VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Dust hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 10:32:17 Hilft nix, da der Herr Professor Dr. W. nicht jeden Prozesstag da war. Kann ich jetzt grad nicht aus dem Ärmel schütteln, wie lange U.T. noch zwischen den Anwälten saß und ob der Gutachter an den Tagen bei Gericht war. Selbst wenn, was hätte es gebracht?

Die Sitzposition von U.T wurde dahingehend geändert, weil hier eine Bescheinigung/Attest einer
Ärztin aus der JVA Nbg. vorlag. Diesen Vorgang kennt jeder Verfahrensbeobachter, mit Ausnahme von dir.
Was dieser Vorgang und Begutachtung gebracht haben, musst du schon den Verantwortlichen des Verfahrens fragen
bzw. überlassen.
Dust
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 13:15:51 Die Sitzposition von U.T wurde dahingehend geändert, weil hier eine Bescheinigung/Attest einer
Ärztin aus der JVA Nbg. vorlag. Diesen Vorgang kennt jeder Verfahrensbeobachter, mit Ausnahme von dir.
Was dieser Vorgang und Begutachtung gebracht haben, musst du schon die Verantwortlichen des Verfahrens fragen
bzw. überlassen.
Natürlich wusste ich, weswegen er in den Mittelreihen und ohne Fußfesseln sitzen durfte. Wer das als Beobachter nicht hinterfragt hat, hatte wohl im Allgemeinen nicht viel Interesse an diesem Prozess. Woher gewinnst du deine seltsame Erkenntnis, "ich sei die einzige, die diesen 'Vorgang' nicht kannte"?
Zügel dich mal bitte ein wenig, was meine persönliche Kenntnis oder anderes angeht, das steht dir nicht zu, du kennst mich nicht. Du weichst aus reiner Provokation (mal wieder) vom eigentlichen Thema ab, um das es hier mal ging.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Dust hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 13:23:26
Zügel dich mal bitte ein wenig, was meine persönliche Kenntnis oder anderes angeht, das steht dir nicht zu, du kennst mich nicht. Du weichst aus reiner Provokation (mal wieder) vom eigentlichen Thema ab, um das es hier mal ging.
Es basiert ganz auf Gegenseitigkeit !
Der Rest ist ohne jeglichen Kommentar.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ich finde die Zankerei der letzten Tage bringt niemanden so wirklich weiter. Nachdem hoffentlich alle Weihnachten entspannt und friedlich verbracht haben, möchte ich Turmfalkes Beobachtungen über Fahrzeuge noch einmal aufgreifen und darauf aufsetzen.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 10:47:29 Exakt. Wie sollen *beide* Schlüssel dorthin gekommen sein? Der BMW wurde laut ausgelesenen Daten kurz nach 9 verschlossen. Die Beschuldigten hatten keinen Zutritt zur Wohnung. Wegen der Vorwürfe häuslicher Gewalt war sogar das Schloss zur Wohnung ausgewechselt worden.

Dejan B konnte auf keinem Video vom Gutachter eindeutig identifiziert werden.
Seine Sichtung am Hammer hat nur eine Zeugin bestätigt, und die kannte ihn nur flüchtig.
Sein Telefon war laut Prozess zu dieser Zeit nicht in der Funkzelle Katzwang.
Beide BMW-Schlüssel lagen in der verschlossenen Wohnung.
In der Sudetenstraße wurden Panzertape und Ohrring von mindestens einem Dutzend Besucher übersehen.
Die Hundewitterungen erfolgten erst nach Monaten, sind aber nach schon 48 Stunden nicht mehr belastbar.
Die Bewegungsdaten des Handys implizieren, dass der Twingo geflogen sein muss, stimmen also nicht.
In Oberhasling im Router war das Handy gerade 9 Minuten. Da hatte sich halt jemand verfahren.
In der Halle in Sindersdorf gab es weder einen Ofen noch Brandspuren. Der Aschesauger ist eine Nebelkerze.
Der Besen mit den Haaren kann überall gewesen sein. Das ist eine Baufirma.
Alexandras Handy wurde in Österreich aktiv bedient.
Aus meiner Sicht gibt es weiterhin genug Grund, an der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu zweifeln.
Dust
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 17:02:39 Ich finde die Zankerei der letzten Tage bringt niemanden so wirklich weiter. Nachdem hoffentlich alle Weihnachten entspannt und friedlich verbracht haben, möchte ich Turmfalkes Beobachtungen über Fahrzeuge noch einmal aufgreifen und darauf aufsetzen.



Aus meiner Sicht gibt es weiterhin genug Grund, an der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu zweifeln.
Wenn man das alles (und noch mehr) immer wieder so schön zusammengefasst liest und sich durch den Kopf gehen lässt, sieht man auch viele Widersprüche und ich frag mich nach wie vor, wie so vieles davon einfach gedanklich weggeschoben werden konnte, ohne, dass der jeweiligen Sache näher auf den Grund gegangen wurde.
RockyBalboa
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 17:02:39 Ich finde die Zankerei der letzten Tage bringt niemanden so wirklich weiter. Nachdem hoffentlich alle Weihnachten entspannt und friedlich verbracht haben, möchte ich Turmfalkes Beobachtungen über Fahrzeuge noch einmal aufgreifen und darauf aufsetzen.



Aus meiner Sicht gibt es weiterhin genug Grund, an der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu zweifeln.
Natürlich hatten die beiden rechtmäßig Verurteilten Mörder Zutritt zu Alexandras Wohnung. Da Sie Alexandra hatten. Und somit auch ihre Schlüssel.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Ich bin auch der Meinung, dass die Suche nach ihr und die Verhandlung, keinen Zusammenhang ergeben. Vor dem Prozess war das schon spürbar.
Als ob es da um zwei unterschiedliche Fälle geht. So kommt mir das vor.
Die Suche und das Verschwinden und dann die Gerichtsverhandlung, die mehr Fragen offen lässt, als das ein Urteil gerechtfertigt wäre.
Meine Meinung jedenfalls..
und das Opfer wurde plötzlich der Grund, für die dubiosen Geschäfte, aber das Verschwinden ist nicht geklärt.
Sehr ungewöhnlich. Irgendwie gibt es nur Verlierer und keiner kommt gut weg.

Im Vergleich zu Rebecca Reusch, auch wenn Vergleiche doof sind, ist das seltsam. Hier zwei Angeklagt, im anderen Fall, niemand, weil es nicht für eine Anklage reicht. Beide sind Vermisst und nicht wieder auffindbar. Tragischerweise.
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
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Iven
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Iven »

Kurz Off Topic


Gut einen Monat vor der Bundestagswahl ziehen wir sie hier im HET schon mal vor und stimmen bereits jetzt ab.

Hier geht's zur vorgezogenen Bundestagswahl im HET: https://het-forum.de/viewtopic.php?t=4227

Bitte alle mit abstimmen!
Gast7

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast7 »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Januar 2025, 18:28:22 Von Begutachtung ist auch nicht die Rede, die der Angeklagte D.B. ja verweigerte.
Aber seine Einschätzung/Erfahrung als Facharzt hat er trotzdem abgegeben.

https://www.frankenfernsehen.tv/mediath ... uldfaehig/
…..,,,
Gibt es in Bezug auf das Revisionsverfahren etwas Neues? Wie lange kann sich das letztlich hinziehen?
Beide Inhaftierten schweigen immer noch?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Gast7 hat geschrieben: Freitag, 24. Januar 2025, 12:11:29 …..,,,
Gibt es in Bezug auf das Revisionsverfahren etwas Neues? Wie lange kann sich das letztlich hinziehen?
Beide Inhaftierten schweigen immer noch?
Durchnittlich sind es so um die drei Jahre. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Derzeit will niemand mehr was von denen wissen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 24. Januar 2025, 15:21:57 Derzeit will niemand mehr was von denen wissen.
Zu Recht. Sollen im knast verrotten die mörder….
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Gast7 hat geschrieben: Freitag, 24. Januar 2025, 12:11:29 …..,,,
Gibt es in Bezug auf das Revisionsverfahren etwas Neues? Wie lange kann sich das letztlich hinziehen?
Beide Inhaftierten schweigen immer noch?

Das Revisionsgericht BGH prüft zunächst, ob die Revision zugelassen wird.
Dazu gehören vor allem die Überprüfung der Form der Anträge und die Einhaltung der gegebenen Fristen
sowie die Revisionsgründe, erst danach wird das Verfahren anhängig. 

Es gibt kaum prüfbare Informationen über das Revisionsverfahren der beiden Beschuldigten U.T. und D.B.
in der Öffentlichkeit, insbesondere nicht in der Presse. Ist denn bekannt, welche Verfahrensrügen, Sachrügen
oder andere Rechtsverletzungen will man denn vortragen.

Die Strafsenate des BGH sind ziemlich ausgelastet, nicht zuletzt wegen einer Gesetzesänderung im BtMG.
Andere wollen schließlich auch Ihr Urteil dahingehend überprüfen lassen, nicht nur die beiden. Also warten!

Ihr Ausschweigen ist meiner Meinung nach irrelevant für ein solches anhängiges Revisionsverfahren.
Die Revision ist keine erneute Tatsacheninstanz, den Mund hätten sie besser am Landgericht aufmachen sollen.

Die beiden zeigten sich ja während der Hauptverhandlung am LG. Nbg./Fürth vollkommen unschuldig und gelassen
zu den Tatvorwürfen. Eine schauspielerische Leistung, die ihnen die Kammer nicht abgekauft hat.
Angeklagte, die frei von Schuld sind, zeigen andere Reaktionen während des Verfahrens als die beiden.
So sehen es sehr viele Prozessbeobachter, bis auf wenige Ausnahmen.

Evtl. ein großer Irrtum der Kammer beim Schuldspruch, zwischenzeitlich eher unwahrscheinlich.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 26. Januar 2025, 12:17:58 Ihr Ausschweigen ist meiner Meinung nach irrelevant für ein solches anhängiges Revisionsverfahren.

Die beiden zeigten sich ja während der Hauptverhandlung am LG. Nbg./Fürth vollkommen unschuldig.
Evtl. ein ganz großer Irrtum :?:
Du meinst, das Urteil könnte ein ganz großer Irrtum sein? Oder ihre Unschuldsbezeugungen?

Meine Meinung ist ja bekannt.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Sonntag, 26. Januar 2025, 15:00:55 Du meinst, das Urteil könnte ein ganz großer Irrtum sein? Oder ihre Unschuldsbezeugungen?

Meine Meinung ist ja bekannt.

Nein, das Urteil ist kein großer Irrtum. Mit Berufsanfängern ist eine große Strafkammer eigentlich nicht besetzt.

Die beiden Tatverdächtigen waren am 09.12.2022 mit Sicherheit nicht aus Langweile unterwegs,
meiner Meinung nach. Vllt. geben sie mal Auskunft darüber ?

Des Weiteren habe ich meinen vorstehenden Beitrag korrigiert, nur zur Info.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 26. Januar 2025, 12:17:58
Ihr Ausschweigen ist meiner Meinung nach irrelevant für ein solches anhängiges Revisionsverfahren.
Die Revision ist keine erneute Tatsacheninstanz, den Mund hätten sie besser am Landgericht aufmachen sollen.
Richtig, weil die beiden Verurteilten in dem Revisionsverfahren erst gar nicht zu Wort kommen.

Letztendlich hätte es ihnen aber auch gar nichts gebracht, am LG auszusagen. Der Mord war so eindeutig nachzuweisen, und bei Mord gibt es nun mal keine Gründe für eine mildere Strafe als lebenslang.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 26. Januar 2025, 21:19:14 Nein, das Urteil ist kein großer Irrtum. Mit Berufsanfängern ist eine große Strafkammer eigentlich nicht besetzt.
Danke Dir für die Klarstellung!

Das Gottvertrauen darin, dass Berufserfahrung genügt, eine Strafkammer vor schweren Fehlern zu bewahren, habe ich allerdings lange verloren.

Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... tsprechung
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Klugscheißer hat geschrieben: Montag, 27. Januar 2025, 10:15:07 Richtig, weil die beiden Verurteilten in dem Revisionsverfahren erst gar nicht zu Wort kommen.

Letztendlich hätte es ihnen aber auch gar nichts gebracht, am LG auszusagen. Der Mord war so eindeutig nachzuweisen, und bei Mord gibt es nun mal keine Gründe für eine mildere Strafe als lebenslang.
Es wurde kein "Mord eindeutig nachgewiesen". Hast du die ganze Zeit überlesen, dass es sich um einen Indizienprozess handelte? Nachweis gibt es keinen. Nicht mal für einen Mord. Weswegen Alexandra R. auch weiterhin als vermisst gilt:

Die Bayerische Polizei - Alexandra R. aus Nürnberg-Katzwang seit dem 09.12.2022 vermisst https://www.polizei.bayern.de/fahndung/ ... index.html
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Montag, 27. Januar 2025, 10:45:06 Danke Dir für die Klarstellung!

Das Gottvertrauen darin, dass Berufserfahrung genügt, eine Strafkammer vor schweren Fehlern zu bewahren, habe ich allerdings lange verloren.

Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... tsprechung
Wie hätte denn die Schwurgerichtskammer entscheiden sollen ? Was wäre dein Vorschlag ?
Es gab hier nur Schwarz oder Weiß im Strafprozess, letztendlich hat sie sich für den Schuldspruch entschieden.
Vllt. sieht es der BGH anders ? Richter und selbst Bundesrichter sind auch nur Menschen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ohne Leiche, mit Hundespuren nach einem halben Jahr, widersprüchlichen Infos und und und - was wir hier hundertmal besprochen haben - bleibt nichts als Freispruch, wenn "in dubio pro reo" noch annähernd Bedeutung haben soll in diesem Rechtsstaat.

Das heißt nicht, dass ich die Betroffenen uneingeschränkt für Ehrenmänner halte. Dass sie das eher nicht sind, kann man an den Vorstrafen ablesen.
Das heißt vielmehr, dass ein Mord in keinster Weise bewiesen werden konnte.

Der BGH beurteilt die Schuldfrage nicht. Der BGH beurteilt ausschließlich formale Verfahrensfehler. Warum das für einen unschuldig Verurteilten ein Riesenproblem ist, hatte ich hier ausführlich erläutert:

viewtopic.php?p=281295#p281295
papaya hat geschrieben: Donnerstag, 12. Dezember 2024, 15:25:54 Also ganz klar: in unserem Rechtssystem ist es möglich, dass weil ein Richter eine Aussage falsch verstanden oder nicht mitgeschrieben hat, das Revisionsgericht zwingend die Aussage so zugrundelegt wie sie (nun falsch) im Urteil steht, und damit Menschen unschuldig im Gefängnis bleiben!
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Klugscheißer hat geschrieben: Montag, 27. Januar 2025, 10:15:07 Der Mord war so eindeutig nachzuweisen, und bei Mord gibt es nun mal keine Gründe für eine mildere Strafe als lebenslang.
Kannst Du uns da kurz auf die Sprünge helfen?

Es wurden Autos getauscht, es wurden Prepaid-Handys verwendet. Es wurden Fahrzeuge auf Überwachungskameras gesichtet und es wurden Nachrichten verschickt.
All das ist akribisch nachge- und bewiesen. Das will ich auch bitte nicht von der Hand weisen. Da haben über 40 Beamte wirklich extrem gut recherchiert und ermittelt.

Nur: Wo ist denn der "eindeutig bewiesene" Mord?
Wo sind die eindeutigen Beweise, dass es irgendwo eine Tat gab, die mit dem Leben einer Person unvereinbar ist?
Wobei die "Tat" - also das "wie" - an sich ja auch nach wie vor unklar ist.

Es gibt einen Erklärungsversuch mit der "spurenarmen Tötung" in Sindersdorf. Der hinkt aber, weil keinerlei weitere Spuren (Urin, Speichel, Blut, Stuhl, Fruchtwasser, weitere DNA) oder gar Leichenspuren dort gefunden wurden und zudem sich im Anschluss an die dortige "Tötung" noch Lebendspuren in der Nähe von Irschenberg finden ließen, die ja für die Kammer auch als Beweis gelten.

Klar gibt es hier ein Haar und dort eventuell eine Geruchsspur, die Hunde über 8 Monate später gefunden haben wollen.
Aber wo ist der wirkliche Beweis für eben diesen "eindeutig bewiesenen" Mord?

Blut? Gewebe? Irgendetwas was auf eine Verletzung schließen lässt, die man nicht überleben kann? Wo ist die Leiche? Bzw. wo sind die beiden Leichen, wenn man davon ausgeht, dass das Ungeborene bereits lebensfähig war?
Und wenn es eine Säurebestattung gegeben haben soll: Wo sind die bewiesenen Vorbereitungen dafür? Es war an dem 09.12.22, der wirklich minutiös auseinandergedröselt wurde, keine Zeit für große Vorbereitungen. Aber auch an den Vortagen spricht nichts für solch eine Vorbereitung.
Und nur weil jemand einen Industriesauger wegwirft und einen Kamin-Aschesauger kauft an einen Mord zu glauben?
Puh ... Da wären die Gefängnisse voll.

Wo war das Tatszenario?
Es wurde wirklich und wahrhaftig jeder Stein umgedreht. Es wurden 30km Kanal abgetaucht. Es wurden Waldstücke und Sandgruben umgegraben. Es wurden an allen möglichen Stellen Proben genommen und untersucht.
Gefunden wurde nichts. Gut, ein paar Haare. Haare, die Monate zu alt waren als dass sie Alexandra am 09.12.22 ausgefallen hätten sein können. Nur weil es auch telegone Haare waren, geht der Richter davon aus, dass sie auch am 09.12.22 ausgefallen sein können. Weiter fand man an einem dreilagigen Panzertape, das viel zu kurz war um jemanden wirklich damit zu knebeln, 0,33% aller anhaftenden DNA-Spuren von U.T., der Rest mit über 99% aller Spuren an diesem Tape war von Alexandra.
Wie schafft man es, jemanden zu knebeln, der für 2 Leben kämpft und hinterlässt weder in dem gesamten Anwesen, noch auf dem Tape auch nur irgendeine weitere DNA-Spur?

Ich finde es halt nach wie vor schwierig aus allen vor Gericht präsentierten Indizien wirklich einen "eindeutig bewiesenen" Mord zu basteln.

Weiter ist es leider völlig unmöglich das alles vernünftig einzuwerten, wenn man nur die Presseberichte über die ganzen Gerichtstermine zur Verfügung hat.
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