut, was das Internet zu meiner Meinung sagt, darum hab ich Google gefragt:
Was die KI sagt, ist nur eine Konglomerat von Presseberichten, Usermeinungen etc.. Ein Beleg für solche Ansichten kann sie daher nicht sein.
Da benötigt man eher Leute, die wirklich aus der Praxis der Gerichte das erklären können. Ich hatte mich dazu auf den Gülle-Fall bezogen, bei dem der Ex-BGH-Richter Fischer aus dem Nähkästchen plaudert:

https://www.ardaudiothek.de/episode/urn ... 8e049e67d/

Er gibt zu, dass Richter häufig Skepsis bzgl. den Privatgutachten der Verteidigung zeigen, was aber laut Fischer eigentlich nicht sein darf, in der Praxis jedoch häufig anzutreffen sein wird. Genaugenommen sieht man, wie es auch für Richter schwer ist, in solchen Verfahren neutral zu bleiben und nicht Vorurteilen nachzugeben. Fischer macht sehr deutlich, wie häufig da Richter um den heißen Brei rumwinden, um mit Superlativen ihre Sichtweise zu begründen.

Solche Pauschalurteile, welche Du hier an den Tag legst, sind reines Schwarz-Weiß-Denken. Selbst wenn man das ohne jeglichen Beleg annehmen würde, in einem speziellen Fall helfen solche Pauschalurteile nicht weiter.

Man muss schon konkret sich die Gutachten kritisch ansehen, ohne von Vorurteilen getragen zu sein, und solche Pauschalurteile sind eben nichts anderes als Vorurteile.

Jeder Gutachter wird versuchen ein vernünftiges Gutachten zu erstellen, soweit es ihm zeitlich, vom Input her und vom Wissen möglich ist. Gerade diese 3 Dinge, welche ein Gutachten beeinflussen, sind nicht von dem Besteller des Gutachtens abhängig. Aber auch Vorutreile können die Arbeit des Gutachters beeinflussen.

Statt Gutachten mittels Vorurteile zu bewerten, muss man sich die Gutachten selbst ansehen. Und wichtig ist da schonmal die Frage des Inputs. Und da wäre z.B. die spezielle Form der Wunden für den Hydromechaniker entscheidend gewesen. Diese hat er jedoch nicht berücksichtigt/berücksichtigen können. Damit fehlt für ihn eine wesentliche Grundlage. Damit ist es nicht verwunderlich, dass er nicht das Schütz als möglcihe Ursache für die Kopfverletzungen identifizieren konnte. Die zugegeben geringe Chance, diesen nicht ausreichenden Input in der Verhandlung aufzudecken, wurde durch die fehlende Anwesenheit Mützels bei seinem Vortrag in der Verhandlung vertan.

Ich frage mich momentan, wie willst Du hier bei solchen Pauschalisierungen ohne Beleg eine neutrale Wahrscheinlichkeitsanalyse hinbekommen. Wie die Fragen an Fränklin zeigen, hast Du Dir noch nicht Mal die Mühe gemacht seine Argumentationen in der Historie des Threads nachzuschlagen. Wahrscheinlich ist das Beschäftigen mit Deiner „Wahrscheinlichkeitsanalyse“ pure Zeitverschwendung.
ihold
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Fränkin hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 22:08:33 Aus dem aufgehobenen Urteil:

In sanft dahinfließendem Gewässer kommt es zu Treibverletzungen.
Diese sollte man bitte tunlichst nicht laufend mit den weiteren Traumen an Hannas Leichnam verwechseln!

Weder der Bärbach noch die Prien plätscherte in der Nacht auf den 03.10.2022 sanft-romantisch dahin.
Eben, in besagter Nacht herrschte Hochwasser!
Und da ist es so, dass sogar geringere Treibverletzungen festzustellen sind,
da sämtliche Gefahrenstellen meterhoch überspült werden und es deshalb zu weit weniger Kontakten mit Steinen,
Mauern oder anderen künstlichen Hindernissen kommt.
Zudem wären wegen der deutlich höheren Strömungsgeschwindigkeiten noch deutlichere Abschürfungen,
nahe der direkten Wunden zu beobachten, wegen der einwirkenden Scherkräfte.
Diese Abschürfungen fehlen bei den oben aufgeführten Kopfwunden gänzlich, auch bei den beiden Akromion – Brüchen keinerlei Abschürfungen,
ja nicht mal Abdrücke, dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Auch nimmt die Strömungsgeschwindigkeit wegen dem Rückstau deutlich ab das nicht nur an der in Frage kommenden Stelle.

Der Gutachter hält die Verletzungen deshalb zwar für möglich, aber für nicht wahrscheinlich.
Und was machst du daraus? Natürlich ein „höchstwahrscheinlich“, was denn sonst!

Wenigstens schlägst du im letzten Beitrag den oder die Leser nicht tot mit einer Litanei an Fachbegriffen,
so kann man wenigstens leichter deiner „Logik“ folgen!
Aber eines kannst nicht unterlassen: Deine Schlussfolgerungen als allgemeinen Fakt hinzustellen,
kein Konjunktiv und auch kein Hinweis, dass es deine persönliche Meinung ist. Daran solltest du arbeiten!
Meine Meinung zu deinem vorigen Beitrag: Teils unlogisch, teils schlicht falsch.




@Lento (@Gräfin und manch anderer darf sich durchaus auch angesprochen fühlen!)

In erster Linie will ich niemanden „bekehren“ oder meine Meinung aufzwingen.
Ich möchte meine Meinung äußern und diese nach Möglichkeit auch allgemein verständlich erörtern und auch belegen.
Auch möchte ich Meinungen von anderen Usern kritisieren aber nicht ohne Grund, daher stets mit Belegen.
Ich käme also niemals auf die Idee, einem User, nur weil er sich hier erst vor Kurzem
angemeldet hat, mangelndes Wissen zu unterstellen.
Ich würde also z.B. nie behaupten, dass du vor 2 Jahren erst lesen und schreiben gelernt hast,
weil du dich ja schließlich erst vor 2 Jahren hier angemeldet hast (oder anderes haltloses Zeugs)
Auch käme mir nicht in den Sinn, davon auszugehen, dass ein User kein Wissen über andere Fälle hat.
So weiß ich zum Beispiel, dass du über viele Jahre hinweg im „anderen Forum“ jede Menge Beiträge,
vor allem (oder nur?) in der Krimi-Rubrik verfasst hast.
Ich übrigens auch. Vor allem in der Krimi-Rubrik, aber nicht nur.
Viele Jahre war ich dort aktiv, ab etwa 2018 nur mehr als Leser,
aber bis heute noch und einigermaßen regelmäßig und zwar wo?
Überraschung, in der Krimi-Rubrik.
Auch bei meinem User-Namen steht darunter: „ehemaliger User“.

Du bemängelst, dass ich eine „KI – Erklärung“ als Beweis benutze.
Da geb ich dir teilweise recht: Nicht selten spuckt die KI richtigen Unsinn aus, falsche Daten, irrwitzige Behauptungen usw.
Man formuliert z.B. eine Frage nur anders, mit völlig identischen Inhalt, schon kann man ein ganz anderes Ergebnis serviert bekommen.


Ich finde, in meinem Fall nicht: Besser hätte man es kaum beschreiben können, wo Gutachten der Verteidiger einzuordnen sind
und wie man diese deshalb betrachten und auch behandeln sollte.
Ob die KI jetzt ein wildes Sammelsurium aus Daten genommen hat, um zu so einem Ergebnis zu kommen, soll der Leser selbst entscheiden.
Du siehst es ganz anders und als Beleg zitierst und lieferst du einen Link, zu einer Rechtsanwaltskanzlei?
Ich geb dir Brief und Siegel: Wirklich jede Anwaltskanzlei wird ihre Gutachten so oder in ähnlicher Form natürlich verteidigen!
Darum würd ich mich (vielleicht auch so mancher Leser hier) so richtig freuen,
wenn du irgendeinen Link zu einer halbwegs unabhängigen Seite anbieten könntest.
Gast

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41 dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Dann kannst Du sicher umso besser erklären, wie es bei einem bloßen Draufknien zu einer Stückfraktur kommen kann.
Ich bin gespannt.
ihold
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Hat Wahlverteidigerin Regina Rick vor Gericht gelogen?

Zur Erläuterung der Ausgangslage:
Im ersten Prozess berichtete Regina Rick, sie habe an der Stelle an der sich Hanna beide Schulterdächer gebrochen habe,
einen Abstand von etwa 30cm zwischen den Rechen gemessen
(der Abstand der Schulterdächer beträgt laut CT - Aufnahme etwa 31cm, also das hätte gepasst).
Nun haben aber Nachmessungen des Gutachters der Anklage ergeben, dass der Abstand der Rechenstäbe etwa 60cm beträgt.
Vorsitzende Richterin Aßbichler formulierte diese Diskrepanz in der mündlichen Urteilsbegründung so:

„Wenn man annimmt, dass die Verteidigerin messen kann, hat sie gelogen.“

Nachzulesen auf:

https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

Privater Prozessbeobachter und Berichterstatter @fassbinder
berichtete am 20.03.2024 um 02:15 ebenso davon:

„Rick verkündete, sie hätte ausgemessen, dass der Abstand knapp über 30 cm beträgt, das würde genau dem Abstand der Schulterdächer der Geschädigten entsprechen. Die Vorsitzende gibt Einblick in ihre damaligen Gedanken „Mmh. Okaay Cool.“ habe sie sich gedacht, sie hat der Anwältin geglaubt.
In Wirklichkeit ist der Abstand mehr als Doppelt so groß.
„Entweder die Wahlverteidigung ist nicht in der Lage etwas auszumessen, oder es ist schlicht gelogen!“
„So ein Verhalten ist „manipulativ“ und einem Organ der Rechtspflege „unwürdig.“

Hat jetzt Wahlverteidigerin Regina Rick gelogen?
Ich meine: „Nein, sie hatte damals vielleicht nur einen abgebrochenen Meterstab mit etwa 29cm Restlänge zur Hand,
den verbleibenden Zwischenraum hat sie dann geschätzt, und das hat sich letztendlich als Fehleinschätzung herausgestellt!“
Sicherlich so möglich, aber auch wahrscheinlich? :-)
Hat jemand eine andere Erklärung?

Bemerkenswert (wenn man sich beide Urteile in Erinnerung ruft) die in diesem Artikel nachlesbaren Unterschiede zum 2. Prozess:
Im 1. Prozess wurde ganz viel Wert auf die Klärung der elementaren Frage gelegt: Unfall oder Gewaltdelikt.
Drei Gutachter wurden zu Rate gezogen (alle drei natürlich befangen aus Sicht der Verteidigung und einiger User!)
Diese drei Gutachter (übrigens auch mit Zustimmung der Verteidigung ausgewählt!) halten ein Unfallgeschehen als wenig bis kaum wahrscheinlich. Dazwischen und vor allem danach erst ging man an die Frage, ob der Angeklagte der Täter sein könne und wenn ja,
wie weit die Tat-Vorwürfe reichen könnten.

Im ersten Prozess hat man letztlich ein Unfallgeschehen ausgeschlossen
und das Warum auch nachvollziehbar und für mich überzeugend begründet.
Meine Meinung.

Allein die mündliche Urteilsbegründung im 2. Prozess hat mich gar nicht überzeugt.
An 2 Stellen hab ich mich gefragt: Hat die Richterin das wirklich so gesagt? Das kann nicht sein?
Es sind einige Fragen offen geblieben.
Doch alles zu seiner Zeit.
Lento
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41Diese Abschürfungen fehlen bei den oben aufgeführten Kopfwunden gänzlich, auch bei den beiden Akromion – Brüchen keinerlei Abschürfungen,
ja nicht mal Abdrücke, dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Auch nimmt die Strömungsgeschwindigkeit wegen dem Rückstau deutlich ab das nicht nur an der in Frage kommenden Stelle.
Du hast Dich offensichtlich nie mit der Theorie der Verteidigung auseinander gesetzt, offenbar weil Du sie pauschal ablehnst. Dann kann man auch deren Stichhaltigkeit nicht erkennen.

Die Verteidigung sieht das Schütz an der Oberprienmühle für die wahrscheinlichste.

Es ist auch nachvollziehbar, da das Schütz nur ca 15cm geöffnet war (laut Hydromechaniker). Und an diesem Schütz befinden sich genau die für die Form der Wunde passenden Muttern. Da durch dieses teilweise geöffnete Schütz dort Wasser durchströmt, wird das Opfer gegen dieses Schütz mit Kopf voran heftig stoßen. Der Stoß erfolgt natürlich in Treibrichtung und damit gibt es bei diesem Aufprall keine Scherkräfte. Die weiteren Stöße sind nicht so einfach zu erklären, das muss ein Hydromechaniker natürlich endgültig abschätzen, aber an solchen Stellen entstehen dann Turbulenzen, die es wahrscheinlich machen, dass das Opfer immer wieder gegen das Schütz getrieben und dabei auch gegen die Muttern mehrfach stößt, da das Opfer nicht durch das Schütz passt. Irgendwann wird es dann nach rechts abgetrieben sein, die Stufen hinunter.

Der Hydromechaniker hat diese Möglichkeit schlicht und einfach nicht erkannt, obgleich das Opfer gegen dieses Schütz zwangsweise getrieben wurde, wenn es im westlichen Bereich der Prien getrieben war. Da ihm die Form der Wunden auch nicht bekannt waren, war das für ihn schon schwieriger als für den Gutachter der Verteidigung war, denn dieser hatte im Gegensatz zum ursprünglichen den notwendigen Input erhalten.

Auch die anderen Gutachter haben bisher eine plausible Theorie für diese besondere Form der Wunden geliefert, Steine haben höchst selten diesen 120°-Winkel und die wiederkehrende Länge. Da sind unnatürliche Gegenstände, vom Menschen gemacht, um Größenordnungen wahrscheinlicher.
ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41 Meine Meinung zu deinem vorigen Beitrag: Teils unlogisch, teils schlicht falsch.
Du könntest sagen, was Du am Beitrag von @Fränklin unlogisch findest. Er warfür mich sehr bildlich und auch gut zu verstehen.
Ich finde, in meinem Fall nicht: Besser hätte man es kaum beschreiben können, wo Gutachten der Verteidiger einzuordnen sind
und wie man diese deshalb betrachten und auch behandeln sollte.
Die KI erfüllt nur Deine Erwartungshaltung. Die Erwartungshaltung haben leider sehr viele Leute und tun sie auch kund. Genau davon lebt die KI und plappert diese Meinung dann immer und immer wieder nach. Das Problem ist, dass niemand weiß womit die KI wirklich gefüttert wird.

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41Darum würd ich mich (vielleicht auch so mancher Leser hier) so richtig freuen,
wenn du irgendeinen Link zu einer halbwegs unabhängigen Seite anbieten könntest.

Ist Dir der PodCast von Ex-BGH-Richter zu diesem Thema, den ich verlinkt hatte, keine halbwegs neutrale Quelle? Wenn nein, kann man Dir nicht mehr helfen.
Lento
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 14:45:15 Hat Wahlverteidigerin Regina Rick vor Gericht gelogen?Hat jetzt Wahlverteidigerin Regina Rick gelogen?
Ich meine: „Nein, sie hatte damals vielleicht nur einen abgebrochenen Meterstab mit etwa 29cm Restlänge zur Hand,
den verbleibenden Zwischenraum hat sie dann geschätzt, und das hat sich letztendlich als Fehleinschätzung herausgestellt!“
Sicherlich so möglich, aber auch wahrscheinlich? :-)
Hat jemand eine andere Erklärung?
Ich hatte schon erwartet, dass Du mit diesem Nonsens hier kommen wirst.

Einem Irrtum unterliegt jeder mal, ist das gleich ein Lüge? Nein.

Frau Rick wird kaum den Fluss so genau abgelaufen sein, dazu wird ihr die Zeit fehlen. Sie hatte damals keine Zeit, sie müsste sich durch Akten in einer sehr kurzen Zeit arbeiten und hat dabei fast Unmögliches möglich gemacht. Eine hervorragende Leistung. Wahrscheinlich erfolgte das (mehrfache) Abgehen der Prien von Mitgliedern der Familie des Justizopfers. Die hatten genug Zeit um vor Ort die Prien mehrfach abzulaufen und solche Möglichkeiten zu erkennen. Für Laien sind solche Bauwerke in der Prien jedoch nicht immer zugänglich. Da muss man dann anhand von Fotos o.ä. den Abstand schätzen. Dabei können Fehler erfolgen so dass man dann zu einem fehlerhaften Wert gelangt.

Übrigens hatte ich in diesem Fall ebenfalls ähnliches versucht um ein Gefühl für die Größe der Bauwerke zu erhalten. Wenn man dann ein Gegenstand im Bild hatte, von dem man die Maße halbwegs kennt, kann man dann schon die Größenordnung schätzen. Dieses Verfahren ist jedoch höchst fehleranfällig, weil es schwer ist die Perspektive richtig zu berücksichtigen. Auch kann man sich bei den Abmessungen des Vergleichgegenstandes geirrt haben. So hatte ich z.B. die Stufenhöhe der Oberprienmühle geschätz und war auf einen Wert um die 40cm gekommen. Das Wehr insgesamt wird einen Höhe von 3m haben. Anfänglich hatte ich eine Stufenhöhe von 25cm geschätzt, dann aber noch andere Vergleichmöglichkeiten gesehen, wo die perspektivische Verzerrung geringer sein dürfte.


Diese Behauptung von Aßbichler zeigt, dass sie für den Beruf eines Richters nicht geeignet ist. Sie kann sich nicht in die Situation von solchen Menschen hineinversetzen. Sie macht sich keinerlei Gedanken, wie es zu einem solchen Irrtum kommen kann. Das ist jedoch Voraussetzung für eine Richtertätigkeit um wirklich Lüge und Irrtum auseinander halten zu können.

Dass sie da die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen und der anderen Zeugen aus ähnlichen Gründen höchstwahrscheinlich fehlerhaft eingeschätzt hatte, ist daher auch nicht verwunderlich.

Assbichler stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für die Rechtspflege dar.

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 14:45:15Drei Gutachter wurden zu Rate gezogen (alle drei natürlich befangen aus Sicht der Verteidigung und einiger User!)
Diese drei Gutachter (übrigens auch mit Zustimmung der Verteidigung ausgewählt!) halten ein Unfallgeschehen als wenig bis kaum wahrscheinlich.
Die Gutachten waren jedoch voneinander abhängig. Wenn da für das eine Gutachten wesentliches von einem anderen Gutachter nicht weiter gegeben wurde, dann taugt das Gesamtergebnis nicht. Und das wird hier bei der Form der Kopfwunden wahrscheinlich erfolgt sein. Auch war der Hydromechaniker auf Adamecs Theorien angewiesen.

Das ist eben das Problem bei Fällen, wo viele unterschiedliche Fachrichtungen eine Rolle spielen. Das Sprichwort "Viele Köche verderben den Brei" gilt auch hier.
Lento
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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kann gelöscht werden
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Panoptikum des Bullshits

Überbordende Genialität erweckt die Wahrheit zum Leben. Als Fundstück der Podcast einer wahren Blitzrakete, passend zum Niveau des hier im Thread ausgebreiteten Bockmists, wallah!

https://youtu.be/_t753HW6tCU


Aufgepasst: Wie wir aus berufenem Munde lernen durften, zählen True-Crime-Podcasts mit 93 Prozent zur Domäne der Damen, wohingegen sich nur 7 Prozent der Herren dazu herablassen. Keine Gefährdung also für Nonbinäre!

Wer bietet mehr? Blech, Mumpitz, Humbug, Stuss? Mit den legendären Worten des Doktor Schönferber aus der Feder von Helmut Dietl und Patrick Süskind:

https://youtu.be/69Ey5xm5nhk


@Lento

Erkläre Deiner Katze, wie man einen Guglhupf backt. Sie wird es nicht verstehen. Erkläre Deiner Katze, warum sie es nicht versteht. Auch das wird sie nicht verstehen. Du hast keine Katze? Dieser Test klappt auch mit Lurchen im Zoo. ;-)
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Bild.de: So schlampte die Polizei

Zuoberst auf der Bayern-Seite berichtet Bild.de:

► 3 eklatante Fehler der Polizei
bisher keine internen Ermittlungen
► StA Traunstein wartet schriftliche Urteilsgründe ab
► StA will „ggf. Ermittlungsarbeit nachbereiten“

Spoiler – hier klicken!
Ihre drei großen Fehler
So schlampten die Ermittler im Eiskeller-Fall

Freispruch für Sebastian T. rechtskräftig

Bild
Polizisten suchen … nach Spuren … Sebastian T. saß, obwohl unschuldig, 945 Tage im Gefängnis – Foto: Theo Klein / BILD, Theo Klein

… Hat die Polizei im Eiskeller-Mordfall entlastende Beweise nicht verwertet? …

Der Freispruch ist … rechtskräftig, die Nebenklage hatte keine Rechtsmittel eingelegt. Die juristische Aufarbeitung des Falles ist jedoch längst nicht abgeschlossen. Der Azubi saß 945 Tage unschuldig im Gefängnis. … Weil die Rosenheimer Kripo unsauber ermittelte?

Bild
Sebastian T. … mit seiner Anwältin Regina Rick – Foto: Theo Klein / BILD

„Es kam bei den Ermittlungen zu etlichen Fehlern. Das wird an anderer Stelle zu beurteilen sein“, erklärte die Vorsitzende Richterin Heike Will und deutete Konsequenzen für die Kripo an. Drei eklatante Versäumnisse deckte der neu aufgerollte Prozess auf!

Zeugin hatte sich geirrt – Kripo wusste es

► Am 3. Oktober 2022 wurde die Leiche von Hanna W. in der Prien entdeckt. Eine Bekannte von Sebastian T. [Verena R.] hatte im November der Polizei mitgeteilt, dass sie mit ihm am selben Tag abends beim Wandern gewesen wäre. Dabei habe er detailliert vom Fall gesprochen. Da zu diesem Zeitpunkt medial noch nichts bekannt war, ging die Kripo von Täterwissen aus, nahm T. fest.

Bild
… Hanna W. … starb in der Nacht zum 3. Oktober 2022 – Foto: Privat

Tatsächlich hatte das Treffen aber ein oder zwei Tage später stattgefunden. Am 3. Oktober, das belegen Handydaten, war die junge Frau zu Hause.

Entlastende Hinweise tauchten nicht auf

Obwohl die Zeugin [Verena R.] ihrer Mutter, Freunden und sogar Sebastian T. selbst in Nachrichten mitteilte, dass sie sich geirrt habe, wiederholte sie Wochen später ihre anfängliche Version bei der Kripo. Warum, ist unklar. Ein Polizist spielte die Nachrichten über den Irrtum den Chef-Ermittlern vor. Sie blieben untätig – T. blieb in Haft.

Bild
Die Vorsitzende … Will … forderte in ihrer Urteilsbegründung Konsequenzen für die Kripo – Foto: Theo Klein / BILD

► Auch eine zweite Bekannte [Anna D.] legte der Kripo nach der Festnahme von T. Nachrichten vor, die den Irrtum belegten. Doch ihre Aussage tauchte nie in der Akte auf.

Bisher keine internen Ermittlungen

► Kronzeuge [richtig: Hauptbelastungszeuge] … war ein Mithäftling von T. [Adrian M.]: Er hatte behauptet, der Azubi habe ihm gegenüber im Gefängnis die Tat gestanden. Ein Psychologe erklärte den Sexualstraftäter im aktuellen Prozess für unglaubwürdig.

Bild
… Adrian M. mit seinem Anwalt Michael Vogel. … – Foto: Theo Klein / BILD

Doch bereits 2023 gab die Vize-Chefin der JVA Bernau Hinweise dazu. Sie gab bei der Polizei an, dass der Kronzeuge zuvor sieben Insassen fälschlicherweise beschuldigt hatte – wegen Drogen- bzw. Handybesitzes. Auch dies fand nicht den Weg in die Akte.

„Wäre das alles bekannt gewesen, wäre es nie zur Verurteilung gekommen“, griff Verteidigerin Regina Rick im Prozess die Staatsanwaltschaft an.

Welche Konsequenzen drohen nun den Kripo-Beamten, gibt es interne Ermittlungen? Die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein erklärte: „Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die Ermittlungsarbeit entsprechend nachbereiten.“

Bild.de am 20.12.2025
https://www.bild.de/regional/bayern/so- ... 6d6550b2f2 (Bild-plus)
Fränkin
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. Dezember 2025, 03:27:48 Zuoberst auf der Bayern-Seite berichtet Bild.de:
@Catch22

Bild

Hast Du gesehen, was Frau Rick in diesem Bild in der Hand hält?
Blatt.jpg
(können leider nur angemeldete User sehen, bei den Gästen erscheint "Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.")


Ich hab's mal abgeschrieben:

"... können, wird daher zusätzlich die Lage im Orthofoto sowie die Abfolge und Bewegungsraten der Positionen betrachtet.
Die Positionen 65-54 liegen in der Nähe des Clubs "Eiskeller" und lassen keine gerichtete Bewegung, sondern eher eine Art ungerichtetes Streuen erkennen, was auch durch die Zeitintervalle und Bewegungsraten zwischen den Positionen gestützt wird. Die HPE-Werte lassen auf einen leicht gestörten GNSS-Signalempfang und damit einer zu mindestens leichten systematischen Abweichung schieden, wobei alle Positionen in einem Radius von 30 m zum Club "Eiskeller" liegen. Unter der Annahme, dass sich das Smartphone zu diesem Zeitpunkt noch am Club "Eiskeller" befand, liegen die Positionen damit deutlich im vom Smartphone geschätzten to-Streukreis. Die Position 57 weist eine sehr hohe Unsicherheit auf, passt jedoch hinsichtlich der Lage zu den übrigen Positionen. Ab Position 53 die etwas nach Norden gegenüber den vorherigen Positionen ausreist werden die Aufzeichnungsintervalle kleiner und Bewegungsraten großer. Die Positionen 53 und 52 liegen jedoch bzgl. des Clubs "Eiskeller" noch innerhalb des to-Streukreises.


Spätestens ab Position 50 (2:28:01 Uhr gemittelte Zeit) kann von einer signifikanten Bewegung des Smartphones aufgrund der deutlich veränderten Lage des Punktes an der Kreuzung Schloßbergstraße/Kampenwandstraße gegenüber den vorherigen Positionen in Verbindung mit der HPE-Genauigkeitsangabe sowie den darauffolgenden Positionen ausgegangen werden. Der Punkt 51 sich als Ausreißer klassifizieren da er sich weder mit der Lage vorherigen noch der darauffolgenden Punkte mit einer plausibilen Fußgängerbewegung erklären lässt, was auch durch die HPE Genauigkeit des iPhones (3223 m) gestützt wird. Der Ausreißer kann bspw. durch das Einsetzen der Bewegung und die dadurch schwankenden GNSS-Bedingungen bzw. kurzzeitig vorkommenden GNSS-Signalabschattungen verursacht worden sein.


Die Punkte 49-40 ergeben eine plausible Trajektorie auf dem Orthofoto, die auf eine gerichtete Bewegung entlang der Kampenwandstraße bis zu einer Art Brunnen sudöstlich des Burghotel Aschau schließen lässt. Die Punkte 45 und 46 liegen im Orthofoto nicht auf der Straße, sondern in Vorgarten eines Gebäudes. Die Genauigkeitsangabe lässt auf gute GNSS-Empfangsbedingungen schließen, wenngleich die tatsächliche Position auch um wenige Meter (z.B. in Richtung der Kampwandstraße) verschoben sein kann. Die Punkte 46 and 47 sind hinsichtlich ihrer Lage in Verbindung mit der Abfolge der Positionsaufzeichnung nicht plausibel mit der zu vermutenden Trajektorie in Einklang zu bringen. Aufgrund der gegenüber den benachbarten Punkten deutlich erhöhten HPE (111m; 120m) ist davon auszugeben, dass der GNSS-Empfang zwischen den Punkten 45 und 48 teilweise (z.B. durch GNSS-Signalabschattungen oder stärkere Signaldämpfungen von Gebäuden oder Bäumen) gestört war, sodass die Positionen unsicher sind und Ausreißer aus der tatsächlichen Trajektorie sein können. Auch wenn der Absolutwert der aus zwei aufeinanderfolgenden Positionen abgeleiteten Geschwindigkeiten aufgrund der Fehlerfortpflanzung mit Vorsicht interpretiert werden muss, lassen sich dennoch signifikant höhere und für die Fußgängerbewegung unrealistische Geschwindigkeit an den Positionen 46 und 47 gegenüber den Positionen zuvor und danach feststellen, was die Vermutung der Ausreißer stützt.

Die Positionen 42-40 beschreiben eine gerichtete nahezu lineare Bewegung in nordöstliche Richtung. Die Geschwindigkeit von Punkt 42 m erscheint recht hoch, in den Punkten 41 und 40 nähert sie sich jedoch unter Berücksichtigung der Fehlerfortpflanzung einer zügigen Fußgängerfortbewegung an. Im Bereich der Positionen 40-42 wurden keine Referenzmessungen durchgeführt, so .. die GNSS-Empfangsbedingungen nicht mit Hilfe der Daten der eigenen Messungen br.. ..rden können. Da sich zwischen den Punkten 42 und 40 ergebende Trajektorie ü.. ..fene Fläch.. ..ch zur nahegelegenen Wiese südwestlich der Straße "An der B... ... erläuft, .."
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ihold
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Lento hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 15:37:49
Du könntest sagen, was Du am Beitrag von @Fränklin unlogisch findest. Er war für mich sehr bildlich und auch gut zu verstehen.
@Lento
Das hab ich doch oberhalb dieses Satzes ausführlich beschrieben.
Soll ich, was ausführlich beschrieben habe, noch mal unter diesem Satz wieder kauen?
Würde das die Leser nicht nerven oder sie denken sich gar: „Hey, wir sind doch nicht blöd,
also keine unnötigen Wiederholungen!?“
Für dich als "bildliches" Beispiel: Du siehst eine wunderschöne Frau, die deswegen Tag aus und Tag ein nur noch Komplimente hört,
wie schön sie doch sei usw. Auch dich lässt ist ihre Schönheit nicht unberührt und du näherst dich ihr unaufdringlich und schmeichelst ihr:
„Hallo, du siehst ja aber echt bezaubernd aus!“
Wundere dich nicht, wenn sie kurz und schroff erwidert: „Das weiß ich selber!“
(sicher ist auch diese Frau dankbar für jedes Kompliment, offensichtlich hier nicht im Bezug auf ihre Schönheit)

@Fränkin würde vermutlich medizinisch argumentieren:
„ Die Frau war einfach schlecht drauf, sicher ging es ihr nicht gut, höchstwahrscheinliche Ursache: Eine Blasenentzündung!
Also eine Zystitis (auch Cystitis geschrieben), diese gehört zu den HWI wie auch Urethrocystitis…………………………………………..“

Zu Gutachten allgemein:
Bei staatlichen Gutachten geht das Gericht von neutraler Erstellung aus, daher werden sie im grundsätzlich als Beweismittel betrachtet.
Die Gutachten der Verteidigung gelten als Privatgutachten, als parteilicher Vortrag, es gilt aber nicht als Beweismittel,
erst wenn das Gericht nach genauer Prüfung zu diesem Ergebnis kommt, wird es auch als Beweismittel verwendet.
Sollten staatliche Gutachten auch nur den Anschein einer Befangenheit haben, dann „springt die Verteidigung sofort zum Richterpult“
und stellt entsprechende Anträge.
Erst nach Überprüfung durch das Gericht wird die Befangenheit bestätigt oder auch abgelehnt.
Sollte die Verteidigung immer noch auf Befangenheit bestehen, dann kann sie auch nach einem gesprochenen Urteil
den nächst möglichen Schritt tun: Beschwerde beim BGH usw.
Dass es Gefälligkeitsgutachten gibt, bestreitet hier doch niemand, aber wie oft kommt so etwas vor?
Eher selten, würde ich sagen. Und wenn dann gibt es Schutzmechanismen, die das zwar nicht gänzlich verhindern,
jedoch stark unterbinden können und es auch tun,
wie man ja gerade bei diesem Fall gesehen hat.

Ich hab von dir ,@Lento, noch immer keine Antwort auf die Frage: „Sind Gutachten der Verteidigung neutral?“
Du gehst auf die Frage gar nicht ein, sondern zeigst statt dessen mit allen zehn Fingern wieder auf die staatlichen Gutachten,
sogar der Ex-BGH-Richter in deinem verlinkten Podcast sieht manches sehr kritisch, wie auch ich es tue,
aber selbst er spricht nur von den staatlichen Gutachten.

Apropo, zuerst hat dein eingestellter Link zu einer Anwaltskanzlei mit entsprechendem Text geführt,
daraus wurde jetzt aber auf wundersame Weise ein Link zu dem besagten Podcast.
Du änderst doch nicht etwa nachträglich deine Beiträge?
Das machst du doch nicht, oder?

Hab ich es nicht schon mal erwähnt? Wegen ähnlicher Erfahrungen mach ich schon länger stets „Bilder“ von meinen Beiträgen,
und nicht nur von meinen!

Noch ein allgemeiner Tipp: Es heißt ja immer: „Das Internet vergisst nichts!“

Von wegen: Artikel, die beim BR erst vor etwa 2 Jahren zu diesem Mord-/Todesfall eingestellt wurden, sind bereits nicht mehr abrufbar!
Hier 2 Beispiele ( dort heißt es schlicht: „Die Seite wurde depubliziert.")

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ha ... en,TuSyypj

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ge ... ll,TwRg1hb
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

ihold hat geschrieben: Sonntag, 21. Dezember 2025, 11:40:23 Noch ein allgemeiner Tipp: Es heißt ja immer: „Das Internet vergisst nichts!“

Von wegen: Artikel, die beim BR erst vor etwa 2 Jahren zu diesem Mord-/Todesfall eingestellt wurden, sind bereits nicht mehr abrufbar!
Hier 2 Beispiele ( dort heißt es schlicht: „Die Seite wurde depubliziert.")

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ha ... en,TuSyypj

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ge ... ll,TwRg1hb
Hier sind die "verschwundenen" Artikel:
verschwundene BR-Artikel.jpg
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 21. Dezember 2025, 09:59:04 @Catch22

Bild

Hast Du gesehen, was Frau Rick in diesem Bild in der Hand hält? …
Nachdem Du mich mit der Nase draufgestoßen hast, habe auch ich es bemerkt. In der Nacht war mein Blick nicht so scharf. ;-)

Danke fürs Übertragen des Textes! Offensichtlich handelt es sich um eine Seite aus dem Gutachten des Sachverständigen Jörg Blankenbach vom Geodätischen Institut der RWTH Aachen.

Nachdem Hannas iPhone „bis zu einer Art Brunnen südöstlich des Burghotels Aschau“ gelangt war, bricht der Text leider genau dann ab, als es besonders spannend wird: „… zur nahegelegenen Wiese südwestlich der Straße ‚An der Bergbahn‘ …“

Vielleicht ist ein Fachmann unter uns, der uns anhand des Textes erklären kann, aufgrund welcher Methodik Blankenbach präzisere Angaben zur Lokalisation gewinnen kann als es der Analyst des LKA vermochte. (Worum es sich bei GNSS und Trajektorie handelt, lässt sich herausfinden. Was aber bedeuten etwa HPE und to-Streukreis?)
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Warum kompliziert, wenn es einfacher und zugleich verständlicher auch geht?

Weg-Strecke von Hanna laut Anklage: Start um 02:28:25 nahe Ecke Schlossberg-Kampenwand-Straße bis Ende am Bereich Brückerl
gegenüber Burghofhotel an der Kampenwand-Straße. Gesamtstrecke etwa 240m
Hanna wird laut Anklage überwältigt und spätestens gegen 02:33:35 in den Bärbach geworfen.

Wegstrecke von Hanna laut Verteidigung: Gleicher Start um 02:28:25 nahe Ecke Schlossberg-Kampenwand-Straße bis Brunnen im Vorbereich des Burghofhotels (250m), dann von Brunnen zum und über Steg (+10m), durch die Büsche und über den Zaun direkt hinter den Büschen, quer über Wiesen-Parkplatz zu kleinem Gebäude an der Zufahrt zum Wiesen-Parkplatz (+60m), dann links runter zum Bärbach (+40m), Gesamtstrecke etwa 360m, also 50% mehr.
Hanna muss spätestens gegen 02:32:10 in den Bärbach geraten sein, da ja das Wasser den Notruf ausgelöst haben soll (laut Verteidigung, die behauptet das so).

Hannas Geh-Geschwindigkeit laut Anklage (wenn man 1 Minute für den Übergriff abzieht):
240m/250s= etwa 1m/s umgerechnet etwa 3,6km/h

Hannas Geh-Geschwindigkeit laut Anklage (wenn man 2 Minuten für den Übergriff abzieht):
240m/190s= etwa 1,3m/s umgerechnet etwa 4,6km/h

Hannas Geh-Geschwindigkeit laut Verteidigung:
360m/225s=1,6m/s umgerechnet etwa 5,75km/h

Wenn Hanna schon, laut Verteidigung, um 02:32:10 ins Wasser geraten sein soll, dann fehlen etwa 85 Sekunden,
bis der Temperatursensor die deutliche Abkühlung des Handys wegen dem kalten Wasser misst.
Bei der Anklage hingegen gibt es dieses Zeitloch nicht, da ist soweit alles stimmig.

Spätestens ab Geh-Geschwindigkeit von 5,5km/h spricht man von zügigem Gehen.
Es ist also ein zügiges Gehen nötig, und zwar durchgehend, um die Strecke der Verteidiger-Version ohne Stopps überhaupt zu schaffen.
Und das noch dazu bei 2,06% Alkoholpegel?
Wie wahrscheinlich ist das denn?
Und dann diese „wirre“ Wegstrecke, die sie gegangen sein soll laut Verteidigung?

Zu den Geo-Daten:
„Die Geodäsie kann um Längen genauere Daten liefern als das GPS jedes Handys, aber es
müssen zuvor mehrere spezielle Apps installiert werden, um an diese viel genaueren Daten zu kommen (z.B. FX Smart, NAVA, Vaira).
Diese dafür notwendigen Apps waren damals weder bei Hanna, noch sind diese bei sonst irgendeinem Normal-Nutzer installiert.“

Allein ein so lautendes Argument dürfte vor Gericht ausreichen, um die Aussagen des Experten der Geodäsie gewaltig in Zweifel zu ziehen, oder?
Ob das Gericht das Gutachten des Experten der Geodäsie als Beweismittel heranzogen hätte?
Ich glaube nicht.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Weihnachten 2025.png

Das HET-Team wünscht allen Mitgliedern und Gästen Frohe Weihnachten



und alles Gute für das Jahr 2026!
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Beharrlichkeit führt auch zum Ziel!
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Agatha Christie hat geschrieben: Montag, 22. Dezember 2025, 08:53:54 Weihnachten 2025.png

Das HET-Team wünscht allen Mitgliedern und Gästen Frohe Weihnachten



und alles Gute für das Jahr 2026!
Danke!

Auch ich wünsche dem Ermittlerteam und allen Mitgliedern und auch allen Lesern frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Mit einer großen Ausnahme!

Bei Hannas Eltern Verwandten und Bekannten, all ihren Freunden und Freundinnen,
kämen mir die Worte „froh“ und „gut“ einfach nicht über meine Lippen.
Ich wünsche deshalb all den aufgezählten Personen, dass sie auch dieses Weihnachten wenigstens halbwegs erträglich gestalten können!
Und zum neuen Jahr: Ich wünsche ihnen schlicht ein besseres neues Jahr!

Und ob das Hobby-Ermittlerteam dazu beigetragen hat, dieses Weihnachten für oben aufgezählte Personen erträglicher zu machen,
indem es den tragischen Tod Hannas von der Rubrik „Ungeklärte Mordfälle“ in die Rubrik „Ungeklärte Todesfälle“ verschoben hat,
wage ich ganz ganz stark zu bezweifeln!
Gast

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

ihold hat geschrieben: Montag, 22. Dezember 2025, 09:58:18
indem es den tragischen Tod Hannas von der Rubrik „Ungeklärte Mordfälle“ in die Rubrik „Ungeklärte Todesfälle“ verschoben hat,
wage ich ganz ganz stark zu bezweifeln!
Der Fall wird halt jezt ohne den Tunnelblick einer bestimmten Polizeikomissarin betrachtet.

Wenn die Rohdaten auf dem gefunden Handy waren, kann man die vllt mit den speziellen apps auch hinterher besser auslesen.

Das Foto aus dem Gerichtssaal hatte ca 5 megapixel, was zum spionieren reichte.
Zuletzt geändert von z3001x am Montag, 22. Dezember 2025, 19:23:08, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Ausdrucksweise bearbeitet
Lento
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

@ihold

Du zeigst hier leider nur reines Schwarz-Weiß-Denken. Bzgl. der Neutralität von Gutachten habe ich da schon genug meine Ansicht gezeigt. Der Fischer-Podcast beschäftigt sich sehr wohl mit dem Konflikt Privatgutachten, gerichtliche Gutachten. Es gibt keine pauschalen Antworten welche diesen Konflikt lösen, sowohl gerichtliche Gutachten als auch Privatgutachten sind nicht immer neutral und können auch fehlerhaft sein. Erst wenn man sich mit ihnen konkret beschäftigt, kann man deren Stichhaltigkeit erkennen.


Nun noch zum Temperaturverlauf/GPS-Daten:

Es muss eine Theorie geben, die alles erklärt. Sie muss auch plausibel sein.

Gegen die Theorie der StA spricht vieles, das wurde hier schon ausreichend ausgeführt (fehlende Hilferufe, ungeeigneter Tatort etc.). Die stetige Änderung der GPS-Daten in Richtung Kampenwandbahn wird von der Theorie der StA ebenfalls nicht erklärt. Auch erklärt die Theorie nicht, warum der GPS-Empfang überhaupt schlechter wurde. Die aktuelle Theorie der Verteidigung ist auch noch nicht das wahre, aber sie wird der Wahrheit schon näherkommen, der Emergency-Call ist wahrscheinlich geklärt, außerdem sind die GPS-Daten zu beachten, aber nicht so, wie es die Verteidigung meint. Ich glaube nicht, dass das Opfer plötzlich am Törchen vorbei über die Wiese gelaufen ist. Dazu gibt es bessere Theorien.


Meine Theorie, die ich teilweise von einem User des allesMist Threads habe (@rabunsel) und ergänzt habe (nein es ist dort nicht alles Mist aber vieles), ist folgende:

Das Opfer ist schon am Brückerl in das Wasser gefallen.

Aber warum ist der starke Temperaturabfall erst später? Die Antwort ist erschreckend einfach. Wie es viele Fauen gewöhnt sind, hatte das Opfer das Handy in seiner Umhängetasche. Diese ist erstmal auf dem Wasser getrieben, Wasser ist eingedrungen, das irgendwann den Emergency-Call ausgelöst hat. Irgendwann war dann so viel Wasser eingedrungen, dass die Tasche unterging, was dann den starken Temperaturabfall erklärt.

Dadurch dass die Umhängetasche sich nach dem Sturz unterhalb der Straßeneben befand, wurden einige GPS-Satelliten stärker abgeschattet. Das erklärt den ersten Abfall der Ortungsgenauigkeit. Als dann die Tasche komplett unterging, gab es kaum mehr vernünftige GPS-Ortungsdaten.


Natürlich muss das alles noch genauer abgeklärt werden. Und genau dazu benötigt man einen Gutachter der Geodäsie. Er müsste ermitteln, ob die Abschattung des Handies durch das niedrige Niveau im Bach diesen ungewöhnlichen Streckenverlauf erklären könnte. Wenn ja, dürfte das die naheliegenste Theorie sein.
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