TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
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Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich hätte es befürwortet, dass das Verfahren weiter geht und die Frage ob Unfall oder Tötungsdelikt noch geklärt wird. Aber man muss den Willen des Angeklagten respektieren, schließlich würden ihm bei der Fortsetzung des Verfahrens weitere Kosten entstehen, die im nicht erstattet werden.
Nur bedingt zum Thema passend: Inzwischen hat Assbichler (6. Strafkammer Traunstein) auch vom BVerfG Nachhilfe in Sachen gesetzlichem Richter erhalten. Sie hatte über eine Verfahrensfrage entschieden, obgleich sie nicht zuständig war. Für die sofortige Bechwerde der Anwältin wäre das OLG München zuständig geweswen. Sie behauptet, dass Überlastung der Grund gewesen sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 55224.html
Nur bedingt zum Thema passend: Inzwischen hat Assbichler (6. Strafkammer Traunstein) auch vom BVerfG Nachhilfe in Sachen gesetzlichem Richter erhalten. Sie hatte über eine Verfahrensfrage entschieden, obgleich sie nicht zuständig war. Für die sofortige Bechwerde der Anwältin wäre das OLG München zuständig geweswen. Sie behauptet, dass Überlastung der Grund gewesen sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 55224.html
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Urteil schon in dieser Woche?
Wie bereits die Passauer Neue Presse (siehe hier) berichtet nun auch – larmoyant aufgebläht – das Oberbayerische Volksblatt (OVB) über ein möglicherweise noch in dieser Woche bevorstehendes Ende des Prozesses:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
Wie bereits die Passauer Neue Presse (siehe hier) berichtet nun auch – larmoyant aufgebläht – das Oberbayerische Volksblatt (OVB) über ein möglicherweise noch in dieser Woche bevorstehendes Ende des Prozesses:
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Willen Sebastians entspricht, auf weitere Sachaufklärung und damit auf den möglichen Beweis eines Unfallgeschehens zu verzichten. Nur wie sollte die Verteidigung diese Sachaufklärung erzwingen? Es geht nicht:
Was hilft alles Geld der Welt, wenn man in der Hölle dummer und bornierter Hexenverbrenner leben muss?
Die Klärung dieser Frage bleibt virulent. Nur fällt sie dann zurück in die Zuständigkeit der StA und der Rosenheim Cops – und gerät weitestgehend aus dem Fokus der Öffentlichkeit.
Die Nebenklage hat den Schwanz eingezogen. Genau hier hätten die Nebenkläger eine entscheidende Rolle einnehmen können: Blockade der Einvernehmlichkeit zwischen Gericht und StA, weitere Beweisanträge, Befangenheitsantrag, Ankündigung der Revision anstatt Rechtsmittelverzicht – und bei Freispruch Revision (die erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils begründet werden müsste und dann zur Vermeidung sinnloser Kosten zurückgenommen werden könnte).
So hätte ein strategisch gewandter Nebenklagevertreter Druck aufbauen können, um vor den Augen der Öffentlichkeit eine Sachaufklärung voranzutreiben. Mit einem Dampfplauderer aber geht das nicht.
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andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Ich glaube der PNP Artikel wurde nochmal überarbeitet. Ich hoffe ich bringe nichts durcheinander.
Ich glaube der PNP Artikel wurde nochmal überarbeitet. Ich hoffe ich bringe nichts durcheinander.
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z3001x
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Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das kann ich mir das auch nicht vorstellen. Aber sollte die Verteidigung keine weiteren Anträge stellen, wird es wohl frühzeitig beendet werden.Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 19:00:41 Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Willen Sebastians entspricht, auf weitere Sachaufklärung und damit auf den möglichen Beweis eines Unfallgeschehens zu verzichten. Nur wie sollte die Verteidigung diese Sachaufklärung erzwingen? Es geht nicht:
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das dann alles im Sande verlaufen wird, weil ein Unfall noch blamabler für die Traunsteiner Justiz/StA/Ermittler und Gutachter wäre.
Ein rasches Ende würde auch verhindern, dass die Sachbearbeiter nicht mehr befragt werden, welche wichtige Beweismittel weder an die StA noch an das Gericht weiter gegeben hatte.
Insofern kann es natürlich auch reines Wunschdenken der Gerichts/Pressesprechers sein, dass die Verteidigung keine Beweisanträge morgen stellen wird. Ist ist auch alles auch nur im Konjunktiv gehalten, außerdem was die Presse daraus gemacht hat, weiß man nicht. Dass das LG nicht selbst die Presseveröffentlichung macht und offenbar nur ausgewählte Presseleute informiert, zeigt wieder mal den Traunsteiner Sumpf.
Morgen wissen wir mehr.
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
PNP: Mögliche Gründe für Freispruch
In einem weiteren Artikel auguriert die Passauer Neue Presse (PNP) über den morgigen Fortgang, gespickt mit tendenziösen Unschärfen (siehe meine Anmerkungen dazu in eckigen Klammern):
In einem weiteren Artikel auguriert die Passauer Neue Presse (PNP) über den morgigen Fortgang, gespickt mit tendenziösen Unschärfen (siehe meine Anmerkungen dazu in eckigen Klammern):
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hast Du nicht verstanden, dass die Verteidigung in der Zwickmühle sitzt? Jedwede weitere Anträge wären vergebens. In dieser Lage ist die Verteidigung handlungsunfähig.
So sehe ich das auch. Ein geschickter Zug zur Rettung von Justiz, StA, Cops und geirrt habenden Gutachtern.
Wie bitte? Liest Du nur die Überschriften? In puncto Gerechtigkeit und Sachaufklärung könnte morgen ein rabenschwarzer Tag werden!
Überarbeitet nicht, aber um einen weiteren Artikel gemehrt (siehe oben). Danke für den Hinweis!
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Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Aus meiner Sicht müssten die Gutachten ersetzt werden. Da die Frage ob Tötungsdelikt oder Unfall im ersten Verfahren essentiell war, obgleich das vom Gericht noch deutlich weniger als halbherzig verfolgt wurde (siehe EMail zwischen Hydromechaniker und Assbichler), gehe ich davon aus, dass die Gutachten zu den notwendigen Kosten zählen. Die Verteidigung konnte zu diesem Zeitpunkt weder nicht wissen, ob das aktuelle Gericht einen Glaubwürdigkeitsgutachten beauftragt, noch konnte sie den Verlauf der Zeugenbefragung vorhersehen.
Aus Zeitgründen war es natürlich opportun die Erstellung der Gutachten in die Pause zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Anfang des zweiten zu legen. Während des Verfahrens wäre es kontraproduktiv gewesen, denn man weiß nicht, ob ein Gutachter in diesem Zeitraum überhaupt sich Zeit nehmen kann und wie lange er dafür benötigt. MAn sieht es ja aktuell schon bzgl. der Gerichtsmediziner-Gutachtens, der erste hat aus Zeitgründen abgelehnt.
Ich befürchte, dass sich die Traunsteiner Justiz/StA mit Händen und Füßen dagegen wehren wird.
Wie ist dazu Deine Einschätzung?
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20004781Letztlich wird es in diesem Verfahren auch noch darum gehen, ob und welche Entschädigung Sebastian T. bekommt. Alleine für seine 945 Tage im Gefängnis stünden ihm rund 71.000 Euro zu. Hinzu könnte auch noch ein Verdienstausfall kommen. Und es wird auch um die Frage gehen, wer für die von der Verteidigung beauftragten Gutachten bezahlt, die nun gar nicht mehr im Verfahren benötigt werden.
Aus meiner Sicht müssten die Gutachten ersetzt werden. Da die Frage ob Tötungsdelikt oder Unfall im ersten Verfahren essentiell war, obgleich das vom Gericht noch deutlich weniger als halbherzig verfolgt wurde (siehe EMail zwischen Hydromechaniker und Assbichler), gehe ich davon aus, dass die Gutachten zu den notwendigen Kosten zählen. Die Verteidigung konnte zu diesem Zeitpunkt weder nicht wissen, ob das aktuelle Gericht einen Glaubwürdigkeitsgutachten beauftragt, noch konnte sie den Verlauf der Zeugenbefragung vorhersehen.
Aus Zeitgründen war es natürlich opportun die Erstellung der Gutachten in die Pause zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Anfang des zweiten zu legen. Während des Verfahrens wäre es kontraproduktiv gewesen, denn man weiß nicht, ob ein Gutachter in diesem Zeitraum überhaupt sich Zeit nehmen kann und wie lange er dafür benötigt. MAn sieht es ja aktuell schon bzgl. der Gerichtsmediziner-Gutachtens, der erste hat aus Zeitgründen abgelehnt.
Ich befürchte, dass sich die Traunsteiner Justiz/StA mit Händen und Füßen dagegen wehren wird.
Wie ist dazu Deine Einschätzung?
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z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ja. Nur Überschriften. Weißt du, so vielbeschätftigt. Keine Zeit. Freispruch ist doch gut, weil sieht so aus, dass er die Hanna wirklich nicht umgebracht hat, sondern es der Alkohol und das Hochwasser war. Das hab ich vom Überschriftenlesen mitbekommen.
Aber vermutlich kann die Bayernjustizmafia das in der Begründung nicht zugeben.
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich sehe das genauso wie Du. Aber man kann es auch anders sehen – und sich darüber streiten wie die Kesselflicker. Über mehrere Instanzen.
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Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wenn das Gericht wirklich das Verfahren jetzt schon beenden will, wären weitere Anträge natürlich ohne Wirkung. Das ist mir schon klar. Eigentlich hat die Verteidigung auch schon genug Anträge gestellt.
Die Pressemitteilung versucht jedoch den Eindruck zu erzeugen, dass die Verteidigung erst weitere Anträge stellen müsste, um das Verfahren fortzusetzen. Meiner Ansicht nach müssten doch die Verteidiger auf die bisherigen Anträge verzichten, sie sind in diesem und dem vorherigen Verfahren gestellt worden und das kann das Gericht doch nicht einfach ignorieren. Natürlich muss es die nicht erheben, aber dass die Verteidigung die morgen nochmal stellen muss, das sehe ich nicht.
Im Peggy-Knobloch-Fall gab es auch so einen Punkt im Verfahren, wo das Gericht das Verfahren abschließen wollte und hat um die Anträge gebeten, welche Anträge noch verfolgt werden sollten. Der Anwalt hatte da noch einen oder mehrere Anträge verwiesen, die dann auch noch abgehandelt wurden.
Wenn aber in diesem Verfahren die Verteidiggung auf keinen der bisherigen Anträge verzichtet (auch die des 1. Verfahrens), dann wird es interessant.
Morgen könnte es im Anbetracht dieser Pressemitteilung im Gerichtsaal turbulent zugehen, vielleicht mit einem Befangenheitsantrag? Als zusätzlichen Grund könnte die Verteidigung natürlich die damalige Ablehnung des Befangenheitsantrages heranziehen (auch wenn sie das bisher in Kauf genommen hat).
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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Dies mag zur Kommunikationsstrategie des LG Traunstein gehören. Rein formal muss das Gericht eine Frist setzen, bis zu der letzte Beweisanträge gestellt werden können. Wenn aber StA und Verteidigung erklären, auf weitere Beweisanträge zu verzichten, ist die Beweisaufnahne schnell erledigt und das Verfahren abgekürzt.
Beweisanträge aus dem ersten Rechtsgang entfalten im zweiten Rechtsgang keine Wirkung mehr. Sie sind irrelevant.
Über bisher von der Verteidigung im zweiten Rechtsgang gestellte Beweisanträge muss die Kammer förmlich entscheiden. Also: Ablehnung. Begründung nahezu beliebig, weil bei Freispruch durch die Verteidigung nicht angreifbar.
Ignorieren wird das Gericht die Beweisanträge der Verteidigung nicht. Wohl aber ablehnen. Und weitere Beweisanträge der Verteidigung würden dasselbe Schicksal erleiden. Sinnlos, neue Beweisanträge zu stellen, weil Ablehnung bei Freispruch durch die Verteidigung nicht angreifbar. Die Option, Beweisanträge zurückzunehmen, ergibt deshalb keinen Sinn.Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 21:17:26 … Meiner Ansicht nach müssten doch die Verteidiger auf die bisherigen Anträge verzichten, sie sind … gestellt worden und das kann das Gericht doch nicht einfach ignorieren. Natürlich muss es die nicht erheben, aber dass die Verteidigung die morgen nochmal stellen muss, das sehe ich nicht. …
Wer sollte einen Befangenheitsantrag stellen? Die StA wird sich hüten angesichts eines geschmeidig angebahnten Ausstiegs. Holderle ist raus. Und für die Verteidigung wäre ein Befangenheitsantrag sinnlos, weil dessen Ablehnung (wie auch ein abgelehnter Beweisantrag) nur mit der Revision angegriffen werden kann – die dem Angeklagten bei Freispruch aber nicht zusteht.
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Fridom
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ob nun larmojant oder nicht, genau so wird es kommen. Ratzfatz Schluss. Sebastian ist raus. Wünschen wir ihm, dass er in Österreich oder Schleswig Holstein ein neues Leben anfangen kann. Aber dafür muss man auch der Typ sein.Dubio hat geschrieben: ↑Dienstag, 18. November 2025, 18:53:14 Natürlich ist Freispruch 1. Klasse speziell für Sebastian im dörflichen Umfeld wichtig und anzustreben. Und natürlich hat auch die Verteidigung ein Interesse an dieser Art von Triumph.
Aber es ist auch eine Kostenfrage. Wenn die Option im Raum steht, den Prozess jetzt mit einem Freispruch (2. Klasse) zu beenden und alternativ noch wochen- oder monatelang mit weiteren Gutachten und Sitzungen den Freispruch 1. Klasse (also die Feststellung des Gerichts, dass es den Angeklagten auf Basis der vorliegenden Fakten für tatsächlich unschuldig hält) anzustreben - wer will, soll und muss das bezahlen?
Ich gehe davon aus, dass bei einem Freispruch die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen werden. Das Strafrecht kennt aber die Unterscheidung zwischen erster und zweiter Klasse nicht. Ich glaube daher nicht, dass der Staat verpflichtet wäre, die Kosten dafür zu übernehmen, den Prozess noch fortzuführen, wenn das Gericht bereits einen Freispruch avisieren würde. Wenn die Verteidigung darauf drängt, müssten wahrscheinlich der Angeklagte oder Eltern die Mehrkosten tragen. Ob sie diese Mittel aufbringen können oder wollen, ist meiner Meinung nach eine schwierige Entscheidung.
Stuff wird leider Recht haben - in der bajuwarischen Lynchjustiz bleibt immer was hängen.
Was zählt ist, dass er hoffentlich bald wieder wirklich frei ist. Dank Regina Rick.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Lento
Ein formaler Kunstgriff könnte der Verteidigung dazu verhelfen, die von ihr bereits eingeholten Privatgutachten (etwa zu den Beweisthemen Rechtsmedizin, Hydrologie, Thermodynamik und Geodäsie) vor Schließung der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers noch schnell in die Hauptverhandlung einzuführen:
Ein Privatgutachten ist kein Sachverständigenbeweis, sondern zunächst „nur“ ein Vorbringen der Verteidigung. Gleichwohl verkörpern die schriftlichen Ausführungen eines Privatgutachters ein Beweismittel: einen Urkundenbeweis. Deshalb könnte es gelingen, die Privatgutachten jeweils als Urkundenbeweis im Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 StPO) blitzschnell in die Hauptverhandlung einzuführen – ohne dass auch nur ein einziger der Privatgutachter als sogenannter sachverständiger Zeuge einvernommen worden wäre.
Dem Gericht und damit auch der StA dürften diese schriftlichen Gutachten bereits seit der Haftprüfung im Juni 2025 vorliegen. Sie haben also längst Kenntnis davon erlangt (Voraussetzung des § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO).
Damit würden wenigstens die schriftlichen Ausführungen der Privatgutachter zum „Inbegriff der Hauptverhandlung“ gehören, auf dessen Grundlage anschließend die Plädoyers gehalten werden und die Kammer zu einer Überzeugungsbildung und zu einem Urteil gelangen muss. So bestünde immerhin eine gewisse Chance für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld, wenn nicht die StA widerspricht.
Morgen wissen wir mehr.
Ein formaler Kunstgriff könnte der Verteidigung dazu verhelfen, die von ihr bereits eingeholten Privatgutachten (etwa zu den Beweisthemen Rechtsmedizin, Hydrologie, Thermodynamik und Geodäsie) vor Schließung der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers noch schnell in die Hauptverhandlung einzuführen:
Ein Privatgutachten ist kein Sachverständigenbeweis, sondern zunächst „nur“ ein Vorbringen der Verteidigung. Gleichwohl verkörpern die schriftlichen Ausführungen eines Privatgutachters ein Beweismittel: einen Urkundenbeweis. Deshalb könnte es gelingen, die Privatgutachten jeweils als Urkundenbeweis im Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 StPO) blitzschnell in die Hauptverhandlung einzuführen – ohne dass auch nur ein einziger der Privatgutachter als sogenannter sachverständiger Zeuge einvernommen worden wäre.
Dem Gericht und damit auch der StA dürften diese schriftlichen Gutachten bereits seit der Haftprüfung im Juni 2025 vorliegen. Sie haben also längst Kenntnis davon erlangt (Voraussetzung des § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO).
Damit würden wenigstens die schriftlichen Ausführungen der Privatgutachter zum „Inbegriff der Hauptverhandlung“ gehören, auf dessen Grundlage anschließend die Plädoyers gehalten werden und die Kammer zu einer Überzeugungsbildung und zu einem Urteil gelangen muss. So bestünde immerhin eine gewisse Chance für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld, wenn nicht die StA widerspricht.
Morgen wissen wir mehr.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
RA Grubwinkler: „Freispruch im Eiskeller-Prozess“
Aus Anlass des bevorstehenden Freispruchs im Eiskeller-Prozess plaudert der Münchener Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler über diesen und andere Fälle auf seinem YouTube-Kanal. Ganz faktensicher zeigt er sich leider nicht.
https://youtu.be/dBoJYzDfJ_c
https://youtu.be/dBoJYzDfJ_c&t=2m28s (mit Sprungmarke)
(Eiskeller-Fall von Min. 2:28 bis 29:40)
Aus Anlass des bevorstehenden Freispruchs im Eiskeller-Prozess plaudert der Münchener Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler über diesen und andere Fälle auf seinem YouTube-Kanal. Ganz faktensicher zeigt er sich leider nicht.
https://youtu.be/dBoJYzDfJ_c
https://youtu.be/dBoJYzDfJ_c&t=2m28s (mit Sprungmarke)
(Eiskeller-Fall von Min. 2:28 bis 29:40)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Sogar die Plädoyers sollen nicht öffentlich erfolgen. Ist das nicht ebenfalls ungewöhnlich? Erfolgen generell Plädoyers nicht öffentlich, wenn ein Teilaspekt des Verfahrens nicht öffentlich verhandelt wurde? Das ist bei Kindsmissbrauchsfällen doch nicht ganz selten und da ist die Zeugenaussage des Kindes u.U. nicht nur ein Randthema, sondern ein ganz zentraler Aspekt. Mir ist das bei solchen Verfahren bisher nie aufgefallen, aber ich verfolge solche Verfahren auch recht ungern, auch wenn sie schon häufiger zu Justizskandalen geführt haben.
Da hier einzig und allein Rechte des Angeklagten davon betroffen wären, müsste er doch auf die Öffentlichkeit der Plädoyers bestehen können. Wie siehst Du das?
Mit ist klar, solche Rechtsfehler werden bei einem Freispruch eine Revision wahrscheinlich nicht begründen können.
Wie ich schonmal sagte, man erkennt aus meiner Sicht deutlich, wie perfide doch unser Staat ist, wenn es um das Eingeständnis und die Kompensation schwerer Fehler geht.
Sogar die Plädoyers sollen nicht öffentlich erfolgen. Ist das nicht ebenfalls ungewöhnlich? Erfolgen generell Plädoyers nicht öffentlich, wenn ein Teilaspekt des Verfahrens nicht öffentlich verhandelt wurde? Das ist bei Kindsmissbrauchsfällen doch nicht ganz selten und da ist die Zeugenaussage des Kindes u.U. nicht nur ein Randthema, sondern ein ganz zentraler Aspekt. Mir ist das bei solchen Verfahren bisher nie aufgefallen, aber ich verfolge solche Verfahren auch recht ungern, auch wenn sie schon häufiger zu Justizskandalen geführt haben.
Da hier einzig und allein Rechte des Angeklagten davon betroffen wären, müsste er doch auf die Öffentlichkeit der Plädoyers bestehen können. Wie siehst Du das?
Mit ist klar, solche Rechtsfehler werden bei einem Freispruch eine Revision wahrscheinlich nicht begründen können.
Wie ich schonmal sagte, man erkennt aus meiner Sicht deutlich, wie perfide doch unser Staat ist, wenn es um das Eingeständnis und die Kompensation schwerer Fehler geht.
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Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Im heutigen Lifeticker ist zu lesen:
Aber natürlich hat es sich der Donaukurier nicht nehmen lassen und hat kurz vorher in seinem Ticker nochmal die "Chronik: Das tödliche Verbrechen an Studentin Hanna aus Aschau" aus der Mottenkiste hervorgekramt.Erste Hinweise auf Freispruch
Schon nach wenigen Minuten ist die Verhandlung unterbrochen, um einen Blick in die Auswertung einiger Mobiltelefone zu werfen. Doch schon die ersten Worte der Vorsitzenden Richterin Heike Will lassen durchblicken, dass Sebastian T. einem Freispruch nahe ist. Vor der Unterbrechung hatte erklärt, dass ein früherer Beweisantrag der Nebenklage abgelehnt wird. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die beantragte Begutachtung, dass Hannas Verletzung nicht durch den treibenden Fluss entstanden sein können, zum jetzigen Stand des Verfahrens ohne Bedeutung sind, weil der Tatnachweis gegen den Angeklagten nicht geführt werden kann. Damit lieferte die Vorsitzende Richterin bereits die Begründung, warum es mutmaßlich zu einem Freispruch kommen wird.
Die Nebenklage um Hannas Eltern hatte sich im Prozessverlauf ohnehin zurückgezogen.
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Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Heute mal angesichts der Brisanz live aus dem Gerichtssaal:
- Richterin Will: es gibt noch einige Anträge, wie zB 2 Befangenheitsanträge (gegen Malcharek u.a.) oder ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen von Hanna. Diese werden abgelehnt, weil sie für den weiteren Verlauf „ohne Bedeutung“, „unerheblich“ sind. Tatnachweis kann nicht geführt werden, daher ist es nicht von Bedeutung, ob es ein Unfall oder ein Angriff war.
- Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf alle weiteren Feststellungen und Beweiserhebungen
Jetzt ist 15 Minuten Pause, um die Handydaten von der Familie R. anzuschauen, die neu ausgewertet wurden.
- Richterin Will: es gibt noch einige Anträge, wie zB 2 Befangenheitsanträge (gegen Malcharek u.a.) oder ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen von Hanna. Diese werden abgelehnt, weil sie für den weiteren Verlauf „ohne Bedeutung“, „unerheblich“ sind. Tatnachweis kann nicht geführt werden, daher ist es nicht von Bedeutung, ob es ein Unfall oder ein Angriff war.
- Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf alle weiteren Feststellungen und Beweiserhebungen
Jetzt ist 15 Minuten Pause, um die Handydaten von der Familie R. anzuschauen, die neu ausgewertet wurden.
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Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Scheinbar hat es jetzt wirklich auch der Donaukurier begriffen und hat tatsächlich seine Zusammenfassung neu betitelt:
Chronik: Der Fall Hanna – Tod einer jungen Frau aus Aschau
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