TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ist Todeszeitpunkt eigentlich bewirsen?
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bei " kompetenten Personen" gilt es da auch zu bedenken glaub ich dass da noch Spielraum besteht..
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546pf
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Man muss doch in so einem Fall in alle Richtungen denken
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Man muss auch in Erwaegung ziehen..: Mutter von Tatverdaechtigen weiss um Schuld von Sohn...ihre Strategie: zur Polizei..um keinen Verdacht auf sich zu lenken...im Wissen, dass Sohn Strafttat begann...es ist so undurchsichtig
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Laut der oben erwähnten Prozessbeobachterin auf Allmystery beziehe sich der Geodät auf mehrere Geo-Datenpunkte. Derjenige am Übergang von der Rasenfläche zum asphaltierten Bereich des Seilbahnparkplatzes sei als Nummer 11 bezeichnet. Also muss es mindestens 11 Datenpunkte geben. Beim Brunnen (wohl nahe des Burghotels) liege Datenpunkt 8. Man könne die Route des Handys bis auf wenige Meter eingrenzen.
Solange der Bach nicht über seine Ufer tritt (wovon bislang nie die Rede war), dürfte man trotz Hochwassers trockenen Fußes über das Brückerl ans östliche Ufer und zu dem Türchen gelangen. Die beiden Geländer des Brückerls enden, bevor man das Türchen erreicht.
Zwischen der Abgrenzung zum Parkplatz und dem Bärbach verläuft ein schmaler (allerdings abschüssiger!) Grünstreifen, auf dem man neben das Türchen gelangen könnte, um durchs „Gebüsch“ zu schlüpfen. Südlich des Türchens verläuft ein Lattenzaun. Ob es nördlich davon nur „Gebüsch“ gibt, ist auf diesen Bildern leider nicht zu erkennen:
Dem Assistenten von RAin Rick soll es ja gelungen sein, sich dort durchs „Gebüsch“ zu schlagen.
Der Zugang zum Brückerl von der Straße aus soll mittlerweile durch eine Eisenstange versperrt sein.
Gerade aufgrund der starken Trunkenheit könnte der irrational scheinende Zickzack-Kurs wahrscheinlicher sein als bei einem nüchternen Passanten zur Mittagszeit.
Vielleicht suchte Hanna tatsächlich Sichtschutz abseits der Straße? Vielleicht auch deshalb der vorangeganene Schlenker zum Brunnen?
Welcher Spur aber war Polizeihund Alf gefolgt, als er ohne Zögern am Brückerl vorbeilief?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
FAZ: Geo-Daten, Schweinehaut und Holderle
Über eine Wegstrecke „auch hinter Hecken entlang“, den Vergleich mit einer halben Flasche Wodka und die Nachstellung der Kopfverletzungen auf Schweinehaut berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ):
Vor allem aber greift die FAZ das Lamento von Holderle auf, der Scherze zwischen Gericht und Verteidigung beklagt und im Auftreten der Verteidigung ein „Dauerplädoyer“ wittert. Holderle suggeriert, ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer sei nicht in Betracht gekommen, weil Hannas Eltern „es jetzt psychisch nicht mehr schaffen, das Verfahren weiter durchzustehen.“
Angesichts der deutlichen Kritik der Verteidigung am ersten Rechtsgang wirft die FAZ die Frage auf: „Drängen die Anwälte das Gericht mit dieser Dauerkritik vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung in die Defensive?“
Über eine Wegstrecke „auch hinter Hecken entlang“, den Vergleich mit einer halben Flasche Wodka und die Nachstellung der Kopfverletzungen auf Schweinehaut berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ):
Vor allem aber greift die FAZ das Lamento von Holderle auf, der Scherze zwischen Gericht und Verteidigung beklagt und im Auftreten der Verteidigung ein „Dauerplädoyer“ wittert. Holderle suggeriert, ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer sei nicht in Betracht gekommen, weil Hannas Eltern „es jetzt psychisch nicht mehr schaffen, das Verfahren weiter durchzustehen.“
Angesichts der deutlichen Kritik der Verteidigung am ersten Rechtsgang wirft die FAZ die Frage auf: „Drängen die Anwälte das Gericht mit dieser Dauerkritik vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung in die Defensive?“
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Olivia
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Kann es vielleicht sein, dass Hanna – vorausgesetzt, der Zickzack-Kurs basierend auf den Geodaten stimmt – vor etwas oder jemandem fliehen oder sich schützen wollte? Da sie ortsansässig war, könnte sie sich hier einen Heimvorteil erhofft haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kannte sie den Weg durchs Türchen zum Parkplatz. Laut Darstellung der Verteidigung soll sie zudem einen Weg hinter Hecken genommen haben. Weiß man, ob die Gehgeschwindigkeit genauer überprüft wurde – wie schnell war sie unterwegs? Offen bleibt auch, ob im Rahmen der Ermittlungen allen möglichen Hinweisen ausreichend nachgegangen wurde.
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Dass sie in den Parkplatz vom Burghotel rechts rein gelaufen ist und auch der Hund sich das Stückchen gespart hat kann man ja noch verstehen, aber dann durch die Hecke zum Rand des Seilbahnparkplatzes?
Das wirft ja jetzt alles über den Haufen.
Hier kann man in den Parkplatz schauen
https://www.google.com/maps/place/83229 ... FQAw%3D%3D
Obwohl sie weiter auswärts gewohnt hat, kann man davon ausgehen dass sie sich gut auskannte.
Hier der Blick von oben auf den runden Brunnen des Burghotels
https://www.google.com/maps/@47.7638586 ... FQAw%3D%3D
Gabs da kein Wasser und hat sie dann auf dem Seilbahnparkplatz nach dem Brunnen in Bildmitte gesucht und da war auch nichts und dann ging sie zum Bärbach?
https://www.google.com/maps/@47.7638586 ... FQAw%3D%3D
Jetzt muss ja der StA den Jogger bis auf den Seilbahnparkplatz laufen lassen.
Hatte sie was eingesaut (Gürtel) und wollte es noch waschen bevor der Nachbar sie doch noch einholt was dann peinlich gewesen wäre.
Ist sie neben der Holzuhr in den Bach gefallen?
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hier links im Bild sieht man das mit einer Kette verschlossene Türchen von hinten und da ist der Ausweichparkplatz der Seilbahn mit Rasen Untergrund.
Konnte sie neben den Torpfosten durch die Hecke schlüpfen?
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Gastler
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
"Teufe" ist ein bergmännischer Fachbegriff für die Tiefe unterhalb der Erdoberfläche oder einer Bezugsfläche. Es beschreibt die Tiefenlage eines Punktes, wie dem Ende einer Bohrung oder eines Schachts, und wird oft als positive Zahl gezählt. Das Verb "abteufen" bezeichnet dabei das Herstellen solcher senkrechten Hohlräume, z. B. beim Bau von Bergwerken, Schächten oder geothermischen Bohrungen.Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 01:13:09 Wie funktioniert das mit Noteuf Handy?
wWer sagt, dass Hanna da bereits im Bach lag...vielleicht nur ihr Handy?...Sie nahm ja nachweislich anscheinend nicht direkten Weg nach Hause..
Ein Noteuf Handy ist so ausgestattet, dass es in der Tiefe unterhalb der Erdoberfläche automatisch einen Notruf absetzt. Damit soll z.B. verhindert werden, dass jemand versehentlich lebendig begraben wird.
Wahrscheinlich hat es deswegen auch unter Wasser reagiert.
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hier das ist nicht der Bärbach sondern der Zufluss der von neben dem Burghotel kommend unter die Kampenwandstr durchfliesst und dann geschätzt 3 m lang ist bevor er in den Bärbach mündet und das Stück könnte wegen zu geringer Wasserführung als Totwasser bezeichnet worden sein.
Das Geländer ist nicht vom Brückchen sondern das zur Strasse hin

Hier glaube ich zu erkennen wo das Bachbett etwas breiter ist befindet sich die Einmündung vom Zufluss in den Bärbach. Links das Doppelhaus oder Sicado Loft

Quelle: Fotos von Babati download/file.php?id=5337
Hier das Geländer vom Zufluss, der zwischen der Werkstatt und dem Parkplatz des Burghotels, verdeckt durch die Hecke, und dann unter die Kampenwandstr durch nach mindesten 3m in den Bärbach mündet
https://www.google.com/maps/place/83229 ... FQAw%3D%3D
Hier kommt man vom Seilbahnparkolatz das erste mal ohne Zaun zum Bärbach.

Das Haus gegenüber ist das Doppelhaus oder richtig Sicado Loft. Hinter der Hecke und vorm Haus verdeckt der Bärbach.
https://images.trvl-media.com/lodging/7 ... 75&ra=fill
Falls sie am Brückchen durch die Hecke ist hatten der Hund und sein Herrchen wohl keinen Bock.
Das Geländer ist nicht vom Brückchen sondern das zur Strasse hin
Hier glaube ich zu erkennen wo das Bachbett etwas breiter ist befindet sich die Einmündung vom Zufluss in den Bärbach. Links das Doppelhaus oder Sicado Loft
Quelle: Fotos von Babati download/file.php?id=5337
Hier das Geländer vom Zufluss, der zwischen der Werkstatt und dem Parkplatz des Burghotels, verdeckt durch die Hecke, und dann unter die Kampenwandstr durch nach mindesten 3m in den Bärbach mündet
https://www.google.com/maps/place/83229 ... FQAw%3D%3D
Hier kommt man vom Seilbahnparkolatz das erste mal ohne Zaun zum Bärbach.
Das Haus gegenüber ist das Doppelhaus oder richtig Sicado Loft. Hinter der Hecke und vorm Haus verdeckt der Bärbach.

https://images.trvl-media.com/lodging/7 ... 75&ra=fill
Falls sie am Brückchen durch die Hecke ist hatten der Hund und sein Herrchen wohl keinen Bock.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Von der Schlossbergstraße in die Kampenwandstraße abgebogen um 2:28:00 Uhr, letzter Geo-Datenpunkt um 2.31 Uhr, Temperatursturz Handy zwischen 2:31:59 und 2:32:15 Uhr (vgl. hier, „Spiegel“) – ein sehr enges Zeitfenster.Der_Clown hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 00:22:48 … Ist die rekonstruierte Wegstrecke überhaupt vereinbar mit dem Zeitpunkt als der Handyakku ein Abkühlverhalten zeigte …? …
Der_Clown hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 00:22:48 … Entweder war sie tatsächlich orientierungslos oder sie ist vor jemandem geflüchtet (wobei zweiteres mit der kaputten Hose wahrscheinlich auch schwierig geworden wäre …). …
An Flucht hatte auch ich schon gedacht. Was m. E. dagegen spricht, ist nicht nur die kaputte Hose, sondern auch der Schlenker zum Brunnen beim Burghotel, als ob Hanna dort etwas gesucht hätte, z. B. Sichtschutz (wie etwa beim Urinieren). Erst danach soll sie die Abgrenzung zum Seilbahngelände überwunden haben – auf eine durchaus abenteuerlich anmutende Weise. Hätte das stark betrunken und in panischer Angst vor einem Verfolger gelingen können?Olivia hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 09:25:44 Kann es … sein, dass Hanna … vor etwas oder jemandem fliehen oder sich schützen wollte? …
Zunächst muss die Wegstrecke aufgeklärt werden. Erst dann stellt sich die Frage nach der Motivation (Urinieren, Übelkeit, Erbrechen, Orientierungslosigkeit, Flucht usw.).
Das Türchen ist mit einer Kette versperrt. Es geht nur oben drüber oder daneben vorbei.Olivia hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 09:25:44 … Mit hoher Wahrscheinlichkeit kannte sie den Weg durchs Türchen zum Parkplatz. …
Zu beiden Seiten des Türchens verlaufen sowohl eine Hecke als auch ein Zaun. Seltsam erscheint, dass der Zaun aus der Perspektive des Brückerls aus senkrechten Latten besteht, vom Parkplatz aus gesehen sind es jedoch waagrechte Bretter. Eine zweifache Einzäunung an beiden Fronten der Hecke?Olivia hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 09:25:44 … Laut … Verteidigung soll sie … einen Weg hinter Hecken genommen haben. …
Hier die Bilder, die ich dazu finden konnte:
Davon ist auszugehen. Die geodätische Präsentation von RAin Rick wird von der Prozessbeobachterin auf Allmystery folgendermaßen geschildert:Olivia hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 09:25:44 … Weiß man, ob die Gehgeschwindigkeit genauer überprüft wurde …? …
Wenn sich das bei Hochwasser durch die Mündung des Hammerbachs in den Bärbach auftretende „Totwasser“-Phänomen als richtig erweisen sollte, käme tatsächlich nur der östliche Uferbereich am Parkplatz in Betracht. Irgendwie musste Hanna dorthin gelangt sein.
Der Weg über die Straße „Am Hofbichl“ scheidet aus. Auf die südliche Zufahrt „An der Bergbahn“ weist bisher nur der (nicht gerichtsverwertbare) Polizeihund Alf hin. Eine Überwindung von Zaun und Hecke beim Brückerl hätte ich nicht erwartet. Wenn nun aber die Geo-Daten darauf hinweisen …
Wäre ein Umweg über die südliche Parkplatzzufahrt zeitlich überhaupt möglich gewesen? Oder reicht das Zeitfenster nur, um beim Brückerl durchs „Gebüsch“ geschlüpft zu sein? Entscheidend dürfte nun auch eine fast sekundengenaue Rekonstruktion der Abläufe werden.
Als Ergebnis soll offenbar stehen, dass Sebastian durch den Start des Spiels „Clash of Clans“ im elterlichen W-LAN um 2.42 Uhr ein Alibi hat. Diese Rechnung könnte aufgehen.
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
DenkfehlerCatch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 12. Oktober 2025, 14:48:03
https://img.pnp.de/ezplatform/images/_a ... 003940.jpg
Brückerl und Türchen zum Seilbahngelände
Quelle: PNP
viewtopic.php?p=304797#p304797
Wenn sich das bei Hochwasser durch die Mündung des Hammerbachs in den Bärbach auftretende „Totwasser“-Phänomen als richtig erweisen sollte, käme tatsächlich nur der östliche Uferbereich am Parkplatz in Betracht. Irgendwie musste Hanna dorthin gelangt sein.
Am oberen Bild sieht man links einen Teil des Geländers über den Zufluss (vllt Hammerbach genannt) in den Bärbach und der soll zu wenig Strömung haben aber wenn sie unten durch dem Gländer vom Brückchen geworfen wurde wäre sie im reissenden Bärbach gelandet und ich glaube nicht dass sie dann wenige Meter später durch Tubulenzen in die Einmündung des Zufluss aus dem Hauptstrom heraus getrieben worden wäre.
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wo genau soll man da bei der verschlossenen Tür zum Ausweichparkplatz kommen? Also wo soll das eine erwachsene Person durch ein Gebüsch durchgekommen sein?
Ich vermute, dass die GPS Daten Punkt 9, 10 und 11 vielleicht verfälscht sind, möglicherweise lag das Handy hier schon im Wasser und trieb Richtung Prien.
Auch den beschriebenen Totwasserbereich verstehe ich überhaupt nicht. Wenn ich zb. beim Holzbrückerl oder bei der großen Brücke, wo es zur Kampenwandseilbshn rein geht, und Wasser springt, dann gelangt man doch zwangsläufig im Bärbach in die Prien und verweilt doch noch nähe Burghotel in einem Totwasserbereich?!
Ich vermute, dass die GPS Daten Punkt 9, 10 und 11 vielleicht verfälscht sind, möglicherweise lag das Handy hier schon im Wasser und trieb Richtung Prien.
Auch den beschriebenen Totwasserbereich verstehe ich überhaupt nicht. Wenn ich zb. beim Holzbrückerl oder bei der großen Brücke, wo es zur Kampenwandseilbshn rein geht, und Wasser springt, dann gelangt man doch zwangsläufig im Bärbach in die Prien und verweilt doch noch nähe Burghotel in einem Totwasserbereich?!
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fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bericht vom 08.10.2025-Teil 1
Das Gericht verkündet, dass die Stellunngnahmen, von den von der Verteidigung, abgelehnten Gutachtern, eingeholt werden.
Dr. Georg erklärt, dass in einem Artikel der „Bild“ vom 23.11.2022 geschrieben wird, die Polizei hätte den als Zeugen befragten und mittlerweile Festgenommenen Jogger schon „wochenlang im Visier“ gehabt. Diese Info kann nur aus internen Ermittlerkreisen stammen. Dazu passt auch, dass die Ermittler ihn bei seiner Zeugenvernehmung am 10.11.2025 gefragt haben, ob er nicht noch zu einer 2. Runde aufgebrochen ist, was er mit „Habe ich nicht“ und „bin ich nicht“ beantwortete.
Weiter hat sich der Hauptsachbearbeiter daran Anstoß genommen, dass Unschuldsbeteurungen ausgeblieben sind. Dabei wisse jeder der ab und an „Tatort“ schaut, dass es besser ist,bei der Polizei auch mal den Schnabel zu halten.
Was die Erinnerungslücken der Vernehmungsbeamtin S. angeht, müsse man davon ausgehen, dass diese den Prozessbeteiligten einen „sagenhaften Bären“ aufgebunden. Zweite Alternative wäre, dass sie für ihre Tätigkeit als Kriminalhauptkommissarin genauso geeignet ist, wie die letzte Vorsitzende fürs Richteramt.
„Die Truppe die hier letzte Woche aufgelaufen ist, kann niemals in der Lage sein, einen angeblichen Mordfall aufzuklären.“
Staatsanwalt Merkel erklärt, dass man gegebenenfalls auch den Journalisten als Zeuge laden muss.
Nun sollte eigentlich erstmal das Vernehmungsvideo des Mithäftlings seines Mandanten Adrian M. aus der JVA gezeigt werden. Dr. Georg meldet Bedenken an. Zwar hätte er große Lust, dass das Video gezeigt wird, weil jeder mal sehen sollte, was M. für ein Typ ist, aber er sieht Bedenken, bevor seine Aussage getätigt wurde. Die Vorsitzende fragt, wie es denn wäre, nachdem man den Richter Salzinger gehört hat. Der Verteidiger sagt, dass er das akzeptieren müsse und dann ohnehin keine Handhabe mehr hat und stellt es ins Ermessen des Gerichts.
Nun präsentiert Verteidigerin Regina Rick per Präsentation Beweisanregungen
Die Erste, dreht sich darum, Professor Blankenbach, der Experte für Geodäsie ist, zu hören. Das ist eine Wissenschaft, die es seit Seefahrerzeiten gibt und genaue GPS-Daten bestimmen kann.
Bisher habe man versucht, die Laufstrecke ihres Mandanten mit dem vermuteten Tatort zu verknüpfen, hier müsse man sogar von einer Erfindung der Polizei sprechen.
Dieser vermeintliche Tatort, sei ohnehin schon fern liegend, da er sehr exponiert ist und dort beispielsweise Gäste im Burghotel ein und ausgehen. Außerdem besteht dort nicht ausreichend Platz für die vorgeworfene Tathandlung.
Weiter, handelt es sich an der Stelle um einen Totwasserbereich. Hanna hätte gar nicht wegtreiben können, das kann auch ein Hydrologe bestätigen.
Auch wenn man keinen genauen Grund kenne und es ohne diese Daten sich nicht erklären kann, muss Hanna beim Brückerl und dem geschlossenes Eisentor über ein Gebüsch gegangen sein, anstatt an der Straße entlang. Dort könne man sich an mehrere Stellen in den Bärbach geraten. Rick demonstriert das an einem Video mit ihren Praktikanten, der 1,87 groß ist.
Das kann man über die Gehgeschwindigkeit, Satelliten und den Überwachungsvideos ermitteln.
Der letzte Punkt (11) endet in einer Wiese hinter dem Kampenwandparkplatz.
Nun geht es um die Platzwunden am Kopf. Gezeigt werden Bilder von der Leichenschau und der Vermessung der Kopfwunden.
Gezeigt werden Aufnahmen vom Schütz und einen Stock, der mehrfach dagegen stößt, den man reingeworfen hat.
Man hat es auch mit Schweinehaut getestet. Mich persönlich hat die Ähnlichkeit mit den echten Wunden schon etwas verblüfft.
Für die Berechnungen über die Ströme und Wirbel soll Christian Hittinger,-Unfall-Sachverständiger- ein Gutachten erstatten.
Bei den Akromionfrakturen geht man davon aus, dass diese durch einen 2,20 großen Fall entstanden sind. Die selten Frakturen kennt man neben Autounfällen von Sprüngen mit den Kopf in zu flaches Wasser. Das Gleiche gilt auch für die Verletzungen am Halswirbel. Hier regt Frau Rick an einen Unfallchirurgen zu hören.
Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die bisherigen Gutachten ausreichen und man starke Zweifel an der Neutralität Trübners hat, sollte sich das konkretisieren, würde man auch ein Ablehnungsgesuch stellen.
Nun stellt Nebenklagevertreter Walter Holderle einen Beweisantrag.
Er sagt, dass mindestens die Kopfverletzungen, die Schulterverletzungen und die Einblutungen am Rücken nicht durch Treiben entstanden sein können.
Wenn man die Schrauben betrachtet, sind andere Kopfverletzungen zu erwarten.
Auch dass es an der Kleidung des Angeklagten keine DNA-Spuren gibt, sei bei so einem Tatgeschehen zu erklären.
Er beantragt, dazu Professor Dirk Labudde, der eine Computersimulation erstellen soll und einen neutralen Gutachter zu laden.
Die Verteidigung tritt dem, mit einer verlesenen Erklärung entgegen.
Der Antrag sei abzulehnen, da der Antrag keine konkrete Beweistatsache darstellt, sondern nur ein Beweisziel geäußert wird.
Weiter, sind die Äußerungen zu den Verletzungen zu pauschal und der Anwalt nicht mit gängigen Begriffen vertraut. Das Wort „Parteigutachten“ gibt es in der StPO nicht, wenn er Zweifel daran hat, müsse er einen Befangenheitsantrag stellen.
Es ist üblich, dass DNA-Spuren von Biologen und Rechtsmediziner zu behandeln, was Dirk Labudde nicht ist.
Labudde macht auch keine Computersimulationen sondern Animationen, das ist ein erheblicher Unterschied.
Für Simulationen wäre Synn Schmidt geeignet, der hat aber allein im Badewannenfall schon 80000 Zeichen gebraucht, für den Bärbach und die Prien gestaltet sich das schwierig.
Als Erster Zeuge wird der Beisitzer Salzinger aus dem letzten Verfahren gehört. Ich muss mich hiermit korrigieren, Salzinger war nicht zusätzlich Berichterstatter in dem Verfahren, das war Richterin Bartschmid. Diese wird auch noch für die Aussagen der gesamten Familie R. gehört werden.
Der Zeuge schildert, dass am Anfang des Prozess, welcher Verhandlungstag kann er nicht mehr erinnern, der Zeuge Adrian M. gehört wurde.
Dieser schilderte in der Hauptverhandlung, dass er ab November 2022 in der JVA Traunstein in U-Haft saß. Hierbei ist es zu Kontakten mit Sebastian T. gekommen, man hat sich im Hofgang und auch mal zum Watten getroffen.
Sebastian erzählte dem Adrian auch, dass er des Mordes beschuldigt wird, es aber keine Beweise wie DNA-Spuren gebe. In U-Haft sitzt er, weil eine Freundin ihn angezeigt hätte.
Irgendwann zwischen Weihnachten und Silvester hat AM sich Sebastian in Bezug auf seine Straftaten zu Lasten Minderjähriger geöffnet. 2-3 Tage später, haben sie in Adrians Zelle Watten gespielt, wo Sebastian eingeräumt hat, dass er Hanna aus sexuellem Interesse Anfängen ist, sie bewusstlos geschlagen und nach Adrians Worten, im Fluß entsorgt hat.
Adrian schickte Sebastian aus der Zelle, weil er das erstmal verarbeitet musste.
Im Rahmen der Berichterstattung seien bei Adrian durch Kurznachrichten die Erinnerungen wieder hochgekommen. Als er durch seinen Anwalt erfahren hat, dass er die Selbe Richterin bekommt, entschloss er sich zu einer Aussage.
Es gab nochmal eine Begegnung im Rahmen des Hofgangs, wo Sebastian in Gips erschien und dem Adrian sagte, er hätte
zu sehr die Wand verprügelt und deshalb Kapselprobleme.
Adrian gab an das Ganze dann verdrängt zu haben, weil für ihn sein eigenes Verfahren im Vordergrund gestanden hat.
Er gab an, dass er sich auch Vergünstigungen für sein eigenes Verfahren erhofft hat, Salzinger kann sich noch erinnern, dass er dahingehend von den Verteidigern befragt worden ist und Adrian sagte, er hat sich keine Gedanken über Strafrabatt in Form von Monaten und Jahren gemacht, Hauptmotivation war dass die Wahrheit ans Licht kommt.
Es gab wohl Falschaussagen in der Vergangenheit die aber korrigiert wurden und wo Adrians Mutter im Spiel war, diese ist dann wohl freigesprochen worden.
Die Vorsitzende hat eine Zwischenfrage, ob über die jeweiligen Lebensumstände gesprochen wurde und ST eine Partnerschaft hatte. Der ehemalige Beisitzer sagte, dass laut Adrian Sebastian immer bei Frauen abgeblitzt ist und das ihn gekränkt hat.
Das damalige Gericht hat Adrian auch gefragt, warum Sebastian sich ausgerechnet ihm gegenüber geöffnet hat, da vermutete Adrian, es liegt daran, dass er sich auch ihm gegenüber geöffnet hat.
Die Besitzerin fragt, ob das „sexuelle Interesse“ Wortlaut von T. war. Das kann Salzinger nicht mehr sagen, es könne auch Interesse an Vergewaltigung gewesen sein.
Richterin Will, fragt ob darauf eingegangen wurde, wie das ohnmächtig schlagen genau ablief. Salzinger sagt, dass gefragt wurde, welche Waffe eingesetzt wurde, da ist aber nicht drüber gesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft fragt, wie der Adrian seine Aussage getätigt hat, was er da für einen Eindruck gemacht hat. Salzinger sagt, dass das nicht seine Aussagegenehmigung abdeckt.
Ob er zuerst mit seinem Anwalt oder dem JVA-Beamten damit gesprochen hat? -Mit dem JVA-Beamten.
Der Staatsanwalt meint, er will nur wissen, ob Adrian frei erzählt hat oder man viel nachfragen musste. Der Richter meint, dass er recht frei gestartet hat und man ihm nicht alles aus der Nase ziehen musste, es aber auch viele Nachfragen gab.
Der Ankläger will wissen, ob Adrian von konkreten Beispielen für Abblitzen des T. gesprochen hat.-Das kann er nicht mehr sagen, die Aussage ist länger her und er hat auch nicht mehr alles in den Notizen stehen.
Prof. Steller fragt, ob es Ankerpunkte bezüglich des Zeitraums über das Gespräch gegeben hat. Salzinger meint, dass es wohl die Spekulatius Zeit war.
Prof. Steller fragt, ob er mal in der Videovernehmung was von dem Geburtstag des Angeklagten gesagt hat. Salzinger meint, die Videovernehmung wäre nicht von der Aussagenehmigung abgedeckt. Er weiß nicht mehr wann der Geburtstag ist und ob das Video vor oder nach der Aussage angeschaut wurde.
Dr. Georg fragt, ob Adrian gesagt hat, dass sein Mandant davon gesprochen hat, ob er sie umbringen wollte. Salzinger meinte, dass er sich nicht erinnern kann. Dr. Georg hält vor, dass Adrian es aus den Gesichtszügen geschlossen habe, dass ST Hanna nicht umbringen wollte, später im Prozess, hat er es gesagt, dass es ST ihm gesagt hat. Salzinger kann sich nicht mehr erinnern.
Regina Rick sagt, dass sie viele Fragen an den Beisitzer hätte, aber er davon keine beantworten wird. Salzinger lacht gelöst und nickt bei der Verabschiedung, er scheint ein unverkrampftes Empfinden gegenüber Rick zu haben.
Nun ist Mittagspause und es geht danach mit Adrian M. weiter.
Das Gericht verkündet, dass die Stellunngnahmen, von den von der Verteidigung, abgelehnten Gutachtern, eingeholt werden.
Dr. Georg erklärt, dass in einem Artikel der „Bild“ vom 23.11.2022 geschrieben wird, die Polizei hätte den als Zeugen befragten und mittlerweile Festgenommenen Jogger schon „wochenlang im Visier“ gehabt. Diese Info kann nur aus internen Ermittlerkreisen stammen. Dazu passt auch, dass die Ermittler ihn bei seiner Zeugenvernehmung am 10.11.2025 gefragt haben, ob er nicht noch zu einer 2. Runde aufgebrochen ist, was er mit „Habe ich nicht“ und „bin ich nicht“ beantwortete.
Weiter hat sich der Hauptsachbearbeiter daran Anstoß genommen, dass Unschuldsbeteurungen ausgeblieben sind. Dabei wisse jeder der ab und an „Tatort“ schaut, dass es besser ist,bei der Polizei auch mal den Schnabel zu halten.
Was die Erinnerungslücken der Vernehmungsbeamtin S. angeht, müsse man davon ausgehen, dass diese den Prozessbeteiligten einen „sagenhaften Bären“ aufgebunden. Zweite Alternative wäre, dass sie für ihre Tätigkeit als Kriminalhauptkommissarin genauso geeignet ist, wie die letzte Vorsitzende fürs Richteramt.
„Die Truppe die hier letzte Woche aufgelaufen ist, kann niemals in der Lage sein, einen angeblichen Mordfall aufzuklären.“
Staatsanwalt Merkel erklärt, dass man gegebenenfalls auch den Journalisten als Zeuge laden muss.
Nun sollte eigentlich erstmal das Vernehmungsvideo des Mithäftlings seines Mandanten Adrian M. aus der JVA gezeigt werden. Dr. Georg meldet Bedenken an. Zwar hätte er große Lust, dass das Video gezeigt wird, weil jeder mal sehen sollte, was M. für ein Typ ist, aber er sieht Bedenken, bevor seine Aussage getätigt wurde. Die Vorsitzende fragt, wie es denn wäre, nachdem man den Richter Salzinger gehört hat. Der Verteidiger sagt, dass er das akzeptieren müsse und dann ohnehin keine Handhabe mehr hat und stellt es ins Ermessen des Gerichts.
Nun präsentiert Verteidigerin Regina Rick per Präsentation Beweisanregungen
Die Erste, dreht sich darum, Professor Blankenbach, der Experte für Geodäsie ist, zu hören. Das ist eine Wissenschaft, die es seit Seefahrerzeiten gibt und genaue GPS-Daten bestimmen kann.
Bisher habe man versucht, die Laufstrecke ihres Mandanten mit dem vermuteten Tatort zu verknüpfen, hier müsse man sogar von einer Erfindung der Polizei sprechen.
Dieser vermeintliche Tatort, sei ohnehin schon fern liegend, da er sehr exponiert ist und dort beispielsweise Gäste im Burghotel ein und ausgehen. Außerdem besteht dort nicht ausreichend Platz für die vorgeworfene Tathandlung.
Weiter, handelt es sich an der Stelle um einen Totwasserbereich. Hanna hätte gar nicht wegtreiben können, das kann auch ein Hydrologe bestätigen.
Auch wenn man keinen genauen Grund kenne und es ohne diese Daten sich nicht erklären kann, muss Hanna beim Brückerl und dem geschlossenes Eisentor über ein Gebüsch gegangen sein, anstatt an der Straße entlang. Dort könne man sich an mehrere Stellen in den Bärbach geraten. Rick demonstriert das an einem Video mit ihren Praktikanten, der 1,87 groß ist.
Das kann man über die Gehgeschwindigkeit, Satelliten und den Überwachungsvideos ermitteln.
Der letzte Punkt (11) endet in einer Wiese hinter dem Kampenwandparkplatz.
Nun geht es um die Platzwunden am Kopf. Gezeigt werden Bilder von der Leichenschau und der Vermessung der Kopfwunden.
Gezeigt werden Aufnahmen vom Schütz und einen Stock, der mehrfach dagegen stößt, den man reingeworfen hat.
Man hat es auch mit Schweinehaut getestet. Mich persönlich hat die Ähnlichkeit mit den echten Wunden schon etwas verblüfft.
Für die Berechnungen über die Ströme und Wirbel soll Christian Hittinger,-Unfall-Sachverständiger- ein Gutachten erstatten.
Bei den Akromionfrakturen geht man davon aus, dass diese durch einen 2,20 großen Fall entstanden sind. Die selten Frakturen kennt man neben Autounfällen von Sprüngen mit den Kopf in zu flaches Wasser. Das Gleiche gilt auch für die Verletzungen am Halswirbel. Hier regt Frau Rick an einen Unfallchirurgen zu hören.
Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die bisherigen Gutachten ausreichen und man starke Zweifel an der Neutralität Trübners hat, sollte sich das konkretisieren, würde man auch ein Ablehnungsgesuch stellen.
Nun stellt Nebenklagevertreter Walter Holderle einen Beweisantrag.
Er sagt, dass mindestens die Kopfverletzungen, die Schulterverletzungen und die Einblutungen am Rücken nicht durch Treiben entstanden sein können.
Wenn man die Schrauben betrachtet, sind andere Kopfverletzungen zu erwarten.
Auch dass es an der Kleidung des Angeklagten keine DNA-Spuren gibt, sei bei so einem Tatgeschehen zu erklären.
Er beantragt, dazu Professor Dirk Labudde, der eine Computersimulation erstellen soll und einen neutralen Gutachter zu laden.
Die Verteidigung tritt dem, mit einer verlesenen Erklärung entgegen.
Der Antrag sei abzulehnen, da der Antrag keine konkrete Beweistatsache darstellt, sondern nur ein Beweisziel geäußert wird.
Weiter, sind die Äußerungen zu den Verletzungen zu pauschal und der Anwalt nicht mit gängigen Begriffen vertraut. Das Wort „Parteigutachten“ gibt es in der StPO nicht, wenn er Zweifel daran hat, müsse er einen Befangenheitsantrag stellen.
Es ist üblich, dass DNA-Spuren von Biologen und Rechtsmediziner zu behandeln, was Dirk Labudde nicht ist.
Labudde macht auch keine Computersimulationen sondern Animationen, das ist ein erheblicher Unterschied.
Für Simulationen wäre Synn Schmidt geeignet, der hat aber allein im Badewannenfall schon 80000 Zeichen gebraucht, für den Bärbach und die Prien gestaltet sich das schwierig.
Als Erster Zeuge wird der Beisitzer Salzinger aus dem letzten Verfahren gehört. Ich muss mich hiermit korrigieren, Salzinger war nicht zusätzlich Berichterstatter in dem Verfahren, das war Richterin Bartschmid. Diese wird auch noch für die Aussagen der gesamten Familie R. gehört werden.
Der Zeuge schildert, dass am Anfang des Prozess, welcher Verhandlungstag kann er nicht mehr erinnern, der Zeuge Adrian M. gehört wurde.
Dieser schilderte in der Hauptverhandlung, dass er ab November 2022 in der JVA Traunstein in U-Haft saß. Hierbei ist es zu Kontakten mit Sebastian T. gekommen, man hat sich im Hofgang und auch mal zum Watten getroffen.
Sebastian erzählte dem Adrian auch, dass er des Mordes beschuldigt wird, es aber keine Beweise wie DNA-Spuren gebe. In U-Haft sitzt er, weil eine Freundin ihn angezeigt hätte.
Irgendwann zwischen Weihnachten und Silvester hat AM sich Sebastian in Bezug auf seine Straftaten zu Lasten Minderjähriger geöffnet. 2-3 Tage später, haben sie in Adrians Zelle Watten gespielt, wo Sebastian eingeräumt hat, dass er Hanna aus sexuellem Interesse Anfängen ist, sie bewusstlos geschlagen und nach Adrians Worten, im Fluß entsorgt hat.
Adrian schickte Sebastian aus der Zelle, weil er das erstmal verarbeitet musste.
Im Rahmen der Berichterstattung seien bei Adrian durch Kurznachrichten die Erinnerungen wieder hochgekommen. Als er durch seinen Anwalt erfahren hat, dass er die Selbe Richterin bekommt, entschloss er sich zu einer Aussage.
Es gab nochmal eine Begegnung im Rahmen des Hofgangs, wo Sebastian in Gips erschien und dem Adrian sagte, er hätte
zu sehr die Wand verprügelt und deshalb Kapselprobleme.
Adrian gab an das Ganze dann verdrängt zu haben, weil für ihn sein eigenes Verfahren im Vordergrund gestanden hat.
Er gab an, dass er sich auch Vergünstigungen für sein eigenes Verfahren erhofft hat, Salzinger kann sich noch erinnern, dass er dahingehend von den Verteidigern befragt worden ist und Adrian sagte, er hat sich keine Gedanken über Strafrabatt in Form von Monaten und Jahren gemacht, Hauptmotivation war dass die Wahrheit ans Licht kommt.
Es gab wohl Falschaussagen in der Vergangenheit die aber korrigiert wurden und wo Adrians Mutter im Spiel war, diese ist dann wohl freigesprochen worden.
Die Vorsitzende hat eine Zwischenfrage, ob über die jeweiligen Lebensumstände gesprochen wurde und ST eine Partnerschaft hatte. Der ehemalige Beisitzer sagte, dass laut Adrian Sebastian immer bei Frauen abgeblitzt ist und das ihn gekränkt hat.
Das damalige Gericht hat Adrian auch gefragt, warum Sebastian sich ausgerechnet ihm gegenüber geöffnet hat, da vermutete Adrian, es liegt daran, dass er sich auch ihm gegenüber geöffnet hat.
Die Besitzerin fragt, ob das „sexuelle Interesse“ Wortlaut von T. war. Das kann Salzinger nicht mehr sagen, es könne auch Interesse an Vergewaltigung gewesen sein.
Richterin Will, fragt ob darauf eingegangen wurde, wie das ohnmächtig schlagen genau ablief. Salzinger sagt, dass gefragt wurde, welche Waffe eingesetzt wurde, da ist aber nicht drüber gesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft fragt, wie der Adrian seine Aussage getätigt hat, was er da für einen Eindruck gemacht hat. Salzinger sagt, dass das nicht seine Aussagegenehmigung abdeckt.
Ob er zuerst mit seinem Anwalt oder dem JVA-Beamten damit gesprochen hat? -Mit dem JVA-Beamten.
Der Staatsanwalt meint, er will nur wissen, ob Adrian frei erzählt hat oder man viel nachfragen musste. Der Richter meint, dass er recht frei gestartet hat und man ihm nicht alles aus der Nase ziehen musste, es aber auch viele Nachfragen gab.
Der Ankläger will wissen, ob Adrian von konkreten Beispielen für Abblitzen des T. gesprochen hat.-Das kann er nicht mehr sagen, die Aussage ist länger her und er hat auch nicht mehr alles in den Notizen stehen.
Prof. Steller fragt, ob es Ankerpunkte bezüglich des Zeitraums über das Gespräch gegeben hat. Salzinger meint, dass es wohl die Spekulatius Zeit war.
Prof. Steller fragt, ob er mal in der Videovernehmung was von dem Geburtstag des Angeklagten gesagt hat. Salzinger meint, die Videovernehmung wäre nicht von der Aussagenehmigung abgedeckt. Er weiß nicht mehr wann der Geburtstag ist und ob das Video vor oder nach der Aussage angeschaut wurde.
Dr. Georg fragt, ob Adrian gesagt hat, dass sein Mandant davon gesprochen hat, ob er sie umbringen wollte. Salzinger meinte, dass er sich nicht erinnern kann. Dr. Georg hält vor, dass Adrian es aus den Gesichtszügen geschlossen habe, dass ST Hanna nicht umbringen wollte, später im Prozess, hat er es gesagt, dass es ST ihm gesagt hat. Salzinger kann sich nicht mehr erinnern.
Regina Rick sagt, dass sie viele Fragen an den Beisitzer hätte, aber er davon keine beantworten wird. Salzinger lacht gelöst und nickt bei der Verabschiedung, er scheint ein unverkrampftes Empfinden gegenüber Rick zu haben.
Nun ist Mittagspause und es geht danach mit Adrian M. weiter.
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fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Beitrag 08.10.2025-Teil 2
Nachdem die Zuhörer eingelassen wurden, stand Adrian M. mit seinem Anwalt Michael Vogel schon im Saal.
Er trägt Anstaltskleidung und im Vergleich zu damals, trägt er seine Haare länger. Seine Arme zieren bunte Tattoos und sind von einer Vielzahl verblasster Narben gezeichnet.
Die Presse zückte ihre Handys und Digitalkameras, denen sich Adrian versuchte zu entziehen, indem er mit seinem Anwalt redete und ihnen den Rücken zuwandte.
Die Vorsitzende kam raus und erklärte, dass es nicht erlaubt ist Fotos zu machen.
So hatte es schon eine gewisse Situationskomik, als ein Fotograf, der erst später dazu kam, mit einem ordinär großes Objektiv,den Zeugen fast an der Nasespitze berührte.
Die Vorsitzende, stellte die Personalien fest und belehrte Adrian M. ausführlich. Auch erklärte sie ihm, den Paragraph 55. „Bitte bei der Wahrheit bleiben.“, sagt die Richterin.
„Kennen Sie den Herrn T.?“, fragt sie den Zeugen. Adrian bejaht, er kennt ihn aus der JVA Traunstein. Er selbst sei dort vom 03.11.2022 bis März 2023 gesessen.
Vor Weihnachten, ist dann auch Sebastian T. in die Haftanstalt gekommen und erzählte Adrian, dass er wegen Mordes im Eiskeller-Fall beschuldigt ist.
Sie liefen gemeinsam im Hof und trafen sich zum Watten. Sebastian hatte seine Zelle im Erdgeschoss, Adrian darüber.
„Wie oft kam es dazu?“, will die Vorsitzende wissen. -Kann ich nicht genau sagen, in unregelmäßigen Abständen.“, erwidert der Zeuge.
Die Vorsitzende will wissen, mit wie viel Leuten man Watten spielen kann. -„Zu zweit oder zu viert.“
Sebastian hat Adrian gesagt, dass ihn eine Freundin beschuldigt hat. Den Namen dieser Freundin hat Sebastian aber nicht geäußert . Die Vorsitzende will wissen, ob man da nicht nachhakt, dass das ja tolle Freunde sind. Adrian entgegnet, dass er sich das schon gedacht hat, aber ST hat keine Reaktion darüber gezeigt.
Richterin Will sagt nun, dass der Angeklagte dem Zeugen dann doch was in einem Gespräch erzählt haben soll.
Adrian sagt, dass er lieber von vorne anfangen will und ausholen muss. Die Richterin lässt ihn gewähren.
Der Zeuge erzählt, dass er Sebastian beim Hofgang getroffen hat und dieser gegenüber ihm zugegeben hat, dass er des Mordes verdächtig ist. Er hat aber anfangs den Tatvorwurf bestritten.
Als man im Verlauf manchmal miteinander die Zeit verbracht hat, offenbarte Adrian dem Angeklagten seine Delikte.
Daraufhin, hat ihm Sebastian offenbart, dass er doch was mit der Tat zu tun hat.
So sagte er zu Adrian, dass er aus „sexuellem Interesse“ und aus „sexuellen Hintergründen“, Hanna bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen hat.
Sebastian hat dann gesagt, dass es ihn selbst gewundert hat, dass er keine DNA-Spuren hinterlassen hat, das muss aber daran gelegen haben, dass sie solange im Wasser war.
„Warum haben Sie sich bezüglich ihres Delikts offenbart?“, Will die Vorsitzende wissen. Adrian sagt, dass er zu ST ein gewisses Vertrauen geschaffen hat und er ihm nicht immer erzählen müssen will, dass er aufgrund von Betäubungsmitteln inhaftiert ist.
Was er ihm erzählt hat, warum er sitzt? „Ich habe gesagt, wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt.“ Ob er das genauso gesagt hat? Der Zeuge bejaht.
Wie der Angeklagte darauf reagiert hat? Dieser hat keine besondere Reaktion gezeigt und nichts gesagt.
Das Gericht will wissen, wie genau Sebastian sich offenbart hat z.B „Übrigens ich muss dir noch was sagen?“. Der Zeuge sagt, er hat daraufhin nochmal nachgefragt.
Warum? Adrian sagt, es hätte ihn interessiert und er konnte sich nach wie vor nicht vorstellen, dass es keine Beweise gibt.
„Wie kamen sie jetzt auf DNA-Spuren?“, fragt die Richterin. Der Zeuge sagt, er kenne das aus dem Fernsehen, es wird als erstes nach DNA-Spuren gefragt.
Wie der Adrian auf das Geständnis von Sebastian reagiert hat? -„Nicht besonders, es war ja dann der Aufschluss vorbei.“
Er wird gefragt, ob es am Abend oder Morgen war. Adrian meint beim Morgenaufschluss.
Die Vorsitzende fragt, ob es was zum Essen gab, oder irgendwas was er damit in Verbindung bringt.
„In der Zelle war es glaube ich recht warm, draußen recht kalt.“, sagt Adrian.
Wo sich wer befunden hat in der Zelle? Adrian fragt, ob es ein Zettel und Stift gibt. Er geht vorne ans Richterpult und zeichnet. Man hört, wie er erklärt, wo das Bett und der Stuhl stand und dass es eine Tischdecke gab.
Er wird gefragt, ob Sebastian einen Gips hatte. Adrian meint, er hat einen Gips getragen. -„Wie hat er denn damit Karten gespielt?“, will die Richterin wissen. So wie ich es verstanden habe, meinte Adrian, dass der Angeklagte sie im Gips aufbewahrt hat und dann rausgezogen hat.
Die Vorsitzende will wissen, wie Adrians Gefühle dazu waren. Er sagt, dass es gut ist, dass er heute gefragt wird. Er hatte Therapie, damals hätte er die Gefühle nicht erklären können. Er hatte einen „Kloß im Hals“ und war „bedrückt“ und überrascht.“ Sebastian hat davor ja immer die Tat bestritten.
„Aber sie haben es ja nicht geglaubt.“, sagt die Vorsitzende. Adrian sagt, dass er überrascht war, dass er es ihm gesagt hat.
Ob er ihn im Nachhinein befragt hat? Der Zeuge meint, dass es erstmal keine weiteren Treffen gab.
„Gab es Gründe, dass die Treffen nicht mehr weiter geführt wurden?“. Adrian mutmaßt, dass ST vllt aufgrund seiner Straftaten auf Abstand gegangen ist. Auch er wiederum hatte das Gefühl auf Abstand zu Sebastian gehen zu müssen.
Er verdrängte das Geständnis dann, weil er nicht als 31-er gelten wollte und genug mit seinem eigenen Verfahren zu tun hatte, auch ist er nach Bernau gekommen, wo unschöne Dinge passiert sind.
Über die Berichterstattung im Fernsehen hat sich Adrian wieder mit dem Vorfall beschäftigt und mit seinem Anwalt darüber gesprochen. Dieser meinte, man könnte mit einer Meldung „Profit schlagen“.
Adrian erzählt, dass ihm aber schnell klar gemacht wurde, dass es keinen „Deal“ gibt. „Sie meinten, wenn ich dann nicht aussagen will ist es auch ok.“
Die Richterin will wissen, ob er vor seinem Anwalt mit jemanden darüber gesprochen hat. „Mit einem JVA Beamten.“
Auf Vorhalt, könnte es der bereits Erwähnte gewesen sein.
Ob er dem Beamten gesagt hat, dass es der Angeklagte gemacht hat? -„Ich glaube nicht mit Namen, aber schon dass er es gemacht hat.“
Adrian erzählt, dass zwei Stunden später die Kripo da war.
Die Richterin meint, dass sie es nicht nachvollziehen kann, warum man sich nach 10 Monaten meldet. Adrian entgegnet, dass er vermeiden wollte, dass Sebastian einfach frei geht.
Ob er wusste, dass er die selbe Richterin bekommt, als er sich entschieden hat? Adrian macht eine lange Pause. „Ich weiß es nicht mehr.“
Wie das Geständnis im Wortlaut ablief? Hat er zum Beispiel gesagt „Alter, ich wollte die Ficken!“, will die Richterin wissen. -„Aus sexuellem Hintergrund.“ Ob das wirklich sein Wortlaut war? Adrian bejaht.
Die Vorsitzende will wissen, ob Sebastian Hanna kannte. -„Darüber haben wir nicht gesprochen.“
Wo das Ganze passiert ist? -„In der Nähe vom Eiskeller.
Hat man über Privates gesprochen? Zum Beispiel das Top-Thema im Knast, Frauen. Adrian kann nichts dazu sagen. Auch nicht ob Sebastian eine feste Freundin hat, oder gerne eine hätte.
Adrian wird aus seiner Vernehmung vorgehalten, dass der Angeklagte dauernd von Frauen abgewiesen wurde. Adrian erinnert sich wieder, meint aber dass es so lange her ist. „Haben Sie sich drüber unterhalten, was man dagegen tun könnte?“, fragt Will. Adrian schweigt 30 Sekunden. „Herr M, sind sie noch bei uns?“, erkundigt sich die Vorsitzende. Adrian bittet um eine kurze Pause.
In der Pause, wirkt Adrian zugewandt. Er hält Smalltalk mit der Mitarbeiterin seines Anwalts und scherzt mit Fremden über die Form seiner gedrehten Zigarette.
Danach im Innerem, hallt es sehr laut durch den Saal. „Das war nur a Formfehler, sonst dat der heit no hocka!“ Ich dachte erst, da will jemand seinen Unmut kundtun. Aber es stellte sich als normales Fachsimpeln in üblicher Tonlage heraus.
Richterin Will, sagt, es stimmen einige Punkte von der Vernehmung mit seiner heutigen Aussage nicht überein. Hatte Sebastian jetzt nun einen Gips in der Zelle oder nicht? Adrian meint, er war damals sehr verunsichert, aber heute ist er sich sicher über den Gips.
„Hat er die Nähe beim Eiskeller konkretisiert?“, fragt die Richterin. Adrian kann sich nicht mehr erinnern.
Welchen Zugang er zu Medien in Bernau hatte? Adrian zählt Fernsehsender auf „RTL“, „Sat1“ und „Welt“. Hat er den Fall nach seiner Aussage mehr verfolgt? Adrian sagt, dass er öfter Fernsehberichte darüber und im Teletext geschaut hat.
Hat Sebastian dem Zeugen gegenüber angeben Hanna gekannt zu haben? Adrian meint, darüber ist nicht gesprochen worden. Es wird um Vorgehalten, dass er früher gesagt hat, der Angeklagte kannte Hanna vom Sehen und fand sie schon hübsch.-„Ja, genau.“ -„Also was jetzt?!“, hakt die Vorsitzende nach. Der Zeuge sagt, dass es lange her ist, er aber sich wieder erinnern kann. -„Aus der Erinnerung oder nur wegen Spekulatius?!“, fragt die Vorsitzende. Aus der Erinnerung, entgegnet M.
Eine der Beisitzer fragt Adrian nach dem Ende des Gesprächs. Sie hält ihm vor, dass er in der Vernehmung gesagt hat „Es wäre besser wenn du jetzt gehst, weil ich mich damit gerade nicht wohlfühle, dass ich es weiß.“ Adrian meint, dass das sein kann, er ist sich beim Wortlaut nicht mehr sicher, die „zeitliche Distanz“ ist zu groß. Die Vorsitzende schaltet sich ein „Die Zeit, ändert doch an der Wahrheit nichts.“
Die Beisitzerin hält ihm vor, dass er früher gesagt hat, er hätte sie ihm Fluß entsorgt und hätte mit anderen darüber gesprochen und auch ihm (Adrian) gegenüber zugegeben. -„Ich weiß es nicht, ich will jetzt nichts falsches sagen.“ -„Dann überlegen Sie sich bitte, ob sie hier was falsches sagen oder nicht!“, meint die Richterin.
Es kommt dann nochmal die Sprache auf die Beweise. Die Beisitzerin meint, dass es doch mit der Freundin einen Beweis für die U-Haft gab. Der Zeuge entgegnet nicht viel.
Sie fragt weiter, ob Sebastian Kontakte innerhalb der JVA hatte. Adrian meint, dass er immer alleine war. Er wird nach dem Zeugen Ralf G. gefragt. Er sagt, er kennt vllt sein Gesicht, wenn er ihn sehen würden.
Die Beisitzerin sagt, dass es für sie so klingt, als wäre das Gespräch mit einem Satz beendet gewesen. Adrian meint, der Angeklagte hat eben gesagt, dass er sexuelles Interesse hatte, sie bewusstlos geschlagen und dann in den Fluß geworfen hat.
Nach längerem Nachfragen und Vorhalten, fällt Adrian wieder ein, dass er sie bewusstlos geschlagen hat, weil er sie vergewaltigten wollte.
Nun wird gesagt, dass die Hanna ja im Endergebnis leider tot ist, ob das Wunsch des Angeklagten war. „Dazu hat er nichts gesagt.“ Adrian meint aber, dass er an seinem Gesicht festgemacht hat, dass er das nicht wollte.
Ob er Medien zu dem Fall vor seiner eigenen Verhaftung zu dem Fall konsumiert hat. Adrian sagt, dass es nur auf seinem Handy erschienen ist. „Ich bin in der Zeit mit meinem Computer festgewachsen gewesen und habe gezockt…. -Die andere Beisitzerin lächelt milde und nickt-… und habe damit Straftaten begangen.“
Er wird gefragt, ob er nicht auch eine Fernsehsendung darüber gesehen hat. Es muss auf die Sprünge geholfen werden. -„Aktezeichen Xy!“ Weiter gibt an, dass er diese Sendung sehr gerne schaut. Aber nicht mehr weiß, was genau dort gesagt wurde und er glaubt, man hat sie nicht ganz zu Ende geschaut. Es war in einer Gemeinschaftszelle und man hat durchgezappt.
Nebenklagevertreter Holderle schaltet sich ein „Ich weiß schon nicht mehr, was ich gestern geschaut habe.“
Der Staatsanwalt hält dem Zeugen vor, dass er gesagt hat, er habe es verdrängt, weil es in ihm aufgekommen ist, er hat aber gedacht, er ist aus Traunstein weg und sieht ihn dann nicht mehr. Adrian sagt, er hat Probleme mit dem Thema „Tod“ aber zum Prozessauftakt, ist es wieder in ihm hochgekommen.
Merkel fragt, ob es noch andere Gründe zu feiern gab, außer Weihnachten und Silvester? Der Zeuge stutzt. Ob er weiß, wann Sebastian Geburtstag hat. -„Ich glaube im Dezember“, sagt der Zeuge.
Verteidigerin Rick ruft „Ich kann sie nicht verstehen und im Publikum versteht man sie auch nicht. Ziehen Sie das Mikrofon zu sich und dann setzten sie sich ordentlich hin.“
Die Vorsitzende merkt an, dass in Traunstein, Bernau und München Therapeutische Gespräche wahrgenommen wurde, warum er sich da nicht mehr offenbart hat, das würde mich nahe liegen?-„Sie haben Recht, aber ich bin nicht drauf gekommen.“ Es seien andere Dinge in Bernau passiert, die ihn mehr beschäftigt haben.
Richterin Will fragt, ob er lange mit der Entscheidung schwanger gegangen ist. Adrian sagt, dass alles beim Prozessauftakt wieder hochgekommen ist. „Wenn er die Tat wirklich begangen hat, will ich nicht dass er auf freiem Fuß ist.“
Auf der Richterbank macht sich Kopfschütteln breit „Das hat doch nichts mit dem Prozess zu tun.“, sagt die Vorsitzende.
Adrian stimmt zu und schluchzt. „Ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber ich bereue es mittlerweile mich als Zeuge gemeldet zu haben. Hätte ich gewusst was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht.“ Adrian führt weiter aus, dass es ihn belastet, wie schlecht die Presse über ihn schreibt und er in Stadelheim Morddrohungen bekommt, weil jemand dort Artikel verteilt und allem erzählt, was er für ein schlimmer Typ sei. -„Aber das hat doch mit der Wahrheit nichts zu tun!“, sagt die Vorsitzende ratlos.
Es wird erstmal unterbrochen.
Die Verteidiger lassen längere Zeit auf sich warten, während die Kammer schon wieder rausgekommen ist. Die Vorsitzende erkundigt sich „Herr T., ich weiß sie reden nicht mit uns, aber wissen sie wo ihre Anwälte sind?“ Der Angeklagte zuckt mit den Schultern.
Beide kommen bald zur Tür herein. Richterin Will wirkt ziemlich angefasst. Sie sagt, sie hat kein Verständnis dafür, dass die Pause einfach eigenmächtig verlängert wird. Die Kammer ist ohnehin sehr großzügig, was die Zeit angeht. Die Anwälte entschuldigen sich daraufhin mehrfach.
Nun ist Dr. Soyka an der Reihe. Er hat Adrian M. bezüglich seines Verfahrens begutachtet. Ob er in der Haft Therapieangebote wahrgenommen hat.
Adrian bejaht. Er war in einer Deliktgruppe, wo man sich gegenseitig von den begangen Taten erzählt und in einer Suchtgruppe. -„Gibt es Perspektiven für die Zukunft?“, will der Psychiater wissen. Adrian meint, wenn alles glatt läuft und seine Prognose positiv ausfällt, kommt er frei. Er will dann in eine Einrichtung ziehen und sich zum Schreiner ausbilden lassen.
Der Aussagepsychologe Professor Steller fragt Adrian, wie man sich ein „durchzappen“ bei fünf Personen vorstellen kann? Adrian meint es ist schwierig, der eine will einen arabischen Sender sehen, der Andere etwas anderes. Falls man sich nicht einig wird, bestimmt derjenige der die Miete für das Gerät zahlt.
„Sie sagten vorhin, Sie könnten gut in Gesichter lesen. Wie machen Sie denn das?“, fragt Steller. -Adrian antwortet, dass unter gut jeder was anderes versteht. Aber er hat früher oft eine Maske aufgesetzt, zum Beispiel gelacht, obwohl es ihm schlecht ging. Bei Sebastian hat er nur ein versteinertes Gesicht wahrgenommen und er hatte immer Kapuze auf.
Eigentlich, wäre nun die Verteidigung dran. Dr. Georg wünscht aber den Zeugen nochmal rauszuschicken. Die Vorsitzende schien erst nicht wirklich Verständnis dafür zu haben. Der Anwalt sagt, dass es prozessökonomisch sinnvoll sein kann. Die Richterin bittet, Adrian nochmal rauszubringen.
Dr. Georg sagt, dass wohl jeder im Saal gemerkt hat, dass man es mit einem psychisch kranken Menschen zu tun hat. Sie hätten sehr viele Nachfragen. Auch was Straftaten Dritter angehen würde. Staatsanwalt Merkel meint, dass er die Verteidigung bittet Paragraph 171b im Blick zu haben, was die Intimssphäre des Zeugen betrifft. Der Verteidiger meint, dass eben um deutlich mehr Beschuldigte Personen und im Raum stehender Übergriffe geht. Möglicherweise kommt Professor Steller ja schon zu einem Schluss.
Der Professor meint, dass ihn der heutige Tag in seinen Zweifeln „noch verstärkt“ hat.
Anwalt Dr. Georg sagt, wenn die Kammer eine vorläufige Einschätzung des Zeugen gibt, könnte die Verteidigung vllt auf die Fragen verzichten.
Die Vorsitzende meint, dass die Kammer schon noch 1-2 Verhandlungstage braucht, bevor die Kammer da zu einer Meinung kommen kann.
Man einigt sich, dass der Zeuge, unter der Möglichkeit bei Bedarf nochmal geholt zu werden, entlassen wird.
Es war noch Rechtsanwalt Vogel als Zeuge vorgesehen, dieser erklärte aber, dass er nicht von seiner Schweigepflicht von Adrian M. entbunden wurde.
Somit endet der Verhandlungstag.
Nachdem die Zuhörer eingelassen wurden, stand Adrian M. mit seinem Anwalt Michael Vogel schon im Saal.
Er trägt Anstaltskleidung und im Vergleich zu damals, trägt er seine Haare länger. Seine Arme zieren bunte Tattoos und sind von einer Vielzahl verblasster Narben gezeichnet.
Die Presse zückte ihre Handys und Digitalkameras, denen sich Adrian versuchte zu entziehen, indem er mit seinem Anwalt redete und ihnen den Rücken zuwandte.
Die Vorsitzende kam raus und erklärte, dass es nicht erlaubt ist Fotos zu machen.
So hatte es schon eine gewisse Situationskomik, als ein Fotograf, der erst später dazu kam, mit einem ordinär großes Objektiv,den Zeugen fast an der Nasespitze berührte.
Die Vorsitzende, stellte die Personalien fest und belehrte Adrian M. ausführlich. Auch erklärte sie ihm, den Paragraph 55. „Bitte bei der Wahrheit bleiben.“, sagt die Richterin.
„Kennen Sie den Herrn T.?“, fragt sie den Zeugen. Adrian bejaht, er kennt ihn aus der JVA Traunstein. Er selbst sei dort vom 03.11.2022 bis März 2023 gesessen.
Vor Weihnachten, ist dann auch Sebastian T. in die Haftanstalt gekommen und erzählte Adrian, dass er wegen Mordes im Eiskeller-Fall beschuldigt ist.
Sie liefen gemeinsam im Hof und trafen sich zum Watten. Sebastian hatte seine Zelle im Erdgeschoss, Adrian darüber.
„Wie oft kam es dazu?“, will die Vorsitzende wissen. -Kann ich nicht genau sagen, in unregelmäßigen Abständen.“, erwidert der Zeuge.
Die Vorsitzende will wissen, mit wie viel Leuten man Watten spielen kann. -„Zu zweit oder zu viert.“
Sebastian hat Adrian gesagt, dass ihn eine Freundin beschuldigt hat. Den Namen dieser Freundin hat Sebastian aber nicht geäußert . Die Vorsitzende will wissen, ob man da nicht nachhakt, dass das ja tolle Freunde sind. Adrian entgegnet, dass er sich das schon gedacht hat, aber ST hat keine Reaktion darüber gezeigt.
Richterin Will sagt nun, dass der Angeklagte dem Zeugen dann doch was in einem Gespräch erzählt haben soll.
Adrian sagt, dass er lieber von vorne anfangen will und ausholen muss. Die Richterin lässt ihn gewähren.
Der Zeuge erzählt, dass er Sebastian beim Hofgang getroffen hat und dieser gegenüber ihm zugegeben hat, dass er des Mordes verdächtig ist. Er hat aber anfangs den Tatvorwurf bestritten.
Als man im Verlauf manchmal miteinander die Zeit verbracht hat, offenbarte Adrian dem Angeklagten seine Delikte.
Daraufhin, hat ihm Sebastian offenbart, dass er doch was mit der Tat zu tun hat.
So sagte er zu Adrian, dass er aus „sexuellem Interesse“ und aus „sexuellen Hintergründen“, Hanna bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen hat.
Sebastian hat dann gesagt, dass es ihn selbst gewundert hat, dass er keine DNA-Spuren hinterlassen hat, das muss aber daran gelegen haben, dass sie solange im Wasser war.
„Warum haben Sie sich bezüglich ihres Delikts offenbart?“, Will die Vorsitzende wissen. Adrian sagt, dass er zu ST ein gewisses Vertrauen geschaffen hat und er ihm nicht immer erzählen müssen will, dass er aufgrund von Betäubungsmitteln inhaftiert ist.
Was er ihm erzählt hat, warum er sitzt? „Ich habe gesagt, wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt.“ Ob er das genauso gesagt hat? Der Zeuge bejaht.
Wie der Angeklagte darauf reagiert hat? Dieser hat keine besondere Reaktion gezeigt und nichts gesagt.
Das Gericht will wissen, wie genau Sebastian sich offenbart hat z.B „Übrigens ich muss dir noch was sagen?“. Der Zeuge sagt, er hat daraufhin nochmal nachgefragt.
Warum? Adrian sagt, es hätte ihn interessiert und er konnte sich nach wie vor nicht vorstellen, dass es keine Beweise gibt.
„Wie kamen sie jetzt auf DNA-Spuren?“, fragt die Richterin. Der Zeuge sagt, er kenne das aus dem Fernsehen, es wird als erstes nach DNA-Spuren gefragt.
Wie der Adrian auf das Geständnis von Sebastian reagiert hat? -„Nicht besonders, es war ja dann der Aufschluss vorbei.“
Er wird gefragt, ob es am Abend oder Morgen war. Adrian meint beim Morgenaufschluss.
Die Vorsitzende fragt, ob es was zum Essen gab, oder irgendwas was er damit in Verbindung bringt.
„In der Zelle war es glaube ich recht warm, draußen recht kalt.“, sagt Adrian.
Wo sich wer befunden hat in der Zelle? Adrian fragt, ob es ein Zettel und Stift gibt. Er geht vorne ans Richterpult und zeichnet. Man hört, wie er erklärt, wo das Bett und der Stuhl stand und dass es eine Tischdecke gab.
Er wird gefragt, ob Sebastian einen Gips hatte. Adrian meint, er hat einen Gips getragen. -„Wie hat er denn damit Karten gespielt?“, will die Richterin wissen. So wie ich es verstanden habe, meinte Adrian, dass der Angeklagte sie im Gips aufbewahrt hat und dann rausgezogen hat.
Die Vorsitzende will wissen, wie Adrians Gefühle dazu waren. Er sagt, dass es gut ist, dass er heute gefragt wird. Er hatte Therapie, damals hätte er die Gefühle nicht erklären können. Er hatte einen „Kloß im Hals“ und war „bedrückt“ und überrascht.“ Sebastian hat davor ja immer die Tat bestritten.
„Aber sie haben es ja nicht geglaubt.“, sagt die Vorsitzende. Adrian sagt, dass er überrascht war, dass er es ihm gesagt hat.
Ob er ihn im Nachhinein befragt hat? Der Zeuge meint, dass es erstmal keine weiteren Treffen gab.
„Gab es Gründe, dass die Treffen nicht mehr weiter geführt wurden?“. Adrian mutmaßt, dass ST vllt aufgrund seiner Straftaten auf Abstand gegangen ist. Auch er wiederum hatte das Gefühl auf Abstand zu Sebastian gehen zu müssen.
Er verdrängte das Geständnis dann, weil er nicht als 31-er gelten wollte und genug mit seinem eigenen Verfahren zu tun hatte, auch ist er nach Bernau gekommen, wo unschöne Dinge passiert sind.
Über die Berichterstattung im Fernsehen hat sich Adrian wieder mit dem Vorfall beschäftigt und mit seinem Anwalt darüber gesprochen. Dieser meinte, man könnte mit einer Meldung „Profit schlagen“.
Adrian erzählt, dass ihm aber schnell klar gemacht wurde, dass es keinen „Deal“ gibt. „Sie meinten, wenn ich dann nicht aussagen will ist es auch ok.“
Die Richterin will wissen, ob er vor seinem Anwalt mit jemanden darüber gesprochen hat. „Mit einem JVA Beamten.“
Auf Vorhalt, könnte es der bereits Erwähnte gewesen sein.
Ob er dem Beamten gesagt hat, dass es der Angeklagte gemacht hat? -„Ich glaube nicht mit Namen, aber schon dass er es gemacht hat.“
Adrian erzählt, dass zwei Stunden später die Kripo da war.
Die Richterin meint, dass sie es nicht nachvollziehen kann, warum man sich nach 10 Monaten meldet. Adrian entgegnet, dass er vermeiden wollte, dass Sebastian einfach frei geht.
Ob er wusste, dass er die selbe Richterin bekommt, als er sich entschieden hat? Adrian macht eine lange Pause. „Ich weiß es nicht mehr.“
Wie das Geständnis im Wortlaut ablief? Hat er zum Beispiel gesagt „Alter, ich wollte die Ficken!“, will die Richterin wissen. -„Aus sexuellem Hintergrund.“ Ob das wirklich sein Wortlaut war? Adrian bejaht.
Die Vorsitzende will wissen, ob Sebastian Hanna kannte. -„Darüber haben wir nicht gesprochen.“
Wo das Ganze passiert ist? -„In der Nähe vom Eiskeller.
Hat man über Privates gesprochen? Zum Beispiel das Top-Thema im Knast, Frauen. Adrian kann nichts dazu sagen. Auch nicht ob Sebastian eine feste Freundin hat, oder gerne eine hätte.
Adrian wird aus seiner Vernehmung vorgehalten, dass der Angeklagte dauernd von Frauen abgewiesen wurde. Adrian erinnert sich wieder, meint aber dass es so lange her ist. „Haben Sie sich drüber unterhalten, was man dagegen tun könnte?“, fragt Will. Adrian schweigt 30 Sekunden. „Herr M, sind sie noch bei uns?“, erkundigt sich die Vorsitzende. Adrian bittet um eine kurze Pause.
In der Pause, wirkt Adrian zugewandt. Er hält Smalltalk mit der Mitarbeiterin seines Anwalts und scherzt mit Fremden über die Form seiner gedrehten Zigarette.
Danach im Innerem, hallt es sehr laut durch den Saal. „Das war nur a Formfehler, sonst dat der heit no hocka!“ Ich dachte erst, da will jemand seinen Unmut kundtun. Aber es stellte sich als normales Fachsimpeln in üblicher Tonlage heraus.
Richterin Will, sagt, es stimmen einige Punkte von der Vernehmung mit seiner heutigen Aussage nicht überein. Hatte Sebastian jetzt nun einen Gips in der Zelle oder nicht? Adrian meint, er war damals sehr verunsichert, aber heute ist er sich sicher über den Gips.
„Hat er die Nähe beim Eiskeller konkretisiert?“, fragt die Richterin. Adrian kann sich nicht mehr erinnern.
Welchen Zugang er zu Medien in Bernau hatte? Adrian zählt Fernsehsender auf „RTL“, „Sat1“ und „Welt“. Hat er den Fall nach seiner Aussage mehr verfolgt? Adrian sagt, dass er öfter Fernsehberichte darüber und im Teletext geschaut hat.
Hat Sebastian dem Zeugen gegenüber angeben Hanna gekannt zu haben? Adrian meint, darüber ist nicht gesprochen worden. Es wird um Vorgehalten, dass er früher gesagt hat, der Angeklagte kannte Hanna vom Sehen und fand sie schon hübsch.-„Ja, genau.“ -„Also was jetzt?!“, hakt die Vorsitzende nach. Der Zeuge sagt, dass es lange her ist, er aber sich wieder erinnern kann. -„Aus der Erinnerung oder nur wegen Spekulatius?!“, fragt die Vorsitzende. Aus der Erinnerung, entgegnet M.
Eine der Beisitzer fragt Adrian nach dem Ende des Gesprächs. Sie hält ihm vor, dass er in der Vernehmung gesagt hat „Es wäre besser wenn du jetzt gehst, weil ich mich damit gerade nicht wohlfühle, dass ich es weiß.“ Adrian meint, dass das sein kann, er ist sich beim Wortlaut nicht mehr sicher, die „zeitliche Distanz“ ist zu groß. Die Vorsitzende schaltet sich ein „Die Zeit, ändert doch an der Wahrheit nichts.“
Die Beisitzerin hält ihm vor, dass er früher gesagt hat, er hätte sie ihm Fluß entsorgt und hätte mit anderen darüber gesprochen und auch ihm (Adrian) gegenüber zugegeben. -„Ich weiß es nicht, ich will jetzt nichts falsches sagen.“ -„Dann überlegen Sie sich bitte, ob sie hier was falsches sagen oder nicht!“, meint die Richterin.
Es kommt dann nochmal die Sprache auf die Beweise. Die Beisitzerin meint, dass es doch mit der Freundin einen Beweis für die U-Haft gab. Der Zeuge entgegnet nicht viel.
Sie fragt weiter, ob Sebastian Kontakte innerhalb der JVA hatte. Adrian meint, dass er immer alleine war. Er wird nach dem Zeugen Ralf G. gefragt. Er sagt, er kennt vllt sein Gesicht, wenn er ihn sehen würden.
Die Beisitzerin sagt, dass es für sie so klingt, als wäre das Gespräch mit einem Satz beendet gewesen. Adrian meint, der Angeklagte hat eben gesagt, dass er sexuelles Interesse hatte, sie bewusstlos geschlagen und dann in den Fluß geworfen hat.
Nach längerem Nachfragen und Vorhalten, fällt Adrian wieder ein, dass er sie bewusstlos geschlagen hat, weil er sie vergewaltigten wollte.
Nun wird gesagt, dass die Hanna ja im Endergebnis leider tot ist, ob das Wunsch des Angeklagten war. „Dazu hat er nichts gesagt.“ Adrian meint aber, dass er an seinem Gesicht festgemacht hat, dass er das nicht wollte.
Ob er Medien zu dem Fall vor seiner eigenen Verhaftung zu dem Fall konsumiert hat. Adrian sagt, dass es nur auf seinem Handy erschienen ist. „Ich bin in der Zeit mit meinem Computer festgewachsen gewesen und habe gezockt…. -Die andere Beisitzerin lächelt milde und nickt-… und habe damit Straftaten begangen.“
Er wird gefragt, ob er nicht auch eine Fernsehsendung darüber gesehen hat. Es muss auf die Sprünge geholfen werden. -„Aktezeichen Xy!“ Weiter gibt an, dass er diese Sendung sehr gerne schaut. Aber nicht mehr weiß, was genau dort gesagt wurde und er glaubt, man hat sie nicht ganz zu Ende geschaut. Es war in einer Gemeinschaftszelle und man hat durchgezappt.
Nebenklagevertreter Holderle schaltet sich ein „Ich weiß schon nicht mehr, was ich gestern geschaut habe.“
Der Staatsanwalt hält dem Zeugen vor, dass er gesagt hat, er habe es verdrängt, weil es in ihm aufgekommen ist, er hat aber gedacht, er ist aus Traunstein weg und sieht ihn dann nicht mehr. Adrian sagt, er hat Probleme mit dem Thema „Tod“ aber zum Prozessauftakt, ist es wieder in ihm hochgekommen.
Merkel fragt, ob es noch andere Gründe zu feiern gab, außer Weihnachten und Silvester? Der Zeuge stutzt. Ob er weiß, wann Sebastian Geburtstag hat. -„Ich glaube im Dezember“, sagt der Zeuge.
Verteidigerin Rick ruft „Ich kann sie nicht verstehen und im Publikum versteht man sie auch nicht. Ziehen Sie das Mikrofon zu sich und dann setzten sie sich ordentlich hin.“
Die Vorsitzende merkt an, dass in Traunstein, Bernau und München Therapeutische Gespräche wahrgenommen wurde, warum er sich da nicht mehr offenbart hat, das würde mich nahe liegen?-„Sie haben Recht, aber ich bin nicht drauf gekommen.“ Es seien andere Dinge in Bernau passiert, die ihn mehr beschäftigt haben.
Richterin Will fragt, ob er lange mit der Entscheidung schwanger gegangen ist. Adrian sagt, dass alles beim Prozessauftakt wieder hochgekommen ist. „Wenn er die Tat wirklich begangen hat, will ich nicht dass er auf freiem Fuß ist.“
Auf der Richterbank macht sich Kopfschütteln breit „Das hat doch nichts mit dem Prozess zu tun.“, sagt die Vorsitzende.
Adrian stimmt zu und schluchzt. „Ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber ich bereue es mittlerweile mich als Zeuge gemeldet zu haben. Hätte ich gewusst was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht.“ Adrian führt weiter aus, dass es ihn belastet, wie schlecht die Presse über ihn schreibt und er in Stadelheim Morddrohungen bekommt, weil jemand dort Artikel verteilt und allem erzählt, was er für ein schlimmer Typ sei. -„Aber das hat doch mit der Wahrheit nichts zu tun!“, sagt die Vorsitzende ratlos.
Es wird erstmal unterbrochen.
Die Verteidiger lassen längere Zeit auf sich warten, während die Kammer schon wieder rausgekommen ist. Die Vorsitzende erkundigt sich „Herr T., ich weiß sie reden nicht mit uns, aber wissen sie wo ihre Anwälte sind?“ Der Angeklagte zuckt mit den Schultern.
Beide kommen bald zur Tür herein. Richterin Will wirkt ziemlich angefasst. Sie sagt, sie hat kein Verständnis dafür, dass die Pause einfach eigenmächtig verlängert wird. Die Kammer ist ohnehin sehr großzügig, was die Zeit angeht. Die Anwälte entschuldigen sich daraufhin mehrfach.
Nun ist Dr. Soyka an der Reihe. Er hat Adrian M. bezüglich seines Verfahrens begutachtet. Ob er in der Haft Therapieangebote wahrgenommen hat.
Adrian bejaht. Er war in einer Deliktgruppe, wo man sich gegenseitig von den begangen Taten erzählt und in einer Suchtgruppe. -„Gibt es Perspektiven für die Zukunft?“, will der Psychiater wissen. Adrian meint, wenn alles glatt läuft und seine Prognose positiv ausfällt, kommt er frei. Er will dann in eine Einrichtung ziehen und sich zum Schreiner ausbilden lassen.
Der Aussagepsychologe Professor Steller fragt Adrian, wie man sich ein „durchzappen“ bei fünf Personen vorstellen kann? Adrian meint es ist schwierig, der eine will einen arabischen Sender sehen, der Andere etwas anderes. Falls man sich nicht einig wird, bestimmt derjenige der die Miete für das Gerät zahlt.
„Sie sagten vorhin, Sie könnten gut in Gesichter lesen. Wie machen Sie denn das?“, fragt Steller. -Adrian antwortet, dass unter gut jeder was anderes versteht. Aber er hat früher oft eine Maske aufgesetzt, zum Beispiel gelacht, obwohl es ihm schlecht ging. Bei Sebastian hat er nur ein versteinertes Gesicht wahrgenommen und er hatte immer Kapuze auf.
Eigentlich, wäre nun die Verteidigung dran. Dr. Georg wünscht aber den Zeugen nochmal rauszuschicken. Die Vorsitzende schien erst nicht wirklich Verständnis dafür zu haben. Der Anwalt sagt, dass es prozessökonomisch sinnvoll sein kann. Die Richterin bittet, Adrian nochmal rauszubringen.
Dr. Georg sagt, dass wohl jeder im Saal gemerkt hat, dass man es mit einem psychisch kranken Menschen zu tun hat. Sie hätten sehr viele Nachfragen. Auch was Straftaten Dritter angehen würde. Staatsanwalt Merkel meint, dass er die Verteidigung bittet Paragraph 171b im Blick zu haben, was die Intimssphäre des Zeugen betrifft. Der Verteidiger meint, dass eben um deutlich mehr Beschuldigte Personen und im Raum stehender Übergriffe geht. Möglicherweise kommt Professor Steller ja schon zu einem Schluss.
Der Professor meint, dass ihn der heutige Tag in seinen Zweifeln „noch verstärkt“ hat.
Anwalt Dr. Georg sagt, wenn die Kammer eine vorläufige Einschätzung des Zeugen gibt, könnte die Verteidigung vllt auf die Fragen verzichten.
Die Vorsitzende meint, dass die Kammer schon noch 1-2 Verhandlungstage braucht, bevor die Kammer da zu einer Meinung kommen kann.
Man einigt sich, dass der Zeuge, unter der Möglichkeit bei Bedarf nochmal geholt zu werden, entlassen wird.
Es war noch Rechtsanwalt Vogel als Zeuge vorgesehen, dieser erklärte aber, dass er nicht von seiner Schweigepflicht von Adrian M. entbunden wurde.
Somit endet der Verhandlungstag.
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
https://atlas.bayern.de/?c=749089,52955 ... sure&mid=1
Bei einer Geschwindigkeit von 6 Kmh was ja 100 m in der Minute sind hätte sie es auf dieser Route an den Bach auf Seite des Seilbahnparkplatzes geschafft.
Und der Grund:
Pissen wohl nicht.
Verfolgung und dann in die Ecke beim Bach getrieben?
Wollte was waschen und die Brunnen hatten kein Wasser und dann doch zum Bärbach?
Bei einer Geschwindigkeit von 6 Kmh was ja 100 m in der Minute sind hätte sie es auf dieser Route an den Bach auf Seite des Seilbahnparkplatzes geschafft.
Und der Grund:
Pissen wohl nicht.
Verfolgung und dann in die Ecke beim Bach getrieben?
Wollte was waschen und die Brunnen hatten kein Wasser und dann doch zum Bärbach?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hatte ich dann auch gemerkt und es gelöscht.
Beim richtigen Brückerl ist Street View leider so unterbelichtet dass man nichts erkennen kann.
Apple hat das folgende Kartenmaterial. Es könnte also tatsächlich auf der linken (nördlichen) Seite des Tors eine Möglichkeit bestehen durchzukommen.
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:K ... tation.JPG
Wollte sie zu diesem Brunnen und hatte der wegen Frostgefahr oder sonst was kein Wasser
https://www.google.com/maps/@47.7649638 ... FQAw%3D%3D
Rechts von der Doppelgarage soll bei der Hecke der letzte Punkt sein.
War ihr so schlecht dass sie unbedingt einen Schluck Wasser brauchte oder nur mal den Kopf kühlen?


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