Ich behaupte, die Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Du sagst, das sei zu einfach gedacht und argumentierst mit der angeblichen Befangenheit der Gutachter der Anklage?
Ich hab mal geschaut, was das Internet zu meiner Meinung sagt, darum hab ich Google gefragt:
Jedes Gutachten der Anklage kann, sobald es vor Gericht eingebracht wird, angezweifelt werden von der Verteidigung„Sind Gutachten der Verteidigung neutral?“
Antwort der Google KI:
Gutachten der Verteidigung sind in der Regel nicht neutral, sondern oft einseitig zugunsten der Glaubhaftigkeit des Beschuldigten ausgerichtet.
Sie dienen dazu, die Position des Angeklagten zu stützen, Schwachstellen in der Beweisführung der Gegenseite aufzudecken
und aktiv Hinterfragung zu ermöglichen.
• Zweck: Sie zielen darauf ab, eine entlastende Perspektive einzubringen, insbesondere in "Aussage gegen Aussage"- Situationen.
• Abgrenzung: Im Gegensatz zu gerichtlichen Sachverständigen, die zur Neutralität verpflichtet sein sollten,
sind Verteidigungsgutachter parteilich beauftragt.
• Qualität: Auch wenn die Intention einseitig ist, unterliegen Gutachter berufsethischen Pflichten zur Sorgfalt.
• Umgang: Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen diese Gutachten kritisch prüfen und ggf. durch eigene Gutachter hinterfragen
und das wird es auch, wenn und sobald irgendwie möglich.
Nur weil die Verteidigung eine Befangenheit sieht, muss dem noch lange nicht so sein.
Das entscheidet nicht die Verteidigung sondern das betreffende Gericht.
Aber noch einmal meine Frage an dich: Sind Gutachten der Verteidigung neutral?
Wie siehst du das, @Lento?
Zu den Gutachten der Anklage im Fall „Hanna“:
Der Hydro - Mechaniker sagt, Fließgeschwindigkeit der Prien sei in jener Nacht etwa 10km/h gewesen.
Man könne viele Verletzungen erwarten, ein Großteil der festgestellten seien Treibverletzungen.
Die Kopfverletzungen und die Brüche beider Schulterdächer sieht er nicht als Treibverletzungen.
Dass es doch Treibverletzungen sein können, schließt er nicht aus.
Auch hält er den Bruch der Halswirbelsäule an einem bestimmten Wehr für durchaus möglich.
Genaueres könne er nicht sagen, er sei kein Mediziner.
Die Medizinerin erklärt, Hanna sei spätestens 5 Minuten, nachdem sie in den Bärbach gelangte, ertrunken,
Herzstillstand maximal 10 bis 20 Minuten später.
Verletzungsbeschreibungen:
- 7 in der Form ähnliche Kopfverletzungen, stumpfe Gewalteinwirkung wird vermutet, 5 davon Riss-Quetschwunden (Platzwunden),
die restlichen 2 sind Hämatome (nicht offene Wunden, Blutergüsse)
- Die beiden Schulterdachbrüche sind nahezu symmetrisch, keine sichtbaren äußeren Verletzungen in diesem Bereich
(Hannas Jacke wurde weit vor diesem Bereich gefunden, kann also nicht der Grund für nicht sichtbare Verletzungen
im Bereich der Schulterdächer sein), direkt unterhalb aber innere, massive Einblutungen
- Halswirbelbereich und Rücken: Keine äußerlich sichtbaren Verletzungen, aber massive, großflächige Einblutungen
Hannas Körper hat mindestens 1 Stunde gebraucht, um zu den Bereichen zu gelangen,
die die Verteidigung und auch der Gutachter der Anklage als Orte ansehen,
an denen Schulterdach- und Wirbelverletzungen durchaus denkbar wären.
Die Kopfverletzungen könnten theoretisch in fast allen Fluss-Abschnitten entstanden sein,
sind aber keine typischen Treibverletzungen, daher nicht unmöglich, aber wenig wahrscheinlich.
Hannas Herz klopfte nach spätestens 30 Minuten nicht mehr, kein Blutkreislauf mehr,
kein Blutdruck mehr.
Woher kämen also die massiven Einblutungen, wenn man von einem Unfall ausginge?
Hat da wer Erklärungen?
Wer, wenn nicht @Fränkin, könnte diese Frage beantworten?
Es muss auch nicht nachvollziehbar sein, @Fränkin, das wäre zu viel verlangt, oder?
Açieeed! style by