TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Servus alle miteinander!
Ich finde es sehr schade, dass hier offenbar nicht mehr „ermittelt“, also in beiden Richtungen diskutiert wird, wie man es ja eigentlich erwarten würde (könnte und sollte), schon allein wegen des Forum-Titels.
Das alte Urteil wurde aufgehoben, alles auf Null gestellt. Jetzt sind die ersten Prozesstage vorüber und man ist hier schon zu einem Urteil gelangt? Freispruch, und sogar wegen erwiesener Unschuld?
Man macht also gegenteilig genau das, was man den echten Ermittlern vorwirft? Find ich absolut „schräg“!!! Und ebenso „schräg“ finde ich, wie forsch und derb allein die Nennung belastender Indizien nieder gebügelt wird hier!!!
Wir (die Öffentlichkeit) haben doch kaum Informationen. Uns liegen nur Texte vom (knapp gehaltenen) Live-Ticker der Presse vor, des weiteren Berichte von privaten „Zeugen“ einzelner Prozesstage, dann kommen noch wenige allgemeine, ohne Einschränkungen für jeden lesbaren Presse-Berichte dazu, die dann auch noch (garniert mit markanten Schlagzeilen) als Köder benutzt werden, um Leser hinter die Bezahl-Schranken zu locken.
Wie könnte es weitergehen? Meiner Meinung nach sicher nicht mit vorzeitigem Ende wegen Freispruchs. Weitaus wahrscheinlicher und auch logischer halte ich: Wenn vorzeitiges Ende, dann wegen umfassendem Geständnis.
Warum?
Das Gericht hätte erst nach den Gutachten, in denen ein Unfall deutlich wahrscheinlicher als gewaltsamer Tod erachtet werden müsste, ein triftigen Grund, den Angeklagten freizusprechen, selbst da aber nur aus Mangel an Beweisen.
Aber jetzt schon ein Freispruch und dann sogar noch wegen erwiesener Unschuld?
Da bräuchte man einen realen anderen Täter oder ein Gutachten, das einen gewaltsamen Übergriff nahezu ausschließen müsste.
Beides sehe ich nicht, noch nicht mal ansatzweise.
Im Gegenteil: Die Verteidigung hat es doch nun glatt der Anklage ermöglicht, den Vorwurf der Heimtücke, der im ersten Prozess ja fallengelassen wurde, wieder aufzugreifen und bei Verurteilung auch „gerichtsfest“ einzubinden.
„Hanna habe den Notruf nicht gewählt, da sei vielmehr das Wasser dran schuld gewesen, dies habe man mit einem Video sogar vor Gericht bewiesen!“ So in etwa unisono Georg und Rick in einem Video am Gerichtsgebäude.
Die Anklage kann jetzt entweder beweisen, dass der Notruf nicht durch Wasser möglich ist, was den Angeklagten bei Verurteilung entlasten würde, Hanna wäre also dann nicht arglos und somit nicht wehrlos gewesen.
Oder man lässt es darauf bewenden und sagt; Das Wasser hat den Notruf ausgelöst, auch die Verteidigung sieht das so, sogar mit Beweis-Video!
Wir plädieren deshalb auf: Mit böser Heimtücke begangene, schwere Körperverletzung mit Mord zur Verdeckung! (oder so ähnlich).
Aber die Verteidigung sieht ja einzig einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld als akzeptabel,
da erübrigen sich so „Nebensächlichkeiten“ wie der Notruf ja eh?
In meinen Augen hat da die Verteidigung einen schweren Fehler gemacht.
Bei Verurteilung: Wäre da eine härtere Strafe als beim ersten Prozess nicht nur möglich, sondern erwartbar?
Es würde mich nicht überraschen, wenn in den nächsten Tagen ein Geständnis des Angeklagten angekündigt würde.
Man könnte sich dabei auf eine Kürzung der Strafe verständigt haben.
Strafmildernd würde da weniger das Geständnis sein (das käme doch jetzt arg spät), sondern, dass er viel zu früh und ohne hinreichende Beweise, nur anhand einer nachweislich irrtümlichen Zeugenaussage in U-Haft gesteckt wurde.
Meine Meinung.
Ich finde es sehr schade, dass hier offenbar nicht mehr „ermittelt“, also in beiden Richtungen diskutiert wird, wie man es ja eigentlich erwarten würde (könnte und sollte), schon allein wegen des Forum-Titels.
Das alte Urteil wurde aufgehoben, alles auf Null gestellt. Jetzt sind die ersten Prozesstage vorüber und man ist hier schon zu einem Urteil gelangt? Freispruch, und sogar wegen erwiesener Unschuld?
Man macht also gegenteilig genau das, was man den echten Ermittlern vorwirft? Find ich absolut „schräg“!!! Und ebenso „schräg“ finde ich, wie forsch und derb allein die Nennung belastender Indizien nieder gebügelt wird hier!!!
Wir (die Öffentlichkeit) haben doch kaum Informationen. Uns liegen nur Texte vom (knapp gehaltenen) Live-Ticker der Presse vor, des weiteren Berichte von privaten „Zeugen“ einzelner Prozesstage, dann kommen noch wenige allgemeine, ohne Einschränkungen für jeden lesbaren Presse-Berichte dazu, die dann auch noch (garniert mit markanten Schlagzeilen) als Köder benutzt werden, um Leser hinter die Bezahl-Schranken zu locken.
Wie könnte es weitergehen? Meiner Meinung nach sicher nicht mit vorzeitigem Ende wegen Freispruchs. Weitaus wahrscheinlicher und auch logischer halte ich: Wenn vorzeitiges Ende, dann wegen umfassendem Geständnis.
Warum?
Das Gericht hätte erst nach den Gutachten, in denen ein Unfall deutlich wahrscheinlicher als gewaltsamer Tod erachtet werden müsste, ein triftigen Grund, den Angeklagten freizusprechen, selbst da aber nur aus Mangel an Beweisen.
Aber jetzt schon ein Freispruch und dann sogar noch wegen erwiesener Unschuld?
Da bräuchte man einen realen anderen Täter oder ein Gutachten, das einen gewaltsamen Übergriff nahezu ausschließen müsste.
Beides sehe ich nicht, noch nicht mal ansatzweise.
Im Gegenteil: Die Verteidigung hat es doch nun glatt der Anklage ermöglicht, den Vorwurf der Heimtücke, der im ersten Prozess ja fallengelassen wurde, wieder aufzugreifen und bei Verurteilung auch „gerichtsfest“ einzubinden.
„Hanna habe den Notruf nicht gewählt, da sei vielmehr das Wasser dran schuld gewesen, dies habe man mit einem Video sogar vor Gericht bewiesen!“ So in etwa unisono Georg und Rick in einem Video am Gerichtsgebäude.
Die Anklage kann jetzt entweder beweisen, dass der Notruf nicht durch Wasser möglich ist, was den Angeklagten bei Verurteilung entlasten würde, Hanna wäre also dann nicht arglos und somit nicht wehrlos gewesen.
Oder man lässt es darauf bewenden und sagt; Das Wasser hat den Notruf ausgelöst, auch die Verteidigung sieht das so, sogar mit Beweis-Video!
Wir plädieren deshalb auf: Mit böser Heimtücke begangene, schwere Körperverletzung mit Mord zur Verdeckung! (oder so ähnlich).
Aber die Verteidigung sieht ja einzig einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld als akzeptabel,
da erübrigen sich so „Nebensächlichkeiten“ wie der Notruf ja eh?
In meinen Augen hat da die Verteidigung einen schweren Fehler gemacht.
Bei Verurteilung: Wäre da eine härtere Strafe als beim ersten Prozess nicht nur möglich, sondern erwartbar?
Es würde mich nicht überraschen, wenn in den nächsten Tagen ein Geständnis des Angeklagten angekündigt würde.
Man könnte sich dabei auf eine Kürzung der Strafe verständigt haben.
Strafmildernd würde da weniger das Geständnis sein (das käme doch jetzt arg spät), sondern, dass er viel zu früh und ohne hinreichende Beweise, nur anhand einer nachweislich irrtümlichen Zeugenaussage in U-Haft gesteckt wurde.
Meine Meinung.
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Der_Clown
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Nachdem der Haftbefehl aufgehoben wurde und sich im Prozess alle bisherigen Hauptbelastungszeugen als unglaubwürdig herausgestellt haben, soll der Angeklagte ein Geständnis ablegen?ihold hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 11:12:40 (...) Wie könnte es weitergehen? Meiner Meinung nach sicher nicht mit vorzeitigem Ende wegen Freispruchs. Weitaus wahrscheinlicher und auch logischer halte ich: Wenn vorzeitiges Ende, dann wegen umfassendem Geständnis.
(...)
Es würde mich nicht überraschen, wenn in den nächsten Tagen ein Geständnis des Angeklagten angekündigt würde.
Man könnte sich dabei auf eine Kürzung der Strafe verständigt haben.
Strafmildernd würde da weniger das Geständnis sein (das käme doch jetzt arg spät), sondern, dass er viel zu früh und ohne hinreichende Beweise, nur anhand einer nachweislich irrtümlichen Zeugenaussage in U-Haft gesteckt wurde.
(...)
Selten so einen Unsinn gelesen...
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Du schreibst ja selbst: alles auf Null. Im neuen Verfahren sind alle Indizien aus dem ersten Proßess sind implodiert. Was für Indizien gegen den Angeklagten kennst Du denn noch, die auf eine Schuld des Angeklagten deuten?
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Hälfte der angesetzten Prozesstage sind schon verbraucht.Jetzt sind die ersten Prozesstage vorüber
Die Familie gibt der Rick soviel Geld damit er jetzt ein Geständnis macht - haha und dann wieder einfährt.
Das mach ich mal:in beiden Richtungen diskutiert
Das Opfer ist ins Wasser geraten, keiner war dabei und nichts wurde aufgenommen.
Die 10 Km im Wasser hat noch keiner gründlich untersucht und sein Ergebnis im Gerichtssaal gezeigt.
Eine 2. Meinung zu den Verletzungen auch noch nicht.
Die bittere Wahrheit für die Aschauer:
Wenn sie nicht an einen Unfall glauben dann läuft ein Täter noch frei rum und bei der derzeitigen Ermittlungslage wird sich das auch nächstes Jahr nicht ändern.
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M.N.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hier kann ich nur sagen nichts verstanden.
Warum?
Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss die Schuld bewiesen werden. Das gelingt aber mit dieser Beweislage niemals. Zu schlampig auch die Ermittlungen.
Des weitern muss man eindeutig festhalten dass in einem Rechtsstaat wie unserem so eine Art der Prozessführung und Ermittlungsarbeit nicht sein kann. So quasi wenn wir keinen Zeugen haben machen wir uns halt einen.
Das ist mein erster Beitrag zu dem Fall, zu dem ich mich durch ihren Beitrag genötigt fühle.
Egal ob er es war oder nicht, wenn es nicht zu beweisen ist dann ist er zu entschädigen und freizusprechen.
Warum sollte er ein Geständnis ablegen, wie kommen sie darauf? Hätte er doch schon längst machen können.
Warum?
Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss die Schuld bewiesen werden. Das gelingt aber mit dieser Beweislage niemals. Zu schlampig auch die Ermittlungen.
Des weitern muss man eindeutig festhalten dass in einem Rechtsstaat wie unserem so eine Art der Prozessführung und Ermittlungsarbeit nicht sein kann. So quasi wenn wir keinen Zeugen haben machen wir uns halt einen.
Das ist mein erster Beitrag zu dem Fall, zu dem ich mich durch ihren Beitrag genötigt fühle.
Egal ob er es war oder nicht, wenn es nicht zu beweisen ist dann ist er zu entschädigen und freizusprechen.
Warum sollte er ein Geständnis ablegen, wie kommen sie darauf? Hätte er doch schon längst machen können.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ein Urteil spricht allein das Gericht. Einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld hält hier beim augenbkicklichen Stand des Verfahrens wohl kaum jemand für realistisch. Sehr wohl aber einen Freispruch in dubio pro reo.
Welche „belastenden Indizien“? Etwa der Pornokonsum? Inwiefern darin ein unmittelbar tatbezogenes Indiz gesehen werden will, bleibt schleierhaft.
Egal, ob Unfall oder Straftat: Eine Täterschaft des Angeklagten ist wohl nicht nachweisbar. Davon könnte die Kammer bereits beim jetzigen Stand der Beweisaufnahme durchaus überzeugt sein. Folge: Freispruch.
Was sollte ein unschuldig Angeklagter gestehen?
Nein. Feststellungen zu einem Unfallgeschehen sind nicht unbedingt erforderlich, wenn eine Täterschaft des Angeklagten ohnehin nicht beweisbar ist.
Nochmal: Ein Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld wäre bei aktuellem Stand kaum zu erwarten. Sehr wohl aber aus Mangel an Beweisen, nachdem alle belastenden Zeugenaussagen in sich zusammengefallen sind. Unmittelbar tatbezogene Indizien (z. B. Sachbeweise), die den angeklagten Tatvorwurf beweisen könnten, gibt es nicht.
Dies zu ermitteln, ist sodann Aufgabe der Ermittlungsbehörden (StA und Polizei), nicht des Gerichts.
Nein. Nur die Verteidigung hatte (erfolgreich) Revision gegen das aufgehobene Urteil eingelegt – nicht auch die StA. Dies schließt ein höheres Strafmaß als im angefochtenen Urteil aus.
Definiertes Ziel der Verteidigung ist ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Der Grund: eine vollständige Rehabilitierung ihres Mandanten. Ob dies beim jetzigen Stand der Beweisaufnahme gelingen kann, erscheint fraglich.
Warum ist ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld so wichtig? Um in der Öffentlichkeit eine Wahrnehmung der faktischen und der forensischen Realität zu befördern. Dass dies dringend notwendig ist, zeigen solche Beiträge, in denen die Logik Purzelbäume schlägt:
Wirklich? Das Gegenteil könnte passieren:
Die Kammer signalisiert(e) einen Freispruch. Die StA lenkt nach Rücksprache innerhalb der Hierarchien ein, verzichtet auf weitere Beweiserhebung und kündigt an, Freispruch zu beantragen. Das Gericht schließt die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme und setzt eine Frist für letzte Beweisanträge. Beweisanträge der Verteidigung könnten (ohne Rechtsfolgen) vom Gericht abgelehnt werden. Dann die Plädoyers und das Urteil: Freispruch. Die StA verzichtet auf Rechtsmittel. Dem freigesprochenen Angeklagten steht kein Rechtsmittel zu, weil er durch einen Freispruch nicht beschwert ist. Damit wäre das Urteil sofort rechtskräftig. Nach § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO muss in den Urteilsgründen dann nur angegeben werden, dass der Tatvorwurf „aus tatsächlichen Gründen“ nicht festgestellt worden sei. Basta.
Vgl. dazu FAZ vom 14.11.2025 (siehe hier im 2. Spoiler).
Ein noch geräuschärmeres Unter-den-Teppich-kehren staatlichen Versagens ginge nicht. Zum Wohlgefallen der StA. Zur Wehr setzen könnte sich die Verteidigung dagegen nicht – denn abgelehnte Beweisanträge können nur mit dem Rechtsmittel der Revision gerügt werden, das dem Angeklagten bei Freispruch aber nicht zusteht.
Am kommenden Dienstag (25.11.2025) werden wir erfahren, wie‘s weitergeht. Ganz bestimmt nicht mit einem Geständnis.
Gast5678 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 19. November 2025, 12:26:05 … die sensationslüsterne Lokalbevölkerung mit Hang zu einer mittelalterlichen Lynchjustiz … Traunstein bietet jetzt die Grundlage für eine fundierte Analyse.
Die Brandstifter des OVB werden sich daran nicht beteiligen; sie leben vom Zündeln. Überregionale, seriöse Medien werden vom lokalen Lynch-Mob angefeindet, anstatt dass sie Gehör fänden. Und wissenschaftliche Arbeiten erreichen gar nicht erst den Dunstkreis dieser Adressaten. Alles bleibt, wie es ist.Gast5678 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 19. November 2025, 21:15:58 … wäre es lohnenswert, auch die Medienberichterstattung und das Getratsche (wissenschaftlich) aufzuarbeiten. …
Kennen die Leute auf der Straße auch den Quell der vielen Taler?Stuffz hat geschrieben: ↑Mittwoch, 19. November 2025, 17:27:34 Oiso wos i im Chiemgau af dea Straße vo den Leuten hea is, do gibt's oan Sponsor dea dea Familie vom Wastl etzad de Rick und den Schorsch zoits. …
Verständlich. Denn weiterhin zieht der Himmelswagen übers Firmament der Erdenscheibe, deren Grundfeste von Chiemgauer Höhlentauchern am Stammtisch bezeugt werden. Unter Eid!Stuffz hat geschrieben: ↑Mittwoch, 19. November 2025, 17:27:34 … Dass dea Wastl unschuldig is, des glaubt do koa Mensch.
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Olivia
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wann ist denn mit Neuigkeiten zu Herrn W. zu rechnen? Wie lange dauern solche Ermittlungen üblicherweise? Ich bin echt überrascht, dass das hier im Forum so wenig Beachtung findet. Laut der Verhandlung am 20.10.2025 hatte er kein Alibi und wurde von der Verteidigung als vorbestrafter Triebtäter bezeichnet. Dass es sich um jemanden handelt, der inzwischen wohl verstorben ist, macht die ganze Sache für mich noch ungewöhnlicher.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Auf RFO Oberbayern gibt es heute einen Beitrag über Neurodiversität mit Prof. Andre Zimpel.
Was hat das mit dem Fall hier zu tun ?? Sehr viel ! Was vielen hier als "verdächtiges, gestörtes Verhalten" erscheint, muss schlichtweg nicht bedeuten, dass jemand tatsächlich etwas zu verbergen hat und schon gar nicht, dass jemand etwas verbrochen hat. Sehr aufschlussreich wie Prof. Zimpel es erklärt und passt nach meiner Meinung absolut zu dem Fall hier.
Was hat das mit dem Fall hier zu tun ?? Sehr viel ! Was vielen hier als "verdächtiges, gestörtes Verhalten" erscheint, muss schlichtweg nicht bedeuten, dass jemand tatsächlich etwas zu verbergen hat und schon gar nicht, dass jemand etwas verbrochen hat. Sehr aufschlussreich wie Prof. Zimpel es erklärt und passt nach meiner Meinung absolut zu dem Fall hier.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich habe keine Beweise für die Täterschaft, aber vielleicht jemand anders umso mehr?
Im Live-Ticker vom 13.11.2025 wurde berichtet:
"Zeugin gesteht Befragtem das Verwechseln des Datums
Eine Schwester seiner Freundin, die Hauptbelastungszeugin, schickte dem Befragten nach ihrer Vernehmung eine WhatsApp-Nachricht mit langem Inhalt.
Diese habe sinngemäß die Worte "Ich habe bei der langen Vernehmung nur bis zur Hälfte richtig aufgepasst und mich dann auch bei einem Datum vertan. Ich bin nicht mit ihm am 3.10., sondern am 5.10. spazieren gegangen. Jetzt werde ich wohl in U-Haft kommen" enthalten.
„Der Zeuge, der am Donnerstagvormittag aussagte, beschwichtigt sie damals und schrieb ihr, darauf komme es ja wohl nicht an. Es gebe doch so viele Hinweise darauf, dass der Angeklagte der Täter sei. Das wisse er von den Nachrichten.“
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535
Max K., damals im engsten Umfeld von Sebastian, hat also am 17.11.2022 Hinweise auf Sebastians Täterschaft gesehen, das habe er aus den Nachrichten. Welche Nachrichten?
Aus den Medien konnte er es nicht haben, Sebastian wurde ja erst einen Tag später inhaftiert!
Die Sauereien der Medien begannen frühestens mit der Verhaftung ab dem 18.11, am 17.11 war noch nichts!
Es können also nur Nachrichten aus dem engeren Umfeld, also der Freundesgruppe gewesen sein,
vermutlich etliches von Sebastian selber.
Woher denn sonst?
Im Live-Ticker vom 13.11.2025 wurde berichtet:
"Zeugin gesteht Befragtem das Verwechseln des Datums
Eine Schwester seiner Freundin, die Hauptbelastungszeugin, schickte dem Befragten nach ihrer Vernehmung eine WhatsApp-Nachricht mit langem Inhalt.
Diese habe sinngemäß die Worte "Ich habe bei der langen Vernehmung nur bis zur Hälfte richtig aufgepasst und mich dann auch bei einem Datum vertan. Ich bin nicht mit ihm am 3.10., sondern am 5.10. spazieren gegangen. Jetzt werde ich wohl in U-Haft kommen" enthalten.
„Der Zeuge, der am Donnerstagvormittag aussagte, beschwichtigt sie damals und schrieb ihr, darauf komme es ja wohl nicht an. Es gebe doch so viele Hinweise darauf, dass der Angeklagte der Täter sei. Das wisse er von den Nachrichten.“
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535
Max K., damals im engsten Umfeld von Sebastian, hat also am 17.11.2022 Hinweise auf Sebastians Täterschaft gesehen, das habe er aus den Nachrichten. Welche Nachrichten?
Aus den Medien konnte er es nicht haben, Sebastian wurde ja erst einen Tag später inhaftiert!
Die Sauereien der Medien begannen frühestens mit der Verhaftung ab dem 18.11, am 17.11 war noch nichts!
Es können also nur Nachrichten aus dem engeren Umfeld, also der Freundesgruppe gewesen sein,
vermutlich etliches von Sebastian selber.
Woher denn sonst?
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z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
"Weil die Leich da Hofa is ..."fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 19. November 2025, 21:07:21 Wird sich wohl leider auch nie ändern.
https://youtu.be/JjEX5TyOkWM?si=jwhsoPUSDtmYE75O
Nailed it. Das beschreibt genau diese Mentalität.
Wird sich in der Tat nie ändern, weil "allzumenschlich".
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Danke für den Hinweis! Hier der Link für alle:andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 18:55:42 Auf RFO Oberbayern gibt es heute einen Beitrag über Neurodiversität mit Prof. Andre Zimpel. … Was vielen hier als "verdächtiges, gestörtes Verhalten" erscheint, muss schlichtweg nicht bedeuten, dass jemand tatsächlich etwas zu verbergen hat und schon gar nicht, dass jemand etwas verbrochen hat. …
https://www.rfo.de/mediathek/video/pote ... e-bildung/
In den Medien wurde darüber rein gar nichts berichtet. Vielleicht weiß @fassbinder mehr. Übrigens: Gegen Tote wird nicht ermittelt.Olivia hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 18:00:47 Wann ist denn mit Neuigkeiten zu Herrn W. zu rechnen? Wie lange dauern solche Ermittlungen üblicherweise? … Dass es sich um jemanden handelt, der inzwischen wohl verstorben ist, macht die ganze Sache für mich noch ungewöhnlicher.
Diese Aussage Maxens bezieht sich weder auf den 17.11.2022 noch auf „Nachrichten“ aus seinem persönlichen Umfeld. Gemeint sind Meldungen in den Medien – nach Sebastians Inhaftierung.
Eine unhaltbare These nach der anderen aufzustellen und mit keinem Wort auf die zahlreichen, allein Dir zugedachten Antworten einzugehen, lässt keine Diskussion entstehen, die ja von Dir ausdrücklich eingefordert wurde:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hallo @M.N.
Entschuldigen Sie, dass ich so spät auf ihren Beitrag eingehe.
Es tut mir leid, dass mein Beitrag so heftige Gefühle geweckt hat.
Das war sicher nicht meine Absicht.
Ich finde es interessant, denn auch ich hab mich aufgrund von bestimmten Beiträgen "genötigt" gefühlt, mich anzumelden.
Zu ihrem Beitrag: In den meisten Punkten stimme ich ihnen zu, es wurde teils so akribisch, dann aber wieder grob fahrlässig ermittelt oder
gar keine Ermittlungen angestoßen.
Wenn die Indizien nicht ausreichen, dann darf es keine Verurteilung geben, auch meine Meinung.
Zum Thema "Geständnis": Im ersten Prozess wurde von der Verteidigung schon relativ früh angedeutet, dass bei einer "angemessenen" Bestrafung
ein Geständnis im Raum stehe. Baumgärtl und Frank waren damals Sebastians Pflichtverteidiger.
Ich glaube, es hätte damals schon ein frühes Geständnis gegeben, aber dann hat die neue Wahlverteidigerin "den Gerichtssaal durchgewischt".
Es war nachher keine Spur eines Geständnisses mehr auffindbar, sag ich mal salopp!
Viele Indizien sind nur noch Staub, einen Sträfling als Zeugen zu gebrauchen, der in meinen Augen auch noch absolut unglaubwürdig auftrat,
da fehlen einem die Worte.
Ein neues Gutachten wird keine Überraschungen bringen, es bleiben lediglich die Zeugen Angela, Verena, Lea, und Max K.
Der Abend nach der ersten Zeugenaussage lief meiner Meinung ganz anders ab, als von den Teilnehmern dargestellt.
Alle haben zuerst ausgesagt, ohne das "Geständnis" zu erwähnen, Wochen später wurde dann nachgebessert, es habe ein "Spaßgeständnis" gegeben.
Die Anklage wird alles versuchen, das Wörtchen "Spaß" vom Geständnis glaubwürdig abzutrennen.
Das Gericht hat bisher Milde walten lassen bei den Aussagen zur "Party", hat aber schon deutlich gemacht, was sie von den Aussagen hält.
Ich denke, diese Zeugen werden allesamt nach dem abgehandelten Gutachten wieder vor Gericht erscheinen müssen.
Das Gericht wird dann zwar behutsam, aber dennoch nachdrücklich auf Aussagen mit deutlich weniger Erinnerungslücken pochen.
Meine Meinung.
Ich wünsche allen Lesern eine gute Nacht!
Entschuldigen Sie, dass ich so spät auf ihren Beitrag eingehe.
Es tut mir leid, dass mein Beitrag so heftige Gefühle geweckt hat.
Das war sicher nicht meine Absicht.
Ich finde es interessant, denn auch ich hab mich aufgrund von bestimmten Beiträgen "genötigt" gefühlt, mich anzumelden.
Zu ihrem Beitrag: In den meisten Punkten stimme ich ihnen zu, es wurde teils so akribisch, dann aber wieder grob fahrlässig ermittelt oder
gar keine Ermittlungen angestoßen.
Wenn die Indizien nicht ausreichen, dann darf es keine Verurteilung geben, auch meine Meinung.
Zum Thema "Geständnis": Im ersten Prozess wurde von der Verteidigung schon relativ früh angedeutet, dass bei einer "angemessenen" Bestrafung
ein Geständnis im Raum stehe. Baumgärtl und Frank waren damals Sebastians Pflichtverteidiger.
Ich glaube, es hätte damals schon ein frühes Geständnis gegeben, aber dann hat die neue Wahlverteidigerin "den Gerichtssaal durchgewischt".
Es war nachher keine Spur eines Geständnisses mehr auffindbar, sag ich mal salopp!
Viele Indizien sind nur noch Staub, einen Sträfling als Zeugen zu gebrauchen, der in meinen Augen auch noch absolut unglaubwürdig auftrat,
da fehlen einem die Worte.
Ein neues Gutachten wird keine Überraschungen bringen, es bleiben lediglich die Zeugen Angela, Verena, Lea, und Max K.
Der Abend nach der ersten Zeugenaussage lief meiner Meinung ganz anders ab, als von den Teilnehmern dargestellt.
Alle haben zuerst ausgesagt, ohne das "Geständnis" zu erwähnen, Wochen später wurde dann nachgebessert, es habe ein "Spaßgeständnis" gegeben.
Die Anklage wird alles versuchen, das Wörtchen "Spaß" vom Geständnis glaubwürdig abzutrennen.
Das Gericht hat bisher Milde walten lassen bei den Aussagen zur "Party", hat aber schon deutlich gemacht, was sie von den Aussagen hält.
Ich denke, diese Zeugen werden allesamt nach dem abgehandelten Gutachten wieder vor Gericht erscheinen müssen.
Das Gericht wird dann zwar behutsam, aber dennoch nachdrücklich auf Aussagen mit deutlich weniger Erinnerungslücken pochen.
Meine Meinung.
Ich wünsche allen Lesern eine gute Nacht!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Welche Beiträge sind das denn, die Du als nötigend empfindest?
Davon höre ich zum ersten Mal. Bitte nenne eine authentische Quelle dafür.
Was möchtest Du damit sagen? Ich verstehe es nicht.
Welches „neue Gutachten“? Welcher Fachdisziplin?
Nach welcher „Abhandlung“ welchen Gutachtens? Und hernach wird den Zeugen ein perfektes Erinnerungsvermögen „behutsam, aber nachdrücklich“ mit Knüppel, Peitsche und Daumenschrauben eingebläut? Gute Nacht, Rechtsstaat!ihold hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 23:17:20 … Ich denke, diese Zeugen werden allesamt nach dem abgehandelten Gutachten wieder vor Gericht erscheinen müssen. Das Gericht wird dann zwar behutsam, aber dennoch nachdrücklich auf Aussagen mit deutlich weniger Erinnerungslücken pochen. …
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wie perfide doch unser "Rechtsstaat" ist.Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 17:22:07Wirklich? Das Gegenteil könnte passieren:
Die Kammer signalisiert(e) einen Freispruch. Die StA lenkt nach Rücksprache innerhalb der Hierarchien ein, verzichtet auf weitere Beweiserhebung und kündigt an, Freispruch zu beantragen. Das Gericht schließt die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme und setzt eine Frist für letzte Beweisanträge. Beweisanträge der Verteidigung könnten (ohne Rechtsfolgen) vom Gericht abgelehnt werden. Dann die Plädoyers und das Urteil: Freispruch. Die StA verzichtet auf Rechtsmittel. Dem freigesprochenen Angeklagten steht kein Rechtsmittel zu, weil er durch einen Freispruch nicht beschwert ist. Damit wäre das Urteil sofort rechtskräftig. Nach § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO muss in den Urteilsgründen dann nur angegeben werden, dass der Tatvorwurf „aus tatsächlichen Gründen“ nicht festgestellt worden sei. Basta.
Vgl. dazu FAZ vom 14.11.2025 (siehe hier im 2. Spoiler).
Ein noch geräuschärmeres Unter-den-Teppich-kehren staatlichen Versagens ginge nicht. Zum Wohlgefallen der StA. Zur Wehr setzen könnte sich die Verteidigung dagegen nicht – denn abgelehnte Beweisanträge können nur mit dem Rechtsmittel der Revision gerügt werden, das dem Angeklagten bei Freispruch aber nicht zusteht.
Aus meiner Sicht werden die Rechte freigesprochener Menschen hier in D mit Füßen getreten. Einmal die jämmerliche Entschädigung, die im europäischen Vergleich die unterste Grenze darstellt, bis hin zu der nicht verpflichtenden Antwort auf die Frage der erwiesenen Unschuld.
Im vorliegenden Fall ist abzusehen, dass die StA den Fall nach einem solchen Freispruch nicht mehr weiter verfolgen wird. Das erkennt man schon aus deren Behauptungen vor dem Start des zweiten Verfahrens. Sie wollte sich mit den Gutachten der Verteidigung nicht beschäftigen und meinte, dass sei Aufgabe des Verfahrens. Die nun erforderlichen Gutachten wären in Wirklichkeit auch ohne Verhandlung durch die StA notwendig. Sprich die Kosten für den Staat wurde bei ordnungsgemäßen Bearbeitung durch die StA nicht geringer werden. Es gibt daher in Wirklichkeit keinen Anlass diese Frage nicht im vorliegenden Fall weiter zu verfolgen. Die Mehrarbeit wäre nur die wenigen Prozesstage, welche dann dazu kommen würden und die Vorbereitungszeit der Berufsrichter auf die Verhandlungstage.
Auch würde bei einer frühzeitigen Beendigung des Verfahrens das Gericht wortbrüchig, so hatte es zu Anfang angekündigt, dass es erforschen wolle, was in der Nacht geschehen war. Dazu gehört natürlich die Frage, ob Unfall oder Tötungsdelikt. Oder war das nur einseitig zu Lasten des Angeklagten gemeint?
Aktuell sind viele Versäumnisse der Ermittler/Gutachter und auch des ersten Gerichts insbesondere Assbichler nicht ausreichend aufgeklärt worden. Dazu gehört der Inhalt der EMail zwischen Assbichler und dem Hydromechaniker, die durchaus Fragen bzgl. Rechtsbeugung aufwirft. Eine Stellungnahme des Hydromechanikers scheint wohl selbst nach mehr als 1 1/2 Monaten nach dem Befangenheitsantrag noch nicht vorgelegen haben bzw. wurde im öffentlichen Verfahren nicht bekannt gegeben. Es gibt die Möglichkeit, dass der Hydromechaniker keine Stellungnahme abgeben wird um sich nicht selbst zu belasten. Welche Termine das Gericht dem Hydromechaniker gesetzt hat, ist ebenfalls unbekannt.
Eine vorzeitigen Freispruch aus Mangel an Beweisen entgegen dem Wunsch der Verteidigung würde nach Traunsteiner Art wieder diesen ganzen Dreck unter den Teppich kehren, ein Teufelsdienst am "Rechtsstaat". Ein Lerneffekt bliebe aus.
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Gast987
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Um was geht es denn in der E-Mail an den Hydro-Mechaniker?
Kennt man den Inhalt oder wird der vermutet?
Kennt man den Inhalt oder wird der vermutet?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Aus @fassbinders Bericht zum 1. Sitzungstag (29.09.2025):Gast987 hat geschrieben: ↑Freitag, 21. November 2025, 11:26:23 Um was geht es denn in der E-Mail an den Hydro-Mechaniker? …
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Zum Thema „Quellenangabe“ zwecks Beleg von Behauptungen:
Ich kann zumindest 2 Quellen nennen, aber der User fragt mich ja nach einer authentischen Quelle.
Authentisch = verbürgt, den Tatsachen entsprechend und daher glaubwürdig.
Tja, da muss ich leider passen. Wie könnte ich garantieren, dass ein Presse-Artikel oder ein Bericht
eines privaten Prozess-Berichterstatters den Tatsachen entspricht?
Ich schreibe daher nachfolgend im Konjunktiv und ausdrücklich ohne jede Gewähr: Im Rahmen eines Rechtsgesprächs nach dem Prozesstag am 3.11.2023 habe die Verteidigung nachgefragt, welches Strafmaß denn derzeit in Betracht gezogen werde.
Das Gericht hat dies als erwähnenswert erachtet und deshalb die Öffentlichkeit am 7.11.2023 vor dem eigentlichen Prozessbeginn darüber informiert. Berichtet haben darüber zumindest Teile der Presse und @fassbinder als privater Prozess-Beobachter.
Zum Vorwurf, ich würde „eine haltlose These nach der anderen“ raus hauen:
Ein Zeuge macht seine Aussage vor Gericht. Bei Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten
gibt es Nachfragen, diese können vom Gericht, der Anklage oder der Verteidigung kommen.
Man fragt Max K. also, was er denn der Verena geantwortet habe, nachdem sie ihm ziemlich aufgelöst von der ersten Zeugen-Vernehmung berichtet hat.
Anscheinend gab es zumindest Unstimmigkeiten, denn man hat ihm vorgehalten, was er stattdessen an Verena als Antwort geschrieben hat.
Hätte Max die Antwort Tage später so gegeben, dann wäre das natürlich ohne jegliche Brisanz, weil da schon übelste Berichte raus gehauen wurden von Teilen der Presse, mit unverpixelten Bildern vom angeblichen Täter! (Solcher Dreck sollte empfindlich bestraft werden, das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun, finde ich!)
Das Vorgebrachte wäre wertlos und würde die Anklage daher auch gar nicht vorbringen und wenn etwas falsch wäre, dann würde die Verteidigung rein grätschen mit: „Stopp, stopp, stopp, falscher Vorhalt!!!“ (Oder ähnliches).
Es entbehrt also jeglicher Logik, Maxens Antwort-Schreiben auf Tage nach der Verhaftung zu datieren.
(könnte man auch sagen: „Da schlägt die Logik Purzelbäume!“???)
@rabunsel hat von diesem Prozesstag berichtet, leider hat sie zu diesem Punkt nur die Aussage von Max vor Gericht angeführt,
über den betreffenden Vorhalt ist nichts zu lesen bei ihr, über den hat wiederum die Presse im Live-Ticker berichtet.
(Diese hat es nicht explizit als Vorhalt bezeichnet, diese Bezeichnung kommt von mir und ich denke, diese Bezeichnung passt).
Vielleicht kann ja @rabunsel Näheres dazu erläutern.
Abschließend zum Thema „Mittel des Gerichts zur Wahrheitsfindung“:
- Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB): Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- Meineid (§ 154 StGB): Eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Ich denke, solche drohenden Strafen bringen auch ansonsten abgebrühte Menschen schwer ins Grübeln,
dagegen wären Knüppel und Daumenschrauben so gut wie nichts.
Nachtrag zur Auflockerung: Ein Video, das zeigt, wie man besser nicht vor Gericht aussagen sollte,
in dem Fall zwar vor einem Untersuchungsausschuss, aber dennoch:
https://www.youtube.com/watch?v=lYDjrPcgfVE
Ich kann zumindest 2 Quellen nennen, aber der User fragt mich ja nach einer authentischen Quelle.
Authentisch = verbürgt, den Tatsachen entsprechend und daher glaubwürdig.
Tja, da muss ich leider passen. Wie könnte ich garantieren, dass ein Presse-Artikel oder ein Bericht
eines privaten Prozess-Berichterstatters den Tatsachen entspricht?
Ich schreibe daher nachfolgend im Konjunktiv und ausdrücklich ohne jede Gewähr: Im Rahmen eines Rechtsgesprächs nach dem Prozesstag am 3.11.2023 habe die Verteidigung nachgefragt, welches Strafmaß denn derzeit in Betracht gezogen werde.
Das Gericht hat dies als erwähnenswert erachtet und deshalb die Öffentlichkeit am 7.11.2023 vor dem eigentlichen Prozessbeginn darüber informiert. Berichtet haben darüber zumindest Teile der Presse und @fassbinder als privater Prozess-Beobachter.
Zum Vorwurf, ich würde „eine haltlose These nach der anderen“ raus hauen:
Ein Zeuge macht seine Aussage vor Gericht. Bei Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten
gibt es Nachfragen, diese können vom Gericht, der Anklage oder der Verteidigung kommen.
Man fragt Max K. also, was er denn der Verena geantwortet habe, nachdem sie ihm ziemlich aufgelöst von der ersten Zeugen-Vernehmung berichtet hat.
Anscheinend gab es zumindest Unstimmigkeiten, denn man hat ihm vorgehalten, was er stattdessen an Verena als Antwort geschrieben hat.
Hätte Max die Antwort Tage später so gegeben, dann wäre das natürlich ohne jegliche Brisanz, weil da schon übelste Berichte raus gehauen wurden von Teilen der Presse, mit unverpixelten Bildern vom angeblichen Täter! (Solcher Dreck sollte empfindlich bestraft werden, das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun, finde ich!)
Das Vorgebrachte wäre wertlos und würde die Anklage daher auch gar nicht vorbringen und wenn etwas falsch wäre, dann würde die Verteidigung rein grätschen mit: „Stopp, stopp, stopp, falscher Vorhalt!!!“ (Oder ähnliches).
Es entbehrt also jeglicher Logik, Maxens Antwort-Schreiben auf Tage nach der Verhaftung zu datieren.
(könnte man auch sagen: „Da schlägt die Logik Purzelbäume!“???)
@rabunsel hat von diesem Prozesstag berichtet, leider hat sie zu diesem Punkt nur die Aussage von Max vor Gericht angeführt,
über den betreffenden Vorhalt ist nichts zu lesen bei ihr, über den hat wiederum die Presse im Live-Ticker berichtet.
(Diese hat es nicht explizit als Vorhalt bezeichnet, diese Bezeichnung kommt von mir und ich denke, diese Bezeichnung passt).
Vielleicht kann ja @rabunsel Näheres dazu erläutern.
Abschließend zum Thema „Mittel des Gerichts zur Wahrheitsfindung“:
- Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB): Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- Meineid (§ 154 StGB): Eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Ich denke, solche drohenden Strafen bringen auch ansonsten abgebrühte Menschen schwer ins Grübeln,
dagegen wären Knüppel und Daumenschrauben so gut wie nichts.
Nachtrag zur Auflockerung: Ein Video, das zeigt, wie man besser nicht vor Gericht aussagen sollte,
in dem Fall zwar vor einem Untersuchungsausschuss, aber dennoch:
https://www.youtube.com/watch?v=lYDjrPcgfVE
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@ihold
Du bringst hier keinerlei Belege und Zitate. Du scheinst Dir hier irgend etwas aus der Presse und anderen Berichten zusammenzureimen und glaubst, dass es bei Deutschen Strafgerichten wie in einer Gerichts-Soap zugeht.
Nein, hier geht es meist gesittet zu, die Parteien warten meistens bis sie dran sind. Ein "Dazwischengrätschen" ist eher die Ausnahme und ist mehr eine Charaktereigenschaft eines StA oder Verteidigers. Wie man Rabunsels Bericht gut entnehmen kann, gibt es keine Anzeichen, dass es dort nicht gesittet zugehen soll, jede Partei wartet so lange, bis sie die Fragen stellen darf. Er hat das auch irgendwo es auch mal beschrieben (oder war es Fassbinder?). Ein Nicht-Dazwischengrätschen ist daher vollkommen ohne Belang.
Deinen Gedanken kann man nicht wirklich folgen, weil Du Dir keine Mühe machst, die Quelle samt Zitat anzugeben, auf welche Du Dich beziehst. Ich habe versucht aus Deinem Text schlau zu werden, aber habe den Eindruck, dass Du das Gericht auch als "Anklage" siehst. Das ist mitnichten der Fall. Die Anklage wäre die StA, das Gericht sollte neutral sein (auch wenn das manchmal nicht gelingt).
Du bringst hier keinerlei Belege und Zitate. Du scheinst Dir hier irgend etwas aus der Presse und anderen Berichten zusammenzureimen und glaubst, dass es bei Deutschen Strafgerichten wie in einer Gerichts-Soap zugeht.
Nein, hier geht es meist gesittet zu, die Parteien warten meistens bis sie dran sind. Ein "Dazwischengrätschen" ist eher die Ausnahme und ist mehr eine Charaktereigenschaft eines StA oder Verteidigers. Wie man Rabunsels Bericht gut entnehmen kann, gibt es keine Anzeichen, dass es dort nicht gesittet zugehen soll, jede Partei wartet so lange, bis sie die Fragen stellen darf. Er hat das auch irgendwo es auch mal beschrieben (oder war es Fassbinder?). Ein Nicht-Dazwischengrätschen ist daher vollkommen ohne Belang.
Deinen Gedanken kann man nicht wirklich folgen, weil Du Dir keine Mühe machst, die Quelle samt Zitat anzugeben, auf welche Du Dich beziehst. Ich habe versucht aus Deinem Text schlau zu werden, aber habe den Eindruck, dass Du das Gericht auch als "Anklage" siehst. Das ist mitnichten der Fall. Die Anklage wäre die StA, das Gericht sollte neutral sein (auch wenn das manchmal nicht gelingt).
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Welt: Stand des Verfahrens
Eine Zusammenfassung zum augenblicklichen Stand des Verfahrens bietet „Die Welt“ – sowie einen kleinen Ausblick auf das, was noch kommen könnte, wenn die Beweisaufnahme fortgeführt würde:
► aufwendige Ermittlungen der Verteidigung vorliegend
► meiste Resultate der Verteidiger im Prozess noch nicht behandelt
► Kopfverletzungen durch Muttern an Schütz bei Kraftwerk
► Mützel laut protokollierter Bemerkung: egal, ob Gegenstand auf Kopf oder Kopf auf Gegenstand
► Schütz mit Muttern beim Kraftwerk von Polizei fotografiert, aber keine Schlüsse gezogen
„Die Welt“ berichtet:
Eine Zusammenfassung zum augenblicklichen Stand des Verfahrens bietet „Die Welt“ – sowie einen kleinen Ausblick auf das, was noch kommen könnte, wenn die Beweisaufnahme fortgeführt würde:
► aufwendige Ermittlungen der Verteidigung vorliegend
► meiste Resultate der Verteidiger im Prozess noch nicht behandelt
► Kopfverletzungen durch Muttern an Schütz bei Kraftwerk
► Mützel laut protokollierter Bemerkung: egal, ob Gegenstand auf Kopf oder Kopf auf Gegenstand
► Schütz mit Muttern beim Kraftwerk von Polizei fotografiert, aber keine Schlüsse gezogen
„Die Welt“ berichtet:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@lento
Es geht darum:
,
denn es gibt keine Berichte in den Medien, die Hinweise auf die Täterschaft von Sebastian geben.
Zumindest habe ich nichts gefunden, außer dass er wegen Zeugenaussagen inhaftiert wurde, und dass er nachts gejoggt ist.
Welche Hinweise sind es denn, die Max K. aus den Nachrichten hat, das müssten ja sogar viele sein???
Ich denke, er meinte die Nachrichten aus seinem Freundeskreis und von Sebastian selbst.
Bitte liefert doch Quellen (ich verlange auch keine authentischen Quellen, irgendeine erlaubte Quelle wäre mehr als genug,
Quellen, mit Hinweisen, die auf Sebastian als Täter schließen lassen!
Danke schon mal im Voraus
Es geht darum:
Es ist sogar egal, ob Max diese Nachricht vor oder nach der Verhaftung geschrieben hat (leider hat mich keiner korrigiertihold hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 18:59:29 Ich habe keine Beweise für die Täterschaft, aber vielleicht jemand anders umso mehr?
Im Live-Ticker vom 13.11.2025 wurde berichtet:
"Zeugin gesteht Befragtem das Verwechseln des Datums
Eine Schwester seiner Freundin, die Hauptbelastungszeugin, schickte dem Befragten nach ihrer Vernehmung eine WhatsApp-Nachricht mit langem Inhalt.
Diese habe sinngemäß die Worte "Ich habe bei der langen Vernehmung nur bis zur Hälfte richtig aufgepasst und mich dann auch bei einem Datum vertan. Ich bin nicht mit ihm am 3.10., sondern am 5.10. spazieren gegangen. Jetzt werde ich wohl in U-Haft kommen" enthalten.
„Der Zeuge, der am Donnerstagvormittag aussagte, beschwichtigt sie damals und schrieb ihr, darauf komme es ja wohl nicht an. Es gebe doch so viele Hinweise darauf, dass der Angeklagte der Täter sei. Das wisse er von den Nachrichten.“
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-19513535
denn es gibt keine Berichte in den Medien, die Hinweise auf die Täterschaft von Sebastian geben.
Zumindest habe ich nichts gefunden, außer dass er wegen Zeugenaussagen inhaftiert wurde, und dass er nachts gejoggt ist.
Welche Hinweise sind es denn, die Max K. aus den Nachrichten hat, das müssten ja sogar viele sein???
Ich denke, er meinte die Nachrichten aus seinem Freundeskreis und von Sebastian selbst.
Bitte liefert doch Quellen (ich verlange auch keine authentischen Quellen, irgendeine erlaubte Quelle wäre mehr als genug,
Quellen, mit Hinweisen, die auf Sebastian als Täter schließen lassen!
Danke schon mal im Voraus
Açieeed! style by