MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Bild.de weiterhin ohne Maulkorb
Nachdem die Süddeutsche Zeitung offenkundig dazu gedrängt wurde, den Kommentar von Benedikt Warmbrunn maßgeblich zu entschärfen, …
… lässt sich ein anderes Medienportal – mit zwar anderer Leserschaft, aber mit vergleichbarer Reichweite und Marktposition – keinen Maulkorb verpassen.
Von beleidigten Leberwürsten unbeeindruckt, berichtet Bild.de unverändert über tatsächlich vorgelegene „Befangenheit der Richterin“:
Von der Süddeutschen hatte ich mehr Standfestigkeit erwartet.
Nachdem die Süddeutsche Zeitung offenkundig dazu gedrängt wurde, den Kommentar von Benedikt Warmbrunn maßgeblich zu entschärfen, …
… lässt sich ein anderes Medienportal – mit zwar anderer Leserschaft, aber mit vergleichbarer Reichweite und Marktposition – keinen Maulkorb verpassen.
Von beleidigten Leberwürsten unbeeindruckt, berichtet Bild.de unverändert über tatsächlich vorgelegene „Befangenheit der Richterin“:
Von der Süddeutschen hatte ich mehr Standfestigkeit erwartet.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Semantik des BGH-Beschlusses
Befangenheit oder nur Besorgnis derer?
In einem anderen Forum treibt ein hartleibig monomanes Unverständnis der BGH-Entscheidung ihr Unwesen, gefolgt von wilden Verurteilungsphantasien für einen angeblichen Sexualmörder. Abstoßend!
Nachstehendes Prüfungsschema sollte das Verständnis erleichtern:
► Rdnr. 1–8 (insbes. ab Rdnr. 3)
Zunächst stellt der BGH den Sachverhalt fest: Was ist passiert?
► Rdnr. 9
Der nachfolgenden Begründung vorangestellt wird der Tenor der Entscheidung mitsamt seiner Rechtsgrundlage (sog. Urteilsstil).
► Rdnr. 10–11
Hier beginnt die eigentliche Begründung. Zuerst wird der Prüfungsmaßstab genannt: die Definition von „Besorgnis der Befangenheit“ (unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH).
Anmerkung: Selbst wenn ein Richter am Stammtisch lange vor der Verurteilung bewiesenermaßen von „der Giftspritze für den Angeklagten“ gefaselt hätte (und deswegen eine Befangenheit unzweifelhaft und tatsächlich vorläge!), ist rechtlich allein das weniger schwerwiegende Tatbestandsmerkmal der „Besorgnis der Befangenheit“ entscheidungserheblich (§ 24 Abs. 2 StPO).
► Rdnr. 12–13
Nun folgt die Subsumtion des Sachverhalts unter die rechtliche Definition: Erfüllt das, was passiert ist, die rechtlichen Voraussetzungen einer „Besorgnis der Befangenheit“? Ergebnis: ja.
► Rdnr. 14
Darüber hinaus ließ es sich der BGH nicht nehmen, gesondert auf die unaufgeforderte Stellungnahme Aßbichlers vom 11.08.2024 einzugehen, „die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt“. Die vom BGH gewählte Formulierung steht synonym für tatsächlich vorliegende Befangenheit – nicht etwa nur für die bloße Besorgnis derer!
Bereits am 17.04.2025 traf @Lento des Pudels Kern:
Nunmehr mag einigen die Entscheidung des BGH vielleicht in einem helleren Licht erscheinen. Jenen sei die nochmalige Lektüre empfohlen.
Der BGH-Beschluss vom 01.04.2025 im Volltext:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =588&pos=7
… oder hier (mit Hervorhebungen und farbigen Anmerkungen wie oben, mit Randnummern, Rechtsnormen verlinkt):
Nach alledem noch von einem Lapsus, einfacher Fahrlässigkeit oder gar nur albern von einer Unachtsamkeit der Vorsitzenden Richterin zu phantasieren, verbietet sich. Der Traunsteiner „Justiz-Hammer“ kassierte aus Karlsruhe die größtmögliche Klatsche!
Verdacht der Rechtsbeugung?
Möglicherweise erwägt die Verteidigung längst eine Strafanzeige wegen des Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) – namentlich vor dem Hintergrund der aus der Befangenheit resultierenden, gravierenden Mängel des Urteils.
Es wäre nicht die erste Strafanzeige dieser Art aus der Feder der Kanzlei Schwenn. Des lieben Friedens willen wartet man aber wohl besser erst einmal die bevorstehende neue Hauptverhandlung und das nächste Urteil ab.
Eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung wäre verheerend: Amtsverlust für Richter bzw. StA, Verlust der Pensionsansprüche, Nachversicherung in der maroden gesetzlichen Rentenversicherung. Back to reality.
Gesamtes Urteil von dem Mangel betroffen
Darüber hinaus anzunehmen, der BGH habe die Feststellungen und die Beweiswürdigung des LG-Urteils aus Traunstein fùr richtig befunden, nur weil er nicht auf die Sachrügen eingegangen war, zeugt von tiefsitzender Verbohrtheit und Ignoranz.
Die letzten Zweifler hätte Thomas Fischers Beitrag in der LTO überzeugen müssen (siehe hier), hinreichend eigene Erkenntniskraft vorausgesetzt. Das aber klappte anscheinend nicht.
Beispiel: Ein Täter verabreicht seinem Opfer gleichzeitig und in jeweils tödlicher Dosis
► Zyankali,
► Arsen,
► Cumarin (Rattengift),
► E 605 und
► ein Ragout giftiger Pilze.
Wenige Augenblicke später ist das Opfer tot. Fragestellung:
► Ist das Opfer tot? Ja.
► Warum? Zyankali.
Alle anderen Gifte spielen keine Rolle, weil Zyankali das am schnellsten wirksame und ein mit Sicherheit tödliches Gift war. Auch ohne Verabreichung der anderen Giftstoffe wäre der Tod durch Zyankali umgehend eingetreten. Die anderen Giftstoffe sind also faktisch irrelevant (und nur von theoretischem Interesse – was jedoch deren tödliche Giftigkeit weder beseitigen noch beschönigen kann).
Ebenso behandelte der BGH die Frage, weshalb das Urteil des LG Traunstein „tot“ (also aufzuheben) ist.
Ein sogenannter absoluter Revisionsgrund (wie z. B. die „Besorgnis der Befangenheit“, § 338 Nr. 3 StPO) ist der höchste Trumpf, der umgehend das gesamte Urteil „zu Tode“ bringt. Weitere Revisionsrügen (also die Sachrügen) zu prüfen und sie als begründet oder unbegründet zu erachten, ist dem Revisionsgericht (hier: dem BGH) zwar nicht verboten, aber entbehrlich.
Vielmehr wird bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes gesetzlich vermutet, dass das aufzuhebende Urteil in Gänze falsch ist und damit „tot“ sein muss.
Neubeginn
Genau deshalb wurde das gesamte Traunsteiner Urteil aufgehoben:
► alle Feststellungen zum Sachverhalt,
► die gesamte Beweiswürdigung,
► die rechtliche Würdigung und
► das Strafmaß.
Das gesamte Verfahren steht damit wieder am Anfang und selbstverständlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wer weiß, welche überraschenden Erkenntnisse die neue Beweisaufnahme zu Tage fördern wird – unter der gebotenen Distzanz unbefangener Richter.
Den alten Narrativen einer befangenen Vorsitzenden Richterin, eines übereifrig karrierebewussten (O)StAs und eines zusehends in Erklärungsnot geratenden Nebenklagevertreters weiterhin blind zu folgen, bedeutet, sich selbst zum Opfer der eigenen Einfalt und der nun immerhin enttarnten Vorverurteilung zu machen.
Mit einer kleinen Einschränkung bringt es der erfahrene Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Punkt:
Fanatische Verurteilungsphantasien gehören in den Giftschrank, Verurteilungswahn zum Psychiater. Den Urhebern sollte ein innovatives Freizeitprogramm fürs Wochenende angeboten werden:
„Unschuldig im Knast – hurra!“
Befangenheit oder nur Besorgnis derer?
In einem anderen Forum treibt ein hartleibig monomanes Unverständnis der BGH-Entscheidung ihr Unwesen, gefolgt von wilden Verurteilungsphantasien für einen angeblichen Sexualmörder. Abstoßend!
Nachstehendes Prüfungsschema sollte das Verständnis erleichtern:
► Rdnr. 1–8 (insbes. ab Rdnr. 3)
Zunächst stellt der BGH den Sachverhalt fest: Was ist passiert?
► Rdnr. 9
Der nachfolgenden Begründung vorangestellt wird der Tenor der Entscheidung mitsamt seiner Rechtsgrundlage (sog. Urteilsstil).
► Rdnr. 10–11
Hier beginnt die eigentliche Begründung. Zuerst wird der Prüfungsmaßstab genannt: die Definition von „Besorgnis der Befangenheit“ (unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH).
Anmerkung: Selbst wenn ein Richter am Stammtisch lange vor der Verurteilung bewiesenermaßen von „der Giftspritze für den Angeklagten“ gefaselt hätte (und deswegen eine Befangenheit unzweifelhaft und tatsächlich vorläge!), ist rechtlich allein das weniger schwerwiegende Tatbestandsmerkmal der „Besorgnis der Befangenheit“ entscheidungserheblich (§ 24 Abs. 2 StPO).
► Rdnr. 12–13
Nun folgt die Subsumtion des Sachverhalts unter die rechtliche Definition: Erfüllt das, was passiert ist, die rechtlichen Voraussetzungen einer „Besorgnis der Befangenheit“? Ergebnis: ja.
► Rdnr. 14
Darüber hinaus ließ es sich der BGH nicht nehmen, gesondert auf die unaufgeforderte Stellungnahme Aßbichlers vom 11.08.2024 einzugehen, „die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt“. Die vom BGH gewählte Formulierung steht synonym für tatsächlich vorliegende Befangenheit – nicht etwa nur für die bloße Besorgnis derer!
Bereits am 17.04.2025 traf @Lento des Pudels Kern:
Nunmehr mag einigen die Entscheidung des BGH vielleicht in einem helleren Licht erscheinen. Jenen sei die nochmalige Lektüre empfohlen.
Der BGH-Beschluss vom 01.04.2025 im Volltext:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =588&pos=7
… oder hier (mit Hervorhebungen und farbigen Anmerkungen wie oben, mit Randnummern, Rechtsnormen verlinkt):
Nach alledem noch von einem Lapsus, einfacher Fahrlässigkeit oder gar nur albern von einer Unachtsamkeit der Vorsitzenden Richterin zu phantasieren, verbietet sich. Der Traunsteiner „Justiz-Hammer“ kassierte aus Karlsruhe die größtmögliche Klatsche!
Verdacht der Rechtsbeugung?
Möglicherweise erwägt die Verteidigung längst eine Strafanzeige wegen des Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) – namentlich vor dem Hintergrund der aus der Befangenheit resultierenden, gravierenden Mängel des Urteils.
Es wäre nicht die erste Strafanzeige dieser Art aus der Feder der Kanzlei Schwenn. Des lieben Friedens willen wartet man aber wohl besser erst einmal die bevorstehende neue Hauptverhandlung und das nächste Urteil ab.
Eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung wäre verheerend: Amtsverlust für Richter bzw. StA, Verlust der Pensionsansprüche, Nachversicherung in der maroden gesetzlichen Rentenversicherung. Back to reality.
Gesamtes Urteil von dem Mangel betroffen
Darüber hinaus anzunehmen, der BGH habe die Feststellungen und die Beweiswürdigung des LG-Urteils aus Traunstein fùr richtig befunden, nur weil er nicht auf die Sachrügen eingegangen war, zeugt von tiefsitzender Verbohrtheit und Ignoranz.
Die letzten Zweifler hätte Thomas Fischers Beitrag in der LTO überzeugen müssen (siehe hier), hinreichend eigene Erkenntniskraft vorausgesetzt. Das aber klappte anscheinend nicht.
Beispiel: Ein Täter verabreicht seinem Opfer gleichzeitig und in jeweils tödlicher Dosis
► Zyankali,
► Arsen,
► Cumarin (Rattengift),
► E 605 und
► ein Ragout giftiger Pilze.
Wenige Augenblicke später ist das Opfer tot. Fragestellung:
► Ist das Opfer tot? Ja.
► Warum? Zyankali.
Alle anderen Gifte spielen keine Rolle, weil Zyankali das am schnellsten wirksame und ein mit Sicherheit tödliches Gift war. Auch ohne Verabreichung der anderen Giftstoffe wäre der Tod durch Zyankali umgehend eingetreten. Die anderen Giftstoffe sind also faktisch irrelevant (und nur von theoretischem Interesse – was jedoch deren tödliche Giftigkeit weder beseitigen noch beschönigen kann).
Ebenso behandelte der BGH die Frage, weshalb das Urteil des LG Traunstein „tot“ (also aufzuheben) ist.
Ein sogenannter absoluter Revisionsgrund (wie z. B. die „Besorgnis der Befangenheit“, § 338 Nr. 3 StPO) ist der höchste Trumpf, der umgehend das gesamte Urteil „zu Tode“ bringt. Weitere Revisionsrügen (also die Sachrügen) zu prüfen und sie als begründet oder unbegründet zu erachten, ist dem Revisionsgericht (hier: dem BGH) zwar nicht verboten, aber entbehrlich.
Vielmehr wird bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes gesetzlich vermutet, dass das aufzuhebende Urteil in Gänze falsch ist und damit „tot“ sein muss.
Neubeginn
Genau deshalb wurde das gesamte Traunsteiner Urteil aufgehoben:
► alle Feststellungen zum Sachverhalt,
► die gesamte Beweiswürdigung,
► die rechtliche Würdigung und
► das Strafmaß.
Das gesamte Verfahren steht damit wieder am Anfang und selbstverständlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wer weiß, welche überraschenden Erkenntnisse die neue Beweisaufnahme zu Tage fördern wird – unter der gebotenen Distzanz unbefangener Richter.
Den alten Narrativen einer befangenen Vorsitzenden Richterin, eines übereifrig karrierebewussten (O)StAs und eines zusehends in Erklärungsnot geratenden Nebenklagevertreters weiterhin blind zu folgen, bedeutet, sich selbst zum Opfer der eigenen Einfalt und der nun immerhin enttarnten Vorverurteilung zu machen.
Mit einer kleinen Einschränkung bringt es der erfahrene Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Punkt:
Stellvertretend für das tote Opfer wurde die Inszenierung im Fall Hanna von der Polizei (EKHK Diana U.!?), der StA und dem Nebenklageverteter Holderle betrieben, denen eine befangene Vorsitzende und halbseidene Medien kritiklos folgten, die beiden Pflichtverteidiger nicht ganz ausgenommen.Hauptursache für Fehlurteile ist die überstürzte und unkritische Solidarität mit Personen, die sich selbst als Opfer inszenieren.
„Die Zeit“, 02.12.2010
https://rechtsanwalt-strafrecht.com/johann-schwenn/
Fanatische Verurteilungsphantasien gehören in den Giftschrank, Verurteilungswahn zum Psychiater. Den Urhebern sollte ein innovatives Freizeitprogramm fürs Wochenende angeboten werden:
„Unschuldig im Knast – hurra!“
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: Haftprüfung und Prozessbeginn
► RA Dr. Georg antwortet auf OVB-Anfrage
► neue Hauptverhandlung vor 1. Jugendkammer
► Vorsitzende: Heike Will
► Verteidigung verzichtet zunächst auf Befangenheitsantrag
► Weg der E-Mails in die Akten „ein Mysterium“
► Haftprüfung „zeitnah“ angestrebt
► Sebastian bald auf freiem Fuß?
► Prozessbeginn ab Mitte September 2025?
► Warten auf Rückkehr der Akten vom BGH
► Terminabstimmungen:
• 1. Jugendkammer,
• StA,
• RA Holderle,
• Zeugen und Sachverständige,
• Verteidigung
Anmerkung: Nicht namentlich genannt werden (ganz entgegen der traditionellen PR-Unterstützung durch das OVB) die RAe Baumgärtl und Dr. Frank als Pflichtverteidiger. Sind sie entgegen früherer OVB-Berichte nun doch raus? Nicht namhaft gemacht wird der Sitzungsvertreter der StA. Folgt hinsichtlich OStA Fiedler noch ein Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe hier)?
Die Jugendkammern gehorchen einer anderen Zählweise als die gewöhnlichen Strafkammern; deshalb ist z. B. die 1. Jugendkammer nicht identisch mit der 1. Kammer usw. Vielleicht ist das OVB auch hierbei noch lernfähig. Das Zählen bis zwei Jugendkammern hat diesmal immerhin geklappt.
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
► RA Dr. Georg antwortet auf OVB-Anfrage
► neue Hauptverhandlung vor 1. Jugendkammer
► Vorsitzende: Heike Will
► Verteidigung verzichtet zunächst auf Befangenheitsantrag
► Weg der E-Mails in die Akten „ein Mysterium“
► Haftprüfung „zeitnah“ angestrebt
► Sebastian bald auf freiem Fuß?
► Prozessbeginn ab Mitte September 2025?
► Warten auf Rückkehr der Akten vom BGH
► Terminabstimmungen:
• 1. Jugendkammer,
• StA,
• RA Holderle,
• Zeugen und Sachverständige,
• Verteidigung
Anmerkung: Nicht namentlich genannt werden (ganz entgegen der traditionellen PR-Unterstützung durch das OVB) die RAe Baumgärtl und Dr. Frank als Pflichtverteidiger. Sind sie entgegen früherer OVB-Berichte nun doch raus? Nicht namhaft gemacht wird der Sitzungsvertreter der StA. Folgt hinsichtlich OStA Fiedler noch ein Ersetzungsantrag der Verteidigung (siehe hier)?
Die Jugendkammern gehorchen einer anderen Zählweise als die gewöhnlichen Strafkammern; deshalb ist z. B. die 1. Jugendkammer nicht identisch mit der 1. Kammer usw. Vielleicht ist das OVB auch hierbei noch lernfähig. Das Zählen bis zwei Jugendkammern hat diesmal immerhin geklappt.
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das neue Verfahren scheint nun doch am LG Traunstein von der Kammer 1 geführt zu werden.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 08383.html
Die Verteidigung hat ausgeführt das sie (vorerst) keine Befangenheitsrüge erhebt.
Ich persönlich sehe das zwar kritisch. Aber dieser Fehler dieser Kammer kann - je nach Charakter der Richter - zu unterschiedlichen Wendungen führen:
Außerdem, wenn es doch wieder Anzeichen für Befangenheit gibt, kann die Verteidigung diesen schwerwiegenden Fehler erneut mit dazu hernehmen, die Befürchtung der Befangenheit mit zu unterstützen. Denn diese sogenannte "Rechtsauffassung" der 1. Kammer hat in Wirklichkeit kaum mehr etwas mit einem Rechtsstaat zu tun, wenn man berücksichtigt, das Assbichler in ihrer Erklärung geschrieben hatte, dass die Verteidigung bei einem rechtlichen Hinweis doch nicht von der Unfalltheorie abgewichen wäre. Dieser Satz ist so schwerwiegend und wird auch explizit vom BGH thematisiert, das hier das Nichtvorliegen eines fairen Verfahrens geradezu ins Auge springt. Gerade rechtliche Hinweise sollen bewirken, dass sich die Verteidigung auf die Sichtweise des Gerichts einstellen kann und Argumente bringe kann, die das Gericht doch noch von der andere Richtung überzeugen können. Wenn diese Behauptung keine Schutzbehauptung war, kann man da schon eine Bösartigkeit fast schon in Richtung Rechtsbeugung sehen. Das die 1. Kammer hier dem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben hatte, ist nicht mehr verständlich.
Ich denke, das alles weiß nun auch das Gericht und wird hoffentlich dazu führen, dass es auch die eigentlich fast schon offensichtlichen Dinge (sollte es da nicht neue Überraschungen geben) sieht, die eine erneute Verurteilung eigentlich ausschließen. Wahrscheinlich wird es daher auch der Unfallvariante mehr Spielraum geben.
Ganz wohl bei dieser Entscheidung ist mir nicht, aber ich persönlich vermute, dass genau dies die Intention des BGH war. Das hinter dessen BGH-"Fehler" wirklich ein echter Fehler steckt, das glaube ich mittlerweile nicht mehr, da muss man sich - wie gesagt - schon extrem viel Mühe geben, nicht zu erkennen, dass sich die Kammer 1 mit dem Verfahren schon befasst hatte. Ich vermute, dass das LG Traunstein nun eben selbst die Suppe auslöffeln soll, die sie gekocht hatte und nicht ein anderes Gericht. So wird das hoffentlich bewirken, dass das LG Traunstein auch mal etwas dazulernt. Mehrere Zaunpfähle sollte es nun auch gesehen haben, letztlich sind gleich 2 Kammern dieses Gerichts durch nur einen BGH-Beschluss schwerwiegend gerügt worden.
PS @Catch22: Vielen Dank für Deine umfangreiche Zusammenfassung. Das macht alles nochmals sehr deutlich auch für all diejenigen, welche hier nur selten mitlesen.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 08383.html
Die Verteidigung hat ausgeführt das sie (vorerst) keine Befangenheitsrüge erhebt.
Ich persönlich sehe das zwar kritisch. Aber dieser Fehler dieser Kammer kann - je nach Charakter der Richter - zu unterschiedlichen Wendungen führen:
- Das Gericht versucht durch Befangenheit seinen schweren Fehler als irrelevant zu erkennen, indem er den Jogger erneut wieder verurteilt, was durchaus psychologisch erklärbar wäre.
- Man wird sich nun besonders Mühe geben und neutral zu sein, um auch dem Jogger Gerecht zu werden.
Außerdem, wenn es doch wieder Anzeichen für Befangenheit gibt, kann die Verteidigung diesen schwerwiegenden Fehler erneut mit dazu hernehmen, die Befürchtung der Befangenheit mit zu unterstützen. Denn diese sogenannte "Rechtsauffassung" der 1. Kammer hat in Wirklichkeit kaum mehr etwas mit einem Rechtsstaat zu tun, wenn man berücksichtigt, das Assbichler in ihrer Erklärung geschrieben hatte, dass die Verteidigung bei einem rechtlichen Hinweis doch nicht von der Unfalltheorie abgewichen wäre. Dieser Satz ist so schwerwiegend und wird auch explizit vom BGH thematisiert, das hier das Nichtvorliegen eines fairen Verfahrens geradezu ins Auge springt. Gerade rechtliche Hinweise sollen bewirken, dass sich die Verteidigung auf die Sichtweise des Gerichts einstellen kann und Argumente bringe kann, die das Gericht doch noch von der andere Richtung überzeugen können. Wenn diese Behauptung keine Schutzbehauptung war, kann man da schon eine Bösartigkeit fast schon in Richtung Rechtsbeugung sehen. Das die 1. Kammer hier dem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben hatte, ist nicht mehr verständlich.
Ich denke, das alles weiß nun auch das Gericht und wird hoffentlich dazu führen, dass es auch die eigentlich fast schon offensichtlichen Dinge (sollte es da nicht neue Überraschungen geben) sieht, die eine erneute Verurteilung eigentlich ausschließen. Wahrscheinlich wird es daher auch der Unfallvariante mehr Spielraum geben.
Ganz wohl bei dieser Entscheidung ist mir nicht, aber ich persönlich vermute, dass genau dies die Intention des BGH war. Das hinter dessen BGH-"Fehler" wirklich ein echter Fehler steckt, das glaube ich mittlerweile nicht mehr, da muss man sich - wie gesagt - schon extrem viel Mühe geben, nicht zu erkennen, dass sich die Kammer 1 mit dem Verfahren schon befasst hatte. Ich vermute, dass das LG Traunstein nun eben selbst die Suppe auslöffeln soll, die sie gekocht hatte und nicht ein anderes Gericht. So wird das hoffentlich bewirken, dass das LG Traunstein auch mal etwas dazulernt. Mehrere Zaunpfähle sollte es nun auch gesehen haben, letztlich sind gleich 2 Kammern dieses Gerichts durch nur einen BGH-Beschluss schwerwiegend gerügt worden.
PS @Catch22: Vielen Dank für Deine umfangreiche Zusammenfassung. Das macht alles nochmals sehr deutlich auch für all diejenigen, welche hier nur selten mitlesen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Vorsitzende Will befangen in anderem Verfahren?
Als Vorsitzende der 1. Jugendkammer soll Heike Will die bevorstehende neue Hauptverhandlung im Fall Hanna führen, nachdem der BGH das alte Urteil wegen Befangenheit aufgehoben hatte.
Gegen die Vorsitzende Will wurde nun in einem anderen Strafverfahren am vergangegen Montag ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt – von zwei Verteidigern, die (wie RAin Rick) allesamt nicht im LG-Bezirk Traunstein ansässig sind, sondern aus Bremen und München kommen. Ein dritter Verteidiger aus Traunreut schloss sich dem Antrag an.
Begründung: mangelhafte Kenntnis von Sachverhalt und Beweismitteln („offenbar inhaltlich unvorbereitet“). Dies könnte darauf schließen lassen, dass entlastende Momente nicht gesehen werden wollen, zumal das Opfer ein RA aus Prien am Chiemsee ist.
Über den Antrag solle „in den kommenden Tagen entschieden werden“, hieß es am Montag im Oberbayerischen Volksblatt (OVB). Bislang jedoch wurde nichts dazu bekannt.
Am 05.05.2025 berichteten die OVB-Medien auf Rosenheim24:
All dies steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fall Hanna. Es hinterlässt allerdings eine gewisse Skepsis gegenüber einer Vorsitzenden Richterin, die den Herausforderungen einer neuen Hauptverhandlung in einem komplexen und durch Befangenheit vorbelasteten Verfahren gewachsen sein soll – Skepsis gegenüber einer Richterin, die die Befangenheit ihrer Kollegin Aßbichler nicht erkannt haben wollte.
Als Vorsitzende der 1. Jugendkammer soll Heike Will die bevorstehende neue Hauptverhandlung im Fall Hanna führen, nachdem der BGH das alte Urteil wegen Befangenheit aufgehoben hatte.
Gegen die Vorsitzende Will wurde nun in einem anderen Strafverfahren am vergangegen Montag ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt – von zwei Verteidigern, die (wie RAin Rick) allesamt nicht im LG-Bezirk Traunstein ansässig sind, sondern aus Bremen und München kommen. Ein dritter Verteidiger aus Traunreut schloss sich dem Antrag an.
Begründung: mangelhafte Kenntnis von Sachverhalt und Beweismitteln („offenbar inhaltlich unvorbereitet“). Dies könnte darauf schließen lassen, dass entlastende Momente nicht gesehen werden wollen, zumal das Opfer ein RA aus Prien am Chiemsee ist.
Über den Antrag solle „in den kommenden Tagen entschieden werden“, hieß es am Montag im Oberbayerischen Volksblatt (OVB). Bislang jedoch wurde nichts dazu bekannt.
Am 05.05.2025 berichteten die OVB-Medien auf Rosenheim24:
All dies steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fall Hanna. Es hinterlässt allerdings eine gewisse Skepsis gegenüber einer Vorsitzenden Richterin, die den Herausforderungen einer neuen Hauptverhandlung in einem komplexen und durch Befangenheit vorbelasteten Verfahren gewachsen sein soll – Skepsis gegenüber einer Richterin, die die Befangenheit ihrer Kollegin Aßbichler nicht erkannt haben wollte.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
In dem beschaulichen Lkr Rosenheim gehts ja zu.
»Callboy«-Prozess zieht sich weiter https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 36605.html
Und da ist auch noch ein Anwalt bedroffen
Wie sagte meine Oma immer: Sodom und Gomorrha https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-18412766
»Callboy«-Prozess zieht sich weiter https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 36605.html
Und da ist auch noch ein Anwalt bedroffen
Wie sagte meine Oma immer: Sodom und Gomorrha https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-18412766
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB zieht Artikel zurück
Laut Google hatte das Oberbayerische Volksblatt (OVB) heute gegen 13.50 Uhr einen Artikel veröffentlicht, der inzwischen nicht mehr abrufbar ist. Die Headline und ein Google-Schnipsel aus dem Text, inclusive Schreibfehler:
Flogen die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Frank nun endgültig raus? Ist Rolf Bossi auferstanden? Oder Cicero? Welche „erneute Wendung, diesmal bei [der] Verteidigung,“ dahintersteckt, werden wir hoffentlich bald erfahren, wenn's nicht wieder eine Zeitungsente war.
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... in&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... na&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=site%3Ar ... tein+Hanna
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 33402.html
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 33402.html
Screenshot:
An der aufsteigenden Nummerierung der Artikel-ID im Link lässt sich m. E. erkennen, dass es sich um einen aktuellen Artikel vom heutigen Tag gehandelt haben müsste. Ein Fehler in der Google-Indexierung erscheint mir daher wenig wahrscheinlich.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus mit einschlägigen Bugs in Content-Mangagement-Systemen? Könnte es ein Geisterartikel aus den Tiefen des OVB-Servers sein? Oder kann es nur ein bewusster Rückzieher eines zuvor bewusst online gestellten Beitrags sein?
Laut Google hatte das Oberbayerische Volksblatt (OVB) heute gegen 13.50 Uhr einen Artikel veröffentlicht, der inzwischen nicht mehr abrufbar ist. Die Headline und ein Google-Schnipsel aus dem Text, inclusive Schreibfehler:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/eiskeller-prozess-erneute-wendung-diesmal-bei-verteidigung-93733402.htmlProzess um Hanna W. in Aschau: Paukenschlag im Team der Verteidiger – so geht es nun weiter
Wieder eine Wendung im Eiskeller-Prozess: Im Team der Verteidigung tut sich etwas. Wie es nun am Landgericht Traunstein weitergehht.
Flogen die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Frank nun endgültig raus? Ist Rolf Bossi auferstanden? Oder Cicero? Welche „erneute Wendung, diesmal bei [der] Verteidigung,“ dahintersteckt, werden wir hoffentlich bald erfahren, wenn's nicht wieder eine Zeitungsente war.
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... in&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=Prozess+ ... na&tbm=nws
https://www.google.de/search?q=site%3Ar ... tein+Hanna
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 33402.html
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 33402.html
Screenshot:
An der aufsteigenden Nummerierung der Artikel-ID im Link lässt sich m. E. erkennen, dass es sich um einen aktuellen Artikel vom heutigen Tag gehandelt haben müsste. Ein Fehler in der Google-Indexierung erscheint mir daher wenig wahrscheinlich.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus mit einschlägigen Bugs in Content-Mangagement-Systemen? Könnte es ein Geisterartikel aus den Tiefen des OVB-Servers sein? Oder kann es nur ein bewusster Rückzieher eines zuvor bewusst online gestellten Beitrags sein?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
OVB: RAe Baumgärtl und Dr. Frank entpflichtet
Jetzt ist die Katze aus dem Sack:
► Die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank wurden vom LG entpflichtet.
► Stillschweigen über die Gründe
► plumpes Bemühen um Beschönigung und Gesichtswahrung
(kein Wort darüber, dass Baumgärtl und Frank sich in puncto Befangenheitsantrag gegen RAin Rick gestellt hatten)
► Weiter geht's mit RAin Rick und RA Dr. Georg.
► Prozessbeginn Mitte September
► 1. Jugendkammer, Vorsitz Heike Will
► vorerst kein Befangenheitsantrag gegenüber der 1. Jugendkammer
► keine Erwähnung, ob RAin Rick und RA Dr. Georg vom LG als Pflichtverteidiger bestellt wurden
Anmerkungen: Nach der StPO liegt ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vor. Ohne Verteidiger darf die Hauptverhandlung also nicht geführt werden. Auch wenn der Angeklagte einen Wahlverteidiger hat, werden bei umfangreichen und schwierigen Fällen regelmäßig zur Sicherung des Verfahrens zusätzlich Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet (§ 144 Abs. 1 StPO). Da keine anderen Verteidiger vom OVB erwähnt werden, ist anzunehmen, dass wohl mindestens einer der beiden RAe Rick und Dr. Georg als Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Eine Entpflichtung der bisherigen Pflichtverteidiger zum jetzigen Zeitpunkt kommt nur in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis des Angeklagten zu den Anwälten „endgültig zerstört“ ist (§ 143a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 StPO). Diesen Makel der beiden Rosenheimer Anwaltssternchen bedeckt das OVB mit dem Mantel des Schweigens. Kollektiv sträubt sich der lokale Mief gegen jede Art frischer Luft.
Damit erklärt sich, weshalb der OVB-Artikel gestern zurückgezogen und einer längeren kosmetischen Behandlung unterworfen wurde. In der nervösen Aufregung erhielt der Beitrag einen falschen, futuristischen Datums- und Zeitstempel vom 22.05.2025 und wurde bislang nicht für die Suchfunktion der OVB-Medien indexiert. Oder soll die schändliche Schmach zweier gefallener Rosenheim-„Stars“ ganz bewusst nicht gefunden werden?
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
Jetzt ist die Katze aus dem Sack:
► Die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank wurden vom LG entpflichtet.
► Stillschweigen über die Gründe
► plumpes Bemühen um Beschönigung und Gesichtswahrung
(kein Wort darüber, dass Baumgärtl und Frank sich in puncto Befangenheitsantrag gegen RAin Rick gestellt hatten)
► Weiter geht's mit RAin Rick und RA Dr. Georg.
► Prozessbeginn Mitte September
► 1. Jugendkammer, Vorsitz Heike Will
► vorerst kein Befangenheitsantrag gegenüber der 1. Jugendkammer
► keine Erwähnung, ob RAin Rick und RA Dr. Georg vom LG als Pflichtverteidiger bestellt wurden
Anmerkungen: Nach der StPO liegt ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vor. Ohne Verteidiger darf die Hauptverhandlung also nicht geführt werden. Auch wenn der Angeklagte einen Wahlverteidiger hat, werden bei umfangreichen und schwierigen Fällen regelmäßig zur Sicherung des Verfahrens zusätzlich Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet (§ 144 Abs. 1 StPO). Da keine anderen Verteidiger vom OVB erwähnt werden, ist anzunehmen, dass wohl mindestens einer der beiden RAe Rick und Dr. Georg als Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Eine Entpflichtung der bisherigen Pflichtverteidiger zum jetzigen Zeitpunkt kommt nur in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis des Angeklagten zu den Anwälten „endgültig zerstört“ ist (§ 143a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 StPO). Diesen Makel der beiden Rosenheimer Anwaltssternchen bedeckt das OVB mit dem Mantel des Schweigens. Kollektiv sträubt sich der lokale Mief gegen jede Art frischer Luft.
Damit erklärt sich, weshalb der OVB-Artikel gestern zurückgezogen und einer längeren kosmetischen Behandlung unterworfen wurde. In der nervösen Aufregung erhielt der Beitrag einen falschen, futuristischen Datums- und Zeitstempel vom 22.05.2025 und wurde bislang nicht für die Suchfunktion der OVB-Medien indexiert. Oder soll die schändliche Schmach zweier gefallener Rosenheim-„Stars“ ganz bewusst nicht gefunden werden?
Die Medien des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) berichten auf Rosenheim24:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Prompt folgt der erste Neidkommentar eines wahren Kenners der entspannten Lebensart Rosenheimer Starverteidiger:
Gut, dass Rosenheim24 das lange Sündenregister der lässigen „local Heroes“ unter Verschluss hält. Sebastian wird ihnen auf ewig dankbar sein für ein unvergessliches Abenteuer, ohne das sein junges Leben fad geblieben wäre.Für die Super-Star-Anwältin und Freispruchspezialistin Rick ist das doch das Beste, was ihr passieren kann. Im Falle eines positiveren Urteils für ihren Mandanten heimst sie dann die alleinigen Lorbeeren ein.
Rosenheim24.de am 16.05.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Paukenschlag ist das nun wirklich keiner. Ich will gar nicht beurteilen, ob die beiden Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank einen guten Job gemacht haben, aber es war sogar für den Laien offensichtlich, dass der Teamspirit mit Frau Rick nicht vorhanden war.
Man muss sich nur mal das knapp 20-minütige Interview mit Herrn Baumgärtl ansehen auf RFO Oberbayern vom 20.12.2023. Dort lobt er die Arbeit der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verlauf ein noch viel größeres Lob an die Richterin, als Benedikt Schnitzenbaumer von RFO sich getraut hat, das Wort "Persönlichkeitsrechte" anzusprechen. Daraufhin großes Lob an die Richterin, welche kein Problem damit hatte, einen Porno im Gerichtssaal zu zeigen. Hätte es nicht genügt , dass einfach nur die Prozessbeteiligten das Filmchen ansehen, wenn draußen eh schon Begriffe wie "Giftspritze" die Runde machen ?
Kommt noch besser: Im Beitrag von RFO vom 12.01.2024 ging es darum was die TS-Clique rund im Verena und Sebastian so in Panik versetzt hat, dass die sich selbst schon unter Verdacht sahen. Nein, man muss nicht generell der Polizei unterstellen, diese hätte die gesamte Gruppe manipuliert und unter Druck gesetzt, aber nachhaken sollte ein Verteidiger schon, wie es dazu kam ! Statement von Dr. Frank: "...das haben die jungen Leute mißverstanden, denn so wird das von der Polizei nicht kommuniziert" . Da darf man sich schon fragen, auf welcher Seite er eigentlich steht. Ich würde als Verteidiger auch wissen wollen, wie es dazu kam, dass die gesamte Clique sich unter Verdacht sah. Hat man den jungen Leuten Angst gemacht, damit die dann etwas Negatives über Sebastian sagen ? Was hat die Clique so in Panik versetzt ? Laut Statement Dr. Frank waren die einfach zu doof das alles richtig zu verstehen. Echt jetzt ?
Man muss sich nur mal das knapp 20-minütige Interview mit Herrn Baumgärtl ansehen auf RFO Oberbayern vom 20.12.2023. Dort lobt er die Arbeit der Staatsanwaltschaft und im weiteren Verlauf ein noch viel größeres Lob an die Richterin, als Benedikt Schnitzenbaumer von RFO sich getraut hat, das Wort "Persönlichkeitsrechte" anzusprechen. Daraufhin großes Lob an die Richterin, welche kein Problem damit hatte, einen Porno im Gerichtssaal zu zeigen. Hätte es nicht genügt , dass einfach nur die Prozessbeteiligten das Filmchen ansehen, wenn draußen eh schon Begriffe wie "Giftspritze" die Runde machen ?
Kommt noch besser: Im Beitrag von RFO vom 12.01.2024 ging es darum was die TS-Clique rund im Verena und Sebastian so in Panik versetzt hat, dass die sich selbst schon unter Verdacht sahen. Nein, man muss nicht generell der Polizei unterstellen, diese hätte die gesamte Gruppe manipuliert und unter Druck gesetzt, aber nachhaken sollte ein Verteidiger schon, wie es dazu kam ! Statement von Dr. Frank: "...das haben die jungen Leute mißverstanden, denn so wird das von der Polizei nicht kommuniziert" . Da darf man sich schon fragen, auf welcher Seite er eigentlich steht. Ich würde als Verteidiger auch wissen wollen, wie es dazu kam, dass die gesamte Clique sich unter Verdacht sah. Hat man den jungen Leuten Angst gemacht, damit die dann etwas Negatives über Sebastian sagen ? Was hat die Clique so in Panik versetzt ? Laut Statement Dr. Frank waren die einfach zu doof das alles richtig zu verstehen. Echt jetzt ?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Allein die Tatsache, dass die beiden Pflichtverteidiger im Gerichtssaal immer hinter dem TV saßen (auch als Frau Rick noch gar nicht dabei war), sagt viel aus.
Ich habe mir das rfo-Video angeschaut. Diese Lobhudelei lässt einen fast vermuten, dass sich alle - nicht nur die beiden Verteidiger - schon lange kennen.
Ich habe mir das rfo-Video angeschaut. Diese Lobhudelei lässt einen fast vermuten, dass sich alle - nicht nur die beiden Verteidiger - schon lange kennen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Diese Berichterstattung ist auch schon wieder einseitig in ihrer Formulierung "wie schwer es die beiden Verteidiger hatten, zur Familie des Angeklagten durchzudringen." Vielleicht war es ja umgekehrt ! Man kann sich immer in Menschen täuschen, aber in den TV-Beiträgen hat die Familie des Angeklagten bei mir den Eindruck hinterlassen, als könnte man schon mit denen reden. Wenn man der Familie erklärt hätte, dass die Sache aussichtslos ist und warum es aussichtslos ist und man trotzdem versucht, das Beste für den Angeklagten rauszuholen, hätten die wirklich nicht mit sich reden lassen ? Auf mich wirkt es eher so, dass man für dieses lausige Pflichtverteidigerhonorar nicht auch noch Lust hat mit der Familie zu kommunizieren.
In dem Interview auf RFO kommt nach der Lobhudelei auf das Gericht dann ein Vortrag über das Thema Vertrauensverhältnis. Aufbau Vertrauensverhältnis zum Mandanten, Besuche in der JVA und der Verteidiger ist der einzige der immer für den Mandanten da ist. Aufbau Vertrauensverhältnis wenn man seinen Schützling kurz nach Verhaftung ein einziges mal im Monat in in der JVA aufsucht , obwohl dieser, wie Herr Baumgärtl in einem seiner zahlreichen Interviews sagte, einen "Haftschock" hat. Klar, bei dem miesen Honorar kümmert man sich halt nur um den Papierkram, aber dann kann man nicht rumsülzen von wegen Vertrauensverhältnis aufbauen.
In dem Interview auf RFO kommt nach der Lobhudelei auf das Gericht dann ein Vortrag über das Thema Vertrauensverhältnis. Aufbau Vertrauensverhältnis zum Mandanten, Besuche in der JVA und der Verteidiger ist der einzige der immer für den Mandanten da ist. Aufbau Vertrauensverhältnis wenn man seinen Schützling kurz nach Verhaftung ein einziges mal im Monat in in der JVA aufsucht , obwohl dieser, wie Herr Baumgärtl in einem seiner zahlreichen Interviews sagte, einen "Haftschock" hat. Klar, bei dem miesen Honorar kümmert man sich halt nur um den Papierkram, aber dann kann man nicht rumsülzen von wegen Vertrauensverhältnis aufbauen.