Ikaruga hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 19:10:07
In Wirklichkeit wird das aber eher selten so geschehen, das ermittelnde Personen die Tage vor dem Verschwinden von Personen nicht durchleuchten, mögliche Verdächtige inbegriffen.
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In wirklichkeit ist das durchaus gängige Praxis.
Lediglich bezüglich der Verschwundenen Person werden da Infos erfragt.
"Gab es Anzeichen, dass die Person sich verändert hat?"
"Kontakte der Person"
"Familiäre Probleme"
"Zuverlässigkeit"
etc. etc...
Geht man von einer Tat am Morgen aus, interessieren Tage und Wochen davor vorläufig keine Rolle, solange man keinen Bezug zur Tat vermutet.
Da wird maximal, sollte ein Ermittler schon eine Vermutung haben, nach Gewohnheiten durchleuchtet, wiederkehrende Abläufe (hier als Beispiel Fahrzeugnutzung).
Man muss da immer im Hinterkopf haben, das einem Zeugen bei der Vernehmung sofort und unverzüglich zu sagen ist, dass er von nun an nicht mehr Zeuge, sondern Beschuldigter ist. Da aber ein Beschuldigter sofort das Recht auf Schweigen hat, ist jeder Ermittler bei der Vernehmung erstmal sehr zurückhaltend und vorsichtig bei der Befragung.
Denn sollte sich durch die Art der Befragung der Verdacht erhärten, dass man nicht mehr nur Zeuge war, kann das erlangte Wissen in der Befragung unverwertbar werden.
Für die Ermittler ist das ein "schmaler Grat" der da gegangen wird. Also wird man maximal erstmal nur das unmittelbare davor beleuchten. (Hier zum Beispiel, die Firmenfeier von F.)
Ich bin beruflich oft in Ermittlungen vermisster Personen involviert (anderes Bundesland) und kann dir versichern, dass in erster Linie eben nicht in der Vergangenheit gewühlt wird. Oberste Priorität ist immer die Vermisste Person und deren Bewegungs- und Handlungsprofil.
Fragen zu "vor der Tat" kommen ja erst auf, wenn man jemanden einer Tat verdächtigt. Da stellt sich aber sehr schnell ein Anwalt ein und rät zum Schweigen.
Viele schweigen sowieso sofort, sobald sie vom Beschuldigtenstatus erfahren.
Eventuell involvierte dritte, können (wegen der von mir genannten "getrennten Wege") aber dennoch dazu nichts sagen. Die waren schließlich nicht zusammen.
So bleibt jeder bei seiner eigenen "Geschichte", die er ja nur aus seiner Sicht wiedergeben kann. Große Ungereimtheiten sind da kaum zu erwarten, wenn jeder einzelne bei dem bleibt was er sich selbst ausgedacht hat.
Nachtrag:
Ergänzend möchte ich noch kurz auf folgendes eingehen:
Ikaruga hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 19:10:07
....mögliche Verdächtige inbegriffen.
Niemand außer F. war jemals als Beschuldigter vernommen worden. Wurde also offensichtlich nicht verdächtigt.
Man hat zwar J. nochmal "antanzen" lassen, wegen "Ungereimtheiten bei der Zeugenvernehmung".
Nach Korrektur (hauptsächlich ging es wohl um Fahrzeugnutzung) hat sich das aber erledigt.
Da geht man dann auch mal verbal hart zur Sache um sich Nachdruck zu verleihen. Zur not eben auch mit Drohungen einer Anklage wegen falscher Zeugenaussage.
Aber die Ermittler wollen aufklären und nicht schikanieren und nehmen nach Korrektur fast immer Abstand von einer Anklage. Ich denke nicht, dass da jemals gegen jemand anderen ermittelt wurde. Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass das auch mal so von der StA gesagt wurde.