TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Bericht vom 29.09.2025-Teil 1

Tatsächlich, war der Andrang ziemlich human.

Es gab die üblichen Einlasskontrollen, bisher machten die Justizbeamten noch kein Gebrauch davon, Personalausweise zu verlangen.

Der Saal ähnelt mehr einem Schwurgerichtssaal, als einem für das Amtsgericht. Er ist relativ großzügig und die Decke ist sehr hoch.

Die Staatsanwaltschaft, ist vertreten durch STA Merkel und STA Dirnberger.

Die Nebenklage, war durch RA Holderle und dem Nebenkläger Andreas W. vertreten.

Links daneben, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Pünktlich, betrat der Angeklagte mit seinen Verteidigern Regina Rick und Dr. Yves Georg den Saal. Er ist schmaler geworden und trägt Sakko.

Nun betritt die Kammer den Saal. Zusätzlich zu zwei Ersatzschöffen, gibt es dieses Mal auch einen Ersatzrichter.

Die bekannte Anklage wird verlesen.

Nach der Feststellung zur Anwesenheit wendet sich die Vorsitzende Heike Will, Sebastian zu. „Herr T., wie geht es ihnen?“, will sie wissen. Sebastian T. nickt ihr zu.

Dr. Georg erklärt, dass sein Mandant die Tat bestreitet, im Übrigen verteidigt er sich schweigend, auch wird er sich erstmal nicht zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern.

Die Vorsitzende will danach was los werden.

Sie sagt, egal ob es ein Mord oder ein Unfall, es ist immer eine tragische Sache, wenn ein Mensch so früh verstirbt. Es gilbt das Bedürfnis, jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Ob es hier einen Schuldigen gibt und was in dieser Nacht geschehen ist, gilt es nun herauszufinden. Sollte Sebastian unschuldig sein, ist ihm Unrecht wieder fahren, dass durch nichts wieder gut zu machen ist.

Der Verteidiger beginnt nun mit seinem Eröffnungsstatement.

Dr. Georg erklärt, dass in dieser Sache ein Unschuldiger durch eine befangene Vorsitzende und eine befangene Staatsanwaltschaft, strukturell zum Mörder gemacht wurde.

Hier möchte er auf ein Interview der Richterin Aßbichler verweisen, dass diese einst dem Sender „rfo“ gegeben hat.

Der Anwalt schildert, wie die Richterin davon spricht, dass sie nur einmal in der Karriere ein Urteil fällen musste, von dem sie weiß, dass es falsch war. In einem Verfahren in dem Aussage gegen Aussage stand, musste man den Angeklagten freisprechen, weil die Beweislage dem BGH niemals genügt hätte. Aßbichler erklärte, dass sie und die Anderen Richter, aber wussten, dass der Angeklagte schuldig ist.

Verteidiger Dr. Georg fragt, wie das zusammenpasst. Wie könne man wissen, dass jemand schuldig ist, wenn die Beweise so schwach sind?

Er gibt die Antwort. Jemand der so denkt, redet „grotesken Unfug“, „hat keinen Schimmer von Wahrheitsfindung“ und ist „nicht auf den Rechtsstaat geeicht.“

Dr. Georg hat gehört, dass man in Bayern ein besonders gutes Examen braucht, um als Richter wirken zu können. Mittlerweile glaubt er das nicht mehr. So ein Richter könne nicht mal 10 Minuten in einem deutschen Hörsaal für Rechtswissenschaften gewesen sein.

Woher weiß Aßbichler aber nun, dass der Angeklagte schuldig ist? „Vielleicht durch göttliche Eingebung oder nächtliche Träume?“, fragt sich der Anwalt. Er hält es mit Hegel „Das Bewusstsein bestimmt das Sein.“

Weiter hat die Vorsitzende das Revisionsverfahren missbraucht, um in einer nicht vorgesehen Stellungnahme dem BGH gegenüber Selbsttherapie zu betreiben.

Weiter hat sie ihre Haltung im Verfahren gegen Sebastian T. bewiesen. Durch „rechtswidrige Mauscheleien“ mit der Staatsanwaltschaft hat sie das Verfahren zum Sprengen gebracht.

Letztere, sollte auch kleinere Brötchen backen. Stattdessen spannt sie ihren Pressesprecher dafür ein, in der gesamten Bundesrepublik das Lügenmärchen vom Kippen des Urteils aus „formalen Fehlern“ unters Volk zu bringen. Die ernsthafte Besorgnis der Befangenheit so zu nennen, ist verniedlichend. Das ist ein „perfides für Dumm verkaufen“ und so ein Taktieren, traut man eigentlich nicht mal der Traunsteiner Staatsanwaltschaft zu.

Es gebe manchmal Segelanweisungen. ja. Diese wurden aber hier nicht erteilt, da es um ein komplett aufgehobenes Urteil einer begangenen Vorsitzenden geht.

Auch sind die gesamten Urteilsgründe, durch die Befangenheit kontaminiert. „Ist die Suppe vergiftet, kann man auch das Fleisch nicht essen.“, so Dr. Georg.

Auch dass jedes zweite Urteil, des LG Traunstein aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben wird, passt nicht dazu, dass bayrische Richter ein besonders Examen vorweisen können.

Man wolle sich schlicht nicht von einem Hamburger Anwalt, die Butter vom Brot nehmen lassen.

Auch schildert er, dass die 2.JugendKammer einen Beweisantrag die Anstaltspsychologin des Adrian M. hören zu lassen, weil sie keine Entbindung der Schweigepflicht beigelegt hat.

Nun ist es erstmal kein Skandal, nicht einfach einen Zeugen zu hören, der einer Schweigepflicht unterliegt, sagt Dr. Georg. Aber seit 1889 weiß man, dass man Beweisanträge nicht ablehnen kann, mit der Begründung, dass ein Zeuge nicht von der Schweigepflicht entbindet.

Es hätte mindestens einer, der drei Berufsrichter mal auf den Gedanken kommen können im Meyer-Gossner nachzuschauen, dann wäre es ihnen sofort klar geworden.

So eine Hybris und Befangenheit, verhindert ein Urteil fällen zu können.

Und was hat es mit Adrian M. auf sich, fragt Yves Georg. Dieser ist schnell vorgestellt. Ein Straftäter der andere Leute nötigt und dem erst nach Monaten und unter dem Umstand, dass er die selbe Richterin bekommt, einfällt, dass ihm ein Mord gestanden wurde.

Diesem Adrian wurde von einer Koryphäe der Aussagenpsychologie bescheinigt, dass er eine hohe Neigung zum Lügen habe und eine hohe Lügenkompetenz. Seine Aussage ist absolut unglaubwürdig Nichts was er sagt, könne an dieser Einschätzung was verändern.

Wenn man sich dagegen die Beweiswürdigung der 2. Jugendkammer anschaut, kommt man zu dem Schluss die haben es mit dem Motto gehalten „Gestört sein kann er wie er will, was er sagt stimmt trotzdem.“

„Das Täterwissen…“


Nun schaltet sich der Staatsanwalt Merkel ein. Die Verteidigung darf ihren Schlussvortrag nicht vorweg nehmen.

Auch die Vorsitzende meint, dass er über ein Urteil redet, das nicht mehr existent ist und es nutzt um seinen Ärger gegenüber Aßbichler Luft zu machen. Dabei habe ihre Kammer schon gezeigt, dass sie viele Dinge anders macht.



Dr. Georg sagt, er will weiter reden. Wenn er dieses Recht nicht bekommt, verlangt er nach einem Beschluss.

Es wird ein bisschen diskutiert und Nebenklagevertreter Holderle meint, dass es jetzt einen Beschluss geben muss. Die STA schließt sich an.

Nach längerer Beratung verkündet Will, dass Dr. Georg weiter sprechen darf. Er solle sich aber strikt an 243 StPO halten, der besagt, dass Schlussvoträge nicht vorweg genommen werden dürfen.


„Was ist Täterwissen?“, fragt der Verteidiger. Normalerweise versteht man darunter, wenn man als einziger weiß, wo ein Leichnam liegt, oder wo eine Beute versteckt ist. Wenn man bei einer Anklage wegen sexuellen Motiven davon ausgeht, dass man eine Person niederschlägt, dass sie sich nicht wehren kann, ist das kein Täterwissen. Wenn man 100 Leute beim „Familienduell“ fragen würde, würden 100 das Gleiche sagen.

Da von einem Täterwissen zu sprechen, ist ein Zirkelschluss und nicht nachweisbar.


Nun erhebt sich Verteidigerin Regina Rick. Es werden Befangenheitsanträge gegen Mitglieder der Rechtsmedizin der LMU München gestellt.

Sie zitiert aus dem Artikel der in „Die Zeit“ unter dem Namen „Einer kehrt Heim“ erschien und von Sabine Rückert verfasst wurde. Dort schildert die Autorin, dass sich ein ehemaliger Präsident des Rotary Clubs Chiemsee in der Chefredaktion gemeldet hat und die Damen und Herren aufgefordert hat den Fall von „dritter neutraler Stelle“ aufarbeiten zu lassen.

In der Region hätte es Vorträge mit einer
Vorsitzenden Richterin und eines Institutsdirektors gegeben, die beide kundig in dem Fall sind. Und aller größte Akribie dem
Gericht und den Ermittlungsbehörden bescheinigen.

Schlägt man nun im Handbuch der Rotarier für Schwabing nach, findet man als Mitglieder den Direktor. Auch ein Ehemaliger Direktor, würde als Mitglied, in Frage kommen.

Weiter soll der aktuelle Präsident mit einer Richterin am LG Traunstein verheiratet sein.

Man muss davon ausgehen, dass in Vorträgen, denen man nur als Rotarier bewohnen kann, versucht wird unter einflussreichen Leuten, den Beteiligten am Verfahren ein Gütesiegel zu verpassen.

Auch Dr. Peschel lehnt man ab. Dieser ist vorgesehen, die Rechtsmedizinerin zu ersetzen. Letztere, erklärte dem Gericht, dass sie seit Juni von einer lang anhaltend Krankheit weiß, aber noch im Juli Vorträge gehalten hat.

Die Verteidigung findet die Lüge über die Rechtsmedizinerin ehrenrührig.

Man geht davon aus, dass sie abgesetzt werden soll, da Mützel sagte die Kopfverletzungen müssen nicht zwingend von einem Gleichen Gegenstand kommen und von den Schlägen abgewichen sei.

Auch Adamec soll abgelehnt werden.

Seine Stellungnahme legt nahe, dass er sich ohne eigenen Berechnumgen anzustellen, die These der Staatsanwaltschaft übernommen hat.

Er soll auch Berechnungen zu den Schulterdächern und das Becken (am Wehr?) falsch deklariert haben.

Und auch den Hydromechaniker von der Uni Neubiberg sieht die Verteidigung als befangen.

Sie liest eine E-Mail vom 29.12.2023 vor in dem er an Frau Aßbichler schreibt (ich gebe sehr inhaltlich getreu, aber vllt nicht wortwörtlich perfekt wieder)

„Sehr geehrte Frau Aßbichler,

Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“

Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.

Wenn man das erstattete Gutachten anschaut, sei davon auszugehen, dass der Hydromechaniker bemüht war, die Erwartungen der Vorsitzenden zu erfüllen. Es muss Gespräche gegeben haben, die beinhalten, dass normale Verletzungen unerwünscht sind.

Er versteigt sich plötzlich zur These, dass die Hose von beiden Seiten ausgezogen worden sein muss. Dass die Jacke von der Person selbst ausgezogen wurde, zieht er erst gar nicht in Betracht.

Weiter soll er sein Themengebiet verlassen haben und sich angemaßt haben eine Beweiswürdigung über das „sexuelle Bewusstsein“ des Angeklagten vorzunehmen. Dies zeigt absolutem Belastungseifer.

Nun meldet sich der Staatsanwalt zu Wort. Er tritt entgegen. Man versteht ihn nicht so gut. Irgendwas, dass „akribisch“ keine Wertung ist.

Dr. Georg fordert ihn auf, er muss ins Publikum sprechen. Er entgegnet, er muss zur Vorsitzenden sprechen.

Auch die Nebenklage tritt entgegen und regt an eingeholte Gutachten zu erstatten, die Belegen, dass die Verletzungen nicht aus dem Fluss sind. Weiter, wundert sich Herr Holderle, dass mit dem Hydromechaniker eine Person abgelehnt wurde, die man beantragt hat. „Da wusste ich noch nicht über den beklagenswerten Zustand der Bundeswehr.“, entgegnet Frau Rick.

Es wird darüber geredet, die Akten bezüglich AM und seiner Mutter im Selbstleseverfahren einzuführen, da das sonst einen ganzen Tag beanspruchen würde.

Dann soll auch ein Urteil gegen den (rechtskräftig verurteilten?) Peiniger des AM eingeführt werden. Das soll zeigen, dass die DNA des Ungarn bei AM gefunden wurde. Die Verteidigung stellt zur Debatte, dass man prüfen müsse, ob auch die Zeugen berücksichtigt wurden, die dem Vorfall widersprechen.

Im Strafverfahren gegen AM soll zwar das Urteil zu Hand sein, man weiß aber momentan nicht, wo die Akten sind. Diese werden wohl gesucht werden.


Das war der Erste Teil. Es folgt die Vernehmung des Ersten Sachbearbeiters.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Bericht 29.09.2025-Teil2

Der Sachbearbeiter,schloss den Laptop an und sollte nun eine Zusammenfassung über den Ermittlungsverlauf geben.

Es wurden 2200 Zeugen vernommen, darunter 750 aus dem Eiskeller.

Der Zeuge G. meldete sich am 03.10.2022 um 14:26 bei der Zentrale in Rosenheim und meldete einen leblosen Körper bei Kaltenbach.

Es werden Bilder von der Bergung gezeigt, diese gestalteten sich schwierig, wegen dem Hochwasser.

Nun wird die Geschädigte Hanna auf einer Trage in der angrenzenden Wiese gezeigt. Ich glaube, was den Bekleidungszustand etc. bei der Bergung angeht, gibt es ja glaube ich nichts unklares.

Es kamen mehrere Frauen in Frage, die es sein könnten. Aber durch den Eiskellerstempel, hat man sich mit den Clubbetreibern verabredet und konnte H. durch Partyfotos identifizieren. Das war um 22:08 Uhr. Um 22:37 meldete der Vater sie als vermisst.

Man verbrachte den Körper ins Institut der Rechtsmedizin und begann mit der Obduktion.

Es wurden Videos der Überwachungskameras und der Webcams gesichert. Es gab eine Anwohnerermittlzng und man befragte das soziale Umfeld der Hanna.


Die Geschädigte war damals 23 Jahre alt und wuchs in Aschau auf. Die Jugend gestaltete sich als problemlos, 2018 begann sie ein Studium der Medizin in Rumänien.

Am 2.10.2022 verbrachte sie den Tag zu Hause und sie verabredete sich mit dem Nachbarn Philipp S. und man ging zum Vorglühen bei der Freundin Johanna H.

Man verlagerte sich ab 23:15 in den Eiskeller, dort gibt es Überwachungskameras.

Die Vorsitzende fragt, ob man den durchgehenden Aufenthalt Hannas nachvollziehen kann. Der Zeuge meint, dass durch die Kameras nahtlos geht, aber in den Toiletten gibt es natürlich keine Kameras. Dort hielt sie sich 10 Minuten von 2:09 bis 2:19 auf.

Nun werden die Videos aus dem Gang und vom Außenbereich gezeigt. Um gleich mal größeren Diskussionen vorzubeugen, will ich betonen, dass ich nur meinen persönlichen Wahrnehmungen und Empfindungen schildern kann. Und natürlich nur insofern, was ich erkennen konnte.

Man sieht das aufheben der Garderobenmarke und das sich Unterhalten vor dieser.

Meiner Meinung nach , balanciert sie sich manchmal aus und macht Schritte nach hinten. Ich würde es schon als torkeln bezeichnen, wenn auch nicht gerade wie in einer Komödie.

Man sieht, dass sich Hanna die Hose hält. Diese ist defekt und man sieht einen nicht unerheblichen Teil der Beine seitlich, sowie die Unterwäsche.

Im Verlauf hält sie sich draußen auf. Der Nachbar Philipp ist nochmal nach unten gegangen, um seiner Freundin den Heimgang anzukündigen.

In der Zeit, sprechen zwei Freundinnen Hanna an und bieten ihr an mitzukommen, das lehnt sie ab, da sie auf Philipp S. warten will.

Das Gericht fragt, ob die Hose schon vor dem Toilettengang defekt war. Der Ermittler meint, dass man nicht so gut hinsehen würde, aber sie da noch nicht gehalten wurde.

Man hat auch nach dem Tod Suchmaßnahmen gestartet, Besonders in Hohenaschau. Am Kampenwandparkplatz, am Eiskellerparkpkatz.

Im Bärbach stieß man auf den Gürtel und den Ring der Toten und hierbei auch auf die Holzkern Uhr Marke „Charly“ von der es 1964 Bestellungen gab. Insofern rückte die Uhr natürlich in den Fokus.

Noch im Ortsgebiet von Aschau fand man die Handtasche und im Weiteren Lauf die Lederjacke. In Wildenwart (Rainermühle), die Hose.

Später in den Ermittlungen, meldete sich eine Zeugin, die sich im Wasser befand und den Ausweis und das Handy von H. entdeckte.

Es werden Fotos von Höhe der Kampenwandstraße 94 gezeigt. Dort konnte man durch die Zeugin K., einen Schrei lokalisieren. Dieser hörte sich für die an, als würde man jemanden an den Haaren ziehen. Das war laut der Zeugin gegen 2:30.

Es wurde eine Spurenkonferenz einberufen. Entweder am 13.10.2022 oder am 19.10.2022. Das war ein hin und her.

An dieser waren beteiligt: Der Soko-Chef, Staatsanwalt Fiedler, Prof. Mützen und Adamec. Auch Spurensicherer und der Fallanalytiker Alexander Horn waren dabei. Der Zeuge kam mit einer Kollegin nach.

Die operative Fallanalyse kam zu dem Schluss, dass aufgrund der Hose ein sexuelles Motiv nicht auszuschließen sei.

Es handelt sich, um einen 18-25 Jahre alten Täter, der durch das Fixieren auf dem Rücken Kontrolle über das Opfer erlangen wollte und dann die Kopfschläge setzte und das Opfer in den Bach verbracht hat. Hierbei kam es zu dem tötlich Angriff. Das Opfer hat noch 4-5 Minuten gelebt. Der Täter sei unerfahren und mit der Situation überfordert gewesen.

Dr. Yves Georg, schaltet sich ein. Er könne doch das nicht einfach im Indikativ schildern, er muss im Konjunktiv reden. Es mag kleinlich erscheinen, aber hier sitzen viele Leute, die nicht täglich im Gerichtssaal sind, dazu gehören auch die Schöffen.

Staatsanwalt Merkel sagt, er war Schöffenrichter und hat durch seine Erfahrungen so großen Respekt vor Schöffen, dass er das ihnen zutraut einzuordnen.

Der Verteidiger sagt, er findet das unmöglich, wenn ihm abgesprochen wird, dass er nicht mindestens genauso großen Respekt vor Schöffen hat, ändert aber nichts an der Tatsache.

Die Vorsitzende sagt, dass das in Bayern so ist. Der Verteidiger sagt, die Gerichtssprache ist Amtsdeutsch. Man muss doch von einem Ermittler erwarten können, dass er die Grammatik beherrscht.

Richterin Will fragt, ob das Auffinden des Handys, den Tatort eher bestätigt hat oder nicht? -„Eher bestätigt“, sagt der Zeuge.

Wurden zu der Zeit schon Wasserkraftwerke untersucht? Der Zeuge verneint.

Ob es am Tatort selbst ein objektives Spurenbild gab? -„Nein.“

Man kommt nochmal auf die Holzkernuhr zu sprechen. Am 29.9.22 ließ sich ermitteln, dass der Besitzer auf einer Firmenfeier war und austreten wollte, dabei ist es zu dem Verlieren der Uhr gekommen. Am 13.02.23 konnte dieser ermittelt werden als Besitzer, er hatte aber ein Alibi durch Ehefrau und Freunde.

Es gab auch noch weitere priorisierte Personen. Darunter ein Zeuge, bei dem man auf Video sehen konnte, wie er 6 Minuten nach Hanna die Schlossbergstraße runter geht und deshalb von besonderem Interesse war. Es konnte aber nachvollzogen werden, dass er zu seinem parkenden Auto ging.

Die Sitzung wird unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Welt: Frappierende Erinnerungslücken bei der Kripo

Schonungslos kritisch berichtet „Die Welt“ von der Vernehmung des Zeugen KHK Jürgen M. (1. und 2. Sitzungstag).

Siehe Zusammenfassung des 2. Sitzungstags, 4. Abschnitt von unten:

viewtopic.php?p=304905#p304905
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Auch @fassbinder herzlichen Dank für Deine Mühe und den ausgezeichneten Bericht.

Wir können uns glücklich schätzen, so gute und sich perfekt ergänzende Arbeit wie hier von Catch22 und fassbinder sieht man selten.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Welt: Brisanter Leserkommentar

Zum heutigen Artikel der „Welt“ (siehe hier, 4. Abschnitt von unten) gibt es einen verheißungsvollen Leserkommentar sowie eine Antwort des Autors der „Welt“:

Spoiler – hier klicken!

Leser Norbert F.:
Was hier noch gar nicht thematisiert wurde. Die Verteidigung hat inzwischen ein Gutachten anfertigen lassen, indem man einen Dummy von der Brücke in den Fluss geworfen hat. Dieser Dummy hatte nach der entsprechenden Strecke praktisch dieselben Verletzungen wie die verunglückte Frau. Insbesondere die Kopfverletzungen passen exakt zu bestimmten Schrauben an einem Wehr.

Und dann wäre dann natürlich noch die Frage wie es der angebliche Täter geschafft haben soll, nirgends Spuren zu hinterlassen. Weder Blut noch sonst etwas.
Autor der „Welt“ antwortet:
Das kommt noch, lieber Norbert F. Vorab haben wir darüber auch schon vor dem Prozess geschrieben.

Anscheinend weiß der Autor einiges mehr, als er bislang veröffentlicht hat. Spannend!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gabs Untersuchungen ob das Handy, das ja angeblich am zusammen fabulierten Tatort in den Bärbach geworfen wurde, überhaupt bis zu seinem Auffindeoert durch die starke Stömung getragen wurde oder ist es erst kurz zuvor aus der Tasche der Jacke, in der es ja laut Videoaufnahmen war, gefallen.
Wer hat den Notruf ausgelöst? Das Wasser oder das Opfer? War das Handy in der Jackentasche oder blank im Bach.
Gast123

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

Das mit den Dummys hatte die WELT hier schon mal angedeutet:
Möglicher Hergang mit Schwimmkörpern imitiert
Quelle: Ein Jahr nach dem Mordurteil erhärten neue Gutachten Zweifel am Richterspruch
https://archive.ph/74LgJ
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Seit Sonntag wird in Passau ein Student nach einer Party vermisst. Immer und immer wieder das Gleiche !! Nach Bekanntwerden der Vermisstenmeldung wurden umgehend von der Wasserwacht der Inn und die Donau abgesucht. Ja warum denn wohl ? Weil man weiß, dass alkoholisierte Personen in der Nähe von Gewässern eine brandgefährliche Kombi ist. Im Fall Hanna wird immer noch darüber gestritten ob sie pinkeln musste in der Nähe des Bachs oder kotzen. Völlig egal, vielleicht musste sie beides nicht, Tatsache ist, dass Menschen , erst recht alkoholisiert, in Gewässer fallen !! Warum wird das immer noch von einigen so kategorisch ausgeschlossen und als lebensfremd hingestellt ?
didi

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von didi »

Hab meiner frau auch ne holzkern geschenkt, die armbänder reissen ziemlich leicht wenn man hängen bleibt.
mir stellt sich die frage, ob die polizei die uhr zum hersteller geschickt hat.
1. um fest zu stellen warum die uhr stehen blieb
2. kann man anhand der ser.nr. und des holzes eingrenzen wann die uhr in den verkauf ging.
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Interessant finde ich die neuen Erkenntnisse über den Hydromechaniker. Laut seiner Mail können die Verletzungen auch im Fluss entstanden sein. Die Stellen wären jedoch nicht eindeutig!

Diese Sichtweise wäre sehr ehrlich und auch nachvollziehbar gewesen, wenn er es so in der Verhandlung gesagt hätte. Kein Mensch kann sämtliche Möglichkeiten auf einer solch langen Strecke berücksichtigen. Aber er hat es nicht, nur in der EMail.

Ich hatte mich schon in seinem Vortrag Im Januar 2024 gwundert, dass er nur die Theorien der Verteidgung und von Adamec heranzog und die als nicht möglich angesehenhatte. Dass er sich eigene Gedanken gemacht hat, das wurde damals nicht klar.

Ich hatte schon damals den Eindruck, dass er um den heißen Brei rumredet, ähnlich wie bei manchen Zeugen, die vom Arbeitgeber abhängig sind, zu dessen Lasten aussagen müssen.

Als Gutachter hätte er das vor der Öffentlichkeit auch sagen müssen, dass es durchaus sein kann, dass die Verletzungen auf das Treiben zurück zu führen sind. Er hätte klar stellen müssen, dass ihm dazu die Möglichkeiten und die Zeit fehlen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch brisant, dass er damals bzgl. der "Treppe" keine Berechnung vorlegen konnte. Es kann sein, dass er diese nicht ausgeführt hat, weil ihm klar war, dass er die Verletzungen durch den Fluss entstanden sein konnten. Er musste sie dann erst im Gerichtssaal durchführen. Er hatte so den Anschein erweckt, als wäre seine Untersuchungen nicht nur oberflächlich.

Für mich wiegt das schwerer als die Korrespiondenz zwischen Aßbichler und dem StA.

Ich würde sagen, es war ein Gefälligkeitsgutachten, das schon in Richtung Rechtsbeugung geht. Denn er hat Wesentliches trotz besseren Wissens verschwiegen!

Auch Aßbichler kannte den Mailverkehr und es wäre ihre Pflicht gewesen, das entsprechend zu sagen. Auch dort geht das schon in Richtung Rechtsbeugung.

Mittlerweile kann ich mir vorstellen, warum Frau Aßbichler unbedingt verhindern wollte, dass das Urteil aufgehoben wird.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 07:58:35 Seit Sonntag wird in Passau ein Student nach einer Party vermisst. Immer und immer wieder das Gleiche !! Nach Bekanntwerden der Vermisstenmeldung wurden umgehend von der Wasserwacht der Inn und die Donau abgesucht. Ja warum denn wohl ? Weil man weiß, dass alkoholisierte Personen in der Nähe von Gewässern eine brandgefährliche Kombi ist. Im Fall Hanna wird immer noch darüber gestritten ob sie pinkeln musste in der Nähe des Bachs oder kotzen. Völlig egal, vielleicht musste sie beides nicht, Tatsache ist, dass Menschen , erst recht alkoholisiert, in Gewässer fallen !! Warum wird das immer noch von einigen so kategorisch ausgeschlossen und als lebensfremd hingestellt ?
Vergleich Äpfel (Fluss) und Birnen (Bächlein mit einer Stelle zum Reinfallen)?

Warum soll sie pinkeln müssen, wenn sie kurz vor dem Verlassen des Clubs auf der Toilette war?

Übel ist die Entwicklung vom armen Femizid-Opfer zum besoffenen Unfallopfer mit offener Hose.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Bntzrnm »

ben hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 12:48:57 Übel ist die Entwicklung vom armen Femizid-Opfer zum besoffenen Unfallopfer mit offener Hose.
Wir sind in der Feminismus-Bewegung hoffentlich schon längst über den Punkt hinaus, an dem Frauen nur Mitgefühl verdient hätten, wenn sie einem sexuell motiviertem Angriff zum Opfer gefallen sind. Übel ist hier nur dein Versuch aus einem Unfall etwas Verwerfliches zu machen.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Bntzrnm hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 12:58:09 Wir sind in der Feminismus-Bewegung hoffentlich schon längst über den Punkt hinaus, an dem Frauen nur Mitgefühl verdient hätten, wenn sie einem sexuell motiviertem Angriff zum Opfer gefallen sind. Übel ist hier nur dein Versuch aus einem Unfall etwas Verwerfliches zu machen.
Dieser Prozess ist doch sinnbildlich für den Feminismus:

Ein Verlierer, der nachts joggen geht, wird nur eingesperrt, da er als Verlierer in das Profiler-Bild passt.

Eine Frau wird medial zur Heiligen gemacht und entpuppt sich dann als 2 Promille-Frau, die eventuell beim Kotzen ertrunken ist und einen Millionen-Schaden verursacht hat.

Ich vermute mal, dass die Eltern hoffen, dass Ricks These nicht glaubwürdig erscheint.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Wegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen könne eine Person an einem ungesicherten Wasserlauf auch ohne Fremdeinwirkung ins Wasser fallen. Am Tag ihres Todes hatte es geregnet. Auf dem Heimweg musste Hanna W. eine schmale Brücke über den Bärbach überqueren. Das Ufer fällt dort steil ab und ist grasbewachsen. Am selben Abend war dort auch ein Mann hineingefallen, der vorübergehend als verdächtig galt und aussagte, er habe sich nur mit Mühe wieder nach oben kämpfen können.
https://archive.ph/74LgJ

Hääh, Schmale Brücke, auch Mann hat sich raus gekämft.
Wo stammt denn der Mist her
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

ben hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 12:48:57 Warum soll sie pinkeln müssen, wenn sie kurz vor dem Verlassen des Clubs auf der Toilette war?
Antwort auf diese Frage findet sich in einigen älteren Posts, auf die ich hier verweise:
Fränkin hat geschrieben: Montag, 10. März 2025, 22:29:16 ...
Zum Restharn in der Blase:

Das Thema acetylierte Glucose muss in diesem Zusammenhang erneut Erwähnung finden.
N-Acetylglucosamin findet sich in der Zellwand grampositiver Bakterien. Dazu gehören die Enterokokken, die Harnwegsinfekte verursachen. Zu einem Symptom bei einem Harnwegsinfekt zählt das häufige Wasserlassen, der sogenannten Pollakisurie.

Aus dem Urteil
„941
Im Rahmen der Obduktion sei festgestellt worden, dass sich in der Blase wenig Urin (1 ml) befunden habe. Grund dafür könne eine aktive Abgabe zu Lebzeiten sein, aber ebenso ein postmortales passives Abgeben des Urins.“

Eine vollständige (bis auf einen Milliliter) postmortale „passive“ Abgabe des Urins ist aber bei einem todesbedingten Ausfall des Musculus detrusor vesicae („Blasenentleerungsmuskel“) nicht möglich. Dieser Muskel umfasst dreidimensional die Harnblase und presst bei Kontraktion den Harn über die Engstelle des inneren Harnröhrensphinkters (das ist ein Muskel, der den Ausgang von der Blase am Blasenhals in Richtung Harnröhre verschließt) in die Urethra (= Harnröhre).

Weiterführende Informationen aus einer Doktorarbeit finden sich hier:
Spoiler
Restharnvolumina bei verschiedenen Todesarten beleuchtet die Dissertation „Der postmortale Harnblasenfüllungszustand – in Beziehung zu der Todesursache / Agoniedauer“ aus dem Jahr 2009. Die Arbeit zeigt auf, dass der Restharn-Mittelwert bei männlichen Ertrinkungsopfern 135 ml (n=5) und bei weiblichen Ertrinkungsopfern 20ml (n=2) beträgt.
Interessant ist auch die Restharnmenge bei Alkoholintoxikations-Toten. So findet man bei Männern 393 ml (n=10) und bei Frauen 127ml (n=3) Harn in den Blasen der Leichen.
Restharn.jpg
Damit ist absolut nicht mehr nachvollziehbar, woraus die Kammer schließt, dass Hanna nicht mehr aktiv Harn abgesetzt haben konnte, kurz bevor sie in den Bärbach geriet. Alle Indizien sprechen für das so gerne negierte Austreten!
Zudem spricht der geringe Mageninhalt auch für die Möglichkeit, dass Hanna sich erbrochen hat und danach in den Bärbach geriet.
...
und gerne (noch einmal?) dieses Posting dazu lesen.

Daraus ergibt sich medizinisch logisch und schlüssig, dass Hanna höchstwahrscheinlich eine Harnblasenentzündung hatte.

Leitsymptom einer Harnblasenentzündung:
Starker, häufiger Harndrang auch bei kleinen Urinmengen, Brennen beim Wasserlassen und Unterbauchschmerzen
Auch wenn die Femizid-Verfechter jetzt wieder aufschreien, aber mit über 2 Promille weißt Du nicht mehr, wann Du das letzte Mal austreten warst.

Du hast den ständigen Harndrang durch Deine Harnblasenentzündung und dann gehst Du einfach austreten.
Selbst wenn Du 20 Minuten vorher erst 10 Minuten lang auf der Toilette warst.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

ben hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 13:50:07 Dieser Prozess ist doch sinnbildlich für den Feminismus:

Ein Verlierer, der nachts joggen geht, wird nur eingesperrt, da er als Verlierer in das Profiler-Bild passt.

Eine Frau wird medial zur Heiligen gemacht und entpuppt sich dann als 2 Promille-Frau, die eventuell beim Kotzen ertrunken ist und einen Millionen-Schaden verursacht hat.

Ich vermute mal, dass die Eltern hoffen, dass Ricks These nicht glaubwürdig erscheint.
Schaden verursacht würde ich nicht sagen aber "nach sich gezogen" . Weil die erste Gerichtsmedizinerin den ganzen Flusslauf abschliessend nicht berücksichtigt hat, der Profiler sich so weit aus dem Fenster gelegt hat, die Mutter selbst nach Corona noch an das gute in der Polizei glaubte, die 2. Polizeibefragung suggestiv war, V nicht wusste wo hinten und vorne war, der Pflichtverteidiger sich schon auf eine leichtverdiente neue Rolex freute, der StA die bayrische Aufklärungsquote auf über 100% heben wollte, der mit Lüge und Wahrheit herumjonglierende Knastzeuge auf den Zug aufgesprungen ist, und zu guter letzt die Vorsitzende die alles dafür getan hat, dass bis Weihnachten das Urteil fällt, so wie die sich das in Traunstein ausgemalt haben.

Und wenns Einer war der sie nur in den reissenden und tödlichen Bach geschubst hat, dann lacht sich der nach dem 2. Prozess auch noch nen Arsch ab.

Hoffentlich passiert heutabends nix.
https://eiskeller.club/facebook-event/season-opening/
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@ben
Du erinnerst dich aber schon noch, dass das "Bächlein" in jener Nacht eine reißende Strömung war, aus der man sich selbst in nüchternen Zustand nicht so einfach an Land hätte retten können ?
Und nochmal, es stürzen selbst am helllichten Tag und stocknüchtern Menschen in Gewässer. Und mein Mitgefühl hat die Verstorbene , egal ob sie Opfer eines Verbrechens wurde oder selbst verschuldet ins Wasser geriet.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 01. Oktober 2025, 18:25:36 Es gab auch noch weitere priorisierte Personen. Darunter ein Zeuge, bei dem man auf Video sehen konnte, wie er 6 Minuten nach Hanna die Schlossbergstraße runter geht und deshalb von besonderem Interesse war. Es konnte aber nachvollzogen werden, dass er zu seinem parkenden Auto ging.
Interessant..

Da frage ich mich gerade aber auch, wie man das (zweifelsfrei ?!) hat nachvollziehen können, dass er lediglich zu seinem parkenden Auto ging? (Bildaufzeichnungen gab es davon ja offensichtlich nicht.)

Und reicht dieser Umstand -es nachvollziehen zu können- alleine tatsächlich aus, um diese Person als potentiellen Tatverdächtigen zweifelsfrei ausschließen zu können?

Die erwähnten 6min lassen mich ebenfalls hellhörig werden, war die Zeitspanne, in der der Zeuge Philipp S., Hanna nachfolgte nicht noch um einiges geringer, waren das nicht so um die 2min ? (habe das gerade leider nicht genau auf dem Schirm, evtl. kann ja jemand die genaue Zeit, die sich aus den Eiskeller Aufnahmen ergibt, dankenswerter Weise hier kurz nachliefern)

Wie oder durch was wurde eigentlich der Zeuge Phillip S. als potentieller Tatverdächtiger genau ausgeschlossen, immerhin war er zeitlich ja noch viel früher Hanna gefolgt? Darüber hinaus hat er sich in der Gesamtbetrachtung der Nacht (..und auch am nächsten Tag) -nach meinem dafürhalten- schon recht auffällig verhalten. Zu mindestens gibt es da tatsächlich einige Handlungen & Vorkommnisse, die bei mir schon etwas mehr als nur ungläubiges Stirnrunzeln verursachen.

Auch wenn sich hier im Thread gefühlt die Mehrheit mittlerweile auf ein selbstverschuldetes Unfallgeschehen "eingeschossen" zu haben scheint. So möchte ich an dieser Stelle jedoch nicht verhehlen, dass genau ein solches Szenario für mich bisher noch keinesfalls zwingend und plausibel feststeht und ich in Hinsicht auf ein Selbstverschuldetes Unfallgeschehen, noch immer erhebliche und begründete Zweifel hege.

Ein in der Gesamtbetrachtung, mögliches Unfallgeschehen möchte ich dabei jetzt gar nicht per se ausschließen und halte es darüber hinaus sogar ebenfalls für sehr wahrscheinlich. Nur hege ich begründete Zweifel daran, dass eben dieses vermutete Unfallgeschehen am Ende tatsächlich allein selbstverschuldet war..

Der Verdacht, dass Sebastian T. im erste Prozess lediglich ein Bauernopfer "karrieregeiler" Justiz.- & Ermittlungsbeamten war und dem Pöbel einfach zum frass vorgeworfen wurde, scheint sich mMn. auch in diesem zweitem Prozess -aufgrund der bisher zugewonnenen Erkenntnisse- jedenfalls immer deutlicher werdend, weiter zu bestätigen..

Im Moment finde ich, dass die vorsitzende Richterin Will bisher (2 Prozesstage!) übrigens einen recht guten Job macht und hoffe inständig, das sich diese Art der gebotenen neutralen und objektiven Prozessführung auch über die verbleibenden Prozesstage, bis zur finalen Urteilsfindung, uneingeschränkt fortsetzen wird.

Etwas erstaunlich finde ich übrigens, dass die Familie W. ihrem RA Holderle -trotz der eigenen Zeit zur Reflexion- tatsächlich im neuem Prozess weiterhin das Vertrauen schenkt. Was sagt diese Tatsache jetzt aus?

Weiß eigentlich jemand, warum am ersten (und evtl. auch am zweitem?) Prozesstag, lediglich der Vater von Hanna vor Gericht erschien?
Zu mindestens habe ich das so einem Bericht zum Prozessauftakt entnommen, da war lediglich das erscheinen des Vaters erwähnt worden..?!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast123 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 07:47:18 Das mit den Dummys hatte die WELT hier schon mal angedeutet: …
https://archive.ph/74LgJ
Danke! Diesen wichtigen Artikel der „Welt“ vom 06.06.2025 hatte ich seinerzeit leider übersehen. Das Wesentliche daraus zu dem hydrologischen und dem rechtsmedizinischen Gutachten der Verteidigung fasse ich hier zusammen.

Zum ersten Mal höre ich, dass in derselben Nacht ein vorübergehend verdächtiger Mann (Nachbar P.?) in den Bärbach gestürzt sei und sich nur mit Mühe habe retten können. Kam das im ersten Rechtsgang nicht zur Sprache?


Welt: Neuer Hydrologe und neuer Rechtsmediziner

Holger Schüttrumpf, Hydrologe, RWTH Aachen
https://www.iww.rwth-aachen.de/cms/iww/ ... uettrumpf/

► Strömung von Bärbach und Prien berechnet

► an Wehr schwere Kopfverletzungen und Knochenbrüche möglich

Experimente mit Schwimmkörpern
• in der Prien in Richtung Mühle (Schütz und Wehr)
• Schütz: an Blechzungen mit 24-mm-Muttern befestigte Bretter
Schwimmkörper an Schütz getrieben, mehrfach dagegen gestoßen
dann über Wehr gestürzt, 2 m tief auf Untergrund mit Steinen und Eisenstangen


Kurt Trübner, FA für Rechtsmedizin, Essen
https://rechtsmedizin.uk-essen.de/team/
https://campus.uni-due.de/lsf/rds?state ... .pid=13258

► Petechien (Punktblutungen) an Augen nicht nur bei Würgen oder Drosseln, sondern auch bei akutem Rechtsherzversagen (Ertrinken)

► Würgen oder Drosseln „praktisch ausgeschlossen“

► alle Verletzungen laut histologischer Untersuchungen postmortal möglich

► BAK 2,06 ‰ = erheblich
→ Ausfallerscheinungen
→ Sturz in Bach ohne Fremdeinwirkung möglich
• Regen
• musste Brücke überqueren [Seilbahnzufahrt?]
• Ufer dort steil abfallend und grasbewachsen
Mann am selben Abend dort in Bärbach gestürzt, nur mit Mühe herausgekämpft

► Leiche treibe typischerweise in Bauchlage, Kopf voran

► Kopfwunden (25 mm) durch Anprall an Muttern am Schütz (24 mm) erklärbar

► keine Treibverletzungen, sondern Aufprallverletzungen


Beide Gutachten liegen der „Welt“ vor. Daraus wörtlich zitiert werden darf im Vorfeld der gerichtlichen Erörterung jedoch nicht (§ 353d Nr. 3 StGB). Deshalb gibt „Die Welt“ den Inhalt nur sinngemäß wieder:

Spoiler – hier klicken!
Ein Jahr nach dem Mordurteil erhärten neue Gutachten Zweifel am Richterspruch



Jetzt … legen zwei neue Gutachten nahe, dass Hanna W. womöglich gar nicht ermordet wurde. Beide entstanden im Auftrag der Verteidigerin Regina Rick.

Der Essener Rechtsmediziner Kurt Trübner nahm sich den Obduktionsbefund vor und bewertete ihn teils drastisch anders als seine Münchner Kollegen, denen er vorhält, Alternativen zur Mordversion erst gar nicht geprüft zu haben.

Der Hydrologe Holger Schüttrumpf von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen berechnete die Strömung von Bärbach und Prien … Er fand ein Wehr, an dem sie sich – postmortal, nach dem Ertrinken – ihre schweren Kopfverletzungen und Knochenbrüche zugezogen haben kann. …

Bild
Quelle: © OpenStreetMap; Infografik WELT

Staatsanwalt und Gericht waren im vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Sebastian T. … die Frau … von hinten angriff, würgte, mit einem harten Gegenstand schlug und in den Bärbach brachte. Sie sei bewusstlos gewesen … Für ihre harten Wunden am Kopf könne es keine andere Erklärung geben, hieß es. Andere Befunde würden die Mordversion bestätigen, etwa Punktblutungen an den Augen, genannt „Petechien“, die ein Anzeichen für Würgen oder Drosseln seien.

Würgen oder Drosseln – praktisch ausgeschlossen?

Solche Blutungen könnten aber auch in anderen Fällen auftreten, hält Rechtsmediziner Trübner nun dagegen. Man finde sie beim „akuten Rechtsherzversagen“ und damit auch beim Ertrinken. Den Ergebnissen der feingeweblichen Untersuchungen entnimmt Trübner, dass sämtliche Verletzungen an Hannas Leiche auch nach ihrem Tod entstanden sein können. Würgen oder Drosseln halte er für praktisch ausgeschlossen. Beide Gutachten liegen WELT vor. …

Rechtsmediziner Trübner beschäftigt sich auch mit der Alkoholisierung Hanna W.s. Sie hatte einen Alkoholpegel von 2,06 Promille. Das sei erheblich, so der Forensiker. Wegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen könne eine Person an einem ungesicherten Wasserlauf auch ohne Fremdeinwirkung ins Wasser fallen. Am Tag ihres Todes hatte es geregnet. Auf dem Heimweg musste Hanna W. eine schmale Brücke über den Bärbach überqueren. Das Ufer fällt dort steil ab und ist grasbewachsen. Am selben Abend war dort auch ein Mann hineingefallen, der vorübergehend als verdächtig galt und aussagte, er habe sich nur mit Mühe wieder nach oben kämpfen können.



Möglicher Hergang mit Schwimmkörpern imitiert

[Der Hydrologe] Schüttrumpf experimentierte mit Schwimmkörpern, die er die Prien in Richtung einer Mühle mit Wassersperre [Schütz] und einem Wehr treiben ließ. Die Sperre besteht aus Brettern, die mit 24 Millimeter großen Schraubenmuttern an Blechzungen befestigt sind. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Schwimmkörper an die Bretterwand getrieben und mehrfach dagegen gestoßen worden seien. Anschließend spülte das Wasser sie über das Wehr. Dabei stürzten sie zwei Meter in die Tiefe und trafen auf einen Untergrund mit Steinen und Eisenstangen.

Rechtsmediziner Trübner schreibt dazu in seinem Gutachten, typischerweise treibe eine Leiche „in Bauchlage“ und mit dem Kopf voran. Damit könnten die Kopfverletzungen bei Hanna W. erklärt werden. Ihr Kopf könne auf die Sechskantmuttern gestoßen sein. Sie passten von der Größe exakt zu den 25 Millimeter langen Riss-Quetsch-Wunden am Kopf.

In nüchternen Worten, in der Sache allerdings unbarmherzig, kritisiert Trübner die Münchner Rechtsmediziner und ihr Gutachten für das Gericht. Eine Alternative zur Mordversion sei gar nicht erst „diskutiert“ worden. Die Münchner hätten ausgeführt, bei den Kopfverletzungen handele es sich nicht um „Treibverletzungen“. Das stimme auch, denn es handele sich um Aufprallverletzungen, so Trübner. Sämtliche Verletzungen an Hanna W.s Körper hätten „postmoral“ entstanden sein können.



Welt.de am 06.06.2025
https://www.welt.de/politik/deutschland ... pruch.html
ohne Paywall:
https://archive.ph/20250530185701/https ... pruch.html
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 01. Oktober 2025, 23:52:28 … War das Handy in der Jackentasche oder blank im Bach.
Das Handy wurde Monate nach der Jacke gefunden. Zweierlei Fundorte. Ursprünglich steckte das Handy in der Jackentasche.

didi hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 10:21:47 Hab meiner frau auch ne holzkern geschenkt, die armbänder reissen ziemlich leicht wenn man hängen bleibt. …
Die Holzkern-Uhr ist schon seit dem Frühjahr 2023 aus dem Rennen! Der Eigentümer hat ein Alibi.

Gast hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 14:00:00 https://archive.ph/74LgJ
Hääh, Schmale Brücke … Wo stammt denn der Mist her
Vielleicht wurde der Bereich bei der Seilbahnzufahrt (mit Überquerung des Bärbachs und ohne Geländer) in der „Welt“ nur unzulänglich beschrieben, weil ohne Ortskenntnis. Warten wir auf die Erörterung bei Gericht.

StaffBro hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 15:33:21 … So möchte ich … nicht verhehlen, dass … ich in Hinsicht auf ein selbstverschuldetes Unfallgeschehen, noch immer … begründete Zweifel hege. …
Eine etwaige Fremdbeteiligung, etwa durch Schubsen, wird sich mangels Zeugen oder Videoaufzeichnung niemals hundertprozentig ausschließen lassen. Möglicherweise legt ja nun die StA zumindest Teile derjenigen Ermittlungen offen, die seinerzeit gegen weitere priorisierte Personen geführt worden waren und wesbezüglich der Verteidigung Akteneinsicht verweigert wurde. (Auch dem Gericht liegen diese Akten nicht vor.)

StaffBro hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 15:33:21 … Weiß … jemand, warum … lediglich der Vater von Hanna vor Gericht erschien? …
RA Holderle verlautbarte im Fernsehen, die Mutter verkrafte es nicht (SAT.1 ab Min 1:26, RFO ab Min. 2:49). Über den Bruder wurde nichts bekannt.

StaffBro hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 15:33:21 … erstaunlich finde ich …, dass … Familie W. … RA Holderle … weiterhin das Vertrauen schenkt. …
Ein IT-Administrator, der den neuen Prozess als „Justizshow“ begreift, mag sich denken: „Never change a running system!“ Verstehen kann ich das nur schwer.
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