Diese Erkenntnis setzt eine gesamtheitliche Betrachtung aller bekannten Umstände und Faktoren voraus. Der Nebenklageverteter Holderle jedoch verweigert sich einer solchen Sichtweise. All das, was ihm nicht in den Kram passt, lässt er einfach weg. Nach dieser Masche verlief die erste Hauptverhandlung und ebenso löchrig wurde auch das Urteil begründet. Darauf zielte @andi55 ab, als sie schrieb:Fränkin hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:18:41 Auch mit über 2 Promille weiß eine Medizinstudentin, dass die europaweit einheitliche Notrufnummer nicht die der Eltern ist …
Ein Harnwegsinfekt kann … ganz einfach die Ibuprophen im Blut erklären, die acetylierte Glucose im Harn erklären und die geringe Menge an Urin in der Blase erklären.
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39 Herr Holderle sieht in dem Focus-Interview den Anruf des Nofallkontaktes als den ultimativen Beweis, dass es kein Unfall gewesen sein kann. Dass die Verstorbene gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte hält er für völlig ausgeschlossen. …
Das von der Verteidigung vorgelegte rechtsmedizinische Privatgutachten wird umfassend auf die Aspekte der acetylierten Glukose, eines Harnwegsinfekts, des Ibuprophens, der geringen Restharnmenge und auch auf ein naheliegendes Erbrechen aufgrund des geringen Mageninhalts eingegangen sein. Auch Holderle kennt dieses Gutachten. Seine einzig verbleibende Gegenwehr: totschweigen.
Ebenso verhält sich Holderle zu dem technischen Privatgutachten zu Hannas Handy (z. B. Thermodynamik) und zu dem hydrologischen Gutachten. Die darin vorgetragenen neuen Erkenntnisse werden totgeschwiegen, die Gutachten der Verteidigung allesamt als „Gefälligkeitsgutachten“ diskreditiert. Fast scheint es, als erwarte Holderle ein Gefälligkeitsurteil.