Wenn es ein “betonhartes” Alibi gäbe, wäre sie nicht in U-Haft. Oft können sich Alibis für die Verteidigung erst noch ergeben, wenn die Aktenlage die Eingrenzung eines Tatzeitraumes und/oder eines Tatortes so präzise beschreibt, dass z. b. die Angaben des TV in den Gesprächen dem RA reif für eine “Gegentatsache” werden.Gast hat geschrieben: ↑Samstag, 13. Dezember 2025, 13:36:14 Fest steht (laut Ohm): Stand der Ermittlungen ist der, dass die Akten keine Indizien enthalten, die auf Ginas Täterschaft hindeuten.
Warum ihr Alibi gerade on hold ist, erklärt ihr Verteidiger nicht klar und deutlich. Nur kryptisches Zeug, Andeutungen, woraus keiner schlau wird.
https://www.blick.ch/ausland/an-diesem- ... 80559.html
Annahme
Ohm wartet ab, was die Ermittler an Karten abschließend auf den Tisch legen.
Hat er ein besseres Blatt, wonach das Taktieren gerade aussieht, wird er's offenlegen.
Ein Beispiel: …war die z.B. Handynutzung vom TV im Eiskeller Fall. Diese wurde entlastend erst spät von der Verteidigung in den Prozess eingebracht. Hier ging es buchstäblich um wenige Minuten. Der Vorwurf eines Vergewaltigungsversuches (Mordmerkmal, niedr. Beweggrund) musste seitens der StA ôrtlich wie zeitlich eng ermittelt dargelegt werden, was im Widerspruch zu der dem TV verfügbaren Zeit bis zu seinem Alibi stand. Bei Alibis geht es manchmal zum geringste Details aus der Forensik.
Mein Fazit über Ohm ist bis jetzt dass G es nicht schlecht erwischt hat. Er weiß was er tut. Problematisch bleibt ein potentieller Interessenkonflikt seiner kommunalen politischen Rolle, wie hier schon mal angesprochen. Aber zeigt zumindest dass er kampfbereit ist. Das ist schonmal 200% mehr als das beschämende Pflichtverteidigergeklüngel im Eiskeller Fall in meinem Bundesland.
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