TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Olivia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 20. November 2025, 21:18:45 Vielleicht weiß @fassbinder mehr. Übrigens: Gegen Tote wird nicht ermittelt.
Auch wenn ein Verstorbener nicht mehr angeklagt oder bestraft werden kann, dürfen Ermittlungen gegen ihn dennoch weitergeführt oder sogar neu begonnen werden, oder etwa nicht?

Liegt der Grund dafür nicht darin, dass die Strafverfolgung in Deutschland nicht nur der Bestrafung dient, sondern vor allem der Wahrheitsfindung und der vollständigen Aufklärung des Geschehens?

Wenn Hinweise oder Spuren auf eine bestimmte Person hindeuten, sollten Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt doch vollständig klären, selbst dann, wenn der mutmaßliche Täter bereits verstorben ist, oder irre ich da?

Das Verfahren endet zwar ohne Anklage, aber die Tat kann trotzdem aufgearbeitet und aufgeklärt werden.

Warum erwähnt Frau Rick diesen Mann plötzlich so nebenbei? So wie ich sie einschätze, tut sie nichts ohne Grund.
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ihold hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 11:35:27Zumindest habe ich nichts gefunden, außer dass er wegen Zeugenaussagen inhaftiert wurde, und dass er nachts gejoggt ist.
Ohne Belege kann man Deine Schlüsse nicht nachvollziehen. Ich gebe Dir mal eine Hilfe, steht in den Artikeln "Zeugenaussagen ausschließlich aus seinem Freundeskreis". Sicher nicht, die Ermittler halten sich mit solchen Informationen immer bedeckt, denn die Gefahr besteht, dass Täterwissen unter die Leute gebracht werden und so Aussagen von Zeugen dadurch an Wert verlieren. In Wirklichkeit gab es auch Zeugen, welche meinten, dass der Angeklagte in kurzen hellen Hosen gelaufen sei, ein anderer sagte in einer schwarzen langen. Mitgebracht hatte er einen schwarze lange und eine Jacke.


Außerdem musst Du das im Zusammenhang sehen, Die WhatsApp- und Instagram-Nachrichten zeigen, dass bis vor dem 28.11.22 die Gruppe von der Unschuld des Angeklagten ausgingen. Diese Art der Beruhigung von Verena wird erst nach dem 28.11. erfolgt worden sein.


Die Verhandlung hat das alles doch recht deutlich gezeigt:

Verena wusste, dass sie sich im entscheidenden Datum geirrt hatte. Sie erkannte, dass sie eine Falschaussage gemacht hatte. Sie hatte Angst diese zu korrigieren, da sie glaubte wegen der Falschaussage in Haft zu gelangen. Natürlich wäre das nicht erfolgt, Zeugen dürfen falsch aussagen, aber nicht wissentlich. Offenbar hatte ihre Mutter sie in diesem Irrtum sogar noch bestätigt. Das aktuelle Verfahren hat es deutlich gemacht, sie wollte nicht, dass sie sich selbst widerspricht, noch sollten das ihre Töchter es tun. In meinen Augen ist das auf Unwissenheit zurückzuführen. Die Familie ist offenbar nicht ganz helle, wahrscheinlich ähnlich wie im Fall Rupp. Wenn sie in diese Lage geraten, verstehen sie die Welt nicht mehr.

Die Problematik solcher Zeugen/Verdächtigen sollte eigentlich seit dem Fall Rupp bekannt sein. Die bayrische Justiz/Polizei diesen Fall jedoch nicht aufgearbeitet sondern die Schuld den Justizopfern gegeben hatte. Entsprechend wurden die Beamten nicht entsprechend geschult. Dadurch war es nur eine Frage der Zeit, bis ein ähnlicher Fall wieder publik wird (wieviel andere in der Zwischenzeit ähnlich behandelt wurden, aber diese von Verteidigern vertreten wurden, welche der Sache nicht gewachsen waren, steht in den Sternen).

Verena hat dann ihren Irrtum bei einigen Freunden zugegeben. Ich glaube sie hatte schon Gewissenbisse ihre Aussage nicht zu korrigieren, aber dann wurde sie von ihren Freunden beruhigt, weil es angeblich so viel gäbe, dass gegen den Angeklagten spräche. Das ist ein typisches Verdrängen der eigenen Schuld, war in diesem Fall jedoch fatal. Einen Einblick in die Ermittlung hatten sie natürlich nicht, es wird nur eine Annahme gewesen sein, denn kaum jemand wird ahnen, dass U-Haft auf einer solch schwachen Indizienlage erfolgen würde.

Die Ermittler sind unabhängig davon durch mehrere Personen auf den Irrtum aufmerksam gemacht worden, einmal von einem anderen Ermittler, der die WhatsApp-Nachrichten ausgewertet hatte. Er selbst sprach sogar in der Gerichtsverhandlung von einem Irrtum der Ermittler, welche für den Fall zuständig waren. Dann gab es einen weiter Zeugin, welche noch die Instagramm-Nachrichten an die Beamten gegeben hatte. Auch das ist im Traunsteiner-Sumpf verschütt gegangen.

Das wurde von den Ermittlern weder an die StA noch an das Gericht weitergegeben. Das war ein schwerer Fehler (einer von vielen). Wahrscheinlich wäre damals schon die U-Haft aufgehoben worden, wahrschinlich hätte es nie zur Anklage gereicht. Man muss sich fragen, welche Dilettanten eigentlich bei der bayrischen Polizei arbeiten, Confirmation-Bias rechtfertigt so etwas nicht.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Olivia hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 17:52:06 … Liegt der Grund dafür nicht darin, dass die Strafverfolgung in Deutschland nicht nur der Bestrafung dient, sondern vor allem der Wahrheitsfindung und der vollständigen Aufklärung des Geschehens? …
Du meinst genau das Richtige. Ich will es nur einmal etwas differenzierter beschreiben:

Ziel von Ermittlungen nach der StPO ist allein die Strafverfolgung – nicht eine „Wahrheitsfindung“ oder eine „vollständige Aufklärung des Geschehens“ in einem übergeordneten Sinn. Tote können strafrechtlich nicht belangt werden. Deswegen wird gegen sie nicht ermittelt.

Gleichwohl gibt es Fälle, die den Anschein erwecken, als werde dieses Prinzip durchbrochen, was bei genauerem Hinsehen aber nicht zutrifft.

Beispiel 1: Die mutmaßlichen Teilnehmer an einer Haupttat (Gehilfen, Anstifter) können nur verfolgt werden, wenn überhaupt eine Haupttat vorliegt. Falls der Täter der Haupttat tot sein sollte, muss die Haupttat natürlich trotzdem ermittelt werden.

Beispiel 2: Fahrlässigkeitsdelikte Dritter. Wenn ein Toter zu Lebzeiten eine Staftat begangen hat und dafür Fahrlässigkeit eines Dritten mitursächlich sein könnte (wenn z. B. ein Dritter fährlässig Zugang zu Schusswaffen ermöglicht hatte), ist auch die Tat des Toten zu ermitteln.

„Gegen“ einen Toten wird dann aber trotzdem nicht ermittelt, sondern innerhalb eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt bzw. gegen einen konkreten (lebenden) Beschuldigten.

Bezogen auf den Fall Hanna bedeutet dies, dass der unnatürliche Tod Hannas in einem Todesermittlungsverfahren bzw. in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt auch dahingehend zu klären ist, ob ein etwa toter Tatverdächtiger (allein) für Hannas Tod verantwortlich ist. Bejahendenfalls wäre das Verfahren einzustellen, denn andere Tatverdächtige wären dann auszuschließen.

In diesem Kontext dürfte RAin Rick auf den inzwischen verstorbenen Tatverdächtigen W. hingewiesen haben. Der weitere Fortgang blieb bislang im Dunkeln.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@lento

Danke für deine Antwort, aber ich denke, du weichst meiner Frage aus, mit ganz viel Text,
aber wenig oder gar nichts zu meiner Anfrage, Medien-Berichte einzubringen, die Hinweise auf die Täterschaft von Sebastian enthalten. Kennst du irgendeinen solchen Bericht, dann bitte her damit! ;)

Nochmal zu dem Vorwurf, ich würde mir da was zusammenreimen:

Laut Prozess-Ticker hat Verena am 17.11.22 unter anderem geschrieben:
„Eine Schwester seiner Freundin, die Hauptbelastungszeugin, schickte dem Befragten nach ihrer Vernehmung eine WhatsApp-Nachricht mit langem Inhalt.

Diese habe sinngemäß die Worte "Ich habe bei der langen Vernehmung nur bis zur Hälfte richtig aufgepasst und mich dann auch bei einem Datum vertan. Ich bin nicht mit ihm am 3.10., sondern am 5.10. spazieren gegangen. Jetzt werde ich wohl in U-Haft kommen" enthalten."
Max K. hat dazu vor Gericht unter anderem Folgendes ausgesagt (laut Prozess-Bericht von @rabunsel):
„Bericht 13.11.2025, Teil 1

….. er habe sie getröstet, dass man sich ja mal irren könne und keiner verlangen könne, dass man sich an alles erinnert, außerdem habe er sie beruhigt, dass sie sicher nicht in U-Haft komme.“
Geschrieben hat er ihr aber laut Prozess-Ticker Folgendes:
„….. beschwichtigt sie damals und schrieb ihr, darauf komme es ja wohl nicht an. Es gebe doch so viele Hinweise darauf, dass der Angeklagte der Täter sei. Das wisse er von den Nachrichten.“
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535

Bist du oder sonst wer jetzt immer noch der Meinung, dass Max K.s Antwort irgendwann nach dem 28.11.2022 erfolgt ist
oder kann man sagen, der 17.11.2022 passt schon?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

ihold hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 22:06:29Bist du oder sonst wer jetzt immer noch der Meinung, dass Max K.s Antwort irgendwann nach dem 28.11.2022 erfolgt ist
oder kann man sagen, der 17.11.2022 passt schon?
Nein, der 17.11.22 kann nicht passen, denn da gab es noch keine Nachrichten bzgl. des Angeklagten. Es wird einfach später gewesen sein.

Wann zwischen Verena und dem Zeugen das wieder zum Thema wurde, das wissen wir nicht. Auch war das offenbar auch für das Gericht nicht entscheidend, weil es aus dem Zusammenhang nach dem 17.11. geweisen sein musste.

Offenbar hat die Zusicherung des Zeugen Verena nicht wirklich etwas genutzt, wahrscheinlich hat die Mutter diese Befürchtung noch verstärkt.

Aber ganz egal, die Ermittler wussten von dem Irrtum und haben es nicht an die StA und Gericht weiter gegben. Wie gesagt, man fragt sich, was für Leute da an wichtigen Positionen sitzen, die machen dann ihr eigenes Ding und pfeifen auf den Rechtssaat, nur weil sie glauben den richtigen vor sich zu haben.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 20:45:32Bezogen auf den Fall Hanna bedeutet dies, dass der unnatürliche Tod Hannas in einem Todesermittlungsverfahren bzw. in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt auch dahingehend zu klären ist, ob ein etwa toter Tatverdächtiger (allein) für Hannas Tod verantwortlich ist. Bejahendenfalls wäre das Verfahren einzustellen, denn andere Tatverdächtige wären dann auszuschließen.
Indirekt unter dem Siegel "unbekannt" würden dann also doch weitere Ermittlungen gegen einen Verstorbenen erfolgen. Ist natürlich schon alles etwas seltsam, nur um den Formalismus zu wahren muss man gegen Unbekannt ermitteln.

Aber natürlich ist das auch notwendig, sonst wäre ein faires Verfahren gegen den gegenwärtigen Angeklagten nicht gegeben.

Wahrscheinlich werden wohl diese Ermittlungen nicht so weit gehen, dass man jemandem die Schuld nachweisen kann. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit (auch wenn sie nioch nicht zur Erhebung einer Anklage reicht) dürfte wohl ausreichen. Im Pistazieneisfall gab es drei mögliche Täter, für keinen der 3 Personen hätte es wahrscheinlich zur Anklage gereicht. In dem Fall wird Befangenheit des LG ebenfalls eine große Rolle gespielt haben, das wird aus dem Beschluss des BGH doch sehr deutlich. Beim LG wurde mit zweierlei Maß gemessen und das von 2 Kammern!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Lento hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 09:23:21 Nein, der 17.11.22 kann nicht passen, denn da gab es noch keine Nachrichten bzgl. des Angeklagten. Es wird einfach später gewesen sein.
Das ist deine Schlussfolgerung?
Dann lass ich es jetzt dabei bewenden, denn da stehe ich jetzt ja quasi vor einem „logischen Dilemma“.
Was das bedeutet, kann dir ein anderer User sicher haarklein erklären,
sicher besser als ich es tun könnte, vermute ich mal! ;) :D

Zum Thema „Nachrichten“ oder eben „nicht vorhandene Nachrichten“:

Verena wurde unerwartet schon am 18.11.22 vormittags von der Polizei zur 2. Zeugenvernehmung gefahren, man wollte sie am Arbeitsplatz abholen,
dort hat man sie aber nicht angetroffen, sie hatte sich krank gemeldet.
Man hat sie dann zuhause angetroffen und nachdem sie mitgeteilt hat, dass sie trotz Krankheit befragt werden könne, hat man sie mit zur Polizei genommen.

Sie wirkte äußerlich nicht krank, aber „man könne ja nicht in jemanden hineinschauen, ob er er Kopfweh habe“, so die Zeugenaussage der Polizei vor Gericht zu der Sache.
Verena machte dieselbe Aussage wie am Vortag, berichtigte das falsche Datum also fataler Weise nicht. Nach ihrer Zeugenaussage wurde sie wieder heim gebracht, aber sie hat nicht, so wie am Vortag geschehen, „Gott und die Welt“ informiert (also mindestens Mutter, Vater, Schwester, Sebastian und Max K.), sondern hat was getan?

Es gibt keine Berichte darüber.
Kein Wehklagen, keine schlimmsten Befürchtungen, keine Info an Sebastian (dass sie schon wieder wegen ihm vernommen wurde und sich nicht getraut hat, das Datum zu korrigieren, z.B.), nichts dergleichen.
Das wäre doch ein Hammer-Argument für eine erneute „Party“ gleich am selbigen Abend gewesen, oder nicht?

Hat sie statt dessen das schöne Wetter genossen?
(an jenem Tag hatte es bis zu 9 Grad, 0 Stunden Sonnenschein bei 12 Liter Regen)
Eher nicht.

Es wurden von diesem katastrophalen Tag (vormittags erneute Vernehmung von Verena, nachmittags Festnahme von Sebastian) keinerlei Nachrichten eingebracht in die Verhandlung, weder von der Anklage, noch von der Verteidigung.
Warum wohl? Waren sie nicht wichtig? Oder gab es keine?
Oder wurde „Unwichtiges“ damals gelöscht, um Speicherplatz freizumachen?
Such dir das für dich passende raus, @lento
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

@ihold
Du scheinst das Gras wachsen zu hören und interpretierst/fantasierst Dinge da hinein, die erkennbar nicht vorliegen. Du weißt nicht, wann der Zeuge Verena versucht hat zu beruhigen, trotzdem willst Du es auf irgendeneinen Termin festlegen, der Dir in den Kram passt. Aus diesem Grund beende ich die Diskussion mit Dir, alles andere wäre Zeitverschwendung.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Bis Dienstag müssten doch eigentlich die Ergebnisse der Auswertung der Handys der Familie R. vorliegen, bezüglich der Absprachen zwischen Mutter und Tochter Lea R.! Wird die Öffentlichkeit von den Ergebnissen erfahren ? Denkst Du das wird im Prozess nochmal thematisiert oder wird das Gericht nur kommunizieren, dass die Aussagen allesamt wertlos sind ?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 18:00:33 Bis Dienstag müssten doch eigentlich die Ergebnisse der Auswertung der Handys der Familie R. vorliegen …! …
Das hängt davon ab, wie hoch der Ermittlungsauftrag priorisiert wurde.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 18:00:33 … Wird die Öffentlichkeit von den Ergebnissen erfahren? …
Von diesen Ergebnissen erfährt die Öffentlichkeit nur dann, falls die Glaubwürdigkeit der R.s und damit auch die Auswertung derer Handys in der Hauptverhandlung noch einmal zur Sprache kommen sollten. Ich persönlich rechne damit weniger, zumal sich die Kammer hinsichtlich dieser Zeugenaussagen bereits eine Überzeugung gebildet zu haben scheint und diesbezüglich weitere Aufklärung für entbehrlich halten mag. (In die Plädoyers und in die Urteilsbegründung können keine Erkenntnisse über Tatsachen eingebracht werden, die nicht auch Gegenstand der Hauptverhandlung waren.)

Falls aufgrund der Handy-Auswertungen von der StA Ermittlungsverfahren gegen die R.s wegen Verdachts der Falschaussage eingeleitet werden sollten, wird die StA darüber wohl keine Pressemitteilung veröffentlichen, zumal sich die StA Traunstein (wie auch das LG Traunstein) gegenüber der Öffentlichkeit meist äußerst wortkarg gibt. Möglicherweise liegen Sinn und Zweck der Sicherstellung der Handys hauptsächlich in der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – und gar nicht in einem weiteren Erkenntnisgewinn im Fall Hanna.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 18:00:33 … oder wird das Gericht nur kommunizieren, dass die Aussagen allesamt wertlos sind?
Das halte ich für am wahrscheinlichsten. Wahrscheinlichster Zeitpunkt: die (mündliche) Urteilsbegründung.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Lento hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 16:07:11 @ihold
Du scheinst das Gras wachsen zu hören und interpretierst/fantasierst Dinge da hinein, die erkennbar nicht vorliegen.
Leider ist das Gegenteil der Fall: Ich muss mir die Ohren zuhalten, weil das Indiz so laut schreit!
Wir haben also zwei völlig verschiedene Meinungen, na und?
Es gibt noch genügend Themen, vielleicht kommen auch Dinge zur Sprache bei denen wir näher zusammenkommen oder gar völlig übereinstimmen.
So laufen doch Diskussionen, so soll es doch sein!
Dieser Inhalt der Whats-App Nachricht allein ist hoch brisant , egal ob am 17.11.22 oder später geschrieben,
Max K. wird dafür Erklärungen bringen müssen bei seiner nächsten Zeugenaussage, und er wird noch einmal zur Aussage „gebeten“ werden ebenso Angela R., sowie ihre Töchter Lea und Verena, da bin ich mir absolut sicher.

Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Fiedler haben diese grad eben aufgezählten Personen in Schutz genommen,haben damit auf wichtige Zeugenaussagen verzichtet und dafür teuer bezahlt.
Anstatt eine Mutter mit ihren Töchtern und einen damals noch minderjährigen Burschen noch tiefer in den Fall hineinzuziehen, haben sie die Aussage eines Knastzeugen vorgezogen und gemeint, damit „den Sack zumachen“ zu können. Die Folge ist bekannt: Durch den BGH verkündeter Supergau!

Dem neuen Gericht ist jetzt leider nicht mehr möglich die betreffenden Personen in Schutz zu nehmen, sie haben jetzt nichts anderes in der Hand als deren Aussagen, sie brauchen diese für eine Verurteilung.
Und sie werden sie kriegen, soviel ist sicher.
Kollektiver Gedächtnisverlust bei einem Ereignis, das man eigentlich über Jahre nicht vergessen kann, hier aber schon nach einer Woche eintritt? Sicher!
Kaum geredet über den Mordverdacht, aber viel getrunken? Aber sicher!
Spaßgeständnis? Selten so gelacht über so einen „Spaß“!
Messerbedrohung? Ja, aber keine Erinnerung an wo und wann, und natürlich auch nur „Spaß“.
Max bei der Polizei: „Ich hab den Sebastian nie mit einem Messer gesehen.“
Max vor Gericht: „Der Sebastian hat immer ein Messer dabei gehabt.“
usw.

Im jetzigen Prozess sehe ich auch einen Supergau kommen, aber diesmal für Regina Rick.
Einzig ein Geständnis kann dies verhindern, dieses muss aber vor der erneuten Vernehmung der oben aufgezählten Personen kommen.

Meine Meinung
Gast123

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

ihold hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 22:06:29 Bist du oder sonst wer jetzt immer noch der Meinung, dass Max K.s Antwort irgendwann nach dem 28.11.2022 erfolgt ist
oder kann man sagen, der 17.11.2022 passt schon?
Weder noch. Max' Antwort war vermutlich am 23. oder 24.11.

Folgendes war aus den Medien zu erfahren:
Am 19.11. gab es die ersten Presseberichte, dass jemand festgenommen wurde. Es wurde auch rel. schnell von einem Heranwachsenden gesprochen. Diese Berichte kannten auch die Freunde, worauf sie vermuteten, dass Seb. T. der Festgenommene ist.
Am 21.11. wurde veröffentlicht, dass es ein 20-Jähriger aus dem LK Rosenheim ist. Und es wurde spekuliert, dass er vorher als Zeuge bei der Polizei war (https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 28535.html).
Am 23.11. wurde veröffentlicht, dass es der Jogger war.
Am 24.11. wurde Seb. T. ganz konkret mit Namen genannt und als Mörder betitelt.

Am 22.11. wurde Lea, die damalige Freundin von Max und Schwester von Verena, vernommen; am 24. und 25.11. dann Max selbst.
Am 24.11. gab es außerdem einen Whatsapp-Kontakt zwischen Max und Verena - die Vermutung liegt nahe, dass o.g. Gespräch bzw. Max' Antwort an diesem Tag oder kurz davor war.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 20:08:40 Im jetzigen Prozess sehe ich auch einen Supergau kommen, aber diesmal für Regina Rick.
Einzig ein Geständnis kann dies verhindern, dieses muss aber vor der erneuten Vernehmung der oben aufgezählten Personen kommen.

Meine Meinung
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber ich habe in den letzten drei Jahren selten so einen Blödsinn gelesen (und ich habe viel gelesen). Man merkt, dass Du wirklich keine Ahnung von dem Fall hast. Das hat nichts mit eigener Meinung zu tun, sondern ist einfach nur unseriös.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ihold »

Gast123 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 23:21:49 Weder noch. Max' Antwort war vermutlich am 23. oder 24.11.
Nochmal in Kurzform: Dem Zeugen Max K. wird Verenas Nachricht vom 17.11.2022 vorgelesen (oder eine Sprachnachricht vorgespielt).
Er wird dann gefragt, wie er darauf reagiert habe.
Max K. erzählt was von „er habe sie getröstet usw.“
Die Anklage macht ihm einen Vorhalt und lässt verlesen,was er Verena stattdessen geschrieben habe.

Und du behauptest, die Antwort wäre vom 23.11 oder 24.11?


Des weiteren liegst du völlig daneben mit deinen Links: Es geht nicht darum, wer der dringend Tatverdächtige war,
sondern warum Sebastian der Täter sein müsse, also zumindest Indizien, und dazu gibt es keine Medienberichte.
Nicht direkt nach seiner Verhaftung, auch nicht in den Wochen nach seiner Verhaftung.
Also, woher hat Max K. seine Hinweise?

Du kannst mir gerne unterstellen, dass ich mich gaaaaaaanz ganz weit aus dem Fenster lehne, aber sicher nicht, dass es Blödsinn wäre.
Denn bei einer Verurteilung kann Sebastians Strafe durchaus höher ausfallen, als im ersten Prozess. Es wurde alles auf Null gestellt,
es ist also auch wieder alles möglich, von Freispruch wegen erwiesener Unschuld bis 10 Jahre Jugendhaft, oder gar noch mehr?
Besorgnis der Befangenheit wurde beklagt, und das hat der BGH auch so bestätigt und deshalb das Urteil im Ganzen für nichtig erklärt!
Nicht das Strafmaß stand zur Debatte, sondern ob das Gericht überhaupt ein Urteil verhängen dürfe, eben wegen Besorgnis der Befangenheit.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber ich habe in den letzten drei Jahren selten so einen Blödsinn gelesen (und ich habe viel gelesen)
Den größten Blödsinn, der bisher in diesem Mordfall verzapft wurde, den hat in meinen Augen die Wahlverteidigerin Regina Rick verzapft:
Den Notruf, den habe Hanna nach ihrem Sturz in den Bärbach abgesetzt!!!
Allgemeine Lebenserfahrung und noch on Top der Autopsie-Bericht schließen so einen Blödsinn einfach aus.
Meine Meinung.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

ihold hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 08:47:15
Du kannst mir gerne unterstellen, dass ich mich gaaaaaaanz ganz weit aus dem Fenster lehne, aber sicher nicht, dass es Blödsinn wäre.
Denn bei einer Verurteilung kann Sebastians Strafe durchaus höher ausfallen, als im ersten Prozess. Es wurde alles auf Null gestellt,
es ist also auch wieder alles möglich, von Freispruch wegen erwiesener Unschuld bis 10 Jahre Jugendhaft, oder gar noch mehr?
Besorgnis der Befangenheit wurde beklagt, und das hat der BGH auch so bestätigt und deshalb das Urteil im Ganzen für nichtig erklärt!
Nicht das Strafmaß stand zur Debatte, sondern ob das Gericht überhaupt ein Urteil verhängen dürfe, eben wegen Besorgnis der Befangenheit.

Das ist Blödsinn. Zumindest ist es schlicht falsch. Catch22 hat dir auch erklärt, warum es so ist. ST kann nicht mehr Strafe drohen.



Und das mit den Nachrichten von Max und Verena ging am 19.11 los, da konnte man sich die Vermutung der Polizei noch nicht erklären.

Am 24.11 waren dann die Nachrichten ihn in der JVA zu einem Geständnis bewegen zu wollen. In der Zeit muss dann auch die Nachricht gewesen sein, dass sich die Polizei nicht irren wird und genug vorliegt. Sicher nicht früher.
Am 19.11 ging es weiter

Verena und Max diskutieren darüber, ob Sebastian der Verdächtige aus der Bildzeitung ist. Sie reden darüber, dass er schon länger nicht mehr online ist.

Verena: "Ich finde halt komisch, warum steht da 18. Aber sonst passt alles. Er wohnt südlich von Rosenheim also Landkreis und Zeugenaussagen. Das bin dann praktisch ich."

Max: Ja entweder sie haben sich vertan oder sie schrauben absichtlich runter, dass man denkt es ist jemand anders. Oder es ist halt doch ein Anderer."

Einen Tag später glaub, ich sagt Verena aufgelöst, dass es wirklich der T. ist.

Verena: WIr müssen jetzt zusammenhalten und ihn da rausholen. Der T. könnte niemals jemand umbringen. Never! Ich weiß, dass er es nicht war."

Max: "Die Bullen sind solche Arsch.... Arschlöcher, entschuldigung. Aber die sind so behindert. Als hätte der T. was damit zu tun. Das ist soo weird."


Am 24.11 geht es wieder weiter.

Verena: "Jetzt hat die (irgendeine Person) die "Soko CLub" in die Rosenheim-Gruppe getan. Jetzt sieht man immer wär gerade vernommen wird. "

Es folgen Späße und Nonsense-Szenarios von Verena und Max darüber, wer von den Freunden alle ins Gefängnis gehen. Und dass man sich beim Lehrer damit absent meldet. Hierbei muss der Angeklagte deutlich mitschmunzeln. Generell sieht er mit den längeren Haaren und der Trachtenweste viel offener und freundlicher aus, er wirkt sehr gelöst und tauscht sich währenddessen viel mit seiner Verteidigerin aus.

Verena. "Der T. wa zwar komisch, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er jemand umbringen könnte. Er soll es aber jetzt einfach sagen und Gestehen. Und sagen, dass wir nichts damit zu tun haben. Aber er hat jetzt einen HAFTSCHOCK."

Max: "Haftschock in seinen Arsch. Am liebsten würde ich jetzt zu der JVA, zu dieser Scheiß Haftanstalt gehen mir ein Messer und eine Pistole nehmen und dann in seine Zelle (Es folgt unverständliches) Sry ich werde schon verrückt."

Es ging dann wieder um U-Haft und dass man verdächtigt wird.

Max: "Ne, jetzt ein bisschen sauer. Du hast mir damit Angst gemacht, dass ich jetzt auch in U-Haft muss."

Verena: "Hää, warum solltest du in U-Haft müssen. Mich können sie nicht mehr verdächtigen, weil sie wissen dass ich psychisch labil bin und mir derStress nicht gut tut. Deswegen sagen die das nicht mehr. Und halt jetzt wer sonst noch (irgendwas unverständliches) Das ist deren Taktik."

Max:" Ja ok ich habe eh ein Alibi. Das gibt mir die Xy. Da kann man gar nicht behaupten, dass ich damit was zu tun habe."

Diesen plötzlichen Umschwung in der Meinung, konnte ich mir nicht ganz erklären.

Am 27., es kann aber auch noch späteren Datums nach der dritten Vernehmung gewesen sein erzählt Verena davon, dass ein Sebastian bei ihr war, er aber nur wegen dem T. eigentlich bei ihr gewesen ist. Er es aber immer wieder probiert. Sie ihn aber nicht mag, weil sie den Raffi mag. Ist zwar komplett unwichtig, aber der Vollständigkeit halber. Auch weil ich in den Medien aufgeschnappt habe, dass es sich hierbei um den Angeklagten handeln soll und er in der Verhandlung deshalb irritiert und niedergeschlagen war. Das kann aber nicht sein, da dieser schon in Haft war und beim Nachnamen genannt wird.
https://www.allesMist/themen/km168746-289
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Olivia hat geschrieben: Donnerstag, 20. November 2025, 18:00:47 Wann ist denn mit Neuigkeiten zu Herrn W. zu rechnen? Wie lange dauern solche Ermittlungen üblicherweise? Ich bin echt überrascht, dass das hier im Forum so wenig Beachtung findet. Laut der Verhandlung am 20.10.2025 hatte er kein Alibi und wurde von der Verteidigung als vorbestrafter Triebtäter bezeichnet. Dass es sich um jemanden handelt, der inzwischen wohl verstorben ist, macht die ganze Sache für mich noch ungewöhnlicher.
Das habe ich leider überlesen.

Also bisher war das nie wieder Thema.
ihold
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 09:01:47 Das ist Blödsinn. Zumindest ist es schlicht falsch. Catch22 hat dir auch erklärt, warum es so ist. ST kann nicht mehr Strafe drohen.
Offensichtlich konnte mich jener User nicht überzeugen, sonst hätte ich Obiges nicht so geschrieben.
Verschlechterungs-Verbot: Wie könnte das in diesem Fall angewendet werden?
Kein Urteil, also keine Strafe, Verschlechterungs-Verbot greift, also nur noch Bonus möglich? Bei nächster Verurteilung also 1 Jahr Haftnachlass?
Oder Banküberfall bis zu 20.000€ straffrei und alles, was über dieser Summe ist, muss mit Steuerhöchstsatz versteuert werden?
Der Paragraph kann hier nicht greifen, meiner Meinung nach.

Deine Erklärungen, was den Teil mit den Nachrichten betrifft, klingen nicht sonderlich überzeugend, da steckt zu wenig Substanz dahinter,
zu viel Vermutungen und Glaubensbekundungen in meinen Augen

Zum Thema Befangenheit: Unbefangenheit kann man @rabunsel als Prozess-Beobachter wirklich nicht vorwerfen. :)
Und dich halte ich leider auch für befangen, da reichen mir für dich die Stichworte „Ich hatte einen Traum…..“, dann weißt du schon, was ich meine. Nix für ungut! Ihr berichtet gut, man kann sich alles Beschriebene gut vorstellen. Aber leider wird für meinen Geschmack zu einseitig berichtet.
Für das Forum „brutal“ wäre es, wenn man 2 Prozess-Beobachter hätte mit folgenden Voraussetzungen: Der eine ist für die Wiedereinführung der Todesstrafe, der andere sagt: Solange es nicht bewiesen ist, dass es keine Aliens gibt, sind alle zumindest aus Mangel an Beweisen freizusprechen!
Ich bin mir sicher, da würden hier die Fetzen fliegen, die Klickzahlen würden in die Höhe schnellen, die Leser wären sicher überzeugt:
Das kann nicht sein, die beiden berichten nicht vom selben Prozess! :D
Meine Meinung.

Nachtrag: @Fränkin, danke für den Hinweis, dank dir hab ich schnell meine falschen Unterstellungen korrigieren können!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

ihold hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 12:58:23 @rabunsel hätte mich längst zumindest berichtigt, wahrscheinlich sogar „zurechtgestutzt“, wenn ich falsch gelegen wäre.
Rabunsel ist kein Mitglied im HET-Forum.
Deshalb wird Rabunsel hier auch nicht antworten!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Auch wenn man mit @ihold auf einer vernünftigen Ebene nicht diskutieren kann, möchte ich das hier richtig stellen und dabei den aktuellen Prozessverlauf berücksichtigen:
ihold hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 08:47:15Den größten Blödsinn, der bisher in diesem Mordfall verzapft wurde, den hat in meinen Augen die Wahlverteidigerin Regina Rick verzapft:
Den Notruf, den habe Hanna nach ihrem Sturz in den Bärbach abgesetzt!!!
Allgemeine Lebenserfahrung und noch on Top der Autopsie-Bericht schließen so einen Blödsinn einfach aus.
Meine Meinung.
Ich glaube nicht, dass Frau Rick das je wörtlich gesagt so hat. Ich habe jedenfalls in Erinnerung, dass sie behauptet hat (und immer noch behauptet), dass der Emergeny Call im Wasser erfolgte. Das bedeutet natürlich nicht, dass den das Opfer gezielt abgesetzt hat. Das wurde wahrscheinlich von der Presse so fehlerhaft aufgenommen. Manch ein Leser wird das ebenfalls annehmen. Soweit ich das in Erinnerung habe, hat sie das aus Verlauf des Temperaturabfalls des IPhones angenommen. Sie hatte dazu auch im ersten Verfahren ein entsprechendes Gutachten beantragt, dass dies analysieren sollte. Der entsprechende Antrag wurde abgelehnt, obgleich das höchst wichtig war. Die Begründung kenne ich nicht. Ich denke, dass das Gericht den Antrag abgelehnt hat, weil es eine andere Ursache für den Anruf als das Opfer ausschloss. So erkennt man es schon aus den Prozessberichten. Das war einer der vielen Fehler des vorherigen Gerichts. Es ahtte die Möglichkeiten des Emergency-Call abzusetzen viel zu oberflächlich betrachtet. Das ist im aktuellen Verfahren andes.

In einem anderen Forum hat ein @Thilcho sein IPhone genauer untersucht und hat erkannt, dass dieser Call nach einer gewissen Anzahl von zufälligen Berührungen des Bildschirms gewählt wird. Der Emergency-Call stellt quasi eine Einbahnstraße dar. Kurz nachdem er das in diesem Forum gepostete hatte, kam man auch im aktuellen Verfahren auf das IPhone zu sprechen, ein Sachverständiger sagte aus. Kurz zuvor hat die Verteidigung ein Video präsentiert, bei dem durch zufällig verteilte und fließende Wassertropfen auf dem Display dieser Emergency-Call ausgelöst wird. Der Sachverständigte bestätigte dann auch diese Möglichkeit, dass durch Wassertropfen ein Emergency Call ohne Mitwirkung des Opfers ausgelöst werden kann!

Man siehst, dass wahrscheinlich die Behauptung von Frau Rick zutrifft, dass der Anruf erst im Wasser erfolgte. Statt sich zu wehren und um Hilfe zu rufen diesen Call zu wählen, ist in Wirklichkeit absurd. Ohne Blick auf das Smartphone wird man diesen Emergency-Call auch nur zufällig erreichen, vollkommen ungeeignet um Rettung zu erhalten. Das Bedienen eines IPhones oder Androids über den Touchscreen ohne Sicht darauf ist so gut wie unmöglich. Dass vom ursprünglichen Gericht angenommene Tatablauf war daher geradezu absurd.

Ich persönlich hoffe, dass das Verfahren weiter geführt wird und nicht vorzeitig durch einen Freispruch aus Mangel an Beweisen beendet wird. Ich glaube nicht, dass die StA wirklich ein Interesse hat, das Schicksal des Opfers aufzuklären, wenn dann muss es in diesem Verfahren erfolgen.

ihold hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 12:58:23Das kann nicht sein, die beiden berichten nicht vom selben Prozess! :D
Ist schon klar, Du weist einfach alles besser. Diskussion mit Dir ist zwecklos.
Gast123

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

ihold hat geschrieben: Montag, 24. November 2025, 08:47:15 Es geht nicht darum, wer der dringend Tatverdächtige war,
sondern warum Sebastian der Täter sein müsse, also zumindest Indizien, und dazu gibt es keine Medienberichte.
Nicht direkt nach seiner Verhaftung, auch nicht in den Wochen nach seiner Verhaftung.
Also, woher hat Max K. seine Hinweise?
Aus den Nachrichten, das sagt er doch selbst (auch wenn PNP nicht immer wortgetreu berichtet). Oder willst du unterstellen, dass er da nicht die Wahrheit sagt?

Abgesehen davon wissen viele heute noch nicht, warum Seb. T. der Täter sein müsse (weil kaum mehr Indizien vorhanden sind). Also erkläre bitte mal, war genau Du überhaupt meinst.

Und warum sollte rabunsel antworten, wenn Du aus einem anderen Forum zitierst? Kann es sein, dass Du erstmal Deine Gedanken etwas sortieren musst?

Und noch was zum Schluss: Anscheinend hast Du die letzten Entwicklungen nicht mitbekommen und Dir scheint nicht bewusst Du sein, dass es zu 99% auf einen Freispruch hinauslaufen wird. Stell dich gerne schon mal darauf ein.
Catch22
Beiträge: 1241
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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PNP: Schneller Freispruch zeichnet sich ab

Nach einer Presseerklärung des LG Traunstein von heute mittag blickt die Passauer Neue Presse (PNP) auf den morgigen Sitzungstag.

► LG-Presseprecherin:
• keine Zeugen oder Gutachter geladen
• bisher keine weiteren Beweisanträge gestellt
→ Beweisaufnahme könnte geschlossen werden
→ schon morgen könnte plädiert werden
• Plädoyers in nichtöffentlicher Sitzung
• Urteilsverkündung öffentlich

Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Mitteilung des Landgerichts Traunstein
… Schneller Freispruch im Eiskeller-Prozess … zeichnet sich ab

Bild
Staatsanwälte (rechts) und Verteidiger im … Gerichtssaal während einer Besprechung. Offenbar haben sie sich auf ein Prozedere geeinigt, wie der Prozess schon am Dienstag, 25. November, beendet werden kann. – Foto: Reichgruber

… jetzt scheint der … Eiskeller-Prozess … am Dienstag zu Ende zu gehen. Schneller als erwartet.

Wie Cornelia Sattelberger, Presseprecherin des Landgerichts am Montagmittag erklärte, wurden „keine Zeugen oder Sachverständigen geladen; weitere Beweisanträge wurden bisher weder von der Verteidigung noch von der Staatsanwaltschaft gestellt“.

„Beweisaufnahme könnte morgen geschlossen und plädiert werden“

Die Folge aus ihrer Sicht: „Deshalb könnte vorbehaltlich weiterer Entwicklungen morgen die Beweisaufnahme geschlossen und plädiert werden.“ Da ein Teil der bisherigen Sitzung nichtöffentlich war, seien auch die Plädoyers in nichtöffentlicher Sitzung zu halten. „Das Urteil wird dann wieder öffentlich sein“, so die Landgerichtssprecherin.

Freispruch wird von allen Prozessbeobachtern erwartet

Wie das Urteil angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs ausfallen wird, darüber besteht bei Prozessbeobachtern kein Zweifel: Alles andere als ein Freispruch für den des Mordes an Hanna … [W.] angeklagten Sebastian T. wäre eine Überraschung. Bisher wurden in der Verhandlung kaum belastende Indizien für eine Tat durch Sebastian T. gefunden. Belastungszeugen verwickelten sich entweder in Widersprüche, oder wurden, wie im Fall des Hauptbelastungszeugen Adrian M., von einem Gutachter als nicht glaubwürdig eingestuft.

PNP.de am 24.11.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... b-20000560 (ohne Paywall)


Auf dem Portal des LG Traunstein wurde dazu bislang nichts veröffentlicht:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php
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