TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
ihold
Beiträge: 20
Registriert: Mittwoch, 19. November 2025, 18:04:06
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

z3001x hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 20:55:48
Aber vermutlich kann die Bayernjustizmafia das in der Begründung nicht zugeben.
Solltest du dich nicht, allein schon wegen dieses einen Satzes, hier entschuldigen?
Besserung versprechen und dich zumindest mit ein paar Wochen z.B. selbst auferlegtem Schreibverbot bestrafen?

Und so was ist hier nicht nur User, sondern auch noch Moderator?
Du solltest doch Stimmungsmache vermeiden, und nicht selber betreiben?

Ich mache ja grundsätzlich Screenshots von meinen Beiträgen in Foren,
in denen es laut Forenregeln ausdrücklich erlaubt ist, dass Texte nachträglich geändert werden können.
Auch habe ich Kopien von meinen Beiträgen, denn ich kopiere den größten Teil
davon aus einem Schreibprogramm, es könnte ja vorkommen, dass bestimmte Texte erst gar nicht freigegeben werden.

Und Screenshots kann man ja immer machen, auch wenn man nicht registriert ist!
Also auch die Gäste des Forums (es sind ja ,soweit ich in der kurzen Zeit
überblickt habe, doch ein paar hundert Gäste täglich hier im Forum anwesend.
Das sollte man nie vergessen!

Nicht dass später einer Schwierigkeiten bekommt, nur weil er z.B. bei einer Nachfrage,
wer total daneben gelegen ist, antwortet: „Ich geb’s zu, ich war’s!“

Dieses Szenario könnte mir zum Beispiel morgen schon blühen! ;) :) :D :shock:
Fränkin
Beiträge: 357
Registriert: Donnerstag, 02. Februar 2023, 01:16:46
Kronen: 👑
Sterne: 🤘

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Die Beweisaufnahme ist geschlossen
Der Prozess neigt sich schnellen Schrittes dem Ende entgegen. Richterin Heike Will hat die Beweisaufnahme soeben geschlossen. Jetzt gibt es noch kurze Beratungen, da man sich offensichtlich nicht ganz einig ist, ob die Medien (und damit die Öffentlichkeit) während der Plädoyers tatsächlich ausgeschlossen werden soll. Mindestens die Eltern von Sebastian T. und die Pressesprecher von Gericht und Staatsanwalt werden die Plädoyers aber im Saal verfolgen.
Quelle Donaukurier

Alles andere wäre völlig verwunderlich.

Wären weitere Gutachten in den Prozess eingeflossen, so wäre man schnell drauf gekommen, dass die Gutachter (m/w/d/sing./plur.) bisher nicht mit allzu fundiertem Wissen glänzten und es wären womöglich Neuaufnahmen in diversen anderen Verfahren, bei denen diese kompetenten Wissenschaftler bereits ihre Gutachten abgegeben haben, Tür und Tor geöffnet worden.

Für die Interessierten - hier nochmal in der Zusammenfassung einige kritische Punkte aus den Gutachten:

Spoiler

Acetylierte Glukose – Fehlinterpretation im Urteil [1105]

Das Gericht wertet „acetylierte Glukose im Urin“ als Zeichen einer Hyperglykämie durch Stress/Adrenalin.
Acetylierte Glukose ist in Wirklichkeit N-Acetylglucosamin, ein bakterieller Zellwandbestandteil – Hinweis auf Infektion (z. B. Blasenentzündung), nicht auf adrenalinbedingte Hyperglykämie.
Eine zentrale Schlussfolgerung des Urteils basiert damit auf einem klaren rechtsmedizinischen Fehlverständnis.
Link um Posting


Treibverletzungen & Akromionfrakturen – forensisch erklärbar

Verletzungen wie Hämatome, HWS-Beteiligung oder Akromionfrakturen lassen sich sehr wohl durch Treib- und Strömungseinwirkungen erklären – das Urteil schließt dies fälschlich aus.
Fachliteratur („Rechtsmedizin“ Dettmeyer, Dissertation Schneppe) zeigt: Halswirbelsäulen- und Schulterverletzungen sind typische Begleitbefunde bei Wasserleichen. Auch das Herunterrutschen der Hose über die Schuhe ist keineswegs ausgeschlossen.
Das Gericht hat natürliche Unfall- bzw. Strömungsfolgen vorschnell ausgeklammert und damit eine fehlerhafte Indizkette aufgebaut.
Link zum Posting


Ertrinkungsvorgang & Mageninhalt – eindeutige Befunde, fehlende Details [937]

Schaum in der Lunge und emphysematöse Überblähung sind klassische Zeichen eines Ertrinkungstodes – das Urteil unterschätzt ihre Beweiskraft.
Besonders auffällig: Das Urteil gibt das rechtsmedizinische Gutachten nicht vollständig wieder. Ein gewissenhafter Rechtsmediziner hätte den Mageninhalt auf das Wydler-Zeichen (Phasentrennung von fester Nahrung, Flüssigkeit, Schaum) untersucht – ein klares Vitalzeichen beim Ertrinken.
Dass dieser Befund nicht dokumentiert wurde, wirft Fragen auf
Link zum Posting


Alkohol, Restharn & Kopfverletzungen – keine Mordindizien

Während das Urteil Restharn und Kopfwunden als Indizien für ein Tötungsdelikt wertete, zeigt der Alkoholwert vielmehr, dass ein Unfallgeschehen naheliegt.
2,06 Promille erklären Orientierungslosigkeit und ein mögliches Hineingeraten in den Bach. 1 ml Restharn ist bei Harnwegsinfekt oder aktiver Entleerung plausibel. Die Kopfwunden hätten zu massivem Blutverlust führen müssen – doch es fand sich weder am Fundort noch an der Kleidung Blut, was auf postmortale Entstehung hindeutet.
Die vermeintlich belastenden Feststellungen verlieren ihr Gewicht; zusammen mit dem Alkoholwert sprechen sie eher für ein Unfall- und Ertrinkungsgeschehen.
Link zum Posting


Treibrichtung des Körpers

Ein Körper in fließendem Wasser richtet sich physikalisch bedingt mit der Strömung aus.
Dabei treibt er mit dem Kopf voran – und stößt folglich auf Hindernisse, was die bei Hanna gefundenen Kopfverletzungen plausibel erklärt.
Die Verletzungen sind somit konsistent mit einem Unfall- und Ertrinkungsgeschehen, nicht mit einem vorausgehenden Gewaltakt.
Link zum Posting


Acetylierte Glukose, Restharn & Ibuprofen – Hinweis auf Blasenentzündung, nicht Mord

Das Urteil deutet acetylierten Glukosewert und Restharn fälschlich als Stress-/Angstreaktion.
Acetylierte Glukose ist N-Acetylglucosamin – typisch bei bakteriellen Infekten (z. B. Blasenentzündung). Dazu passt die minimale Restharnmenge ebenso wie die Einnahme von Ibuprofen gegen Schmerzen.
Statt ein Indiz für Fremdeinwirkung zu sein, weisen die Befunde auf eine medizinisch erklärbare Vorerkrankung hin – das Gericht hat hier einen gravierenden rechtsmedizinischen Fehlschluss gezogen.
Link zum Posting


Defekte an der Hose – typische Treibspuren, kein Tatortindiz

Kleine Defekte im Kniebereich der Hose sind laut Fachliteratur typische Treibverletzungen bei Wasserleichen.
Wenn sich niemand an Vorschäden erinnert und Treibverletzungen an Knien als normal beschrieben werden, stammen die Schäden plausibel vom Schleifen über den Grund der Prien.
Damit entfällt das Argument, die Hose sei an Land ausgezogen worden – die Befunde passen klar zum Unfall-/Ertrinkungsgeschehen.
Link zum Posting


Erbrechen & Mageninhalt – klares Indiz?

Spuren von Erbrechen verschwinden im Wasser, doch eine Aspiration von Mageninhalt in die Lunge wäre bei der Obduktion sichtbar gewesen.
Der geringe Mageninhalt passt nicht zum errechneten Alkoholkonsum – er spricht dafür, dass Hanna erbrochen haben muss.
Das Urteil bleibt an dieser Stelle unvollständig: Die rechtsmedizinische Frage nach Erbrechen und Aspiration wurde nicht lege artis aufgearbeitet, obwohl sie für die Todesumstände entscheidend ist.
Link zum Posting


Hypothesen & Wahrscheinlichkeiten – was im Urteil fehlte

Bei widersprüchlichen Befunden (z. B. Akromionfrakturen, acetylierten Glukose) hätte das Gericht Wahrscheinlichkeiten für alternative Hypothesen aufstellen lassen müssen.
Stattdessen wurde nur eine Erklärung („Gewalteinwirkung“) akzeptiert, während naheliegende Alternativen (Treiben im Fluss, bakterielle Infektion) ignoriert wurden – ohne jede Berechnung der Wahrscheinlichkeit.
Wo in DNA-Verfahren mit Likelihood-Ratios gearbeitet wird, hat man hier blind auf eine einzige Hypothese gesetzt – ein methodisch gravierender Fehler in einem Indizienprozess.
Link zum Posting


Kopfverletzungen – postmortal erklärbar, nicht Mordbeweis

Blutungen und Quetsch-Riss-Wunden sind kein sicherer Beweis für Lebendverletzungen – sie können auch postmortal entstehen, etwa durch Treiben im Wasser.
Das Urteil erwähnt keine immunhistochemischen Befunde, die hier entscheidend gewesen wären. Statt methodisch mit Hypothesen zu arbeiten, wurde voreilig „Stein als Tatwerkzeug“ angenommen.
Die Schädelverletzungen sind ohne weiteres mit Strömung und Bergung vereinbar. Ihre vorschnelle Deutung als Mordspuren ist rechtsmedizinisch nicht haltbar.
Link zum Posting


"Notruf" an Eltern – kein Beweis für Mord

Das Gericht/Presse deuten Hannas Anruf beim Notfallkontakt als Hinweis auf Fremdeinwirkung.
Mit über 2 Promille ist es nicht plausibel, dass Hanna im vom Gericht vermuteten Durcheinander die Eltern anwählte, statt die europaweit gültigen Notrufnummern 110/112 – zumal diese auch ohne Guthaben erreichbar gewesen wären. 
Der Anruf passt besser zu Orientierungslosigkeit, technischer Fehlfunktion oder einer akuten Schwäche (z. B. Erbrechen) als zu einem Angriffsgeschehen – als Mordindiz untauglich.
Link zum Posting


Ergänzend:

Zur Wirkung von Alkohol und fehlenden Hämatomen frontal am Thorax: Link zum Posting
Zusätzlich zum Thema Ibuprofen: Link zum Posting
Erneut zu den Akromionfrakturen: Link zum Posting
Zum Ertrinkungsvorgang: Link zum Posting
Hunde und Mantrailing: Link zum Posting
Haropa
Beiträge: 28
Registriert: Dienstag, 20. Februar 2024, 09:15:27
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

- Eine trankribierte Sprachnachricht von A.R. an L.R. wird laut vorgelesen. Sinngemäß, dass die Vernehmung für A.R. die Hölle war und dass L.R. auch bei vielen Fragen einfach sagen soll, dass sie sich nicht erinnern kann; auch wenn sie dafür doof angeschaut werden wird, aber A.R. hat es ja auch ausgehalten.
- Die Vorsitzende Richterin fragt, ob ST erzählen will, wie es ihm geht, zb auch beruflich. Er will aber keine Angaben machen sagen die Verteidiger
- die Beweisaufnahme wird geschlossen
- Die Öffentlichkeit wird für die Plädoyers ausgeschlossen , nur Pressesprecher des Gerichts / der Staatsanwaltschaft dürfen da bleiben und die Eltern vom Sebastian.
- Dann wurde die Öffentlichkeit rausgeschickt, ohne Kommentar, ob es heute noch weitergeht.. Wir warten einfach mal draußen, die meisten sind noch da geblieben.
andi55
Beiträge: 650
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Fränkin
Ja, ist mir auch sofort förmlich ins Auge gesprungen "DAS VERBRECHEN AN STUDENTIN HANNA AUS ASCHAU", damit es die Leser nur nicht vergessen,
immer und immer wieder das Wort VERBRECHEN !!! Wetten, Herr Reichgruber von der PNP springt nach der Urteilsverkündung sofort ins Auto und sucht Herrn Holderle auf, um ihm unbedingt noch eine Bühne zu geben ?
Haropa
Beiträge: 28
Registriert: Dienstag, 20. Februar 2024, 09:15:27
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

In 45-60 min kommt wahrscheinlich die Urteilsverkündung
Fränkin
Beiträge: 357
Registriert: Donnerstag, 02. Februar 2023, 01:16:46
Kronen: 👑
Sterne: 🤘

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

+++ Das Urteil ist da +++
Die Vorsitzende Richterin Heike Will hat das Urteil gesprochen: Wie es in den vergangenen Tagen bereits zu erwarten war, wird Sebastian T. tatsächlich freigesprochen.

Und:
Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem „unerwartet schnellen Prozessende“. Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden.

Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535
z3001x
Moderator
Beiträge: 7221
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von z3001x »

ihold hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 10:28:33 Solltest du dich nicht, allein schon wegen dieses einen Satzes, hier entschuldigen?
Besserung versprechen und dich zumindest mit ein paar Wochen z.B. selbst auferlegtem Schreibverbot bestrafen?

Und so was ist hier nicht nur User, sondern auch noch Moderator?
Du solltest doch Stimmungsmache vermeiden, und nicht selber betreiben?
Wenn die Richterin mit dem Staatsanwalt Essen geht und dem das Urteil, Wochen bevor es gefallen ist, verrät, find ich die Bezeichung mafiös zwar zugespitzt, aber angemessen. Ist eine massive Verachtung des rechtsstaatlichen Fundaments der Gewaltenteilung, was da stattfand. Und kommt in Bayern öfters vor.
_paul

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von _paul »

FREISPRUCH
Turmfalke23
Beiträge: 816
Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Hoffentlich sind die Nebenklage sowie die Staatsanwaltschaft mit dem Freispruch von Sebastian T. auch einverstanden ?
andi55
Beiträge: 650
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Turmfalke23
Die Staatsanwaltschaft hat doch selber Freispruch beantragt und die Nebenklage gibt's nicht mehr !
Fränkin
Beiträge: 357
Registriert: Donnerstag, 02. Februar 2023, 01:16:46
Kronen: 👑
Sterne: 🤘

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 12:06:16 Hoffentlich sind die Nebenklage sowie die Staatsanwaltschaft mit dem Freispruch auch einverstanden ?
Die Nebenklage?
BR und PNP hatten darüber berichtet, dass sich Hannas Eltern aus dem Prozess zurückgezogen haben.

Und warum sollte eine Staatsanwaltschaft, die auf Freispruch plädierte - siehe hier um 11:09 Uhr
Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger ist soeben aus dem Gerichtssaal gekommen. Die Plädoyers sind gehalten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben laut Sattelberger jeweils Freispruch beantragt.
mit dem Freispruch nicht einverstanden sein??
papaya
Beiträge: 1060
Registriert: Dienstag, 26. März 2019, 11:20:01
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Fakt ist jedenfalls, dass man mit der Darstellung des Sachverhalts in der meinungsbildenden Bild-Zeitung nicht glücklich sein kann:
Der Aussage-Psychologe Prof. Max Steller (81) hatte den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft als unglaubwürdig eingestuft. Gefängnis-Insasse Adrian M. (25) behauptet, T. habe ihm gegenüber die Tat gestanden – Ende 2022 beim Kartenspielen in der Zelle. Der anerkannte Gutachter Steller kam zum Ergebnis: „Ich kann keinen Wahrheitsgehalt in seiner Aussage finden.“

Die Staatsanwaltschaft hatte daher Freispruch beantragt, geht aber nach wie vor von einem Tötungsdelikt aus. Die Verteidigung um die Münchner Anwältin Regina Rick plädierte auf Freispruch aus erwiesener Unschuld. Die Anwältin geht von einem Unfall aus.
https://www.bild.de/regional/bayern/han ... ed1363ec14

Das ist das, was hängenbleiben wird und was ich auch schon auf dem Flur gehört habe. "Klar war er's, sagt ja auch der Staatsanwalt, aber er konnte sich halt einen Starverteidiger leisten."
Turmfalke23
Beiträge: 816
Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 12:13:15 Die Nebenklage?
BR und PNP hatten darüber berichtet, dass sich Hannas Eltern aus dem Prozess zurückgezogen haben.

Und warum sollte eine Staatsanwaltschaft, die auf Freispruch plädierte - siehe hier um 11:09 Uhr

mit dem Freispruch nicht einverstanden sein??
Hast uneingeschränkt Recht !
Die Staatsanwaltschaft hatte daher Freispruch beantragt, geht aber nach wie vor von einem Tötungsdelikt aus. Die Verteidigung um die Münchner Anwältin Regina Rick plädierte auf Freispruch aus erwiesener Unschuld. Die Anwältin geht von einem Unfall aus.
https://www.bild.de/regional/bayern/han ... ed1363ec14
papaya
Beiträge: 1060
Registriert: Dienstag, 26. März 2019, 11:20:01
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

In der Süddeutschen Zeitung ist es nicht groß anders:
In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der Studentin Hanna Wörndl aus dem bayerischen Aschau ist der wegen Mordes angeklagte Sebastian T. freigesprochen worden.

Die Anklage begründete das damit, dass dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen werden können.

Hanna Wörndl war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco „Eiskeller“ tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde Sebastian T. festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.

Die Verteidigung ging von einem Unfall aus.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/mo ... li.3344083

Tötung "konnte nicht nachgewiesen werden."
Urteil wegen "Verfahrensfehler"aufgehoben.
Verteidigung "ging von einem Unfall aus."

Niemand hat dem Volk treffender aufs Maul geschaut als "Stuffz". Das ist das was Sebastian verfolgen wird, solange er im Chiemgau bleibt. Traurig.
Stuffz hat geschrieben: Mittwoch, 19. November 2025, 17:27:34 Oiso wos i im Chiemgau af dea Straße vo den Leuten hea is, do gibt's oan Sponsor dea dea Familie vom Wastl etzad de Rick und den Schorsch zoits. Und wea si sowas leisten ko, dea griagt dannad hoit Recht in Bayern. Dass dea Wastl unschuldig is, des glaubt do koa Mensch.
Gast007

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast007 »

Ne Leute, wat bin ich froh juristischer Laie zu sein. :lol:
Man denke an die ganzen "Experten" hier bzw. insbesondere im anderen Forum (ein oder zwei waren glaube ich sogar Anwälte), die nicht müde wurden, zu betonen, dass alles mit rechten Dingen zuging, die damalige Kammer auf Grundlage der Indizien praktisch verurteilen musste, und das mit Indizienprozessen eben so ist.

Als Laie war es mir indes möglich, spätestens seit Dezember 2023 zum Schluss zu kommen, dass auf Basis derartig dünner Indizchen eine Verurteilung absolut schockierend wäre. Das war für mich immer glasklar. Gesunder Menschenverstand und natürliches Rechtsempfinden kann wohl nicht durch juristische Expertise ersetzt werden.

Besonders deprimierend fand ich die resignative Grundhaltung hinsichtlich der "freien richterlichen Beweiswürdigung" - das eine Gerichte verurteilt, das andere Gericht spricht frei. Pfff, was soll's, so ist das nunmal im gottgleichen "Rechtsstaat". Geht ja nur um Mord und 10 Jahre Freiheitsberaubung, da lassen wir einfach verschiedene Richter munter je nach Laune Beweise würdigen, so wie es gerade in die vorgefertigte Meinung passt, und wenn es keine logischen oder Verfahrensfehler gibt, ist es rechtskräftig.

Ich höre die Experten übrigens jetzt schon wieder sagen, dass man an diesem Fall (Prozess - Verurteilung - erfolgreiche Revision - Prozess - Freispruch) ja sehen könne, wie toll doch der Rechtsstaat funktioniert. Naja, sind ja nur drei verschwendete Lebensjahre für den Angeklagten.
Diese Begründung erinnert mich an vom Staat verordnete (bspw. Gesundheits-)Maßnahmen, die dann auch nach Jahren als rechtswidrig erkannt werden, das Kind aber bereits in den Kessel gefallen und der Schaden bereits angerichtet ist. Zur Rechenschaft gezogen wird ohnehin niemand, Aber immerhin - der Rechtsstaat funktioniert, fantastisch.
Lento
Beiträge: 69
Registriert: Donnerstag, 17. April 2025, 13:07:20
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 12:13:15Und warum sollte eine Staatsanwaltschaft, die auf Freispruch plädierte - siehe hier um 11:09 Uhr

mit dem Freispruch nicht einverstanden sein??
Es gibt in der Justiz nichts, das es nicht gibt.

Im Schlossgartenmord von Aschaffenburg hatte die StA auf Freispruch plädiert und hat dann erstmal beim LG Revion eingelegt.

Normalerweise ist bei einem Urteil ohne Revision ein verkürztes schriftliches Urteil möglich. Dadurch dass die StA Revision eingelegt hatte, musste es natürlich ausführlich erfolgen. Nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils hat die StA den Revisionsantrag zurück genommen.
Chip-21

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Chip-21 »

Eines ist nach allem sicher: Bayern brauchte zur Rechtfertigung der hohen Ermittlungskosten ggü der Bevölkerung ein lohnenswertes Ergebnis, also dringlichst einen Täter und die vorherige Jugendrichterin dringend einen Karrieresprung, beides ging nun aufgrund eigenem Verschulden in die Hose.

Am Ende bleibt die Frage, ob schlechten Juristen in der Strafjustiz weiter gestattet werden darf, einem unschuldigen jungen Mann mit den vorbeschriebenen Mechanismen das Leben zu versauen.

Vermutlich war es aber vorliegend sehr ungünstig, dass sich die Familie T. erst so spät darum kümmerte, Regina Rick zur Wahlverteidigerin zu machen; dieser gebührt das Bundesversienstkreuz. Dort wo sie eingebunden ist, legte sie vielfach offen, wie fehlerhaft Staatsanwaltschaften und Strafgerichte arbeiteten, BRAVO!
papaya
Beiträge: 1060
Registriert: Dienstag, 26. März 2019, 11:20:01
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Und es geht weiter:
Der Prozess habe zwar nicht aufklären können, was mit Hanna Wörndl geschehen ist, sagte Will. Er habe aber geklärt, dass der Angeklagte nicht verurteilt werden könne. „So unbefriedigend es auch erscheinen mag: Für dieses Verfahren, für dessen Nicht-Schuldspruch ist die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden war, nicht mehr von Relevanz.“
https://www.sueddeutsche.de/panorama/mo ... li.3344083

Auf deutsch: es hat niemanden von der Justiz überhaupt noch interessiert, ob Hanna nun verunglückt ist oder von wem auch immer verletzt, getötet und in den Bach gestoßen wurde!

Ja, das erscheint unbefriedigend. Das wird Sebastian bei Volkes Stimme nicht rehabilitieren und erscheint unvorstellbar zynisch. "Sebastian kann nicht verurteilt werden". Niemand hat gesagt, dass er bei korrekter Interpretation der Faktenlage unschuldig sein muss.
Catch22
Beiträge: 1241
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Lento hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 06:07:12 … Erfolgen generell Plädoyers nicht öffentlich, wenn ein Teilaspekt des Verfahrens nicht öffentlich verhandelt wurde? …
Grundsätzlich: ja (vgl. § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG).

Lento hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 06:07:12 … Da hier einzig und allein Rechte des Angeklagten davon betroffen wären, müsste er doch auf die Öffentlichkeit der Plädoyers bestehen können. …
So ist es: Nach § 171b Abs. 4 GVG „darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, dem Ausschluss der Öffentlichkeit widersprechen“.

Die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit liegt allein beim Gericht.

Lento hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 06:07:12 … Mir ist klar, solche Rechtsfehler werden bei einem Freispruch eine Revision wahrscheinlich nicht begründen können. …
Auch hier wieder: Ein rechtsfehlerhafter Ausschluss der Öffentlichkeit kann nur mit der Revision angegriffen werden (als absoluter Revisionsgrund, § 338 Nr. 6 StPO). Wer aber sollte Revision einlegen? Dem Freigesprochenen steht sie nicht zu, die StA wird sich hüten und die Nebenklage hatte sich zurückgezogen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Lento hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 06:07:12 … man erkennt aus meiner Sicht deutlich, wie perfide doch unser Staat ist, wenn es um das Eingeständnis und die Kompensation schwerer Fehler geht.
Wer die Klaviatur kennt, auf der er spielt …

Lento hat geschrieben: Dienstag, 25. November 2025, 12:47:14 … Normalerweise ist bei einem Urteil ohne Revision ein verkürztes schriftliches Urteil möglich. …
Fehlt nur noch der Rechtsmittelverzicht (oder das fruchtlose Verstreichen der einwöchigen Revisionsfrist) der StA, dann passt die schriftliche Urteilsbegründung auf einen Bierdeckel: § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO. Aller Voraussicht nach wird das heutige Urteil dann auch nicht veröffentlicht werden, mangels Substanz.

Die Beule unter dem Teppich wird stetig dicker – und keinen stört‘s. Nun wäre die freie Presse als Vierte Gewalt im Staate gefragt, wenn sie sich denn ihres Auftrags bewusst wäre …


Den Pressespiegel zum heutigen Sitzungstag werde ich erst später oder vielleicht auch erst morgen posten können. Ich bitte um Verständnis.
andi55
Beiträge: 650
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Richterin Heike Will spricht in ihrer Urteilsbegründung von "fatalen Fehlern in der Beweisaufnahme"!
Ihr erinnert Euch sicher , wie Hanna's Eltern nach der Urteilsverkündung im ersten Prozess den Ermittlern ausdrücklich ihren Dank für ihre hervorragende Arbeit ausgesprochen haben und der Sokoleiter Herr Butz die Arbeit "seiner Leute" gefeiert hat.
Im neuen Prozess hat eine Ermittlerin sinngemäß ausgesagt "ja, man hätte an verschiedenen Stellen durchaus etwas genauer nachfragen und hinschauen können!" Sie hat sich gar nicht erst die Mühe gemacht es schön zu reden. Solches Verhalten kennt jeder, der im Job schon mal den Kragen für etwas hinhalten musste, vor dem er selber eigentlich gewarnt hat !
Antworten