Vielleicht lassen sich die Hundehaare aber auch gar nicht einem bestimmten Hund, respektive einem oder mehreren Fällen zuordnen, vielleicht ist das auch einfach ein Fehlversuch, der keine Verbindung herstellen kann. Auch das darf man in der Aufzählung der Möglichkeiten nicht außer Acht lassen.darkstar69 hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Oktober 2025, 12:49:28 Kommt eben wirklich drauf an, wie der Hund erzogen wurde und reagiert hätte. Vielleicht blieb der Hund auch im Täterauto. Vielleicht war er nicht dabei. Vielleicht gab es die Übertragung nur über die Kleidung. Alles möglich. Hauptsache, die Haare werden nun abgeglichen und bringen Informationen.
2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
ich schrieb doch, Hauptsache sie bringen Informationen. Welche Informationen, ist dabei zunächst doch nicht erheblich.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:36:15 Vielleicht lassen sich die Hundehaare aber auch gar nicht einem bestimmten Hund, respektive einem oder mehreren Fällen zuordnen, vielleicht ist das auch einfach ein Fehlversuch, der keine Verbindung herstellen kann. Auch das darf man in der Aufzählung der Möglichkeiten nicht außer Acht lassen.
Ein Fehlversuch kann es definitiv nicht sein, selbst wenn Untersuchungen ergeben, dass es nicht der gleiche Hund war. Denn auch dann hat man ja Informationen, die die Ermittlungen weiterbringen.
Ich sehe erstmal keinen Anlass dazu, Zweifel in irgendeine Richtung zu streuen. Es geht darum, Informationen zu erhalten. Wenn sie tatsächlich einen Zusammenhang der Fälle herstellen, wäre das selbstverständlich sensationell.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
2015 wurde das Tötungsdelikt an der damals 30-jährigen Rechtsanwältin Brigitte Erdmann durch die Hamburger POL neu aufgerollt.darkstar69 hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Oktober 2025, 14:36:33 Wann und wie wurde der Abgleich der vermutlichen Täter-DNA im Mordfall Erdmann mit der DNA von KWW denn vorgenommen? Ich habe keine Medienaussage dazu finden können.
Etwa 10 Hinweise gingen nach der "Aktenzeichen XY..." Sendung durch Zuschauer im Sendestudio ein, der die Ermittler nachgehen wollten.
Die BILD berichtete am 05.03.2015 darüber. Sie schrieb, dass es den Ermittlern mittlerweile gelungen war die DNA aus Blutspuren am Opfer, die sich der Täter beim Einsatz des Messers bei einer Verletzung selbst zugefügt hatte, zu sichern.
Wer genau bzgl. des Abgleichs im Fall Erdmanns mit der DNA Kurt Werner Wichmanns darüber berichtete, kann ich Dir jedoch auch nicht mehr mit Bestimmtheit beantworten. Ich habe es gelesen, daran kann ich mich erinnern. Möglichweise MOPO, BILD oder Hamburger Abendblatt.
In jedem Fall war es in den späteren Jahren, also nach dem 15.06.2018, nachdem die POL LG die "Clearingstelle" ins Leben gerufen hatte.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Dann muss ja ein entsprechender Antrag auf DNA-Abgleich gestellt worden sein. Ich meine sogar, es muss ein richterlicher Beschluss vorliegen? Weder die DNA von KWW noch die von HJW ist in der DAD.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:59:42 In jedem Fall war es in den späteren Jahren, also nach dem 15.06.2018, nachdem die POL LG die "Clearingstelle" ins Leben gerufen hatte.
Ich kann nur weder im www, noch im HET-Forum noch bei All ... my einen entsprechenden Beitrag oder ein Zitat dazu finden. Daher hege ich doch so meine Zweifel, dass da tatsächlich ein konkreter DNA-Abgleich erfolgte. Wenn er erfolgte fänd ich das gut. Denn unabhängig vom Ergebnis, bringt das die Ermittlungen weiter.
Ich fänd es aber insgesamt gut, wenn alle Prüfergebnisse zu den Verdachts- und Prüffällen veröffentlicht würden. Es wurde ja öffentlich ein Aufruf gestartet und dann sollte auch öffentlich das Prüfergebnis erläutert werden. Und wenn sich beispielsweise in 95% aller Verdachtsfälle der Verdacht eben nicht bestätigt, dann ist man dazu weiter und die 5% sind dann auch ein Ergebnis.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:41:28ich schrieb doch, Hauptsache sie bringen Informationen. Welche Informationen, ist dabei zunächst doch nicht erheblich.
Informationen werden in jedem Fall generiert, da gebe ich Dir recht, aber welche Aussagekraft sie haben werden, ist doch von ganz erheblicher Bedeutung. Oder siehst Du das anders?
Richtig. Nur nicht im Hinblick auf die Täterschaft Wichmanns. Ggf. entstehen aber ganz andere (unerwartete) Übereinstimmungen?!darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:41:28Ein Fehlversuch kann es definitiv nicht sein, selbst wenn Untersuchungen ergeben, dass es nicht der gleiche Hund war. Denn auch dann hat man ja Informationen, die die Ermittlungen weiterbringen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:41:28Ich sehe erstmal keinen Anlass dazu, Zweifel in irgendeine Richtung zu streuen. Es geht darum, Informationen zu erhalten.
Ich habe keine Zweifel geschürt. Ich habe Deine Aufzählung ergänzt.
Es wäre auch sensationell, wenn sie keinen Zusammenhang herstellen können. Nur eben aus einer anderen Blickrichtung. Es wäre dann ein weiterer Puzzlestein in der Sammlung all der Aspekte, die gegen seine Täterschaft sprechen. Es kommt also sehr auf den Blickwinkel an.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:41:28Wenn sie tatsächlich einen Zusammenhang der Fälle herstellen, wäre das selbstverständlich sensationell.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Sie können ja nur hinreichende Aussagekraft haben. Entweder es war der gleiche Hund oder es war nicht der gleiche Hund. Beides bringt die Ermittlungen erheblich weiter. Aber zunächst einmal ist das Ergebnis als solches unerheblich, Hauptsache die Informationen werden ermittelt.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:26:25 Informationen werden in jedem Fall generiert, da gebe ich Dir recht, aber welche Aussagekraft sie haben werden, ist doch von ganz erheblicher Bedeutung. Oder siehst Du das anders?
Welchen Blickwinkel man hat ist meiner Ansicht nach zunächst auch irrelevant. Wenn keine Zusammenhänge zwischen den Fällen ermittelt werden können, ist man auf dem Stand von vorher, man weiß aber eben, es ist nicht der gleiche Hund. Wenn man Zusammenhänge ermitteln kann, weil es der gleiche Hund war, ist das sensationell, weil man nach über 30 Jahren einen gewaltigen Schritt weiter wäre in Richtung Tatverdächtiger. Das wäre für die Angehörigen ein riesiger Fortschritt.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Nein, dafür braucht die POL keinen richterlichen Beschluss.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:12:05Dann muss ja ein entsprechender Antrag auf DNA-Abgleich gestellt worden sein. Ich meine sogar, es muss ein richterlicher Beschluss vorliegen?
Was veranlasst Dich denn zu der Annahme?darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:12:05Weder die DNA von KWW noch die von HJW ist in der DAD.
Richtig. Genau aus diesem Grund hat die POL HH auch so gehandelt und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Du könntest Dich an die Pressestelle des LKA in HH wenden.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:12:05Ich kann nur weder im www, noch im HET-Forum noch bei All ... my einen entsprechenden Beitrag oder ein Zitat dazu finden. Daher hege ich doch so meine Zweifel, dass da tatsächlich ein konkreter DNA-Abgleich erfolgte. Wenn er erfolgte fänd ich das gut. Denn unabhängig vom Ergebnis, bringt das die Ermittlungen weiter.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:12:05Ich fänd es aber insgesamt gut, wenn alle Prüfergebnisse zu den Verdachts- und Prüffällen veröffentlicht würden.
Das wünscht sich sicher so mancher. Das werden sie aber nicht veröffentlichen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:12:05Es wurde ja öffentlich ein Aufruf gestartet und dann sollte auch öffentlich das Prüfergebnis erläutert werden.
Inwiefern hat die POL denn "öffentlich" einen Aufruf gestartet. Sie hat es in die "polizeiliche Öffentlichkeit" im Rahmen der Clearingstelle als Koordinierungsstelle gegeben. Öffentlich hat da jedoch niemand Zugriff drauf.
Niemand bei der Polizei Lüneburg (Koordinierungsstelle / Clearingstelle) geht davon aus, dass es in allen 200 oder 250 Prüffällen (die Zahlen variieren) einen Treffer gibt. Es wurde aber bewusst breit gestreut, um das Profil, das über Kurt Werner Wichmann angelegt wurde, breit gefächert abgleichen zu können. Die Ergebnisse wird die POL hingegen nicht veröffentlichen.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:12:05nd wenn sich beispielsweise in 95% aller Verdachtsfälle der Verdacht eben nicht bestätigt, dann ist man dazu weiter und die 5% sind dann auch ein Ergebnis.
M.E. wird es zu keiner einzigen Übereinstimmung der Prüffälle kommen. Am 15.06.2018 ging die Clearingstelle an die polizeiliche Öffentlichkeit. Das ganze ist 7 Jahre und 4 Monate her. Eine entscheidende Übereinstimmung ist bisher noch in keinem Prüffall aufgetreten.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Hast Du andere Informationen, dass die DNA in der DAD sei? Ich kenne nur die Aussagen, dass es einen schriftlichen Antrag zum Abgleich geben muss und dass das offenbar nicht oft erfolgt. Es erfolgt also kein automatischer Abgleich, wenn man eine Täter-DNA in einem Delikt eingibt mit der DNA von KWW oder HJW.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:48:46 Nein, dafür braucht die POL keinen richterlichen Beschluss.
Was veranlasst Dich denn zu der Annahme?
Richtig. Genau aus diesem Grund hat die POL HH auch so gehandelt und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Du könntest Dich an die Pressestelle des LKA in HH wenden.
Das wünscht sich sicher so mancher. Das werden sie aber nicht veröffentlichen.
Inwiefern hat die POL denn "öffentlich" einen Aufruf gestartet. Sie hat es in die "polizeiliche Öffentlichkeit" im Rahmen der Clearingstelle als Koordinierungsstelle gegeben. Öffentlich hat da jedoch niemand Zugriff drauf.
Niemand bei der Polizei Lüneburg (Koordinierungsstelle / Clearingstelle) geht davon aus, dass es in allen 200 oder 250 Prüffällen (die Zahlen variieren) einen Treffer gibt. Es wurde aber bewusst breit gestreut, um das Profil, das über Kurt Werner Wichmann angelegt wurde, breit gefächert abgleichen zu können. Die Ergebnisse wird die POL hingegen nicht veröffentlichen.
M.E. wird es zu keiner einzigen Übereinstimmung der Prüffälle kommen. Am 15.06.2018 ging die Clearingstelle an die polizeiliche Öffentlichkeit. Das ganze ist 7 Jahre und 4 Monate her. Eine entscheidende Übereinstimmung ist bisher noch in keinem Prüffall aufgetreten.
Ich kenne keine Aussage der Hamburger Polizei, dass ein Zusammenhang von KWW im Fall Erdmann aufgrund von DNA-Abgleich ausgeschlossen wurde und ich finde in den Foren und im Netz keinen Hinweis dazu.
Die Polizei Lüneburg hat über Pressemitteilung von dem Aufruf an die anderen Polizeidienststellen, dass sie ungeklärte Fälle abgleichen und Verdacht melden möchten, berichtet. Das ist doch öffentlich.
In Sachen Göhrde soll es ja angeblich demnächst neue Entwicklungen geben, lt Ansage der Polizei Lüneburg im ZDF. Was das bringen wird, wird sich zeigen. Das hat ja nun auch sehr lange gedauert. Wie das dann in den Verdachts- und Prüffällen weiter geht, wird sich dabb ebenso zeigen.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Das werden sie ja nun vermutlich auch.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:41:10Sie können ja nur hinreichende Aussagekraft haben. Entweder es war der gleiche Hund oder es war nicht der gleiche Hund. Beides bringt die Ermittlungen erheblich weiter. Aber zunächst einmal ist das Ergebnis als solches unerheblich, Hauptsache die Informationen werden ermittelt.
Aber der Ausgang, also das Ergebnis selbst, wäre doch dann diametral auseinander. Es könnte also beide Theorien stützen. Die der Täterschaft oder die der Nichttäterschaft. Je nachdem, was bei den Untersuchungen heraus kommt. Deswegen ist der Ausgang als weiteres Puzzle wichtig. Entweder pro oder contra.
Genau das ist aber eben nicht die alleinige Erkenntnis, die daraus zu ziehen ist. Du schreibst: "ist man auf dem Stand von vorher...", sofern es keine Übereinstimmungen gibt. Das was Du schreibst impliziert ja, dass es wie ein Rückschlag zu bewerten wäre. Man kommt nicht weiter. Ein Rückschlag ist es aber nur, wenn man die Täterschaft Wichmanns als Ziel definiert. Wenn man das Ziel jedoch nicht verfolgt, sondern neutral bewertet, was alles für und was gegen seine Täterschaft spricht, ist das Ergebnis (keine Übereinstimmungen) ein Pluspunkt auf Seiten aller Indizien, die gegen die Täterschaft Wichmanns sprechen. Deshalb ist es eine Frage des Blickwinkels. Wo sehe ich hin...darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:41:10Welchen Blickwinkel man hat ist meiner Ansicht nach zunächst auch irrelevant. Wenn keine Zusammenhänge zwischen den Fällen ermittelt werden können, ist man auf dem Stand von vorher, man weiß aber eben, es ist nicht der gleiche Hund.
Ich will Dir Deine Hoffnung bzgl. eines Fortschritts in dem Fall wirklich nicht nehmen. Aber der Nachweis, dass es ggf. eine Übereinstimmung von Hundehaaren mittels einer DNA Sequenzierung in unterschiedlichen Fällen, den möglicherweise dazugehörigen Fahrzeugen oder wo auch immer, gibt, die dann den "Game Changer" bzgl. der Täterschaft Wichmanns ausmachen, ist m.E. nicht sehr wahrscheinlich.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:41:10Wenn man Zusammenhänge ermitteln kann, weil es der gleiche Hund war, ist das sensationell, weil man nach über 30 Jahren einen gewaltigen Schritt weiter wäre in Richtung Tatverdächtiger. Das wäre für die Angehörigen ein riesiger Fortschritt.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:59:01Hast Du andere Informationen, dass die DNA in der DAD sei?
DNA, die als Personendatensätze aber auch reine Spurendatensätze erfasst wurden, werden zentral in der DAD des Bundeskriminalamtes gespeichert. Wo sonst?
Entschuldige, aber jetzt kann ich Dir grad nicht folgen. Auf welche Aussagen berufst Du Dich denn und um was für einen schriftlichen Antrag soll es sich dabei handeln, der nur selten gestellt wird?darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:59:01Ich kenne nur die Aussagen, dass es einen schriftlichen Antrag zum Abgleich geben muss und dass das offenbar nicht oft erfolgt. Es erfolgt also kein automatischer Abgleich, wenn man eine Täter-DNA in einem Delikt eingibt mit der DNA von KWW oder HJW.
Natürlich kann die POL gefundene DNA mit der Datenbank automatisch abgleichen. Das macht doch gerade den Vorteil einer schnelleren Täterermittlung für die Ermittlungsbehörden aus.
Wie gesagt: Setze Dich einfach mit der Pressestelle des LKAs in HH in Verbindung. Der Ausschluss Wichmanns bzgl. des Tatverdachts bei Brigitte Erdmann ist keine Information, die man Dir nicht geben dürfte.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:59:01Ich kenne keine Aussage der Hamburger Polizei, dass ein Zusammenhang von KWW im Fall Erdmann aufgrund von DNA-Abgleich ausgeschlossen wurde und ich finde in den Foren und im Netz keinen Hinweis dazu.
Diese Pressemitteilung ist eine öffentliche Bekanntgabe zur Vorgehensweise der POL. Das zieht aber keinen Automatismus nach sich, dass die POL dann auch die Ergebnisse öffentlich machen wird. Sie würde aber vermutlich eine Pressemitteilung heraus geben, wenn die Ermittlungen anderer Polizeidienststellen erfolgreich verliefen. Nach über 7 Jahren ist das aber nicht mehr sehr wahrscheinlich.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 16:59:01Die Polizei Lüneburg hat über Pressemitteilung von dem Aufruf an die anderen Polizeidienststellen, dass sie ungeklärte Fälle abgleichen und Verdacht melden möchten, berichtet. Das ist doch öffentlich.
Die POL hat sich in der kürzlich ausgestrahlten ZDF-Doku mehr als vorsichtig ausgedrückt und jede Andeutung im Konjunktiv gehalten. Das ist auch nicht ungewöhnlich. Die POL entscheidet ja nicht über den weiteren Verlauf zum Göhrde Komplex, sondern die StA LG. Sie prüft die Ermittlungsergebnisse und entscheidet dann, ob sie Anklage erhebt. Das Gericht muss dann aber noch einen Beschluss fassen, um die mögliche Anklage der StA zuzulassen, damit es zur Hauptverhandlung kommt. Ob es also überhaupt zu einem Prozess kommt, ist noch nicht klar.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN,
Da wir uns auf diesem Portal "Duzen", wähle ich mal das "Du".Andrew hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 11:00:12Hallo Gast (Nachricht vom 18.11.2018) ,
ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Nachtricht (gerne per PN) schreiben würden.
Dass Sie damals Kontakt mit KWW in Hamburg hatten ist interessant - wir beschäftigen uns mit seinen Taten, Infos finden Sie unter www.mordserie.de.
Es gibt dort für Sie (oder alle anderen die mitlesen) die Möglichkeit im Hinweisportal eine Nachricht - anonym oder namentlich - zu hinterlassen.
Viele Grüße und besten Dank
Du meintest sicher, dass ihr euch auf der Website mit den v e r m e i n t l i c h e n Taten von Kurt Werner Wichmann beschäftigt.
M.W. gibt es bisher keinen Mordfall, der Kurt Werner Wichmann zweifelsfrei, also beweissicher, nachzuweisen ist.
Für eure Arbeit wünsche ich euch viel Erfolg.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Das ist Deine Interpretation. Ich habe nichts von Rückschlag geschrieben und auch nicht so gemeint. Im Gegenteil. Ich schrieb ja, dass man mit den Informationen dann weiter kommt. Man ist dann schlauer. Unabhängig davon, welches Ergebnis man erhält. Du versuchst nur, eine gewisse Vormeinung in meine Worte zu legen, die da nicht ist, und diese dann auch noch negativ zu beleuchten.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 17:52:38 Das was Du schreibst impliziert ja, dass es wie ein Rückschlag zu bewerten wäre. Man kommt nicht weiter. Ein Rückschlag ist es aber nur, wenn man die Täterschaft Wichmanns als Ziel definiert. Wenn man das Ziel jedoch nicht verfolgt, sondern neutral bewertet, was alles für und was gegen seine Täterschaft spricht, ist das Ergebnis (keine Übereinstimmungen) ein Pluspunkt auf Seiten aller Indizien, die gegen die Täterschaft Wichmanns sprechen. Deshalb ist es eine Frage des Blickwinkels. Wo sehe ich hin...
Ich habe geschrieben, dass man einen Schritt voran käme in Richtung Tatverdächtiger und dass es für die Angehörigen ein Fortschritt wäre. Von Wichmann hab ich nichts geschrieben. Weshalb meinst Du, dass es nicht sehr wahrscheinlich sein kann?Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 17:52:38 Ich will Dir Deine Hoffnung bzgl. eines Fortschritts in dem Fall wirklich nicht nehmen. Aber der Nachweis, dass es ggf. eine Übereinstimmung von Hundehaaren mittels einer DNA Sequenzierung in unterschiedlichen Fällen, den möglicherweise dazugehörigen Fahrzeugen oder wo auch immer, gibt, die dann den "Game Changer" bzgl. der Täterschaft Wichmanns ausmachen, ist m.E. nicht sehr wahrscheinlich.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Ist KWWs DNA also in der DAD?Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 18:50:21 DNA, die als Personendatensätze aber auch reine Spurendatensätze erfasst wurden, werden zentral in der DAD des Bundeskriminalamtes gespeichert. Wo sonst?
Entschuldige, aber jetzt kann ich Dir grad nicht folgen. Auf welche Aussagen berufst Du Dich denn und um was für einen schriftlichen Antrag soll es sich dabei handeln, der nur selten gestellt wird?
Natürlich kann die POL gefundene DNA mit der Datenbank automatisch abgleichen. Das macht doch gerade den Vorteil einer schnelleren Täterermittlung für die Ermittlungsbehörden aus.
Wie gesagt: Setze Dich einfach mit der Pressestelle des LKAs in HH in Verbindung. Der Ausschluss Wichmanns bzgl. des Tatverdachts bei Brigitte Erdmann ist keine Information, die man Dir nicht geben dürfte.
Diese Pressemitteilung ist eine öffentliche Bekanntgabe zur Vorgehensweise der POL. Das zieht aber keinen Automatismus nach sich, dass die POL dann auch die Ergebnisse öffentlich machen wird. Sie würde aber vermutlich eine Pressemitteilung heraus geben, wenn die Ermittlungen anderer Polizeidienststellen erfolgreich verliefen. Nach über 7 Jahren ist das aber nicht mehr sehr wahrscheinlich.
Die POL hat sich in der kürzlich ausgestrahlten ZDF-Doku mehr als vorsichtig ausgedrückt und jede Andeutung im Konjunktiv gehalten. Das ist auch nicht ungewöhnlich. Die POL entscheidet ja nicht über den weiteren Verlauf zum Göhrde Komplex, sondern die StA LG. Sie prüft die Ermittlungsergebnisse und entscheidet dann, ob sie Anklage erhebt. Das Gericht muss dann aber noch einen Beschluss fassen, um die mögliche Anklage der StA zuzulassen, damit es zur Hauptverhandlung kommt. Ob es also überhaupt zu einem Prozess kommt, ist noch nicht klar.
Ist HJWs DNA also in der DAD?
Hast Du eine Quelle?
In mehreren Zeitungsartikeln und Podcasts usw, auch auf www.mordserie.de wird vermittelt, dass die DNA wohl nicht in der DAD sei.
https://mordserie.de/verdachtsfaelle/do ... rs-bremen/
Es wurde auch schon von Ermittlern gesagt, dass sie einen Antrag stellen mussten.
Wenn es anders ist, würde mich das sehr freuen und wäre daher sehr dankbar über eine verlässliche und eindeutige Quelle dazu.
Zur Pressemitteilung meinte ich nur, dass das Vorgehen sehr öffentlichkeitswirksam transportiert wurde und der Aufruf an die Polizeidienststellen öffentlich gemacht wurde. Mit sehr viel Medienaufmerksamkeit. Ich sehe daher folgend ein öffentliches Interesse daran, wie das Verfahren ausgeht. Entsprechende Informationen dazu wären also im öffentlichen Interesse mMn.
Die Ermittler in der ZDF - Doku sagten aber deutlich, dass sie davon ausgehen, die Göhrde-Morde vielleicht geklärt zu haben und dass die Ermittlungsergebnisse noch dieses Jahr an die Staatsanwaltschaft weitergegeben würden. Das sind für mich Entwicklungen.
Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN,
"Da wir uns auf diesem Portal "Duzen", wähle ich mal das "Du".
Du meintest sicher, dass ihr euch auf der Website mit den v e r m e i n t l i c h e n Taten von Kurt Werner Wichmann beschäftigt.
M.W. gibt es bisher keinen Mordfall, der Kurt Werner Wichmann zweifelsfrei, also beweissicher, nachzuweisen ist.
Für eure Arbeit wünsche ich euch viel Erfolg".
Gerne natürlich per "Du" - die Wahrscheinlichkeit daß man ihn mit dem Tod von Birgit Meier in Verbindung bringt ist sehr hoch. Ob dies beweissicher ist kann ich nicht sagen da ich kein Jurist bin.
Es bleibt nach so langer Zeit natürlich viel Puzzlearbeit...es gibt aber regelmässig Rückmeldungen die ihn mit bestimmten Taten in Verbindung bringen. Gerade die Möglichkeit sich erst einmal anonym zu melden bedeutet weniger Hemmschwelle für die Betroffenen. Es gibt noch heute Menschen die sich nie anvertraut haben...
Du meintest sicher, dass ihr euch auf der Website mit den v e r m e i n t l i c h e n Taten von Kurt Werner Wichmann beschäftigt.
M.W. gibt es bisher keinen Mordfall, der Kurt Werner Wichmann zweifelsfrei, also beweissicher, nachzuweisen ist.
Für eure Arbeit wünsche ich euch viel Erfolg".
Gerne natürlich per "Du" - die Wahrscheinlichkeit daß man ihn mit dem Tod von Birgit Meier in Verbindung bringt ist sehr hoch. Ob dies beweissicher ist kann ich nicht sagen da ich kein Jurist bin.
Es bleibt nach so langer Zeit natürlich viel Puzzlearbeit...es gibt aber regelmässig Rückmeldungen die ihn mit bestimmten Taten in Verbindung bringen. Gerade die Möglichkeit sich erst einmal anonym zu melden bedeutet weniger Hemmschwelle für die Betroffenen. Es gibt noch heute Menschen die sich nie anvertraut haben...
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:27:58 Das ist Deine Interpretation. Ich habe nichts von Rückschlag geschrieben und auch nicht so gemeint. Im Gegenteil. Ich schrieb ja, dass man mit den Informationen dann weiter kommt. Man ist dann schlauer. Unabhängig davon, welches Ergebnis man erhält. Du versuchst nur, eine gewisse Vormeinung in meine Worte zu legen, die da nicht ist, und diese dann auch noch negativ zu beleuchten.
Wenn es Dir rein um den Faktor "Informationen" geht, ist das für mich völlig in Ordnung. Ich wollte in Deine Aussagen jedenfalls nichts hinein interpretieren.
DNA Analysen von Hunden oder Tieren dienen üblicherweise nicht der Bestimmung von Parametern, die in Tötungsdelikten benötigt werden. Sie werden üblicherweise zur Rassebestimmung durchgeführt mit dem Ziel, Prozentwerte zu erhalten, die einem Informationen zur Rassezusammensetzung liefern. Das Wissen um die Rasse hilft bei der Voraussage möglicher (Erb-)Krankheiten, der Pflege und der Zucht von Hunden (Tieren).darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:27:58Weshalb meinst Du, dass es nicht sehr wahrscheinlich sein kann?
Ob und inwieweit sich über die Genetik bei einer DNA eines Hundes überhaupt die Einzigartigkeit des Tieres bestimmen lässt, war ich mir nicht sicher. Das ist aber tatsächlich so. Z.B. lässt sich ein reinrassiger Schäferhund von jedem anderen reinrassigen Schäferhund genetisch unterscheiden. Jedenfalls hat mir das eine hiesige Tierklinik und die Kriminaltechnik des LKA bestätigt.
Kritisch sehe ich aber vor allem die Basis zur Untersuchung (also die Haare). Haare, die beim Abkleben der Untersuchungsgegenstände in cold cases gesichert wurden, sind ja zumeist ausgefallene Haare. Telogene Haare, also wurzellose Haare, liefern jedoch keine Zellkerninformationen. Beim Menschen spricht man dann von mtDNA (mitochondriale DNA). Ob es dies auch bei Hunden gibt, kann ich momentan nicht beantworten. Die separate Anfrage dazu läuft aber noch.
Eine weitere Frage ist zudem, wer eine solche Untersuchung fallübergreifend in Auftrag geben kann? Denn um die DNA Spuren vergleichen zu können, müssen ja mehrere Dienststellen und StA einer solchen Untersuchung zustimmen und deren Sinnhaftigkeit darin sehen. Ich bin daher gespannt, ob und wie sich diese Überlegung weiterentwickelt.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Die Frage zu den DNA in der DAD von Kurt Werner Wichmann und seinem Bruder lässt sich nicht so einfach beantworten.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:41:12 Ist KWWs DNA also in der DAD?
Ist HJWs DNA also in der DAD?
Fangen wir mal mit der DNA des Bruders an. Da seine erkennungsdienstliche Erfassung erst wenige Jahre zurück liegt, sehe ich keinen Grund warum sie nicht in der DNA-Datenbank des BKAs verfügbar sein sollte. Es ist ja das Ziel DNA dort zentral zu erfassen, um Polizeidienststellen bundesweit eine Einfache Möglichkeit des Spurenabgleichs zu ermöglichen.
Bzgl. der DNA von Kurt Werner Wichmann ist das komplizierter. Man muss berücksichtigen, dass die DAD des Bundeskriminalamtes 1998 erst ins Leben gerufen wurde, Wichmann sich aber bereits 1993 suizidiert hatte. Jetzt stellt sich ja zunächst einmal die Frage, ob 1993 überhaupt eine DNA von Wichmann genommen wurde oder aber entsprechendes Material über die Jahrzehnte aufbewahrt wurden, die man später zur DNA Sequenzierung heranziehen konnte. Das ist aber eine andere Frage. Gehen wir mal davon aus, dass die DNA Kurt Werner Wichmanns vorlag / vorliegt.
Die Tatsache, dass Wichmann 1993 bereits tot war, besteht die berechtigte Frage, ob die DNA dann überhaupt in die Datenbank zu einem späteren Zeitpunkt (1998) eingestellt werden durfte und, ob es erfolgte!? Da er sich juristisch gegen eine solche Entscheidung nicht hätte zur Wehr setzen können, ist unter der Prämisse geschützter Persönlichkeitsdaten durchaus denkbar, dass der Datenschutz diese Maßnahme nicht zuließ. Die Einstellung der DNA in die DAD kann aber in Ausnahmefällen dann erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. dann vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein bereits verstorbener Tatverdächtiger für eine Vielzahl möglicher, weiterer Taten verantwortlich oder mitverantwortlich war. Ob die Prüffälle von 200-250 bundesweiten Fällen als begründet im Hinblick auf die Einstellung der DNA bewertet wurde, kann ich nicht sagen. In jedem Fall scheint das eine Einzelfallentscheidung zu sein.
Um das rechtssicher zu klären, habe ich mich an das BKA gewendet und dem Referat für juristische Fragen diese und weiterführende Fragen zur DNA in solchen Fällen gestellt. Warten wir`s ab, wie die Antwort dazu ausfällt.
Selbst wenn die DNA Kurt Werner Wichmanns jedoch nicht in der Datenbank abrufbar ist, steht der Cold Case Unit der POL LG die DNA aber zur Verfügung. Da lt. Pressemitteilung der POL Direktion LG vom 15.06.2018 darauf hingewiesen wird, dass die Kontaktaufnahme zwischen den Polizeidienststellen "niedrigschwellig" erfolgen soll, wird es anderen Polizeidienststellen sicher möglich sein unkomplizierten Zugriff auf die DNA zu erhalten. Möglicherweise muss das dann auch (niedrigschwellig) beantragt werden. Vielleicht meintest Du das, was Du gelesen hattest, dass dafür ein Antrag zu stellen ist?
Du schreibst es ja selbst. Die Pressemitteilung erfolgt durch die Polizei. Die hohe Medienwirksamkeit, die daraus entstand, liegt aber im Verantwortungsbereich der Medien selbst. Sie haben es öffentlich gemacht. Somit ist es nicht Aufgabe der POL Ergebnisse bzgl. der Prüffälle zu kommunizieren. Niemandem ist damit geholfen, sofern alle paar Wochen bekannt wird, dass der Abgleich in diesem oder jenem Fall nicht zum Erfolg führte. Du oder viele andere in Hobbyermittlerforen fänden das sicher spannend. Die POL geht hingegen nur dann an die Öffentlichkeit, sofern sie Vorteile aus dieser Maßnahme, im Hinblick auf ihre Ermittlungsarbeit, zu erzielen glaubt.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:41:12Zur Pressemitteilung meinte ich nur, dass das Vorgehen sehr öffentlichkeitswirksam transportiert wurde und der Aufruf an die Polizeidienststellen öffentlich gemacht wurde. Mit sehr viel Medienaufmerksamkeit. Ich sehe daher folgend ein öffentliches Interesse daran, wie das Verfahren ausgeht. Entsprechende Informationen dazu wären also im öffentlichen Interesse mMn.
Positive Ergebnisse wird sie im Rahmen einer Pressemitteilung, ggf. sogar einer Pressekonferenz, aber vermutlich mitteilen.
Ich habe die Aussagen der Ermittler, aber auch die der Uni Freiburg (DNA Untersuchungen), vor allem mit vielen Konjunktiven und Einschränkungen wahrgenommen. Warten wir es doch einfach ab. Für Ende des Jahres ist ja ein entscheidender Schritt angekündigt worden.darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:41:12Die Ermittler in der ZDF - Doku sagten aber deutlich, dass sie davon ausgehen, die Göhrde-Morde vielleicht geklärt zu haben und dass die Ermittlungsergebnisse noch dieses Jahr an die Staatsanwaltschaft weitergegeben würden. Das sind für mich Entwicklungen.
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Lucky Luciano
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN,
Von allen Fällen, die mit ihm in Verbindung gebracht werden, hat der Fall Birgit Meier m.E. durch das Auffinden der sterblichen Überreste auf dem Grundstück Wichmanns eine Evidenz. Dennoch gibt es 3 wichtige Fragen, die bis heute unbeantwortet geblieben sind:
1. Was ist in der Nacht vom 14. auf den 15. August 1989 tatsächlich passiert?
2. Wer hat Birgit Meier durch einen Schuss in den Kopf getötet?
3. Wann ist die Leiche Birgit Meiers in die Grube verbracht worden und von wem?
Die Grube ist ja nachweislich nach der ersten Betonierung noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet worden. Vermutlich zur Beseitigung der Leiche. Dass das jedoch durch Wichmann geschah, lässt sich nicht nachweisen.
Losgelöst von dem Fall Birgit Meier beschäftigt ihr euch aber mit einer großen Zahl weiterer Fälle. Daher bitte ich meinen Hinweis in meinem ersten Beitrag, nämlich von "vermeintlichen Taten" und nicht von "Taten" zu sprechen, richtig zu verstehen.
Wenn man jemanden des Mordes bezichtigt, bedarf es Beweise. Gibt es diese Beweise, bin ich einverstanden. Sonst nicht.
Auch Kurt Werner Wichmann hat noch einen Hinterbliebenen. Seinen Bruder und dessen Frau. Sollten sich die Vorwürfe der möglichen Mittäterschaft gegen den Bruder nicht erhärten und im Sande verlaufen, blickt genau dieser Bruder am Ende auf eine mediale Demontage zurück. Auch da ist die Frage erlaubt, warum seine Persönlichkeitsrechte eigentlich denen von Hinterbliebenen aus Prüffällen nachgeordnet werden? Die unseriösen Versuche des NDRs den Bruder auf seiner Arbeitsstelle "für sich zu gewinnen", ist da nur ein Baustein aus einer ganzen Reihe von zweifelhaftem, medialen Handelns.
Ja, die Recherchen bei derart lange zurückliegenden Cold Cases sind zeitintensiv und mühselig. Das kann ich aus meinen eigenen Recherchetätigkeiten sehr gut nachvollziehen und bestätigen.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Laut Google und KI ist die Untersuchung der mitochondrialen DNA von Hunden üblich. Es sollte demnach kein Problem darstellen. Wenn zwei Ermittlerteams und Staatsanwälte weiterführende Informationen zu "Ihren" Fällen haben wollen, werden sie diese Untersuchungen vermutlich durchführen lassen und je nach Ergebnis die entsprechenden Informationen weiter in den Ermittlungsprozess einbringen.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Oktober 2025, 11:36:35 Ob und inwieweit sich über die Genetik bei einer DNA eines Hundes überhaupt die Einzigartigkeit des Tieres bestimmen lässt, war ich mir nicht sicher. Das ist aber tatsächlich so. Z.B. lässt sich ein reinrassiger Schäferhund von jedem anderen reinrassigen Schäferhund genetisch unterscheiden. Jedenfalls hat mir das eine hiesige Tierklinik und die Kriminaltechnik des LKA bestätigt.
Kritisch sehe ich aber vor allem die Basis zur Untersuchung (also die Haare). Haare, die beim Abkleben der Untersuchungsgegenstände in cold cases gesichert wurden, sind ja zumeist ausgefallene Haare. Telogene Haare, also wurzellose Haare, liefern jedoch keine Zellkerninformationen. Beim Menschen spricht man dann von mtDNA (mitochondriale DNA). Ob es dies auch bei Hunden gibt, kann ich momentan nicht beantworten. Die separate Anfrage dazu läuft aber noch.
Eine weitere Frage ist zudem, wer eine solche Untersuchung fallübergreifend in Auftrag geben kann? Denn um die DNA Spuren vergleichen zu können, müssen ja mehrere Dienststellen und StA einer solchen Untersuchung zustimmen und deren Sinnhaftigkeit darin sehen. Ich bin daher gespannt, ob und wie sich diese Überlegung weiterentwickelt.
Und sollte sich herausstellen, dass die DNA der Hundehaare jeweils die gleiche ist, es also der gleiche Hund ist, dann werden zwei sehr aufsehenerregende Fälle miteinander verbunden. Das wäre dann schon spannend.
Wenn die Klebefolien der Opferautos von BB und IR erneut ausgewertet werden sollten und man dort dann zudem DNA findet, die zu dem Hundebesitzer oder dessen sozialem Umfeld passen, wäre das spektakulär.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Wir werden sehen, was die Zeit bringt.darkstar69 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Oktober 2025, 17:40:03 Laut Google und KI ist die Untersuchung der mitochondrialen DNA von Hunden üblich. Es sollte demnach kein Problem darstellen. Wenn zwei Ermittlerteams und Staatsanwälte weiterführende Informationen zu "Ihren" Fällen haben wollen, werden sie diese Untersuchungen vermutlich durchführen lassen und je nach Ergebnis die entsprechenden Informationen weiter in den Ermittlungsprozess einbringen.
Und sollte sich herausstellen, dass die DNA der Hundehaare jeweils die gleiche ist, es also der gleiche Hund ist, dann werden zwei sehr aufsehenerregende Fälle miteinander verbunden. Das wäre dann schon spannend.
Wenn die Klebefolien der Opferautos von BB und IR erneut ausgewertet werden sollten und man dort dann zudem DNA findet, die zu dem Hundebesitzer oder dessen sozialem Umfeld passen, wäre das spektakulär.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Im Sommer 1989 war es ( jedenfalls in Berlin, sicher auch in Westdeutschland) wirklich heiß und trocken.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 15:36:15 Vielleicht lassen sich die Hundehaare aber auch gar nicht einem bestimmten Hund, respektive einem oder mehreren Fällen zuordnen, vielleicht ist das auch einfach ein Fehlversuch, der keine Verbindung herstellen kann. Auch das darf man in der Aufzählung der Möglichkeiten nicht außer Acht lassen.
Hunde und Katzen "werfen" dann quasi ihr lästig gewordenes "zu viel" Fell ab, das war bei unserem Hund so , obwohl er
eigentlich relativ wenig haarte. Schäferhunde haben, vermute ich, eher starke, feste Haare, also eher nicht wollig, weich.
Da müsste schon die reine Inaugenscheinnahme der Folien einen Verdacht ausgelöst haben, der zu weiteren Untersuchungen
führte. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass m. W. KEINE weiteren DNA-Spuren ( außer im PKW R.) an den
Tatorten gefunden wurde, die eindeutig Wichmann zuzuordnen waren . Abgesehen davon, dass wahrscheinlich auch niemand
den Mann mit den Paaren zusammen gesichtet hatte, auch nicht im Vorfeld ; es sei denn es gibt auch dazu neue Erkenntnisse.
Und liegt dann ggf. noch eine Fellprobe (DNA) vom damaligen Hund der W.' s vor ? Schäferhunde hatten und haben viele, sollte
es sich jedoch nachweislich um den selben Hund gehandelt haben, wäre das ein Indiz mehr - aber kein Beweis .
Von dieser merkwürdigen, weiblichen DNA an dem einen Tatort, die Jahrzehnte später noch in einem anderem Fall in Hannover
aufgetaucht war, ist seltsamerweise nie mehr die Rede ....
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