MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 07:16:13 Meinst Du hier:

Bild
29.08.2019_Kampenwandstrasse.jpg

Da fehlt auf jeden Fall der Zaun.
Ja, genau das meinte ich. Herzlichen Dank!

Über viele Meter südlich der Zufahrt: kein Geländer! Erst am rechten Bildrand ist zu erkennen, dass in südlicher Richtung wieder ein Geländer angebracht ist.

Im Jahr 2023 kam ein Mann beim Sturz in den Bärbach ums Leben. Ich habe dunkel in Erinnerung, dass sich auch jener Unfall im Bereich der Seilbahnzufahrt ereignet haben soll. Stimmt das?

(RAin Rick hatte einen Beweisantrag gestellt, zu diesem ihrer Ansicht nach vergleichbaren Fall die Rettungs- bzw. Bergungskräfte als Zeugen zu hören. Der Antrag wurde abgelehnt.)


Das erinnert mich an:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 08. Januar 2024, 14:11:07 … Wurden etwa gegen die Gemeinde Aschau schon einmal Schadenersatzansprüche geltend gemacht auf Grundlage einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht am Bärbach? …
Ob RA Holderle den bei der Seilbahnzufahrt nicht gesicherten Bärbach kennt? Einträglicher und reputabler als die verlogene Nebenklagevertretung wegen eines Phantomdelikts wäre eine satte Schadenersatzklage. Oder begehrt ein braver Untertan nicht auf gegen die königlich-bayerische Obrigkeit?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Seilbahnzufahrt.png
Seilbahnzufahrt.png (926.82 KiB) 1486 mal betrachtet
Quelle
https://www.google.com/maps/@47.7638586 ... FQAw%3D%3D

Konnte die Frau im Hotel von hier auch den Schrei hören?
War der Bach hier so gut ausgebaut dass Ring und Gürtel erst auf Höhe Seilbahnparkplatz aufzufinden waren oder haben sie sich später erst gelöst?
Vom Brückchen bis Einfahrt Seilbahnparkplatz sind es ca 75 m was etwa ein Minute gehen entspricht.

Wenn ihr jemand am Hofbichl aufgelauert hat dann ist er über den Seilbahnparkplatz zur Einfahrt und hat sich bei den Autos der Werkstatt versteckt und hat sich dann von hinten angeschlichen und sie bei der Stelle ohne Gländer in den Bach befördert
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Polizeiabsuche zeitnah zwischen Brückchen und Einfahrt Seilbahn
viewtopic.php?p=238782#p238782
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Sebastians Familie wehrt sich

Die Süddeutsche Zeitung berichtet auf ihrer prominenten Seite Drei:

► Journalist Warmbrunn und RAin Rick zu Gast bei Familie T.

► Skizzierung der wichtigsten Fakten zum Fall, Stimmungsbild der Familie T.

BGH-Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Sprecher der StA verweist nur per Mail lapidar auf das Urteil.

RAin Rick: „ein Justizskandal“

RA Holderle: Hannas Eltern sei es wichtig, dass niemand zu Unrecht im Gefängnis sitze. Das Gericht habe „es sich nicht leicht gemacht“, die Unfalltheorie sei „abstrus“. Holderle impliziert, Sebastians Schweigen sei ein Indiz für dessen Schuld. Wie von Holderle nicht anders zu erwarten: keinerlei Sachargumente, nur Plattitüden und leere Floskeln.

Gutachten Prof. Püschel: Die Verletzungen seien sehr wohl mit einem Unfall vereinbar. Die Hände z. B. waren unversehrt, hätten aber bei einem Angriff Kampfverletzungen aufweisen müssen.


Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/newest/https://www.s ... r-e596500/


Eine gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
Mein Sohn, ein Mörder?

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Iris T. wollte helfen, als die Polizei eine Person suchte, die nachts durch Aschau gejoggt war. Jetzt sitzt ihr Sohn im Gefängnis. Und die Familie ist überzeugt: Das Gericht hat im Mordfall Hanna … [W.] nicht die Wahrheit gesucht, sondern einen Schuldigen.

Mitten in der Nacht joggt Sebastian T. die letzten Meter zu seinem Elternhaus. Aschau …, 3. Oktober 2022, gegen halb drei. Seit einer knappen Dreiviertelstunde ist er unterwegs, in Laufhose, Trekkingjacke, Stirnlampe. Seine Strecke führt ihn über den Parkplatz vor der Disco „Eiskeller“, hier wird er noch von Partygästen gesehen. Dann läuft er halb rum um die Burg Hohenaschau und kurz entlang der Prien … Und ein paar Hundert Meter entfernt geht gerade ein Leben zu Ende.

Niemand sieht Sebastian T. bei seinen letzten Schritten, niemand sieht, ob er rennt, ob er außer Atem ist, ob er es gemütlich austrudeln lässt. …



Dort, wo Sebastian T. in jener Oktobernacht angekommen ist, auf der Kieseinfahrt vor seinem Elternhaus, stehen an einem Sonntagnachmittag im Frühling seine Tanten Andrea T. und Katharina T., sie füttern Momo, den Hund der Rechtsanwältin, mit der sie seit eineinhalb Jahren schreiben, reden, telefonieren …

… dann setzen sich alle an den Tisch, die fünf Frauen, die für die Freiheit von Sebastian T. kämpfen. Seine Mutter Iris, seine Tanten Andrea und Katharina, seine Oma Erika, seine Rechtsanwältin Regina Rick. Sein Vater Frank T. kämpft diesen Kampf auch, an diesem Nachmittag ist er aber unterwegs.

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Seit November 2022 sitzt Sebastian T. im Gefängnis. Der Anlagenmechanikerlehrling soll, so sieht es das Landgericht Traunstein, am 3. Oktober nicht auf direktem Weg nach Hause gejoggt sein, sondern noch einmal komplett um die Burg Hohenaschau herum, bis zur Kampenwandstraße, wo er dann auf die 23 Jahre alte Hanna … [W.] getroffen sein soll, die gerade auf ihrem 885 Meter langen Heimweg aus dem „Eiskeller“ war. Um sie zu vergewaltigen, soll er sie von hinten attackiert und mit einem Stein oder einem anderen Gegenstand auf ihren Kopf eingeschlagen haben. Nachdem die Medizinstudentin den Notruf gewählt hatte, soll der damals 20 Jahre alte Sebastian T. erst ihr Handy in den Bärbach geworfen haben und später auch die bewusstlose junge Frau. Das Landgericht Traunstein hat ihn im März 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt.

„Der Sebastian? Ausgerechnet der Sebastian soll das gemacht haben?“, fragt … Tante Andrea T., „der Einzige von uns, der immer ruhig und gelassen bleibt?“ … Jede Verwandte hat jetzt eine Geschichte. Dass es Sebastian T. immer peinlich gewesen sei, wenn er gerochen habe, und jetzt soll er sich auf einmal nach einer Joggingrunde verschwitzt einer fremden Frau genähert haben? Dass Sebastian T. nicht einmal dann die Ruhe verloren hatte, als der Bus nicht kam, er ist einfach sieben Kilometer nach Hause gelaufen, und jetzt soll er aus dem Affekt heraus ein Mörder geworden sein, einfach so? …

Niemand hat gesehen, dass er die Frau attackiert hat. DNA-Spuren? Gibt es nicht

… Niemand hat gesehen, dass er eine Extrarunde gelaufen ist. Niemand hat gesehen, dass er Hanna … [W. ] attackiert hat. Es gibt keine DNA-Spuren, keine Tatwaffe. Sebastian T. hat, auf Anraten seiner Anwälte, bislang geschwiegen. Und so gibt es nur zwei wackelige Zeugenaussagen, die ein Geständnis T.s oder zumindest Täterwissen andeuten. Rechtsanwältin Rick sagt: „Es gibt nichts, was gegen Sebastian T. vorliegt. Dieses Urteil ist ein Justizskandal.“

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein schreibt per Mail, er könne derzeit „nur auf die Darstellung im Urteil des Landgerichts Traunstein verweisen“. Darin haben die Richter auf 299 Seiten ihre Sicht auf den Fall begründet.

Im vergangenen Sommer hat Regina Rick gemeinsam mit dem Hamburger Strafverteidiger Yves Georg die Revision eingelegt, auf 1742 Seiten haben sie begründet, warum ihrer Ansicht nach das Urteil voller Rechtsfehler ist. Nun prüft der Bundesgerichtshof, ob es ein weiteres Verfahren geben soll, der Beschluss wird in den nächsten Wochen erwartet.



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Dass er in all das nur hineingeraten ist, weil seine Mutter das Richtige machen wollte.

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Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 war Hanna Wörndl leblos in der Prien gefunden worden, zwölf Kilometer von Aschau entfernt.

Noch in der Nacht hatten die Rechtsmediziner … ihre Leiche untersucht. Sie hatten einen Blutalkoholwert von 2,06 Promille festgestellt, vor allem aber fünf Riss-Quetsch-Wunden am Kopf und ein beidseitig gebrochenes Schulterdach. „Am ehesten“, schreiben die Rechtsmediziner ins Obduktionsprotokoll, sei von einer „stumpfen Gewalteinwirkung von hinten nach vorne“ auszugehen. Dass also jemand von hinten auf Hanna … [W.] gesprungen sei und dann auf sie eingeschlagen habe, zum Beispiel mit einem Stein. Wenige Stunden, nachdem der Leichnam gefunden wurde, suchte die Polizei also einen Mörder. Und ganz Aschau rätselte mit. Auch die Familie T., die die Familie Wörndl nicht näher kannte …

Als sich dann die Polizei von einem unbekannten nächtlichen Jogger Hinweise erhoffte, erinnerte sich Iris T. an die Laufrunde ihres Sohnes. Sie rief bei der Polizei an.

„Da hinten standen wir“, sagt sie und zeigt zu der Küchenzeile … Sie am Telefon, ihr Sohn neben ihr, zu schüchtern, um sich selbst zu melden. Sie machten einen Termin für eine Vernehmung aus. „Wir wollten helfen.“ …

Zweimal war Sebastian T. im Herbst 2022 bei der Polizei, er erklärte seine Joggingrunde, er brachte seine Klamotten mit, er ließ sich im Keller fotografieren. Für ihn, den schüchternen jungen Mann, waren diese Befragungen offenbar anstrengend, er schwieg oft, machte Pausen, so erzählt es später eine Polizistin vor Gericht. Als die Beamten fragten, was er glaube, was passiert sei, da antwortete er erst, so steht es im Protokoll: „Ich weiß nicht, was ich jetzt sagen soll.“ Als die Beamten weiter fragten, sagte er, es könnte ja jemand Hanna … [W.] im Auto mitgenommen haben, sie zu etwas überreden wollen, was sie nicht wollte. Und dass der Fahrer ihr dann „vielleicht etwas draufgehauen hat“. Was denn, fragten die Ermittler. „Vielleicht irgendwas im Auto“, vielleicht auch „schon außerhalb“. An was er da denke? Sebastian T. antwortete: „Vielleicht irgendeinen Stein oder so.“

„Der Sebastian ist ein gutmütiger Kerl. Der weiß nicht, dass es Menschen gibt, die ihm eher nicht gewogen sind“, sagt Tante Andrea T. am Tisch in Aschau.

„Das war vielleicht sein Fehler“, sagt Anwältin Rick. „Rede niemals mit der Polizei.“

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Die Ermittler wussten bei dieser Vernehmung längst, dass das mit dem Stein stimmen könnte. Dass das, was er gesagt hatte, Täterwissen sein könnte. Trotzdem durfte Sebastian T. wieder nach Hause. Als ein paar Tage später seine beste Freundin Verena R. als Zeugin aussagen sollte, schrieb er ihr, dass die Ermittlerin „voll nett“ sei. Doch dann fingen die Beamten an, nachlässig zu werden.

Die beste Freundin erzählte, dass Sebastian T. ihr abends am 3. Oktober gesagt habe, dass in Aschau „ein Mädl“ umgebracht worden sei. Für die Ermittler war klar: Das kann nur der Täter gewusst haben. Doch sie hörten nicht genau zu. Die Freundin erzählte auch, dass Sebastian T. von dem Mord in der Lokalpresse gelesen habe – die berichtete aber erst am 4. Oktober. Und, sagte sie, er habe ihr auch gesagt, dass die Leiche in der Prien gefunden worden sei. Das konnte am 3. Oktober nicht einmal der Täter wissen, die Leiche von Hanna … [W.] wurde erst spät am Abend identifiziert. All das aber interessierte die Beamten nicht. Einen Tag später nahm die Polizei Sebastian T. fest. Vor Gericht stellte sich später anhand der Geodaten der Handys von Sebastian T. und Verena R. heraus, dass das Gespräch am 4. Oktober stattgefunden hat, als also bereits viele in Aschau von einem Mord gehört hatten.

Die Verwandten stiegen irgendwann selbst in den Fluss, auf der Suche nach Antworten

Im Oktober 2023 begann der Prozess am Landgericht Traunstein. Vom ersten Tag an, sagt Oma Erika T., „haben wir gemerkt: Die Richterin will ihn verurteilen“. Als die Fotos von den Vernehmungen gezeigt wurden, sagte die Vorsitzende Richterin … Aßbichler, Sebastian T. sehe „sehr hager und bissl verwahrlost“ aus. Am dritten Prozesstag zitierte sie seine Theorie mit dem Stein und sagte: „Da stellt sich die Frage: Ist das Täterwissen oder haben Sie hellseherische Fähigkeiten?“ Sie entschied sich für Ersteres. „Wenn Sie ein Geständnis ablegen wollen, machen Sie es zeitnah, sonst ist es nicht mehr wertvoll.“ Am Tisch in Aschau sagt Oma Erika T.: „Wir hatten das Gefühl: Die wollen das gar nicht aufklären.“ Anders als die Familie, die im Frühjahr 2023 selbst angefangen hatte zu ermitteln.

Sie hatten sich gefragt: War es wirklich ein Mord? Oder könnte es auch ein Unfall gewesen sein?

Die Verwandten waren die Prien entlanggegangen, hatten nach Stellen gesucht, an denen sich Hanna … [W.] die Kopfverletzungen auch zugezogen haben könnte. Sie waren ins Wasser gestiegen, um die Abstände zwischen Stangen zu messen, könnte sie sich hier die Schulterdächer gebrochen haben? Als Bärbach und Prien mal wieder reißend waren, hatten sie eine Handtasche reingeworfen, um zu sehen, wie schnell diese davongespült wird. Weil sie diese Unfalltheorie auch vor Gericht prüfen lassen wollten, engagierten sie im November 2023 Regina Rick als zusätzliche Verteidigerin. Rick war die Anwältin von Manfred … [G.], der wenige Wochen zuvor nach dreizehneinhalb Jahren im Gefängnis freigesprochen wurde. Der Mord, für den er verurteilt worden war, das hatte Rick nachweisen lassen, war kein Mord gewesen. Sondern ein Unfall.

Doch vor dem Landgericht Traunstein kommt Rick nicht weit mit der Theorie, dass es wieder kein Mord gewesen sei, sondern nur ein Unfall. Dass Hanna … [W.] also abgerutscht sein könnte in den Bärbach.

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Ein Hydromechaniker sagt, dass sie sich die schweren Verletzungen am Kopf und an den Schultern nicht im Wasser habe zuziehen können, da hätte sie nur Schürfwunden bekommen.

Das Gericht lehnte es ab, einen Hamburger Gerichtsmediziner zu hören, der die Verletzungen sehr wohl mit einem Unfall vereinbaren kann (unter anderem, schreibt er in einem Gutachten, hätten die Hände bei einem Angriff Kampfverletzungen haben müssen, sie waren aber unversehrt).

In ihrem 299 Seiten langen Urteil schreibt die Kammer, dass „ein Unfallgeschehen sicher auszuschließen“ sei, das Wörtchen „sicher“ ist unterstrichen. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf die unverletzten Hände – bei einem Unfall, argumentiert sie, hätte sich Hanna … [W.] im Gestrüpp am Ufer festgehalten und wäre von der Strömung fortgerissen worden. Und sie bezieht sich auf den Notruf, den Hanna … [W.] um 2.32 Uhr gewählt hatte, ausgelöst durch zweimaliges Drücken der Schaltfläche „Notruf“ und dann ein Auswählen des Kontaktes „home“.

Ist es denkbar, dass dieser Notruf ein pocket call war, also ungewollt? Oder dass der Anruf beim Abrutschen oder beim Treiben im Wasser ausgelöst wurde? Die Verteidiger Rick und Georg halten das für möglich. Vor dem Landgericht Traunstein schloss das ein IT-Forensiker vom bayerischen LKA aus. Sicher ist allerdings auch: Der Notruf beweist nicht, dass Sebastian T. in der Nähe des Bärbachs war und daher auch nicht, dass er der Täter war.

Verurteilt hat das Landgericht Traunstein Sebastian T. letztlich vor allem wegen zweier Zeugenaussagen, im Urteil bewerten die Richter die eine als „konstant und schlüssig“, die andere sogar als „konstant, widerspruchsfrei und schlüssig“. Doch bei den Aussagen von Lea R. und Adrian M. ist auffällig, dass die Richter sich nicht bemüht hatten, letzte Zweifel zu beseitigen.

Einer der Hauptbelastungszeugen leidet an einer Borderline-Störung

Lea R. ist die Schwester von Verena R., deren falsche Erinnerung erst zur Verhaftung geführt hatte. Sie hatte vor Gericht erzählt, dass Sebastian T. nach einer nachmittäglichen Tischtennispartie am Chiemsee über einen Mord in Aschau gesprochen habe, und zwar am 3. Oktober, Täterwissen also. Dabei gewesen seien die Schwestern Lea und Verena R., Sebastian T. und ein weiterer Freund, Raffi W. Auch diesen Freund befragte das Gericht. Doch bei ihm klang alles ganz anders.

Nur einmal habe er mit Sebastian T. Tischtennis gespielt. Von einem Mord habe dieser dabei nichts erzählt. Und sie hätten sich auch nicht am Nachmittag getroffen, sondern, wie Raffi W. sagte, „auf d’Nocht“. (Nachfrage des Gerichts: Wann es auf d’Nocht sei? – Antwort des Zeugen: „Auf d’Nocht is’, wenn’s finster wird.“) Er wisse das, weil er immer seinem Onkel im Stall helfe, vor 20 Uhr habe er nie Zeit. Außerdem habe Sebastian T. fluoreszierende Bälle dabeigehabt, die im Dunkeln leuchten, und ihre Handys, die hätten sie als Scheinwerfer genutzt.

Raffi W. war sich zudem sicher, dass auch „der andere Sebastian“ mitgespielt habe. Auch dieser Zeuge, Sebastian W., erinnerte sich an eine gemeinsame Tischtennispartie, nur sei die nicht am 3. Oktober gewesen, seine Mama könne „mit Sicherheit bestätigen“, dass er an jenem Abend zu Hause war.

Die Geodaten des Handys von Raffi W. hätten viele Zweifel an dieser Tischtennisgeschichte ausräumen können. War er doch am 3. Oktober am Chiemsee? Oder hatten sich die Freunde an einem anderen Tag getroffen? Verteidigerin Rick hatte beantragt, das Handy von Raffi W. auszuwerten, das Gericht lehnte das ab. Die Begründung: So könne nur nachgewiesen werden, wo sein Handy war, nicht aber, wo er selbst war.

Bild

Am Tisch in Aschau sagt Tante Katharina T., dass sie alle in der Familie einen Gerechtigkeitssinn hätten. Dass dann ausgerechnet das Gericht nicht alles überprüft hat, „das macht uns sauer und wütend“.

Und dann war da noch Adrian M., ein Mithäftling, der sich wenige Tage nach dem Prozessauftakt bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte: Sebastian T. habe ihm den Mord gestanden, rund um Weihnachten 2022, bei Spekulatius und Kartenspiel in der Zelle. Er habe, soll Sebastian T. gesagt haben, Hanna … [W.] „bewusstlos geschlagen“, damit sie sich „nicht wehren“ könne. So stand es in etwa auch in der Anklage und somit in den Presseberichten nach dem Prozessauftakt. Alle anderen Zeugen aus der Haft sagten vor Gericht, Sebastian T. habe die Tat stets abgestritten.

Hatte sich also Sebastian T. allein Adrian M. anvertraut? Oder hatte der sich was zusammengedichtet? Er hatte ja selbst gesagt, dass er an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leide, ein Symptom dieser psychischen Krankheit: das Verdrehen der Wahrheit. Und damit hatte Adrian M. seine Erfahrung.

Ihr Vertrauen in die Justiz ist zerstört. Und doch machen sie schon Zukunftspläne

Ein paar Jahre zuvor war er in einen jahrelangen Streit der eigenen Eltern hineingeraten, mal hatte er die Mutter belastet, mal den Vater. Vor dem Amtsgericht Laufen sagte seine Mutter, dass sich ihr Sohn schnell manipulieren lasse. Adrian M. selbst sagte während der Verhandlung, er habe mal bei der Mutter gut dastehen wollen, mal beim Vater. Und: Er habe die Aussagen so gemacht, wie es gerade gepasst habe.

Im Gefängnis saß Adrian M., weil er minderjährige Mädchen erpresst hatte, ihm anzügliche und teilweise sexualisierte Fotos und Videos zu schicken. Einem Mädchen hatte er gesagt, er habe Krebs im Endstadium. Eine weitere Lüge.

T.s Verteidigerin Rick hatte schon im Prozess beantragt, die Gefängnispsychologin von Adrian M. zu hören. Auch das lehnte das Gericht ab.

Bild
Zu Hause im Wohnzimmer sagt Mutter Iris T.: „Wir sind so viel misstrauischer geworden. Wir wussten irgendwann nicht mehr, wer wirklich an der Wahrheit interessiert ist.“

Anruf bei Walter Holderle, dem Anwalt der Eltern von Hanna … [W.], die im Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren. Er betont erst einmal, dass es den Eltern wichtig sei, dass niemand zu Unrecht im Gefängnis sitze. Dass alles aufgeklärt werde. Er findet aber auch, dass das Gericht „es sich nicht leicht gemacht“ habe, nicht mit dieser Tischtennispartie, nicht mit dem Mithäftling Adrian M. Und auch nicht mit der Unfalltheorie, die Holderle für „abstrus“ hält. Ein Indizienprozess, sagt er, basiere nun einmal auf Indizien, und er sehe da „kleine, wesentliche Mosaiksteine, die zusammen ein klares Bild ergeben“.

Er denkt dabei daran, dass Sebastian T. bislang vor Gericht geschwiegen hat. „Wenn ich ein unschuldiger junger Mann bin, gehe ich da doch nicht hin und schweige“, sagt Holderle, „da sage ich: Ihr bekommt alles, was ihr wollt, bis auf die Tausendstelsekunde lege ich mein Leben offen.“ Oder er denkt daran, dass Sebastian T. weggeschaut habe, als vor Gericht die Fotos der Leiche von Hanna … [W.] gezeigt wurden. Oder dass der psychiatrische Sachverständige bei ihm keine Frustration gesehen habe, wie sonst so oft bei unschuldig Angeklagten. Holderle sagt: „Ich sehe es so, dass die Verurteilung richtig war. Es sind genügend Indizien da, die keinen Zweifel an der Täterschaft lassen.“

… Noch trauen sich die Mutter, die Oma und die Tanten von Sebastian T. nicht, allzu zuversichtlich über ein mögliches neues Verfahren zu reden. Zu sehr ist ihr Vertrauen in die deutsche Justiz zerstört worden. Und doch, manchmal machen sie schon Zukunftspläne. Sobald er wieder in Freiheit sein wird, das haben sie ihm versprochen, fahren sie in den Urlaub, Sebastian T. dürfe sich ein Ziel aussuchen. Ganz besonders, erzähle er ihnen manchmal, freue er sich aufs Skifahren. …

Süddeutsche.de am 14.04.2025
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... r-e596500/


Wie lange es wohl diesmal dauern wird bis zur empörten Eruption Holderles in dem ihm ergebenen OVB? Mein Vorschlag für die nächste OVB-Headline: „Schock! Süddeutsche Zeitung spricht Hannas bestialischen Meuchelmörder frei – Angst und Entsetzen im Chiemgau!“

Nach der „Zeit“ und Spiegel-TV ist die Süddeutsche der dritte Medien-Gigant, der die Chiemgauer Provinzkasperei milde belächelt. Fehlen noch der Stern, ARD, ZDF, BBC, CGTN, Netflix und Al Jazeera. Petri Heil, Herr Holderle!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 14:04:13 Bild
Seilbahnzufahrt.png

Quelle
https://www.google.com/maps/@47.7638586 ... FQAw%3D%3D

Danke für den Screenshot und den Link!

Hier lässt sich gut erkennen, wie leicht man in diesem Bereich in den Bärbach stürzen kann: beim Urinieren, beim Erbrechen – oder bei einem unwillkürlichen Schritt zur Seite, mit glatten Sohlen auf pitschnassem Gras oder Laub.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 15:16:02 Polizeiabsuche zeitnah zwischen Brückchen und Einfahrt Seilbahn
viewtopic.php?p=238782#p238782
Gast hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 15:22:34 Bild
Geländer Kampenwandstr 97.jpg
Quelle: https://youtu.be/PBcm5Z0bNbA
Poizeisuche am 4. oder 5. 10. 2022
Weder auf dem zitierten Screenshot noch in dem als Quelle dafür angegebenen Video ist der Bereich um die Zufahrt zur Seilbahn zu sehen. Zu welcher Erkenntnis willst Du uns damit verhelfen? Hrrx!

Gast hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 14:04:13 … Konnte die Frau im Hotel von hier auch den Schrei hören? …
Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von der Bebauung und der Windrichtung. Allzu groß ist die Entfernung zum Brückerl bzw. zum Burghotel nicht, wie Du selbst schreibst:
Gast hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 14:04:13 … Vom Brückchen bis Einfahrt Seilbahnparkplatz sind es ca 75 m was etwa ein Minute gehen entspricht. …
Zum einen würde damit die Zufahrt zur Seilbahn wohl noch innerhalb des forensisch festgestellten GPS-Radius liegen und zum anderen würde das Zeitfenster, das Sebastian theoretisch für eine mögliche Tatbegehung zur Verfügung gestanden hätte, um rund zwei Minuten verkürzt.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 14:04:13 … War der Bach hier so gut ausgebaut dass Ring und Gürtel erst auf Höhe Seilbahnparkplatz aufzufinden waren oder haben sie sich später erst gelöst? …
Deshalb (und auch wegen möglicher Verletzungsursachen) fragte ich:
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 01:14:43 … Wie ist die Bärbach-Unterquerung der Seilbahnzufahrt beschaffen? …
Darüber haben wir bislang keinerlei Information: keine Fotos, keine Schilderung Ortsansässiger, keine Aussage eines Gutachters.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 15. April 2025, 22:22:03
Weder auf dem zitierten Screenshot noch in dem als Quelle dafür angegebenen Video ist der Bereich um die Zufahrt zur Seilbahn zu sehen. Zu welcher Erkenntnis willst Du uns damit verhelfen? Hrrx!
Wie sagt man so schön: Knapp daneben ist auch vorbei.
Die 5 Polizisten werden wohl nich den ganzen Tag auf einem Fleck gestanden haben aber grosse Funde haben sie nicht zwischen Brückchen und Seilbahneinfahrt am 4. oder 5. gemacht.
[805] Am 04.10.2022 wurde dann auch nochmals ab 13:30 Uhr bei Tageslicht mit dem polizeilichen Mantrailer-Hund „Alf“ eine Absuche vorgenommen, über die der Zeuge PHK … berichtete.

[806] Auch „Alf“ trug ein GPS-Halsband, welches letztendlich seinen zurückgelegten Weg auf eine Karte übertrug. Da das Opfer – so der Zeuge PHK … sich nach den Erkenntnissen im Club „Eiskeller“ aufgehalten hatte, sei der Hund, nachdem er den Geruch über die vorliegenden Referenzgegenstände aufgenommen habe, in der Schlossbergstraße eingesetzt worden. Er sei von dort nach rechts in die Kampenwandstraße eingebogen. Da sei auch Zug auf der Leine gewesen. Dort sei er bis zur Straße an der Bergbahn gegangen (Zufahrtsweg zum Kampenwandparkplatz), allerdings nach kurzer Wegstrecke zurückgekommen. „Alf“ sei unsicher geworden, es sei kein Zug mehr auf der Leine gewesen. „Alf“ sei ein Stück in den Brandnerweg gelaufen. Von dort habe er über den Bärbach wieder zurück auf der Kampenwandstraße bis zum Beginn eines Waldstückes gesucht. Er habe an einer Parkbank gekreist und sei entlang des Scheichergrabens wieder zurück bis auf Höhe des Anwesens Kampenwandstraße 102 gelaufen. Dort habe er in alle Richtungen negativ angezeigt und die Suche beendet.
https://www.google.com/maps/place/Kampe ... FQAw%3D%3D
Wenn man das mit dem Zug auf der Leine ernst nimmt ist das eine wichtige Erkenntnis. Leider kenn wir die Gps-Strecke des Hundes nicht und auch nicht wo die Parkbank war.
Bei einem Unfall muss die Spur abrupt aufhören, bei einem Agriff könnte ein Täter Spurenmaterial verschleppt haben.
Ausserdem könnten Angehörige schon bei der Suche auf ihrem Heimweg Spurenmaterial verschleppt haben.
Die ersten Erkenntnisse der Polizei waren wohl die Kamera, dass sie rechts abgebogen ist dann vllt der Funkzellenwechsel und dann der Fund des Gürtels und die Zuordnung, dann die Zeugin mit dem Schrei, dann Nachsuche und Fund vom Ring und dann ganz spät die Auswertung vom Handy mit Temperatur und Gpsdaten.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich habe schon öfters stark betrunkene Leute nach hause gefahren.
Auch wenn der Magen schon leer ist haben sie immer wieder den Würgereiz aber es kommt nur ein bisschen Spuke.
Wenn sie sich davor beim Würgereiz schon mal am Bachgeländer festhielt kann sein, dass sie an der Stelle wieder würgen musste und ihr fiel nicht auf, dass gerade hier dass Geländer fehlt und sie geriet mit Schwung in den Bach.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 02:02:24 … Wenn man das mit dem Zug auf der Leine ernst nimmt ist das eine wichtige Erkenntnis. …
Hast Du Anlass, den Zug auf der Leine nicht ernstzunehmen? Ich nicht.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 02:02:24 … Leider kenn wir die Gps-Strecke des Hundes nicht und auch nicht wo die Parkbank war. …
Was interessiert noch die Parkbank (sowie die nachfolgenden Örtlichkeiten), wenn schon vorher kein Zug mehr auf der Leine war!? Die Spur endete offenkundig nahe der Einmündung der Seilbahnzufahrt (Urteil, Rdnr. 806):
… Da sei auch Zug auf der Leine gewesen. Dort sei er bis zur Straße an der Bergbahn gegangen …, allerdings nach kurzer Wegstrecke zurückgekommen. „Alf“ sei unsicher geworden, es sei kein Zug mehr auf der Leine gewesen. …
Lies die von Dir selbst aus dem Urteil zitierte Textpassage bitte noch einmal komplett und mit Sorgfalt und achte dabei auf die Reihenfolge der darin enthaltenen Feststellungen.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 02:02:24 … Bei einem Unfall muss die Spur abrupt aufhören …
Nur selten endet die Spur, der Mantrailer folgen, „abrupt“. Die Geruchspartikel steigen auf, sinken zu Boden, werden vom Wind weitergetragen. Es entsteht eine Art Geruchskorridor, der auch schon einmal bis zur gegenüberliegenden Straßenseite reichen kann, wo sich der Gesuchte jedoch gar nicht aufgehalten haben muss. Mantrailing funktioniert nicht wie Zirkel und Geodreieck am Reißbrett.

Gast hat geschrieben: Donnerstag, 10. April 2025, 13:08:10 Ihre Angehörigen könnten am Abend des 4. 10. schon ihren Nachhauseweg vor den Hunden abgesucht haben, und Spurenmaterial … verloren haben. …
Gast hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 02:02:24 … Ausserdem könnten Angehörige schon bei der Suche auf ihrem Heimweg Spurenmaterial verschleppt haben. …
Weder im Urteil noch in der Presse ist von einer physischen Suche nach Hanna durch Angehörige zu lesen – und schon gar nicht am 04.10.2022. Bitte belege diese krude Annahme!

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 02:02:24 Wie sagt man so schön: Knapp daneben ist auch vorbei. …
Schöner wäre es, uns zeitraubende, sinnlose Hinweise auf Videos und dergleichen zu ersparen. Danke.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 03:10:39 Schön gemachtes Filmchen mit vielen Bildchen, aber zu seicht
https://youtu.be/jPcxGs4kMWM
Dito.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Postwendend auf den Post von Catch22 » Mittwoch, 16. April 2025, 11:17:14
Hast Du Anlass, den Zug auf der Leine nicht ernstzunehmen? Ich nicht.
Die Assbichler und Holderle-Fraktion haben das locker gesehen und in der Presse kam das auch nicht so recht zur Geltung
Was interessiert noch die Parkbank (sowie die nachfolgenden Örtlichkeiten), wenn schon vorher kein Zug mehr auf der Leine war!? Die Spur endete offenkundig nahe der Einmündung der Seilbahnzufahrt (Urteil, Rdnr. 806):
Die Parkbank hatten wir schon mal verzweifelt auf dem Seilbahnparkplatz gesucht um draus Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Verschleppung der Spur durch die Witterung, oder Verschschleppung von Spurenmaterial durch Sekundärpersonen muss man auch bedenken und vllt kann man daraus auch Erkenntnisse gewinnen zum Geschehen am Bärbach
Weder im Urteil noch in der Presse ist von einer physischen Suche nach Hanna durch Angehörige zu lesen – und schon gar nicht am 04.10.2022. Bitte belege diese krude Annahme!
Müsste heissen 3. 10. als die Angehörigen langsam unruhig wurden und dann war in der Nacht die erste Suche mit den nicht zertifizierten Hunden und am 4. 10. war das mit Alf auch semiprofessionel. Hunde sind aber nicht unfehlbar.

Sie hätte auch mit einem medizinischen Notfall am 3. 10. auf dem Wiesenweg östlich des Baches liegen können, von dem berichtet wurde, dass sie ihn manchmal ging wenn sie nicht neben der Kampenwandstrasse nach hause gehen wollte.

Schöner wäre es, uns zeitraubende, sinnlose Hinweise auf Videos und dergleichen zu ersparen. Danke.
Keiner sollte sich gezwungen fühlen meinen Beiträgen und Links zu folgen und er könnte sich in der Zeit in die warme Frühlingsonne legen. Da Bits und Bytes geduldig sind werde auch weiterhin nach Lust und Laune Posten
Bntzrnm
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Bntzrnm hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 16:08:08 https://www.sueddeutsche.de/bayern/mord ... li.3238008

Urteil aufgehoben!!!
:mrgreen: Beste Nachricht!
Geht halt wieder nach Traunstein zurück, da bin ich ja mal gespannt!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Heute ist ein guter Tag für das Recht in Deutschland!

Der Bundesgerichtshof entschieden, dass neu verhandelt werden muss.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Bntzrnm hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 16:08:08 https://www.sueddeutsche.de/bayern/mord ... li.3238008

Urteil aufgehoben!!!
Leider hat es sich der BGH sehr einfach gemacht und hat sich wohl kaum um die Revisionsbegründung gekümmert.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... z=75&pos=0

Da mittlerweile das LG Traunstein eine Hilfsjugendkammer eingerichtet hat (vielleicht in weiser Voraussicht) landet das Verfahren leider erneut am LG Traunstein, eins der Landesgerichte mit der höchsten Revisionsrate.

Ich hatte so etwas schon vermutet, da der BGH sieht weniger die Not der Angeklagten sieht, wichtiger für ihn, ist die Gesichtswahrung der Justiz. So musste er sich mit dem Rest des Urteils nicht abgeben. Sicher teilweise ist das berechtigt, denn ein befangener Richterist in der Regel vollkommen ungeeignet, um ein gerechtes Urteil zu sprechen.

Etwas mehr Aufwand hätte ich vom BGH aber doch erwartet, schließlich soll der neuen Strafkammer nicht ähnliche Fehler unterlaufen, zumal es sich wahrscheinloch wieder um dat LG Traunstein handelt. Eine vernünftige Abhandlung von Seiten des BGH hätte wahrscheinlich auch kaum mehr die Untersuchungshaft aufrechterhalten lassen. Aber so? Effektiver Rechtsschutz scheint in D offenbar ein Fremdwort zu sein.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Erwartungsgemäß hebt der Bundesgerichtshof das Urteil v.
Landgericht Traunstein - Urteil vom 19. März 2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22 jug. auf.

Die Traunsteiner Rechtsprechung hat halt so ihre Tücken, lt. Strafverteidigerin R. Rick ;)
.......
Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Verdeckungsmordes in Aschau im Chiemgau auf

Nr. 075/2025

Beschluss vom 1. April 2025 - 1 StR 434/24

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Hiergegen hat er Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts traf der damals 20-jährige Angeklagte in Aschau im Chiemgau am 3. Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr beim Joggen zufällig auf die ihm flüchtig bekannte Studentin Hanna W., die nach dem Besuch einer Diskothek nach Hause ging. Er stieß sie von hinten zu Boden, kniete sich auf ihren Rücken und schlug mit einem stumpfen Gegenstand mindestens siebenmal gegen ihre Schläfe. Damit wollte er ihren Widerstand brechen, um sie sexuell zu missbrauchen. Auch zog der Angeklagte der Geschädigten Jacke und Hose aus. Dann packte ihn jedoch die Furcht, sie könne ihn erkannt haben und später identifizieren. Er entschloss sich daher nunmehr, von sexuellen Handlungen abzusehen und die durch die Schläge bewusstlos gewordene Geschädigte in den infolge Hochwassers reißenden Bärbach zu schleppen, um seine Tat zu verdecken. Hanna W. ertrank im um neun Grad kalten Wasser innerhalb von vier bis fünf Minuten.

Der Senat hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers, den die Verteidigung gerügt hatte, aufgehoben. Die Vorsitzende der Jugendkammer durfte nicht mehr mitwirken, nachdem sie sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen hatte. Diese erfuhr hiervon erst über einen Monat später, als sie einen Ausdruck der E-Mails in einem Sonderband entdeckte. Sie lehnte daher für den Angeklagten die Vorsitzende als befangen ab. Die Jugendkammer wies diesen Antrag ohne Mitwirkung der Vorsitzenden zurück, unter deren Vorsitz der Prozess daher zu Ende geführt wurde. Dies hielt der Nachprüfung durch den Senat nicht stand. Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt.

Der Senat hat die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die den Fall neu zu verhandeln hat.

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=19778950
z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Übernimmt jetzt wenigstens eine andere Kammer und andere Richterin?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

z3001x hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 17:35:14 Übernimmt jetzt wenigstens eine andere Kammer und andere Richterin?
Der Senat hat die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die den Fall neu zu verhandeln hat.

Eine andere Kammer somit ein neues Gericht.
Es müsste aber aus dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes Traunstein ersichtlich sein,
wer diese Aufgabe übernimmt m.M.n.

Dieses Gericht muss auch über die Fortdauer der U-Haft befinden von S...
z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 17:39:57 Der Senat hat die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die den Fall neu zu verhandeln hat.

Eine andere Kammer somit ein neues Gericht.
Danke! Immerhin, ein kleiner Schimmer Hoffnung.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Freuen wir uns für Sebastian und seine Unterstützer, das ist ein guter Tag!

Man muss aber - auch mit Blick auf andere in Revision befindliche Fälle - glasklar sagen, dass diese Entscheidung sich allein auf den Formfehler bezieht, dessentwegen auf Befangenheit erkannt wurde.

Das komplette Narrativ des Tathergangs, zu dem hier über Monate sehr kompetent rauf und runter diskutiert worden ist, warum sich das Ganze eben gar nicht so zugetragen haben kann, wurde in der Revisionsentscheidung überhaupt nicht in Frage gestellt.
Gast0815 hat geschrieben: Mittwoch, 16. April 2025, 17:09:23 Leider hat es sich der BGH sehr einfach gemacht und hat sich wohl kaum um die Revisionsbegründung gekümmert.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... z=75&pos=0

Da mittlerweile das LG Traunstein eine Hilfsjugendkammer eingerichtet hat (vielleicht in weiser Voraussicht) landet das Verfahren leider erneut am LG Traunstein, eins der Landesgerichte mit der höchsten Revisionsrate.

Ich hatte so etwas schon vermutet, da der BGH sieht weniger die Not der Angeklagten sieht, wichtiger für ihn, ist die Gesichtswahrung der Justiz. So musste er sich mit dem Rest des Urteils nicht abgeben. Sicher teilweise ist das berechtigt, denn ein befangener Richterist in der Regel vollkommen ungeeignet, um ein gerechtes Urteil zu sprechen.

Etwas mehr Aufwand hätte ich vom BGH aber doch erwartet, schließlich soll der neuen Strafkammer nicht ähnliche Fehler unterlaufen, zumal es sich wahrscheinloch wieder um dat LG Traunstein handelt. Eine vernünftige Abhandlung von Seiten des BGH hätte wahrscheinlich auch kaum mehr die Untersuchungshaft aufrechterhalten lassen. Aber so? Effektiver Rechtsschutz scheint in D offenbar ein Fremdwort zu sein.
Um eine inhaltliche Prüfung der Revisionsbegründung, sich mit dem Rest des Urteils abzugeben und zu klären, ob ein befangener Richter in der Regel vollkommen ungeeignet ist, um ein gerechtes Urteil zu sprechen - um all das geht es in einer Revision nicht die Bohne.

Siehe dazu auch meine Ausführungen in einem anderen Fall, auch zum Thema "Effektiver Rechtsschutz in D" (wobei Gast 0815 damit wohl weniger Rechtsschutz sondern faire Chancen für die Beschuldigten meint).

https://het-forum.de/viewtopic.php?p=281295#p281295
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Es gibt bereits Meinungen zu den BGH-Beschluss vom 1. April 2025 - 1 StR 434/24 im Fall Hanna W.

Der BGH moniert, dass Aßbichler damit nicht die gebotene Neutralität gezeigt habe. Regina Rick sagt am Telefon, dass Aßbichler „eine absurde Rechtsauffassung“ habe. Zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Verteidigerin war es immer wieder zu hitzigen Wortgefechten während des ersten Verfahrens gekommen.

Der Hamburger Strafverteidiger Yves Georg, mit dem Rick gemeinsam die Revision eingelegt hatte, sagt am Telefon, mit diesem Beschluss habe der BGH auch „eine Mahnung“ an andere Richter ausgesprochen: Ein „derart verschlagenes Verhalten“ werde vom Bundesgerichtshof nicht geduldet. Der Beschluss habe einen „Disziplinierungseffekt“.

Wann ein neues Verfahren startet, steht noch nicht fest.

Eine andere Frage: Wer trägt eigentlich die Kosten des neuen Verfahrens, möglicherweise der Steuerzahler :?:

Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/mord ... li.3238008
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