Das Problem ist auch die Verzerrung der Wahrnehmung der Zeugen über die Zeit. Wenn z.B. Zeuge Olaf so medienwirksam und überzeugt sagt, er ist sich sicher es war, das er das Auto von G. gesehen hat und gleichzeitig eben auch die auffälligen Aufkleber stark in der Öffentlichkeit diskutiert werden (so wie hier), dann wird vielleicht ein späterer Zeuge X beeinflusst, und macht eine Aussage wo er sich "sehr sicher" ist, dass er genau dieses Auto z.B. in Reimershagen vormittags gesehen haben will, obwohl er "in Wirklichkeit" aus dem Augenwinkel nicht mehr als irgendein organgenes größeres Auto gesehen hat. Ohne die Kenntnis und Öffentlichkeit (was in der Zeitung steht ist wahr) hätte sich der Zeuge vielleicht gar nicht gemeldet, jetzt meldet er sich, aber mit einer ggf. falschen Aussage. Nicht weil er lügt, sondern weil sich für ihn eine neue Wahrheit entwickelt hat.Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Dezember 2025, 11:21:38 Trifft das auch dann zu, wenn die Kontaktaufnahme durch Raffaela und Jens erst erfolgte, nachdem die Zeugen bereits ihre Aussage bei der Polizei gemacht hatten, von der sie seitdem nicht abweichen?
Hat die gehbehinderte Freundin tatsächlich selbst ausgesagt, man sei lediglich zu einem Spaziergang aufgebrochen, weil es ihr nicht gut ging? Oder stammt diese Behauptung allein von Gina und wurde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht korrigiert? Die Freundin selbst hat sich damals doch gar nicht öffentlich geäußert, oder?
Oder wenn R.F. rausposaunt, dass sich der Nachtzeuge benutzt fühlte, dann wird sich vor Gericht vielleicht die Finde-Freunde etwas anders ausdrücken als bei der Vernehmung, wo sie noch nichts vom Nachtzeugen wusste. Das kann ihr dann zwar vorgehalten werden, allerdings zählt am Ende das gesprochene Wort. Wenn die Finde Freundin also z.B. zu Protokoll gab "es kam mir irgendwie komisch vor (.... gedacht: Aber so war sie manchmal, fröhlich spontan)" und 1 Jahr später im Zeugenstand plötzlich noch ergänzt "es kam mir irgendwie komisch vor, ich dachte sie führt mich mit voller Absicht da hin", dann ist nicht mehr klar ob diese Ergänzung durch den "sozialen Druck" entstanden ist, oder im Moment der Vernehmung dieser Gedanke bereits so anlag. Das wird die Zeugin selbst nicht realisieren, d.h. sie bleibt glaubhaft bei verschärfter Aussage.
Oder wenn sich R.F. öffentlich bei Zeugen bedankt, dass diese Informationen (die G belasten) raus gegeben wurden. Entsteht dann ein Eindruck der "Kumpanei" und Einflussnahme, dass die Aussage damit vergiftet wird ?
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