die öffentliche Bekanntgabe :Hamburger hat geschrieben: ↑Samstag, 04. Oktober 2025, 03:23:03 Was meinst Du damit? Es gab nie eine öffentliche Bekanntgabe, dass die Polizei nicht mehr ermittelt. Auch und erst recht nach dem 1. Anruf hätte die Polizei gute Gründe gehabt, von einer Entführung auszugehen. Leider hat sie jedoch schon den 1. Anruf anders bewertet, aber in den Medien wurde das nicht kommuniziert.
Am 23.06.2006 war folgender Zeitungsartikel in den Zeitungen:
Lebenszeichen in Vermisstensache Frauke Liebs
Freitag, 23 Juni 2006 | Autor: Polizei Paderborn
(mb)
Am Donnerstagabend hat sich die seit Dienstagabend vermisste 21-jährige Frauke Liebs per Handy bei einem Bekannten gemeldet. Befürchtungen der Angehörigen, der Vermissten wäre etwas zugestoßen, konnten so relativiert werden. Der Aufenthaltsort der jungen Frau ist weiterhin nicht bekannt. Ebenso bleiben die Gründe des Verschwindens der als zuverlässig geltenden Auszubildenden ungewiss.
Die Angehörigen appellieren an die Vermisste, sich zu melden. Als Erwachsene steht der 21-Jährigen ein selbstbestimmter anonymer Aufenthaltsort zu. Da aber der plötzliche Kontaktabbruch zu Angehörigen und Bekannten nicht erklärt werden kann, ermittelt die Polizei
weiterhin in alle Richtungen, um die Umstände aufzuklären.
Welche Infos kann man daraus erfahren?
Frauke als erwachsene Person meldet sich und hat ein Recht auf ihren Selbstbestimmten Aufenthaltsort.
Die Umstände bzw. Grund ihres Fernbleibens sollen zwar noch geklärt werden.( z.b. Auszeit , Streit , usw.)
Aber die größte Befürchtung Frauke ist etwas zugestoßen bzw. einer Entführung wurde seitens der Polizei relativiert also als abgeschwächt eingestuft.
Mit der öffentlichen Entwarnung -Verdacht auf Entführung -dürfte dem Täter wohl klar gewesen sein, das die Polizei nicht mehr so richtig an einen Entführungsgrund glaubte.
Und die Polizei nicht gerade mit dem SEK anrücken wird.
Könnte sein Plan darin bestanden haben das Versteck östlich ( meisten Anrufe) von Paderborn zu haben , um mit Frauke aus Paderborn telefonieren zu können ohne aufzufliegen.
Dann Könnten dem Täter die 2 Artikel zur Entwarnung einer Entführung + Annahme Aufenthalt in Nieheim darin bestärkt haben.

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