MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: [NEU] N. N., Lampertheim, (36 †), 2024
Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 04:40:44



Für den Fall, ein Verlag hätte tatsächlich das Sponsoring übernommen, dürfte längst wieder Ebbe herrschen in der Kriegskasse. Hast Du die bislang aufgelaufenen RA-Honorare mal ganz grob über den Daumen gepeilt? Ein Betrag, wie er seinerzeit im Fall Monika W. vom „Stern“ geflossen war, wäre längst aufgezehrt. Selbst dann, wenn man eine Mark als einen Euro rechnen würde. Für neue Gutachten bleibt da vorerst nix übrig. ;-)
Wenn man mindestens die Sätze aus dem RVG heranzieht, müsste schon für die Hauptverhandlung viel Geld geflossen sein.

Mir fällt gerade auf, dass die Verhandlungszeiten besonders für Frank und Baumgärtl nicht lohnenswert waren. Immer nur ein paar Stunden und nur am Vormittag, da sieht es mau für Zuschläge aus. Vielleicht doch einen anderen Wirkungskreis suchen und nicht mehr die Pflichtmandate aller Kammern in Traunstein abstauben?
Catch22 hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 04:40:44
Zum Glück geht es hier nicht um eine Wiederaufnahme wie im Badewannen-Fall. Neue Gutachten waren dort die entscheidende Voraussetzung. Dafür wurden Spenden gesammelt. Im Fall Hanna kann abgewartet werden, bis Sachverständige in einer neuen Hauptverhandlung von Amts wegen (also auf Kosten der Gerichtskasse) beauftragt werden.
Das stimmt. Rein theoretisch könnte es aber ja auch sein, dass das Gericht von Amts wegen andere Sachverständigen und Biomechaniker laden will. Wozu ein 3-D Gutachten von Synn Schmitt, wenn man doch die Rechtsmedizin München und ihre Datenbank zum Abgleich hat. ;)

Es sei denn, der BGH hebt das Urteil u.a gerade wegen dem abgelehnten Beweisantrag bezüglich eines 3-D Gutachtens ab.

Aber ich glaube auch, sollte es zu einer erneuten Verhandlung kommen, dass sich ein Anderes Gericht nicht so sperren wird.


So wie ich dich nach dem Urteil verstanden habe, bist du ja sehr guter Dinge, dass das Urteil aufgehoben wird? Ist das immer noch so?

Es ist ja auch verdammt viel Munition da. Erstmal der abgelehnte Befangenheitsantrag. Welcher vernünftige Angeklagte wäre nicht besorgt, wenn seine Verteidiger nicht in Gesprächen zwischen Verfahrensbeteiligten einbezogen werden.

Dann natürlich die Beweisanträge mit Püschel und den ähnlichen Verletzungen bei den Unfällen und Suiziden.

Und wenn das Schriftliche Urteil so ausgeführt wird, wie das Mündliche, sind manche Sachen ja teilweise nicht richtig und gegen die Denkgesetze. Wobei ich das bezweifle. Ich glaube das warst ja auch du der meinte, dass die kreativ sein werden. Die sind es natürlich gewöhnt und können solche Urteile gut absetzen. Und wahrscheinlich werden die drei da alle gemeinsam fünfmal drüber geschaut haben. Ich würde gerne wissen wer das in dem Fall geschrieben hat. Ob es einen Berichterstatter gab. Könnte mir vorstellen, dass das Salzinger war, weil er immer den Laptop vor sich hatte. Theoretisch könnte es ja aber auch Aßbichler selbst sein, richtig? Wir kennen halt den internen Geschäftsverteilungsplan nicht. Emotionen können einen ja unkonzentriert werden lassen.


Ich frage dich deswegen nochmal nach deiner Meinung, weil ich zurzeit irgendwie die Phase habe, dass ich nicht an eine Aufhebung glaube. Das beruht zur Zeit mehr auf einem Gefühl und ist deswegen null valide, aber irgendwie stelle ich mir es bildlich vor, wie ich demnächst mal das Handy anschalte und es dann heißt „Urteil im Eiskeller-Fall rechtskräftig.“
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … So wie ich dich nach dem Urteil verstanden habe, bist du ja sehr guter Dinge, dass das Urteil aufgehoben wird? Ist das immer noch so? …
Ich kann mich nur auf die Berichterstattung stützen. Im Gegensatz zu Dir war ich nicht in der Lage, der Hauptverhandlung in persönlicher Anwesenheit zu folgen.

Falls die Schilderungen in den Medien sowie @Haropas und Deine Berichte nicht in wesentlichen Punkten falsch sein sollten, bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass die Revision zur Aufhebung des Traunsteiner Urteils führen wird, eine inhaltlich erstklassig ausgearbeitete Revisionsbegründung vorausgesetzt. An Letzterem habe ich angesichts des eingesetzten Personals nicht den geringsten Zweifel.

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … Es ist ja auch verdammt viel Munition da. …
Richtig. Allein schon die Waffenschau der Verteidigung beindruckt. Geradezu ein Overkill, zusammengefasst aus den Medien:

► Ablehnung des Befangenheitsantrags
(auch mit Blick auf die Verquickung von Exekutive und Judikative in Bayern)

► Beweiswürdigung* des JVA-Zeugen
(notorischer Lügner, kein psychiatrisches und kein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit)

► Beweiswürdigung* der rechtsmedizinischen, bio- und hydromechanischen Gutachten
→ Treibverletzungen, Unfall?

Zeugin Burghotel: kein Hilferuf, eher Schrei des Erschreckens
(Wir kennen die Würdigung im Urteil nicht.)

► Rechtsmedizinerin Mützel war bei der entscheidenden 2. Einvernahme von Hydromechaniker Malcherek zum Ausschluss eines Unfalls gar nicht anwesend
(und nahm dazu keine Stellung)

► Ablehnung von Beweisanträgen

► Halle: identische Kopfverletzungen eines Suizidenten nach 20 km im Fluss
(Beweisantrag abgelehnt)

„Notruf“ von Hannas Handy durch Wasserkontakt ausgelöst
(Beweisantrag abgelehnt)

Aufklärungslücken
(Verstöße gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; z. B. keine Handy-Auswertungen zum Datum des Tischtennisspiels)

► Irrten Zeugen im Datum des Tischtennisspiels? Täterwissen?
(Zeugin Lea R. und Zeuge Raffael widersprüchlich zu Täterwissen beim Tischtennis)

► Zeugin Verena R. irrte im Datum des Spaziergangs

► Zeugin Verena R. von Polizei unter Druck gesetzt?

► Zeuge Max soll Sebastians „Geständnis“ bei der Hausparty nicht als Geständnis, sondern als Ironie und innere Bedrängnis verstanden haben
(Achtung: Widerspruch zur Aussage von Maxens Hausarzt!)

► Sebastians polizeiliche Vernehmungen
(War der „Zeuge“ Sebastian für die Polizei insgeheim schon Beschuldigter? Keine Videoaufzeichnung, „Stein“ als Täterwissen bewertet)

► Unzulänglichkeiten in der Beweiswürdigung*

► kein Tatzeuge, kein Tatwerkzeug, kein Tatort, kein Geständnis, zweifelhaftes Motiv, zweifelhafte Tatzeit

* Verstöße gegen Denkgesetze, Widersprüche zu anerkannten Erfahrungssätzen, Widersprüche innerhalb der Urteilsgründe, lückenhafte Feststellungen, Verkennung des Beweiswerts einzelner Indizien

viewtopic.php?p=256262#p256262 (Rosenheim24, 10.07.2024)
viewtopic.php?p=257829#p257829 (Rosenheim24, 24.07.2024)
viewtopic.php?p=258937#p258937 (Bild, 01.08.2024)
viewtopic.php?p=261744#p261744 (Zeit, 11.09.2024)


Dagegen mutet die StA an wie eine weiße Taube mit selbstgebastelter Steinschleuder:

► StA berichtigt Zeitpunkt der Verlegung des JVA-Zeugen
(Hatte Adrian M. überhaupt Gelegenheit, ein vertrautes Verhältnis zu Sebastian aufzubauen? StA: ja.)

viewtopic.php?p=261743#p261743 (Rosenheim24, 12.09.2024)

Hätte die StA (gerade gegenüber dem vertrauten Kontaktmann von Rosenheim24) nicht mehr Informationen herausgegeben, wenn es sie gäbe? Und der sonst so redselige Nebenklagevertreter schweigt? Sollte deren beider Munition so geheim sein? Oder heißt das neue Traunsteiner Motto: „Die Schlacht ist eh verloren. Soll der Generalbundesanwalt zusehen, wie er den Schwarzen Peter wieder loswird!“

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … Ich glaube das warst ja auch du der meinte, dass die [bei der schriftlichen Urteilsbegründung] kreativ sein werden. Die sind es natürlich gewöhnt und können solche Urteile gut absetzen. Und wahrscheinlich werden die drei da alle gemeinsam fünfmal drüber geschaut haben. …
Darin dürfte auch der Grund zu suchen sein, weshalb Aßbichler und deren Kollegin Bartschmid in der Hauptverhandlung gegen Adrian M. als Zuschauerinnen zugegen waren. Die Darlegung der Aussage des JVA-Zeugen im Urteil verlangte ganz besondere Sorgfalt.

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … Ich würde gerne wissen wer das [schriftliche Urteil] … geschrieben hat. … Wir kennen halt den internen Geschäftsverteilungsplan nicht. …
Egal wer das schriftliche Urteil abgefasst hat: Aßbichler wird mit Argusaugen darüber gewacht haben. Dieser Fall bedurfte einer „Chefarztbehandlung“!

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … Ich frage dich deswegen nochmal nach deiner Meinung, weil ich zurzeit irgendwie die Phase habe, dass ich nicht an eine Aufhebung glaube. Das beruht zur Zeit mehr auf einem Gefühl …
Das lässt mich an Loriots Frühstücks-Ei denken: „Vielleicht stimmt dann mit Deinem Gefühl etwas nicht?“ ;-) Und was sagt Dein Verstand?

An meiner Auffassung hat sich bislang nichts geändert, aber vielleicht irre ich mich. In den Akten stecke auch ich nicht drin.

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … irgendwie stelle ich mir es bildlich vor, wie ich demnächst mal das Handy anschalte und es dann heißt „Urteil im Eiskeller-Fall rechtskräftig.“ …
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

Beispielsweise zum Schadenersatz nach dem Versagen von Antikonzeptiva urteilte der BGH zunächst abschlägig: „Ein Kind ist kein Schaden!“ Erst später erkannte der BGH, dass der Schaden nicht in dem ungewollten Kind selbst, sondern in der Unterhaltspflicht diesem gegenüber besteht. Manchmal brauchen auch oberste Bundesrichter mehrere Anläufe.

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 … Rein theoretisch könnte es aber ja auch sein, dass das [neue] Gericht von Amts wegen andere Sachverständigen und Biomechaniker laden will. Wozu ein 3-D Gutachten von Synn Schmitt, wenn man doch die Rechtsmedizin München und ihre Datenbank zum Abgleich hat. …
Eine 3D-Animation des Biomechanikers Syn Schmitt dürfte herkömmlichen wissenschaftlichen Methoden weit überlegen sein. Der Zahlenfriedhof einer Datenbank kommt dagegen nicht an. Zudem scheint sich die Kooperation von Syn Schmitt und Klaus Püschel bewährt zu haben: War die Computersimulation im Badewannen-Fall nicht deren gemeinsames Werk und zugleich die forensische Premiere dieser neuen Technik?

Aus welchem Grund sollte ein (neues) Gericht Sachverständige mit geringerer Kompetenz wählen, wenn damit schon vor dem LG Traunstein Schiffbruch erlitten wurde? Nur an den bereits involvierten Obduzenten kommt man nicht vorbei, was Püschel als neuen (zusätzlichen) Gutachter aber nicht ausschließt. Auch ein Wasserphysiker (Hydromechaniker) wird gebraucht werden, der aber weder Malcherek heißen noch unter Termindruck arbeiten sollte. Vielleicht stellt der BGH dazu eine Leitplanke auf.

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 11:58:18 Mir fällt … auf, dass die Verhandlungszeiten besonders für Frank und Baumgärtl nicht lohnenswert waren …, da sieht es mau für Zuschläge aus. Vielleicht doch einen anderen Wirkungskreis suchen und nicht mehr die Pflichtmandate aller Kammern in Traunstein abstauben? …
Womöglich sind andere Wirkungskreise an den Herren weniger interessiert. Das Abstauben der Pflichtmandate ist wenigstens eine sichere Bank.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 28. September 2024, 20:47:21 Mit keinem der relevanten Argumente hingegen hält der Artikel in der „Zeit“ hinter dem Berg. Vielmehr stellt er das vom LG Traunstein angenommene Tatgeschehen und die Unfalltheorie der Verteidigung gegenüber:

viewtopic.php?p=261744#p261744
Naja... der Zeit-Artikel war genauso einseitig wie das Gerichtsurteil.

In Schau war schon vor zwei Jahren wichtig, dass Ruhe reinkommt. Unruhe kostet Touristen.

Warum tritt die Familie von Sebastian nicht unter richtigem Namen auf? Jeder kennt ihn ...

Und selbst wenn er rauskommt, dann dauert das noch eine ganze Weile. Da hat er vielleicht schon Freigang. Er sollte seine Lehre zu Ende machen. Sich gut verhalten. Und dann ist er bald raus. 2 von 9 Jahren sind ja schon vorbei.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 19:44:32
Das lässt mich an Loriots Frühstücks-Ei denken: „Vielleicht stimmt dann mit Deinem Gefühl etwas nicht?“ ;-) Und was sagt Dein Verstand?
Da stimme ich wiederum der Liste zu und sehe ganz Gute Chancen.

Das mit Mützel war ja ein Hammer. Erst sichert man zu, dass man sie jederzeit herholen kann und dann sagt man achselzuckend, dass sie jetzt verhindert ist.

Rick hat da ja ziemlich entspannt darauf reagiert, wahrscheinlich hat sie darin einen guten Punkt gesehen.

ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:24:04
Und selbst wenn er rauskommt, dann dauert das noch eine ganze Weile. Da hat er vielleicht schon Freigang. Er sollte seine Lehre zu Ende machen. Sich gut verhalten. Und dann ist er bald raus. 2 von 9 Jahren sind ja schon vorbei.
Wenn das Urteil aufgehoben wird und er trotzdem in Haft bleiben muss, sind es vllt insgesamt gesehen 3 1/2 Jahre Haft.

Als Tatleugner in Bayern mit dem sexuellen Hintergrund stehen die Chancen gut, dass man bis zum letzten Tag sitzt.

Vielleicht Freigang zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit. Dann kann er vllt in Fußfesseln mit zwei Beamten Eis essen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:39:29
Als Tatleugner in Bayern mit dem sexuellen Hintergrund stehen die Chancen gut, dass man bis zum letzten Tag sitzt.
Nach der Argumentation hätte er auch nicht ein Jahr Erlass zur Höchststrafe von der Richterin bekommen dürfen.
fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:39:29 Vielleicht Freigang zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit. Dann kann er vllt in Fußfesseln mit zwei Beamten Eis essen.
Wenn er eine abgeschlossene Ausbildung hat, dann kann tagsüber außen arbeiten schnell gehen. Und wenn sowas funktioniert, dann werden aus 9 Jahren auch schnell 7 Jahre.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 22:10:19 Nach der Argumentation hätte er auch nicht ein Jahr Erlass zur Höchststrafe von der Richterin bekommen dürfen.
Ne Ne. Das sind zwei paar Schuhe.

Das eine ist eine Strafe, nach einem bestimmten Strafmaß. Da wird alles für und gegen den Angeklagten herangezogen und ein Schweigen/Leugnen darf nicht zum Nachteil gereichen.



In dem Fall war das Strafmaß 6 Monate bis 10 Jahre. Man blieb ein Jahr unter der Höchstgrenze, da die Verhandlungsdauer als Belastung gewertet wurde, er nicht vorbestraft ist und er es aufgrund seiner Persönlichkeit schwer hat Kontakte innerhalb der Anstalt zu knüpfen.


Das Andere ist die Strafvollstreckung. Eine vorzeitige Entlassung ist kein Muss. Man kann natürlich trotz Leugnen vorzeitig entlassen werden, da auch gute Führung und die Sozialprognose zählt. Bei so schweren Verbrechen wird aber auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt und es wird geprüft, inwieweit man sich mit der Tat auseinandergesetzt, sie aufgearbeitet hat und wie erfolgreich die Therapien waren. Wird da nichts gemacht, wird ein sehr positives Gutachten schon schwierig. Gibt genug die deswegen bis zum letzten Tag saßen.

Eine Arbeit draußen ist natürlich ein Vorteil für die Sozialprognose. Aber in den offenen Vollzug kommt man nur, wenn man als nicht gefährlich gilt, das Gleiche für eine 2/3 Strafe. Wenn man nun den Sachverhalt aus dem Urteil für bare Münze nehmen würde, hat ihn ein fester Arbeitsplatz auch nicht von dem Mord abgehalten.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 22:35:40

Das eine ist eine Strafe, nach einem bestimmten Strafmaß. Da wird alles für und gegen den Angeklagten herangezogen und ein Schweigen/Leugnen darf nicht zum Nachteil gereichen.
Grundsätzlich gilt das dann natürlich auch für den Vollzug. Muss man korrekterweise schon noch herausstellen.

Es kommt hauptsächlich darauf an:
2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
https://dejure.org/gesetze/StGB/57.html

Beziehungsweise weil wir hier ja im Jugendstrafrecht sind.
1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte einen Teil der Strafe verbüßt hat und dies im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, verantwortet werden kann
https://dejure.org/gesetze/JGG/88.html

Unterscheidet sich aber nicht sehr stark.

Es muss abgewogen werden und die Vollstreckungskammer muss schon konkret begründen, warum es durch die nicht vorhandene Aufarbeitung davon ausgeht, dass es wahrscheinlich zu einem Rückfall kommt.

Aber ich glaube, dass es in solchen Fällen schon gelingt, dass eine vorzeitige Entlassung steinig wird.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 22:35:40 Das Andere ist die Strafvollstreckung. Eine vorzeitige Entlassung ist kein Muss. Man kann natürlich trotz Leugnen vorzeitig entlassen werden, da auch gute Führung und die Sozialprognose zählt. Bei so schweren Verbrechen wird aber auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt und es wird geprüft, inwieweit man sich mit der Tat auseinandergesetzt, sie aufgearbeitet hat und wie erfolgreich die Therapien waren. Wird da nichts gemacht, wird ein sehr positives Gutachten schon schwierig. Gibt genug die deswegen bis zum letzten Tag saßen.
Warum soll das Leugnen einer nicht nachgewiesen Tat nachteilhaft sein?

Gutachter schreiben das rein was man ihnen sagt. Jeder der das mal mitgemacht hat, weiß das.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:08:48 Warum soll das Leugnen einer nicht nachgewiesen Tat nachteilhaft sein?
Also erstmal, wenn ein Urteil rechtskräftig ist, gilt die Tat ja als nachgewiesen.

Es ist deswegen von Nachteil, weil damit schon eine Menge positive Punkte wegfallen. Wie die schon angesprochene Aufarbeitung der Tat und Absolvieren von Therapiestunden.

Und umso höher das verletzte Rechtsgut, umso größer muss die Wahrscheinlichkeit einer zu erwartenden Straffreiheit sein und die wird unter Anderem an solchen Sachen gemessen. Steht in den meisten Kommentaren zu dem Thema.

Im Fall von Sebastian könnte man argumentieren, dass es eine Spontantat war und die Leugnung in der Persönlichkeit und Scham liegt. Das wird dann natürlich anders gewertet, als wenn man externalisiert oder einfach keine Lust dazu hat.
ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:08:48
Gutachter schreiben das rein was man ihnen sagt. Jeder der das mal mitgemacht hat, weiß das.
Das wage ich zu bezweifeln, dass das jeder Begutachtete zu berichten weiß.

Es ist richtig, der Psychiater schreibt rein, was der Proband sagt.

Wenn der Häftling sagt „Ich bin unschuldig.“ schreibt der Gutachter das rein. Gibt es aber ein rechtskräftiges Urteil nimmt er den festgestellten Sachverhalt als Tatsache.

Wenn ein Häftling sagt „Ich sehe mich als harmlos an.“, schreibt der Gutachter das rein.

Das führt aber ganz sicher nicht automatisch dazu, dass der Psychiater dann den zuständigen Richter sagt, dass der Häftling harmlos ist. Er stützt sich dabei auch auf das Urteil, die Gefangenenakte und so weiter.

Wenn dem so wäre, frage ich mich, warum Regina Rick befürchtete, dass Genditzki aufgrund seiner Tatleugnung länger als 15 Jahre sitzen wird.

Und ich frage mich warum ein Rösßner nicht schon seit 20 Jahren draußen ist.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:33:10 Also erstmal, wenn ein Urteil rechtskräftig ist, gilt die Tat ja als nachgewiesen.
Eine Person hat beschlossen, dass die Indizien reichen. Da muss nicht jeder dahinter stehen.
fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:33:10 Im Fall von Sebastian könnte man argumentieren, dass es eine Spontantat war und die Leugnung in der Persönlichkeit und Scham liegt. Das wird dann natürlich anders gewertet, als wenn man externalisiert oder einfach keine Lust dazu hat.
Oder, dass es keine Tat war. Baumgärtl bekommt ja so langsam auch Zweifel.

Wenn die Leute das Gefühl bekommen, dass er lieber 9 Jahre absitzt, anstatt mit einem Eingeständnis nach 6-7 raus zu sein, dann fangen die auch das denken an.
fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:33:10 Und ich frage mich warum ein Rösßner nicht schon seit 20 Jahren draußen ist.
Er sagt dem Gutachter nicht das was er spannend findet.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:39:29 Da stimme ich wiederum der Liste zu und sehe ganz Gute Chancen. …
Freut mich, dass die Liste Dich aufmuntern konnte. Dann hat sich die Mühe ja gelohnt.

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:39:29 … Das mit Mützel war ja ein Hammer. Erst sichert man zu, dass man sie jederzeit herholen kann und dann sagt man achselzuckend, dass sie jetzt verhindert ist. …
Dieser Fauxpas zog bestimmt eine besonders fette Revisionsrüge nach sich. Wie die Kammer eine so böse Falte im Urteil wohl geglättet haben mag?

fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:39:29 … Rick hat da ja ziemlich entspannt darauf reagiert …
Wie fiel denn die Reaktion der beiden Rosenheimer Fachverteidiger aus?


ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:24:04 Naja... der Zeit-Artikel war genauso einseitig wie das Gerichtsurteil. …
Welche relevanten Fakten und Erkenntnisse haben Deiner Ansicht nach in dem Artikel der „Zeit“ gefehlt, wurden falsch dargestellt oder frei erfunden?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Weisheiten von RA Peter Dürr

Mit zum x-ten Male wiedergekäuten Redundanzen, plumpen Binsenwahrheiten und Allgemeinplätzen legt Rosenheim24 heute nach, gewürzt mit Weisheiten aus dem Munde von RA Peter Dürr und einer Anekdote aus dem behördlichen Transportwesen:

► Akten von Beamten nach Karlsruhe gefahren
► Misstrauen gegenüber Rosenheimer Spediteuren?
► Akten jetzt beim Generalbundesanwalt

► Der Generalbundesanwalt kann beantragen,
• die Revision zu verwerfen,
• ihr teilweise stattzugeben oder
• ihr vollständig stattzugeben.
► Die Verteidigung kann eine Gegenerklärung abgeben.

Die Entscheidungsoptionen des 5-köpfigen BGH-Senats:

Verwerfung ohne mündliche Verhandlung bei
• einstimmiger Entscheidung des Senats und zugleich
• gleichlautendem Antrag des Generalbundesanwalts
→ Beschluss

Stattgabe ohne mündliche Verhandlung bei
• einstimmiger Entscheidung des Senats
→ Beschluss

mündliche Verhandlung bei
• fehlender Einstimmigkeit des Senats
→ öffentliche Sitzung mit allen Beteiligten in Karlsruhe
→ Urteil


Substantiell Neues wird nicht vermeldet. Die Essenz aus dem Nichts des späten Sommerlochs:

Spoiler – hier klicken!
Revisions-Vorentscheidung …: Nun wälzt der Generalbundesanwalt Akten – aber wie lange?

Zwei Jahre nach dem Mord … nähert sich die Revision langsam der Schlussgeraden: Nun ist der Generalbundesanwalt an der Reihe. …

… Einige Rosenheimer Beamte hatten in den vergangenen Tagen schwer zu schleppen: Sie trugen Unterlagen aus der Staatsanwaltschaft in den Laderaum eines Transporters, fuhren damit nach Karlsruhe und luden die Unterlagen beim Generalbundesanwalt (GBA) ab: Über 60 Leitz-Ordner in zehn Umzugskisten. …

„Wir haben die Unterlagen selbst nach Karlsruhe gebracht, damit auch zuverlässig alles an der richtigen Adresse ankommt“, sagt Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert … [Der Generalbundesanwalt] wird die Unterlagen sichten. Dann wird er seinen Antrag verfassen. … Kommt der BGH einstimmig zum Schluss, die Revision zu verwerfen, und wenn dies zuvor auch der Generalbundesanwalt beantragt hat: Dann braucht es keine abschließende mündliche Verhandlung mehr.

… Von der 1. [richtig: 2.!] Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wurde … Sebastian T. zu neun Jahren Jugendstrafe … verurteilt. … [Die Verteidigung] legte … Revision ein. … Und nun ist der Generalbundesanwalt am Zuge. Verwerfen, teilweise stattgeben oder vollständig stattgeben: Das wird der Generalbundesanwalt beantragen.

Was der Generalbundesanwalt nun prüft

… Der Generalbundesanwalt ist nicht eine einzelne Person, es handelt sich um eine Behörde. Die Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt seien alles andere als Anfänger, sagt der Rosenheimer Strafverteidiger Peter Dürr … Wie lange wird sich das Verfahren nun noch hinziehen? … „Wochen oder gar Monate sind keine Seltenheit“, sagt Dürr. Und dann kann auch noch die Verteidigung eine Gegenerklärung abgeben.

Dafür kann es danach zügig gehen. „Wenn die Revision einstimmig verworfen wird, so kann nur dann im Beschlusswege verfahren werden, wenn dies der GBA zuvor beantragt hat“, sagt Dürr. Wenn der Bundesgerichtshof dagegen einstimmig der Revision stattgebe, könne das immer auf dem Beschlusswege entschieden werden, sagt Peter Dürr. Andernfalls müsste eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die ist aber eher die Ausnahme, wie Dürr erläutert: Der Antrag, im Beschlusswege zu entscheiden, erfolge regelmäßig – „sofern der GBA die Verwerfung beantragt“.

Rosenheim24.de am 30.09.2024
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Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 21:39:29 Wenn das Urteil aufgehoben wird und er trotzdem in Haft bleiben muss, sind es vllt insgesamt gesehen 3 1/2 Jahre Haft.
Ich hoffe- im Fall einer Stattgabe der Revisionsbeschwerde - dass er dann zeitnah aus der U-Haft entlassen wird. Denn wenn nur ein Teil der Revisonsgründe vom BGH als berechtigt angesehen wird, deutet das auf eine extreme Schlamperei des Gerichts/STA/Ermittler hin.

Sprich die gesamte Zeit von der Erhebung der Anklage bis zur Stattgabe der Revisonsbeschwerde wurde durch in der Sache untaugliche Angestellte des Staates verursacht (Mai 2023 bis Stattgabe der Revision). Diese komplette Zeit bedeutet eine vom Staat schuldhaft verursachte Verlängerung der U-Haft. Nach der Stattgabe der Revisionsbeschwerde muss sich ein neues Gericht mit der Sache beschäftigen, muss evtl. neue Gutachten erstellen lassen etc.. All das hätte zum schon längs - bei vernünftig arbeitenden Angestellte des Staates - über die Bühne gelaufen sein müssen.


Sollte hier die U-Haft nicht aufgehoben werden muss man sich dann doch Gedanken über unseren Staat machen, wie er mit eigenen Fehlern umgeht.
Grundsätzlich sieht es damit so oder so schon Mau aus, wenn man sich die Haftentschädigung anschaut.

Dieser Fall zeigt es ja auch recht deutlich, da dürfte dann die Existenz eines jungen Mannes über lange Zeit zerstört sein. Einige andere Länder zahlen daher Entschädigungen abhängig vom behaupteten Tatvorwurf in der EU bis zu 1000€ täglich.

Eine Vergewaltigung mit Verdeckungsmord dürfte einer der schwersten Vorwürfe sein. Die Art und Weise der Behandlung (mit Fußfesseln im Rollstuhl) müsste bei solchen Entschädigungen eigentlich auch zu berücksichtigen sein. Nein in Sachen Entschädigung versucht der Staat nicht im Ansatz erfolgte Fehler zu kompensieren.

Es ist auch nicht im Geringsten verständlich, dass betroffene bei Gutachterfehlern recht hohe Entschädigungen gezahlt werde. Vom zu ersetzenden Schaden/Schmerzensgeld gibt es nicht den geringsten Unterschied. Das zeigt zusätzlich die extreme Schieflage in unserm Staat, dass er nicht gewillt ist, für eigene Fehler ausreichend zu einzustehen.

Wenn dann unter diesen Umständen StA, denen Fehler unterlaufen sind, von Sonderopfer sprechen, wird es mir speiübel.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:49:08 Eine Person hat beschlossen, dass die Indizien reichen. Da muss nicht jeder dahinter stehen.
Also wenn man von einer abzusitzenden rechtskräftigen Verurteilung wegen Mordes ausgeht, haben es mindestens 4 Leute am Landgericht und ein BGH-Senat so gesehen. Ob ein Urteil deswegen richtig ist, sei dahingestellt.

Und ein Gutachter der eine Prognose abzugeben hat, muss das Urteil so hinnehmen, genauso wie der/die Richter der Strafvollstreckungskammer. Im Gegensatz zu einem Zivilgericht, das kann nochmal in die Beweisaufnahme eintreten, aber jemand der über die Strfvollstreckung entscheidet, kümmert sich nicht um die Richtigkeit.

ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:49:08 Er sagt dem Gutachter nicht das was er spannend findet
Nach 36 Jahren Haft am Stück und insgesamt über 40 Jahren hat ihm das noch nie jemand gesteckt? Wäre ja äußerst bedauernswert. Wenn jemand aufgrund von sexuellem Sadismus einen Anderen umbringt, kann er dem Gutachter erzählen was er will, er wird nie frei kommen, weil er als nicht heilbar gilt.
ben hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:49:08 Wenn die Leute das Gefühl bekommen, dass er lieber 9 Jahre absitzt, anstatt mit einem Eingeständnis nach 6-7 raus zu sein, dann fangen die auch das denken an
Manche sicherlich. Das Problem ist, das kann man schlecht in den Beschluss schreiben.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:58:28 Welche relevanten Fakten und Erkenntnisse haben Deiner Ansicht nach in dem Artikel der „Zeit“ gefehlt, wurden falsch dargestellt oder frei erfunden?
Man hat exakt das gemacht wie es die Richterin auch gemacht hat. Nur diesmal im Sinne einer Verschwörungsstory.

Baumgartl sagt, dass er mit einem Geständnis weniger bekommen hätte. Das halte ich für fragwürdig. Es kommt ja auch darauf an was er gesteht. Hätte er ein Triebtäter-Geständnis gemacht, dann geht Jugendrecht bei Erwachsenen auch schnell bis 15 Jahre und Sicherheitsverwahrung. Ich denke, dass er eventuell 1-2 Jährchen weniger bekommen hätte. Dafür ist er aber den Rest seine Lebens ein Mörder. Jetzt kann er mit unschuldig immer weiter machen. Einen wirklichen Fakt gibt es nicht.

Bei der Story wird einfach alles so gedreht, dass es passt. Hose war unten, da sie beim Pinkeln ins Wasser gefallen sein könnte. Eigentlich müsste dann aber auch der Tanga unten gewesen sein. Ob man bei einem 8 min. Heimweg wirklich pinkeln muss und ob man dann einen Ort direkt an einer Böschung wählt, halt ich für fraglich. V.a. da es ja geregnet hat und somit alles rutschig ist.

Man zählt nur die Kopfverletzungen auf. Die können selbstverständlich im Fluss entstanden sein. Die Schulterverletzungen, die höchstwahrscheinlich durch die Knie entstanden, lässt man weg. Die kann man schwer mit dem Fluss erklären.

Man argumentiert, dass sie während des Kampfes noch das Handy aus der Taschen nehmen musste. Eventuell hatte sie es in der Hand. Vielleicht weil sie sich verfolgt fühlte?

Man sagt, dass keine Blutspuren gefunden wurden. Man hat wochenlang ja garnicht gewusst wo der Tatort sein soll. Dazu hat es stark geregnet.

Angeblich gab es keine Spuren bei ihm. Man fand Spuren, konnte sie aber nicht mehr auswerten. Auch hier sind ja Wochen vergangen.

Wer den Bericht liest und den Fall nicht kennt, der denkt sich, dass der Kerl ein Opfer ist. Dabei könnte er auch ein eiskalter Mörder, der viel Glück mit den Spuren hatte, sein. Urteil kritisieren ist richtig. Verschwörungsstory ist falsch.
fassbinder hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 11:32:10 Wenn jemand aufgrund von sexuellem Sadismus einen Anderen umbringt, kann er dem Gutachter erzählen was er will
Am Anfang das richtige sagen.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

@Ben

Leider meinst Du, dass ein Angeklagter seine Unschuld beweisen müsste. Das ist in einem Rechtsstaat glücklicherweise nicht notwendig.

Daher gibt es hier erst mal zwei Fragestellungen die zu klären wären.

1. Handelt es sich überhaupt um ein Tötungsdelikt?

2. Ist der Angeklagte der Täter?

Beides muss bewiesen sein und nicht der Täter hat seinen Unschuld zu beweisen sonder der Staat die Schuld.

Unter dieser Sicht musst Du den Artikel lesen. Du beschränkst Dich darauf, dass er doch der Täter sein könnte und bezeichnest ihn auch noch als "Kerl", möglicherweise ist er jedoch ein Justizopfer..

Du magst glauben, dass die Schulterbrüche nur von einem Angriff herrühren können, der Gutachter Adamec hat zu dieser Theorie keinerlei statistische Belege. Er konnte in der Verhandlung nicht mal sagen, welche Kräfte notwendig sind. Er meinte wohl, dass wenn ein drauf knien nicht reicht wird es ein draufspringen gewesen sein. So habe ich jedenfalls die Prozessbeobachtung von @Fassbinder interpretiert.

Wenn seine Theorie stimmen würde, hätte es entsprechend statistische Daten gegeben, denn Prügelleien etc. gibt es zwischen Menschen leider zuhauf. Er will auch nicht mal wissen, aus welcher Richtung die Kraft kam, die zu den Brüchen führte. Warum die Brüche gleichzeitig enstanden sein müssen und nicht hintereinander, dafür hat er keinen Nachweis, denn anatomisch besteht kein Grund dazu. Ich persönlich glaube, dass Adamec den Fall genauso schlecht einschätzt, wie vor 15 Jahren den Badewannenunfall. Da hat er - jedenfalls das was im Urteil stand - die wirklich primitivste Möglichhkeit sich nur hergenommen und die aus verscheidenen Positionen durchgespielt. Ein anderer Gutachter (leider nur die der Verteidigung) waren damals - auch ohne Simulation - deutlich weiter und konnten einen Stunt vorführen lassen, der der späteren Simulation schon sehr nahe kam. Wegen seiner nicht ausreichenden Vorstellungskraft oder seiner mangelhaften Beschäftigung mit dem Fall kam er damals jedenfalls nicht zu sämtlichen möglichen Kombinationen, wo einige die Lage des Opfers sehr gut erklären konnten. Damit hat er bewirkt, dass ein unschuldiger Mensch 14 Jahre hinter Gittern verbracht hatte. Sicher, auch das Gericht hatte schwerwiegende Fehler gemacht, aber den Kristallisationskeim dürfte Adamecs Gutachten gewesen sein.

Dass man Adamec hier erneut bei einem ähnlich gelagerten Fall als Gutachter herangezogen hat, ist zumindest sehr unglücklich. Da er vieles wohl nicht erklären konnte, zeigt, dass es sehr wahrscheinlich die falsche Wahl war.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 … Baumgartl sagt, dass … [Sebastian] mit einem Geständnis weniger bekommen hätte. …
Dies jedoch ist nicht die Quintessenz der Aussage Baumgärtls. Vielmehr heißt es in dem Artikel der „Zeit“:

Spoiler – hier klicken!

Auch ein Geständnis gibt es nicht: Sowohl im Polizeiverhör als auch gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen, ja sogar im Innenverhältnis zu seinen Rechtsanwälten hat Sebastian … [T.] die Tat bestritten. Er bestreitet sie bis heute. Sein Rosenheimer Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl sagt gegenüber der ZEIT, er habe … [T.s] Schuld zunächst für möglich gehalten, dieser habe aber trotz seiner „einfachen Struktur“, des großen Drucks und der „hundertmal“ in Aussicht gestellten Chance auf eine Strafmilderung, die er durch ein Geständnis erreichen könnte, immer widerstanden. Das habe ihm, Baumgärtl, zu denken gegeben.


Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess
https://archive.ph/20240911193842/https ... ettansicht

Nicht von der Strategie eines geschickt platzierten Geständnisses handelt der Text, sondern um das glatte Gegenteil geht es: die Frage, weshalb Sebastian (als womöglich Unschuldiger!) gerade kein Geständnis ablegte.

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 … Man zählt nur die Kopfverletzungen auf. … Die Schulterverletzungen, die höchstwahrscheinlich durch die Knie entstanden [sind], lässt man weg. …
Sehr wohl werden die Schulterdachfrakturen genannt: zusammen mit den Hypothesen der Rechtsmediziner (und ebenso mit der Unfalltheorie der Verteidigung, siehe weiter unten). In dem Artikel heißt es:

Spoiler – hier klicken!

Die Leiche weist zahllose Hämatome, Beulen und Verletzungen auf. In der Gerichtsmedizin München werden auch fünf gleichförmige Quetsch-Riss-Wunden am Kopf bemerkt, dazu starke Unterblutungen an Rücken und Oberarmen. Außerdem sind beide Schulterdachknochen und ein Halswirbel gebrochen. Aus dem Befund schließen die Rechtsmediziner, dass viele der Verletzungen durch das stundenlange Treiben im aufgewühlten Wasser entstanden sein müssen. Aber sie formulieren auch die Hypothese, Hanna … [W.] könnte gewaltsam angegriffen worden sein, als sie noch lebte. Wegen der fünf Kopfwunden und der Schulterbrüche halten die Ärzte es für möglich, dass die 1,86 Meter große und 70 Kilogramm schwere junge Frau von hinten angesprungen, zu Boden gebracht und dann bei einem „dynamischen Kampfgeschehen“ mit einem harten Gegenstand am Kopf verletzt worden sein könnte, etwa einem
kleinen Hammer oder einem Stein.


Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess
https://archive.ph/20240911193842/https ... ettansicht

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 … Man argumentiert, dass … [Hanna] während des Kampfes noch das Handy aus der Taschen nehmen musste. Eventuell hatte sie es in der Hand. Vielleicht weil sie sich verfolgt fühlte? …
Das Handy führte Hanna in ihrer Umhängetasche mit sich. Woher diese Information stammt, steht nicht in dem Artikel. Naheliegend: von Zeugen oder aus der Videoauswertung des Eiskellers, eingeflossen in das schriftliche Urteil, das der „Zeit“ vorliegt, wie die Autorin durchblicken lässt.

Wann und wie das Handy nunmehr aus der Tasche und auf welche Weise in den Bärbach gelangte, weiß niemand. Dazu gibt es weder Videoaufzeichnungen noch Zeugen. Alles beruht auf Annahmen. So auch die Unfalltheorie der Verteidigung. Nichts davon wurde in dem Artikel als erwiesene Tatsache dargestellt.

Auf der „äußeren Videoüberwachung der Disco“ (und möglicherweise auf Zeugen aus dem Eiskeller) basiert die Aussage in dem Artikel und bezieht sich zunächst nur auf den Zeitraum, bis Hanna nach rechts in die Kampenwandstraße einbog:

Spoiler – hier klicken!

Hanna wird in der Nacht ihres Todes kurz vor halb drei das letzte Mal gesehen. Sie macht sich allein auf den etwa 900 Meter langen Heimweg ins Elternhaus: vom „Eiskeller“ hinauf zur Hauptstraße, der Kampenwandstraße. Dann nach rechts und immer entlang einem kleinen Wasserlauf, dem Bärbach, der die Straße begleitet. Sonst dauert es zehn Minuten, dann ist Hanna daheim. An diesem 3. Oktober hält die äußere Videoüberwachung der Disco fest, wie Hanna sich von Freunden verabschiedet und sich dann schwankend entfernt. Sie hat 2,06 Promille, ist also stark alkoholisiert. Der seitliche Reißverschluss ihrer Kunstlederhose mit weitem Schlag ist gerissen, weshalb sie die Hose mit den Händen am Abrutschen hindern muss. Von hinten ist ihr Stringtanga immer wieder kurz sichtbar, und auch eine kleine Umhängetasche mit dem Handy lugt unter ihrer schwarzen Lederjacke am Rücken heraus. Um 2.28 Uhr biegt sie rechts in die Hauptstraße ein. Dann verliert sich ihre Spur.


Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess
https://archive.ph/20240911193842/https ... ettansicht

Dass Hanna ihr Handy im Verlauf eines Kampfgeschehens am Tatort aus ihrer Umhängetasche gezogen haben soll, entstammt der Darstellung des Gerichts im schriftlichen Urteil:

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… In ihrem schriftlichen Urteil stellen die Richter das Tatgeschehen später so dar: … [T.], sexuell unerfahren und von Mädchen frustriert (auf seinem Handy fanden sich zahllose Zugriffe auf Pornofilme, darunter auch viele gewalttätige), soll der betrunkenen Hanna … [W.] entgegen seiner Aussage bei der Polizei eben doch zwischen 2.30 Uhr und 2.32 Uhr beim Joggen auf der Straße begegnet sein. Erregt vom Anblick ihres hervorlugenden Tangaslips, habe er die zwanzig Zentimeter größere und zehn Kilogramm schwerere Frau spontan von hinten angesprungen und zu Fall gebracht. Dabei habe Hanna jenen Schrei ausgestoßen, den eine Zeugin im Hotel gehört hat.

Danach soll … [T.] sich massiv auf sein Opfer gekniet haben, „wobei er im Rahmen des dynamischen Geschehens auf den Rücken und den Oberarm der Geschädigten mit erheblicher Kraft einwirkte“ – Hanna … [W.] hatte allerdings keine für ein dynamisches Geschehen sprechenden Abwehrverletzungen, und niemand hörte einen Hilferuf. Trotz der Wucht des Angriffs soll es ihr noch gelungen sein, das im rückwärtigen Täschchen verborgene Handy zu ergreifen und einen Notruf nach daheim abzusetzen, der aus technischen Gründen nicht zustande kam – einen Notrufversuch um 2.32 Uhr hat es gegeben. Dann habe Trautmann ihr das Handy entrissen und es in den neun Grad kalten Bärbach geschleudert – gegen 2.33 Uhr kam es zu einem Temperaturabsturz im Gerät. Um Hanna wehrlos zu machen, habe Trautmann ihr mit einem unbekannten Gegenstand fünfmal wuchtig auf den Kopf geschlagen. Danach soll er ihr sexuell motiviert Lederjacke und Hose ausgezogen, dann aber sein Vorhaben plötzlich aufgegeben haben – die kaputte Hose und die Jacke fehlten, aber Oberbekleidung, Büstenhalter und Tangaslip der Toten saßen „regelrecht“ und unangetastet.


Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess
https://archive.ph/20240911193842/https ... ettansicht

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 … Hose war unten, da sie beim Pinkeln ins Wasser gefallen sein könnte. Eigentlich müsste dann aber auch der Tanga unten gewesen sein. Ob man bei einem 8 min. Heimweg wirklich pinkeln muss und ob man dann einen Ort direkt an einer Böschung wählt, halt ich für fraglich. V.a. da es ja geregnet hat und somit alles rutschig ist. …
Urinieren zu wollen, wird ausdrücklich nur als „Möglichkeit“ genannt – eine von vielen! Die Sicht der Verteidigung:

Spoiler – hier klicken!

… Rick, von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt, hält Hanna … [W.s] Tod für die Folge eines tragischen Unfalls: In der Version der Verteidigung wird der stark alkoholisierten Hanna in der kalten Nachtluft übel oder schwindelig – sie wählt den Notruf. Möglicherweise hockt sie sich auch mit heruntergelassener Hose an den Bärbach, um zu urinieren. Jedenfalls stürzt sie mitsamt dem Handy in die eiskalte Strömung, wobei sie einen Schrei ausstößt. Im tobenden Wasser gelingt es ihr noch, die Lederjacke loszuwerden. Doch im gemauerten Kanal des Bachs kann sie sich nicht festhalten und ertrinkt.

Die weitere Entkleidung der Toten übernimmt dann das aufgewühlte Wasser mit seinen Strudeln und Fällen. Auch die Kopfverletzungen, Brüche und Rückenunterblutungen der Leiche sind nach Ansicht der Verteidigung sämtlich als Folgen ihrer rasenden Fahrt in den Hochwasserfluten zu erklären – zwölf Kilometer haarscharf unter Stegen hindurch, über Geröll und große Steine hinweg, an scharfen Felsen entlang und Steinabstürze hinunter. Rick hält es für abwegig, dass ihr schmächtiger und federleichter Mandant Verletzungen hervorgerufen haben könnte, wie sie typischerweise an Opfern von Verkehrsunfällen beobachtet werden.

Die Version der Verteidigung ist nicht aus der Luft gegriffen. Regina Rick benennt renommierte Sachverständige, Rechtsmediziner und Biomechaniker, die ihre Variante für absolut plausibel halten. …


Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess
https://archive.ph/20240911193842/https ... ettansicht

Erwähnt werden übrigens auch die „Brüche“, was begrifflich die von Dir als unterschlagen monierten Frakturen der Schulterdächer einschließt.

Dass die Gefahren des Pinkelns am Bärbach häufig unterschätzt werden, zeigt nicht nur das Beispiel der bei solcher Verrichtung verloren gegangenen Holzkern-Uhr:

Spoiler – hier klicken!

… Eine ganze Weile lang verfolgen … [die Ermittler] einen Verdächtigen, dem eine auffällige, am Grunde des Bärbachs gefundene Uhr gehören soll. Nach aufwendigen Recherchen, auch über die ZDF-Sendung Aktenzeichen XY, stellt sich heraus, dass der wahre Eigentümer der Uhr ein harmloser Wanderer ist, der beim Urinieren wie schon so mancher vor ihm in den Bärbach fiel und – weil der Wasserstand gerade niedrig war – wieder herausklettern konnte. Dabei verlor er seine Uhr. So zerschlägt sich auch diese Hoffnung.


Zeit online am 11.09.2024
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ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 … Man sagt, dass keine Blutspuren gefunden wurden. Man hat wochenlang ja garnicht gewusst wo der Tatort sein soll. Dazu hat es stark geregnet. …
Bereits in der ersten Oktoberwoche wurde nach Zeugenhinweisen die Holzkern-Uhr im Bachlauf gefunden (die veröffentlichten Polizeifotos der Uhr stammen vom 08.10.2022), am 12.10.2022 Hannas Ring. Seither gingen Polizei und StA davon aus, dort befinde sich auch der Tatort. Von „wochenlang“ kann also keine Rede sein.

Der Bereich am Bärbach (aufwärts bis über die Zufahrt des Seilbahnparkplatzes hinaus) wurde von der Polizei gründlich abgesucht. Leichenspürhunde kamen dabei nicht zum Einsatz. Diese hätten selbst kleinste Blutspuren anzeigen können. Trotz des Regens wären solche mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten gewesen angesichts des erheblichen Blutverlusts, von dem aufgrund der fünf Riss-Quetsch-Wunden am Schädel auszugehen ist. Dass keine Leichenspürhunde eingesetzt wurden, kann Sebastian nicht angelastet werden. Im Übrigen soll es zu und nach der Tatzeit allenfalls genieselt, keineswegs „stark geregnet“ haben.

Im Artikel heißt es:

Spoiler – hier klicken!

Einen objektiven Beweis für die Täterschaft von Sebastian … [T.] gibt es nicht, es steht ja nicht einmal fest, ob er Hanna … [W.] je begegnet ist: An der Toten fand sich keine DNA von ihm, kein Sperma, kein Blut, keine Schuppe. Vielleicht hatte das Wasser alles weggewaschen. Doch auch umgekehrt fand sich, obwohl die Polizei … [T.s] ganzes Zuhause mehrfach auf den Kopf stellte, keinerlei DNA der Toten an den Sachen des Angeklagten. Und das bei einem „dynamischen Geschehen“ und fünf Kopfwunden, die stark geblutet haben müssten.

Es gibt kein Tatwerkzeug: Nicht einmal einen blutbefleckten Stein fanden die Ermittler.


Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess
https://archive.ph/20240911193842/https ... ettansicht

Gemeint ist das Wasser des Bärbachs und der Prien – nicht der Regen! Blutspuren von Hanna an Sebastians Kleidung hätten aller Wahrscheinlichkeit zufolge nachgewiesen werden können, hätten sie überhaupt existiert.

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 Angeblich gab es keine Spuren bei ihm. Man fand Spuren, konnte sie aber nicht mehr auswerten. Auch hier sind ja Wochen vergangen.
Mit den Spuren, die „nicht mehr ausgewertet werden konnten“, meinst Du wohl die dezenten, latenten Blutspuren, die nicht durch Spritzer, sondern durch Kontaktübertragung auf zwei Kleidungsstücke von Sebastian gelangt sein mussten – Blut, bei dem noch nicht einmal geklärt werden konnte, ob es überhaupt menschlichen Ursprungs ist. Rosenheim24 hatte berichtet:

Spoiler – hier klicken!
… Prof. Dr. Jiri Adamec … untersuchte diverse Asservate auf das Vorhandensein von Blutspuren, darunter vor allem Kleidungsstücke des Angeklagten. Diese wurden anhand des Luminol-Sprüh-Verfahrens untersucht und zeigten latente Blutspuren an einem Sportshirt und einer Sporthose. Auch ein Vortest auf Blut verlief positiv.

Die Spuren waren laut Adamec aber dezent und sollten demnach nicht durch Spritzer, sondern eine Kontaktübertragung entstanden sein. Der Fachmann betont aber, dass nicht feststellbar sei, ob es sich um menschliches oder tierisches Blut handele. Neben der Sportkleidung untersuchte man auch die schwarze Softshelljacke des Angeklagten – diese aber anhand einer Infrarot-Methode. Auf ihr habe man Spuren gefunden, ein Blut-Vortest sei aber negativ verlaufen.


Rosenheim24.de am 23.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 89250.html

Hierbei handelte es sich offenbar um uralte Blutanhaftungen, die allenfalls bezeugen, wie hartnäckig sich Blutflecken in Textilien verewigen. Hältst Du das für tatrelevant?

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 Man hat exakt das gemacht wie es die Richterin auch gemacht hat. Nur diesmal im Sinne einer Verschwörungsstory. Bei der Story wird einfach alles so gedreht, dass es passt. …
Eine „Verschwörungsstory“ kann ich nicht erkennen. Vielmehr sehe ich, wie Zeitungsleser selektiv – und oft genug zwischen den Zeilen phantasierend – herausgelesen haben wollen, was ohnehin ihrer vorgefassten Meinung entspricht.

ben hat geschrieben: Dienstag, 01. Oktober 2024, 14:48:33 … Wer den Bericht liest und den Fall nicht kennt, der denkt sich, dass der Kerl ein Opfer ist. Dabei könnte er auch ein eiskalter Mörder, der viel Glück mit den Spuren hatte, sein. …
Wer den Fall bislang noch nicht kannte, erlangt durch den Artikel der „Zeit“ eine profunde Zusammenfassung aller wesentlicher Fakten und Umstände – auch derjenigen, die in der lokalen Presse unter den Teppich gekehrt wurden. Eine bislang alleinstehende, journalistisch ausgezeichnete und sehr gut recherchierte Arbeit, der zudem offenkundig auch das schriftliche Urteil des LGs zugrundeliegt.

Weil Du all das in Zweifel ziehst, hatte ich gefragt:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 30. September 2024, 23:58:28 Welche relevanten Fakten und Erkenntnisse haben Deiner Ansicht nach in dem Artikel der „Zeit“ gefehlt, wurden falsch dargestellt oder frei erfunden?
Eine faktisch fundierte Antwort auf Grundlage des Textes der „Zeit“ wäre angebracht, um Deine Auffassung nachvollziehen zu können:

► Was fehlt?
► Was ist falsch?
► Was wurde frei erfunden?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Also auch wenn ich juristisch nicht vorgebildet bin wie viele hier...das ist doch alles so unstimmig und hahnebuechend...da stimmts doch hinten und vorne nicht...mit Tatbestaenden, Recherchen und Verurteilung.Alles schreit doch bei Wahrheitsfindung nach Unfaehigkeiten
Fxzxt

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fxzxt »

Journalist..Verfasser des Beitrags" Siebraucheneinen Moerder"..ic kann nicht beurteilen, welche Inhalte zutreffen oder nicht, fehlt mitr ganz viel anEinblick in Verfahren und anderen Gegebenheitenaber: es ist eie Wohltat..endlich einem Artikel eines Reporters zu folgen.der der deutschen Sprache noch maechtig ist und in schoenster sprachlicher Weise schreibt..eine Wohltat...
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Hab auch immer noch die Theorie im Kopf..sie wurde entweder unbeabsichtigt oder gezielt mit PKW angefahren...dann herumgefahren und man legte um es zu vertuschen falsche Spur...mit Hose, Jacke, Uhr am Ast, Ring im Bach...und sie wurde gleich in der Prien abgelegt...landere ueberhaupt nicht im Baerbach
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