MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 17:00:42
Was ist damit gemeint? Von Mützel oder Adamec bzw. von beiden?
Wer das in dem Moment ausgesprochen hat, weiß ich nicht mehr. Die rechtsmedizinischen Gutachten wurden aber gemeinsam erstattet und was die Schlussfolgerungen über die Verletzungen anging, wurde grundsätzlich von „wir“ gesprochen.

Was damit genau gemeint ist, ist eine gute Frage. Ich habe es wiedergegeben, aber eine genaue Vorstellung wie man sich das vorstellen muss, habe ich auch nicht.

Ich habe es mir immer so gedacht, dass die Brüche identisch aussahen visuell.

Das Gericht wollte von Adamec wissen, ob sie nach vorne gebrochen waren. Also so hatte das Gericht das verstanden und wollte eine Bestätigung von ihm. Woraufhin er meinte, dass man das nicht sagen kann, weil die Dächer ja durch sind.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 15:30:01 Das Gericht wollte von Adamec wissen, ob sie nach vorne gebrochen waren. Also so hatte das Gericht das verstanden und wollte eine Bestätigung von ihm. Woraufhin er meinte, dass man das nicht sagen kann, weil die Dächer ja durch sind.
( Hervorhebungen im obigem Zitat stammen von mir .. )

Das erstaunt mich jetzt -erst recht im Jahr 2024- aber ... ist das tatsächlich so, dass ein man das nicht mehr eruieren kann von welcher Seite die Kraft einwirkte, die zu den Brüchen der beiden Schulterdächern geführt hat ?!?

Bin ja jetzt kein Experte und kenn mich auch schon mal gar nicht mit Schulterdächern aus, jedoch kann man doch eigentlich bei fast jedem Bruch -außer evtl. bei schweren und komplizierten Trümmerbrüchen- feststellen, wie und von wo die Kraft einwirkte, die letztendlich zum Bruch führte.

Das würde mich in der Tat jetzt ja mal brennend interessierten, ob diese Aussage Adamec`s so auch wirklich den Tatsachen entspricht!
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 17:26:41

Das würde mich in der Tat jetzt ja mal brennend interessierten, ob diese Aussage Adamec`s so auch wirklich den Tatsachen entspricht!
Sry, das war auf die Richtung bezogen. „Nach vorne Links“. kann man nicht sagen.
Als Nächstes werden sich nochmal am Richtertisch Bilder der Schulterverletzungen angeschaut. Adamec zeigt nochmal die Frakturen und dass sie nach vorne gebrochen sind. Die Vorsitzende will nun nochmal bekräftigt hören, dass sie nach vorne links gebrochen sind. Der Gutachter sagt, dass man das so eigentlich gar nicht sagen kann, da ja da eine Lücke klafft und die durch sind. Er meinte wohl, dass man es auch bei Unfällen so kennt, dass sie nach hinten klappen, da müsste dann aber die Schulter luxiert sein und das müsste sich dann aber an Einblutungen zeigen, die man aber bei dem geschädigten Körper nicht erkennen kann. So ganz habe ich den letzten Teil aber nicht nachvollziehen und begreifen können.
*1



*1 Vielleicht kann mir jemand per PN erklären, wie man hier direkt einen Link für Fremde Seiten sendet, dass der Leser direkt dorthin gelangt.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@fassbinder

Deine Aussage lautete:
… Diese [Schulterdächer] waren wohl so gleichmäßig gebrochen, dass die Gutachter eine Treibeverletzung schnell ausschlossen. …

fassbinder1925, allesMist, 23.11.2023, 23.10 Uhr
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34365023 (das 3. „L“ in der Domain streichen)
Dies zwingt implizit zur Annahme folgenden Kausalzusammenhangs:

Eine Treibverletzung könne auf gar keinen Fall in Frage kommen (sie sei „schnell“ auszuschließen gewesen), weil die Frakturen „so gleichmäßig“ seien.

Demzufolge durfte man davon ausgehen, dass der Verfasser wenigstens den Kausalzusammenhang erfasst und verstanden hat. Dies war offenkundig nicht der Fall:
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 15:30:01 … Ich habe es wiedergegeben, aber eine genaue Vorstellung wie man sich das vorstellen muss, habe ich auch nicht. …
Schade. Dann ist die o. a. Beschreibung nicht viel wert.
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 15:30:01 … Ich habe es mir immer so gedacht, dass die Brüche identisch aussahen visuell. …
Wie gesichertes Wissen aus der Sitzung klingt das nicht. Es kann doch nicht sein, dass dieser Punkt nicht in aller Deutlichkeit, klar und unmissverständlich erörtert wurde, oder? Nebenbei: Das Aussehen ist immer visuell.


Meine bisherige Interpretation war:
► Ausschluss von Treibverletzung,
► weil gleichzeitige Frakturierung
► aufgrund auffälliger Gleichartigkeit,
► deshalb wahrscheinlich Gewalttat.

Daher die Frage: Wann und in welchem Zusammenhang kam die These der Verteidigung ins Spiel, dass die Schulterdächer nicht gleichzeitig frakturiert sein müssen?

Sollte @Haropa, die sonst auf den i-Punkt genau berichtete, sich geirrt haben? Oder rutschte die Idee der Verteidigung erst beim Plädoyer versehentlich aus dem Ärmel der Robe? Wie eine göttliche Eingebung in letzter Sekunde? Auf meinen diesbezüglichen Beitrag bist Du nicht eingegangen:

viewtopic.php?p=260847#p260847
(Zitat von @Haropa im 1. Spoiler)


fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 19:25:51 … Vielleicht kann mir jemand … erklären, wie man hier direkt einen Link für Fremde Seiten sendet …
Ganz simpel: Link einfach in den Text kopieren. Achte vor dem Absenden darauf, dass Du die (standardmäßig deaktivierte) Option „URLs nicht automatisch verlinken“ nicht versehentlich angekreuzt hast.

Achtung: Der Name Deines Heimatforums wird im HET systemseitig in „allesMist“ umgewandelt. Dies gilt auch, wenn der Name Bestandteil eines Links ist. Wenn Du vor dem Absenden die Vorschaufunktion nutzt, kannst Du das leicht erkennen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22 Der Post ist mir durch die Lappen gegangen. Der wurde mir auch nicht angezeigt.

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. August 2024, 04:00:13


Anzunehmen, dieses wichtige Argument sei erst mit den Plädoyers in die Hauptverhandlung eingeführt worden, wäre abwegig.

Demzufolge muss dieser Punkt in mindestens einer der vorangegangenen Sitzungen erwähnt worden sein – der hohen Relevanz wegen wohl nicht nur in einem beiläufigen Nebensatz. Und wenn die Verteidigung die Gleichzeitigkeit in Zweifel zog, liegt nahe, dass sie dies auch hinsichtlich einer Frakturierung an ein und derselben Örtlichkeit tat.

Seltsam, dass sich darüber keine Berichterstattung findet.

@Haropa, die sehr detailgenau und strukturiert aus dem Sitzungssaal berichtete, war in früheren Phasen der Hauptverhandlung offenbar nicht zugegen. Deshalb hoffte ich auf die Auskunft eines Prozessbeobachters, der von Anfang an und nahezu lückenlos den Sitzungen folgte. Ein derart hervorstechend wichtiges Vorbringen der Verteidigung kann doch einem aufmerksamen Beobachter nicht durch die Lappen gegangen sein, noch dazu, wenn er „vom Fach“ ist, oder?
Da ich dir zustimme, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass es im Plädoyer aus dem Hut gezaubert wurde, wird es wohl thematisiert worden sein. Ich habe aber bei meiner Beantwortung auf die Frage damals auch gesagt, dass ich mir nicht gut vorstellen kann, dass die Verteidigung diese Fragestellung nicht aufwirft.

Offensichtlich kann es mir durch die Lappen gegangen sein. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein. Entweder ich war schlicht unkonzentriert oder ich musste am Parkautomaten nachwerfen etc

Ich bin aber nicht der Meinung, dass sich das unbedingt lange hingezogen haben muss. Wahrscheinlich hat einer der Verteidiger diesbezüglich nachgehakt und einer der Sachverständigen hat dann die Antwort gegeben. Wenn das nicht zu Widerspruch geführt hat, wurde es vllt nicht lange diskutiert.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. August 2024, 04:00:13 Gleiches gilt auch fùr potentielle Unfallverletzungen. Die Logik gebietet: Sofern bestimmte Verletzungen nicht beim Treiben im Wasser entstanden sein können, müssen sie ihre Ursache entweder in einer Gewalttat oder in einem Unfall haben. RAin Rick geht von einem Unfall aus.



Zwar kennen wir weder die schriftlich gestellten Beweisanträge noch die schriftlichen Gutachtenaufträge des Gerichts (insbesondere nicht die darin enthaltenen Fragenkataloge), jedoch sollten bei der Einvernahme der Sachverständigen im Sitzungssaal alle Fragen sowie alle Stellungnahmen der Gutachter mündlich vorgetragen worden sein. Zudem stand auch der Verteidigung ein Fragerecht zu. Es fällt mir schwer anzunehmen, dass Verletzungsursachen, die in einem Unfall vermutet werden, nicht einmal ansatzweise erforscht worden sein sollen.

Da kann ich nur meiner Antwort bleiben, dass ich davon nichts wüsste.
Außer, die bereits erwähnte Äußerung von Adamec:
RA Frank fragte später nochmal, ob man damit ein Treiben gegen zwei gleichmäßige Steine im Fluss gänzlich ausschließen könnte, da meinte Dr. Adamec dass man das wohl nicht kann. Das mit dem Schlagen war mehr eine mögliche Denkvariante gewesen. Grundsätzlich kann es auch beim Aufprall schwere Kopfverletzungen geben. Adamec führte es mit sogenannten „Dive-Injurys“ an, wo niedrige Höhen zu schweren Verletzungen geführt haben. So kommt man wenn man ungewollt ins Wasser fällt, aber eher selten auf. https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34365023
Wobei das ja um die Kopfverletzungen geht, die auch an der Geschädigten vorhanden waren. Jedoch kann man ja rauslesen, dass Adamec der Meinung ist, dass es durch einen Sturz ins Wasser keine ernsten Verletzungen geben kann.

Ansonsten würde ich persönlich vielleicht noch vermuten, dass man bevor man direkt ins Wasser gelangt an Hindernissen aufschlagen könnte, wobei man sich vllt auch Brüche zuzieht. Aber ich wüsste da nichts weiter von diskutierten potentiellen Unfallverletzungen. Und da würde auch ich sagen, dass das vllt eher mehr Zeit in Anspruch nimmt. Aber letztendlich kann ich nur sagen, was ich persönlich mitbekommen habe. Eine absolute Garantie wird das nie sein.

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. August 2024, 04:00:13 War denn auch keiner der mündlichen Begründungen zur Ablehnung von Beweisanträgen (z. B. zu Klaus Püschel, Syn Schmitt oder zu dem tödlichen Unfall am Bärbach) etwas zu entnehmen?
Beweisantrag Nummer 15 wird abgelehnt. Hierbei ging es um die Anhörung des Dr. Püschel aus Hamburg.

Die im BA ausgeführte Tatsachenbehauptung die Einblutungen in Rücken, Hals und Oberarmen des Opfers sind durch Ertrinken erklärbar, ist nicht stichhaltig genug.
Die Sachverständigen Mützel und Adamec schließen zwar nicht aus, dass solche Verletzungen durchs Ertrinken entstehen können, in der Gesamtschau und durch die Ausprägungen der Wunden ist es aber eher nicht erklärbar. Somit ist diese Behauptung nach 244.3.2 StPO hinfällig.

Die zweite Tatsachenbehauptung für das Gutachten war, dass die RQ-Wunden im Fluss entstanden sein könnten.

Das Gericht führt dazu aus, dass Malcherek und Adamec dargelegt haben, dass diese Vielzahl der Wunden aufgrund der Situation mit dem Hochwasser, wo ein Körper ja drüber gleitet, so nicht möglich sind.

Die dritte Behauptung sagt, dass die Verletzung der Schulterdächer nicht durch ein draufknien erklärbar sind.
Das Gericht erklärt dazu, dass die Rechtsmediziner genau das Gegenteil gesagt haben, nämlich dass es dadurch erklärbar ist.

Die letzte Behauptung war, dass Hanna schon lebend ins Wasser gekommen ist. Sowie ich es verstanden habe, war das sogar auf die Aussage von Püschel aufgebaut.

Das Gericht lehnt aber ab, weil es einmal sagte, dass nicht dargelegt ist, warum dieser einen höheren Sachverstand diesbezüglich hat, als die anderen Sachverständigen. Aber wohl auch, dass er diese Aussage nicht ohne einen Biomechaniker treffen kann. Was mir nicht ganz einleuchtet, denn das müsste doch eine rein rechtsmedizinische Frage sein.
https://www.allesMist/themen/km168746-486#pinitial
Das ist alles was ich noch zu der Begründung der Ablehnung zur Anhörung von Prof. Püschel habe. Über Synn Schmitt finde ich leider nichts.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@fassbinder

Vielen Dank für die Aufklärung hinsichtlich Adamec`s Aussage zu den Schulterdach Verletzungen.

Die Nachfolgenden Hervorhebungen in den Zitaten stammen von mir ...
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 19:25:51 Als Nächstes werden sich nochmal am Richtertisch Bilder der Schulterverletzungen angeschaut. Adamec zeigt nochmal die Frakturen und dass sie nach vorne gebrochen sind. Die Vorsitzende will nun nochmal bekräftigt hören, dass sie nach vorne links gebrochen sind...
Warum wollte Richterin Aßbichler den überhaupt nochmal bekräftig hören, dass die Schulterdächer nach vorne --> LINKS <-- gebrochen sind ?

Welche Annahme im Tathergang stand da seitens der Richterin im Raum ? Was sollte damit bestätigt -oder auch ausgeschlossen- werden ?!
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 19:25:51 ... Der Gutachter sagt, dass man das so eigentlich gar nicht sagen kann, da ja da eine Lücke klafft und die durch sind. Er meinte wohl, dass man es auch bei Unfällen so kennt, dass sie nach hinten klappen, da müsste dann aber die Schulter luxiert sein und das müsste sich dann aber an Einblutungen zeigen, die man aber bei dem geschädigten Körper nicht erkennen kann.
Also finde ich das jetzt nur merkwürdig oder ist die Antwort und Erklärung von Adamec an dieser Stelle tatsächlich
so "geschwurbelt" und an der eigentlichen Fragestellung der Richterin vorbei argumentiert ?

Erst steht es laut Adamec -zweifelsfrei?- fest, dass die beiden Schulterdächer nach vorne gebrochen sind und dann argumentiert er : "dass man es auch bei Unfällen so kennt, dass sie nach hinten klappen, da müsste dann aber die Schulter luxiert sein und das müsste sich dann aber an Einblutungen zeigen, die man aber bei dem geschädigten Körper nicht erkennen kann."

Kann doch nicht sein, dass man die Bruchrichtung der Schulterdächer -also ob nach vorne oder hinten- lediglich an Einblutungen und ausgekugelter oder verrenkter Gelenke ermitteln kann, oder ?

Wenn der Gutachter Adamec dann auch noch anführt : " das man das so eigentlich gar nicht sagen kann, da ja da eine Lücke klafft", dann frage ich mich ernsthaft, auf welcher Grundlage dieser "Experte" sein Gutachten im Bezug auf die beiden Schulterdächer angefertigt hat und wie er dann zu dem einzig folgerichtigen Schluss kommt, das die beiden Schulterdächer nach vorne gebrochen sind ?

Liegt es jetzt an mir, der Uhrzeit oder ist Adamec`s Argumentation zu den Schulterdächern jetzt wirklich so unprofessionell und unschlüssig ?

Wäre klasse, wenn mich auch jemand bezüglich Aßbichlers "nach vorne LINKS" aufklären könnte. Merci
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Durch Naturgewalten können völlig unberechenbare Situationen entstehen.
In Bezug auf die gebrochenen Schulterdächer ist immer nur die Rede von Steinen, Wehren und Rechen welche die Brüche eventuell verursacht haben könnten. Könnte es ein Szenario geben, dass der Körper des Opfer's eine Zeitlang irgendwo hängengeblieben ist und die Kräfte eines Baumstammes eingewirkt haben ? Wenn bei Hochwasser derartige Sturzbäche entstehen, spült es ja alles mögliche durch die Flüsse und Bäche. Ein Profi müsste doch in der Lage sein ein derartiges Szenario zu simulieren .
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@fassbinder

Danke für die Infos und Dein Bestreben nach Aufklärung!

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 22:53:35 … Der Post … wurde mir … nicht angezeigt. …
Das ist ja höchst suspekt. Erging das auch anderen so?

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 22:53:35 … Entweder ich war schlicht unkonzentriert …
In inhaltlich derart befrachteten Sitzungen kann dies gerade Außenstehenden passieren. Selbst die unmittelbar am Prozess Beteiligten dürften davon nicht ganz verschont geblieben sein. Prozessbeteiligte können in der Sitzung nachfragen, Zuschauer nicht. Dennoch würden mich eklatant hervorstechende – weil der erwartbaren Agenda zuwiderlaufende! – Aspekte geradezu elektrisieren und selbst aus dem Dämmerschlaf reißen.

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 22:53:35 … oder ich musste am Parkautomaten nachwerfen …
Für eine solch schnöde Verrichtung musste ein Teil der anwesenden Beobachter die Sitzung verlassen? Eine nicht ganz ernst gemeinte Frage: Ist dann der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens überhaupt noch gewahrt? ;-)



Verletzungen nach Unfall?
Bericht vom 23.11.[2023]

RA Frank fragte …, ob man … ein Treiben gegen zwei gleichmäßige Steine im Fluss gänzlich ausschließen könnte, da meinte Dr. Adamec dass man das wohl nicht kann. Das mit dem Schlagen war mehr eine mögliche Denkvariante gewesen. …

fassbinder1925, allesMist, 23.11.2023, 23.10 Uhr (Seite 186)
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34365023
(das 3. „L“ in der Domain streichen)
Nur eine Denkvariante? – Ein wertvolles Mosaiksteinchen. Und eine deutliche Aussage Adamecs.

… Grundsätzlich kann es auch beim Aufprall schwere Kopfverletzungen geben. Adamec führte es mit sogenannten „Dive-Injurys“ an … So kommt man wenn man ungewollt ins Wasser fällt, aber eher selten auf. …

fassbinder1925, allesMist, 23.11.2023, 23.10 Uhr (Seite 186)
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34365023
(das 3. „L“ in der Domain streichen)
Wie Adamec, ein Physiker (!), auf die Idee gekommen sein soll, nur einen Kopfsprung in Betracht zu ziehen, mutet skurril an. Bei einem unfallbedingten Sturz in den Bach lägen m. E. ganz andere Szenarien um ein Vielfaches näher – sei es vorwärts oder rücklings, sei es über ein (zu) niedriges Geländer, neben dem Geländer oder ganz ohne Geländer, sei es beim Brückerl oder (innerhalb des GPS-Radius) weiter stromaufwärts entlang der Kampenwandstraße oder vom Seilbahnparkplatz aus. Und all jene konnte Adamec als Ursache für die Riss-Quetsch-Wunden ohne genauere Darlegung kurz und bündig ausschließen? Erstaunlich.
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 22:53:35 … Jedoch kann man ja rauslesen, dass Adamec der Meinung ist, dass es durch einen Sturz ins Wasser keine ernsten Verletzungen geben kann. …
Durchaus. Dennoch höchst verwunderlich. Der Mann, der laut RAin Rick in den Bärbach gestürzt und dadurch zu Tode gekommen sein soll, dürfte dann wohl ebenfalls keine ernsten Verletzungen erlitten haben. Tod durch Ertrinken, Herzinfarkt oder Schlaganfall?



Ablehnung des Beweisantrags zu Püschel

Am Beispiel des Beweisantrags zu Püschel wird vielleicht auch dem Laien verständlicher, an welchen Punkten (hier: § 244 StPO) der Hebel angesetzt werden kann, um die Ablehnung eines Beweisantrags mit der Revision (§ 337 StPO) anzugreifen – mangels Kenntnis aller Einzelheiten natürlich nur holzschnittartig:


Erste Beweisbehauptung
Bericht vom 05.03.2024

Die im BA [Nr. 15, Püschel] ausgeführte erste Tatsachenbehauptung die Einblutungen in Rücken, Hals und Oberarmen des Opfers sind durch Ertrinken erklärbar, ist nicht stichhaltig genug. Die Sachverständigen Mützel und Adamec schließen zwar nicht aus, dass solche Verletzungen durchs Ertrinken entstehen können, in der Gesamtschau und durch die Ausprägungen der Wunden ist es aber eher nicht erklärbar. Somit ist diese Behauptung nach 244.3.2 StPO hinfällig.


fassbinder1925, allesMist, 05.03.2024, 20.15 Uhr (Seite 487)
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34759829
(das 3. „L“ in der Domain streichen)
Nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (wie von Dir angegeben) ist ein Beweisantrag abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist.

Spoiler – hier klicken!
§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(3) … Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. …


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Die Unzulässigkeit kann ich hier nicht erkennen.

Die Einblutungen seien „durch Ertrinken“ zwar „in der Gesamtschau … eher nicht erklärbar“, würden jedoch von Mützel und Adamec nicht ausgeschlossen. Was ist an der beantragten Beweiserhebung zu Einblutungen durch Ertrinken nicht „stichhaltig genug“ und was macht diese unzulässig?

Oder meinst Du vielleicht (entgegen Deiner Darstellung), dass der Beweisantrag bzgl. dieses Punkts nach § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO nicht hinreichend konkretisiert und substantiiert vorgebracht worden sein soll?

Spoiler – hier klicken!
§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(3) Ein Beweisantrag liegt vor, wenn der Antragsteller ernsthaft verlangt, Beweis über eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache, die die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betrifft, durch ein bestimmt bezeichnetes Beweismittel zu erheben und dem Antrag zu entnehmen ist, weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll. …


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

► Ein ernsthaftes Verlangen zur Beweiserhebung sehe ich außer Frage.

► Sollte es an der Bestimmtheit der konkreten Tatsachenbehauptung gemangelt haben? (Dann hätte der Antrag das noch unbekannte Ergebnis des beantragten Gutachtens umfassend antizipieren müssen.)

► Mit der Person des Klaus Püschel als Gutachter wurde das Beweismittel mit Bestimmtheit bezeichnet.

► Zuletzt bliebe nur übrig, dass aus dem Antrag nicht schlüssig hervorgegangen sein könnte, weshalb ausgerechnet Püschel die behauptete Tatsache belegen können soll.


Zweite Beweisbehauptung

Die zweite Tatsachenbehauptung für das Gutachten [Püschel] war, dass die RQ-Wunden im Fluss entstanden sein könnten.

Das Gericht führt dazu aus, dass Malcherek und Adamec dargelegt haben, dass diese Vielzahl der Wunden aufgrund der Situation mit dem Hochwasser, wo ein Körper ja drüber gleitet, so nicht möglich sind.


fassbinder1925, allesMist, 05.03.2024, 20.15 Uhr (Seite 487)
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34759829
(das 3. „L“ in der Domain streichen)
Also abgelehnt nach § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO, weil das Gegenteil bereits erwiesen sei?

Spoiler – hier klicken!
§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(4) … Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; …


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Konnten Malcherek und Adamec wirklich sämtliche steinernen Hindernisse in der Strömung (bis auf allerhöchstens vier) als Ursache der fünf Riss-Quetsch-Wunden ausschließen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein toter oder bewusstloser Körper bei einem Pegel der Prien von 103 cm auch über größere, markant emporragende Felsformationen von der Strömung unversehrt hingweggetragen worden sein soll. Beispielhafte Bilder dazu siehe hier:

viewtopic.php?p=240090#p240090

Ist zudem wirklich erwiesen, dass ein lebloser Körper stets an der Oberfläche eines hochwasserführenden Fließgewässers treibt? Widerspricht dies nicht einem Erfahrungssatz, demzufolge eine Leiche sehr viel eher nahe des Gewässergrundes entlangtreibt?

Oder erfolgte die Ablehnung vielleicht nach § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO?

Spoiler – hier klicken!
§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(4) … dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Ich hätte erwartet, dass die Verteidigung hinsichlich der Gutachten von Adamec, Mützel und ggf. auch Malcherek auf
► zweifelhafte Sachkunde oder
► unzutreffende tatsächliche Annahmen oder
► Widersprüche
rekurriert oder zumindest
► überlegene Forschungsmittel seitens Püschel
vorgebracht hätte.

Dazu jedoch ist Deinem Bericht über die Ablehnungsgründe zu Punkt zwei nichts zu entnehmen. Deshalb schließe ich diese Variante eher aus.

Nebenbei:
Haropa hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 13:13:05
2. Rissquetschwunden (RQW) + Akromion Frakturen können im Fluss entstanden sein ?
—> Malcharek + Adamec haben bereits ausgesagt: einzelne RQWs können im Wasser entstehen, aber in der Gesamtschau nicht erklärbar und plausibel.
Die zweite Beweisbehauptung zielte offenbar auch bzgl. der Schulterdachfrakturen auf eine Ursache in der Strömung ab.


Dritte Beweisbehauptung

Die dritte Behauptung sagt, dass die Verletzung der Schulterdächer nicht durch ein draufknien erklärbar sind. Das Gericht erklärt dazu, dass die Rechtsmediziner genau das Gegenteil gesagt haben, nämlich dass es dadurch erklärbar ist.


fassbinder1925, allesMist, 05.03.2024, 20.15 Uhr (Seite 487)
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34759829
(das 3. „L“ in der Domain streichen)
Ebenfalls abgelehnt nach § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO aufgrund des bereits erwiesenen Gegenteils?

Spoiler – hier klicken!
§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(4) … Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; …


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Die Rechtsmediziner (also Mützel und Adamec?) sollen bewiesen haben, dass die Schulterdächer durch Draufknien frakturiert sind, nur weil ein solcher Vorgang die Frakturen „erklärbar“ mache?

Ohne Worte.


Vierte Beweisbehauptung

Die letzte Behauptung war, dass Hanna schon lebend ins Wasser gekommen ist. …

Das Gericht lehnt aber ab, weil es einmal sagte, dass nicht dargelegt ist, warum … [Püschel] einen höheren Sachverstand diesbezüglich hat, als die anderen Sachverständigen. Aber wohl auch, dass er diese Aussage nicht ohne einen Biomechaniker treffen kann. Was mir nicht ganz einleuchtet, denn das müsste doch eine rein rechtsmedizinische Frage sein.


fassbinder1925, allesMist, 05.03.2024, 20.15 Uhr (Seite 487)
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34759829
(das 3. „L“ in der Domain streichen)
Steht es nicht außer Zweifel, dass Hanna ertrunken ist? Hieß es nicht, dass sie wahrscheinlich bewusstlos oder bewusstseinsgetrübt ins Wasser gelangt sei? Denknotwendig hätte sie dann noch am Leben sein müssen, als sie ins Wasser geriet. Weshalb bedurfte es dazu eines Beweisantrags?

Eine Ablehnung hätte nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 StPO erfolgen können, weil die Beweisbehauptung bereits erwiesen ist:

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§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(3) … Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn

3. die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist,


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Ganz offenkundig kommt hier jedoch für mich überraschend § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO ins Spiel, wonach die Verteidigung überlegene Forschungsmittel seitens Püschel vorgetragen haben musste:

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§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(4) … Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn …; dies gilt nicht, … wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Um dies einschätzen zu können, fehlen uns die Details zu diesem Punkt.

Weil Du erwähntest, dass Püschel eine entsprechende Aussage nicht ohne einen Biomechaniker treffen könne: Könnte in diesem Zusammenhang nicht der Biomechaniker Syn Schmitt gemeint gewesen sein? Eine Computersimulation könnte ein überlegenes Forschungsmittel gegenüber der Sachkunde Adamecs sein. Schmitts Hinzuziehung erschiene mir sinnvoll, wenn man an eine Rekonstruktion des gesamten Vorgangs dächte – vom Ins-Wasser-geraten bis hin zum Treiben in Bärbach und Prien. Medizinische Fragen würde dieser Themenkreis bei weitem übersteigen.

Und noch eine Variante:

Könnte die vierte Beweisbehauptung nicht auch darauf abgezielt haben, dass Hanna weder bewusstlos noch bewusstseinsgetrübt, sondern bei (vollem?) Bewusstsein ins Wasser gelangt sein und noch Schwimmbewegungen gemacht haben könnte? Vorab wurde wohl ein privates Kurzgutachten von Püschel vorgelegt. Leider war offenbar die Akustik im Saal sehr schlecht:
Haropa hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 13:13:05
4. Jetzt etwas was für mich akustisch schwer zu verstehen war. Ging um ein Gutachten vom 05.02.24. (von Püschel?) Da steht H[anna] ist bei Bewusstein ins Wasser gekommen und es gab 1-2 min lang Schwimmbewegungen. Keine Ahnung ob das im Gutachten durch irgendwas festgestellt wurde oder nur eine Überlegung war)
-> Püschel ist Rechtsmediziner, kann ohne Biomechaniker und … [Hydromechaniker] keine Einschätzungen treffen. Beweismittel wäre ungeeignet, weil warum sollte Püschel eine höhere Sachkunde aufweisen als Mützel, Adamec & … [Malcherek]?
Eine Ablehnung als „völlig ungeeignet“ nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO und zugleich aufgrund fehlender überlegener Forschungsmittel seitens Püschel nach § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO?

Spoiler – hier klicken!
§ 244 StPO – u. a. Ablehnung von Beweisanträgen

(3) … Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn

4. das Beweismittel völlig ungeeignet ist,


(4) … Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn …; dies gilt nicht, … wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.


https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Komplex und irritierend.



Syn Schmitt
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 22:53:35 … Über Synn Schmitt finde ich leider nichts.
Dazu konnte ich auch nichts gehaltvolleres auftun als ein altbekanntes Statement von RAin Rick vom 29.11.2023 zum Beweisantrag Malcherek und Schmitt:

Spoiler – hier klicken!
Der Beweisantrag geht ja in erster Linie auf die Einvernahme eines Sachverständigen für Hydromechanik [Malcherek]. Der Herr Professor Adamec hat ja eingeräumt, dass er eigentlich von Verletzungen in Gewässern nicht viel weiß oder nicht viel dazu sagen kann. Und das kann ein Hydromechaniker. Und wenn der uns die Fließgeschwindigkeiten ausgerechnet hat und die biomechanischen Vorgänge, die in so einer Wasserwalze, die nach solchen Abstürzen entsteht – wenn der das ausgerechnet hat oder uns gezeigt hat, dann kann der Herr Professor Schmitt von der Universität Stuttgart mit seiner speziellen Computersimulationstechnik uns etwas dazu sagen, wie diese Verletzungen zustandekommen und ob diese Fließgeschwindigkeiten geeignet sind, diese Verletzungen hervorzurufen.

RAin Rick im Regional-Fernsehen Oberbayern am 29.11.2023 (im Video ab ca. Minute 0:37)
https://www.rfo.de/mediathek/video/weit ... l-hanna-w/

Es klingt eigentlich so, als seien beide Gutachten in ein und demselben Beweisantrag einzuholen nachgesucht worden. Der Beweisantrag hinsichtlich Malcherek allerdings wurde aus „inhaltlichen“ Gründen abgelehnt (das hydromechanische Gutachten bei ihm aber von Amts wegen trotzdem in Auftrag gegeben):

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Februar 2024, 04:11:02 … Die Historie: Am 21.12.2023 wurde berichtet, Malcherek sei von Amts wegen als Gutachter beauftragt worden. Am 04.01.2024 wurde dann formal entschieden, RAin Ricks Beweisantrag hinsichtlich Malchereks Gutachten abzulehnen.

Am 16.01.2024 erschien Malcherek zum ersten Mal vor Gericht. Die endgültige und schriftliche Fassung des Gutachtens lag den Beteiligten spätestens mit der zweiten Vernehmung Malchereks am 30.01.2024 vor. (Diese schriftliche Fassung soll laut RAin Rick von der mündlichen Einvernahme abgewichen sein.) Ob und wann es eine erste, vorläufige schriftliche Fassung gab, wurde nicht berichtet. …
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 17:26:33 23. Sitzungstag – 04.01.2024

Die Zurückweisung des Beweisantrags bzgl. des Hydromechanikers Malcherek war offenbar nur rein formal erfolgt, der Gutachter wurde dennoch (von Amts wegen) vom Gericht beauftragt. Unklar blieb, ob der abgelehnte Beweisantrag sich auch auf den Biomechaniker Schmitt bezog. …

Der … Verhandlungstag … beginnt … mit der Ablehnung zweier Beweisanträge …: Sebastian T.’s Rechtsanwälte hatten ein … [hydromechanisches] Gutachten zur Klärung der Verletzungen … gefordert. Die Vorsitzende Richterin … erklärt …, dass der Antrag zurückgewiesen werden müsse, weil er inhaltlich falsch sei.

Das … [hydromechanische] Gutachten wurde zwar beauftragt, aber die inhaltliche Darstellung des Beweisantrags sei falsch. Die Verteidigung fordere, dass ein Hydromechaniker … zur Klärung …, wie die Verletzungen an Kopf und Schulterdächern … entstanden seien, herangezogen werde. Dies sei jedoch nicht möglich, da für diese Fragestellung Rechtsmediziner zuständig seien.


Rosenheim24.de am 04.01.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 56430.html

Könnte es nicht sein, dass der Antrag zu Schmitt von dieser Ablehnung mitumfasst war?



Alles in allem …

… werden wir damit meiner Einschätzung nach beim derzeitigen Wissensstand nicht viel weiterkommen. Allein die nähere Betrachtung der Themen Schulterdächer und Unfallverletzungen zeigt aber auf, wie fragil der bisherige Tatvorwurf ist, von den übrigen Rügen der Revision gar nicht erst zu reden.

Falls Du die Zeit und die Muße findest, würde sich vielleicht der eine oder andere, mich eingeschlossen, über eine Antwort von Dir zu der recht undurchsichtigen Ablehnung des Beweisantrags Püschel freuen. Weißt Du vielleicht Näheres zur Beweisbehauptung der Schwimmbewegungen?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 27. August 2024, 10:02:05 … Könnte es ein Szenario geben, dass der Körper … irgendwo hängengeblieben ist und die Kräfte eines Baumstammes eingewirkt haben ? …
Zur Einvernahme der Rechtsmediziner am 23.11.2023 wurde berichtet:
… Grundsätzlich könnte [laut Adamec] der Körper an Steinen entlang geschrammt, unter Wasser gespült oder an einem Baumstamm fest gehangen haben. Es sei aber unmöglich die genaue Bewegungsbahn des Körpers zu berechnen. …

Rosenheim24.de am 23.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 89250.html
Zur mündlichen Urteilsbegründung hieß es:
… Es habe keine Verletzungen … gegeben, die auf ein Hängenbleiben an einem Ast oder Baumstamm oder ähnliches hingewiesen hätten. …

Rosenheim24.de am 19.03.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 98542.html
https://webcache.googleusercontent.com/ ... 98542.html (Option „Nur-Text-Version“ wählen)

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 27. August 2024, 10:02:05 … Ein Profi müsste doch in der Lage sein ein derartiges Szenario zu simulieren .
Laut RAin Rick habe Adamec eingeräumt, nicht viel über Verletzungen in Gewässern zu wissen:

Spoiler – hier klicken!
Der Beweisantrag geht ja in erster Linie auf die Einvernahme eines Sachverständigen für Hydromechanik [Malcherek]. Der Herr Professor Adamec hat ja eingeräumt, dass er eigentlich von Verletzungen in Gewässern nicht viel weiß oder nicht viel dazu sagen kann. Und das kann ein Hydromechaniker. Und wenn der uns die Fließgeschwindigkeiten ausgerechnet hat und die biomechanischen Vorgänge, die in so einer Wasserwalze, die nach solchen Abstürzen entsteht – wenn der das ausgerechnet hat oder uns gezeigt hat, dann kann der Herr Professor Schmitt von der Universität Stuttgart mit seiner speziellen Computersimulationstechnik uns etwas dazu sagen, wie diese Verletzungen zustandekommen und ob diese Fließgeschwindigkeiten geeignet sind, diese Verletzungen hervorzurufen.

RAin Rick im Regional-Fernsehen Oberbayern am 29.11.2023 (im Video ab ca. Minute 0:37)
https://www.rfo.de/mediathek/video/weit ... l-hanna-w/

Zum Zuge kommen sollte eine Computersimulation von Syn Schmitt (der häufiger mit Klaus Püschel zusammenarbeitet). Der Beweisantrag wurde offensichtlich abgelehnt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Nachtrag zu meinem gestrigen Beitrag von 11.57 Uhr:

Am Beispiel des Beweisantrags zu Püschel wurde nun vielleicht auch dem Laien verständlicher, an welchen Punkten (hier: § 244 StPO) der Hebel angesetzt werden kann, um die Ablehnung eines Beweisantrags mit der Revision (§ 337 StPO) anzugreifen – mangels Kenntnis aller Einzelheiten natürlich nur holzschnittartig.

Spoiler – hier klicken!
§ 337 StPO – Revisionsgründe

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.

(2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

https://dejure.org/gesetze/StPO/337.html
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich studier immer noch rum was mit diesem armen Maedle bloss passiert ist
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
@fassbinder's Problem, dass ein Beitrag zeitverzögert angezeigt wird ( bzw. sogar mehrere) kenne ich tatsächlich auch. Allerdings war das zu der Zeit als es hier noch äußerst hoch herging. Ist ja mittlerweile ziemlich einsam geworden hier. Wohl deshalb, weil wir größtenteils keine Ahnung haben wie es denn überhaupt weitergehen kann , sollte die Revision erfolgreich sein. Neue Zeugen ja oder nein, bereits gehörte Zeugen eher nicht mehr, oder doch, kann es sein, dass bei einem neuerlichen Prozess die Beweisanträge auch wieder abgelehnt werden, wird wieder in TS verhandelt oder gleich ganz wo anders , usw., usw.?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 @fassbinder's Problem, dass ein Beitrag zeitverzögert angezeigt wird ( bzw. sogar mehrere) kenne ich tatsächlich auch. …
Beiträge von Usern, die im HET mit eigenem Benutzerkonto angemeldet sind (wie Du und ich), werden sofort nach Absenden angezeigt. Dies gilt nicht für Gäste ohne Benutzerkonto. Deren Beiträge müssen erst von einem Moderator freigeschaltet werden. Dadurch entsteht eine Zeitverzögerung, bis Gastbeiträge sichtbar werden.

Da ich als angemeldeter User poste, ist eine Zeitverzögerung nicht erklärbar. Ich vermute, der betreffende Beitrag wurde leichtfertig übersehen, weil er der letzte vor einem Seitenumbruch ist.

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 … wird wieder in TS verhandelt oder gleich ganz wo anders …?
Wenn die Revision Erfolg hat, wird das Verfahren zur erneuten Hauptverhandlung zurückverwiesen an ein Landgericht.

Voraussichtlich würde das nicht das LG Traunstein sein. Dort gibt es zwei Jugendkammern. Die eine führte die Hauptverhandlung, die andere entschied über den Befangenheitsantrag. Damit scheiden beide Jugendkammern für eine erneute Hauptverhandlung aus. Solange es dort keine dritte Jugendkammer gibt mit Richtern, die mit dem Fall Hanna noch nicht befasst waren, wäre das LG Traunstein aus dem Rennen.

Welches LG der BGH dann bestimmen würde, ist offen. Fest steht nur: Es würde ein LG in Bayern sein.

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 … Neue Zeugen ja oder nein …?
Das hängt davon ab, ob es überhaupt neue Zeugen gibt. Der Feuerwehrmann, der einem abgelehnten Beweisantrag zufolge zu dem tödlichen Unfall und der Gefahrensituation am Bärbach gehört werden sollte, könnte ein solcher neuer Zeuge sein. Oder Zeugen zur Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen.

Entscheidender als neue Zeugen dürften allerdings neue Sachverständige sein.

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 … bereits gehörte Zeugen eher nicht mehr, oder doch …?
Selbstverständlich müssten dann auch „alte“ Zeugen erneut vernommen werden, sofern dies zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Es wäre eine vollständige und neue Hauptverhandlung. Nur aufgrund dieser kann und darf ein neues Urteil ergehen.

In puncto Sachverständige mag das etwas anders sein. Dass Sachverständige, die unmittelbar mit der Obduktion befasst waren, erneut gehört werden müssten, versteht sich von selbst. Ob Adamec dazuzählt, hängt von seinem genauen Aufgabenbereich ab. Malcherek jedenfalls wäre nicht automatisch gesetzt. Ebenso nicht die bisherigen technischen und IT-Sachverständigen (Handy!), die psychiatrischen bzw. psychologischen Gutachter und andere mehr. Hier könnten sehr wohl ganz neue Namen und auch neue Beweisthemen ins Spiel kommen.

Auch für das „neue“ LG gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das LG würde also schon geraume Zeit vor dem ersten Sitzungstag eine Roadmap erstellen, die die Erhebung aller Beweise berücksichtigt, die das Gericht zur Aufklärung und Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen für erforderlich hält. Daraus resultieren dann die Beauftragung von Sachverständigen (mit jeweils konkretem Fragenkatalog), die Terminierung der Sitzungen und die Ladung von Zeugen und Sachverständigen.

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 … kann es sein, dass bei einem neuerlichen Prozess die Beweisanträge auch wieder abgelehnt werden …?
Auch Beweisanträge könnten in einer erneuten Hauptverhandlung gestellt werden. Darüber würde dann das neue LG entscheiden. Auch dieses kann Beweisanträge auf der Grundlage von § 244 StPO ablehnen. Oder ihnen folgen.

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 … usw., usw.?
Auch gegen das Urteil eines „neuen“ Gerichts könnte wiederum Revision zum BGH eingelegt werden, der bei Fehlerhaftigkeit des neuen LG-Urteils abermals an die Tatsacheninstanz bei einem LG zurückverweisen würde. Zu beachten gilt, dass häufig genug auch die StA Revision einlegt!

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 … weil wir größtenteils keine Ahnung haben wie es denn überhaupt weitergehen kann , sollte die Revision erfolgreich sein. …
Um das jetzt schon zu erfahren, müssten wir das Orakel von Delphi befragen. Dessen Antwort aber schwankt je nach Tagesform und Laune der Gänse. ;-)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 00:47:39 @Catch22
@fassbinder's Problem, dass ein Beitrag zeitverzögert angezeigt wird ( bzw. sogar mehrere) kenne ich tatsächlich auch. Allerdings war das zu der Zeit als es hier noch äußerst hoch herging.
Mit nicht angezeigt, meinte ich nicht, dass ich es nicht lesen kann, sondern dass es mir nicht als Meldung angezeigt wurde. Ich gehe hauptsächlich danach, da ich sonst nicht davon ausgehe, dass ich etwas beantworten soll.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. August 2024, 11:57:52
Nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (wie von Dir angegeben) ist ein Beweisantrag abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist.
Das habe ich mir dann auch gedacht, das passt nicht. Woher das kommt , weiß ich nicht. Entweder ein Tippfehler von mir oder ein Versprecher seitens einer der Richter.

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. August 2024, 11:57:52 ► Zuletzt bliebe nur übrig, dass aus dem Antrag nicht schlüssig hervorgegangen sein könnte, weshalb ausgerechnet Püschel die behauptete Tatsache belegen können soll.
Es wurde gesagt, dass nicht dargelegt worden ist, warum Püschel bezüglich dieser Frage eine größere Kompetenz besitzt.
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. August 2024, 11:57:52
Weil Du erwähntest, dass Püschel eine entsprechende Aussage nicht ohne einen Biomechaniker treffen könne: Könnte in diesem Zusammenhang nicht der Biomechaniker Syn Schmitt gemeint gewesen sein?
Bei der Stelle die du meinst, wurde kein Biomechaniker namentlich benannt.

Ob der BA sich von beiden Personen gehandelt hat, kann ich nicht mehr sagen.

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 12:13:11

Wenn die Revision Erfolg hat, wird das Verfahren zur erneuten Hauptverhandlung zurückverwiesen an ein Landgericht.

Voraussichtlich würde das nicht das LG Traunstein sein. Dort gibt es zwei Jugendkammern. Die eine führte die Hauptverhandlung, die andere entschied über den Befangenheitsantrag. Damit scheiden beide Jugendkammern für eine erneute Hauptverhandlung aus. Solange es dort keine dritte Jugendkammer gibt mit Richtern, die mit dem Fall Hanna noch nicht befasst waren, wäre das LG Traunstein aus dem Rennen.

Welches LG der BGH dann bestimmen würde, ist offen. Fest steht nur: Es würde ein LG in Bayern sein.
Ich habe mich öfter gefragt, welches das sein würde. Im Internet habe ich keinen Plan dazu gefunden. Mir ist so ein Fall bisher auch noch nicht untergekommen.

Ich weiß, dass bei Wiederaufnahmeverfahren ( ist nicht das Gleiche, aber vllt vergleichbar) von Urteilen des LG München I die Anträge und etwaige Prozesse vor das LG Augsburg kommen.

Vom LG München II geht es zum LG München I.

Wie das bei Traunstein ist, habe ich keine Ahnung.

Meine persönliche Vermutung wäre, dass es schon an eins der Münchner Landgerichte geht, als nächstgelegene Landgerichte im OLG-Bezirk.

Das Landgericht München II hat meines Wissens nur die 1. Jugendkammer als große Strafkammer. Die restlichen Jugendkammern sind nur kleine Strafkammern für Berufungsverhandlungen von Urteilen der Jugendrichter der ganzen umliegenden Amtsgerichte . (Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim, Garmisch-Partenkirchen, Dachau, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Ebersberg)

Das Landgericht München I hat auch eine 1. Jugendkammer. Ansonsten gibt es die 20. Strafkammer (Jugendschutzkammer) die manchmal als 3. Jugendkammer die 1. Jugendkammer in Schwurgerichtsverfahren gegen Jugendliche u. Heranwachsende vertritt. Ähnlich wie die Kammer von Aßbichler. Dann wird es sicher auch noch mindestens eine für Berufungssachen geben, die davor von den Jugendrichtern am Amtsgericht München verhandelt wurden.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 06. September 2024, 18:56:06 Mit nicht angezeigt, meinte ich …, … dass es mir nicht als Meldung angezeigt wurde. …
Deinem Beitrag war das trotz aller Anstrengung nicht zu entnehmen:
fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 25. August 2024, 22:53:35 @Catch22 Der Post ist mir durch die Lappen gegangen. Der wurde mir auch nicht angezeigt. …
Als „Benachrichtigung“ in Deinem Account werden Dir nicht nur Beiträge angezeigt, in denen Du zitiert wirst, sondern auch neue Beiträge in „Themen“, die von Dir als „abonniert“ markiert sind. Ein Thema, in dem Du selbst Beiträge postest, wird vom System für Dich automatisch als „abonniert“ markiert (bis Du eine gegenteilige Einstellung vornimmst). Die entsprechenden Optionen in der Werkzeugbox im Kopf der Seite lauten:
► „Thema abonnieren“ bzw.
► „Abonnement des Themas beenden“.

Übrigens: Die bloße Erwähnung Deines Benutzernamens mit einem „@“ davor veranlasst keine Benachrichtigung in Deinem Account. Ein Blick zurück lohnt daher immer!


fassbinder hat geschrieben: Freitag, 06. September 2024, 18:56:06 … Das habe ich mir dann auch gedacht, das passt nicht. Woher das kommt , weiß ich nicht. Entweder ein Tippfehler von mir oder ein Versprecher seitens einer der Richter. …
Kein fachliches Interesse verspürt? Der Laie versteht bei bloßer Nennung von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO noch nicht einmal, dass der Beweisantrag unzulässig gewesen sein soll. Ein fachliches Wort zur Aufklärung hätte geholfen. Ein Irrtum wäre dabei aufgefallen.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 06. September 2024, 18:56:06 … Es wurde gesagt, dass nicht dargelegt worden ist, warum Püschel bezüglich dieser Frage eine größere Kompetenz besitzt. …
Bei § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO geht es weniger um „größere Kompetenz“. Der springende Punkt ist hier, ob ein Beweisantrag hinreichend konkretisiert und substantiiert vorgebracht wurde. Die Kompetenz dagegen – zumal im vergleichenden Komparativ zu einem früheren Gutachter – kommt in § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO zum Tragen. Also ging es wohl um letzteres. Eine schwierige Geburt.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 06. September 2024, 18:56:06 … Bei der Stelle die du meinst, wurde kein Biomechaniker namentlich benannt. …
Und an anderer Stelle? Ist sonst nie der Name Syn Schmitt gefallen oder der Begriff Computersimulation erwähnt worden?


Von großem Interesse wäre zudem die Beantwortung der Frage, was Du im Zusammenhang mit der Ablehnung des Beweisantrags Püschel zu den (offenbar auf einem privaten Kurzgutachten von Püschel fußenden) Beweisbehauptungen,
► Hanna sei bei Bewusstsein in den Bärbach gelangt und
► Hanna habe Schwimmbewegungen ausgeführt,
Genaueres sagen kannst:

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. August 2024, 11:57:52
Ablehnung des Beweisantrags zu Püschel

Vierte Beweisbehauptung

Und noch eine Variante:

Könnte die vierte Beweisbehauptung nicht auch darauf abgezielt haben, dass Hanna weder bewusstlos noch bewusstseinsgetrübt, sondern bei (vollem?) Bewusstsein ins Wasser gelangt sein und noch Schwimmbewegungen gemacht haben könnte? Vorab wurde wohl ein privates Kurzgutachten von Püschel vorgelegt. Leider war offenbar die Akustik im Saal sehr schlecht:
Haropa hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 13:13:05
4. Jetzt etwas was für mich akustisch schwer zu verstehen war. Ging um ein Gutachten vom 05.02.24. (von Püschel?) Da steht H[anna] ist bei Bewusstein ins Wasser gekommen und es gab 1-2 min lang Schwimmbewegungen. Keine Ahnung ob das im Gutachten durch irgendwas festgestellt wurde oder nur eine Überlegung war)
-> Püschel ist Rechtsmediziner, kann ohne Biomechaniker und … [Hydromechaniker] keine Einschätzungen treffen. Beweismittel wäre ungeeignet, weil warum sollte Püschel eine höhere Sachkunde aufweisen als Mützel, Adamec & … [Malcherek]?
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. August 2024, 11:57:52 Eine Ablehnung als „völlig ungeeignet“ nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 StPO und zugleich aufgrund fehlender überlegener Forschungsmittel seitens Püschel nach § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO?
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 28. August 2024, 11:57:52 … Weißt Du [im Zusammenhang mit der Ablehnung des Beweisantrags Püschel] … Näheres zur Beweisbehauptung der Schwimmbewegungen?


fassbinder hat geschrieben: Freitag, 06. September 2024, 18:56:06 … Ich habe mich öfter gefragt, welches [Gericht] das sein würde. Im Internet habe ich keinen Plan dazu gefunden. …
Der aktuelle Geschäftsverteilungsplan des LG Traunstein verweist für die 2. Jugendkammer auf die 1. Jugendkammer.

Die 1. Jugendkammer jedoch entschied über den Befangenheitsantrag, der Gegenstand der Revision ist. Daher sind die Richter der 1. Jugendkammer von § 23 Abs. 1 StPO betroffen. Zwar verlangt das Gesetz nur eine neue Kammer und keine anders (mit neuen Richtern) besetzte Kammer. Dies aber stößt in der Fachwelt auf Kritik.

Erst bei „abermaliger“ Zurückverweisung wird im Geschäftsverteilungsplan auf die 7. und sodann auf die 8. Strafkammer verwiesen. Bei erstmaliger Zurückverweisung ist dies nicht einschlägig.

Spoiler – hier klicken!
Geschäftsverteilung des Landgerichts Traunstein für das Jahr 2024 (Stand 16.04.2024)

VII. Allgemeine Bestimmungen

5. Zuständigkeit der Strafkammern:

5.1. Zurückverweisungen:

Die an eine andere Kammer des Landgerichts Traunstein gemäß §§ 210 Abs. 3, 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesenen Strafsachen werden auf den jeweiligen Turnus angerechnet. Die zurückverwiesenen Verfahren

• der 1. Jugendkammer behandelt die 2. Jugendkammer; bei abermaliger Zurückverweisung die 7. und sodann die 8. Strafkammer jeweils als Auffang-Jugendkammern;

• der Hilfsjugendkammer behandelt die 1. Jugendkammer, bei abermaliger Zurückverweisung die 7. und sodann die 8. Strafkammer jeweils als Auffang-Jugendkammern;

der 2. Jugendkammer behandelt die 1. Jugendkammer, bei abermaliger Zurückverweisung die 7. und sodann die 8. Strafkammer jeweils als Auffang-Jugendkammern;


https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ein/gv.pdf
§ 23 – Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung

(1) Ein Richter, der bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung in einem höheren Rechtszuge kraft Gesetzes ausgeschlossen.

(2) …

https://dejure.org/gesetze/StPO/23.html

Nach § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO gilt:
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 12:13:11 … Welches LG der BGH dann bestimmen würde, ist offen. Fest steht nur: Es würde ein LG in Bayern sein. …

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§ 354 StPO – Eigene Entscheidung in der Sache, Zurückverweisung

(1) …

(1a) …

(1b) …

(2) In anderen Fällen ist die Sache an eine andere Abteilung oder Kammer des Gerichtes, dessen Urteil aufgehoben wird, oder an ein zu demselben Land gehörendes anderes Gericht gleicher Ordnung zurückzuverweisen. …

(3) …

https://dejure.org/gesetze/StPO/354.html

Der BGH hat das Wahlrecht, an ein anderes LG desselben Bundeslandes zu verweisen. Dass das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) hierdurch gewahrt bleibt, ist allgemein anerkannt.

Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Verfahren aus einer ungünstigen örtlichen Atmosphäre herausgenommen werden soll. Einer Begründung bedarf die Entscheidung nicht. Benachbart braucht das neue Gericht nicht zu sein, auch muss es nicht demselben OLG-Bezirk angehören.

Das schöne Bundesland Bayern ist groß und schließt Teile Schwabens, das Frankenland und die Oberpfalz mit ein. Entsprechend vielfältig ist die Auswahl, die im Ermessen des BGH liegt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Habe mir nochmal das Video angeschaut vom 12.01.2024 von rfo Oberbayern, als die Glaubwürdigkeit des Knastzeugen Hauptthema war. Im Nachhinein hat das noch einmal eine ganz andere Gewichtung. Der Richter vom Gericht in Laufen sagt, es spricht für die Glaubwürdigkeit des Adrian M. , dass dieser dann in der Hauptverhandlung gegen seine Mutter die "Wahrheit" gesagt hat und seine ursprüngliche Aussage korrigiert hat. Und 3 Monate später sagt er exakt wieder das Gegenteil betreffend seiner Mutter . Frau Aßbichler war ja im Prozess gegen Adrian M. zugegen, was hat die sich in dem Moment wohl gedacht, als der wieder mit einer geänderten Story bezüglich seiner Mutter ankam? Das kann ihr doch nicht egal gewesen sein! Ja, es kann gut möglich sein, dass Adrian M. bezüglich Sebastian die Wahrheit sagt, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? Wir sind doch hier nicht beim Glücksspiel!
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Es gibt eine sehr Interessante Reportage von Sabine Rückert in der Zeit. @Haropa war so nett, mich darauf aufmerksam zu machen. Zwar habe ich ein Abo, aber ohne sie, hätte ich das wahrscheinlich ewig nicht entdeckt, da ich zurzeit viel zu tun habe. Es ist ein Bezahlartikel. Aber ich glaube, hier ist es ja erlaubt teilweise daraus zu zitieren.

https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess


Interessant finde ich, dass die Kammer in der schriftlichen Begründung davon ausgeht, dass Sebastian Hanna doch vom Sehen kannte und sie deswegen umgebracht hat

Weil Trautmann Hanna Wolf – entgegen seiner Aussage bei der Polizei – eben doch vom Sehen gekannt und nun befürchtet habe, von ihr identifiziert zu werden, soll er die Betäubte in der Absicht, seine versuchte Sexualstraftat zu verdecken, in den 2,30 Meter breiten und zu diesem Zeitpunkt 1,40 Meter tiefen reißenden Bärbach geworfen haben, wo sie nach vier bis fünf Minuten ertrank. https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ettansicht

Hier auch noch was zur Zeugenvernehmung. Da ist einiges dabei, was so im Prozess nicht behandelt wurde.
Überhaupt läuft die Zeugenvernehmung, die sich mehr als zwei Stunden hinzieht, diesmal deutlich unfreundlicher ab. Sebastian Trautmann, der sich unter Stress nur schlecht artikulieren kann, ist den zwei professionellen Vernehmern intellektuell nicht im Ansatz gewachsen. Immer wieder legt er Denkpausen ein und stützt den Kopf in die Hände. Sie werden ungeduldig: "Was sind Sie denn so nachdenklich?", fragen sie grob. Dann wollen sie plötzlich wissen, welchen Mädchentyp Trautmann bevorzuge. Und sie stellen ihm eine Falle – er soll spekulieren, wie Hanna Wolf umgebracht worden sein könnte: "Was denken Sie denn, was passiert ist“ https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ettansicht
Und
Trautmann reagiert überrascht: "Ich weiß nicht, was ich jetzt sagen soll." Vielleicht traut er sich dann aber einfach nicht, die Antwort zu verweigern. Vielleicht will er es – wie viele überforderte Menschen in solch einer Situation – den Kriminalbeamten auch recht machen. Jedenfalls räsoniert er darüber, dass Hanna Wolf in einem Auto mitgenommen worden sein könnte. Dass der Fahrer sie nicht rausließ und zu etwas zwingen wollte. Und dass er ihr "dann vielleicht etwas draufgehauen hat".

Die Beamten insistieren: was denn draufgehauen?

Trautmann: "Vielleicht irgendwas im Auto, was da drin war. Oder auch schon außerhalb ..."

"An was denken Sie da jetzt?"

Trautmann: "Vielleicht irgendeinen Stein oder so.“ https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ettansicht

Auch was zum Tatort
Es gibt keinen Tatort: Mantrailer-Hunde, die nach Geruchsspuren suchen und mit denen die Polizei die ganze Gegend abging, schlugen nirgends an. Zum "Tatort" deklarierte das Gericht schließlich ein paar Quadratmeter mit einem Baum an einer winzigen Brücke, wenige Hundert Meter vom "Eiskeller" entfernt, zwischen dem Bärbach und der Fahrbahn der Hauptstraße mitten im Wohngebiet. Etwa dort enden nämlich die Handydaten der Verstorbenen. Indes war um 2.30 Uhr auf der Hauptstraße einiges los: Immer wieder kamen Partygänger vorbei, fuhren mit dem Auto vom "Eiskeller" weg oder wurden mit dem Taxi abgeholt. Fällt man an einer so gut einsehbaren Stelle über ein Opfer her? Hundert Meter weiter hätte Hanna Wolf an einem kleinen Wald vorbeigemusst. Hätte ein ortskundiger Sexualverbrecher nicht eher dort zugeschlagen? https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ettansicht
Und ein Einblick von Baumgärtl ins Innenverhältnis zwischen Verteidigern und Sebastian. Er bestreitet auch gegenüber ihnen. Aber das war zu erwarten.
Auch ein Geständnis gibt es nicht: Sowohl im Polizeiverhör als auch gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen, ja sogar im Innenverhältnis zu seinen Rechtsanwälten hat Sebastian Trautmann die Tat bestritten. Er bestreitet sie bis heute. Sein Rosenheimer Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl sagt gegenüber der ZEIT, er habe Trautmanns Schuld zunächst für möglich gehalten, dieser habe aber trotz seiner "einfachen Struktur", des großen Drucks und der "hundertmal" in Aussicht gestellten Chance auf eine Strafmilderung, die er durch ein Geständnis erreichen könnte, immer widerstanden. Das habe ihm, Baumgärtl, zu denken gegeben. https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ettansicht



@Catch22 Deine Fragen werde ich entweder morgen oder übermorgen versuchen zu beantworten.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

StA erwidert auf Revision

► 10 Seiten Replik auf 1732 Seiten Revisionsbegründung

StA berichtigt Zeitpunkt: Verlegung des JVA-Zeugen Adrian M.
(Hatte Adrian überhaupt Gelegenheit, ein vertrautes Verhältnis zu Sebastian aufzubauen? StA: ja.)

► Anstehend: Stellungnahme und Anträge des GBA

► Entscheidung des BGH wohl erst 2025


Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichten u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
… Staatsanwalt antwortet auf Revisionsantrag …


1700 Seiten umfasste die Begründung des Revisionsantrages …, die letztlich den Bundesgerichtshof … davon überzeugen sollen, dass da etwas nicht korrekt lief …

… die Staatsanwaltschaft kann Stellung zu dem beziehen, was die Verteidigung … zu bemängeln hat. Das ist nach Auskunft von Gunther Scharbert von … der Staatsanwaltschaft … nunmehr geschehen.

Nur zehn Seiten Antwort auf 1700 Seiten der Verteidigung

Die Rügen liegen „im Bereich dessen, was wir erwartet haben“, sagt Scharbert. … Um die zehn Seiten umfasse die Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft, sagt Scharbert auf OVB-Anfrage. … Man habe also nicht alles kommentiert, sondern „nur das, wo wir eine Entgegnung für angebracht halten“.

Dazu gehört nach Schaberts Worten auch die Korrektur eines Zeitpunkts: Wann wurde der JVA-Zeuge verlegt, der eine so wichtige Rolle in dem Verfahren spielte? Hatte er wirklich Gelegenheit, ein vertrautes Verhältnis zum Angeklagten Sebastian T. aufzubauen, sodass dieser dem Zeugen einen Mord gestehen würde? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus.

… nun ist der Generalbundesanwalt am Zug. Er wird auch die Erklärung der Staatsanwaltschaft abwägen. Danach wird er seinen Antrag formulieren: die Revision zu verwerfen, ihr teilweise stattzugeben oder ihr vollkommen stattzugeben.

… Was die Verteidigung bemängelte

Im Visier der Verteidigung steht unter anderem der abgelehnte Befangenheitsantrag … Verteidigerin … Rick hatte ihn eingereicht, nachdem ein E-Mail-Austausch zwischen Richterin … Aßbichler und Staatsanwalt … Fiedler … aufgetaucht war: ein Austausch über die Notwendigkeit, den Tatvorwurf neu zu fassen.

Nach … Ricks Auffassung war der E-Mailverkehr in derart vertrautem Ton verfasst, dass Aßbichler ebenso wie zwei ihrer Kollegen „wegen Besorgnis der Befangenheit“ abzulehnen seien. Daneben äußerte die Anwältin den Verdacht, entlastende Unterlagen könnten der Verteidigung vorenthalten worden sein. Die Entscheidung über den Antrag lag bei der 2. [richtig: 1.] Jugendkammer – und die lehnte ab.

Regina Rick geht Abweisung von Beweisanträgen nach

Auch die Ablehnung von Gutachtern rügt die Verteidigung. Unter anderem hatte Rick einen Gutachter der Uni Hamburg und einen Sachverständigen aus Halle befragen wollen. Sie hoffte damit nachzuweisen, dass Hannas Verletzungen durch das Treiben in der … Prien entstanden sein konnten. …

Außerdem will Rick den Zeitpunkt eines Tischtennisspiels geklärt wissen, an dem Sebastian T. teilgenommen haben soll. Trugen er und Freunde die Partie am 3. Oktober 2022 aus? … Oder doch erst am Tag darauf? Eine Freundin aus Schulzeiten will gehört haben, dass Sebastian T. noch am 3. Oktober von einem Mord erzählt haben soll. Ihr Hinweis auf Täterwissen hatte überhaupt erst zur Festnahme des jungen Manns geführt.

Revision im Fall Hanna: Langer Prozess des Abwägens

Eine Prognose, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird, ist schwierig. Dass der BGH lediglich fünf bis zehn Prozent der Revisionsanträge stattgibt, lässt keinerlei Rückschlüsse auf den Fall Hanna zu. … „Wir rechnen nicht mit einer Entscheidung in diesem Jahr“, sagt Gunther Scharbert.

Rosenheim24.de am 12.09.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 94512.html
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@Haropa
@fassbinder
Danke für den Hinweis auf den überaus lesenswerten Beitrag im Dossier der Zeit Nr. 39/2024! Erwähnt wird der Artikel auch in der heutigen Presseschau der Legal Tribune Online (LTO):

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LG Traunstein zu Tod von Hanna … [W.]: Die Zeit (Sabine Rückert) widmet sich im Dossier umfangreich dem Indizienprozess gegen Sebastian T., der im März diesen Jahres vom Landgericht Traunstein wegen Mordes an der … Studentin Hanna … [W.] zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. Die Autorin zweifelt an der Richtigkeit des Urteils und sieht eine Strafjustiz am Werk, „die tut, was ihr gefällt“.

Legal Tribune Online (LTO), Die juristische Presseschau, 12.09.2024
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/ ... erstattung

Endlich findet der Fall Hanna Beachtung in einem seriösen Medium, das noch journalistische Bodenhaftung kennt: eine detailreiche Zusammenfassung der Meilensteine, die zu Sebastians Verurteilung führten, und der Zweifel, die sich darüber auftürmen. In Kontakt stand die Autorin offenbar u. a. mit RAin Rick, RA Baumgärtl und Sebastians Mutter Iris T. Ebenso dürfte die Autorin das schriftliche Urteil kennen.


Worum es geht:

► Anruf von Sebastians Mutter bei der Polizei

► Handy in Hannas Umhängetasche

► Zeugin Burghotel: kein Hilferuf, eher Schrei des Erschreckens

► hypothetisches Tatwerkzeug laut Rechtsmedizin: kleiner Hammer (!) oder Stein

► Fahndung nach Eigentümer der Holzuhr

► Sebastians familiärer Hintergrund

► Sebastians Vernehmungen bei der Polizei

► War der „Zeuge“ Sebastian für die Polizei insgeheim schon Beschuldigter?

► keine Videoaufzeichnung von Sebastians Vernehmungen

► angebliche Kenntnis von einer Toten am 03.10.2022 als Täterwissen bewertet

► „Stein“ als Täterwissen bewertet

► Zeugin Verena R. von Polizei unter Druck gesetzt?

► Zeugin Lea R. und Zeuge Raffael widersprüchlich zu Täterwissen beim Tischtennis

► Zeuginnen Verena R., Lea R. und deren Mutter als Zeugin

► Zeuge Max soll Sebastians „Geständnis“ bei der Hausparty nicht als Geständnis, sondern als Ironie und innere Bedrängnis verstanden haben [hoppla: Widerspruch zu Maxens Hausarzt!]

Tatgeschehen laut schriftlichem Urteil

► kein Tatzeuge, kein Tatwerkzeug, kein Tatort, zweifelhaftes Motiv, zweifelhafte Tatzeit, kein Geständnis

► Schweigen des Angeklagten

Unfalltheorie von RAin Rick

► Überraschungszeuge Adrian M.

► kein psychiatrisches und kein aussagepsychologisches Gutachten zum Zeugen Adrian M.

► E-Mails zwischen Vorsitzender und StA


Das Wichtigste aus dem Beitrag von Zeit online:

Spoiler – hier klicken!
Sie brauchten einen Mörder

* Nachname geändert

… Nach einer Nacht in der Diskothek kommt eine Studentin zu Tode. Die Polizei verhaftet einen jungen Mann – und ein Landgericht verurteilt ihn, obwohl es keine objektiven Beweise gibt.

Reue ist eine Krankheit. Sie frisst sich durch die Nächte … und tut weh. So geht es Iris Trautmann* … Immer wieder muss sie an den Morgen des 20. Oktober 2022 denken, an dem sie um kurz vor sieben den Hörer ans Ohr hob und beim Hinweistelefon der Kriminalpolizei Rosenheim anrief. … „Ich war so naiv.“

Am Tag zuvor war … ein … Zeugenaufruf veröffentlicht worden: Man suchte nach einem Jogger … Frau Trautmann meldet nun, ihr Sohn Sebastian sei in jener Nacht joggen gewesen, er habe für einen Halbmarathon trainiert. … Während des Anrufs steht der damals 20-Jährige … neben seiner Mutter und hört zu. Sie übernimmt häufiger die Kommunikation für ihn, weil er unsicher ist im Umgang mit Amtspersonen.

Sebastian … bekommt einen Termin zur Zeugenvernehmung und geht hin. Allein, denn seine Mutter hat keine Zeit. Das ist der zweite große Fehler, den sie sich nicht verzeiht …

„Man hat uns hinters Licht geführt“, sagt Iris Trautmann heute. „Ich hätte niemals anrufen dürfen.“ Sie hatte damals keine Erfahrungen mit der Polizei. Sie habe gedacht: „Wenn Bürger um Mithilfe gebeten werden, muss man sich doch melden.“ …

Zweieinhalb Wochen vor dem Anruf … hatte ein Spaziergänger … eine weibliche Leiche entdeckt … Bei der Toten handelte es sich um … Hanna Wolf* …

Hanna wird … kurz vor halb drei das letzte Mal gesehen. Sie macht sich allein auf den … Heimweg … An diesem 3. Oktober hält die … Videoüberwachung … fest, wie Hanna sich von Freunden verabschiedet und sich dann schwankend entfernt. … eine kleine Umhängetasche mit dem Handy lugt unter ihrer schwarzen Lederjacke am Rücken heraus. …

Kurz nach halb drei hört eine Frau, die in einem Hotel … übernachtet, einen Schrei. Keinen Hilferuf, eher einen Schrei des Erschreckens. Andere Personen, die auf der Straße um dieselbe Zeit unterwegs sind … hören und sehen nichts.

Als Hanna … tot aus der Prien geborgen wird, … hat [sie] keine Hose mehr an. Auch die Umhängetasche fehlt, ebenso die Lederjacke …, … das Handy und zwei Ringe. Sämtliche Gegenstände (bis auf einen der … Ringe) werden … aus dem Bärbach und aus der Prien … gefischt. … Ihr Tod trat durch Ertrinken ein.

Die Leiche weist zahllose … Verletzungen auf. … Aus dem Befund schließen die Rechtsmediziner, dass viele der Verletzungen durch das stundenlange Treiben im aufgewühlten Wasser entstanden sein müssen. Aber sie formulieren auch die Hypothese, Hanna … könnte gewaltsam angegriffen worden sein … Wegen der fünf Kopfwunden und der Schulter[dach]brüche halten die Ärzte es für möglich, dass die … Frau von hinten angesprungen, zu Boden gebracht und dann bei einem „dynamischen Kampfgeschehen“ mit einem harten Gegenstand am Kopf verletzt worden sein könnte, etwa einem kleinen Hammer oder einem Stein.

Jetzt sucht die Polizei nach einem Mörder. …

… Die 60 Ermittler der Soko nehmen den Bekanntenkreis … unter die Lupe, befragen 1.173 Zeugen und werten … digitale Daten und Telekommunikationsverbindungen aus. Einen Täter finden sie nicht. Eine ganze Weile … verfolgen sie … einen Verdächtigen, dem eine … am Grunde des Bärbachs gefundene Uhr gehören soll. Nach aufwendigen Recherchen … stellt sich heraus, dass der … Eigentümer … ein harmloser Wanderer ist, der beim Urinieren wie schon so mancher vor ihm in den Bärbach fiel … Dabei verlor er seine Uhr. …

Schließlich fahnden die Beamten nach jenem … Jogger … als Zeugen …

Sebastian … ist das entwicklungsverzögerte Sorgenkind der … Familie Trautmann. Er lebt … mit seinen Eltern, Schwestern, Großeltern, Tanten und Cousinen zusammen. … Der Vater ist Gymnasiallehrer für Mathematik und Physik, die Mutter eine gelernte Augenoptikerin, die nun aber Kinder mit Behinderung betreut. Sebastian … ist ein zurückgezogener und schüchterner Mensch, ein Außenseiter, der kaum Freunde hat und Kummer mit sich selbst ausmacht. … Sein IQ ist mit etwa 80 im unteren Bereich, als Kind litt er an ADHS und einer Sprachstörung und hatte große Schwierigkeiten beim Lernen. … Sein zierliches Erscheinungsbild versucht er durch Sport zu kompensieren. Er geht exzessiv ins Fitnessstudio, schwimmt und läuft – auch zu sehr ungewöhnlichen Zeiten. In manchen Nächten steigt er mit der Taschenlampe auf Berge, um sich vom Gipfel aus den Sonnenaufgang anzusehen.

Seine Vernehmung … am 21. Oktober 2022 dauert eine gute Stunde und wird für ihn – wie ein psychiatrischer Sachverständiger später notieren wird – zum maximalen Stresserlebnis. Sebastian … hat auf Verlangen … die Jacke und die Stirnlampe mitgebracht, die er in der Nacht … trug. Auf einer Landkarte zeichnet er seine … Laufstrecke ein: Sie habe fast bis zum Bahnhof Aschau geführt … und zuletzt in die Nähe des „Eiskellers“. Hanna[s] … Heimweg liegt nicht auf der gezeichneten Route.

In der Befragung wirkt er, so notieren es die Ermittler, „zurückhaltend“ und „sehr bemüht“. … Obwohl man ihn angeblich nur als Zeugen vernimmt, wird er wie ein Verdächtiger erkennungsdienstlich behandelt: Die Beamten nehmen ihm … Genmaterial ab und fotografieren ihn zwölfmal …

… Von der erlaubten kriminalistischen List zur verbotenen Täuschung ist es nur ein kleiner Schritt. Ein Zeuge ist … zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet – ein Beschuldigter dagegen … hat das Recht, zu schweigen … Außerdem müsste die Vernehmung bei Mordverdacht per Video aufgezeichnet werden. Immer wieder hebt der Bundesgerichtshof Strafurteile auf, weil die Polizei … rechtswidrig an Informationen gelangt ist – … [indem] sie jemanden weiter in der ungeschützten Rolle des Zeugen befragt hat, obwohl sie ihn längst der Tat verdächtigte. War das auch bei Sebastian … so?

Seine polizeilich initiierte Spekulation wird zu Täterwissen

Die Bild [-Zeitung] wird … später berichten, die Beamten hätten zunächst behauptet: „Weitere sachdienliche Hinweise ergaben sich aus der Einvernahme des Joggers nicht.“ Dabei sei „Sebastian T. von Anfang an im Visier der Polizei“ gewesen.

Das ergibt sich auch aus seiner zweiten Vernehmung am 10. November … Inzwischen hat man die Fitnessuhr und das Handy des angeblichen Zeugen … ausgewertet. Wieder ist er allein da … Seine Mutter ist immer noch arglos.

… Sebastian … wird gefragt, wann er vom „Tötungsdelikt“ erfahren habe – die Rechtsmediziner hatten das zwar nur als Möglichkeit formuliert, die Beamten scheinen sich jetzt aber sicher zu sein: Hanna … wurde umgebracht. „Am Montagabend“, antwortet … [Sebastian] … Er habe es bei einem Online-Nachrichtenportal gelesen und noch mit seiner Mutter darüber geredet …

Tatsache ist: Die Öffentlichkeit erfuhr erst am Dienstag … davon … Mit diesem Umstand … konfrontiert, ist sich … [Sebastian] jetzt „nicht mehr sicher“. Trotzdem verbuchen die Beamten seine Aussage als Täterwissen. Dass sich jemand Wochen später einfach nur im Tag irren könnte, glauben sie offenbar nicht.

… Sebastian …, der sich unter Stress nur schlecht artikulieren kann, ist den zwei … Vernehmern intellektuell nicht im Ansatz gewachsen. Immer wieder legt er Denkpausen ein und stützt den Kopf in die Hände. Sie werden ungeduldig: „Was sind Sie denn so nachdenklich?“ … Dann wollen sie plötzlich wissen, welchen Mädchentyp … [Sebastian] bevorzuge. Und sie stellen ihm eine Falle – er soll spekulieren, wie Hanna … umgebracht worden sein könnte: „Was denken Sie denn, was passiert ist?“

… [Sebastian] reagiert überrascht: „Ich weiß nicht, was ich jetzt sagen soll.“ Vielleicht traut er sich dann aber einfach nicht, die Antwort zu verweigern. Vielleicht will er es – wie viele überforderte Menschen in solch einer Situation – den Kriminalbeamten auch recht machen. Jedenfalls räsoniert er darüber, dass Hanna … in einem Auto mitgenommen worden sein könnte. Dass der Fahrer sie nicht rausließ und zu etwas zwingen wollte. Und dass er ihr „dann vielleicht etwas draufgehauen hat“.

Die Beamten insistieren: was denn draufgehauen?

… [Sebastian]: „Vielleicht irgendwas im Auto, was da drin war. Oder auch schon außerhalb …“

„An was denken Sie da jetzt?“
… [Sebastian]: „Vielleicht irgendeinen Stein oder so.“

Obwohl zu diesem Zeitpunkt Presse und Radio darüber berichten, dass die Tote schwere Kopfverletzungen hatte, und obwohl bis heute nicht aufgeklärt ist, woher diese Verletzungen tatsächlich rühren, wird dieser eine Satz zu Sebastian[s] … Verhängnis … Später im Gerichtsurteil wird seine polizeilich initiierte Spekulation zu Täterwissen. Auf welche Weise die Kriminalbeamten diese Aussage provoziert haben, steht allerdings nicht im Urteil. Dass … [Sebastians] Gedankenspiel über ein angebliches Auto Unsinn war, … wird da schon längst keine Rolle mehr spielen.

Eine Woche nach dem zweiten Verhör … wird Sebastian … verhaftet. Gegenüber der Kripo hat ihn jetzt auch noch zusätzlich eine Frau belastet. Verena Raubold* gehört zu den wenigen Freunden, die er hat … Verena … behauptet nun, ihr „bester Spezl“ Sebastian habe ihr am frühen Abend des 3. Oktober etwa um 19 Uhr beim Spazierengehen erzählt, „dass da beim ‚Eiskeller‘ eine umgebracht wurde“. Also noch bevor es in den Online-Medien stand. …

… Die Zeugin Verena … verweigert … später im Prozess … nach allerhand chaotischen und wirren Behauptungen die weitere Aussage. … Das Gericht wird zuletzt gar nichts mehr auf diese Zeugin stützen und im Urteil bloß schreiben, sie habe „die Bedeutung ihrer Aussage aufgrund ihrer erkennbar eingeschränkten geistigen Fähigkeiten“ nicht erkannt.

Interessant ist Verena … dennoch – wegen der WhatsApp-Nachrichten, die sie … nach ihrem Verhör … verschickt. Die Nachrichten lassen die Not einer völlig aufgelösten jungen Frau erahnen. Es klingt, als hätten die Beamten ihr Angst gemacht, um an belastende Aussagen gegen … [Sebastian] zu gelangen.

Um 13.38 Uhr …, vier Minuten nach Verlassen der Polizeiinspektion …, schreibt sie an einen Freund, man habe Fahndungsfotos von ihr angefertigt … „… Und die haben gesagt, ich soll mir einen Anwalt holen“.

Um 13.43 Uhr widerruft sie gegenüber ihrer Mutter das Datum, das Sebastian … belastet: „es war nicht am 3. …, wo wir uns getroffen haben, sondern am 5. …“

Um 13.48 Uhr, wieder an den Freund: „Ich habe so Angst, ich bin am Arsch“.

Um 14 Uhr: „Mama, ich hab mich um das Datum vertan, es war nicht der 3., sondern der 5.“

Um 14.04 Uhr an den Vater: „Jetzt bin ich da in eine Scheiße mit reingeritten worden und die denken jetzt, dass ich das Mädchen umgebracht hätte, ich und der [Sebastian] Trautmann“.

Die Richter werden … dafür aber umso mehr … [Verenas] jüngerer Schwester Lea glauben. Fünf Tage nach Verena behauptet Lea gegenüber der Polizei, sie sei am Nachmittag des 3. Oktober mit Verena, … Sebastian und … Raffael an den Chiemsee zum Tischtennisspielen gefahren. Als das Quartett … auf dem Rückweg zum Auto gewesen sei, habe Sebastian … ihnen erzählt, dass „in Aschau eine Frau umgebracht worden ist“ … Das konnte zu diesem Zeitpunkt natürlich noch niemand wissen. „Wir waren alle drei ziemlich geschockt, als uns das der Sebastian erzählt hat, und haben uns dann schon noch gegenseitig gefragt, wie so was passieren kann.“

… Raffael hingegen sagt aus, er habe nichts dergleichen gehört. Er kann nicht einmal bestätigen, dass man an jenem Tag überhaupt gemeinsam beim Tischtennisspielen war. Einen Handydatenbeweis, ob Raffael wirklich am Chiemsee war, ermittelt die Kripo nicht. …

Es gibt keinen Tatzeugen, es gibt kein Tatwerkzeug

… in der Hauptverhandlung … will sich … Lea später nicht mehr festlegen, ob sie zu viert wirklich über den Mord gesprochen haben und ob außer ihr noch jemand etwas davon mitbekommen hat. Sie behauptet aber, nach ihrer Heimkehr … „Mord in Aschau“ gegoogelt, doch … nichts dazu gefunden zu haben. Einen Beweis für diese Aussage, etwa eine digitale Spur … gibt es nicht.

Von ähnlicher Qualität … ist auch die belastende Aussage der Mutter Raubold …: Am Abend des 17. November 2022 … kommt Sebastian … zu Besuch. Außerdem … Max. Verena eröffnet Sebastian, dass er ihrem Eindruck nach jetzt der Hauptverdächtige ist. Worauf Sebastian anfängt, sich zu betrinken.



An diesem Abend nun soll … [Sebastian] … sinngemäß gesagt haben …: „Ja, ich war’s. Ich hab sie umgebracht.“ Die Mutter gibt an, sie habe Sebastian geraten, sich einen Anwalt zu nehmen. Im Weiteren hat die Tischgesellschaft die spontane Äußerung offenbar beschwiegen … – die Raubolds lassen Sebastian, der ihnen gerade einen Mord gestanden haben soll, sogar bei sich übernachten. …

Auffällig …: Als Lea … und ihre Mutter fünf Tage nach dem Abend erstmals und gleichzeitig eine volle Stunde lang vernommen werden, erwähnen sie … [Sebastians] angebliches Bekenntnis mit keinem Wort. …

… Max … hat die Situation anders in Erinnerung. … Max hat Sebastian[s] … Satz nicht als Geständnis begriffen. Sondern als Ausdruck bitterer Ironie und großer innerer Bedrängnis.

Der Sachverständige für Jugendpsychiatrie … Huppert kann bei … [Sebastian] kein erhöhtes Aggressionspotenzial erkennen. Im Gegenteil – er bescheinigt … „vielmehr eine Aggressionshemmung“. Zur vermeintlichen Geständnisszene … schreibt … Huppert: Auf die Mitteilung, er sei der Hauptverdächtige, habe … [Sebastian] weder konfus noch desorganisiert reagiert, sondern habe „mit einer Bemerkung wie: ‚Dann sollen sie mich doch verhaften, dann ist der Scheiß endlich vorbei‘“ eine fatalistische Haltung zum Ausdruck gebracht, die seiner Persönlichkeit entspreche.

Anders als in zahlreichen anderen Ländern gibt es in Deutschland … keine gesetzliche Pflicht, Strafverfahren lückenlos … zu dokumentieren. … Der Mangel an Dokumentation ist im Fall … [Sebastian] besonders verhängnisvoll, denn am Ende geht es um nichts anderes als um kolportierte Wortfetzen vom Hörensagen.

Kommt es dann zur Verhandlung vor einem Landgericht …, schreibt kein Protokollführer mit, was gesagt wird. Es bleibt den Richtern überlassen, was sie sich notieren wollen. …

… In ihrem schriftlichen Urteil stellen die Richter das Tatgeschehen später so dar: … [Sebastian], sexuell unerfahren und von Mädchen frustriert (auf seinem Handy fanden sich zahllose Zugriffe auf Pornofilme, darunter auch viele gewalttätige), soll der betrunkenen Hanna … entgegen seiner Aussage bei der Polizei eben doch zwischen 2.30 Uhr und 2.32 Uhr beim Joggen auf der Straße begegnet sein. Erregt vom Anblick ihres hervorlugenden Tangaslips, habe er die zwanzig Zentimeter größere und zehn Kilogramm schwerere Frau spontan von hinten angesprungen und zu Fall gebracht. Dabei habe Hanna jenen Schrei ausgestoßen, den eine Zeugin im Hotel gehört hat.

Danach soll … [Sebastian] sich massiv auf sein Opfer gekniet haben, „wobei er im Rahmen des dynamischen Geschehens auf den Rücken und den Oberarm der Geschädigten mit erheblicher Kraft einwirkte“ – Hanna … hatte allerdings keine für ein dynamisches Geschehen sprechenden Abwehrverletzungen, und niemand hörte einen Hilferuf. Trotz der Wucht des Angriffs soll es ihr noch gelungen sein, das im rückwärtigen Täschchen verborgene Handy zu ergreifen und einen Notruf nach daheim abzusetzen, der aus technischen Gründen nicht zustande kam – einen Notrufversuch um 2.32 Uhr hat es gegeben. Dann habe … [Sebastian] ihr das Handy entrissen und es in den neun Grad kalten Bärbach geschleudert – gegen 2.33 Uhr kam es zu einem Temperaturabsturz im Gerät. Um Hanna wehrlos zu machen, habe … [Sebastian] ihr mit einem unbekannten Gegenstand fünfmal wuchtig auf den Kopf geschlagen. Danach soll er ihr sexuell motiviert Lederjacke und Hose ausgezogen, dann aber sein Vorhaben plötzlich aufgegeben haben – die kaputte Hose und die Jacke fehlten, aber Oberbekleidung, Büstenhalter und Tangaslip der Toten saßen „regelrecht“ und unangetastet.

Weil … [Sebastian] Hanna … – entgegen seiner Aussage bei der Polizei – eben doch vom Sehen gekannt und nun befürchtet habe, von ihr identifiziert zu werden, soll er die Betäubte in der Absicht, seine versuchte Sexualstraftat zu verdecken, in den 2,30 Meter breiten und zu diesem Zeitpunkt 1,40 Meter tiefen reißenden Bärbach geworfen haben, wo sie nach vier bis fünf Minuten ertrank.

Diese Version steht im Urteil. … Einen objektiven Beweis für die Täterschaft von Sebastian … gibt es nicht, es steht ja nicht einmal fest, ob er Hanna … je begegnet ist: An der Toten fand sich keine DNA von ihm, kein Sperma, kein Blut, keine Schuppe. … Doch auch umgekehrt fand sich, obwohl die Polizei … [Sebastians] ganzes Zuhause mehrfach auf den Kopf stellte, keinerlei DNA der Toten an den Sachen des Angeklagten. Und das bei einem „dynamischen Geschehen“ und fünf Kopfwunden, die stark geblutet haben müssten.

Es gibt auch keinen Tatzeugen: Niemand hat etwas gesehen.

Es gibt kein Tatwerkzeug: Nicht einmal einen blutbefleckten Stein fanden die Ermittler.

Es gibt keinen Tatort: Mantrailer … schlugen nirgends an. Zum „Tatort“ deklarierte das Gericht schließlich ein paar Quadratmeter … an einer winzigen Brücke … zwischen dem Bärbach und … der Hauptstraße … Etwa dort enden nämlich die Handydaten der Verstorbenen. … Indes war um 2.30 Uhr auf der Hauptstraße einiges los: Immer wieder kamen Partygänger vorbei, fuhren mit dem Auto vom „Eiskeller“ weg oder wurden mit dem Taxi abgeholt. Fällt man an einer so gut einsehbaren Stelle über ein Opfer her? Hundert Meter weiter hätte Hanna … an einem kleinen Wald vorbeigemusst. Hätte ein ortskundiger Sexualverbrecher nicht eher dort zugeschlagen?

Die Richter lehnen fast alle Beweisanträge der Verteidigung ab

Bleibt das Motiv. Reicht es aus, jemanden als Sexualmörder zu verurteilen, weil er Pech bei Mädchen hat und sich (gewalttätige) Pornofilme herunterlädt? … Und was ist das für ein Vergewaltiger, der seinem Opfer … Hose und Lederjacke auszieht, die Unterwäsche aber nicht anrührt?

Und zuletzt die Tatzeit: Frühestens um 2.30 Uhr kann … [Sebastian] … auf Hanna … gestoßen sein. Schon um 2.42 Uhr spielte aber jemand … auf … [Sebastians] Handy … Clash of Clans. Damit wären Sebastian … für den Angriff, die versuchte Vergewaltigung, den Mord und den Heimweg … maximal zwölf Minuten geblieben.

Auch ein Geständnis gibt es nicht: Sowohl im Polizeiverhör als auch gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen, ja sogar im Innenverhältnis zu seinen Rechtsanwälten hat Sebastian … die Tat bestritten. … Er bestreitet sie bis heute. Sein … Pflichtverteidiger … Baumgärtl sagt gegenüber der ZEIT, er habe … [Sebastians] Schuld zunächst für möglich gehalten, dieser habe aber trotz seiner „einfachen Struktur“, des großen Drucks und der „hundertmal“ in Aussicht gestellten Chance auf eine Strafmilderung, die er durch ein Geständnis erreichen könnte, immer widerstanden. Das habe ihm, Baumgärtl, zu denken gegeben.

Das Beharren auf seiner Unschuld hat dem Angeklagten … neun Jahre Gefängnis eingebracht.

In der Hauptverhandlung hat … [Sebastian] geschwiegen … Die Verteidigung wollte es so. … Zur ZEIT sagt [RAin] Rick: Die Stimmung auf der Richterbank und in den Medien sei derart feindselig gewesen, dass sie auch einem wortgewandteren und clevereren Mandanten zum Schweigen geraten hätte. Man habe … [Sebastian] ohnehin kein Wort glauben wollen. In Fußfesseln habe er den Prozess durchstehen müssen und sei von der Vorsitzenden Richterin angefahren worden. …

… Rick … hält Hanna[s] … Tod für die Folge eines … Unfalls: In der Version der Verteidigung wird der stark alkoholisierten Hanna in der kalten Nachtluft übel oder schwindelig – sie wählt den Notruf. Möglicherweise hockt sie sich auch mit heruntergelassener Hose an den Bärbach, um zu urinieren. Jedenfalls stürzt sie mitsamt dem Handy in die eiskalte Strömung, wobei sie einen Schrei ausstößt. Im tobenden Wasser gelingt es ihr noch, die Lederjacke loszuwerden. Doch im gemauerten Kanal des Bachs kann sie sich nicht festhalten und ertrinkt.

Die weitere Entkleidung der Toten übernimmt dann das aufgewühlte Wasser mit seinen Strudeln und Fällen. Auch die Kopfverletzungen, Brüche und Rückenunterblutungen der Leiche sind nach Ansicht der Verteidigung sämtlich als Folgen ihrer rasenden Fahrt in den Hochwasserfluten zu erklären …

Die Version der Verteidigung ist nicht aus der Luft gegriffen. Regina Rick benennt renommierte Sachverständige … die ihre Variante für absolut plausibel halten. … Doch die Richter lehnen fast alle Beweisanträge … ab. An anderen Geschehensabläufen sind sie nicht interessiert. Ihre eigenen Gutachter stützen die Version der Anklage. Trotzdem bleibt deren Beweislage kümmerlich.

… zwei Tage nach Beginn des Prozesses [meldet sich] ein Mann bei der Staatsanwaltschaft …: Adrian Müller*, ein Untersuchungshäftling. … Der Angeklagte habe Ende 2022 ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt.

… Dass es zehn Monate gebraucht hat, bis … [Adrian] sich durch … [Sebastians] angebliche Beichte seelisch „belastet“ gefühlt haben will, stört das Landgericht … in seiner Beweisnot nicht. Auch nicht, dass der Zeuge seiner Hoffnung Ausdruck verliehen hat, für ihn könnte bei seinem eigenen Strafprozess „was rausspringen“, eine „Strafmilderung“ etwa oder ein „Deal“. …

Die Kammer wird ihm trotzdem jedes Wort glauben. Obwohl seine Mitteilungen nicht über das hinausgehen, was … wenige Tage vor seiner Aussage in den Medien stand.

… Weiterführende Erkenntnisse kann … [Adrian] nicht liefern: etwa, an welchem Ort und mit welcher Waffe das Verbrechen geschehen sein soll, was … [Sebastian] im Anschluss getan oder warum er den sexuellen Übergriff abgebrochen habe.

Es nützt auch nichts, dass die Beamten ihn … behandeln wie ein rohes Ei: … immer wieder wird laut Protokoll „geschmunzelt“ und „gekichert“. Wie auf eine Gebärende reden die Verhörspersonen auf … [Adrian] ein: „Wie fühlen Sie sich?“ Sie sprechen ihm auch Mut zu: „Sie machen das gut.“ – „Sie machen das super.“ – „Das ist schon eine Leistung, die Sie da vollbringen.“ …



Abstimmungen hinter dem Rücken der Verteidigung

… Dass Häftlinge einander etwas anhängen, um Vergünstigungen zu bekommen, ist an der Tagesordnung. Darüber hinaus ist Adrian … kein unbeschriebenes Blatt: Bereits Jahre zuvor hat er die eigene Mutter … durch eine Falschbezichtigung vor Gericht gebracht. Im Dezember 2022 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt …

Als … [Adrian] auf … [Sebastian] stößt, ist er schon wieder angeklagt: Erneut soll er 15 Mädchen auf die gleiche Weise unter Druck gesetzt haben. … Dafür wird er im Frühjahr 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt.

Dass Adrian … in seinem Verlangen, andere zu beherrschen und zu täuschen, keine Grenzen kennt, hat auch mit seiner schweren psychischen Erkrankung zu tun, einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Diese geht mit Wahrnehmungsverzerrungen und der Neigung zu Manipulation einher und macht ihn zu einem denkbar unzuverlässigen Zeugen. Darüber hinaus wurden bei ihm eine „dissoziale Persönlichkeit“ und eine „hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens“ diagnostiziert. Obwohl die Traunsteiner Richter diese Belastung und seine Vorgeschichte kennen, behandeln sie … [Adrian] wie einen ganz normalen Gewährsmann und verzichten darauf, einen Psychiater und einen Aussagepsychologen hinzuzuziehen, wie es die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei derart problematischen Zeugen verlangt.

Dass mindestens die Vorsitzende … Aßbichler … [Adrians] Angaben für bare Münze nimmt und … von … [Sebastians] Schuld schon Monate vor dem Urteil überzeugt ist, lässt ein E-Mail-Wechsel vermuten … Darin stimmt sich der zuständige Staatsanwalt mit seiner Duzfreundin … Aßbichler hinter dem Rücken der Verteidigung darüber ab, welchen Tatablauf man einer Verurteilung zugrunde legen könnte …



Noch ist … [das Urteil] nicht rechtskräftig. Die Verteidigung ist in Revision gegangen. Die Sache liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.

Zeit online am 11.09.2024
https://www.zeit.de/2024/39/mordfall-ha ... ng-prozess

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andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Ich denke Sebastian's Mama braucht sich überhaupt keine Selbstvorwürfe zu machen, dass sie bei der Polizei angerufen hat, um zu melden ihr Sohn sei der gesuchte Jogger. Die Polizei hätte ihn sowieso irgendwann ausfindig gemacht und dann hätte es den Beamten erst recht in die Karten gespielt , dass der Jogger sich nicht freiwillig gemeldet hat.
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