VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Hellseher

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Hellseher »

Mich würde brennend interessieren, wo man evtl. im Fall Alexandra R. das Urteil
des Tatgerichtes zuverlässig erhalten kann.

Der Bundesgerichtshof verweist unter Angabe des gültigen Aktenzeichens auf das Landgericht Nürnberg/Fürth sowie auf die Rechtskraft des Urteils.

Eigentlich müsste der Anwalt der Nebenklage, Harald S. über komplette Unterlagen
darüber verfügen, kann aber aus Rechtsgründen nicht aus diesen Akten berichten.
Bananarama

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Bananarama »

Der Hellseher und sein alter Ego ------------ werden es aber von S nicht erhalten.

Möglicherweise erhält ein bestimmtes linienkonformes Konsortium es über den Mandanten von S.
Zuletzt geändert von z3001x am Montag, 11. August 2025, 12:07:02, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Zuschreibungen von Gast-zu-Mitglied-Identitäten werden als ad-hominem bzw subkutan bewertet. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Was ist eig dein Mitgliedsname?
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Hellseher hat geschrieben: Sonntag, 10. August 2025, 22:16:39 Mich würde brennend interessieren, wo man evtl. im Fall Alexandra R. das Urteil
des Tatgerichtes zuverlässig erhalten kann.

Der Bundesgerichtshof verweist unter Angabe des gültigen Aktenzeichens auf das Landgericht Nürnberg/Fürth sowie auf die Rechtskraft des Urteils.

Eigentlich müsste der Anwalt der Nebenklage, Harald S. über komplette Unterlagen
darüber verfügen, kann aber aus Rechtsgründen nicht aus diesen Akten berichten.
Nirgendwo. Urteile werden deshalb nicht veröffentlicht, weil sie sensible Daten der Beteiligten enthalten.
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 14:42:16 ... Urteile werden deshalb nicht veröffentlicht, weil sie sensible Daten der Beteiligten enthalten.
Interessant - da haben die Gerichte in Bayern in den letzten Jahren offensichtlich 28.286 Fehler gemacht, denn so viele Urteile aus Bayern sind hier bereits veröffentlicht.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:13:37 Interessant - da haben die Gerichte in Bayern in den letzten Jahren offensichtlich 28.286 Fehler gemacht, denn so viele Urteile aus Bayern sind hier bereits veröffentlicht.
Dort ist kein einziges Urteil im Wortlaut veröffentlicht, kein einziger Name eines Verurteilten zu lesen. Es ist jeweils ein speziell für die Veröffentlichung geschriebener Text, der den Inhalt des Urteil wiedergibt, ohne das Originalurteil zu sein und ohne personenbezogene Daten zu nennen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Strafrechtlich geurteilt wurde, dass Alexandra ermordet wurde.
Höchstrichterlich gab es keine Beanstandung.
Es ist also als Tatsache abzusehen, dass Alexandra tot ist.

Wer die Sache der verurteilten Mörder betreibt, ein Fehlurteil zu konstruieren versucht und dabei auf eine Latte von "weiß nicht" kommt, bastelt sich seine eigene Realität.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:13:37 Interessant - da haben die Gerichte in Bayern in den letzten Jahren offensichtlich 28.286 Fehler gemacht, denn so viele Urteile aus Bayern sind hier bereits veröffentlicht.
:lol: :lol: :lol:
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Obwohl Gerichtsverhandlungen an großen Strafkammern grundsätzlich öffentlich sind, erfolgt die Veröffentlichung von Entscheidungen nur in wenigen Einzelfällen.
Doch die Realität sieht anders aus: Lediglich etwa ein Prozent aller Entscheidungen ist bisher öffentlich einsehbar, und selbst bei den höchsten Gerichten liegt die Veröffentlichungsrate nur bei etwa 30 bis 40 Prozent, so ein aktueller Bericht im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wusst ... 22927.html
Nach Auffassung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gilt hier § 475 StPO. Danach können Aktenauskünfte an nichtverfahrensbeteiligte Privatpersonen nur dann erteilt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse darlegen. Diese Regelung umfasse auch die Übermittlung anonymisierter heißt es bereits im Leitsatz der Entscheidung
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... bschriften

Es dürfte schwierig sein, an das Urteil v. 24. Juli 2024 im Fall Alexandra R. z. Zt. heranzukommen, meiner
Meinung nach.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 16:13:37 Interessant - da haben die Gerichte in Bayern in den letzten Jahren offensichtlich 28.286 Fehler gemacht, denn so viele Urteile aus Bayern sind hier bereits veröffentlicht.
Es mag sein, dass in der Zusammenfassung aller Gerichtsentscheidungen in Bayern 28286 angegeben sind.

Wie erkennst Du daraus die tatsächlichen Entscheidungen einer großen Strafkammer/Schwurgericht um die es eigentlich
hier geht, wie hoch ist in etwa ihr Anteil. Gib halt ein Paar bekannte Aktenzeichen einer Strafkammer als Selbsttest
in die Suchmaske ein und schon wird das Urteil aktuell angezeigt ??? Ich habe da andere Erfahrungen gemacht.

Verfassungsgerichtsbarkeit (185)
Bereich erweitern Ordentliche Gerichtsbarkeit (8844)
Bereich erweitern Verwaltungsgerichtsbarkeit (16812)
Bereich erweitern Finanzgerichtsbarkeit (446)
Bereich erweitern Arbeitsgerichtsbarkeit (689)
Bereich erweitern Schiedsgerichtsbarkeit (1)
Bereich erweitern Sozialgerichtsbarkeit (1288)
Bereich erweitern Sonstige Gerichte (21)

Entscheidungen bei schweren Straftaten insbesondere Sexualstraftaten an Jugendlichen oder Kinder
wird überhaupt nix veröffentlicht, schon allein aus Schutzgründen der Geschädigten m. E.

https://www.gesetze-bayern.de/Search/Hitlist
Bananarama

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Bananarama »

z3001x hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 01:07:16 Was ist eig dein Mitgliedsname?
Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, daß es zugrunde geht;
Drum besser wär's, daß nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz, das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Bananarama hat geschrieben: Dienstag, 12. August 2025, 01:10:18 Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, daß es zugrunde geht;
Drum besser wär's, daß nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz, das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.
Hui, der Leibhaftige. Im humanistischen Gewande 😱
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 11. August 2025, 19:32:18 Strafrechtlich geurteilt wurde, dass Alexandra ermordet wurde.
Höchstrichterlich gab es keine Beanstandung.
Es ist also als Tatsache abzusehen, dass Alexandra tot ist.
Das klingt so wie:
  • Prämisse 1: Alle Vögel können fliegen
  • Prämisse 2: Ein Pinguin ist ein Vogel
  • Schlussfolgerung: Ein Pinguin kann fliegen
Mehr Beispiele hier
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Der Syllogismus ist korrekt, allerdings entsprechen die zweite Prämisse und damit auch die Schlussfolgerung nicht unserer Erfahrung.

Prämisse 1: Alle Vögel können fliegen
Prämisse 2: Ein Zamunfi ist ein Vogel
Schlussfolgerung: Ein Zamunfi kann fliegen

ist völlig richtig.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Revision verworfen und die Mörder bleiben Mörder: So geht es den Angehörigen von Alexandra R. jetzt.

Nürnberg - Die Ermordung von Alexandra R. aus Nürnberg entsetzte die Region. Inzwischen ist klar: Die Täter bleiben lebenslang in Haft, die Revision ist verworfen. Eine gewaltige Erleichterung für die Angehörigen - aber keine Erlösung. Warum sie weiter kämpfen. Evtl. verraten uns die NN.de. was sie eigentlich damit meinen ?

https://www.nn.de/nuernberg/revision-ve ... 1.14794943

Was lebenslang eigentlich bedeutet erklärt die Lehrstuhlinhaberin für Strafprozessrecht u. Kriminologie Prof. Dr. Gabriele K.S. in Frankenschau aktuell. Ebenfalls interessant, wie die Topjuristin das abgeschlossene Strafverfahren sieht ! Da ist nichts hinzuzufügen, meiner Meinung nach.

Ab 05.00 Min. in der Quelle:
https://www.ardmediathek.de/video/frank ... YyNThhYmJl
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 14. August 2025, 06:40:39 ... Warum sie weiter kämpfen. Evtl. verraten uns die NN.de. was sie eigentlich damit meinen ?

https://www.nn.de/nuernberg/revision-ve ... 1.14794943
...
Aus dem Artikel:
Wie geht es weiter für die Familie? Juristisch abgeschlossen ist der Fall auch für sie noch immer nicht. Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden. Möglich machen soll das eine Klage wegen Körperverletzung gegen die Täter. Tatsächlich gilt der Paragraph lediglich für physische Folgen - Beyer aber will, dass auch seine psychischen Schäden, die ihn noch immer plagen, berücksichtigt werden. „Das mag juristisch Neuland sein. Ich hoffe aber, dass die Staatsanwaltschaft das verfolgt, auch, um einen Präzedenzfall zu schaffen und mir eine Anerkennung als Opfer zu ermöglichen.“

Der nächste Schritt ist aber ein anderer: Der Abwesenheitspfleger, der unter anderem das bescheidene Restvermögen von Alexandra R. verwaltet, will versuchen, die Ermordete für tot erklären zu lassen - denn offiziell gilt die Frau noch immer als lebendige Rechtsperson. Was auf den ersten Blick absurd klingt, denn in dem Prozess wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt, dass die damals Hochschwangere kaltblütig ermordet wurde. Das ultimative Beweisstück, die sterblichen Überreste, würden auch hier alles ändern. Doch sie fehlen weiter.
Damit als Antwort auf Deine Frage "Warum sie weiter kämpfen" -> diese Antwort: "Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden."
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 14. August 2025, 09:06:01 Aus dem Artikel:



Damit als Antwort auf Deine Frage "Warum sie weiter kämpfen" -> diese Antwort: "Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden."
Herzlichen Dank, Fränkin, deshalb habe ich so gefragt, weil Du das wissen könntest, ja sogar musst.

Ach, wird er wieder Beyer in dem Artikel genannt. Auch wenn seine psychischen Schäden, die ihn noch immer sehr plagen, berücksichtigt werden und es ein Gericht bestätigt, erhält er wohl keinen Euro.
Nur ein Ultraschallfoto ist ihm geblieben von seinem ungeborenen Sohn.

https://www.rtl.de/cms/vermisste-alexan ... 83892.html

Ich glaube, dem Akademiker geht es doch gar nicht ums Materielle bei seiner möglichen Klage.
Der will das, was er 2 Tage lang als Zeuge vor der Kammer und seiner Anwesenheit im Saal auch gemacht hat,
nur vor einem anderen Gericht. Erinnert mich so ein wenig an den untauglichen Versuch, als Nebenkläger im Fall Alexandra R. zugelassen zu werden.

Die Liste der Forderungen gegenüber den beiden Verurteilten ist lang, sehr lang !

Ja, das bescheidene Restvermögen wird nur zur Tilgung/Rückzahlung von Forderungen nicht ansatzweise reichen.
Die Zinsen für Kredite sind hoch, insbesondere wenn keine Raten od. Tilgungen mehr vorgenommen werden. Alexandras verwertbares Vermögen war schon vor Ihrem Verschwinden gleich Null, außer sie hat was unbemerkt
zur Seite gelegt, was nicht unmöglich ist. Bei der Insolvenzberatung in Schwabach war es doch schon viel zu spät,
m. E. um da noch zu reagieren.

Der Abwesenheitspfleger muss so langsam Gas geben bei seinen Aufgaben, dass wenigstens sein Honorar übrig bleibt, oder trägt das auch die Staatskasse ;)
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Irgendwie hatte ich letztens Gedanken, dass es hier einen Zusammenhang mit unserem Fall geben könnte. Geht Euch das auch so?
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