MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:18:41 Auch mit über 2 Promille weiß eine Medizinstudentin, dass die europaweit einheitliche Notrufnummer nicht die der Eltern ist …

Ein Harnwegsinfekt kann … ganz einfach die Ibuprophen im Blut erklären, die acetylierte Glucose im Harn erklären und die geringe Menge an Urin in der Blase erklären.
Diese Erkenntnis setzt eine gesamtheitliche Betrachtung aller bekannten Umstände und Faktoren voraus. Der Nebenklageverteter Holderle jedoch verweigert sich einer solchen Sichtweise. All das, was ihm nicht in den Kram passt, lässt er einfach weg. Nach dieser Masche verlief die erste Hauptverhandlung und ebenso löchrig wurde auch das Urteil begründet. Darauf zielte @andi55 ab, als sie schrieb:
andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39 Herr Holderle sieht in dem Focus-Interview den Anruf des Nofallkontaktes als den ultimativen Beweis, dass es kein Unfall gewesen sein kann. Dass die Verstorbene gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte hält er für völlig ausgeschlossen. …

Das von der Verteidigung vorgelegte rechtsmedizinische Privatgutachten wird umfassend auf die Aspekte der acetylierten Glukose, eines Harnwegsinfekts, des Ibuprophens, der geringen Restharnmenge und auch auf ein naheliegendes Erbrechen aufgrund des geringen Mageninhalts eingegangen sein. Auch Holderle kennt dieses Gutachten. Seine einzig verbleibende Gegenwehr: totschweigen.

Ebenso verhält sich Holderle zu dem technischen Privatgutachten zu Hannas Handy (z. B. Thermodynamik) und zu dem hydrologischen Gutachten. Die darin vorgetragenen neuen Erkenntnisse werden totgeschwiegen, die Gutachten der Verteidigung allesamt als „Gefälligkeitsgutachten“ diskreditiert. Fast scheint es, als erwarte Holderle ein Gefälligkeitsurteil.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Holderle gibt sich kämpferisch

Im Interview mit dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB) streitet der Nebenklagevertreter Holderle weiter gegen einen Unfall, beschwört einen Mord herauf, bescheinigt dem Gutachter Steller Unfähigkeit und greift das Gericht an, ohne dabei mit Bauchpinselei zu geizen.

► Holderle: beklagt späte Kenntnis von Stellers Gutachten und der Haftentscheidung

Anmerkung: Auch Holderle hat ein sog. „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“, nicht nur die Verteidiger. Letzteren stand das Gutachten seit 7.30 Uhr zur Verfügung (siehe hier im 1. Spoiler). Gewöhnlich erhalten alle Prozessbeteilgten die Dokumente gleichzeitig. Ein RA, der darauf wartet, dass ihm ein berittener Gerichtsbote die Papyrusrollen in die Kanzlei tragen möge, ist wohl nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

► Holderle: beklagt Schulterschluss zwischen Gericht und Verteidigung

Anmerkung: Wo bleibt Holderles Befangenheitsantrag?

► Holderle: Gericht könne „den komplexen Akteninhalt noch nicht vollständig kennen“

Anmerkung: höheres Arbeitstempo durch bessere Auffassungsgabe?

► Holderle: Zirkelschluss des Gutachters Steller und des Gerichts bzgl. „Täterwissen“

► Holderle: „bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehrt“ = „Täterwissen“

Anmerkung: ohne Worte, zig-mal bis zum Erkotzen durchgekaut.

► Holderle: Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen nachgewiesen durch Täterwissen, aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten überflüssig, Verneinung des dringenden Tatverdachts „absolut unverständlich“

Anmerkung: Rick, Georg und das Gericht helfen gerne beim Verstehen, wenn die eigene Erkenntniskraft nicht reicht.

► Holderle: „aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben“ über „neue Erkenntnisse“

Anmerkung: Die Katze bleibt weiterhin im Sack. Dass es sie überhaupt gibt, darf bezweifelt werden.

► Holderle: Gericht unter Druck gesetzt „durch die von der Verteidigung bewusst einseitig informierten Medien“

► Holderle: „große Teile der Presse [von der Verteidigung] geblendet“

Anmerkung: Rein rhetorisch und ohne sachlichen Grund bezichtigt Holderle die Verteidigung seiner eigenen billigen PR-Methoden.

► Holderle: Unfallgeschehen „widersinnig“, Verletzungen „nie und nimmer“ durch Schrauben erklärbar

Anmerkung: bestechend scharfsinnige Argumentation, wie von Holderle nicht anders bekannt.

► Holderle: ein Mörder laufe frei herum, beunruhige „die gesamte Bevölkerung“

Anmerkung: Holderle wird sie alle retten: die Witwen, die Waisen und die Jungfrauen …


Holderles Weisheiten verbreiten die OVB-Medien ungeprüft und kritiklos auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
„Absolut unverständlich“: Warum der Anwalt von Hannas Eltern das Landgericht kritisiert

Bild
Er wusste Details, die er nur vom Täter haben konnte: Das meint … Walter Holderle (rechtes Foto) über den JVA-Zeugen Adrian M. (großes Foto mit Anwalt Michael Vogel …). © Michael Weiser/re



… Von einem Unfall spricht die Verteidigung, von Mord der Vertreter von Hannas Eltern, Rechtsanwalt Walter Holderle. Wie er die Freilassung des Angeklagten … einschätzt, warum er das Vorgehen des Gerichts kritisch sieht, und was Hannas Eltern schwer zu schaffen macht, sagt er exklusiv dem OVB.

Das Gutachten von Professor … Steller zur Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen hat für großes Aufsehen gesorgt. Kurz danach war Sebastian T auf freiem Fuß. Wie sehr hat Sie diese Entwicklung überrascht?

Walter Holderle: Mich hat überrascht, wie das Ganze zustande gekommen ist. Und wie es mir … nahegebracht worden ist. Ich habe zufällig über Medien davon erfahren, dass im Laufe dieses Tages über den Haftbefehl entschieden werden würde. Dann habe ich erfahren, dass es ein Gutachten gibt, das der Verteidigung anscheinend schon relativ früh am Tag vorgelegen haben muss. Dass die Nebenklage hier ein weiteres Mal nicht beachtet worden ist, hat mich sehr verwundert. Ich musste selber telefonisch nachfassen. Die Berichterstatterin zeigte sich gleichfalls verwundert. Sie hat mir das Gutachten dann weitergeleitet. Da sah ich dann, dass die Entscheidung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon gefallen war. Und die Frist für eine mir eigentlich zustehende Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt gerade im Ablaufen war.

Alle Beteiligten hatten dann wenig Zeit zur Entgegnung. Oder täuscht das?

Holderle: Wie gesagt, die Verteidigung muss es schon früh gewusst haben. Wieso der Schulterschluss zwischen Gericht und Verteidigung, unter Ausschluss der Nebenklage, so eng war, ist mir schwer erklärlich. Ich erinnere nur daran, dass sich gerade die Verteidigung im ersten Verfahren extrem echauffiert hatte, weil sich vermeintlich Richterin und Staatsanwalt hinter ihrem Rücken ausgetauscht hatten, was letztlich mit einem Befangenheitsantrag endete.

Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Gerichts, aufgrund des Gutachtens die U-Haft aufzuheben?

Holderle: Hm. Ich kann abschätzen, wie lange es dauert, sich in die Akten einzuarbeiten. Ich musste mich schließlich schon mal in diesen Vorgang einarbeiten. Wenn man berücksichtigt, dass der Bundesgerichtshof am 1. April 2025 entschieden hat, diese Entscheidung erst am 16. April veröffentlicht wurde und die ausgesprochen umfangreichen Akten erst danach, wohl im Mai, an das nun zuständige Gericht gelangt sind, dann kann das Gericht den komplexen Akteninhalt eigentlich noch nicht vollständig kennen. Und trotzdem entscheidet es auf der Basis eines Gutachtens. Und da zitiere ich, was in dem Gutachten steht: „Im Urteil ist wiederholt enthalten, dass der Zeuge in seinem Bericht über das Geständnis des Angeklagten ‚Täterwissen‘ gezeigt habe.“ Und weiter: „Wenn eine Aussageperson Tatdetails beschreibt, die ihr ausschließlich vom Täter selbst übermittelt worden sein können, so erübrigt sich aus hiesiger Sicht eine aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsbeurteilung. Da eine solche in Auftrag gegeben wurde, wird geschlussfolgert, dass gesichertes Täterwissen bislang nicht vorliegt.“

Klingt wie ein Zirkelschluss.

Holderle: Ganz genau! Der Gutachter schlussfolgert, wenn das Gericht mich beauftragt, dann ist für mich klar, es gibt kein gesichertes Täterwissen. Und weil es kein gesichertes Täterwissen gibt, darum mache ich dieses Gutachten so, wie es nunmehr vorliegt. Das ist ein Zirkelschluss!

Welches Detail ist denn zum Beispiel Täterwissen?

Holderle: Ich zitiere hier aus dem Urteil des LG Traunstein … „Dass die Frau bewusstlos geschlagen wurde, damit sie sich nicht wehrt, bzw., dass es kein Kampfgeschehen gab, war nie Thema in Presseartikeln, weder denjenigen, die unmittelbar nach der Tat erschienen noch denjenigen, die nach Beginn der Hauptverhandlung am 12. Oktober 2023 erschienen. Dies wusste nur der Täter. Dass die Schläge gesetzt wurden, um zu verhindern, dass die Frau sich wehrt, deckt sich aber objektiv vollständig mit den rechtsmedizinischen Erkenntnissen.“ Hieran anknüpfend führt das Landgericht Traunstein ab Seite 207 des Urteils noch weitere Details an, die belegen, dass in dem Gespräch Umstände geschildert wurden, welche nur der Täter wissen konnte.

Also hätte es kein Gutachten gebraucht?

Holderle: Die Antwort gibt der Sachverständige … Steller in seinem Gutachten vom 18. Juni 2025 selbst. Es gibt Tatdetails, die dem Zeugen ausschließlich vom Täter selbst übermittelt worden sein konnten. Damit erübrigt sich eine aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsbeurteilung! Die Glaubwürdigkeit des Zeugen ist vielmehr durch das ihm übermittelte Täterwissen nachgewiesen. Wie die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer … auf der Basis eines damit sogar nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht relevanten Gutachtens den dringenden Tatverdacht … verneinen konnte, ist mir absolut unverständlich.

Es soll zudem neue Erkenntnisse im Fall Hanna geben.

Holderle: Es gibt tatsächlich neue Erkenntnisse, aber die befinden sich in einem Stadium, in dem man aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben machen kann.

Viele Beobachter sehen in der Aufhebung der U-Haft eine Vorentscheidung für einen Freispruch. Ist sie das auch für Sie?

Holderle: Nein. Die nun zuständigen Berufsrichterinnen sind mir als sehr gute Juristinnen und sehr besonnen arbeitende Richterinnen bekannt. Die werden den gesamten Lebenssachverhalt mit Sicherheit sehr sorgfältig aufarbeiten. Ihre aktuelle Entscheidung kann ich mir nur so erklären, dass sie sich durch die von der Verteidigung bewusst einseitig informierten Medien unter Druck gesetzt sahen. Das wird kein Dauerzustand sein. Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen muss ein Gericht immer selbst auf der Basis sämtlicher in diesem Zusammenhang maßgeblicher Umstände beurteilen. Es wird nicht entschieden ohne sorgfältige Lektüre der Akten, jedenfalls nicht rein auf der Basis dieses – wie dargelegt nicht relevanten – Gutachtens.

Wie geht es Hannas Eltern?

Holderle: Die Eltern haben sich dem Verfahren gegenüber immer sehr offen verhalten. Es hat ja auch jeder gemerkt, dass sie nicht von vornherein Sebastian T. zum Schuldigen gemacht haben. Sie erhofften vielmehr vom Prozess, dass alles aufgeklärt wird. Zu schaffen macht ihnen nun die Version der Verteidigung mit diesem widersinnigen Unfallgeschehen, in dem zum Beispiel die Verletzungen durch Schrauben erklärt werden, was nie und nimmer sein kann. Wenn man sich noch anschaut, dass sich große Teile der Presse haben blenden lassen, kann man verstehen, wie schockiert die Eltern sind.

Wenn man die Unfall-These ablehnt, dann geht man zwingend davon aus, dass es einen Täter gibt. Ob der Sebastian T. heißt oder nicht.

Holderle: Das beunruhigt glaube ich nicht nur die Eltern, sondern die gesamte Bevölkerung. Vor allem in Aschau. Weil man sich klar sein muss: Es war kein Unfall, sondern ein Gewaltverbrechen. Und damit gibt es einen Täter. Und der läuft frei herum.

Rosenheim24.de am 13.07.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 29880.html
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22

Danke für die Bereitstellung des Interviews.

Bin gespannt, was diese neuen Erkenntnisse sind. Stark belastend können sie eigentlich nicht sein, sonst hätte eigentlich ein neuer Haftbefehl vollstreckt werden müssen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35 Danke für die Bereitstellung des Interviews.
Immer wieder gerne Slapstick für alle!

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35 … sonst hätte eigentlich ein neuer Haftbefehl vollstreckt werden müssen.
Oder man hätte gegen die Aufhebung des alten Haftbefehls Rechtsmittel eingelegt. Kein Wort davon schwappt über Holderles sonst so redselige Lippen – und der unfähige Interviewer fragt nicht nach.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Radio Charivari: Echo der Holderle-PR

Holderles Volksverblödung greift. Ein Lokalsender äfft heute die Quintessenz aus dem gestrigen OVB-Interview nach – ohne Kontext, ohne Hintergrund. Desinformation von Dumpfbacken für Dumpfbacken:

► Headline: Verwechslung von Nebenklage und Verteidigung
► Holderle: fragwürdige Interaktion von LG und Verteidigung
► Holderle: Nebenklage vom LG zu spät informiert
► Holderle: Freilassung kein Hinweis auf Freispruch
► Holderle: Hannas Eltern tief erschüttert

Die Meldung von Radio Charivari Rosenheim:

Spoiler – hier klicken!
Nach Freilassung im Prozess um Hanna: Verteidigung beklagt Informationsfluss

Im Fall Hanna aus Aschau ist der Angeklagte nach einem neuen Gutachten aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Eltern des Opfers zeigen sich tief erschüttert – ihr Anwalt Walter Holderle sieht gegenüber dem OVB ein fragwürdiges Zusammenspiel zwischen Gericht und Verteidigung. Dass die Nebenklage vom Gericht erneut nicht rechtzeitig informiert worden sei, kritisierte er scharf. Die Freilassung sei aber kein Hinweis auf einen Freispruch, so Holderle. Der neue Prozess startet im September.

Radio Charivari Rosenheim am 14.07.2025
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... tionsfluss
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Welt: Anatomie eines möglichen Irrtums

Die „Welt“ versucht, die Hintergründe zu erhellen, ab welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen ein Unfallgeschehen von der Polizei, der StA und schließlich der 2. Jugendkammer ausgeschlossen wurde.

► Profiler Alexander Horn:
• Täter habe von hinten angegriffen

► „Vorglühen“ bei Freunden:
• Wortschatz aller Prozessbeteiligter
→ Alkoholisierung spielt zentrale Rolle

Obduktion auf Anordnung von StA Fiedler:
• Tod durch Ertrinken,
• kein Sexualdelikt,
• 5 Kopfwunden, laut Polizei von „kleinem, stumpfem Gegenstand“,
• Fraktur beider Schulterdächer (selten, große Gewalt),
• Fraktur des 5. Halswirbels

► Telefonat EKHKin Diana U. mit Rechtsmedizinerin Mützel [06. oder 07.10.2022]:
• Unfall oder Gewalttat?
• Mützel: Verletzungen „gigantisch“, „eindeutig“ keine Treibverletzungen

Anmerkung: Laut Urteil (Rdnr. 152) soll ein Tötungsdelikt bereits während der Obduktion am 04.10.2022 um 0.56 Uhr festgestanden haben. Gemäß einer Pressemitteilung der Polizei vom 04.10.2022 sollen „eindeutige Spuren“ äußerer Gewalteinwirkung ein Tötungsdelikt „belegt“ haben. Am 06.10.2022 verlautbarte Soko-Leiter Butz in einer Pressemitteilung, die Polizei „berücksichtige“ auch ein Unfallgeschehen.

Ermittlungsbericht der Polizei:
• Unfall nur zum Schluss in der Zusammenfassung erwähnt,
keine Hinweise auf Unfall,
• von gewaltsamem Übergriff auszugehen

► Polizei:
• „ergebnisoffen in alle Richtungen ermittelt“,
• „keine systematischen Fehler“,
• EKHKin Diana U. sei „hocherfahrene Ermittlerin“,
• Soko habe „hervorragende Arbeit geleistet“

Anmerkung: Beitrag über EKHKin Diana U. mit Video-Link für einen persönlichen Eindruck siehe hier.

► neue Gutachten und Ermittlungen der Verteidigung:
• Rechtsmediziner Klaus Püschel (Hamburg):
alle Verletzungen auch postmortal möglich,
• Hydrologe Holger Schüttrumpf (RWTH Aachen):
Leiche mehrmals gegen Schütz der Oberprienmühle gespült (Sechskantmuttern), dann seitlich Wehr hinabgestürzt (Steine, Stahlstreben)

► Polizei:
• Foto von Wehr und Schütz in Ermittlungsakte,
• Schrauben und Wehr dort aber nicht erörtert


Der Artikel in voller Länge:

https://archive.ph/20250714202640/https ... rbeit.html

Eine gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller“-Prozess startet neu
Mordurteil mit drastischen Fehlern – und die Polizei attestiert sich „hervorragende Arbeit“

Der „Eiskeller“-Mordprozess … muss wegen grober Fehler neu aufgerollt werden. Nur ist der dringende Tatverdacht gegen … Sebastian T. komplett entfallen. Anatomie eines aufsehenerregenden Falls.

Was, wenn sich alle geirrt haben? Die Kriminalpolizei …, die Staatsanwaltschaft … und die 2. Jugendkammer …, … [die] Sebastian T. … wegen Mordes … verurteilte?

Das Gericht befand ihn schuldig, … Hanna W. ermordet zu haben. … Die Verteidigung legte … Revision ein und war damit erfolgreich. Der Bundesgerichtshof … hob das Urteil auf, und zwar keineswegs wegen einer lässlichen Formalie. Die Richterin hatte sich … abseits der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft … abgesprochen und sich dafür einen Befangenheitsantrag der Verteidigung eingefangen – zu Recht, befand der BGH. Darum muss der Prozess wiederholt werden. …

… Mit der Haftprüfung waren die Verteidiger … auch erfolgreich. Die 1. Jugendkammer …, die jetzt zuständig ist, setzte den Haftbefehl nicht nur außer Vollzug, sondern hob ihn komplett auf.

Begründung: Der Haftgrund [richtig: die Grundlage] sei entfallen, nämlich der dringende Tatverdacht. Vorher hatte sie die Aussage des wichtigsten Belastungszeugen auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen lassen – mit eindeutigem Ergebnis: Sie beruhe nicht auf tatsächlichem Erleben.

Verletzungen an der Leiche „gigantisch“



Am Abend des 2. Oktober war … [Hanna W.] zuerst zum „Vorglühen“ bei Freunden. Von „Vorglühen“ sprachen zuerst die Ermittler der Kripo … Der … Profiler Alexander Horn, der in seinem Gutachten die These vertritt, ein Täter habe Hanna W. von hinten angegriffen, übernimmt ihn. „Vorglühen“ schreibt auch der Staatsanwalt in die Anklageschrift und übernimmt außerdem die These vom hinterrücks angreifenden Täter. Während der mündlichen Verhandlung … gehört das „Vorglühen“ zum Wortschatz aller Prozessparteien. …

Nach dem „Vorglühen“ gingen Hanna W. und ihre Freunde in die Diskothek „Eiskeller“. Gegen halb drei verabschiedete sie sich. Die Nacht hatte Spuren hinterlassen. Sie hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der seitliche Reißverschluss ihrer schwarzen Hose war kaputtgegangen und gab den Blick auf ihren Slip frei. Am nächsten Tag fand ein Spaziergänger ihre Leiche …

Noch am selben Abend obduzierten zwei Münchner Rechtsmediziner die Leiche, auf mündliche Anordnung von Staatsanwalt … Fiedler. Sie attestierten Ertrinken als Todesursache. Ein Sexualdelikt schlossen sie aus. Die Mediziner stellten fünf Wunden am Kopf fest. Sie könnten von einem kleinen, stumpfen Gegenstand stammen, schrieb die Kripo in den Ermittlungsbericht. Er liegt WELT vor. …

Außerdem beschrieben die Obduzenten schwere Verletzungen im Schulterbereich. Eine spätere Computertomografie zeigte den Bruch beider Schulterdächer – eine seltene Verletzung, die nur mit außergewöhnlicher Gewalt zugefügt werden kann – und zusätzlich die Fraktur des fünften Halswirbels.

Drei Tage später telefonierte eine Kripo-Ermittlerin, Diana U., mit Rechtsmedizinerin … Mützel. Sie besprachen die Frage, ob Hanna W. bei einem Unfall ums Leben kam oder ob es eine Gewalttat war, womöglich Mord. Kripo-Ermittlerin U. habe der Medizinerin neue Erkenntnisse geschildert, heißt es im Ermittlungsbericht. Ermittlerin und Medizinerin hätten über die Ursachen der Verletzungen gesprochen. Die Medizinerin habe sich festgelegt: Die Verletzungen … seien „gigantisch“, soll die Ärztin gesagt haben. Sie habe eindeutig festgestellt, das könne nicht beim Treiben durchs Wasser passiert sein.

Das könnte der Punkt gewesen sein, ab dem die Ermittlungen nur noch eine Richtung kannten. Die Möglichkeit eines Unfalls findet sich im Ermittlungsbericht nur noch am Ende in der Zusammenfassung – mit der Feststellung, darauf hätten sich keine Hinweise gefunden. Es sei vielmehr von einem gewaltsamen Übergriff auszugehen.

Die Kripo gründete eine Sonderkommission … und machte sich daran, einen Täter zu finden.

Er hat die Tat nie gestanden

Sebastian T. war … auf einer nächtlichen Joggingrunde. Zeugen sahen ihn, allerdings nur allein beim Joggen, nicht mit Hanna W. Die Polizei suchte „den Jogger“ als Zeugen. Seine Mutter meldete sich und schickte den Sohn zur Vernehmung. Die drehte sich schnell – von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung. T. geriet unter Verdacht und musste in Untersuchungshaft. Am Ende standen Anklage und Prozess.

Polizei, Staatsanwaltschaft und dann gleich zum Prozessauftakt auch die Vorsitzende Richterin … Aßbichler drängten ihn zu einem Geständnis. T. gestand aber nicht.

Während des Prozesses fand sich dann allerdings ein Zeuge, dem T. den Angriff auf Hanna W. gestanden haben soll. Dieser Zeuge, Adrian M., saß ebenfalls in Untersuchungshaft. …

Adrian M. ist psychisch angeschlagen: Borderline-Störung und „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt ihm ein psychiatrisches Gutachten. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten für seine Aussage lehnte Aßbichlers Kammer ab. Genau um diesen Zeugen ging es dann allerdings in den E-Mails der Richterin mit Staatsanwalt Fiedler. … Das ließ sich als Aufforderung an den Anklagevertreter lesen, in diesem von ihr gewünschten Sinn zu plädieren.

Einem lokalen Fernsehsender [siehe RFO, ca. ab Min. 10:45] gewährte Aßbichler Einblick in ihre Richtertätigkeit und beantwortete die Frage, ob es schon einmal einen Moment gegeben habe, wo sie sich gedacht habe, ob eine Entscheidung doch nicht die richtige war, so: „Also den Moment hat es nie gegeben. Es hat einmal einen Moment gegeben, wo ich wusste, dass der Angeklagte schuldig war, aber wir mussten ihn freisprechen.“

Polizei sieht keine „systematischen Fehler“

Inzwischen hat Verteidigerin Rick zusammen mit der Familie des Sebastian T. auf eigene Faust weiter ermittelt und eigene Gutachten in Auftrag gegeben. Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel befand, alle Verletzungen könnten auch nach dem Tod … entstanden sein.

Ein Team um den Aachener Hydrologen Holger Schüttrumpf kommt zu dem Ergebnis, Hannas Leiche könne gegen das Wehr [richtig: Schütz] eines Wasserkraftwerks in der Prien gespült worden sein. Dort ragen 24 Millimeter große Schraubenmuttern in die Strömung, mit denen das Wehr [richtig: Schütz] montiert ist. Seitlich wird das Wasser über eine Stufe [richtig: ein Wehr] in den Hauptarm des Flusses geleitet. Hanna W. könnte mehrmals mit dem Kopf gegen das Wehr [richtig: Schütz] und die Schrauben gestoßen und dann die Staustufe [richtig: das Wehr] herabgestürzt sein, wo sie auf Steine und Stahlstreben getroffen sein könnte.

Die Polizeiermittler haben dasselbe Wehr auch gesehen und fotografiert. Ein Bild davon findet sich in der Akte. Die Schrauben und die Staustufe werden allerdings nicht erörtert.

Das Rosenheimer Polizeipräsidium teilt auf WELT-Anfrage mit, man habe ergebnisoffen und in alle Richtungen ermittelt – auch in Richtung eines Unfalls. Die Beamtin Diana U. sei eine „hoch erfahrene Ermittlerin“.

U. ermittelte auch im Fall des zu Unrecht wegen Mordes verurteilten Manfred … [G.]. Auch hier gehörte sie zu denen, die die Mordthese vertraten und einen Unfall ausschlossen.

„Wir sehen keine systematischen Fehler“, schreibt ein Polizeisprecher. „Die Kolleginnen und Kollegen der Soko haben aus unserer Sicht eine hervorragende Arbeit geleistet!“

Welt.de am 14.07.2025
https://www.welt.de/politik/deutschland ... rbeit.html
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wasserburger Stimme: Erste Termine

Eine erste terminliche Marschrichtung gibt die Wasserburger Stimme bekannt.

► 1. Sitzungstag: Montag, 29.09.2025
► 2. Sitzungstag: Dienstag, 30.09.2025
► danach 2 Sitzungstage pro Woche
► Urteil im Dezember 2025
► Sitzungsort: AG Laufen

Die Wasserburger Stimme berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Aschau: „Eiskeller“-Prozess wird neu aufgelegt



Wie aus Traunstein zu erfahren war, wird der Prozess demnach vor dem Gericht in Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) neu aufgerollt. Erster Prozesstag wird der 29. September, der zweite der 30. September sein. Danach soll, so das Gericht, zweimal pro Woche verhandelt werden. Ein Urteil erwartet man für Dezember 2025.



Wasserburger Stimme am 16.07.2025
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... aufgelegt/
Antworten