ÖFFENTLICHE DISKUSSION Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske
Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Dust hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 07:51:18Für eine "spurenarme Tötung" inklusive spurenloser Leichenbeseitigung fehlte einfach komplett die Zeit - vor Gericht wurde auch aufgedröselt, wann sich welches Handy wo befand.
Hab gestern erstmalig überhaupt einen Bericht zum Urteil gelesen. Da war die Rede davon, dass die damals Angeklagten, nun Verurteilten sich GPS-freie Autos angeschafft hätten, um aus Sicht des Gerichts die Spur zu verwischen. Ist das im Detail belegt, diese Anschaffung und waren das Wagen, die eher wenig gefragt sind, und sich von der sonstigen Präferenz der Käufer bzgl. Markenauswahl unterschieden? Oder ist die Anschaffung selbst nur eine Vermutung?
Dust hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 07:51:18 Lt. Richter wurde Alexandra dann aber vermutlich in der Halle in Sindersdorf getötet, seltsamerweise dann aber Monate später noch Lebendspuren am Irschenberg "erschnüffelt" - also 178km weiter entfernt in Richtung österreichischer Grenze.
Mantrailerspuren sind halt immer schwierig, wenn die Spuren alt sind. Wobei hier weiß man es ja nicht, ob sie alt sind. Wenn sie leben sollte, könnten es jedenfalls theoretisch auch frische Spuren gewesen sein.
Gibt halt viele Fälle wo Mantrailerspuren einfach Artefakte waren. Maria Baumers vermeintliche Spur wurde auf dem "Jakobsweg" erschnüffelt, obwohl ihr Verlobter sie längst im Bernhardswald in Löschkalk vergraben hatte. Auch Tanja Gräffs Spur wurde auf einer Trierer Brücke erschnüffelt, wo es rückblickend unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist, dass sie da an dem fraglichen Abend entlang kam. Bei Scarlett Salice ähnliche Schnüffel Phänomene, obwohl man da noch nicht abschließend sagen kann, dass die Spuren wirklich falsch sein müssen.
z3001x hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 12:30:14
Hab gestern erstmalig überhaupt einen Bericht zum Urteil gelesen. Da war die Rede davon, dass die damals Angeklagten, nun Verurteilten sich GPS-freie Autos angeschafft hätten, um aus Sicht des Gerichts die Spur zu verwischen. Ist das im Detail belegt, diese Anschaffung und waren das Wagen, die eher wenig gefragt sind, und sich von der sonstigen Präferenz der Käufer bzgl. Markenauswahl unterschieden? Oder ist die Anschaffung selbst nur eine Vermutung?
Mantrailerspuren sind halt immer schwierig, wenn die Spuren alt sind. Wobei hier weiß man es ja nicht, ob sie alt sind. Wenn sie leben sollte, könnten es jedenfalls theoretisch auch frische Spuren gewesen sein.
Gibt halt viele Fälle wo Mantrailerspuren einfach Artefakte waren. Maria Baumers vermeintliche Spur wurde auf dem "Jakobsweg" erschnüffelt, obwohl ihr Verlobter sie längst im Bernhardswald in Löschkalk vergraben hatte. Auch Tanja Gräffs Spur wurde auf einer Trierer Brücke erschnüffelt, wo es rückblickend unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist, dass sie da an dem fraglichen Abend entlang kam. Bei Scarlett Salice ähnliche Schnüffel Phänomene, obwohl man da noch nicht abschließend sagen kann, dass die Spuren wirklich falsch sein müssen.
Eines der Fahrzeuge war geliehen. Das andere, welches nach Italien fuhr, war das eigene des einen Angeklagten. Die Autos würden aber auch Sinn machen, hätten die Angeklagten bei einem freiwilligen Verschwinden geholfen. Beide Fahrzeuge wurden nicht extra angeschafft und es handelt sich um gängige Fahrzeugtypen.
Bei den "dickeren" Autos, die vor allem D.B. privat fuhr, handelte es sich um Leasingfahrzeuge. Die liefen jeweils über das Unternehmen.
Zum Hundethema wurden am Ende Experten eingeladen, die den vorher vorgesprochenen Hundeführern eindeutig widersprachen. Es ist unmöglich, dass Hunde in freier Natur bei wechselnden Witterungsverhältnissen nach Monaten noch Lebendspuren aufnehmen können. Also nicht nur unwahrscheinlich, sondern wirklich unmöglich.
Bei Leichenspürhunden sieht das Ganze völlig anders aus, weil der Körper bzw. die Überreste ja weiterhin Geruch absondern.
z3001x hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 12:30:14
Hab gestern erstmalig überhaupt einen Bericht zum Urteil gelesen. Da war die Rede davon, dass die damals Angeklagten, nun Verurteilten sich GPS-freie Autos angeschafft hätten, um aus Sicht des Gerichts die Spur zu verwischen. Ist das im Detail belegt, diese Anschaffung und waren das Wagen, die eher wenig gefragt sind, und sich von der sonstigen Präferenz der Käufer bzgl. Markenauswahl unterschieden? Oder ist die Anschaffung selbst nur eine Vermutung?
Nix wurde angeschafft. Der Twingo gehört Ugur T. Der Outlander wurde von einem Arbeiter, der für die GmbH der beiden arbeitet, geliehen. Ugur T fuhr mit seinem Twingo über den Brenner und nicht mit dem geliehenen Auto. Betankung des Outlander sowie Nachkauf von Scheibenklar wurden von der Videoüberwachung gefilmt. Kauf von o2-Guthaben in Österreich wurde gefilmt. An der Mautstelle in Österreich wurde der Twingo registriert. Es gab keinerlei Versuche, diesen offensichtlichen Überwachungen in irgendeiner Form aus dem Weg zu gehen, z.B. indem man Mautstellen umfährt, um die Ecke parkt und Scheibenklar oder Guthaben "zu Fuß" kauft oder den Wagen mit einem Ersatzkanister betankt statt an der überwachten Zapfsäule vorzufahren.
Mantrailerspuren sind halt immer schwierig, wenn die Spuren alt sind. Wobei hier weiß man es ja nicht, ob sie alt sind. Wenn sie leben sollte, könnten es jedenfalls theoretisch auch frische Spuren gewesen sein.
Gibt halt viele Fälle wo Mantrailerspuren einfach Artefakte waren. Maria Baumers vermeintliche Spur wurde auf dem "Jakobsweg" erschnüffelt, obwohl ihr Verlobter sie längst im Bernhardswald in Löschkalk vergraben hatte. Auch Tanja Gräffs Spur wurde auf einer Trierer Brücke erschnüffelt, wo es rückblickend unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist, dass sie da an dem fraglichen Abend entlang kam. Bei Scarlett Salice ähnliche Schnüffel Phänomene, obwohl man da noch nicht abschließend sagen kann, dass die Spuren wirklich falsch sein müssen.
Ja natürlich. Das ist ja alles bekannt. Ich habe im Verlauf dieses Threads diverse Quellen angeführt, wonach signifikante Ergebnisse bei Hunden nur innerhalb 48 Stunden zu erwarten sind. Alles darüber hinaus resultiert meistens daraus, dass der Hund die Erwartungshaltung des Hundeführers bestätigt. Beides hat sogar eine (an der Suche in Oberhasling nicht beteiligte) Hundeführerin vor Gericht ausgesagt. So erklären sich auch die von Dir beschriebenen Artefakte.
Und ja, theoretisch ist es eine valide und auch schon ins Gespräch gebrachte Option, dass Alexandra und/oder die noch nicht rechtskräftig Verurteilten tatsächlich im Sommer 2023 gemeinsam in Oberhasling durch Wald und Flur spaziert sind. Ich persönlich glaube das zwar nicht, aber selbstverständlich hätte eine in alle Richtungen ermittelnde Behörde wertfrei auch diesem Gedanken nachgehen müssen. Das ist aber nicht geschehen.
z3001x hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 12:30:14
Hab gestern erstmalig überhaupt einen Bericht zum Urteil gelesen. Da war die Rede davon, dass die damals Angeklagten, nun Verurteilten sich GPS-freie Autos angeschafft hätten, um aus Sicht des Gerichts die Spur zu verwischen. Ist das im Detail belegt, diese Anschaffung und waren das Wagen, die eher wenig gefragt sind, und sich von der sonstigen Präferenz der Käufer bzgl. Markenauswahl unterschieden? Oder ist die Anschaffung selbst nur eine Vermutung?
Meine Ansicht zu den Elektronikarmen Fahrzeug Mitsubishi !
Ein Mitarbeiter aus der Firma der beiden Angeklagten hat ihnen den älteren Mitsubishi Outlander zur Verfügung gestellt. Man benötigt ein wintertaugliches Fahrzeug mit kleiner Transportkapazität, weil sich schlechte Witterungsverhältnisse abzeichnen und weil zwei Fahrtzeuge aus ihrem eigenen Fuhrpark ausgefallen sind, erinnert sich der Verleiher. Ein Fahrzeug sei defekt, beim anderen ist der TüV abgelaufen. Ganz einfach, die Unwahrheit !
Es gab in ihrem eigenen Führerpark einen Range Rover, der bezüglich Wintertauglichkeit, Ladevolumen dem Leihwagen deutlich überlegen ist. Aber die verbaute Elektronik im Fahrzeug passt halt nicht zu ihren Vorhaben. Defekt kann er nicht gewesen sein, da er am 09.12.2022 auf einem Schulungsgelände am Hafen Nürnberg parkend gesehen wurde.
Bei den verwendeten älteren Mitsubishi schaut es schon anders aus.
Elektrik und Elektronik nur das Allernötigste und nur für den reinen Fahrbetrieb ausgelegt, ganz zu schweigen für evtl. Kontrollfunktionen.
Ermittler berichten, der Fahrzeuginnenraum glich mehr einem Baustellenfahrzeug als geeignet zur Personenbeförderung, dennoch wurde er dazu benötigt. Das Fahrzeug wurde zuvor von unzähligen Personen benutzt, dementsprechend die geringe verwertbare Spurenlage. Der Mitsubishi soll Alexandra R. zuvor unbekannt gewesen sein, der sw. Range Rover dagegen schon.
Mehr braucht man dazu gar nicht zu berichten, weshalb man den Mitsubishi Outlander benötigt hat.
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 20:49:22
Meine Ansicht zu den Elektronikarmen Fahrzeug Mitsubishi !
Ein Mitarbeiter aus der Firma der beiden Angeklagten hat ihnen den älteren Mitsubishi Outlander zur Verfügung gestellt. Man benötigt ein wintertaugliches Fahrzeug mit kleiner Transportkapazität, weil sich schlechte Witterungsverhältnisse abzeichnen und weil zwei Fahrtzeuge aus ihrem eigenen Fuhrpark ausgefallen sind, erinnert sich der Verleiher. Ein Fahrzeug sei defekt, beim anderen ist der TüV abgelaufen. Ganz einfach, die Unwahrheit !
Es gab in ihrem eigenen Führerpark einen Range Rover, der bezüglich Wintertauglichkeit, Ladevolumen dem Leihwagen deutlich überlegen ist. Aber die verbaute Elektronik im Fahrzeug passt halt nicht zu ihren Vorhaben. Defekt kann er nicht gewesen sein, da er am 09.12.2022 auf einem Schulungsgelände am Hafen Nürnberg parkend gesehen wurde.
Bei den verwendeten älteren Mitsubishi schaut es schon anders aus.
Elektrik und Elektronik nur das Allernötigste und nur für den reinen Fahrbetrieb ausgelegt, ganz zu schweigen für evtl. Kontrollfunktionen.
Ermittler berichten, der Fahrzeuginnenraum glich mehr einem Baustellenfahrzeug als geeignet zur Personenbeförderung, dennoch wurde er dazu benötigt. Das Fahrzeug wurde zuvor von unzähligen Personen benutzt, dementsprechend die geringe verwertbare Spurenlage. Der Mitsubishi soll Alexandra R. zuvor unbekannt gewesen sein, der sw. Range Rover dagegen schon.
Mehr braucht man dazu gar nicht zu berichten, weshalb man den Mitsubishi Outlander benötigt hat.
Da liegst du falsch, vielleicht warst du an dem Tag auch nicht bei Gericht: Alexandra kannte den Outlander durchaus, mit exakt diesem Fahrzeug hat ein Zeuge, der genau dieses auch vor Gericht berichtet hat, nämlich ihr Gepäck für eine Rumänienreise bei ihr zu Hause abgeholt.
Ein solches ihr bekanntes Fahrezeug wäre auch einer freiwillig Verschwundenen zugute gekommen: ein Fahrzeug ohne jegliche rückverfolgbare Elektronik. Mit dem sehr gut nachverfolgbaren Firmen-BMW würde ich persönlich, wenn ich das wollte, auch nicht türmen wollen. Wäre ziemlich sinnfrei.
Dust hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:25:27
Da liegst du falsch, vielleicht warst du an dem Tag auch nicht bei Gericht: Alexandra kannte den Outlander durchaus, mit exakt diesem Fahrzeug hat ein Zeuge, der genau dieses auch vor Gericht berichtet hat, nämlich ihr Gepäck für eine Rumänienreise bei ihr zu Hause abgeholt.
Und welcher Zeuge war das ?
Aber nicht die Leiterin der Soko . Oder ?
Selbst wenn Alexandra R. den Mitsubishi gekannt hat, ändert das etwas an den technischen Gegebenheiten ?
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59
Und welcher Zeuge war das ?
Aber nicht die Leiterin der Soko . Oder ?
Selbst wenn Alexandra R. den Mitsubishi gekannt hat, ändert das etwas an den technischen Gegebenheiten ?
Derjenige, der den besagten Outlander am besagen Tag fuhr, um das Gepäck abzuholen. Wie gesagt, du hast es offenbar nicht mitbekommen oder warst an diesem Tag nicht anwesend.
Namentlich werde ich ihn sicher nicht nennen, aber dieser Zeuge hat auch ausgesagt, im Limbacher Haus gewesen zu sein, um dort Gegenstände herauszuholen und woanders hinzubringen.
Nö, ändert nix, außer den Gedanken, dass Alexandra nur ein einziges eigenes und ungeeignetes Auto zur Verfügung stand, hätte sie sich aus dem Staub machen wollen. Aber andere mit geeigneten Fahrzeugen kannte. Wie u.A. dem Outlander
Aus meiner Sicht gäbe es drei plausible Argumente für den Mitsubishi.
Er ist Alexandra unbekannt. Ist falsch, wie Dust gerade erläuterte.
Er ist winterfest, um nach Italien zu fahren. Ist er aber nicht gefahren, Ugur fuhr mit dem Twingo.
Er ist elektronisch nicht zu orten. Ist egal, Ugur fuhr mit dem Twingo.
Also greift keines dieser Argumente. Außerdem fuhr man gleich zweimal mit der Karre bei videoüberwachten Tankstellen vor und ließ sich samt Auto filmen. Macht man garantiert, wenn man kurz darauf jemanden umbringen und damit abtransportieren will.
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59
Und welcher Zeuge war das ?
Aber nicht die Leiterin der Soko . Oder ?
Nein, die war es nicht. Aber die Aussage haben einige Leute im Gerichtssaal gehört.
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59
Selbst wenn Alexandra R. den Mitsubishi gekannt hat, ändert das etwas an den technischen Gegebenheiten ?
Nein, dazu nochmal Dein Vorposting:
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 20:49:22
Meine Ansicht zu den Elektronikarmen Fahrzeug Mitsubishi !
...
Mehr braucht man dazu gar nicht zu berichten, weshalb man den Mitsubishi Outlander benötigt hat.
Du bist es, der laufend teilweise subtil, teilweise sehr auffällig diesen Outlander einzig und alleine als Leichenentsorgungsfahrzeug sieht.
Dabei gibt es - und das hat Dust ja ausgeführt - weitaus mehr Gründe, warum dieses Fahrzeug am 09.12.22 in der Nähe von Alexandras BMW herumfuhr.
Immer wieder die gleiche Möglichkeit zu postulieren war Aufgabe der Soko und der Staatsanwältin. Und bisher waren sie damit erfolgreich.
Dust hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:46:15
Derjenige, der den besagten Outlander am besagen Tag fuhr, um das Gepäck abzuholen. Wie gesagt, du hast es offenbar nicht mitbekommen oder warst an diesem Tag nicht anwesend.
Namentlich werde ich ihn sicher nicht nennen, aber dieser Zeuge hat auch ausgesagt, im Limbacher Haus gewesen zu sein, um dort Gegenstände herauszuholen und woanders hinzubringen.
Nö, ändert nix, außer den Gedanken, dass Alexandra nur ein einziges eigenes und ungeeignetes Auto zur Verfügung stand, hätte sie sich aus dem Staub machen wollen. Aber andere mit geeigneten Fahrzeugen kannte. Wie u.A. dem Outlander
Dann wird es sich wohl um einen Irrtum bei der Leiterin der SOKO und EPHK gehandelt haben, die davon berichtete.
Es stellt sich daher die Frage, wem das Gericht mehr glaubt, der EPHK oder dem Zeugen.
Übrigens war ich nur am ersten Verhandlungstag sowie einen weiteren Tag bei Gericht nicht anwesend.
Darum habe ich es ja nicht mitbekommen
Wenn sie sich mit dem Mitsubishi aus dem Staub machen wollte, müssen zuvor wirklich die beiden Kindersitze
von der Rücksitzbank dazu ausgebaut werden, Füllstand der Scheibenwaschanlage korrigiert werden,
natürlich ist auch wintertaugliche Bereifen für sowas nötig ? Sehr freundlich von den ehemaligen Geschäftspartnern
Trotzdem bleibt das hohe Risiko für eine lange Haftstrafe bei den beiden bestehen.
Hoffentlich wird das Thema nochmals in der Revisionsbegründung aufgeführt und der BGH es bald endgültig abhandelt.
Fränkin hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:52:43
Nein, die war es nicht. Aber die Aussage haben einige Leute im Gerichtssaal gehört.
Nein, dazu nochmal Dein Vorposting:
Du bist es, der laufend teilweise subtil, teilweise sehr auffällig diesen Outlander einzig und alleine als Leichenentsorgungsfahrzeug sieht.
Wo sehe ich den Mitsubishi als Leichentransportfahrzeug ?
Ich habe ihn allenfalls technisch sowie seine Eigenschaften beschrieben und sonst nichts, nur zur Klarstellung !
papaya hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 21:49:52
...
Er ist elektronisch nicht zu orten. Ist egal, Ugur fuhr mit dem Twingo.
... Außerdem fuhr man gleich zweimal mit der Karre bei videoüberwachten Tankstellen vor und ließ sich samt Auto filmen. Macht man garantiert, wenn man kurz darauf jemanden umbringen und damit abtransportieren will.
U.T. fuhr später mit dem Twingo. Zum Zeitpunkt der Tat fuhren beide mit dem Outlander.
Also überhaupt nicht egal, dass er nicht nachverfolgt werden konnte.
Es hätte uns einges klarer gemacht, wenn wir hätten nachverfolgen können, zu welchem Zeitpunkt der Outlander an welcher Stelle war.
Alle Tankstellen sind nun mal videoüberwacht.
Wie hätte das ausgesehen, wenn sie A.A. neben der Lügengeschichte "alle anderen Autos nicht verfügbar" Geld gegeben hätten, dass er den Outlander volltankt, bevor sie ihn ausleihen?
@Dust
Aus der Tatsache, dass A.A. einmal mit dem Outlander Gepäck von Alexandra abgeholt hat, kann man nicht schließen, dass Alexandra den Outlander so gut kannte, dass er ihr jederzeit sofort als ein bekanntes Auto aufgefallen wäre.
Selbst wenn ihr der Outlander als bekanntes Auto aufgefallen wäre, hätte sie ihm mit A.A. assoziiert, nicht mit ihren Peinigern D.B. und U.T.
Für das Motiv Habgier ist es unerheblich, wie der tatsächliche Vermögensstatus von Alexandra war.
Tatsache ist, dass D.B. sich bis März 2022 mit Billigung von Akexandra Beträge von einem Konto von Alexandra auf eines seiner Konten überweisen konnte.
Tatsache ist, dass D.B. zu dem Zeitpunkt ALG-II-Empfänger war, also über ein Jahr ohne ein Beschäftigungsverhältnis und ohne Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis.
Zeugenaussage im Prozess: Die im Mahnverfahren geforderter 760.000 Euro Provisionen standen D.B. und U.T. nicht zu. Nur ein Bruchteil dieser Summe hätte ihnen als Provisionen zugestanden.
Zeugenaussage im Prozess: Das Modell Fix-and-flip füt die Immobilien hätte funktionieren können, wenn sie tatsächlich renoviert (fix) worden wären und die dafür vorgesehenen Gelder nicht (für D.B.s privaten Konsum) zweckentfremdet worden wären.
Zeugenaussage im Prozess: Alexandras Vermögensstatus konnte nur unvollständig berichtet werden, weil die Postbank die Herausgabe ihrer finanziellen Daten verweigerte.
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Januar 2025, 23:39:13
Dann wird es sich wohl um einen Irrtum bei der Leiterin der SOKO und EPHK gehandelt haben, die davon berichtete.
Es stellt sich daher die Frage, wem das Gericht mehr glaubt, der EPHK oder dem Zeugen.
Übrigens war ich nur am ersten Verhandlungstag sowie einen weiteren Tag bei Gericht nicht anwesend.
Darum habe ich es ja nicht mitbekommen
Wenn sie sich mit dem Mitsubishi aus dem Staub machen wollte, müssen zuvor wirklich die beiden Kindersitze
von der Rücksitzbank dazu ausgebaut werden, Füllstand der Scheibenwaschanlage korrigiert werden,
natürlich ist auch wintertaugliche Bereifen für sowas nötig ? Sehr freundlich von den ehemaligen Geschäftspartnern
Trotzdem bleibt das hohe Risiko für eine lange Haftstrafe bei den beiden bestehen.
Hoffentlich wird das Thema nochmals in der Revisionsbegründung aufgeführt und der BGH es bald endgültig abhandelt.
Spielen wir jetzt das Spiel "Welchen Zeugen kann man Glauben schenken"? Darf ich mir auch einen aussuchen, dessen Aussage ich hinterfrage?
Dann fang ich mal an, zu hinterfragen, ob die einzige Person, die einen der Angeklagten am 9.12.2022 im Hof am Hammer gesehen haben will, wirklich richtig sah oder da vielleicht auch eine andere Person gestanden haben könnte.
Einer davon war ja nicht nur "ehemaliger Geschäftspartner". Getrennt waren sie auch noch nicht lange. In welcher Form die trotz neuer Partnerschaft wieder Kontakt aufnahmen oder gehalten haben, hat sich scheinbar nicht ausreichend ermitteln lassen.
Vielleicht hatte ja auch Alexandra nicht nur das eine Handy, von dem die Ermittler wissen. Da die Kreise der beiden Tatverdächtigen vorher ja auch ihre Kreise waren - könnte schon gewesen sein, oder?
Fragen über Fragen.
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 05:14:15
Zum Zeitpunkt der Tat fuhren beide mit dem Outlander.
Es gibt nicht den Hauch eines Beweises dafür, dass Dejan am Morgen des 9.12. im Outlander war. Das entsprechende Überwachungsvideo zeigte einen Beifahrer als Pixelbrei, der von einem Gutachter als Dejan interpretiert wurde. Eine darauf hinzugezogene Zweitgutachterin sagte, man könne niemanden erkennen. Es gab auch Beobachter im Saal, die in dem Pixelbrei Alexandra als Beifahrerin gesehen haben wollen.
Leider wird hier und in der Presse eben immer wieder irgendwas behauptet, was überhaupt nicht stimmt, und das wird dann irgendwann weitergetragen.
Es ist eine ebenso valide Hypothese, dass Dejan überhaupt nicht in Limbach, sondern nur in Katzwang war.
papaya hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 10:56:55
Es gibt nicht den Hauch eines Beweises dafür, dass Dejan am Morgen des 9.12. im Outlander war. Das entsprechende Überwachungsvideo zeigte einen Beifahrer als Pixelbrei, der von einem Gutachter als Dejan interpretiert wurde. Eine darauf hinzugezogene Zweitgutachterin sagte, man könne niemanden erkennen. Es gab auch Beobachter im Saal, die in dem Pixelbrei Alexandra als Beifahrerin gesehen haben wollen.
Das sind für mich Mätzchen.
Alexandra als freiwillige Beifahrerin eines ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen - lächerlich.
U.T. alleine in Aktion ohne sein Herrchen D.B. - lächerlich.
Der große Unbekannte, nachdem D.B. den Outlander von A.A. gemietet hat und mit dem Outlander am Vortag gesichtet wurde - lächerlich.
Man kann in diesem Fall nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren, solange D.B. und U.T. nichts zur Aufklärung beitragen (ihr gutes Recht, vielleicht wollen sie auch gar nicht aus dem Knast).
Und da ist eben Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T. deutlich wahrscheinlicher als freundliche, aufwändige Unterstützung durch D.B. und U.T. bei einem freiwilligen Verschwinden von Alexandra (wozu der ganze Zinnober, sie hätte ihren BMW in Katzwang parken und einfach zu Fuß fortgehen können, bei Kitaschluss wäre der Vater der Pflegetochter genauso informiert worden, hätte wahrscheinlich genauso Dr.B.R. informiert, aber ohne die SMS/WhatsApp-Nachrichten wäre wahrscheinlich nicht direkt der Verdacht D.B. gefallen)
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 13:08:14
Und da ist eben Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T. deutlich wahrscheinlicher als freundliche, aufwändige Unterstützung durch D.B. und U.T.
Wann genau hätte diese Tötung wo genau durch wen genau wie genau stattgefunden haben sollen?
Ich sage nichts gegen eine plausible stochastische Aufarbeitung und ich zolle der Probabilistik als Teilbereich einer Formalwissenschaft durchaus hohen Respekt.
Aber bei einem größtenteils minutiös rekonstruiertem Freitag muss da irgendwer das Raum-Zeit-Kontinuum schon heftigst geknickt haben, dass da ein Mord dazwischen passt.
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 13:08:14
Das sind für mich Mätzchen.
Alexandra als freiwillige Beifahrerin eines ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen - lächerlich.
U.T. alleine in Aktion ohne sein Herrchen D.B. - lächerlich.
Der große Unbekannte, nachdem D.B. den Outlander von A.A. gemietet hat und mit dem Outlander am Vortag gesichtet wurde - lächerlich.
Man kann in diesem Fall nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren, solange D.B. und U.T. nichts zur Aufklärung beitragen (ihr gutes Recht, vielleicht wollen sie auch gar nicht aus dem Knast).
Und da ist eben Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T. deutlich wahrscheinlicher als freundliche, aufwändige Unterstützung durch D.B. und U.T. bei einem freiwilligen Verschwinden von Alexandra (wozu der ganze Zinnober, sie hätte ihren BMW in Katzwang parken und einfach zu Fuß fortgehen können, bei Kitaschluss wäre der Vater der Pflegetochter genauso informiert worden, hätte wahrscheinlich genauso Dr.B.R. informiert, aber ohne die SMS/WhatsApp-Nachrichten wäre wahrscheinlich nicht direkt der Verdacht D.B. gefallen)
Das ist alles nur uninformiertes polemisches Blabla, das Alex123 basierend auf seinen Herrchen von der Dorfpresse abgibt und daher keines weiteren Kommentars bedarf. Outlander von A.A. gemietet.
Fränkin hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 15:01:31
Wann genau hätte diese Tötung wo genau durch wen genau wie genau stattgefunden haben sollen?
Ich sage nichts gegen eine plausible stochastische Aufarbeitung und ich zolle der Probabilistik als Teilbereich einer Formalwissenschaft durchaus hohen Respekt.
Aber bei einem größtenteils minutiös rekonstruiertem Freitag muss da irgendwer das Raum-Zeit-Kontinuum schon heftigst geknickt haben, dass da ein Mord dazwischen passt.
Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.
Keines der bekannten Details steht im unumstößlichen Widerspruch zur Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T.
Im Gegenteil, dieser Ablauf passt eben viel besser dazu als andere konstruierte Abläufe dazu passen würden.
Wo und wann genau die Tötung von Alexandra und das Entsorgen ihrer Leiche stattgefunden, kann ich dir nicht sagen, kann vermutlich niemand sagen. Dazu gibt es zu viele Möglichkeiten. Aber diese Details sind eben auch nicht entscheidend.
Fränkin hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 15:01:31
Wann genau hätte diese Tötung wo genau durch wen genau wie genau stattgefunden haben sollen?
Ich sage nichts gegen eine plausible stochastische Aufarbeitung und ich zolle der Probabilistik als Teilbereich einer Formalwissenschaft durchaus hohen Respekt.
Aber bei einem größtenteils minutiös rekonstruiertem Freitag muss da irgendwer das Raum-Zeit-Kontinuum schon heftigst geknickt haben, dass da ein Mord dazwischen passt.
Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.
Keines der bekannten Details steht im unumstößlichen Widerspruch zur Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T.
Im Gegenteil, dieser Ablauf passt eben viel besser dazu als andere konstruierte Abläufe dazu passen würden.
Wo und wann genau die Tötung von Alexandra und das Entsorgen ihrer Leiche stattgefunden, kann ich dir nicht sagen, kann vermutlich niemand sagen. Dazu gibt es zu viele Möglichkeiten. Aber diese Details sind eben auch nicht entscheidend.