Nein, keinerlei Angaben dazu.
Seh ich auch so, kann auch etwas ganz triviales sein.
Nein, keinerlei Angaben dazu.
Du könntest mit deiner Einschätzung richtig liegen.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:56:03 Das viel interessantere Detail wird sein, dass sie sich isoliert. Keine Hofgänge, keinen großen Kontakt zu anderen laut OZ.
Dass Gina ggüber einem Mithäftling äußert, sie wüsste von einer anderen Frau als eigentliche Täterin, könnte genauso
gut der Grund sein für "es ging ihr nicht gut". Kindermörder sind im Knast nicht gern gesehen. Da kann es schon mal passieren,
dass andere Knastis, die selber Mütter sind, für Ginas Gesundheitszustand verantwortlich zeichnen.
Angesichts der neuesten Informationen zu den unfreiwilligen Auffindezeugen war dieses Ergebnis nicht anders zu erwarten.Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 14:18:18 U-Haft bleibt bestehen. Statement von Nowack dauerte 10 Sekunden.
Aus einem anderen Artikel. Was in der Ostseezeitung stand weiß ich. Naja, in meinen Augen ist das Wortklauberei.Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:37:50 Wo hast du das mit dem "sehr schlechten Zustand" her?
Im OstseeZeitung Bezahlartikel stand: "Sie war kurz im Krankenhaus. Es ging ihr nicht gut".
Schon ein gewisser Unterschied, oder?
Nein, diesbezüglich steht nichts in dem Artikel.
Ist sie schon rechtskräftig verurteilt und habe ich das nicht mitbekommen?Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:56:03 Kindermörder sind im Knast nicht gern gesehen.
Im Grunde wäre ja die Vorstellung, dass jemand anders geholfen, vertuscht oder die Tat gedeckt hat, noch unvorstellbarer als die unvorstellbare Tat selbst. Da kämen ja nur aller engste Vertraute in Frage die sie unbedingt schützen wollten, wer sollte das sein außer die Großeltern ? Und die wohl eher nicht.Basti66 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:55:17
Für mich ist G. die alleinige Täterin die F. An den Tümpel gelockt hat und dort auch die Tat durchgeführt hat.
Ruhig Blut, bin selber der Meinung, dass sie nicht hauptverantwortlich ist, "nur" andere zur Tat angestiftet oder Beihilfe geleistet hat.
Klaro. Das ist den Knasties ja auch sicher bewusst. Denn die sind ja alle unschuldig dort, außer die anderen natürlich. Ich hätte es so verstanden dass die sie eben als solche abstempeln. Darauf bezog sich diese Aussage ja
Einzeln betrachtet, ja. Aber es ist ein weiteres ungünstiges Puzzleteil zu ihrem Nachteil in einer Gesamtbetrachtung. Da kommt automatisch die Folgefrage: Wer hätte denn noch Zugriff auf das Fahrzeug und wieder warum genau im Zeitfenster dann dort ? Großes Schweigen, wie beim Alibi. Es wird halt enger und enger. Aber es wäre auch nicht er erste Zeuge der sich im Datum irrt......Yggdrasil hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:33:47 Was den Zeugen angeht, der am Tattat den Pick-Up gesehen hat, er sagt wortwörtlich:
Wieder eine typische RTL/Bild-Clickbait-Schlagzeile: "Zeuge belastet Gina H. schwer!" Ähm, nö, tut er gar nicht. Das Auto ist da gefahren. Dass Gina am Steuer saß oder sich im Fahrzeug befunden hat, sah er nicht. Er belastet also ein orangenes Auto, das kann für die Tat aber nicht verknackt werden.
Es gab letzte Woche, als die XY Sendung ausgestrahlt wurde und in Frage stand, ob noch was zu Fabian kommt, das Gerücht, dass in es in der JVA Bützow einen Vorfall gegeben hätte und G. im Krankenhaus wäre. War ein Kommentar in den SM bei FB. Für mich durchaus vorstellbar vor dem Hintergrund. Auch, dass sie sich eher isoliert, macht für mich Sinn.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:56:03 Das viel interessantere Detail wird sein, dass sie sich isoliert. Keine Hofgänge, keinen großen Kontakt zu anderen laut OZ.
Dass Gina ggüber einem Mithäftling äußert, sie wüsste von einer anderen Frau als eigentliche Täterin, könnte genauso
gut der Grund sein für "es ging ihr nicht gut". Kindermörder sind im Knast nicht gern gesehen. Da kann es schon mal passieren,
dass andere Knastis, die selber Mütter sind, für Ginas Gesundheitszustand verantwortlich zeichnen.
Dem kann ich nur zustimmen, auch wenn sich die Indizienkette durch die nächtlichen Zeugen anscheinend verdichtet haben.
Ein Haftbefehl, der vorläufig nicht vollstreckt oder mit Auflagen besteht, heißt: Man befindet sich in Freiheit, evtl. auf Widerruf.Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:09:18 Drei Möglichkeiten:
Aufhebung oder Außervollzugsetzung oder Bestätigung.
„….. Aufhebung oder Außervollzugsetzung
Wird der Haftbefehl aufgehoben, endet die Haft.
Bei Außervollzugsetzung bleibt der Haftbefehl bestehen, wird aber gegen Auflagen vorläufig nicht vollstreckt.
Bestätigung der Haft …..“
https://www.mtrlegal.com/wiki/haftpruefungsverfahren/
Kann jeder ausrechnen, wann die nächste Haftprüfung erfolgen kann ?(3) Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, so hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn die Untersuchungshaft mindestens drei Monate und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate gedauert hat.